Fahrzeug- und Verladebedingungen
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- Sarah Kranz
- vor 6 Jahren
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1 Fahrzeug- und Verladebedingungen Fahrzeug Die zur Beladung bereitgestellten Fahrzeuge müssen für die Ladung und die von Ihnen durchzuführende gesetzeskonforme Ladungssicherung geeignet und in technisch einwandfreiem Zustand sein. Die Ladefläche selber muss trocken und sauber sein und darf bei Transporten loser Schüttgüter keine Reste der Vorladung(en) enthalten. Gewicht Bei Einfahrt in die Werke Linz und Ottmarsheim ist eine Leerverwiegung zwingend vorgeschrieben. Ohne diese erfolgt keine Beladung. Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Achslast dürfen nicht überschritten, die Mindestachslasten nicht unterschritten werden. Bei Zuwiderhandeln bzw. bei Falschangaben betreffend Eigengewicht des Fahrzeuges müssen Mengen am Lieferschein gekürzt und wieder vom Fahrzeug entladen werden. Für diesen Mehraufwand verrechnen wir EUR 300,00 pro Vorfall. Im Falle, dass ein und derselbe Fahrer zum zweiten Mal diese Richtlinien missachtet, so wird ihm bis auf Widerruf ein Einfahrtsverbot in den Chemiepark Linz erteilt. Ladungssicherung Die verladenen Güter müssen von Ihnen gesetzeskonform gesichert werden. Geeignete Ladungssicherungsmittel für Sackware und Big Bags (Zurrgurte mit Langhebelratschen, Anti- Rutschmatten, großflächige druckverteilende Kantenschoner, etc.) sind vom Lenker in ausreichender Menge mitzuführen und vom Lenker verpflichtend gemäß den Verladerichtlinien anzubringen und während des Transportes zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen. Der Frachtführer bestätigt mit Beginn der Beladung des Fahrzeugs, dass dessen Gesamtgewicht sowie die Achslastgrenzen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des Landes der Beladung, aller im Zusammenhang mit dem Transport durchquerten Länder sowie denen des Entlade-Landes stehen. Bei losen Big Bag Verladungen (ohne Paletten) muss der LKW seitliche hohe Bordwände oder
2 einen zertifizierten Aufbau EN Code XL oder zusätzliche Leerpaletten zur Ladungssicherung mitführen. Anforderungen der Ladungssicherung für Transporte verpackter Güter ex aller französischen Werke Für alle Transporte von Big Bags mittels Tautliner Fahrzeugen sind sowohl unter Gesamtgewichten von 40 Tonnen und bis zu Gesamtgewichten von 44 Tonnen ex der Werke Frankreich und Rosier, Belgien und Niederlande, mindestens 18 Gurte sowie Anti Rutschmatten verpflichtend vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass eine Beladung ohne Anti- Rutschmatten und Gurten in ausreichendem Maße bzw. vorgeschriebene Mindestmengen, nicht durchgeführt werden kann.
3 Fahrer - Anmeldung im Werk Linz Zur Anmeldung im Werk Linz muss der Fahrer folgende Informationen zwingend mit sich führen: 1. Lieferscheinnummer / Delivery No. 2. Entwerder Abholnummer / Pickup Reference (can be found in Transporeon at additional specifics ) oder Shipment No. / Transport No.. 3. Kenntnis zum gebuchten Ladefenster falls relevant
4 Verladung Unzureichend vorhandene Ladungssicherungsmittel führen ausnahmslos zur Ablehnung der Beladung. Beim Versender und bei uns entstandene Kosten aus oder im Zusammenhang mit unzureichend vorhandenen Ladungssicherungsmitteln, sind ausschließlich von Ihnen zu tragen. Alle Transportmittel sind ausnahmslos trocken und absolut sauber zu stellen. Restprodukte aus Vorladungen sind vor Beladung und Anfahrt zu den Werken zu beseitigen. Darüber hinaus gilt: für jegliche Transporte ist der Einsatz von LKW mit beheizbaren Ladeflächen ausnahmslos verboten. Silo- und Tanktransporte Bei Silo- oder Tanktransporten müssen die Kessel, sowie die Schläuche, Armaturen, etc. sauber, trocken und für das zu ladende Medium geeignet sein. Reinigungszertifikate sind vorzulegen. Ausblaskrümmer müssen aus nicht rostendem Material (vorzugsweise Edelstahl) und im sauberen Zustand sein. Kipp-LKW-Transporte Bei Kipp-LKW-Transporten sind die Transporte gedeckt durchzuführen. Es werden ausschließlich LKW mit einwandfreier Abdeckplane beladen. Bei gesackter Ware sind LKW mit festen Aufbauten sowie alle Arten von Schubbodenfahrzeugen nicht zulässig. Die Fahrzeuge müssen in technisch einwandfeiem Zustand sein. Die Ladefläche muss trucken sein und darf kein Rückstände der Vorladungen aufweisen. Zuladung von anderen Produkten bei Biuron Transporten sind ausnahmslos nicht gestattet. Düngemitteltransporte Dünger ist temperatursensibel. Vermeiden Sie daher längere Standzeiten in der prallen Sonne. Dünger ist hydroskopisch und nimmt sehr leicht (Luft-)Feuchtigkeit auf mit signifikaten Schaden für dir Produktqualität. Düngertransporte müssen uneingeschräkt durch korrektes Verschließen der Ladeflächen und Schützen des geladenen Produktes durchgeführt werden. Das mit dem Transport beauftragte Unternehmen ist für den sachgemäßen und korrketen Schutz der Ladung verantwortlich und haftet für Produktschäden die aus inkorrekter oder nicht ausreichendem Schutz resultieren. Vorladungen loser Düngerprodukte mit längeren Standzeiten außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, die eine Verzögerung der direkten Zustellzeit zur Folge haben sind nicht gestattet.
5 Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben und daraus resultierenden Qualitätsmängel werden wir Sie schadhaft halten. Das Vorliegen und Mitführen, der für die Transportdurchführung erforderlichen Genehmigungen, ist Voraussetzung für unsere an Sie erteilten Aufträge. Werksspezifische Weisungen und Verhaltensregeln des Versenders und Empfängers sind zu befolgen.
6 Allgemeine Transportbedingungen Preis Der vereinbarte Frachtpreis ist ALL in, einschließlich aller Unterwegs- und Begleitscheinkosten und sonstiger Spesen wie Carnet und T-Dokumente, Diesel- oder Treibstoffzuschläge sowie Steuern und Mauten, exkl. Mwst. Ladetermin Vereinbarte Ladetermine sind unbedingt einzuhalten. Kann der vereinbarte Abholtermin bei unserer Ladestelle oder der vereinbarte Eintrefftermin bei unserem Kunden nicht eingehalten werden, ist unser oben angegebener Dispositionsmitarbeiter umgehend zu informieren. Entstehen der Borealis L.A.T GmbH durch nicht vorab abgesprochene Terminverschiebungen bei der Abholung oder Zustellung der Ware Zusatzkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese an Sie weiterzuverrechnen. Unfälle oder Warenschäden sind ebenfalls umgehend an uns zu melden. Frachtbrief Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Übergabe der Ware an unseren Kunden, durch Unterschrift des Kunden am Frachtbrief, zu dokumentieren und diesen 7 Jahre aufzubewahren. Alle Reklamationen des Kunden bei Übergabe der Ware sind ebenfalls am Frachtbrief zu dokumentieren. Auf Anforderung sind uns die Frachtbriefe zu übergeben. Sie haben für das Transportgut eine CMR-Versicherung nach westlichem Standard und ausreichender Versicherungssumme auf Ihre Kosten einzudecken. Sicherheit Für Beladungen am Standort Linz ist vor Betreten des Chemieparks eine Sicherheitsbelehrung zu absolvieren und bei jeder Anfahrt mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. In Ottmarsheim ist einen Tag vor Beladung bei Buchung des Zeitfensters der Name des Lenkers und das gültige KFZ-Kennzeichen bekanntgegeben werden. Jeder Lenker muss folgende Schutzausrüstung (PSA) ausnahmslos beim Zutritt ins Werk mitbringen, bei der Abholung der Ladepapiere vorweisen und beim Verlassen des Fahrzeuges im Werk verpflichtend tragen: körperbedeckende Arbeitskleidung reflektierende Warnweste
7 allseitig-geschlossene Sicherheitsschuhe Helm Schutzbrille (keine verspiegelten Schutzbrillen; Sonnenbrillen und optische Brillen sind keine Schutzbrillen!) Auf dem gesamten Werksgelände gilt generell ein striktes Rauchverbot (auch im LKW) sowie Alkoholverbot. Einer Mißachtung folgt zumindest ein permanentes Werksverbot. Sub-Unternehmer Im Falle der Übergabe des Transportes an einen Sub-Unternehmer, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass alle Auflagen und Vorschriften dieser Transportbestellung vollinhaltlich weitergegeben werden. Zusätzlich ist zu beachten: Der Zutritt ist generell nur für angemeldete Lenker gestattet (Zutritt für Beifahrer ist nicht erlaubt). Die Ladestelle ist unverzüglich anzufahren und nach der Beladung auf direktem Weg schnellstmöglich wieder zu verlassen. Für die Beladung werden ausschließlich leere Fahrzeuge akzeptiert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen wird der Zutritt zum Standort verwehrt.
4. Praktische Umsetzung auf dem Fahrzeug
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