Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank
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- Kilian Scholz
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1 Anlage III Grundsätze zu den Vergütungssystemen der VR-Bank Passau eg Volksbank-Raiffeisenbank
2 Offenlegungsbericht i. S. Instituts-Vergütungsverordnung Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember Mio. Euro. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das Kredit-und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt weit überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen Finanz-Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Eigenanlagen konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nur in einem geringen Umfang getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Dementsprechend werden grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland nur in überschaubarem Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland von uns gehalten. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Markt und/oder Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter sich an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten wird überwiegend fix vergütet. In erfolgreichen Geschäftsjahren gibt es wie für alle Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung, die am Gesamtbankergebnis festgemacht und maximal ein ¾ Monatsgehalt betragen kann. Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betragen 10,7 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung).
3 Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 93 %, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 7 % (inklusive Tarifvergütung nach VTV). Eine variable Vergütung erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Passau, März 2014 VR-Bank Passau eg DER VORSTAND
4 Grundsätze zu den Vergütungssystemen der VR-Bank Passau eg Nach 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWG i. V. m. 3 Abs. 11 InstitutsVergV müssen Kreditinstitute in ihren Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festlegen. Unsere Grundsätze zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme und zur Zusammensetzung der Vergütung fassen wir wie folgt zusammen: Fixe Vergütungen Die Vergütung unserer Mitarbeiter (ohne Vorstände) richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag und Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie genossenschaftlichen Zentralbanken. In Einzelfällen gewähren wir über die tariflichen Zahlungen hinausgehende Zulagen. Diese sind im Wesentlichen abhängig von der Erfahrung und der qualifizierten Aufgabenwahrnehmung des Mitarbeiters. Negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen im Sinne der InstitutsVergV gehen von den fixen Gehaltsbestandteilen nicht aus. Variable Vergütungen Wir nutzen nicht die Möglichkeit der leistungsorientierten Variabilisierung von Gehaltsanteilen. Darüber hinaus erkennen wir besondere Leistungen und Zielerreichungen durch übertarifliche Zusatzzahlungen an. Die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter ergeben sich grundsätzlich aus dem Vergütungstarifvertrag der Volksbanken und Raiffeisenbanken in der jeweils gültigen Fassung der Betriebsvereinbarung (Sozialkatalog Stand ) der einzelvertraglichen Regelungen Vertriebsabhängige Zahlungen Unsere Vertriebsmitarbeiter erhalten einen Anteil von bis zu 1/3 an den Provisionen, die unser Institut für von ihnen vermittelte Produkte (Bausparvrträge, Versicherungen, Immobilienvermittlungen) erhält. Negative Anreize aus der Gewährung dieser variablen Vergütungen ergeben sich nicht, da der variable Teil ca. 7 % der Gesamtvergütung ist. Eine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von dieser variablen Vergütung entsteht somit nicht neben individuellen Leistungen auch der Gesamterfolg des Instituts berücksichtigt wird.
5 Vergütungen der Kontrolleinheiten Mit Mitarbeitern der Kontrolleinheiten (z.b. Marktfolge Wertpapiergeschäft) werden keine Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile getroffen, deren Höhe sich an den gleichlaufenden Vergütungsparametern der Mitarbeiter orientiert, deren Geschäfte sie kontrollieren. Interessenkonflikte bei der Kontrolle der Geschäfte können daher nicht entstehen. Die Vergütung der Kontrolleinheiten gewährleistet ihre qualitativ und quantitativ angemessene Ausstattung. Vergütung für leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder Für Mitarbeiter, die nicht unter die Regelung des Manteltarifvertrages für die Volksbanken und Raiffeisenbanken fallen, gelten davon abweichende Regelungen. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile dieser Mitarbeitergruppe wird einzelvertraglich geregelt. In Einzelfällen werden darüber hinaus variable Gehaltsbestandteile nach Ermessen der Geschäftsleitung geleistet. Für die hauptamtlich tätigen Vorstandsmitglieder enthalten die Einzelverträge Regelungen zur Zahlung von variablen Vergütungsbestandteilen. Es wurden bestimmte Bestimmungsfaktoren vertraglich vereinbart, die die Grundlage für einen Anspruch auf Auszahlung einer variablen Vergütung bilden. Dem Prinzip der Mehrjährigkeit wird dabei Rechnung getragen. Die Zielsysteme, die der Gewährung der leistungsorientierten Vergütungsbestandteile zugrunde liegen, stehen mit den in den Strategien niedergelegten Zielen im Einklang. Negative Anreize aus der Gewährung der variablen Vergütungen ergeben sich nicht, da der variable Anteil nicht mehr als 20 % der Gesamtvergütung darstellt. Eine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von dieser variablen Vergütung entsteht somit nicht neben individuellen Leistungen auch der Gesamterfolg des Instituts berücksichtigt werden. Sind variable Vergütungsbestandteile vereinbart, haben sich die Begünstigten schriftlich zu verpflichten, keine persönlichen Absicherungs- oder sonstigen Gegenmaßnahmen zu treffen, die die Risikoorientierung ihrer Vergütung einschränken oder aufheben. Die Bank trägt den Anforderungen des 45 Abs. 1a KWG Rechnung, indem sie entsprechende Vereinbarungen mit ihren Geschäftsleitern und Mitarbeitern trifft. Altersvorsorge und geldwerte Vorteile Darüber hinaus gewähren wir im Rahmen einzelvertraglicher Vereinbarungen einen Betrag zur betrieblichen Altersvorsorge unserer Mitarbeiter. Ferner gewähren wir auf Basis der Betriebsvereinbarung vom zusätzliche Vergütungsbestandteile auf Basis unseres Sozialkatalogs.
6 Die vorgenannten Leistungen gelten gem. 2 Nr. 1 InstitutsVergV nicht als Vergütung. Angemessenheitsprüfung Die Angemessenheit unseres Vergütungssystems hinsichtlich der Ausrichtung auf die in den Strategien niedergelegten Ziele unserer Bank überprüfen wir jährlich. Darüber hinaus wird seine Ausgestaltung bei jeder Änderung unserer Strategie auf seine Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst. Die Angemessenheitsprüfung wird schriftlich dokumentiert. Schriftform von Dienstverträgen Dienstverträge und Altersversorgungsverträge sowie ggf. deren nachträgliche Änderungen werden in unserem Hause ausschließlich schriftlich geschlossen. Information der Mitarbeiter Die Mitarbeiter werden über das für sie maßgebliche Vergütungssystem schriftlich mit dem Arbeitsvertrag informiert. Information des Aufsichtsrats Zudem wird der Aufsichtsrat einmal jährlich sowie anlassbezogen über das Vergütungssystem informiert. Darüber hinaus steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein ergänzendes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand zu. Leistungen Dritter Leistungen Dritter werden den Mitarbeitern und Geschäftsleitern der Bank für Tätigkeiten bei der Bank nicht gewährt. Passau, März 2014 VR-Bank Passau eg DER VORSTAND
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