Memorandum of Understanding

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1 Memorandum of Understanding zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Westfalen- Lippe, Mecklenburg-Vorpommern sowie ggf. weiteren unterzeichnenden Kassenärztlichen Vereinigungen und der Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA Gemeinsame Zielsetzung Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland- Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sowie ggf. weitere unterzeichnende Kassenärztliche Vereinigungen und die Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA treten ab dem 1. Januar 2006 in eine langfristige Kooperation mit Modellcharakter ein. Damit wollen die Kooperationspartner einen innovativen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in Deutschland leisten. Im Rahmen der strategischen Kooperation werden die Partner im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zunächst an ausgewählten Standorten konkrete Projekte der Integration von ambulanten vertragsärztlichen und stationären Versorgungsstrukturen unterstützen bzw. umsetzen. Gemeinsam wollen die Kooperationspartner Vertragsärzten und Krankenhäusern vor Ort neue Entwicklungsperspektiven bieten, damit diese den sich verändernden Herausforderungen im Gesundheitswesen besser gerecht werden können. Als Herausforderungen erkennen die Kooperationspartner insbesondere die Notwendigkeit, auch in strukturschwachen Gebieten eine leistungsfähige, patientenzentrierte Versorgung anzubieten, die Qualität der Versorgung, die Nutzung des medizinischen Fortschritts und die Flexibilität des Versorgungsangebots zu steigern, die Arbeits- und Kostenbelastung durch Abstimmung, Entbürokratisierung und bessere Nutzung personeller, apparativer und räumlicher Kapazitäten zu senken und Vertrauen für neue Formen der Kooperation zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen in der medizinischen Versorgung zu erzeugen, 1

2 um so einen echten Mehrwert für die Patienten zu schaffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen sehen in der Kooperation eine Möglichkeit, ihre Dienstleistungsfunktion für die Vertragsärzte zu verbessern. Die Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA strebt an, die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten weiter auszubauen. Mit diesem Memorandum verleihen die Unterzeichner dem Willen zu einer langfristigen Zusammenarbeit Ausdruck. Die Kooperationspartner werden gemeinsam die Optionen nutzen, die der Gesetzgeber zur Förderung von Kooperationsformen in der medizinischen Versorgung geschaffen hat oder im Zuge der Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Tätigkeit noch schaffen wird. Grundsätze Die Kooperationspartner werden folgende Grundsätze befolgen: Ambulant vor stationär Es herrscht Einvernehmen, dass im Interesse des Patienten ambulante Versorgungsformen angeboten werden, wo dies medizinisch und ökonomisch sinnvoll ist. Potenzial der freiberuflichen Haus- und Fachärzte nutzen Es besteht Übereinstimmung, dass die ambulante Versorgung vorrangig durch freiberuflich tätige Vertragsärzte gesichert werden soll. Die Unterzeichner bekennen sich dazu, auch im Rahmen neuer Versorgungsformen das Potenzial der freiberuflich tätigen Vertragsärzte zu nutzen. Kosten Die Unterzeichner dieses Memorandums vereinbaren, die Kosten für die Etablierung der Kooperation im jeweils abgestimmten Rahmen zu tragen und im erforderlichen Umfang Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Lokale Projekte werden durch die Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA und die jeweilige Klinik sowie durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung finanziert. Kooperation mit weiteren Partnern Die Kooperation dient der Effizienz- und Qualitätsverbesserung der bestehenden Versorgung im Verantwortungsbereich der Kooperationspartner. Sie richtet sich nicht gegen andere Teilnehmer an der ambulanten oder stationären Versorgung. Weiterentwicklung Unstimmigkeiten in der Kooperation an einzelnen Standorten sollen mit dem Ziel der Vermittlung in einem Lenkungsgremium beraten werden. Die Kooperationspartner streben an, die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit an die zukünftige Entwicklungen der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen anzupassen und die Kooperation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Memorandums dem entgegenstehen, werden diese überarbeitet. 2

3 Maßnahmen Es wird eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA angestrebt. Für die Organisation der Zusammenarbeit wird ein Lenkungsgremium installiert. Zu dessen Aufgaben gehört, die Kooperationsinhalte zu konkretisieren, den Informationsaustausch zu gewährleisten, die Projektfortschritte zu überprüfen, ggf. übergreifende Investitionsentscheidungen zu treffen und im Falle von Unstimmigkeiten auf der lokalen Ebene eine Lösung herbeizuführen. Die Kooperationspartner beabsichtigen in einer ersten Phase zunächst modellhaft an ausgewählten Standorten der Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA eine patientenorientierte sektorübergreifende Versorgung zu organisieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und die Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA legen zu diesem Zweck jeweils die Projektorganisation fest. Aufgabenstellung der Projektgruppe ist es, o binnen drei Monaten eine Analyse der regionalen Versorgungssituation zu erstellen, o binnen sechs Monaten ein Konzept für eine auf die lokalen Verhältnisse angepasste Form der Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Klinik zu erstellen, o nach abschließender Beratung und Freigabe des Konzepts durch die regional Verantwortlichen aktiv die Kommunikation und Realisierung des Konzepts zu betreiben. in einer zweiten Phase nach ca. zwei Jahren die Erfahrungen auszuwerten und die Möglichkeiten einer weitergehenden Kooperation zu bewerten. Die Arbeit der lokalen Projektgruppen soll u.a. folgende prioritäre Eckpunkte berücksichtigen: 1. Analyse der Stärken und Schwächen der bestehenden Kooperationsbeziehungen, Beschreibung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung, Intensivierung oder Etablierung einer kooperativen Beziehung zwischen niedergelassenen Ärzten und den Sana Kliniken. 2. Aufbau von gemeinsamen Strukturen: a. Hausärztliche Notfallpraxen und Notfallzentren zur 24 Stunden- Notdienstversorgung. b. Kooperationsverträge und Belegarztverträge zur Nutzung der beiderseitigen personellen Ressourcen. c. Gemeinsame Raum- und Gerätenutzung mit niedergelassenen Ärzten am oder im Krankenhaus. d. Bildung fachärztlicher Versorgungszentren im Konsens der Beteiligten. e. IT-Plattform und Struktur elektronischer Patientenakte. 3

4 f. Aufbau telemedizinischer Angebote. 3. Vereinbarung gemeinsamer Abläufe a. Verfahren zur Verkürzung von Wartezeiten für Patienten. b. Abstimmung der Arzneiverordnung im Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung und von Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance. c. Qualitätsstandards für Diagnostikleistungen und Behandlungspfade i. für ambulantes Operieren. ii. iii. für vor- und nachstationäre Versorgung. für Überleitungspflege. d. Fort- und Weiterbildungsschwerpunkte. 4. Regelmäßiger Informationsaustausch: a. Gemeinsame Fallkonferenzen. b. Aufnahme-, Entlassungs- und Überleitungsmanagement. c. Gemeinsame Patienten-Informationsveranstaltungen. d. Gemeinsame Versorgungsforschung. 5. Qualitätsmanagement: a. Etablierung gemeinsamer Qualitätsziele und -maßstäbe. b. Messung und Optimierung der Versorgungsqualität. c. Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Versorgungsqualität. d. Gemeinsames Beschwerdemanagement. 6. Abschluss gemeinsamer Verträge mit Krankenkassen unter Einbeziehung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. 7. Gemeinsame Beschaffung und Logistik zwischen Klinik und Praxen: a. Standardisierung. b. Arzneimittelversorgung. c. Medikalprodukteversorgung. d. Investitionsgüter und Immobilien (z. B. Gesundheitszentren). e. Dienstleistungen. Die beteiligten Kooperationspartner werden die Arbeit der Projektgruppen in geeigneter Weise unterstützen, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können. Weiteres Vorgehen Die Kooperationspartner vereinbaren, auf der Basis dieses Dokumentes im ersten Halbjahr 2006 die notwendigen vertraglichen Regelungen zu treffen. Gleichzeitig 4

5 werden ab Januar 2006 mindestens zwei lokale Pilotprojekte zusammen mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung konzipiert. Die Kooperationspartner stimmen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu ihrer Zusammenarbeit miteinander ab. Dieses Memorandum kann nach Unterzeichnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Berlin, den München, den Kassenärztliche Bundesvereinigung Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Kassenärztliche Vereinigung Berlin Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Kassenärztliche Vereinigung Hessen Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen 5

6 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 6

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