Beitrag zur Berücksichtigung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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1 Beitrag zur Berücksichtigung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Rahmen der Planfeststellung der Fischwechselanlage an der Moselstaustufe Lehmen Stand: 04. Oktober 2016

2 Bearbeitung: STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD Abteilung 3 - Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koordinierungsstelle Wasserrahmenrichtlinie Frau Natalie Cron Neustadt Koblenz

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Beschreibung des Vorhabens Identifizierung und Beschreibung betroffener Wasserkörper Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper Oberflächenwasserkörper Grundwasserkörper Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers Oberflächengewässer Grundwasser Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des guten Zustands Oberflächengewässer Grundwasser Literatur...19

4 1. Einführung Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsländer der europäischen Union bis zum Jahre 2015 mit der Möglichkeit der zweifachen Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 an allen Fließgewässern einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand herzustellen ( 29 Abs. 1-3 WHG). Bezogen auf das Grundwasser lautet das Ziel die Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäigen Zustandes ( 47 Abs. 1-2 WHG). Die Mosel ist das zweitgrößte Gewässer in Rheinland-Pfalz und wird bis zur luxemburgischen Grenze, entsprechend der Vorgaben der WRRL in zwei Wasserkörper (WK) unterteilt. Der erste Wasserkörper, die Untere Mosel, erstreckt sich von Mosel-km 0 bis Mosel km 205,1. Die Obere Mosel, der zweite Wasserkörper, verläuft von Mosel-km 205,1 bis zur luxemburgischen Grenze bei Mosel-km 231,5. Durch ihre überwiegende Nutzung als Schifffahrtsstraße, aber auch aufgrund der Nutzung zur Energiegewinnung aus Wasserkraft wurde die Mosel als erheblich verändertes Gewässer, also als HMWB ( heavily modified waterbody = erheblich veränderter Wasserkörper ) nach 28 WHG ausgewiesen. Auf Grund dieser Einstufung ergibt sich für die Wasserkörper der Mosel eine andere Zielsetzung, als für Wasserkörper die als natürlich ausgewiesen wurden. Entgegen dem eigentlichen Ziel des Erreichens des guten ökologischen Zustandes, gilt für erheblich veränderte Gewässer eine abgeschwächte Zielsetzung, das sogenannte ökologische Potential ( 27 Abs. 2 WHG). Zur Beschreibung des guten ökologischen Potentials der Wasserkörper Obere und Untere Mosel finden die im Anhang V Kap der WRRL (2000, Richtlinie 2000/60/EG) genannten Qualitätskomponenten Anwendung. Neben den biologischen Qualitätskomponenten beinhalten sie auch hydromorphologische sowie physikalisch-chemische Komponenten. Zur Umsetzung des vorgegebenen 4-stufigen Bewertungsrahmens für erheblich veränderte Gewässer stehen für einige Qualitätskomponenten neue Verfahren bereit. So wurden die bereits für natürliche Wasserkörper existierenden Bewertungsverfahren für Makrozoobenthos (PERLODES) und Fische (FIBS) weiterentwickelt und an die Anforderungen von erheblich veränderten Wasserkörpern angepasst (LAWA 2013a). In diesem Rahmen wurde die Mosel der sogenannten HMWB-Fallgruppe Schifffahrt auf staugeregelten Gewässern zugeordnet. Diese Zuordnung ist ausschlaggebend für das sich anschließende Bewertungsverfahren und die Auswahl möglicher durchzuführender Maßnahmen. Eine wesentliche Maßnahme die im Zusammenhang der Zuordnung der Wasserkörper in diese Fallgruppe genannt wird, ist die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische an den Staustufen der Mosel. Für viele heimische Arten sind Wanderungen zwischen unterschiedlichen Lebensräumen (Laich-, Nahrungs- und Winterhabitate) eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung von lebensfähigen Populationen. Daher gilt für erheblich veränderte Gewässer, dass die Durchgängigkeit nutzungsverträglich so weit herzustellen ist, dass das gute ökologische Potenzial erreicht wird. Für die Zielerreichung der Qualitätskomponente 1

5 Fischfauna ist daher die Herstellung der Durchgängigkeit eines Gewässers wesentlich (BfG 2014). Außerdem sind sechs Fisch- und Neunaugenarten (Aal, Flussneunauge, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge) aufgrund politisch-rechtlicher Vereinbarungen und laufender Projekte bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Moselsystem besonders zu berücksichtigen. Sie sind in vielen Fällen wasserwirtschaftlich, z. B. aufgrund der Zielsetzungen der Bewirtschaftungspläne Rhein einschließlich des Masterplans Wanderfische der IKSR (IKSR 2009a, b) und Mosel-Saar (IKSMS 2009) als auch naturschutzfachlich, z. B. aufgrund der Schutz- und Erhaltungsziele für Arten des FFH- Gebietes Mosel (vgl. Steckbrief zum FFH-Gebiet Mosel im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz unter und aufgrund spezieller Artenhilfsprogramme (z. B. für den Lachs, vgl. IKSR 2009b, und Maifisch, vgl. LANUV NRW 2011) von besonderer Bedeutung (BfG 2014). Der Bestandserhalt und -wiederaufbau des Europäischen Aals entspricht den Zielsetzungen der europäischen Fischereipolitik wie sie im Aalbewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Rhein dokumentiert sind (LANUV NRW 2008). Seit der Neugestaltung des deutschen Wasserrechts im Jahr 2010 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Verantwortung übertragen bekommen, an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen, soweit diese zur Erreichung der Ziele nach WRRL erforderlich sind ( 34 Abs. 3 WHG) (Herpertz 2012). Da insbesondere die als Wasserstraßen genutzten großen Ströme und Flüsse Lebensräume vernetzen, kommt der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen eine hohe Bedeutung für die Zielerreichung nach WRRL zu. Um dieser Aufgabe zielgerichtet zu begegnen wurde durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde eine Fischökologische Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen für den Fischaufstieg (BfG 2010) und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS 2012) ein Priorisierungskonzept erarbeitet. Aus diesem ergibt sich eine hohe Priorität zur Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich der mündungsnahen Staustufen der Mosel (Koblenz und Lehmen). Eine hohe Priorität zur Herstellung der Durchgängigkeit der Mosel bestätigt auch das Entwicklungskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer in Rheinland- Pfalz (LUWG 2012). 2

6 2. Beschreibung des Vorhabens Die nachfolgenden Ausführungen wurden dem Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Fischwechselanlage an der Moselstaustufe Lehmen Mosel-km 20,67 bis 20,91 entnommen (Gebler 2016a): Im Bereich der Moselstaustufe Lehmen von Mosel-km 20,67 bis 20,91 soll eine Fischwechselanlage errichtet werden. Diese soll am rechten Moselufer, im Bereich eines steil ansteigenden Westhanges (Prallhang), in unmittelbarer Nähe zur dort befindlichen Wasserkraftanlage umgesetzt werden. Um dies zu realisieren, sind im direkten Umfeld diverse Anpassungsarbeiten an Einrichtungen des Kraftwerksbetreibers, sowie an Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig. Auch der Bereich des parallel zur Bundesstraße 49 verlaufenden Radweges muss baulich verändert werden. Die Staustufe Lehmen liegt bei Mo-km 20,84 in einer leichten Linksbiegung. Das Kraftwerk befindet sich am rechten Moselufer zwischen den Gemeinden Nieder- und Oberfell, Gemarkung Niederfell. Die Zufahrt erfolgt über die entlang des rechten Ufers verlaufende B 49. Auf Grund der Lage der Staustufe und des Kraftwerkes ist die Fischwechselanlage standortgebunden. Nach einer Prüfung verschiedener Lösungsvarianten (s. Erläuterungsbericht Gebler 2016a) wird die Fischwechselanlage in die Uferböschung integriert und befindet sich zum überwiegenden Teil im unmittelbaren Strömungsschatten der Wasserkraftanlage. Der eigentliche Fischpass soll sich im Bereich der unterwasserseitigen Uferböschung des Kraftwerkes befinden und erstreckt sich bis ca. 145 m in Richtung UW. Er wird als technisches Bauwerk (Schlitzpass) ausgeführt und überwindet in diesem Bereich nahezu die gesamte zu überbrückende Höhendifferenz von bis zu 7,5 m. Die Hauptmündungen (Mündungen 1 und 2) liegen unmittelbar unterhalb des Kraftwerkauslaufes, der Sohlanschluss (Mündung 3) unterhalb der bestehenden Ufermauer. Um eine ökologisch durchgängige Verbindung zum Oberwasser zu schaffen, wird parallel zur Bundesstraße, durch den Grünstreifen des Kraftwerksvorplatzes, ein mit Gitterrosten abgedeckter Verbindungskanal realisiert. Der Fischpasseinlauf liegt ca. 50 m oberhalb des Kraftwerkes. Zur Erzeugung einer ausreichenden Leitströmung an der Fischpassmündung wird eine zusätzliche Dotierwassermenge über einen separaten Kanal in das Mündungsbecken geführt. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 42 Monate. Die Bemessung der Fischwechselanlage richtet sich nach dem Ausbaugrad der Wasserkraftanlage. Hiernach ergibt sich für die Fischwechselanlage ein Mindestwasserabfluss von 5 m³/s, wobei hiervon 0,88 m³/s durch den Fischpass geleitet werden (bei Regelwasserstand Stauziel I) und 4,2 m³/s ins Mündungsbecken hinzudotiert werden. Bei Moselabflüssen zwischen 400 bis m³/s wird die Mosel auf das Stauziel II abgesenkt womit sich das durch den Fischpass geleitete Wasser auf 0,74 m³/s reduziert. Die Abflussmengen sind auf Grund der Stauhaltung zur Sicherung der Schifffahrt gewährleistet. 3

7 3. Identifizierung und Beschreibung betroffener Wasserkörper 3.1 Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper Für das geplante Vorhaben gilt es den Wasserkörper Untere Mosel von Mosel-km 0 bis Mosel-km 205,1 zu betrachten. Insgesamt gibt es für diesen Wasserkörper 4 Pegelmessstellen (Koblenz, Cochem, Zeltingen und Trier) sowie 2 Überblicksmessstellen (Koblenz und Fankel) aus denen Informationen zum Zustand des Wasserkörpers ermittelt werden. Die Staustufe in Lehmen liegt bei Mosel-km 20,84. Die relevanten Messstellen der WRRL liegen in Koblenz bei Mosel-km 2,0 und in Cochem bei Mosel-km 51,6 bzw. Fankel ca. bei Mosel-km 59,5. Somit befindet sich der Maßnahmenbereich ungefähr in der Mitte der genannten Messstellen. Weitere Wasserkörper sind von der Baumaßnahme nicht unmittelbar betroffen, da die Maßnahme lediglich lokale Auswirkungen hat. 3.2 Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper Spezifische Angaben, die sich aus den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, wurden dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (MULEWF 2015) und dem Maßnahmenprogramm für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar (SGD Nord 2015) entnommen. Nachfolgend werden die wesentlichen Informationen zur Beschreibung des betroffenen Wasserkörpers dargestellt. Bezeichnung Untere Mosel Wasserkörper-Bezeichnung _2 Flussgebietseinheit (FGE)/Bearbeitungsgebiet (BAG) Bundesland FGE Rhein, BAG Mosel-Saar Rheinland-Pfalz Mosel-km 0-205,1 Einzugsgebiet 548,39 km² 4

8 Hydrologische Kennwerte Pegeldaten (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), bereitgestellt durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)) Koblenz Wegen Rückstau durch Mündungsbereich keine Abflussdaten vorhanden Cochem ( ) MNQ-56,7 m³/s, MQ-314 m³/s, MHQ m³/s Trier ( ) MNQ-53,8 m³/s, MQ-277 m³/s, MHQ m³/s Perl ( ) MNQ-20,3 m³/s, MQ-154 m³/s, MHQ m³/s Fließgewässertyp 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges Ausweisung als erheblich veränderter (HMWB) oder künstlicher (AWB) Wasserkörper Bewirtschaftungsziele, ggf. Inanspruchnahme von Ausnahmen HMWB, Schifffahrt auf staugeregelten Gewässern Bewirtschaftungsziel: 2027 Fristverlängerung: technische Durchführbarkeit T2 5

9 Anzahl und Lage von Querbauwerken im Wasserkörper 10 Querbauwerke 1. Koblenz bei Mosel-km 1,94 2. Lehmen bei Mosel-km 20,84 3. Müden bei Mosel-km 37,10 4. Fankel bei 59,38 5. St. Aldegund bei Mosel-km 78,30 6. Enkirch bei Mosel-km 102,97 7. Zeltingen bei Moselkm 123,85 8. Wintrich bei Mosel-km 141,40 9. Detzem bei Mosel-km 166, Trier bei Mosel-km 195,83 Anteile Flächennutzung im Umfeld Schutzgebiete Fischfaunistisches Vorranggewässer Acker: 10,83 %, Grünland: 10,22 %, Sonderkulturen 14,32 %, Wald: 42,10 %, Siedlung: 13,64 %, Gewässer: 5,97 %, Rest: 2,92 % Unmittelbar angrenzend FFH- Gebiet Mosel ja Grundwasserkörper Mosel, RLP, 5 6

10 3.2.1 Oberflächenwasserkörper Ökologisches Potential Um alle relevanten Aspekte nach den Vorgaben der WRRL zu betrachten, werden nachfolgend die hydromorphologischen sowie chemischen und physikalisch-chemischen Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten beschrieben. Im Anschluss erfolgt die Beschreibung der biologischen Qualitätskomponenten. Hydromorphologische Komponenten Hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik Verbindung zu Grundwasserkörpern Durchgängigkeit Beschreibung Die Parameter des Wasserhaushaltes sind durch die bestehende Staustufe in Lehmen, sowie generell durch die 10 Staustufen im Wasserkörper Untere Mosel stark anthropogen überprägt. Die ursprünglich frei fließende Mosel ist von der Steuerung der Stauhaltungen abhängig und lediglich im Hochwasserfall frei fließend. Im Bereich der Staustufen ist auch die Verbindung zum Grundwasserkörper durch die Bauwerke beeinträchtigt. An den Kraftwerken der Staustufen im Wasserkörper Untere Mosel befindet sich in Fließrichtung links eine Fischtreppe zur Herstellung der Durchgängigkeit. Die Beckengrößen sind für heutige Kenntnisse sehr gering und die Fallhöhen mit ca. 35 cm sehr hoch. Die Verbindung zu den Becken wird lediglich durch Öffnungen in den Becken gewährleistet. Nach heutigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass der Aufstieg bzw. die Passierbarkeit der Anlagen nur für wenige Fischarten möglich ist. Auch die Durchgängigkeit für Sedimente ist aufgrund der Staustufen stark eingeschränkt. Lediglich im Hochwasserfall ist die Durchgängigkeit für Sedimente gegeben. 7

11 Morphologie Durch den Ausbau der Mosel Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die Morphologie des Wasserkörpers Untere Mosel stark verändert und beeinträchtigt. Neben der Umwandlung des frei fließenden Gewässers in ein staureguliertes Gewässer, zur Optimierung der Schiffbarkeit, wurden zu diesem Zwecke auch weitere Maßnahmen zur Regulierung des Gewässers umgesetzt. Diese Maßnahmen umfassen die Anlegung von Buhnen zur Strömungslenkung in die Fahrrinne, Vertiefung des Gewässers und Gewährleistung einer Fahrrinne, Befestigung der Ufer zur Unterbindung der Gewässerdynamik/Mäandrierung, Entfernung von Seitenarmen usw. Tiefen- und Breitenvariation Auf Grund der genannten Maßnahmen ergibt sich insgesamt eine recht einheitliche und anthropogen überprägte Ausprägung der Tiefen und Breitenvariation im Wasserkörper Untere Mosel. Struktur und Substrat des Bodens Die Struktur des Gewässerbodens ist auf Grund der bereits erwähnten Maßnahmen anthropogen stark überformt, vor allem durch die vorhandene Fahrrinne. Das Substrat des Gewässerbodens besteht überwiegend aus Kies. Struktur der Uferzone Die erwähnten Ausbaumaßnahmen in der Mitte des 20. Jahrhunderts führten zur überwiegenden Befestigung der Ufer des Wasserkörpers Untere Mosel. 8

12 Chemische und physikalisch-chemische Komponenten Die chemischen und physikalisch-chemischen Komponenten zur Beschreibung des ökologischen Potentials werden durch die Stauhaltungen beeinflusst. Dabei kann hier nur ein Vergleich zu natürlicherweise auftretenden Bedingungen in diesem Gewässertyp erfolgen. Chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponente Temperaturverhältnisse Sauerstoffhaushalt Salzgehalt Versauerungszustand Nährstoffverhältnisse Spezifische Schadstoffe Beschreibung Durch die Stauhaltungen ist der Wasserkörper im Vergleich zu den natürlicherweise auftretenden Bedingungen wärmer. Der Wasseraustausch ist durch die reduzierte Gewässerdynamik beeinflusst und führt zu einer Erwärmung des Gewässers. Auch der Sauerstoffhaushalt wird durch die Stauhaltungen und die dadurch fehlende Gewässerdynamik negativ beeinflusst. Im Vergleich zu natürlicherweise auftretenden Bedingungen ist der Sauerstoffhaushalt geringer. Laut Oberflächengewässerverordnung sollte der Chlorid-Gehalt im Gewässertyp 9.2 nicht mehr als 50 mg/l betragen. Im Wasserkörper Untere Mosel liegt dieser bei 177 mg/l und somit erheblich höher, als bei natürlicherweise auftretenden Bedingungen. Dies ist zum Teil auf anthropogene Einleitungen zurückzuführen und zum Teil auf die natürliche Aufsalzung des Gewässers in Fließrichtung. Eine Versauerung des Gewässers liegt nicht vor. Der ph-wert liegt im Mittel bei ca. 8,0. Die Grenzwerte für Ammonium-Stickstoff werden eingehalten. Die Grenzwerte für Gesamtphosphor (0,05 mg/l) und Ortho- Phosphat-Phosphor (0,02 mg/l) werden überschritten. Der Gesamtphosphor liegt im Wasserkörper Untere Mosel bei 0,15 mg/l und der Ortho-Phosphat-Phosphor bei 0,11 mg/l. Alle Umweltqualitätsnormen, die chemischen Hilfskomponenten des ökologischen Potentials betreffend, sind eingehalten. 9

13 Biologische Komponenten Die Bewertung des ökologischen Potentials des Wasserkörpers Untere Mosel sowie die Bewertung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Oberflächenwasserkörper Ökologisches Potential Untere Mosel 4 unbefriedigend Ergebnisse zu QK des öp Phytoplankton Makrophyten & Phytobenthos Makrozoobenthos Fischfauna 2 gut 4 unbefriedigend 4 unbefriedigend 4 - unbefriedigend Der Oberflächenwasserkörper Untere Mosel erreicht die Einstufung des guten ökologischen Potentials nicht. Ausschlaggebend dafür sind die Bewertungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten & Phytobenthos, Makrozoobenthos sowie Fische. Diese biologischen Qualitätskomponenten erreichen lediglich das unbefriedigende ökologische Potential. Nur die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton erreicht bereits das gute ökologische Potential. Auf Grund des worst-case Ansatzes erreicht der Wasserkörper somit nur das unbefriedigende ökologische Potential. Chemischer Zustand Für den chemischen Zustand ergibt sich nachstehende Einstufung. Oberflächenwasserkörper Chemischer Zustand Untere Mosel Nicht gut Der Oberflächenwasserkörper Untere Mosel erreicht die Einstufung des guten chemischen Zustandes nicht. Ausschlaggebend hierfür sind Überschreitungen der Grenzwerte für Quecksilber in Biota, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Pflanzenschutzmittel (PSM; hier: Isoproturon). Die Überschreitung der Werte für Quecksilber in Biota ist auf einen erhöhten Gehalt des Stoffes im Fettgewebe der Tiere zurückzuführen, auf Grund des ubiquitären Stoffeintrags. Grenzwerte hierfür wurden 2013 neu in die UQN-Richtlinie (Richtlinie 2013/39/EU) aufgenommen und wurden im Rahmen der Bewertung in der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplanes zu Grunde gelegt. Eine Überschreitung der PAK-Grenzwerte ist auf Kohlebeimengungen im Flusssediment zurückzuführen. Durch den Ausbau der Mosel und den Staustufenausbau kam es zur Umlagerung von Flusssediment, wodurch belastetes Material im Uferbereich abgelagert wurde. Diese entstammen dem historischen Kohleabbau im Saarland und in Frankreich. Im Vorhabensbereich selbst 10

14 konnten keine Altablagerungen, Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorgefunden werden (biotop consulting sinzig 2016). Eine Überschreitung der Grenzwerte für Isoproturon ist durch den Einsatz als Herbizid in der Landwirtschaft zurückzuführen Grundwasserkörper Für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers ergibt sich nachfolgende Einstufung. Grundwasserkörper Mosel, RLP, 5 Chemischer Zustand Mengenmäßiger Zustand schlecht gut Chemischer Zustand Der Grundwasserkörper Mosel erreicht den guten chemischen Zustand nicht. Dies ist auf eine Überschreitung des Grenzwertes für Nitrat zurückzuführen. Die Nitratbelastung des Grundwassers basiert auf Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Durch Nitratauswaschung gelangt dieses in das Grundwasser. Der Grundwasserkörper Mosel umfasst eine Fläche von 252,7 km². Die landwirtschaftliche Nutzfläche in diesem Gebiet beträgt 55,8 % (LUWG 2014). Mengenmäßiger Zustand Der Grundwasserkörper Mosel erreicht den guten mengenmäßigen Zustand. 11

15 4. Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen 4.1 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers Oberflächengewässer Die geplante Maßnahme, wird im Bereich der vorhandenen Uferböschung durchgeführt (s. Gebler 2016a, b). Dadurch, dass sich der Bereich der Baumaßnahme im Bereich der Wasserwechselzone befindet, können kleinräumige Auswirkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nachfolgend werden die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die einzelnen Komponenten des ökologischen Potentials und des chemischen Zustands dargestellt. Ökologisches Potential Hydromorphologische Komponenten Folgende physische Veränderungen der Gewässereigenschaften sind durch das Vorhaben bezogen auf die hydromorphologischen Qualitätskomponenten zu erwarten: Hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik Verbindung zu Grundwasserkörpern Beschreibung Bezogen auf die bisherige Situation erfolgt durch die geplante Maßnahme keine Veränderung der genannten Parameter im Wasserkörper. Wesentlich für diese Parameter ist die Stauhaltung selbst, an der keine Veränderungen erfolgen. Durchgängigkeit Auf- und Abstieg werden durch die Maßnahme verbessert. Kleinräumig kann die Fischtreppe auch zur Durchgängigkeit für Sedimente beitragen. Im Wesentlichen erfolgt jedoch keine Veränderung bezüglich der Durchgängigkeit für Sedimente, sowohl an der Stauanlage, als auch im Wasserkörper. Morphologie Bezogen auf die Tiefen- und Breitenvariation 12

16 Tiefen- und Breitenvariation werden sich keine Änderungen im Wasserkörper ergeben. Bedingt durch den Bau der Fischwechselanlage kommt es zu einer geringfügigen, jedoch durch ein technisches Bauwerk herbeigeführten Verbreiterung des Gewässers. Diese wird jedoch keine Auswirkungen auf die Struktur des Gewässers haben. Die Tiefenvariation wird sich in dem Bereich nicht verändern. Struktur und Substrat des Bodens Auch an Struktur und Substrat des Bodens wird es keine Veränderungen geben, da sich der Baubereich vor allem im Bereich der Uferböschung befindet. Struktur der Uferzone Die Struktur der Uferzone wird sich kleinräumig und im unmittelbaren Eingriffsbereich verändern. Der bisherige befestigte Prallhangbereich wird im Bereich der Fischwechselanlage entfernt und durch das Bauwerk eingenommen. Der Uferbereich ist derzeit bereits gepflastert und somit von geringer ökologischer Bedeutung. Eine Veränderung der Struktur der Uferzone bezogen auf den Wasserkörper ist durch diese Maßnahme jedoch nicht gegeben. Die hydromorphologische Komponente Durchgängigkeit wird sich bezogen auf die biologische Durchgängigkeit durch die Umsetzung der Maßnahme verbessern. Dies wird auch Auswirkungen auf die biologische Qualitätskomponente Fische haben. Hier wird es für einen Teilbereich (bis zur nächsten Staustufe) zu einer Verbesserung des Wasserkörpers führen. Die weiteren hydromorphologischen Komponenten erfahren keine bis lediglich geringfügige Veränderungen. Die Auswirkungen der Maßnahme sind allenfalls kleinräumig und haben keine Auswirkungen auf den Wasserkörper. Folglich wirken sich diese nicht auf die biologischen Qualitätskomponenten und die Einstufung des Wasserkörpers nach Wasserrahmenrichtlinie aus. Chemische und physikalisch-chemische Komponenten Bezogen auf die chemischen und physikalisch-chemischen Komponenten sind folgende Auswirkungen durch die geplante Maßnahme zu erwarten. 13

17 Chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponente Temperaturverhältnisse Sauerstoffhaushalt Salzgehalt Versauerungszustand Nährstoffverhältnisse Spezifische Schadstoffe Beschreibung Die geplante Maßnahme wird die Temperaturverhältnisse des Wasserkörpers nicht beeinflussen. Die geplante Maßnahme wird den Sauerstoffhaushalt des Wasserkörpers nicht beeinflussen. Die geplante Maßnahme wird den Salzgehalt des Wasserkörpers nicht beeinflussen. Die geplante Maßnahme wird den Versauerungszustand des Wasserkörpers nicht beeinflussen. Die geplante Maßnahme wird die Nährstoffverhältnisse des Wasserkörpers nicht beeinflussen. Die geplante Maßnahme wird zu keiner Veränderung, die Einhaltung der Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen betreffend, des Wasserkörpers beitragen. Es sind keine Veränderungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten zu erwarten, die sich auf die biologischen Qualitätskomponenten und somit auf die Einstufung des Wasserkörpers nach Wasserrahmenrichtlinie auswirken. Auswirkungen der Maßnahme sind allenfalls kleinräumig und haben keine Auswirkungen auf den Wasserkörper. Biologische Komponenten Folgende Auswirkungen sind durch die geplante Maßnahme auf die biologischen Komponenten zu erwarten. - Fische Um Schäden der Fischpopulation zu vermeiden, soll während der Bauzeit, wie im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, in Abstimmung mit Gewässerbiologen, in den von der Mosel abgetrennten Baugrubenbereichen eine Elektrobefischung erfolgen. Die gefangenen Tiere werden an eine geeignete Stelle verbracht. Die Maßnahme führt nach Ihrer Umsetzung zu einer besseren Durchgängigkeit der Stauanlage. Außerdem ist sie Voraussetzung für die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an den übrigen Staustufen der Mosel. Diese tragen langfristig zu einer Verbesserung der Qualitätskomponente Fische im Wasserkörper Untere Mosel bei und somit zur Zielerreichung nach WRRL. Die Umsetzung der Maßnahme wird sich auch positiv auf die Nebengewässer oberhalb der Schleuse Lehmen auswirken, da zu erwarten ist, dass die Fische zukünftig besser aufsteigen können und somit die Nebengewässer besser erreichen und besiedeln können. Dies führt folglich auch in den Nebengewässern zu einer Verbesserung der Bewertung der Qualitätskomponente Fische. 14

18 - Makrozoobenthos und Makrophyten Im Rahmen der Elektrobefischung, in den von der Mosel abgetrennten Baugrubenbereichen, werden auch mögliche Muschelbestände abgesammelt und umgesiedelt. Während der Bauarbeiten kann es ggf. kleinräumig zu einer Schädigung des vor Ort befindlichen Makrozoobenthos, als auch der vor Ort befindlichen Makrophyten kommen. Diese Schädigung wird jedoch nur temporär während der Bauphase auftreten. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Wiederbesiedlung durch die Organismen möglich, da es sich um robuste und allgemein verbreitete Arten handelt. Der Bau der Fischwechselanlage trägt darüber hinaus dazu bei, dass sich auch das Makrozoobenthos, neben den Fischen, über die Anlage ausbreitet und besser in das Oberwasser gelangen kann. Dies wird dadurch gewährleistet, dass der Sohlanschluss im Bereich der Mündung 3 über einen Steinsatz gewährleistet wird. Dieser bietet günstigere Besiedlungsmöglichkeiten als die zurzeit vorhandene Stickung. Auch die geringeren Fallhöhen, im Vergleich zur vorhandenen Fischaufstiegsanlage, und Verwirbelungen begünstigen den Austausch von Organismen. - Phytoplankton Das Phytoplankton kann ggf. durch, im Rahmen der Bauarbeiten, entstehende Trübung beeinflusst werden. Zur Reduktion der Trübung sind bereits Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehen. Die Erhöhung der Trübung ist bezogen auf den Wasserkörper nicht geeignet eine Verschlechterung des Phytoplanktons zu verursachen, vor allem vor dem Hintergrund natürlicher bedingter Trübungen bei hohen Abflüssen. Nach den Bauarbeiten kann sich das Phytoplankton gut vom Oberwasser in das Unterwasser über die Fischwechselanlage ausbreiten. Der Einfluss der Maßnahmen wird an den vorhandenen Messstellen, messtechnisch nicht erfassbar sein, da es sich bei den Auswirkungen lediglich um zeitlich begrenzte und kleinräumige Einflüsse handelt. Dabei ist auch die Auslegung des CIS-Dokumentes (CIS 2006) zu berücksichtigen. Dieses legt dar, dass wenn der Zustand des betroffenen Wasserkörpers nur kurzfristig beeinträchtigt wird und sich der Wasserkörper innerhalb kurzer Zeit wieder erholt, ohne dass Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind, bilden solche Schwankungen keine Verschlechterung des Zustands. Folglich ist die Maßnahme auf Grund ihrer Kleinräumigkeit nicht geeignet, eine Verschlechterung des Wasserkörpers hervorzurufen. Auch behindert die Maßnahme nicht die Zielerreichung des Wasserkörpers nach WRRL, sondern trägt nach Ihrer Umsetzung zur Zielerreichung der WRRL bei. Die Auswirkungen des Vorhabens sind folglich nicht geeignet eine Verschlechterung des ökologischen Potentials des Oberflächenwasserkörpers Untere Mosel zu verursachen. Chemischer Zustand Wie in Kapitel dargestellt, basiert die Einstufung des Zustandes auf einer Grenzwertüberschreitung für Quecksilber in Biota, PAK und Isoproturon. Da durch das Vorhaben weder Quecksilber, PAK noch Isoproturon eingetragen oder freigesetzt werden, kann eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Wasserkörpers Untere Mosel durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. 15

19 Fazit Zusammenfassend kann für den Oberflächenwasserkörper Untere Mosel eine Verschlechterung des ökologischen Potentials und des chemischen Zustands im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) Ziff. I) WRRL bzw. des 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG ausgeschlossen werden Grundwasser Nachfolgend werden die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die einzelnen Komponenten des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers Mosel, RLP, 5 dargestellt. Chemischer Zustand Bezogen auf den chemischen Zustand kann es ggf. während der Bauarbeiten zu kleinräumigen Auswirkungen und somit zu Einträgen in das Grundwasser kommen. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden mögliche kleinräumige Auswirkungen und die zu ergreifenden Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt (s. biotop consulting sinzig 2016). Die Einstufung des Grundwasserkörpers in den schlechten Zustand basiert auf der Überschreitung der Qualitätsnormen für Nitrat. Der Grenzwert liegt bei 50 mg/l und wird im Grundwasserkörper überschritten. Wie bereits in Kapitel dargestellt, handelt es sich bei der Überschreitung der Nitratgrenzwerte um Einträge aus der Landwirtschaft. Die geplante Maßnahme ist nicht geeignet eine Erhöhung der Nitratwerte des Grundwasserkörpers herbeizuführen. Eine Verschlechterung des Grundwasserkörpers im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist somit ausgeschlossen. Mengenmäßiger Zustand Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers beschränken sich auf eine mögliche Reduzierung der Grundwasserneubildung, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (biotop consulting sinzig 2016) dargestellt wird. Auf Grund der Versiegelung bislang unbefestigter Flächen wird in diesen Bereichen die Oberflächenversickerung reduziert. Die Auswirkungen sind nicht geeignet den mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers zu verschlechtern, da es sich um einen kleinräumigen Bereich handelt. Durch die Umsetzung der Maßnahme kommt es zu keinen Grundwasserentnahmen. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie werden durch das Vorhaben, bezogen auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers, nicht verletzt. Fazit Die Auswirkungen der Baumaßnahme bezogen auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers sind kleinräumig und sehr gering. Zusammenfassend kann daher für den Grundwasserkörper Mosel, RLP, 5 eine Verschlechterung des chemischen und mengenmäßigen Zustands im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. b) Ziff. I) WRRL bzw. des 47 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WHG ausgeschlossen werden. 16

20 4.2 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des guten Zustands Oberflächengewässer Nachdem an der Staustufe Koblenz bereits im Herbst 2011 eine neu errichtete Fischwechselanlage (FWA) in Betrieb genommen wurde, soll nun auch an der Moselstaustufe Lehmen eine moderne, voll funktionsfähige Fischwechselanlage errichtet werden (Gebler 2016a). Daher ist das Ziel der geplanten Maßnahme Neubau einer Fischwechselanlage an der Staustufe in Lehmen von Mosel-km 20,67 20,91 die Herstellung einer möglichst ungehinderten Aufwanderung von Fischen und Kleinlebewesen in diesem Bereich der Mosel. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und ist Teil des Maßnahmenprogramms für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar (SGD Nord 2008, SGD Nord 2015). Die Maßnahme bezweckt eine Verbesserung im Sinne der WRRL und trägt somit zur Erreichung des guten ökologischen Potentials des Wasserkörpers Untere Mosel bei. Sie bewirkt die Herstellung der Durchgängigkeit, als wesentliches Umweltziel, vor allem für wandernde Fischarten und ermöglicht somit eine Besiedlung des Gewässersystems der Mosel. Dies fördert die biologische Vielfalt im gesamten Moselsystem. Auch vor dem Hintergrund der Fauna-Flora-Habitat- und Aalschutzrichtlinie hat die Durchgängigkeit eine Schlüsselfunktion für die nachhaltige Gewässerentwicklung. Somit fördert die Herstellung der Durchgängigkeit an der Staustufe in Lehmen nicht nur die Aufwertung des Wasserkörpers der Unteren Mosel, auch Wasserkörper die in diesem Bereich der Stauhaltung in die Mosel münden, können durch die Fischbesiedlung profitieren und aufgewertet werden. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass bereits an diversen Nebengewässern im Bereich dieser Stauhaltung Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Renaturierung der Elzbachmündung zur Herstellung der Durchgängigkeit) durchgeführt worden sind. Diese durchgeführten Maßnahmen können nur erfolgreich angenommen werden und somit zu einer Verbesserung des Wasserkörpers im Sinne der WRRL beitragen, wenn gewährleistet ist, dass die Fischfauna diese Bereiche auch erreichen kann. Dies ergibt sich auch aus dem Entwicklungskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer in Rheinland-Pfalz (LUWG 2012). Die Fischwechselanlage in Lehmen ist daher eine wesentliche Maßnahme zur Erreichung der Ziele nach WRRL. Nach Ihrer Umsetzung können 18 % des Wasserkörpers Untere Mosel von bewertungsrelevanten Fischarten erreicht werden und somit zu einer Verbesserung der Bewertung des Wasserkörpers beitragen. Je schneller eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt, desto schneller können in diesem Abschnitt befindliche Nebengewässer in den guten ökologischen Zustand nach WRRL überführt werden. Weitere geplante Maßnahmen des Maßnahmenprogramms (nach 82 WHG) innerhalb des Wasserkörpers Untere Mosel umfassen folgende Maßnahmenprogrammteile und Themenbereiche (gemäß LAWA 2013b): - Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer o Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge o Interkommunale Zusammenschlüsse und Stilllegung vorhandener Kläranlagen o Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus anderen Punktquellen 17

21 o Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser o Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen o Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Misch- und Niederschlagswassereinleitungen - Verbesserung/Wiederherstellung der Durchgängigkeit o Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw Teil 13 - Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen o Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung z. B. Erhalt / Entwicklung von naturnahen Ufer- /Sohlstrukturen o Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten z. B. Erhalt / Entwicklung von auentypischer Vegetation Eine Umsetzung dieser Maßnahmen im unmittelbaren Vorhabensbereich ist nicht vorgesehen und steht der Umsetzung der Maßnahme Errichtung einer Fischwechselanlage daher nicht im Wege. Die Maßnahme Errichtung einer Fischwechselanlage behindert bzw. erschwert die Umsetzung der im Maßnahmenprogramm vorgesehenen Maßnahmen nicht. Fazit Die Maßnahme steht der Vereinbarkeit mit dem Verbesserungsgebot des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) Ziff. ii) beziehungsweise 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG nicht entgegen. Vielmehr bedarf es der Umsetzung des geplanten Vorhabens, damit Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm im Sinne des 82 WHG für den Oberflächenwasserkörper Untere Mosel ihre Wirkung voll entfalten Grundwasser Im Bereich des Grundwasserkörpers Mosel, RLP, 5 sind laut Maßnahmenprogramm (nach 82 WHG) Maßnahmen des folgenden Maßnahmenprogrammteils vorgesehen: - Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer o Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in Grundwasser durch Auswaschung aus der Landwirtschaft Eine Umsetzung dieser Maßnahme im unmittelbaren Vorhabensbereich ist nicht vorgesehen und steht der Umsetzung der Maßnahme Errichtung einer Fischwechselanlage daher nicht im Wege. Die Maßnahme Errichtung einer Fischwechselanlage behindert bzw. erschwert die Umsetzung der im Maßnahmenprogramm vorgesehenen Maßnahme nicht. Fazit Die Maßnahme steht der Vereinbarkeit mit dem Verbesserungsgebot nach 47 Abs. 1 Nr. 1-3 WHG nicht entgegen. 18

22 5. Literatur BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde (2010): Herstellung der Durchgängigkeit an Staustufen von Bundeswasserstraßen Fischökologische Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen für den Fischaufstieg. BfG-Bericht BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde (2014, unveröffentlicht): Fachliche Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen an der deutschen Mosel. Arbeitsstand November biotop consulting sinzig (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Fischwechselanlage (FWA) Lehmen (Mosel). Anlage 7. Erarbeitet durch biotop consulting sinzig im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz. Sinzig, März BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2012): Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen Erläuterungsbericht zu Handlungskonzeption und Priorisierungskonzept des BMVBS. CIS Common Implementation Strategy (2006): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie. Ausnahmen von den Umweltzielen der WRRL zulässig für neue Änderungen oder neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen (WRRL Art. 4 Abs. 7) Positionspapier, S. 8. Herpertz, D. (2012): Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen Maßnahmenpriorisierung. Erschienen in: Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) / Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Tagungsband BAW/BfG Kolloquiumsreihe Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen, Auffindbarkeit von Fischaufstiegsanlagen Herausforderungen, Untersuchungsmethoden, Lösungsansätze, 12 und 13. Juni Gebler (2016a): Fischwechselanlage an der Moselstaustufe Lehmen Mosel km 20,67 bis 20,91. Anlage 1 Erläuterungsbericht zu den Planfeststellungsunterlagen. Erarbeitet durch das Ingenieurbüro Gebler im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz. Walzbachtal, April Gebler (2016b): Fischwechselanlage an der Moselstaustufe Lehmen Mosel km 20,67 bis 20,91. Anlage 3.2 Lageplan 1:500 zu den Planfeststellungsunterlagen. Erarbeitet durch das Ingenieurbüro Gebler im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz. Walzbachtal, April IKSMS Internationale Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (2009): Bewirtschaftungsplan des Bearbeitungsgebiets Mosel / Saar. 19

23 IKSR Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (2009a): International koordinierter Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Rhein. IKSR Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (2009b): Masterplan Wanderfische Rhein. IKSR-Bericht Nr LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2008): Aalbewirtschaftungsplan Flussgebietseinheit Rhein. LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2011): Die Wiederansiedlung des Maifischs (Alosa alosa) im Rhein-System. LANUV- Fachbericht 28. LAWA (2013a): Anhang 2: Handbuch zur Bewertung und planerischen Bearbeitung von erheblich veränderten (HMWB) und künstlichen Wasserkörpern (AWB) Version 2.0, Stand Juli AG. Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), AN. Planungsbüro Koenzen, Universität Duisburg-Essen Fakultät für Biologie Aquatische Ökologie. LAWA (2013b): Anlage: Fortschreibung LAWA-Maßnahmenkatalog (WRRL, HWRMRL) beschlossen auf der 146. LAWA-VV am 26. / 27. September 2013 in Tangermünde. LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung Produktdatenblatt WRRL Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Kleingruppe Fortschreibung LAWA-Maßnahmenkatalog. Stand: August 2013, ergänzt Januar e_ pdf?command=downloadcontent&filename=wrrl_2.3.3_massnahmen katalog_anlage_ pdf aufgerufen am LUWG Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (2012): Entwicklungskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer in Rheinland- Pfalz. LUWG Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (2014): Europäische Wasserrahmenrichtlinie Aktualisierung der Bestandsaufnahme Grundwasser 2013 Arbeitsmaterialien. MULEWF Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung Weinbau und Forsten (2015): Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein. SGD Nord Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (2008): Entwurf Maßnahmenprogramm für die rheinland-pfälzischen Gewässer im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar der Flussgebietseinheit Rhein SGD Nord Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (2015): Maßnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die rheinland-pfälzischen Gewässer im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar. UQN-Richtlinie (2013): Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 200/60/EG und 2008/105/EG in 20

24 Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (Abl. EU L 226/1 vom ). WHG (2009): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG). "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist." WRRL (2000): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG L 327/1 vom ). Zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 (ABl. EU L 140/114 vom ). 21

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