D Leer. Flechtenkartierung an ausgewählten Gehölzen in Neuharlingersiel

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1 Reimersstr aße 6 D Leer fon: 0491/14801 fax: 0491/ info@bg-ecoplan.de Flechtenkartierung an ausgewählten Gehölzen in Neuharlingersiel Leer 2017

2 2 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Auftraggeber: Dr. Born - Dr. Ermel GmbH Büro Ostfriesland Tjüchkampstr Aurich Projekt-Nr Bearbeitung: HW. Linders U. Hackmack Bearbeitungsstand: Februar 2017 Titelfoto: Gehölzbestand entlang eines Entwässerungsgrabens am Feuerwehrgebäude Copyright: Alle in diesem Gutachten verwendeten Fotos unterliegen dem Urheberrecht des Verfassers. Eine Verwendung außerhalb des vorliegenden Textes bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 3 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Material und Methode Untersuchungsgebiet Erfassungszeitraum und -bedingungen Erfassungsmethode Fotodokumentation Artbestimmung und Nomenklatur Auswertung Bewertung Orientierende Bewertung Besonderer Artenschutz Gefährdung Bioindikation Flechtenlebensräume 12 3 Ergebnisse Gehölzbestand Räumliche Verteilung im Untersuchungsgebiet Gehölzarten Altersstruktur Artenbestand 14 4 Bestandsbewertung Orientierende Bewertung Artenschutz Gefährdung Bioindikation Erläuterungen zu auswählten Arten Zeichenflechten Braunschüsselflechten Schüsselflechten Astflechten Zusammenfassende Bewertung 23 5 Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 25 6 Planungshinweise Vermeidung und Alternativenprüfung Beeinträchtigungen Direkte Wirkungen Indirekte Wirkungen Standortveränderungen Minimierung Kompensation 28 7 Zusammenfassung 29 Quellen 30 Anhang 31

4 4 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Abbildungen Abbildung 1: Untersuchungsgebiet 6 Abbildung 2: Alyxoria varia 20 Abbildung 3: Opegrapha vulgata 20 Abbildung 4: Opegrapha rufescens 21 Abbildung 5: Melanelixia glabratula 21 Abbildung 6: Parmelia sulcata 22 Abbildung 7: Ramalina farinacea mit Fruchtkörpern 22 Abbildung 8: Ramalina fastigiata 23 Abbildung 9: Besonders artenreiche, vitale Flechtenbestände im Bereich des Sielhofs indizieren sehr günstige Umweltbedingungen 24 Tabellen Tabelle 1: Klassifizierung der Häufigkeit epiphytischer Flechten 8 Tabelle 2: Formale Bewertungskriterien 9 Tabelle 3: Bewertungsgrundlagen 10 Tabelle 4: Bewertung 10 Tabelle 5: Bewertungsrahmen nach Gefährdungsgrad (NMELF 2002: 84, verändert) 11 Tabelle 6: Untersuchte Gehölze 13 Tabelle 7: Stammdurchmesser (BHD) der untersuchten Gehölze 14 Tabelle 8: Auf Gehölzen nachgewiesene Arten 14 Tabelle 9: Orientierende Bewertung der Flechtenvorkommen 16 Tabelle 10: Nachweis besonders geschützter Arten 16 Tabelle 11: Nachweis von Rote-Liste-Arten 17 Tabelle 12: Wertstufen von Flechtenvorkommen 18 Tabelle 13: Nachgewiesene Arten mit signifikanten Zeigerwerten 18 Tabelle 14: Vorkommen von Arten mit signifikanten Zeigerwerten 19 Tabelle 15: Übersicht der Bewertungsergebnisse 23

5 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 5 1 Einleitung In Zusammenhang mit einer Straßenplanung sowie Gewässerausbaumaßnahmen in der Ortslage Neuharlingersiel (Gemeinde Neuharlingersiel, Landkreis Wittmund) waren auf ausgewählten Großgehölzen vorkommende Flechten im Hinblick auf naturschutzrechtliche Bestimmungen zu erfassen. Der Schwerpunkt der Arbeiten lag auf der Dokumentation besonders geschützter sowie gefährdeter Arten. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt.

6 6 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 2 Material und Methode 2.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf Gehölzbestände im Ortskern des Sielhafenortes Neuharlingersiel (Abbildung 1). Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Gegenstand der Untersuchung waren 9 Einzelgehölze im Nahbereich geplanter Baumaßnahmen sowie eine Baumreihe mit rd. 30 Gehölzen südlich des Feuerwehrgebäudes. Die untersuchten Flächen sind gemäß vorliegender Geodaten der Fachbehörde für Naturschutz Teil der naturräumlichen Einheit Watten und Marschen. 2.2 Erfassungszeitraum und -bedingungen Die Geländearbeiten erfolgten am im Rahmen einer mehrstündigen Geländebegehung mit dem Auftraggeber. Alle Gehölze waren uneingeschränkt erreichbar. Im Bereich östlich des Toppwegs war bereits eine Gehölzentfernung durchgeführt worden, so dass dort keine vollständige Kontrolle der Flechtenvorkommen möglich war. Die Untersuchungen erfolgten zeitweise bei Niederschlägen, so dass aufgrund der einseitigen Benetzung der Baumstämme etwas eingeschränkte Erfassungsbedingungen bei unscheinbaren Arten vorlagen. 2.3 Erfassungsmethode Für jedes untersuchte Substrat wurden folgende Daten notiert: Nummer, Hoch- und Rechtswert, Gattung, Stammdurchmesser (cm). Die Erfassungshöhe reichte bis in eine Stammhöhe von 2 bis 2,5 m. Auf eine artgenaue Ansprache der Gehölze wurde verzichtet, da die Erfassungen während der unbelaubten Zeit stattfanden und eine exakte Ansprache oft nicht möglich war. Grundsätzlich wurden alle im Gelände anzusprechenden Flechtenarten in einer Geländeliste notiert. Hierbei wurde jeweils nur das Vorkommen ohne Hinweis auf die Häufigkeit (Frequenz, Biomasse) dokumentiert. In Einzelfällen wurden besondere Ausprägungen der Vitalität einzelner Arten festgehalten.

7 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 7 Für die Geländeansprache wurden makroskopische (4x-10x-Einschlaglupe, 10x- Leuchtlupe) und chemische (Kalilauge, Natriumhypochlorid) Hilfsmittel verwendet. Von nicht eindeutig zu benennenden Arten wurden Belege zur späteren mikroskopischen und chemischen Untersuchung entnommen. Hierbei wurde die aktuelle Bestandssituation soweit berücksichtigt, dass durch die Probenentnahme keine Beeinträchtigung des Vorkommens erfolgte. Die Nachbestimmung erfolgte jeweils zeitnah. Bei Gattungen, die nicht makroskopisch zu bestimmen sind, erfolgte generell eine Probennahme. Den Nachweisen der Gattungen Alyxoria und Opegrapha liegt eine mikroskopische Vermessung der Sporen zugrunde. Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Belege gesammelt, um z.b. unter Geländebedingungen schlecht erkennbare Thallus-Merkmale oder Farbreaktionen im Büro durchführen zu können. Der Stammdurchmesser der untersuchten Gehölze wurde mit Hilfe eines Zollstocks in Brusthöhe ermittelt. Dieses Verfahren ist v.a. bei älteren und unregelmäßig gewachsenen Bäumen mit Toleranzen verbunden, die jedoch hinzunehmen waren. Es wird davon ausgegangen, dass diese bei Gehölzen mit Stammumfängen > 70 cm unter einem Dezimeter liegen. Bei jüngeren Gehölzen dürften Toleranzen von < 5 cm nicht überschritten worden sein. Die Lokalisierung der untersuchten Gehölze erfolgte mit einem Garmin GPS 62. Grundlage der Verortung in GIS waren jedoch durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Geodaten, die auf eine Vermessung des Gehölzbestandes zurückgehen. Nur im Fall des Gehölzes Nr. 8 lagen keine Daten vor. Die Lage dieses Gehölzes wurde mit Hilfe eines Luftbildes bestimmt und den vorliegenden Geodaten hinzugefügt. Die als lfd. Nr. 10 zusammengefassten Daten beziehen sich auf rd. 30 Einzelgehölze, deren Flechtenbestand nicht einzeln dokumentiert wurde. Laut Vermessung des AG handelt es sich dabei um die Gehölze Nr. 6 bis Nr. 33 entlang eines Grabens am Feuerwehrhaus. Zur Abschätzung der naturschutzfachlichen Bedeutung wurde lediglich eine einzige Artenliste geführt. 2.4 Fotodokumentation Im Rahmen der Erfassung erfolgte keine systematische fotographische Dokumentation der Vorkommen. Nur im Einzelfall wurden Habitate bzw. einzelne Flechtenbestände im Hinblick auf örtliche Besonderheiten oder Vitalität aufgenommen. Zur Erläuterung des vorliegenden Textes wurden ergänzend Aufnahmen von Herbarbelegen gemacht. Alle Motive stammen aus dem Untersuchungsgebiet. 2.5 Artbestimmung und Nomenklatur Die Bezeichnung der nachgewiesenen Arten folgt grundsätzlich WIRTH, HAUCK & SCHULTZ (2013) in Verbindung mit WIRTH & KIRSCHBAUM (2014). Bei der Bestimmung kritischer Arten wurden ferner die im Quellenverzeichnis angegebenen Schlüssel verwendet. Sofern deutsche Artbezeichnungen verwendet werden, gelten die diesbezüglichen Vorschläge von CEZANNE et al. (2016). Zur Einstufung der regionalen Bestandssituation wurden insbesondere die Angaben von HERK & APTROOT (2004), BLWG sowie DE BRUYN (2000) berücksichtigt. 2.6 Auswertung Nach abschließender Bestimmung der im Gelände genommenen Proben wurden die erhobenen Daten in Erfassungslisten (s. Anhang) übertragen. Diese Liste enthält folgende Angaben: Artname Laufende Nr. Feldblatt-Nr. Aufnahme-Nr. Naturraum (T für Tiefland, K für Küste), in dem sich das Gehölz befindet

8 8 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Gattungsbezeichnung des Trägerbaums (Abkürzungen vgl. Kap ) Stammumfang des Trägerbaums Aufnahmedatum Die laufende Nr. wurde nach Abschluss der Datenaufbereitung vergeben: Nr. 1-9 (Einzelgehölze) Nr. 10 (Baumreihe mit ca. 30 Eschen und Erlen entlang eines Entwässerungsgrabens) Mit Hilfe der lfd. Nr. wurde eine Auswertungsdatei mit der GIS-Shape-Datei verbunden. Somit können folgende Daten der Auswertungsdatei räumlich dargestellt werden: Artenzahl pro Trägerbaum Anzahl besonders geschützter Arten pro Trägerbaum (nach BArtSchV) Bewertungsklasse (nach DE BRUYN & LINDERS 1999) Bedeutung (nach DE BRUYN & LINDERS 1999) Max. Wertstufe (nach BRINKMANN 1998: 82, NMELF 2002: 84) Anzahl der Arten mit Licht-Zeigerwert <5 Anzahl der Arten mit Reaktions-Zeigerwert <5 Anzahl der Arten mit Eutrophierungs-Zeigerwert <5 Anzahl der Arten mit klimaökologischer Ozeanität >5 Summe der Arten mit den o.a. signifikanten Zeigerwerten ART: Relevanz des Aufnahmepunkts für die artenschutzrechtliche Betrachtung EGR: Relevanz des Aufnahmepunkts für die Eingriffsregelung SWZ: Vorkommen von Arten mit signifikanten Zeigerwerten Die entsprechenden Daten werden in Zusammenhang mit der Bewertung der Vorkommen erläutert (s. Kap. 2.7). Sofern Angaben zur Häufigkeit einzelner Arten gemacht werden, gelten hierfür die Fundraten gemäß Tabelle 1. Tabelle 1: Klassifizierung der Häufigkeit epiphytischer Flechten Kürzel Häufigkeit Fundrate an Gehölzen es extrem selten < 0,1 % ss sehr selten 0,1-0,5 % s selten 0,5-2,5 % mh mäßig häufig 2,5-10 % h häufig % sh sehr häufig % 2.7 Bewertung Die Bewertung der festgestellten Vorkommen erfolgt mit unterschiedlichen Ansätzen, um die Aussagefähigkeit der Daten für den folgenden Planungsprozess bestmöglich nutzbar zu machen. Der Bewertungsvorschlag von DE BRUYN & LINDERS (1999) wird zur ersten orientierenden Bewertung eingesetzt (vgl. Kap ). Der damit verbundene methodische Nachteil der Vermengung unterschiedlicher Parameter wird bewusst in Kauf genommen, um die allgemeine Bedeutung eines Flechtenvorkommens sichtbar zu machen. Aufgrund der Bedeutung des besonderen Artenschutzes für raumbedeutsame Vorhaben werden die Vorkommen der in der BArtSchV geführten Arten einer separaten Betrachtung unterzogen (vgl. Kap ). Da alle gängigen Bewertungsverfahren wesentlich auf dem Gefährdungsgrad betroffener Arten basieren, erfolgt zusätzlich eine Umrechnung der vorkommenden Rote Liste-Arten in eine 5-stufige Wertstufenskala (vgl. Kap ).

9 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 9 Auch wenn Aspekte der Bioindikation für die Fragestellung von untergeordneter Bedeutung sind, sollen Zusammenhänge zwischen den ermittelten Vorkommen und einigen Standortparametern erläutert werden, um sowohl die bestehenden Umweltbedingungen zu charakterisieren, als auch mögliche Vorhabenswirkungen abschätzen zu können (vgl. Kap ) Orientierende Bewertung Die Einschätzung der Befunde erfolgt in Anlehnung an den Bewertungsvorschlag von DE BRUYN & LINDERS (1999) (vgl. Tabelle 2 ff.), wobei den aktuellen Roten Listen sowie den Bestandsentwicklungen im Einzelfall verbal Rechnung getragen wird. Für die Bewertung der einzelnen Bäume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturund Artenschutz können vier Kriterien (Prioritäre Arten, Rote-Liste-Arten, besonders geschützte Arten, Artenzahl) herangezogen werden. Die verwendete Bewertungsskala umfasst 4 Bewertungskategorien von geringe Bedeutung (4) bis besondere Bedeutung (1) für den Natur- und Artenschutz (vgl. Tabelle 2). Keines der vier verwendeten Bewertungskriterien ermöglicht alleine eine Bewertung der Flechtenflora in bezug auf Diversität, Repräsentativität und Gefährdung. Der gewählte Ansatz stellt eine Kombination der vier unterschiedenen Kriterien dar. Eine Verschneidung/Verrechnung der vier Bewertungskriterien für jeden Baum ist nicht sinnvoll. Es gilt jeweils die höchste erreichte Einstufung eines der vier Kriterien für die endgültige Bewertungskategorie. Beispiel: An einem stark beschatteten Gehölz ist nur eine geringe Anzahl von 8 Arten festzustellen. Darunter befinden sich weder prioritäre (d.h. sehr seltene), noch besonders geschützte Arten. Allerdings werden zwei Opegrapha-Arten nachgewiesen, die als gefährdet bzw. stark gefährdet gelten. Hieraus ergibt sich folgende Bewertung: Prioritäre Arten: keine, d.h. Bewertungsklasse 4 Punktzahl Rote Liste-Arten: 1 x gefährdet = 1 Punkt, 1 x stark gefährdet = 4 Punkte, Summe: 5 Punkte, d.h. Bewertungskasse 2 Artenzahl gemäß Bundesartenschutz-Verordnung: keine, d.h. Bewertungsklasse 4 Artenzahl gesamt: 8 Arten, d.h. Bewertungsklasse 3 Die höchste Einzelbewertung ergibt somit die Bewertungsklasse 2 ( hohe Bedeutung ) für das Flechtenvorkommen. Tabelle 2: Formale Bewertungskriterien Bewertung Bewertungsklasse Bedeutung Artenschutz gering mittel hoch besonders Kriterium Prioritäre Arten keine keine keine vorhanden Punktzahl RL-Arten Anzahl Arten der BArt- SchV Artenzahl

10 10 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Tabelle 3: Bewertungsgrundlagen Kriterium Prioritäre Arten Punktezahl RL-Arten Anzahl Arten der BArtSchV Artenzahl Erläuterung Vorkommen von Arten, deren Bestandsgrößen in Nordwest- Deutschland als sehr klein eingeschätzt werden Bundesweit seltenere Arten, von denen aktuell sehr wenige Fundorte im niedersächsichen Tiefland bekannt sind Summe der gewichteten Angaben aus der Roten Liste Niedersachsen/Bremen (Region Küste): RL3 = 1 Punkt, RL2 = 4 Punkte, RL1 = 9 Punkte Summe der Arten, die nach BArtSchV geschützt sind (Parmelia ssp. [incl. Pseudevernia, Parmotrema], Ramalina ssp., Evernia ssp. Usnea ssp.) Gesamtartenzahl der Flechtenarten Tabelle 4: Bewertung Bedeutung für den Artenschutz 1 (besonders) 2 (hoch) 3 (mittel) 4 (gering) Bewertung Vorkommen besonders seltener Arten mit einem Verbreitungsschwerpunkt in Niedersachsen auf küstennahe Bereiche (besonders seltene Arten) Vorkommen vom Aussterben bedrohter oder mehrere Vorkommen stark gefährdeter Arten Häufung von nach BArtSchV geschützter Arten. Vorkommen von mehreren gefährdeten oder stark gefährdeten Arten bzw. nach BArtSchV geschützter Arten deutlich überdurchnittliche Artenzahl Geringe Vorkommen gefährdeter Arten bzw. nach BArtSchV geschützter Arten überdurchschnittliche Artenzahl Vereinzelte Vorkommen gefährdeter Arten bzw. nach BArtSchV geschützter Arten durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Artenzahl Für die Einschätzung der Gefährdung wurde die Rote Liste der Flechten Niedersachsens und Bremens (HAUCK & DE BRUYN 2010) verwendet, wobei jeweils der Rote- Liste-Status der betreffenden naturräumlichen Region (in diesem Fall die Region Küste ) von besonderer Bedeutung ist, um eine Verzerrung der tatsächlichen Bedeutung zu vermeiden. Die ebenfalls angegebenen Einstufungen gemäß der bundesweiten Roten Liste (WIRTH et al. 2011) und das Gesamtgebiet Niedersachsen/Bremen HAUCK & DE BRUYN (2010) haben für diese Bewertungsmethode nur orientierenden Charakter. Aufgrund der starken Dynamik der Bestandssituation müssen die Einstufungen der Roten Liste jeweils vor dem Hintergrund der aktuellen Bestandstrends beurteilt werden. Eine abschließende verbale Einschätzung der Vorkommen ist bei der planerischen Abwägung entsprechend zu berücksichtigen Besonderer Artenschutz Die rechtskonforme Beurteilung der Vorkommen besonders geschützter Arten bedarf in jedem Einzelfall einer detaillierten Untersuchung auf Artebene in Abhängigkeit von den konkreten planerischen Anforderungen. Insofern werden die in der BArtSchV aufgeführten Arten lediglich tabellarisch sowie in Artverbreitungskarten dokumentiert.

11 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Gefährdung Eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung erfolgt im Rahmen der weitergehenden Bearbeitung durch den Auftraggeber. Auf Grundlage der in Niedersachsen eingeführten Bewertungsverfahren nach BRINKMANN (1998: 82), NMELF (2002: 84) und anderen werden die untersuchten Gehölze entsprechend des Gefährdungsgrades der vorkommenden Flechtenarten bewertet. Die verwendenten Kriterien wurden aus NMELF (2002) übernommen und nur geringfügig an die spezielle Fragestellung angepasst (vgl. Tabelle 5). Die Bewertung erfolgt jeweils gesondert für die Einstufung nach nationaler, landesweiter und naturraumbezogener Roter Liste. Die jeweils höchste Wertstufe wird (im Gegensatz zum Vorgehen in Kap ) als Resulat dieses Bewertungsschritts verwendet. Tabelle 5: Bewertungsrahmen nach Gefährdungsgrad (NMELF 2002: 84, verändert) Wertstufe Bedeutung Kriterien I II III IV V gering allgemein bis gering allgemein besonders bis allgemein besonders Anspruchsvollere bzw. gefährdete Arten kommen nicht vor. Arten der Vorwarnliste kommen vor. Gefährdete Arten fehlen. bezogen auf die biotopspezifischen Erwartungswerte stark unterdurchschnittliche Artenzahl Vorkommen gefährdeter Arten Vorkommen von Arten mit unbekanntem Gefährdungsumfang Allgemein hohe Artenzahlen (mehr als 11 Species) Ein Vorkommen einer stark gefährdeten Art oder Vorkommen mehrerer (mindestens 3) gefährdeter Arten in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen Ein Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten Art oder Vorkommen mehrerer (mindestens 3) stark gefährdeter Arten Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen Die abschließende Bewertung der Vorkommen vor dem Hintergrund der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen der weitergehenden Bearbeitung Bioindikation Zur Charakterisierung von Lebensräumen, die von der intensiv genutzten Kulturlandschaft abweichende Standortbedingungen aufweisen, erfolgt eine ergänzende Bewertung der Erfassungsdaten mit Hilfe der Zeigerwerte nach WIRTH (2010). Diese Daten dienen insbesondere der Abschätzung von indirekten Effekten des Vorhabens durch Standortveränderungen. Verwendung finden hierbei die Vorkommen von Arten mit Ansprüchen, die von den mittleren Standortbedingungen in der Kulturlandschaft abweichen und somit Habitate kennzeichnen, die stärker beschattet und vor basischen Stäuben relativ geschützt sind sowie eine geringere Eutrophierung bzw. ein vergleichsweise feuchtes Bestandsklima aufweisen:

12 12 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Berücksichtigt werden deshalb Arten mit folgenden Zeigerwerten: Lichtzahl < 5: Tiefschatten bis Schatten bzw. Halbschattenpflanze ( Schattenzeiger ) Reaktionszahl < 5: extrem bis mäßig sauer ( Säurezeiger ) Eutrophierungszahl < 5: keine bis mäßige Eutrophierung tolerierend ( Magerkeitszeiger ) Klimaökologische Ozeanität (KO-Zahl) > 5: Ziemlich bis stark bzw. extrem ozeanisch getönte Standorte besiedelnd (geringe Temperaturamplitude im Jahresverlauf, kühle Sommer, milde Winter, feuchtes Klima) 2.8 Flechtenlebensräume Neben der punktuellen Bewertung des untersuchten Gebiets entsprechend der einzelnen Substrate kann mit Hilfe der Vorkommen wertbildender Flechten grundsätzlich auch eine flächenbezogene Darstellung vorgenommen werden, um wertvolle Biotopkomplexe zu identifizieren. Diese sind aufgrund der sie konstituierenden Standortfaktoren (Bestandsklima, Böden, Flächennutzung, historische Kontinuität, Immissionseinflüsse u.a.) in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Erfahrungsgemäß führt die Fragmentierung derartiger Biotopkomplexe auch dann zur Schädigung von Flechtenvorkommen, wenn die einzelnen Bäume nicht direkt beeinträchtigt werden. Eine Veränderung des Windfeldes bzw. des Bestandsklimas oder die Veränderung des Lichtdargebots kann erhebliche Auswirkungen auf einzelne Arten haben. In diesem Zusammenhang ist auch auf indirekte Effekte zu verweisen, die sich durch Nutzungsänderungen ergeben, die durch großflächige Infrastrukturprojekte angestoßen werden können. Durch Umwandlung von Grünland oder die Neuregelung der Vorflut können tiefgreifende Standortveränderungen erzeugt werden, die auch weiter entfernt liegende Flechtenvorkommen nachhaltig schädigen können. Aufgrund der geringen Stichprobenzahl ist dieser Aspekt im vorliegenden Fall jedoch auf qualitative Aussagen zur näheren Umgebung der Aufnahmen zu beschränken.

13 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 13 3 Ergebnisse 3.1 Gehölzbestand Im Rahmen der Erfassung wurde der Flechtenbestand auf 9 Gehölzen detailliert aufgenommen. Bei weiteren ca. 30 Gehölzen erfolgte eine orientierende Aufnahme der Flechtenvorkommen innerhalb der Baumgruppe Räumliche Verteilung im Untersuchungsgebiet Gehölzarten Die Lage der untersuchten Gehölze ist Plan 1 im Anhang bzw. den Geodaten zu entnehmen. Entsprechend der Lage im Siedlungsraum ist trotz der geringen Stichprobe eine hohe Baumvielfalt anzutreffen. Als Hauptbaumarten sind Esche und Schwarzerle als Flechtenhabitat von vorrangigerer Bedeutung (vgl. Tabelle 6). Tabelle 6: Untersuchte Gehölze Art Code Untersuchte Gehölze Einzelgehölze Gehölze in Baumgruppen Alnus glutinosa Al - ca. 10 Fraxinus excelsior Fx 3 ca. 20 Acer spec. Ac 1 - Salix spec. Sx 2 - Tilia spec. Ti 3 - Summe 9 ca Altersstruktur Da Flechten sich im Regelfall durch langsame Wachstumsraten auszeichnen, ist das Alter der Trägerbäume grundsätzlich von erheblicher Bedeutung für die Vorkommen. Noch entscheidender ist jedoch das Alter der Bäume für die Differenzierung der Rinde hinsichtlich Vielgestaltigkeit, Feinstruktur und Chemie, die unterschiedlichen Arten eine Ansiedlung ermöglicht. Ferner ist ein hohes Alter von Bäumen aus rein statistischen Gründen für die Vielfalt epiphytischer Arten wesentlich: Viele Flechtenarten sind sehr selten. Die Wahrscheinlichkeit ihres Nachweises nimmt deshalb mit der Standzeit eines Trägerbaums sowie mit der Größe der Baumkrone, durch die mit dem Luftstrom verdriftete Sporen ausgefiltert werden, zu. Die Altersstruktur des untersuchten Baumbestandes steht deshalb in einem Zusammenhang mit der Artenvielfalt der nachgewiesenen Flechtenarten. Der hier verwendete Brusthöhendurchmesser wird hier als grober Indikator für das Alter der Gehölze verwendet, wobei artspezifische Unterschiede bei den Baumarten zu beachten sind. Die untersuchten Gehölze weisen überwiegend mittlere Stammdurchmesser auf (Tabelle 7). Es handelt sich somit um Altersklassen, die für Flechten grundsätzlich geeginet sind, jedoch keine Vorkommen mit besonders seltenen oder spezialisierten Arten erwarten lassen.

14 14 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Tabelle 7: Stammdurchmesser (BHD) der untersuchten Gehölze BHD Gehölze [cm] [n] <= > Summe Artenbestand Die festgestellten Arten sind in Tabelle 8 zusammenfassend aufgelistet. Eine vollständige Darstellung der Erhebung ist dem Anhang zu entnehmen. Insgesamt wurden auf Gehölzen 36 Arten ermittelt (Tabelle 8). Sonstige schlecht ausgeprägte, nicht bestimmbare Belege anderer Arten wurden jedoch nicht berückberücksichtigt. Die Anzahl der Funde einer Art in der letzten Spalte ist jeweils auf die Gesamtzahl der untersuchten 9 Trägerbäume bzw. die untersuchte Baumreihe zu beziehen. Insgesamt wurden 116 Vorkommen von Flechten notiert. Auf den 9 Einzelgehölzen wurde eine mittlere Artenzahl von 10,9 ermittelt. Dieser Umfang kann als überdurchschnittlich angesehen werden. An Gehölzen der Baumreihe am Feuerwehrhaus konnten 19 Arten, 3 davon nur dort, festgestellt werden. Tabelle 8: Auf Gehölzen nachgewiesene Arten Art Gefährdung Schutz Funde D NB K T Alyxoria varia (Pers.) Ertz & Tehler V Amandinea punctata (Hoffm.) Coppins & Scheid. * * * * 2 Anisomeridium polypori (Ellis & Everh.) * * * * 5 Arthonia radiata (Pers.) Ach. V 3 V 3 1 Arthonia spadicea Leight. * * * * 1 Caloplaca flavocitrina (Nyl.) H. Olivier * * * * 1 Caloplaca obscurella (J. Lahm ex Körb.) Th. Fr. * * * * 1 Cliostomum griffithii (Sm.) Coppins 3 V * V 1 Hyperphyscia adglutinata (Flörke) H. Mayrhofer & Poelt * Lecania cyrtella (Ach.) Th. Fr. * * * * 1 Lecania naegelii (Hepp) Diederich & van den Boom * Lecanora carpinea (L.) Vain * 3 * 3 2 Lecanora chlarotera Nyl. * * * * 8 Lecanora compallens Herk & Aptroot * * * * 1 [n]

15 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 15 Art Gefährdung Schutz Funde D NB K T Lecanora dispersa (Pers.) Sommerf. * * * * 1 Lecanora expallens Ach. * * * * 8 Lecanora horiza (Ach.) Linds Lecanora symmicta (Ach.) Ach. * * * * 3 Lecidella elaeochroma (Ach.) M. Choisy * * * * 9 Lepraria incana (L.) Ach. * * * * 3 Melanelixia glabratula (Lamy) Sandler & Arup * * * * 1 Opegrapha niveoatra (Borrer) J. R. Laundon 3 3 V 3 3 Opegrapha rufescens Pers. V Opegrapha vulgata (Ach.) Ach Parmelia sulcata Taylor * * * * 8 Phaeophyscia orbicularis (Neck.) Moberg * * * * 3 Phlyctis argena (Spreng.) Flot. * V * * 1 Physcia adscendens H. Olivier * * * * 5 Physcia tenella (Scop.) DC. * * * * 7 Physconia grisea (Lam.) Poelt * * * * 1 Polycauliona polycarpa (Hoffm.) Frödén, Arup & Søchting * * * * 1 Pseudosagedia aenea (Wallr.) Hafellner & Kalb * * * * 4 Ramalina farinacea (L.) Ach. * * * * 4 Ramalina fastigiata (Pers.) Ach Ramalina fraxinea (L.) Ach Xanthoria parietina (L.) Th. Fr. * * * * 9 Summe 116 Legende zu Tabelle 8: D Rote Liste-Einstufung in Deutschland nach WIRTH et al. (2011) NB Rote Liste-Einstufung in Niedersachsen und Bremen nach HAUCK & DE BRUYN (2010) K bzw. T Rote Liste-Einstufung für die naturräumliche Einheit Küste bzw. Tiefland in Niedersachsen nach HAUCK & DE BRUYN (2010) * ungefährdet 3 gefährdet 2 stark gefährdet V Vorwarnliste besonders geschützt gem. Bundesartenschutz-Verordnung Art Bezeichnung nach WIRTH, HAUCK & SCHULTZ (2013) i. V. mit WIRTH & KIRSCHBAUM (2014). Funde Untersuchte Bäume, auf denen die Art nachgewiesen wurde [n]

16 16 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 4 Bestandsbewertung 4.1 Orientierende Bewertung Nach DE BRUYN & LINDERS (1999) können die 9 untersuchten Einzelbäume sowie die Baumreihe einer orientierenden naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen werden (vgl. Tabelle 9). Die Baumreihe mit rd. 30 Einzelgehölzen wird als ein Aufnahmepunkt betrachtet. Eine räumliche Darstellung dieser Bewertung ist Plan 2 im Anhang zu entnehmen. Tabelle 9: Orientierende Bewertung der Flechtenvorkommen Bedeutung Gehölze Gehölz (Lfd. Nr.) 1 Besonders 3 3, 7, 10 (Baumreihe) 2 Hoch 3 1, 4, 6 3 Mittel 4 2, 5, 8, 9 4 Gering 0 Summe 10 In dieser Wertzahl kommen die Artenzahl, Vorkommen gefährdeter und besonders geschützter Arten sowie bedarfsweise Funde prioritärer Arten zum Ausdruck (vgl. Kap ). Im vorliegenden Fall ergibt sich der hohe Anteil bedeutsamer Vorkommen primär aus dem Anteil gefährdeter Arten. Vor diesem Hintergrund muss die insgesamt hohe Gewichtung der Vorkommen als außergewöhnlich angesehen werden. Besonders hervorzuheben ist die besondere Bedeutung der Gehölze 3 und 7 sowie der Baumreihe im Bereich des Feuerwehrhauses. 4.2 Artenschutz Der geringe Anteil besonders geschützter Arten ist bemerkenswert. Mit nur 5 Arten ist die Gruppe von Makroflechten, die in der Bundesartenschutz-Verordnung erfasst sind, ungewöhnlich gering vertreten. Die in Tabelle 10 zusammengestellten Arten sind gemäß BArtSchV besonders geschützt. Die betreffenden Vorkommen sind im Hinblick auf die Zugriffsverbote nach 44 (1) BNatSchG zu bewerten. Die kartographische Übersicht der nachgewiesenen Vorkommen ist Plan 3 im Anhang zu entnehmen. Tabelle 10: Nachweis besonders geschützter Arten Art Nachweise Gehölz (Lfd. Nr.) Melanelixia glabratula (Lamy) Sandler & Arup 1 9 Parmelia sulcata Taylor 8 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 Ramalina farinacea (L.) Ach. 4 3, 4, 5, 8 Ramalina fastigiata (Pers.) Ach. 3 3, 4, 10 (Baumreihe) Ramalina fraxinea (L.) Ach. 1 7 Summe 17

17 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 17 Während die Vorkommen von Parmelia sulcata aufgrund der Häufigkeit der Art in der Region entsprechend zu realtivieren sind, stellen die Nachweise der übrigen Arten - insbesondere der Strauchflechten der Gattung Ramalina - eine Besonderheit dar, die auf ungewöhnlich günstige Standortbedingungen verweist (vgl. Kap ). 4.3 Gefährdung Die vorliegende Einstufung der Arten entsprechend ihres Gefährdungsgrades ermöglicht eine Bewertung entsprechend der Vorgaben der Fachbehörde für Naturschutz (vgl. Kap ). Die dieser Bewertungsmethode zugrunde liegenden Arten sind in Tabelle 11 zusammengestellt (vgl. auch Tabelle 5). Tabelle 11: Nachweis von Rote-Liste-Arten Art Gefährdung* Nachweise Deutschland Niedersachsen/Bremen Küste Tiefland Gehölze Alyxoria varia (Pers.) Ertz & Tehler V Arthonia radiata (Pers.) Ach. V 3 V 3 1 Cliostomum griffithii (Sm.) Coppins 3 V * V 1 Hyperphyscia adglutinata (Flörke) H. Mayrhofer & Poelt * Lecania naegelii (Hepp) Diederich & van den Boom * Lecanora carpinea (L.) Vain * 3 * 3 2 Lecanora horiza (Ach.) Linds Opegrapha niveoatra (Borrer) J. R. Laundon 3 3 V 3 3 Opegrapha rufescens Pers. V Opegrapha vulgata (Ach.) Ach Phlyctis argena (Spreng.) Flot. * V * * 1 Ramalina fastigiata (Pers.) Ach Ramalina fraxinea (L.) Ach Summe 29 * Legende vgl. Tabelle 8 Die Einstufungen des Gefährdungsgrades nach HAUCK & DE BRUYN (2010) sind angesichts der erheblichen Dynamik des Florenwandels bei verschiedenen Arten kritisch zu erörtern. Insbesondere Bestandsrückgänge und -zuwächse in Zusammenhang mit klimatischen Veränderungen konnten in der vorliegenden Roten Liste noch nicht berücksichtigt werden. Da eine Aktualisierung derzeit jedoch nicht absehbar ist, werden die Angaben von HAUCK & DE BRUYN (2010) zunächst unverändert übernommen und in Zusammenhang mit anderen Aspekten im Einzelfall erörtert (s. Kap. 4.6). Insgesamt wurden 6 Vorkommen der Wertstufen IV und V (von allgemeiner bis besonderer bzw. besonderer Bedeutung), d.h. mit bedeutenden Vorkommen von Rote- Liste-Arten, festgestellt (Tabelle 12). Eine räumliche Darstellung ist Plan 4 im Anhang zu entnehmen.

18 18 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Tabelle 12: Wertstufen von Flechtenvorkommen Wertstufe Gehölze Gehölz (Lfd. Nr.) I geringe Bedeutung 0 II geringe bis allgemeine Bedeutung 1 5 III allgemeine Bedeutung 3 2, 8, 9 IV allgemeine bis besondere Bedeutung 4 1, 3, 4, 6 V besondere Bedeutung 2 Summe 10 7, 10 (Baumreihe) 4.4 Bioindikation Flechten reagieren aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße auf Umweltbedingungen. Diese besonderen Abhängigkeiten von herrschenden Standortbedingungen können mit Hilfe von Zeigerwerten bei der Beschreibung von Biotopen genutzt werden (vgl. WIRTH 2010). In Tabelle 13 sind die nachgewiesenen Arten zusammengestellt, die mindestens einen der signifikanten Zeigerwerte aufweisen (vgl. Kap ). Tabelle 13: Nachgewiesene Arten mit signifikanten Zeigerwerten Art Lichtzahl Reaktionszahl Eutrophierungszahl Klimaökologische Ozeanität Alyxoria varia ,5 Anisomeridium polypori ,5 Arthonia radiata Arthonia spadicea ,5 Cliostomum griffithii ,5 Lecanora carpinea ,5 Lecanora expallens Lecanora symmicta ,5 Lepraria incana ,5 Melanelixia glabratula Opegrapha rufescens ,5 Phlyctis argena ,5 Pseudosagedia aenea Ramalina farinacea Ramalina fastigiata Ramalina fraxinea ,5 Die Anzahl der betreffenden Arten an einem Trägerbaum wurde für jeden Zeigerwert gesondert ausgewiesen. Je mehr Arten mit besonderen Zeigerwerten an einem Baum vorkommen, umso größer ist die Aussagekraft. Die Vorkommen von Arten mit signifikanten Zeigerwerten an einem Aufnahmepunkt wurden deshalb zu einem Wert zusammengefasst, der als Indikator für eine hohe Differenziertheit des Wuchsortes genutzt werden kann (Tabelle 14).

19 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 19 Das gehäufte Vorkommen von Arten mit signifikanten Zeigerarten kann zudem Beeinträchtigungen des Vorhabens indizieren, wenn dieses auch mit entsprechenden Standortveränderungen im weiteren Umfeld verbunden ist. Auffällig ist, dass mit Ausnahme des Gehölzes Nr. 2 alle übrigen Gehölze eine hohe Anzahl von Arten mit außergewöhnlichen Standortansprüchen aufweisen. Tabelle 14: Vorkommen von Arten mit signifikanten Zeigerwerten Gehölz (Lfd. Nr.) Nachweise mit signifikanten Zeigerwerten Licht Reaktion Eutrophierung Klimaökologische Ozeanität Summe (Baumreihe) Erläuterungen zu auswählten Arten Ergänzend zu den o.a. quantitativen Verfahren sind einzelne Arten und deren Vorkommen näher zu erläutern, um die konkret bestehenden Standortbedingungen sowie die Bedeutung einzelner Bereiche im Hinblick auf die Fragestellung zu charakterisieren. Ausgewählt wurden gefährdete und besonders geschützte sowie besonders auffällige, häufige Arten. Angaben zur Häufigkeit, Ökologie und Gefährdung wurden den genannten Quellen entnommen, ohne im Folgenden im Einzelfall darauf zu verweisen Zeichenflechten Ca. 14 % aller Einzelnachweise beziehen sich auf vier Arten der Gattungen Alyxoria und Opegrapha. Sie sind damit außergewöhntlich bestimmend für die nachgewiesene Flechtenflora. Bei den Krustenflechten dieser Gattungen handelt es sich um unscheinbare Arten, die meist an beschatteten Stammabschnitten, oft an der Stammbasis älterer Gehölze vorkommen. Ihr deutscher Name ergibt sich aus dem typischen Erscheingungsbild ihrer Fruchtkörper (vgl. Abbildung 2 f.). Auch wenn nur für zwei der nachgewiesenen Arten Zeigerwerte definiert worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass auch die von WIRTH (2010) noch nicht berücksichtigten Arten Opegrapha niveoatra und O. vulgata auf höhere Luftfeuchte, beschattete Stammbereiche und ein geringes Nährstoffniveau angewiesen sind (vgl. Tabelle 13). Das gehäufte Vorkommen dieser spezialisierten Arten unterstreicht somit die charakteristischen Bedingungen der untersuchten Wuchsorte. Hervorzuheben ist insbesondere das reiche Vorkommen von Alyxoria varia (Abbildung 2). Die Art wurde an zahlreichen Gehölzen der Baumreihe am Feuerwehrhaus nachgewiesen. Sie ist deshalb noch deutlich häufiger, als dies aufgrund der 5 Nachweise an 9 Einzelgehölzen anzunehmen wäre.

20 20 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Abbildung 2: Alyxoria varia Abbildung 3: Opegrapha vulgata Auffällig sind auch die häufigen Nachweise von Opegrapha rufescens (Abbildung 4). Angesichts der starken langfristigen Rückgänge der Art in Niedersachsen wie auch mäßiger Rückgänge an der Küste ist die Art als stark gefährdet eingestuft worden. Die Auswertung regionaler Kartierungen der letzten beiden Jahrzehnte zeigt, dass es sich eher um eine seltene bis sehr seltene Art handelt. Gleichwohl liegen Hinweise vor, dass die Art in jüngerer Zeit von der Klimaerwärmung profitiert und infolgedessen eine Bestandszunahme zu verzeichnen ist. Die Bestandssituation ist allerdings noch zu wenig bekannt, um die Einstufung der Roten Liste des Landes Niedersachsen auch für einzelne Naturräume erneut diskutieren zu können.

21 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 21 Abbildung 4: Opegrapha rufescens Braunschüsselflechten Es konnte nur ein einziges Vorkommen einer Braunschüsselflechte festgestellt werden. Allerdings ist der Bestand der Art Melanelixia glabratula (Abbildung 5) an einer schräg stehenden Weide (Nr. 9) als ausgesprochen reichhaltig und vital zu beschreiben. Vermutlich hat die Pflanze bereits ein erhebliches Alter erreicht. Die Art ist nicht im Bestand gefährdet, unterliegt jedoch dem besonderen Artenschutz. Abbildung 5: Melanelixia glabratula Schüsselflechten Parmelia sulcata ist eine der häufigsten Blattflechten, die sowohl auf den meisten Gehölzarten als auch auf Totholz regelmäßig auftritt (Abbildung 6). Auch auf den untersuchten Gehölzen trat sie regelmäßig auf, wenn eine hinreichende Belichtung gegeben war. Die Art ist nicht im Bestand gefährdet, unterliegt aufgrund ihrer Gattungszugehörigkeit jedoch dem besonderen Artenschutz.

22 22 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel Abbildung 6: Parmelia sulcata Astflechten Die drei nachgewiesenen Arten der Gattung Ramalina zeichneten sich im Untersuchungsbereich durch eine ungewöhnlich hohe Vitalität aus, was Rückschlüsse auf insgesamt günstige Wuchsbedingungen zulässt. Hierbei ist zweifellos die Meeresnähe, jedoch auch das Alter der Gehölze, ein feuchtes Bestandsklima sowie das Fehlen direkter Schad- und Nährstoffeinträge von Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist vor allem ein Fund von Ramalina farinacea an einem Baum im Umfeld des Sielhofs hervorzuheben, der nicht Gegenstand des untersuchten Gehölzbestandes war. Die Art kommt in Norddeutschland und den Niederlanden nach aktueller Kenntnis nicht mit Fruchtkörpern vor. Das Vorkommen eines reich fruchtenden Exemplars (Abbildung 7) muss deshalb als Hinweis auf ausgesprochen günstige Umgebungsbedingungen gewertet werden. Möglicherweise ist im betreffenden Baumbestand mit weiteren bedeutenden Vorkommen zu rechnen. Abbildung 7: Ramalina farinacea mit Fruchtkörpern Auch die Funde der häufig nur geschädigt und ohne Fruchtkörper vorkommenden Art R. fastigiata sowie des Exemplars von R. fraxinea ist besonders hervorzuheben. Alle 3 Arten unterliegen dem besonderen Artenschutz. R. fastigiata (Abbildung 8) und R. fraxinea sind im Naturraum Küste gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht.

23 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 23 Deutschlandweit wird ihr Bestand als stark gefährdet eingestuft. Die ermittelten Vorkommen sind somit von erheblicher naturschutzrechtlicher und -fachlicher Bedeutung. Abbildung 8: Ramalina fastigiata 4.6 Zusammenfassende Bewertung An allen untersuchten Gehölzen wurden wertbildende Flechtenvorkommen identifiziert (vgl. Tabelle 15). Tabelle 15: Übersicht der Bewertungsergebnisse Gehölz (Lfd. Nr.) Orientierende Bewertung Besonders geschützte Arten Wertstufe Nachweise signifikanter Zeigerwerte 1 Hohe Bedeutung 1 IV 9 2 Mittlere Bedeutung 1 III 2 3 Besondere Bedeutung 3 IV 16 4 Hohe Bedeutung 3 IV 9 5 Mittlere Bedeutung 2 II 8 6 Hohe Bedeutung 1 IV 10 7 Besondere Bedeutung 1 V 8 8 Mittlere Bedeutung 2 III 8 9 Mittlere Bedeutung 2 III 8 10 (Baumreihe) Besondere Bedeutung 1 V 14 Hervorzuheben ist die Baumreihe im Bereich des Feuerwehrgebäudes, die nur orientierend untersucht wurde. Hier konnte eine hohe Artenzahl mit zahlreichen gefährdeten Arten festgestellt werden. Darüber hinaus ist auf die besonderen Flechtenvorkommen auf den Gehölzen 1, 3, 4, 6 und 7 zu verweisen. Auch der große Bestand der besonders geschützten Art Melanelixia glabratula sowie der Zeichenflechte Alyxoria varia auf der Weide (Nr. 9) ist hervorzuheben, auch wenn die Vorkommen in der o.a. formalen Bewertung nicht zum Ausdruck kommen. Neben den untersuchten Einzelgehölzen sollte auch die weitere Umgebung im Hinblick auf die Erhaltung bedeutsamer Vorkommung hinreichende Beachtung finden. Es

24 24 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel liegen Hinweise für eine hervorragende Bedeutung des Gebiets als Wuchsort für Flechten vor. Das fruchtende Exemplar der Strauchflechte Ramalina farinacea ist nach derzeitigem Kenntnisstand überregional einzigartig. Auch die ausgedehnten Bestände der Zeichenflechten sowie die besondere Vitalität von Strauch- und Blattflechten (Abbildung 9) sind im regionalen Vergleich ausgesprochen bemerkenswert. Abbildung 9: Besonders artenreiche, vitale Flechtenbestände im Bereich des Sielhofs indizieren sehr günstige Umweltbedingungen Im Hinblick auf besondere Standortansprüche der festgestellten Arten besteht (mit Ausnahme der Vorkommen an Gehölz 2) eine hohe Empfindlichkeit gegenüber indirekten Veränderungen des Bestandsklimas, der Immissionsbelastung oder des Lichteinfalls. Bereits die Entnahme einzelner Gehölze kann für die Flechten benachbarter Gehölze, z.b. auch durch die Veränderung des Windfeldes erhebliche Nachteile nach sich ziehen.

25 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 25 5 Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Aufgrund eines sich aktuell vollziehenden Wandels der Flechtenflora können Wertsetzungen mit Hilfe Roter Listen kritisch diskutiert werden. Allerdings sind die tatsächlichen Geländebefunde noch so uneinheitlich, dass nicht generell von einer Ausbreitung bisher seltener und empfindlicher Arten zu sprechen ist. Vielmehr verweisen auffällige Verbreitungsmuster sowie Wuchsdepressionen selbst bei kommunen Arten auf erhebliche Belastungsfaktoren. Bemerkenswert ist auch, dass durch den KIimawandel begünstigte Arten in der vorliegenden Untersuchung nicht oder nur in wenigen Exemplaren nachgewiesen wurden. Das weitgehende Fehlen säureliebender Arten steht allerdings nicht in Zusammenhang mit deren großflächigem Rückgang, sondern kann im Untersuchungsgebiet wohl auf naturräumliche Eigenarten zurückgeführt werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die vorliegenden Einstufungen der Roten Listen weiterhin als Bewertungsgrundlage geeignet sind. Die Bedeutung besonders geschützter Arten für die Beurteilung von Flechtenvorkommen ist aufgrund der Regelungen des 44 (1) BNatSchG in Verbindung mit der BArt- SchV rechtlich unstrittig. Da die betreffenden Arten nur teilweise im Bestand gefährdet sind, stellt sich regelmäßig die Frage nach der fachlichen Begründung des besonderen Artenschutzes bei den entsprechend hervorgehobenen Makroflechten. Die Verbreitungsmuster sowie die konkreten Vorkommen dieser Arten zeigen jedoch vielfach deutliche Abhängigkeiten von Biotopeigenschaften auf der einen und von Belastungsfaktoren auf der anderen Seite. Artenreiche und vitale Vorkommen besonders geschützter Arten stehen offensichtlich in direktem Zusammenhang mit günstigen Umweltbedingungen. Eine kritische Vorhabenprüfung ist deshalb nicht nur aus artenschutzrechtlicher Perspektive begründet, sondern eröffnet auch weitergehende Beurteilungsmöglichkeiten z.b. mit Hilfe der o.a. Zeigerwerte. Während die gut ansprechbaren Strauch- und Blattflechten vorbehaltlich nicht erreichbarer Vorkommen im Kronenraum vermutlich vollständig erfasst worden sind, muss der Erfassungsumfang bei Krustenflechten in Bezug auf einige seltene Arten kritisch eingeschätzt werden. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die wertbildenden Arten der Gattungen Alyxoria und Opegrapha aufgrund der erforderlichen mikroskopischen Untersuchung weitgehend erkannt und zutreffend bestimmt wurden. Bei nicht fruchtenden Krustenflechten muss allerdings von einer etwas eingeschränkten Fundrate ausgegangen werden. Das Übersehen einzelner kleiner Lager kann insbesondere aufgrund der zeitweise ungünstigen Wetterlage nicht ausgeschlossen werden. Einige Belegexemplare steriler Krustenflechten waren nicht sicher zu bestimmen, so dass diese Funde nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich um Vorkommen auf den Gehölzen 1, 3 und 9. Bei den Gehölzen 1 und 3 ist davon auszugehen, dass eine abschließende Bestimmung der Belege keine Erhöhung der ermittelten Wertstufe bewirken würde. Beim Gehölz 9 kann ein Wechsel in eine höhere Wertstufe nicht ausgeschlossen werden.

26 26 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 6 Planungshinweise Die Ermittlung, Bewertung und Bewältigung von vorhabenbedingten Beeinträchtigungen erfolgt im weiteren Planungsprozess durch den Auftraggeber. Dazu erforderliche Daten sind auf Grundlage der Kartierungsdaten in Bezug auf den besonderen Artenschutz ( 44 (1) BNatSchG) sowie die Eingriffsregelung ( 13 ff. BNatSchG) aufbereitet und zusammengestellt worden. Die folgenden Hinweise beschränken sich auf mögliche Besonderheiten, die sich bei der Bearbeitung der Flechtenvorkommen ergeben können. 6.1 Vermeidung und Alternativenprüfung Die vorliegenden Erfassungsdaten können nur einen vorläufigen Eindruck der Flechtenflora des Gebiets vermitteln. Der hohe Anteil naturschutzrechtlich und -fachlich bedeutsamer Vorkommen muss ebenso wie die teilweise hohe Vitalität empfindlicher Arten als Indiz für gute Wuchsbedingungen der Pflanzengruppe und somit eine hohe Umweltqualität des Untersuchungsgebiets betrachtet werden. Primär ergibt sich aus diesen Befunden die Notwendigkeit, Beeinträchtigungen des untersuchten Gehölzbestandes sowie der Umgebungsbedingungen weitest möglich zu vermeiden. Der Erhalt von Flechtenbeständen hat schon im Hinblick auf die extrem lange Wiederherstellungsdauer unbedingten Vorrang vor möglichen Kompensationsmaßnahmen. Es liegen zudem Hinweise auf zahlreiche weitere Flechtenvorkommen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz im Umfeld der untersuchten Gehölze vor. Insofern sind auch bauliche Alternativen immer kritisch zu prüfen. Im Hinblick auf die Wertigkeiten insbesondere im Bereich des Sielhofs wären weitergehende Untersuchungen der Flechtenflora wünschenswert. Es wird ferner empfohlen, den Gehölzbestand in diesem Areal vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung für den Naturschutz zu sichern und Gehölzentnahmen zu vermeiden bzw. erst nach kritischer Prüfung zu gestatten. 6.2 Beeinträchtigungen Als wesentliche Stressoren für epiphytische und epixyle Flechten sind hervorzuheben: Direkte Wirkungen Direkter Verlust von Vorkommen durch Substratbeseitigung im Bereich des Baufeldes Indirekter Verlust von Vorkommen durch Substratbeseitigung infolge vorhabenbedingter Nutzungsänderungen außerhalb des Baufeldes Standortveränderungen (insbesondere von Bestandsklima und Immissionsbelastung) durch mit dem Vorhaben verbundene Infrastrukturmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen Während die Entfernung eines Trägerbaums für die darauf siedelnden Flechten eindeutig zum Erlöschen des betreffenden Vorkommens führt, sind die indirekten Wirkungen sowie erzeugte Standortveränderungen wesentlich schwieriger zu prognostizieren bzw. in ihrer Tragweide zu beurteilen. Eine Grauzone kann sich auch durch mögliche Vitalitätseinschränkungen von Trägerbäumen z.b. durch Wurzelschäden nach Tiefbauarbeiten oder durch Bodenverdichtung ergeben. In diesen Fällen sind zudem immer auch Standortveränderungen (Luftfeuchte, Staubimprägnierung etc.) als zusätzliche Stressfaktoren zu berücksichtigen. Ferner können bei Baumaßnahmen direkte Beeinträchtigungen der Baumrinde durch mechanische Einwirkungen, Aufschüttungen, stationäre Abgasströme, Wasserableitungen usw. nicht ausgeschlossen werden. Diese mögen für das Gehölz unkritisch sein, können einzelne Flechtenvorkommen u.u. aber nachhaltig schädigen.

27 Flechtenkartierung - Neuharlingersiel 27 Auch radikale Kronenentlastungsschnitte, die in Zusammenhang mit Arbeiten im Wurzelbereich erforderlich werden, können für bestimmte Flechtenarten von erheblicher Bedeutung sein, da sie den Wasserhaushalt im mittleren und unteren Stammbereich sowie die Lichtverhältnisse wesentlich verändern können. Letztlich ergibt sich der Umfang einer möglichen Beeinträchtigung immer aus einer Einzelfallbetrachtung, in der Art und Umfang einer Belastung im Verhältnis zur Vitalität eines konkreten Vorkommens in Beziehung zu setzen ist Indirekte Wirkungen Indirekte Wirkungen werden oft nicht durch ein Bauvorhaben selbst verursacht, sondern erfolgen im Rahmen der nachfolgender Maßnahmen, durch Flächentausch oder infolge sonstiger Umnutzungen. In allen Fällen führen die damit verbundenen Veränderungen regelmäßig zur Beseitigung von Altgehölzen, so dass wichtige Flechtenlebensräume beseitigt werden. Indirekte Wirkungen werden in erheblichem Umfang auch durch Anpassungen des Wege- und Gewässernetzes erzeugt. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass für derartige Folgemaßnahmen möglicherweise keine hinreichenden Bestandsdaten vorliegen, da diese sich über den untersuchten Bereich hinaus erstrecken können Standortveränderungen Die Lokalisierung möglicher Standortveränderungen, die für Flechtenvorkommen kritisch sein können, bedarf regelmäßig einer Einzelfallbetrachtung. In Kap. 4.4 sind nachgewiesene Arten mit besonderen Ansprüchen an die Standortfaktoren Licht, Reaktion, Nährstoffe und Bestandsklima zusammengestellt worden. Vorkommen dieser Arten können deshalb eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Änderungen des Beschattungsgrades, der Temperaturverläufe, des Schutzes vor Immissionen sowie des Bestandsklimas generell indizieren. So kann das Freistellen einzelner, bisher in geschlossenem Verband wachsender Gehölze durch Wandel der o.a. Faktoren in kurzer Zeit zum Verschwinden nährstoffmeidender, feuchteliebender Schattenarten führen. Im Untersuchungsgebiet sind zahlreiche dieser Arten nachgewiesen worden. Eine Auswertung der Vorkommen hinsichtlich der Präsenz von Arten mit signifikanten Zeigerwerten verdeutlicht das damit verbundene Konfliktpotenzial. In allen untersuchten Vorkommen wurden Arten mit mindestens einem signifikanten Zeigerwert nachgewiesen. Diese empfindlichen Vorkommen sind im Planungsprozess nur dann von Bedeutung, wenn sie nicht im Zuge der Vorhabenrealisierung beseitigt werden, sondern erhalten werden sollen. In diesem Fall ist zu prüfen, inwieweit Standortveränderungen den Bestand der spezialisierten Arten nachhaltig beeinflussen können. Als typische Beispiele derartiger Wirkungszusammenhänge sind zu nennen: Vermehrte Belastung durch Staub, Spritzwasser, Urin, mechanische Störungen u.a. Faktoren Erhöhung der Windgeschwindigkeiten bzw. generelle Veränderung des Windfeldes insbesondere auch durch Beseitigung von Einzelgehölzen und Gehölzgruppen Störung des Wärmehaushalts durch Änderung der Nutzung oder der Oberflächenstruktur Veränderung des Bodenwasserhaushalts im Zuge von Vorflutänderungen Verminderung der Luftfeuchte und des Bestandsklimas in der Summe dieser Faktoren 6.3 Minimierung Grundlegende Schutzmöglichkeiten hochwertiger Vorkommen bestehen grundsätzlich nur im Verzicht auf einzelne Vorhaben oder auf eine so weiträumige Verlagerung, dass Störungen der Habitatbedingungen ausgeschlossen sind.

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