Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status
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- Benedict Albert
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1 Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim Personengesellschaften und juristische Personen Kunde: (Bitte komplette Firmierung angeben) Legitimation Aufgrund der Vorschriften des 3 Abs. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG), des 4 Abs. 1 GwG und des 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG sind durch den Leasinggeber bei einem Vertragspartner / Leasingnehmer, der eine juristische Person / Personengesellschaft ist, folgende Informationen grundsätzlich vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu ermitteln. Der Leasingnehmer ist durch 4 Abs. 6 GwG gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Daten verpflichtet. Marktpartnernummer: Firma, Name oder Bezeichnung: Rechtsform: Registernummer (soweit vorhanden): Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung: Mitglieder des Vertretungsorgans / der gesetzlichen Vertreter Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder einer der gesetzlichen Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden) und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Klärung des PEP-Status des Vertragspartners Der Leasinggeber ist gesetzlich nach 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG i. V. m. 4 Abs. 1 und Abs. 5 GwG verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Leasingnehmer ist durch 4 Abs. 6 GwG gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Daten verpflichtet. Der Leasinggeber ist zudem nach 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG verpflichtet, den PEP-Status seiner Vertragspartner bzw. deren wirtschaftlich Berechtigter zu klären. Der Vertragspartner hat ebenso nach 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG dem Leasinggeber die hierzu notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Definition wirtschaftlich Berechtigter (wb) Wirtschaftlich Berechtigter i. S. dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Alle weiteren Erläuterungen zu dem Begriff des wirtschaftlich Berechtigten und dessen Umsetzung bei der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH finden Sie auf dem Informationsblatt in der Anlage zu diesem Schreiben. Definition einer politisch exponierten Person (PEP) Bei einer PEP i. S. d. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG handelt es sich um eine natürliche Person, die ein wichtiges politisches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder um ein unmittelbares Familien mitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person. Hierbei gelten öffentliche Ämter unterhalb der nationalen Ebene in der Regel nur dann als wichtig, wenn ihre politische Bedeutung mit der ähnlicher Positionen auf nationaler Ebene vergleichbar ist. Bitte Zutreffendes ankreuzen Der wirtschaftlich Berechtigte muss nicht angegeben werden, da die Gesellschaft ein Kredit- oder Finanzinstitut i. S. d. 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG ist, die Gesellschaft an einem organisierten Markt i. S. d. 5 Abs. 2 Nr. 2 GwG und 2 Abs. 5 WpHG börsennotiert ist, an dem gemeinschaftsrechtlich entsprechende Transparenzanforderungen in Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertige internationale Standards gelten, die Gesellschaft eine Behörde nach 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG ist. Der Vertragspartner hat keinen wirtschaftlich Berechtigten. Der Vertragspartner hat mindestens einen wirtschaftlich Berechtigten mit PEP-Status i. S. d. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG. Angaben hierzu auf der nächsten Seite erforderlich. Der Vertragspartner hat mindestens einen wirtschaftlich Berechtigten, aber keiner besitzt einen PEP-Status i. S. d. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG. Angaben hierzu auf der nächsten Seite erforderlich. 1/8
2 Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim Wirtschaftlich Berechtigte* PEP-Status: ja nein PEP-Status: ja nein Ort der Amtsführung: Inland Ausland Ort der Amtsführung: Inland Ausland PEP-Status: ja nein PEP-Status: ja nein Ort der Amtsführung: Inland Ausland Ort der Amtsführung: Inland Ausland * Sind weitere wirtschaftlich Berechtigte bei dem Vertragspartner vorhanden, müssen diese auf einem selbst erstellten Beiblatt genannt werden. Alternativ stellt Ihnen ihr Ansprechpartner bei der Alphabet gerne einen entsprechendes Beiblatt zur Verfügung. Firmenname und Firmenstempel Name der vertretungs- oder zeichnungsberechtigten Person (in Druckbuchstaben) Unterschrift der vertretungs- oder zeichnungsberechtigten Person Identifizierung der auftretenden Personen des Vertragspartners Aufgrund der Vorschriften des 3 Abs. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz, des 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG und des 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG sind durch die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH zudem auch die für den Vertragspartner auftretenden Personen zu identifizieren. Definition einer auftretenden Person Unter dem Begriff auftretende Person i. S. des GwG versteht die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH jede natürliche Person, welche im Rahmen der Begründung einer Geschäftsbeziehung für den Vertragspartner persönlich auftretend ist. Bitte beachten Sie, dass die Verifikation der gemachten Angaben zwingend erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist für jede auftretende Person im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG ein gültiges Ausweisdokument durch einen Mitarbeiter der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH in Augenschein zu nehmen. Zudem ist zu Dokumentationszwecken eine Kopie der betreffenden Ausweisedokumente anzufertigen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Identifikation per PostIdent zu verifizieren. Gerne sendet Ihnen hierzu ihr Ansprechpartner bei der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH die erforderlichen PostIdent-Coupons zu. Angaben zur auftretenden Person* Die nachfolgende natürliche Person ist im Rahmen der Begündung einer Geschäftsbeziehung für den Vertragspartner persönlich auftretend. Name der persönlich auftretenden Person: Vornamen: Geburtsort: Anschrift: Staatsangehörigkeit: BMW-interne Datennutzung Ich willige ein, dass die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH Daten mit den BMW Financial Services Gesellschaften (BMW Bank GmbH, BMW Vertriebs GmbH & Co. OHG und Alphabet Fleetservices GmbH) in gemeinsamer Datenhaltung führt, abgleicht und nutzt, soweit dies der Durchführung meiner jeweiligen Vertragsangelegenheiten mit einer der vorgenannten BMW Financial Services Gesellschaften dient. Ich willige ein, dass mittels dieser gemeinsam genutzten Systeme meine Daten von den vorgenannten Gesellschaften zu Zwecken der Antrags- und, der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet und genutzt werden. Unterschrift der persönlich auftretenden Person *Sind weitere auftretende Personen vorhanden, sind diese auf Seite 8 dieses Formulars zu erfassen. 2/8
3 Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim Verifikation der Angaben der auftretenden Person Zur Verifikation der Angaben einer natürlichen Person, welche für den Vertragspartner persönlich auftretend ist, wird das nachfolgende Legitimationsdokument vorgelegt. 1. Art des Legitimationsdokuments: Personalausweis Reisepass Sonstiges 2. Ausweisnummer: 3. Name der ausstellenden Behörde: 4. Gültig bis: Bestätigungsvermerk Hiermit bestätige ich, dass ich alle Informationen in Zusammenhang mit der Identifikation und Legitimation des Vertragspartners sorgfältig auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und mit den vorliegenden Legitimationsunterlagen des Vertragspartners abgeglichen habe. Dies beinhaltet auch die Informationen in Zusammenhang mit etwaigen wirtschaftlich Berechtigten und mit der Abklärung eines etwaigen PEP-Status. Aus den vorliegenden Legitimationsunterlagen sind alle gem. 4 GwG notwendigen Angaben ersichtlich. Von einem Mitarbeiter des Vertriebspartners der Alphabet auszufüllen: Name des Vertriebspartners der Alphabet mit Firmenstempel Name des Mitarbeiters (in Druckbuchstaben) Marktpartnernummer Unterschrift des Mitarbeiters Von einem Mitarbeiter der Alphabet auszufüllen: Name des Mitarbeiters (in Druckbuchstaben) Unterschrift des Mitarbeiters Anlagen Für die Legitimation des Vertragspartners muss ein aktuelles und gültiges Legitimationsdokument vorgelegt werden. Es muss eine gut lesbare Kopie des Dokuments diesem Formular beiliegen. Für die Legitimation des Kunden durch einen Vertriebspartner der Alphabet ist zudem immer eine gut lesbare Ausweiskopie der vor Ort anwesenden Person, die zeichnungsberechtigt für den Kunden sein muss, anzufertigen und den Legitimationsunterlagen beizulegen. Folgende Informationen aus der Ausweiskopie sind zudem nachfolgend zu vermerken: 1. Art des Legitimationsdokuments: Personalausweis Reisepass Sonstiges 2. Ausweisnummer: 3. Name der ausstellenden Behörde: 4. Gültig bis: 5. Zeichnungsberechtigung vorhanden gemäß Registerauszug Vollmacht (Dokument liegt dem Antrag bei) 3/8
4 Informationsblatt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, zur Klärung des PEP-Status und der Identifiezierung einer auftretenden Person Einleitung Die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH ist als Finanzdienstleistungsinstitut Verpflichtete i. S. d. Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (gemäß GwG). Dies bedeutet, dass die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ist, die im GwG enthaltenen Sorgfaltspflichten umzusetzen und deren Einhaltung sicherzustellen. Eine ganz wesentliche Pflicht ist hierbei die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (wb) im Rahmen der Durchführung der Identifizierung gem. 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG i. V. m. 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG. In diesem Zusammenhang ebenso bedeutend ist die Klärung, ob es sich bei einem Vertragspartner oder bei einem seiner wb um eine sogenannte politisch exponierte Person (PEP) gem. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG handelt. Wirtschaftlich Berechtigter (wb) Natürliche Person, die gem. 1 Abs. 6 GwG den Vertragspartner direkt oder indirekt kontrolliert bzw. Eigentum hält oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt bzw. eine Geschäftsbeziehung begründet wird oder die hauptsächlicher Begünstigter einer fremdnützigen Gestaltung ist. Bei Gesellschaften besteht die unwiderlegliche Vermutung der Kontrolle bei unmittelbarer oder mittelbarer Kontrolle über mehr als 25 % der Eigentums- / Stimmrechtsanteile. Abweichend hiervon werden bei der GbR die Eigentums- / Stimmrechtsanteile auf mindestens herabgesetzt. Hierbei ist bis auf die natürliche Person auch die letztmögliche Beteiligungsstufe zu ermitteln. Die Informationen darüber müssen von dem Vertragspartner vorgelegt werden. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Grundsätze Es wird unterschieden zwischen der unmittelbaren Beteiligung und den mehrstufigen Beteiligungsstufen. Bei einer unmittelbaren Beteiligung ist die natürliche Person wb, die bspw. bei einer GmbH mehr als 25 % der Anteile hält. Von einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur wird gesprochen, wenn mindestens eine juristische Person die angesprochenen Anteile an dem Vertragspartner (Unternehmen) hält. In diesem Fall muss die Ermittlung auf die nächste Stufe ausgeweitet werden. Ab der zweiten Beteiligungsstufe ist auf den Eigentums- / Stimmrechtsanteil von mindestens 50 % abzuzielen. Beispiel 1 Sie firmieren als K-GmbH. Ihre Anteile werden wie folgt gehalten: A: 33,3 %, B: 33,3 %, C-GmbH: 33,3 %. Die Anteile an der C-GmbH sind wie folgt verteilt: D: 30 %, E: 70 %. K-GmbH Beteiligt an der K-GmbH zu: 33,3 % B* 33,3 % C-GmbH 33,3 % D* 30 % E* 70 % *Natürliche Person. Ihre wirtschaftlich Berechtigten sind: A, B und E. Begründung: A und B sind jeweils wb, da bei ihnen der 25 %-Schwellenwert der Vermutungsregel bei direkter Beteiligung überschritten ist. Hinsichtlich der C-GmbH kommt es auf die Stimmrechts- / Anteilsverteilung unter ihren Gesellschaftern der C-GmbH an: D ist nicht wb, da 30 % grundsätzlich nicht für die Beherrschung der C-GmbH reichen. E ist wb, da der 70 %-ige Anteil an der C-GmbH E Kontrolle über diese gibt. 4/8
5 Beispiel 2 Sie firmieren als K-GmbH. Ihre Anteile werden wie folgt gehalten: A:, B:, C:, D:, E: 14 %, F-GmbH: 6 %. Die Anteile an der F-GmbH sind wie folgt verteilt: A: 90 %, X: 10 % K-GmbH Beteiligt an der K-GmbH zu: B* C* D* E* 14 % F-GmbH 6% 90 % Beteiligt an der F-GmbH zu: X* 10 % Ihr wirtschaftlich Berechtigter ist: A. Begründung: 6 % der Anteile werden mittelbar über die von A beherrschte F-GmbH kontrolliert und sind daher A zuzurechnen, weitere kontrolliert A unmittelbar, ergibt addiert 26 % (Schwellenwert überschritten). Beispiel 3 Sie firmieren als K-GmbH. Ihre Anteile werden wie folgt gehalten: A:, B: C-GmbH: 60 %. Die Anteile an der C-GmbH gehören zu 100 % am geregelten Markt den deutschen börsennotierten D-AG. K-GmbH Beteiligt an der K-GmbH zu: B* C-GmbH 60 % D-AG 100 % Beteiligt an der C-GmbH zu: *Natürliche Person. Es gibt keinen wirtschaftlich Berechtigten. Begründung: A und B unterschreiten jeweils den Schwellenwert. D kontrolliert die C-GmbH und damit indirekt die K-GmbH. Bei börsennotierten D-AG kann jedoch von Abklärungspflichten abgesehen werden. Daher ist über die Erfassung der insoweit festgestellten Beteiligungsstrukturen keine weitere Abklärung des wb erforderlich. Beispiel 4 Sie firmieren als K-GmbH & Co. KG. Ihre Anteile werden wie folgt gehalten: A: 100 % der Anteile an der Komplementär-GmbH. B: 80 % am Kapital der K-GmbH & Co. KG. Komplementär-GmbH: am Kapital der K-GmbH & Co. KG. K-GmbH & Co. KG Kommanditist Anteil an Komplementär-GmbH 100 % B* 80 % Komplementär-GmbH *Natürliche Person. Ihr wirtschaftlich Berechtigter ist: B. Begründung: Bei unmittelbarer Betrachtung der K-GmbH & Co. KG ist aus geldwäscherechtlicher Sicht auch auf die Gesellschafterstellung (Komplementär / Kommanditist) neben der Anteilsverteilung (d. h. auf die Beteiligungsstruktur) abzustellen. Daher ist B aufgrund seiner Kapitalbeteiligung als wb einzustufen, während die Kontrolle über die Komplementär-GmbH gesondert betrachtet werden sollte. Der Begriff des wb umfasst neben der Anteilsstruktur (Eigentum) auch die Aspekte Kontrolle und Veranlassung. Bei einer KG und GmbH & Co. KG als gesellschaftsrechtlicher Sonderform mit unterschiedlichen Gesellschaftern ist es deshalb möglich, dass der Komplementär wegen seiner gesellschaftsrechtlich dominanten Stellung als Vollhafter Kontrolle ausübt und deshalb ggf. risikobasiert zu erfassen ist. A ist daher möglicherweise auch wb. 5/8
6 Politisch exponierte Person (PEP) Bei der gesetzlichen Regelung bzgl. PEP handelt es sich um einen Bestandteil der sogenannten verstärkten Sorgfaltspflichten des 6 GwG. Konkret wird der Begriff PEP in 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG behandelt. Demnach ist eine PEP eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person. Zu prüfen sind neben dem Vertragspartner auch der / die wirtschaftlich Berechtigte / -n. Öffentliches Amt Ein öffentliches Amt ist in diesem Zusammenhang nur relevant, wenn es ein Amt auf nationaler Ebene oder ein Amt von vergleichbarer Bedeutung ist. Von einem PEP-Status ist grundsätzlich immer bei folgenden Ämtern auszugehen: Staats- und Regierungschefs, Minister und stellvertretende Minister bzw. Staatssekretäre Parlamentsmitglieder Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden Botschafter, Geschäftsträger, hochrangige Offiziere der Streitkräfte Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen Zudem sind regionale Funktionen relevant, wenn ein Staat föderativ organisiert ist. Dies trifft auf die Bundesrepublik Deutschland zu, so dass auch die Ministerpräsidenten als Vorsitzende der Landesregierungen als PEP i. S. d. GwG zu verstehen sind. Grundsätzlich nicht erfasst von dieser Regelung werden Funktionsträger auf kommunaler Ebene (Landrat, Bürgermeister, Gemeinderäte usw.). Ort der Amtsführung und Vorgehensweise Wichtig für den weiteren Verfahrensverlauf ist die Feststellung des Ortes der Amtsführung. Hier ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden: 1. Amtsführung im Ausland Übt eine PEP i. S. d. GwG ihr Amt im Ausland aus, sind folgende Maßnahmen umzusetzen: a) Die Begründung der Geschäftsbeziehung muss durch die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH genehmigt werden. b) Die Herkunft der Vermögenswerte ist durch angemessene Maßnahmen zu bestimmen. c) Die gesamte Geschäftsbeziehung ist einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. 2. Amtsführung im Inland Übt eine PEP i. S. d. GwG ihr Amt im Inland oder als im Inland gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments aus, gelten grundsätzlich zunächst die allgemeinen Sorgfaltspflichten gem. 3 GwG. Wird erst nach erfolgtem Vertragsabschluss vom PEP-Status des Vertragspartners Kenntnis erlangt, ist die Fortführung der Geschäftsbeziehung zwingend genehmigen zu lassen. Unmittelbare Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen Ebenfalls als PEP werden unmittelbare Familienmitglieder einer Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt, sowie dieser bekanntermaßen nahestehende Personen bezeichnet. Als unmittelbare Familienmitglieder gelten: der Ehepartner der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist die Kinder und deren Ehepartner oder Partner die Eltern die Geschwister Als bekanntermaßen nahestehende Person gilt jede natürliche Person, die eine enge Geschäftsbeziehung zu einer Person mit PEP-Status unterhält, gemeinsam mit einer Person mit PEP-Status wirtschaftlicher Eigentümer von Rechtspersonen ist und wirtschaftliches Eigentum an einer Rechtsperson ausübt, die zum Nutzen der Person mit PEP-Status eingerichtet wurde. Dauer des Status als politisch exponierte Person (PEP) Der Status verfällt für die politisch exponierte Person und deren Angehörige sowie bekanntermaßen nahestehenden Personen grundsätzlich ein Jahr nach Aufgabe der qualifizierenden Ämter. 6/8
7 Auftretende Person Aufgrund der Vorschriften des 3 Abs. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz, des 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG und des 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG sind durch die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH zudem auch die für den Vertragspartner auftretenden Personen zu identifizieren. Unter dem Begriff auftretende Person i. S. des GwG versteht die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH jede natürliche Person, welche im Rahmen der Begründung einer Geschäftsbeziehung für den Vertragspartner persönlich auftretend ist. Ist im Zuge der konkreten Begründung der Geschäftsbeziehung die für den Vertragspartner auftretende natürliche Person nicht persönlich anwesend, ist einen Identifizierung gem. GwG nicht notwendig. Unabhängig vom Kriterium der persönlichen Anwesenheit sind folgende Personen, wenn diese im Rahmen einer Begründung einer Geschäftsbeziehung für einen Vertragspartner auftreten, nicht von der Identifizierungspflicht erfasst: gesetzliche Vertreter von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften Verpflichtete i. S. d. 2 Abs. 1 GwG (z. B. Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) Im Rahmen der Identifizierung einer für einen Vertragspartner persönlich auftretenden natürlichen Person sind gem. 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG folgende Angaben zu erheben: Name Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Wohnanschrift Die zur Identifizierung einer auftretenden Person gemachten Angaben sind gem. 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG grundsätzlich anhand folgender Dokumente zu verifizieren: aktueller und gültiger amtlicher Ausweis, der ein Lichtbild des Inhaber enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird inländischer oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkenannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz Zu Dokumentationszwecken ist eine Kopie des vorgelegten Ausweises anzufertigen. Zudem sind folgende Angaben auf dem Formular zu erfassen: Art des Legitimationsdokuments Ausweisnummer Nummer der ausstellenden Behörde 7/8
8 Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim Auftretende Personen Bitte geben Sie die gem. 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG notwendigen Informationen für die weiteren auftretenden Personen an. Name der persönlich auftretenden Person: Vornamen: Geburtsort: Geburtdatum: Anschrift: Staatsangehörigkeit: BMW-interne Datennutzung Ich willige ein, dass die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH Daten mit den BMW Financial Services Gesellschaften (BMW Bank GmbH, BMW Vertriebs GmbH & Co. OHG und Alphabet Fleetservices GmbH) in gemeinsamer Datenhaltung führt, abgleicht und nutzt, soweit dies der Durchführung meiner jeweiligen Vertragsangelegenheiten mit einer der vorgenannten BMW Financial Services Gesellschaften dient. Ich willige ein, dass mittels dieser gemeinsam genutzten Systeme meine Daten von den vorgenannten Gesellschaften zu Zwecken der Antrags- und, der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet und genutzt werden. Unterschrift der vertretungs- oder zeichnungsberechtigten Person Verifikation der Angaben der auftretenden Person Zur Verifikation der Angaben einer natürlichen Person, welche für den Vertragspartner persönlich auftretend ist, wird das nachfolgende Legitimationsdokument vorgelegt. 1. Art des Legitimationsdokuments: Personalausweis Reisepass Sonstiges 2. Ausweisnummer: 3. Name der ausstellenden Behörde: 4. Gültig bis: Name der persönlich auftretenden Person: Vornamen: Geburtsort: Geburtdatum: Anschrift: Staatsangehörigkeit: BMW-interne Datennutzung Ich willige ein, dass die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH Daten mit den BMW Financial Services Gesellschaften (BMW Bank GmbH, BMW Vertriebs GmbH & Co. OHG und Alphabet Fleetservices GmbH) in gemeinsamer Datenhaltung führt, abgleicht und nutzt, soweit dies der Durchführung meiner jeweiligen Vertragsangelegenheiten mit einer der vorgenannten BMW Financial Services Gesellschaften dient. Ich willige ein, dass mittels dieser gemeinsam genutzten Systeme meine Daten von den vorgenannten Gesellschaften zu Zwecken der Antrags- und, der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet und genutzt werden. Unterschrift der vertretungs- oder zeichnungsberechtigten Person Verifikation der Angaben der auftretenden Person Zur Verifikation der Angaben einer natürlichen Person, welche für den Vertragspartner persönlich auftretend ist, wird das nachfolgende Legitimationsdokument vorgelegt. 1. Art des Legitimationsdokuments: Personalausweis Reisepass Sonstiges 2. Ausweisnummer: 3. Name der ausstellenden Behörde: 4. Gültig bis: 8/8
Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Georg-Brauchle-Ring 50, 80788 München
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