Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs Nr. 3/ Mai 2015

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1 /2015 Erscheinungsort: St. Pölten, Verlagspostamt: 3100 St. Pölten, Zulassungsnummer: 02 Z M Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs Nr. 3/ Mai 2015 Konstituierende Vollersammlung am durchgeführt Alm-/Weidemeldung Rinder Tierschutz-Weide-Maßnahme im MFA 2015 Betriebswirtschaft (Investitionsförderung & Existenzgründungsbeihilfe) Kurse & Sprechtage Adressfeld

2 Seite 2 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 WERBUNG NÖ VERSICHERUNG

3 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Seite 3 Konstituierende Vollversammlung am durchgeführt Nach der Landwirtschaftskammerwahl am 1. März fand am 20. April die konstituierende Sitzung der Vollversammlung der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs in der Fachschule Unterleiten statt. Klaus Hirner aus Hollenstein/Ybbs wurde als Obmann der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs wiedergewählt. Die Angelobung nahm der Vizepräsident der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer Otto Auer vor. Obmann Hirner bedankte sich für das Vertrauen und ersuchte alle Kammerräte um eine konstruktive Zusammenarbeit. In der Funktion als Obmannstellvertreter wurde Hirtenlehner Leopoldine aus Konradsheim bestätigt und Gerhard Tatzberger aus Allhartsberg neu gewählt. Bei der Kammerwahl erreichte der NÖ Bauernbund von insgesamt 24 Sitzen in der Vollversammlung wieder 19 Mandate, 5 Mandate gingen an die Freiheitliche Bauernschaft. Folgende Bezirkskammerräte werden die Anliegen der Ybbstaler Bauern in der Vollversammlung der Bezirksbauernkammer in den nächsten 5 Jahren vertreten: Vom NÖ Bauernbund: Obm. Klaus Hirner (Hollenstein/Ybbs), Ostv. Leopoldine Hirtenlehner (Konradsheim), Ostv. Gerhard Tatzberger (Allhartsberg), LKR Mario Wührer (Windhag), Josef Ritzinger (Ybbsitz), Johannes Edlinger (Allhartsberg), Andreas Ebner (Sonntagberg), Konrad Sonnleitner (Waidhofen/Ybbs), Josef Langsenlehner (St.Leonhard/Wald), Stefan Stockner (Opponitz), Bernhard Käfer (St.Georgen/Reith), Johann Aigner (St.Georgen/Klaus), Franz Matzenberger (Kematen/Ybbs), Rudolf Heim (Ybbsitz), Rosina Wagner (Windhag), Nina Helm (Ybbsitz), Gregor Übellacker (Sonntagberg), Anton Klapf (Hollenstein/Ybbs) und Josef Wurm (Ybbsitz). Von der Freiheitlichen Bauernschaft: Hubert Buchinger (St.Georgen/Klaus), Erich Gruber (St.Georgen/Klaus), Josefa Fuchslueger (St.Georgen/Klaus), Leopold Spreitzer (Windhag) und Maria Hochbichler (Waidhofen/Ybbs). Als Mitglieder mit beratender Stimme wurden die Kammerräte Gerlinde Hirtenlehner (Waidhofen/Ybbs), Walter Öllinger (Allhartsberg) und Josef Fuchsluger (Windhag) alle NÖ Bauernbund angelobt.

4 Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Weiters wurden auch die Mitglieder in die einzelnen Fachauschüsse gewählt. Folgende Fachausschüsse wurden eingesetzt: Vieh- und Milchwirtschaft Betriebswirtschaft, Technik und Energie Pflanzen- und Obstbau Recht, Steuer, Soziales, Umwelt und Naturschutz Bildung, Bäuerinnen und Jugend Forstwirtschaft Obmann Hirner bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen und versicherte, sich in den nächsten 5 Jahren wieder voll für die Anliegen der Bauern und Bäuerinnen des Ybbstals einzusetzen. Er appellierte vor allem an alle Mitglieder der Vollversammlung, sich für das große Ganze einzusetzen und nicht Einzelinteressen in den Vordergrund zu stellen. Die ausgeschiedenen Kammerräte wurden für ihre jahrelange Tätigkeit in der Interessenvertretung geehrt: Dank und Anerkennung: Haselsteiner Josef (Opponitz), Hermann Kogler (Ybbsitz), Johann König (St.Leonhard/Wald), Anton Pechhacker (Ybbsitz), Adalbert Reitbauer (Allhartsberg), Martin Sonnleitner (Hollenstein/Ybbs), Gertraud Teufel (Ybbsitz). Medaille für Verdienste um die NÖ Land- und Forstwirtschaft: Maximilian Haselsteiner (Windhag), Rudolf Scheuchel (St.Georgen/Reith). Franz Schallauer (Allhartsberg) erhielt für seine 25 jährige Funktion als Kammerrat in der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs die Silberne Kammermedaille. Als Landeskammerrat wurde Mario Wührer bei der konstituierenden Vollversammlung der Landes- Landwirtschaftskammer in St.Pölten angelobt. Der bisherige Landeskammerrat Johann Bösendorfer (Konradsheim) erhielt seitens der Landes-Landwirtschaftskammer für seine verdienstvolle Arbeit die Große Silberne Kammermedaille. Antragsfrist für MFO und ZA-Übertragung heuer bis Montag 1. Juni 2015 verlängert Die Antragsfrist für den Mehrfachantrag-Online und Zahlungsanspruchsübertragungen wurde für heuer bis inkl. 1. Juni 2015 verlängert. Die Fristverlängerung gilt nur für 2015! Korrekturen zum MFA 2015 Die AMA arbeitet laufend an der Verbesserung der Software für den MFA 2015 Online-Antrag. Mit den wöchentlichen Updates werden auch zusätzliche Plausibilitätsprüfungen eingespielt. Dadurch entstehen Plausifehler, die bei der Antragstellung noch nicht aufgetreten sind. Die AMA beabsichtigt betroffene Antragsteller schriftlich über vorhandene Plausifehler zu informieren. Da Plausifehler auszahlungsrelevant sind, müssen diese bereinigt werden. Die Software der Korrekturbearbeitung ist derzeit noch nicht vollständig funktionsfähig. Korrekturen, Richtigstellungen, Ergänzungen und Plausifehlerbearbeitungen werden ab 18. Mai durchgeführt. Bitte um Terminvereinbarung unter

5 Mitteilungen für Tierhalter Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Seite 5 Alm-/Weidemeldung Rinder Die AMA hat an alle Alm-/Weidebetriebe, die im Vorjahr eine Meldung abgegeben haben, die personalisierten Formulare Alm/Weidemeldung RINDER 2015 inklusive einem Infoblatt versandt. Für die Beantragung der Maßnahmen Ausgleichszulage (AZ), ÖPUL und der Direktzahlungen einschließlich der gekoppelten Stützung bei der Beweidung von Almen ist die Abgabe der Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste erforderlich. Alle weiteren Daten zu den aufgetriebenen Rindern, die für die Gewährung von Zahlungen erforderlich sind, werden aus der Rinderdatenbank übernommen. Nochmals wird auf die Korrekturverpflichtung des voraussichtlichen Abtriebsdatums, wenn dieses nicht taggenau eingehalten wird, hingewiesen. Das vollständig ausgefüllte Formular Alm/Weidemeldung RINDER muss binnen 15 Tagen nach dem erfolgten Auftrieb im Original in der AMA eingelangt sein. Die Formulare Alm/Weidemeldung RINDER müssen im Original verwendet werden und dürfen auf keinen Fall mittels Farbkopie vervielfältigt werden. Wird die Meldung über das e-ama RinderNET durchgeführt, gilt als Meldedatum das Erfassungsdatum. Auch hier ist die Meldefrist unbedingt einzuhalten. Rinder, deren Auftrieb nicht innerhalb der 15 Tage Frist gemeldet wird, verlieren ihre Prämienfähigkeit für die gekoppelte Stützung. Für die Ausgleichszulage (AZ), ÖPUL und die Direktzahlungen inkl. der gekoppelten Stützung können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum 15. Juli auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben bzw. gemeldet wurden. Folgen weitere Standortwechsel (Weitertriebe, Abtriebe, Unterbrechungen,...) der Rinder, muss die Meldung innerhalb der 15-tägigen TKZ-Meldefrist in der AMA einlangen. Für die Gewährung der gekoppelten Stützung werden nur Auftriebe auf Almen berücksichtigt. Die Alm/Weidemeldung RINDER muss aufgrund ihrer Bedeutung für die Antragstellung im Rahmen der Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste durch den Bewirtschafter der Alm/Weide durchgeführt werden. Das kann durch die Meldung über e-ama mittels Einstieg mit der Alm/Weide- Betriebsnummer oder durch Unterzeichnung des Formblattes Alm/Weidemeldung RINDER erfolgen. Biokontrollkostenzuschuss für Bioneueinsteiger Neueinsteiger in den Biologischen Landbau können unabhängig von der Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise bei der Agrarmarkt Austria einen Bio- Kontrollkostenzuschuss aus Mitteln der LE , Vorhabensart: Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen beantragen. Der Zuschuss kann für maximal 5 Jahre bis zum Jahr 2020 beantragt werden. Die jährliche Förderungsintensität beträgt 80%. Die maximal förderbaren Kontrollkosten sind mit 3.000,- je Teilnehmer und Jahr begrenzt. Förderfähig sind nur Beträge exklusive Umsatzsteuer. Nicht förderfähig sind Kosten, die für die Kontrolle von Zusatzstandards anfallen (z. B. BioAustria-Standard, NOP-Standard, ). Wer kommt als Förderwerber in Betracht? Aktive Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe Frühester Bio-Kontrollvertragsabschluss mit und damit keine Teilnahme an der Maßnahme 132 in der Programmperiode Damit kommen auch Neubewirtschafter auf bestehenden Biobetrieben (z. B. Hofübernehmer) im Zuge eines Bewirtschafterwechsels ab dem als Förderwerber in Betracht.

6 Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Antragstellung - Förderungsantrag Es muss für die gesamte Periode nur ein Förderantrag gestellt werden. Förderbar sind nur Bio-Kontrollen, die nach Einlangen (Eingangsdatum) des Förderantrags bei der AMA stattgefunden haben. Der Antrag ist durch den Förderwerber direkt bei der AMA einzubringen. Antragsformular und Ausfüllhilfe stehen auf der AMA-homepage zum Download bereit: Der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive unterschriebener Verpflichtungserklärung kann auch per Fax an die AMA übermittelt werden. Antragstellung - Zahlungsantrag Die Auszahlung des förderfähigen Betrages muss jährlich mittels Zahlungsantrag bei der AMA beantragt werden. Dem Antrag beizulegen sind: Rechnungen der Kontrollstelle über die Kosten von Flächenkontrolle und Grundbeitrag Überweisungsbestätigung des Rechnungsbetrages akzeptiert werden nur Kontoauszug (Kopie ausreichend) oder Umsatzliste bei Internetbanking. Tierschutz-Weide-Maßnahme im MFA 2015 Änderungsmeldungen Können Rinder, Schafe, Ziegen, die Vorgaben der Maßnahme Tierschutz-Weide nicht einhalten, müssen diese innerhalb von 10 Tagen bei der AMA schriftlich (Post, Fax, Mail) abgemeldet werden. Für Rinder wurde von der AMA ein Formular zur Verfügung gestellt. Änderungsmeldungen Schafe-Ziegen Die Anzahl von Schafen und Ziegen, welche an der Tierschutz-Weide-Maßnahme teilnehmen, ist bekanntlich am MFA-Mantelbogen Seite 2 anzugeben. Werden die geforderten 120 Weidetage für diese nicht erreicht, ist die entsprechende Tieranzahl ebenfalls innerhalb 10 Tagen abzumelden. Diese Änderungsmeldung erfolgt mittels Korrektur zum Mehrfachantrag. Formular Weideblatt Bekanntlich sind für die Tierschutz-Weide-Maßnahme die Weidezeiträume bzw. Unterbrechungen für angemeldete Kategorien (Rinder, Schafe, Ziegen) zwischen 1.4. bis aufzuzeichnen. Auch dafür wurde ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Beide Formblätter sind in unserer Bezirksbauernkammer erhältlich bzw. können von unserer Homepage diese Formulare abgerufen werden: Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Tierschutz-Weide-Maßnahme ist immer wieder, wie viele Stunden die Tiere am Tag auf der Weide sein müssen, um diesen Tag als Weidetag rechnen zu können. Die Antwort der AMA dazu lautet: Die überwiegende Tages-Futteraufnahme muss auf der Weide erfolgen. UBB Online Kurs Das LFI hat einen neuen Onlinekurs entwickelt, welcher gerade jetzt für die Neuanlage von Biodiversitätsflächen interessante Informationen bietet. Teilnehmer der ÖPUL 2015 Maßnahme UBB- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung müssen bis spätestens fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von 5 Stunden absolvieren. Dieser Onlinekurs wird mit 1 Stunde für die Maßnahme UBB anerkannt.

7 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Seite 7 Inhalt: - Bedeutung von Biodiversität - Wie profitieren Wildbienen, Honigbienen, Vögel (Bodenbrüter) von Biodiversitätsflächen? - Pflanzen für Biodiversitätsflächen: Welche sind geeignet und warum? - Praktische Tipps zur Anlage von Biodiversitätsflächen: Flächenauswahl, Anbautechnik, Saatzeitpunkt, Mischungen Teilnehmerbetrag: 10 Euro Frühbucherbonus bis 15. Mai 2015, 20 Euro Normalpreis pro Person Anmeldung: LFI NÖ unter der Telefonnummer oder lfi@lk-noe.at Nach Absolvierung können Sie Ihre Teilnahmebestätigung ausdrucken. WF-Projektbestätigung nicht beantragt Die Naturschutzabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung hat alle Betriebe mit WF-Flächen im ÖPUL 2007 im Sommer/Herbst 2014 persönlich angeschrieben. Projektbestätigungen wurden nur für jene Flächen ausgestellt, die zeitgerecht ihre WF-Flächen beantragt haben. Sollten Betriebe diese Meldung verabsäumt haben, besteht die Möglichkeit, diese unter Angabe der Betriebsnummer, Feldstücksnummer und Schlagnummer der Naturschutzabteilung für das Jahr 2016 zu melden. Betriebswirtschaft Investitionsförderung Die betreffende Förderrichtlinie wurde mit 20. Februar 2015 erlassen. Fördergegenstände und -höhen siehe Die Landwirtschaft Jänner 2015 Seiten 20 bis 22. Antragstellung vor Umsetzung! (Bestellungen, Anzahlungen, Lieferungen, Rechnungen) Fehlende Antragsformulare sind nunmehr großteils fertiggestellt. Auswahlverfahren: ca. vierteljährlich werden Stichtage festgelegt (1. Stichtag: ). Nur vollständig eingereichte Anträge werden hinsichtlich Förderungsvoraussetzungen beurteilt und nach vorgegebenen Kriterien mit Punkten bewertet und gereiht. Bei Ablehnung: einmalige Überleitung ins nächste Auswahlverfahren. 5 Punkte mindestens, je nach Budget am jeweiligen Stichtag auch mehr Punkte erforderlich! Vom Auswahlverfahren ausgenommen: Biomasseheizanlagen, Almen, Bienen, Bergbauernspezialmaschinen, Gemeinschaftsmaschinen und Bereich Umweltwirkung. Qualifikation, betriebswirtschaftliche Betrachtung (Betriebskonzept) und Wirtschaftsweise gelten betriebs- oder bewirtschaftungsbezogen für alle Fördergegenstände. Die übrigen Kriterien sind abhängig vom Fördergegenstand zu berücksichtigen. Übersicht und Punktehöhe siehe Die Landwirtschaft April 2015 Seite 10 und 11. Nachreichung jedenfalls erforderlicher Unterlagen: Für alle vor 20. Februar 2015 gestellten vorläufigen Anträge wird seitens der Förderungsabwicklungsstelle derzeit kein Aufforderungsschreiben zur Nachreichung versandt. Bereits vergebene Antragsnummer ist bei allen Nachreichungen anzuführen. Erforderliche Unterschriften bei allen Antragbeilagen tätigen. Die Förderungsabwicklungsstelle (LK NÖ, Referat Förderung) erstellt eine Wirtschaftlichkeitsund Finanzierungsrechnung, dafür ist ein elektronisch freigegebenes Betriebskonzept oder ein vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen erforderlich Betriebswirtschaft

8 Betriebswirtschaft Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Qualifikationsnachweis: Nachweis über Facharbeiter oder facheinschlägige höhere Ausbildung jedenfalls beilegen. Andernfalls ist die zumindest fünfjährige Berufserfahrung entsprechend nachzuweisen (zb SVB - Versicherungsdatenauszug). Gebäude, bauliche Anlagen und fix verbundene (ortsfeste) technische Einrichtungen: Dokumentation über das baubehördliche Verfahren zwingend wie folgt erforderlich: 1. Eine Baubewilligung bestehend aus dem Baubescheid, Niederschriften und Bauplan mit Bezug zum Bescheid. (GZ oder Ähnliches). 2. Eine Bauanzeige, von der Gemeinde zur Kenntnis genommen, incl. Beschreibungen und Skizzen mit dem Vermerk der Baubehörde. 3. Ist für die Investition aus Sicht der Baubehörde weder Baubewilligung noch die Bauanzeige erforderlich, ist dies von der Baubehörde (Gemeinde, Magistrat) zu bestätigen, eine Skizze oder Ähnliches ist jedenfalls erforderlich. Beilage gegebenenfalls erforderlicher Unterlagen: Firmenbuch/Vereinsauszug/Organisationsstatut: Dient zur Bekanntgabe der an einer Gesellschaft oder Personenvereinigung beteiligten Mitglieder. Gegebenenfalls Zusatzblatt mit Unterschrift aller Personen erforderlich. Vollmacht bei Vertretung: Dient als Nachweis zur Vertretungsbefugnis Nachweise für Zuschläge zum Investitionszuschuss: Junglandwirtezuschlag: SVB- Versicherungsdatenauszug; Biozuschlag: Kontrollvertrag (zum Antragszeitpunkt gültig); Zuschlag für BHK Gruppe 3: BHK-Punkte Ausdruck. Kostenplausibilisierungsunterlagen: Bei baulichen Investitionen erfolgt Kostenplausibilisierung mittels Baukostenrichtsätze. Daher Maße der Baulichkeiten exakt anführen, bei Umbauten genaue Beschreibung der Umbauteile. Bei technischen Investitionen erfolgt Plausibilisierung grundsätzlich auf Basis der ÖKL- Richtwerte für Maschinenselbstkosten. Für nicht darin enthaltene Maschinen und Geräte sind bei einem Angebotswert bis Euro zwei Angebote und bei Angebotswert über Euro drei Angebote zur Kostenplausibilisierung erforderlich. Für förderbare Biomasseheizanlagen bis 100kW keine Angebote erforderlich. Einkommensnachweis bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen des Antragsstellers: Bei unselbständig Erwerbstätigen Jahreslohnzettel vom Jahr vor der Antragstellung Bei selbständig Erwerbstätigen letzter verfügbarer Einkommensteuerbescheid. Bei juristischen Personen auch Körperschaftsteuerbescheid. Schuldenbestätigung: vorhandene Schulden zum Zeitpunkt der Antragsstellung sind von der Bank zu bestätigen, erforderlich für die Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsrechnung. Kreditzusage bei Agrarinvestitionskredit (AIK): (= Promesse des Bankinstitutes) muss enthalten: zugesicherte Kredithöhe, Laufzeit und Bezugnahme auf geltende Bestimmungen des Agrarinvestitionskredites Düngerabnahmeverträge: wenn Wirtschaftsdünger (N) an andere Betriebe abzugeben ist Einheitswertbescheid/Zuschlag zum Einheitswert: Betriebe unter 3ha LN mit arbeitsintensiver Betriebsform müssen dies mittels Einheitswertbescheid dokumentieren. Heizlastberechnung gemäß ÖNORM B 8135: erforderlich, wenn die Heizung nicht nur der Urproduktion (lt. EU VO) und der Versorgung allfälliger Wohneinheiten des Betriebes dient. Sonstige Unterlagen, die dem Nachweis von Punkten für das Auswahlverfahren dienen, und daher einem vollständigen Antrag beiliegen müssen: ZB TGD-Mitgliedschaft, Teilnahme an Qualitätsprogrammen oder Verbandsmitgliedschaft. Antragstellung bzw. Nachreichung erforderlicher Unterlagen: NÖ LK, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten.

9 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Seite 9 Gerne berät und unterstützt BW-Berater DI Thomas Pristner bei Antragstellung bzw. Fertigstellung. Terminvereinbarung jedenfalls erforderlich, mit langen Wartezeiten ist zu rechnen. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie online auf den Seiten der BBK, LK-NÖ und des BMLFUW. Junglandwirte Existenzgründungsbeihilfe (EGB) (vormals Niederlassungsprämie ) Nunmehr gilt die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung als erste Niederlassung und Begründung der Existenzgründungsbeihilfe. Bei vollständiger Übernahme Zuschlag für Eigentumsübertragung. Höchstalter 40 Jahre bei erstmaliger Aufnahme der Bewirtschaftung und Antragstellung. Mind. 3ha LN, ausgenommen arbeitsintensive Betriebsformen. Arbeitsbedarf von mind Stunden/Jahr (Neugründung und Teilung: mind Stunden und Führung im Haupterwerb). Geeignete Facharbeiterprüfung oder einschlägige höhere Ausbildung. Außerlandwirtschaftliches Einkommen des Förderwerbers < 2-faches Referenzeinkommen Verpflichtende Beilage Betriebskonzept Mindestens die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffes aus Wirtschaftsdünger wird auf selbst bewirtschafteten Flächen ausgebracht. Antragstellung innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn. Bei Pacht elterlicher Betriebe (oder von Großeltern) schon vor dem 8. April 2014 ist der Antrag bis 19. Februar 2016 zu stellen. Vorläufige Anträge können nun fertig gestellt werden, eine Aufforderung dazu erfolgt vorerst noch nicht. Die Beihilfe ist mit dem Junglandwirte- TopUp der Direktzahlungen kombinierbar. Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit (Cross Compliance) muss jeder landwirtschaftliche Betrieb die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden dokumentieren, wobei folgende Mindestangaben aufzuzeichnen sind: - Behandelte Kulturart bzw. bei Bioziden der Verwendungsbereich - Behandelte Fläche (Feldstück und Schlagbezeichnung) - Genaue Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels bzw. Biozids - Anwendungsdatum bzw. bei Bioziden die Häufigkeit der Anwendung (zb wöchentlich) - Verwendete Menge (Aufwandmenge pro ha bzw. Konzentration) Beispiel: Datum Kultur Feldstück/Schlag/Bezeichnung lt. Flächennutzung MFA Pflanzenschutzmittel Winterweizen Hausluss Nr. 2 Osiris 3 l/ha ab wöchentlich: hofeigene Getreidelagerräume Lanirat Aufwandmenge pro ha bzw. Konzentration Aufzeichnungsformulare liegen in der BBK auf bzw. auf Pflanzenbau Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge Achten Sie darauf, dass bei größeren Viehbeständen die Ausbringungsgrenzen bei Stickstoff- und Phosphordüngern (inkl. Wirtschaftsdünger) nicht überschritten werden. Werden Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgegeben, so ist die Erstellung einer N- und P-Düngerbilanz für den abnehmenden Betrieb unbedingt zu empfehlen. Der LK-Düngerrechner steht als einfaches Berechnungswerkzeug kostenlos unter zum Download zur Verfügung.

10 Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Gewerbliche Tierhalter müssen die Abgabe der Wirtschaftsdünger an einen oder mehrere landwirtschaftliche Betriebe nachweisen können. Die Tiere des Gewerbebetriebes dürfen nicht in der Tierliste des pauschalierten Betriebes aufscheinen! Es wird empfohlen Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge zu erstellen und Aufzeichnungen über die Ausbringung zu führen. Musterformulare liegen in der BBK auf. Milch Direktvermarktung bis 14. Mai 2015 melden Bis 14. Mai 2015 müssen die Meldungen über die im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 direktvermarkteten Mengen an Milch und Milchprodukten der AMA übermittelt werden. Ein Meldeformular und eine Ausfüllanleitung werden von der AMA zugesandt. Die Meldung kann auch mit einer Online- Meldung unter gemacht werden. Bei verspäteter Meldung wird eine Strafe von mind. 100 Euro vorgeschrieben. Gegebenenfalls hat auch eine Leermeldung zu erfolgen Unterstützung bei Überprüfung der Melkanlage Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen des NÖ Tiergesundheitsdienstes auch 2015 das Programm Erhaltung der Eutergesundheit und Qualitätssicherung in der Milcherzeugung. Die Programmunterlagen können unter: Milchhygieneprogramm 2015 oder auf der Website der NÖ LK unter heruntergeladen oder in der BBK in Papierform angefordert werden. Der Leistungsnachweis mit der Kopie des Melkanlagenprüfberichtes und die Rechnung der Servicefirma über die durchgeführte Überprüfung sind vom Landwirt vom 1. Oktober bis 1. Dezember 2015 an den NÖ TGD, Schillerring 13, 3130 Herzogenburg zu senden oder per Fax unter 02782/81035 zu übermitteln. Die Unterschrift des Milcherzeugers und des Betreuungstierarztes sowie das Datum sind erforderlich. SVB-Unterstützungsaktion zu Waldarbeiterschutzausrüstung Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Zuschusses zum Ankauf einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) aus Anlass der Schadholzaufarbeitung nach Eisbruch und Sturm Niklas in Höhe von 60 Euro durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): Ein Zuschuss kann von unfallversicherten Betriebsführerinnen und Betriebsführern beantragt werden, wobei pro Betrieb nur ein Zuschuss gewährt wird. Im Wald des Zuschusswerbers muss ein Schaden durch Eisbruch bzw. Sturm Niklas verursacht worden sein. Die Aktion läuft im Zeitraum vom 1. Dezember 2014 (frühester Termin des Ankaufs einer Waldarbeiterschutzausrüstung) bis zum Einsendeschluss an die SVB am 31. Juli 2015 (Poststempel). Als persönliche Waldarbeiterschutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk, Forstschnittschutzhandschuhe). Einsendung des Original-Rechnungsbeleges über den Ankauf einer Waldarbeiterschutzausrüstung im Wert von mindestens 110 Euro an die SVB-Sicherheitsberatung, Ghegastraße 1, 1030 Wien, bis 31. Juli 2015 (Poststempel). Für die Zuerkennung eines Zuschusses ist eine Gemeindebestätigung über den Eisbruchbzw. Sturmschaden im Wald des Zuschusswerbers erforderlich, der auf dem Antragsformular der SVB vorzunehmen ist. Der Antrag kann auf der SVB-Homepage heruntergeladen werden.

11 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 Seite 11 Schulpräsentation in der FS Unterleiten Vielfalt ist unsere Stärke Termin: Samstag, 30. Mai von Uhr Sonntag, 31. Mai von Uhr Nähere Informationen unter FS Unterleiten, Dornleiten 1, 3343 Hollenstein/Y., Tel: 07445/204, Komm & koch mit den Bäuerinnen Erdbeeren und Spargel Zwei erfahrene und geschulte Seminarbäuerinnen geben ihr Wissen um heimische Produkte und deren Verarbeitung an die SeminarteilnehmerInnen weiter. Mit den UrGut! Kochseminaren bietet die Landwirtschaftskammer NÖ traditionell besondere Kochthemen. Keine Vorkenntnisse notwendig! Dauer: 4 Stunden TeilnehmerInnen: mind. 12, max. 18 Personen; Herren am Herd herzlich willkommen! Kursort: Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs Kurstermine: Donnerstag, 11. Juni von Uhr Donnerstag, 18. Juni von Uhr Seminarbeitrag: 49 Euro pro Person und Thema inklusive Rezeptbroschüre zum Mitnehmen und Getränkebegleitung Anmeldeschluss: zwei Wochen vor Kursbeginn Gruppenbuchung: Gerne nehmen wir auch Gruppenanfragen für ein persönliches Kochseminar mit Freunden entgegen! Terminwünsche werden gerne berücksichtigt! Gruppentarif bis 12 Personen 550 Euro, jede weitere Person zuzüglich 30 Euro. Maximal 18 Personen, keine Mindestteilnehmeranzahl. Für weitere detaillierte Informationen zu den Seminaren und Buchungen steht Ihnen Frau Klaudia Buchegger unter oder per klaudia.buchegger@lk-noe.at gerne zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie auch unter English in action Termin: Sonntag, 19. Juli bis Samstag, 25. Juli Ort: HLUW Yspertal, Schulstraße 13, 3683 Yspertal Kosten: 295 Euro für Landjugendmitglieder, 325 Euro für Nicht-Landjugendmitglieder Leistungen: Unterkunft und Verpflegung 5 Tage thematische Workshops mit der Berlitz-Sprachschule Freizeitprogramm inkl. Eintritte persönliche Betreuung durch das Team der NÖ Landjugend Teilnahme: Jugendliche im Alter von Jahren; Landjugend-Mitgliedschaft oder Kammermitgliedschaft der Eltern oder Mitgliedschaft der Mutter bei den Bäuerinnen Anmeldung: Landjugend NÖ, noe@landjugend.at, Tel: Kräuter- und Gewürzanbau u. Erfolg mit Weide Ideen erfahren-exkursion im Juni Der Anbau von Kräutern und Gewürzen ist für verschiedenste Betriebe ein lohnender Betriebszweig unabhängig von Fördergeldern. Nach wie vor besteht Bedarf an Blattkräutern und Druschgewürzen aus heimischer Produktion. Wie Landwirte erfolgreich Kräuter und Gewürze anbauen, verarbeiten und vermarkten, erleben Sie im Rahmen der Ideen erfahren -Exkursionen zum Thema Kräuter und Gewürze. Der erste Exkursionstag findet am Di, 9. Juni statt, Treffpunkt ist in der BBK Amstetten. Nutzen Sie die Gelegenheit von Praktikern des Kräuter- und Gewürzanbaus Informationen aus erster Hand zu erhalten! Auf Mi, 3. Juni verschoben wurde die Exkursionsreihe zum Thema Erfolg mit Weide mit Start in der BBK Scheibbs. Aus sehr unterschiedlichen Gründen wie Verringerung der Arbeitsbelastung, Sen-

12 Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2015 kung der Kosten für die Grundfutterbereitung, weniger Kraftfuttereinsatz, höhere Grundfutterqualität, veränderte Standards in der Tierhaltung haben sich in den letzten Jahren Betriebe wieder der Weidehaltung zugewandt. Ob Kurzrasenweide, Umtriebsweide, Portionsweide, extensive Standweide oder andere, die Beispielsbetriebe zeigen warum sie sich für welches Weidesystem entschieden haben und worin für sie die betrieblichen Vorteile liegen. Anmeldungen zu beiden Exkursionen werden in Ihrer BBK entgegengenommen. Der geförderte Teilnehmerbeitrag beträgt 50,- (für weitere Betriebsangehörige 25,-). Weitere Informationen finden Sie auch unter Sprechtage & Termine: Kammerobmann Klaus Hirner Montag 9 bis 11 Uhr Kammersekretär Ing. Gottfried Losbichler Montag 8 bis 12 Uhr Forstsekretär DI Leo Schwaighofer Montag 8 bis 11 Uhr Betriebsberater DI Thomas Pristner Montag 8 bis 12 Uhr Sprechtage mit NR DI Georg Strasser nach Vereinbarung in der BBK möglich Sprechtage von Labg. Anton Kasser: jeden Montag von 16 bis 18 Uhr auf dem Gemeindeamt Allhartsberg. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Tel / 2336 Sprechtage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der BBK Waidhofen/Ybbs Jeweils Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 20. Mai 27. Mai 10. Juni Termine: Kälbermärkte in Bergland 28. Mai 11. Juni 25. Juni Zuchtviehversteigerungen in Bergland 20. Mai 17. Juni 5. August Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Amstetten (9-12 Uhr und von Uhr) 5. Juni 3. Juli Steuersprechtage in der Bezirksbauernkammer Amstetten (9-12 Uhr) 12. Juni 10. Juli Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Klaus Hirner eh Der Kammersekretär: OLWR Ing. Gottfried Losbichler eh Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs, Kapuzinergasse 9, 3340 Waidhofen/Ybbs, Tel.: , Fax: : office@way.lk-noe.at, Internet: Redaktion: Kammersekretär Ing. Gottfried Losbichler, Redaktionssekretariat: Gerlinde Schneckenleitner Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel Zulassungsnummer: 02 Z M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden.

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