Redaktionelle Richtlinien
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- Sara Braun
- vor 6 Jahren
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1 Stand: August 2017 Redaktionelle Richtlinien Inhalt I. Allgemeine Hinweise... 1 II. Editorial... 1 III. Beiträge... 2 IV. Textteil... 2 V. Fußnoten... 4 VI. Entscheidungszusammenfassung... 5 VII. EnWZ Aktuell... 6 Bei der Abfassung Ihres Manuskripts bitten wir Sie, die folgenden redaktionellen Hinweise unbedingt einzuhalten. Dies ermöglicht eine rasche und möglichst problemlose Bearbeitung für den Satz. I. Allgemeine Hinweise Bitte verwenden Sie nur die neuen deutschen Rechtschreibregeln! Sobald der Beitrag in der Redaktion vorliegt, wird er in die Begutachtungsrunde aufgenommen. Zu diesem Zwecke brauchen wir den Beitrag zunächst exklusiv für die Dauer der Begutachtung (ca. 14 Tage). Diese erfolgt durch den Chefredakteur sowie durch zwei Gutachter, die den Beitrag in anonymisierter Form ebenfalls bewerten werden. Danach wird im Falle der Veröffentlichungszusage der konkrete Veröffentlichungszeitpunkt mitgeteilt. II. Editorial Der Umfang sollte Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten, der minimale Umfang beträgt Zeichen. Es ist ein kurzer, prägnanter Haupttitel auszuweisen. Zwischenüberschriften und Fußnoten sind im Editorial nicht üblich. Bitte teilen Sie uns Ihren vollen Vor- und Zunamen sowie Titel und Ihre berufliche Stellung mit. Diese Angaben erscheinen am Ende des Editorials. Bitte reichen Sie das Manuskript als Word-Datei per (redaktion@enwz.beck.de) zusammen mit einem Foto von Ihnen ein. Das Foto sollte folgenden technischen Anforderungen genügen: Bildausschnitt des Kopfes mit einer Größe von ca. 5 cm x 5 cm und 300 dpi. Bei Passbildmotiven, also Kopf und Oberkörper, sollte das Bild mindestens 5 cm breit sein, bei unbedingt 300 dpi. Generell gilt: lieber größer bzw. mehr! Als Dateiformat gilt bevorzugt: jpg (auch möglich sind tif oder psd). Farbmodus: bevorzugt in Grau, kann aber auch RGB, CMYK, Indizierte Farben, LAB.
2 III. Beiträge 1. Umfang Der Umfang eines Beitrags sollte Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten nicht überschreiten. Längere Beiträge bedürfen der Absprache mit der Redaktion, redaktionelle Kürzungen behalten wir uns vor. 2. Äußere Form Es wird gebeten, auf besondere Textformatierungen zu verzichten. Grafische Darstellungen müssen in satztechnisch verwertbarer Form eingereicht werden, d. h. keine farbigen Darstellungen, eine Verkleinerung muss möglich sein. 3. Einsendung Bitte reichen Sie das Manuskript als Word-Datei per ein. Wir bitten Sie, die vereinbarten Abgabetermine unbedingt einzuhalten. Bei absehbaren Verzögerungen bitten wir um sofortige Nachricht an die Redaktion. 4. Korrekturfahnen Sie erhalten vor Drucklegung die Fahnen Ihres Beitrags zur nochmaligen Durchsicht und Druckfreigabe. Wir bitten Sie, die Korrekturen zum angegebenen Termin per Fax ( ) oder eingescannt per an uns zurückzusenden. IV. Textteil Der Beitrag soll die Form einer selbstständigen wissenschaftlichen Abhandlung haben. Beiträge in Vortragsform werden nicht veröffentlicht. 1. Biografische Angaben Bitte teilen Sie uns Ihren vollen Vor- und Zunamen sowie Titel und Ihre berufliche Stellung mit. Diese Angaben erscheinen der sog. *-Fußnote. 2. Überschrift Es ist ein Haupttitel auszuweisen, der ggf. durch einen Untertitel konkretisiert werden kann. Der Haupttitel soll eine kurze, prägnante Überschrift (nach Möglichkeit ohne Bezug auf konkrete Vorschriften) sein und den sich an der Praxis orientierenden, interdisziplinären Anspruch der Zeitschrift widerspiegeln. Die Redaktion behält sich vor, zu lange Haupttitel zu kürzen bzw. umzuformulieren. 3. Abstract Wir bitten Sie, den Beitrag mit einem kurzen Abstract (ca Zeichen) ohne Fußnoten zu beginnen, das den Leser auf die Relevanz und Aktualität des Themas hinweist und den Gang der Darstellung sowie die Ergebnisse beinhaltet. 4. Schlagworte Um den Beitrag thematisch besser einordnen zu können, werden Schlagworte unter dem Abstract in einem Kasten abgedruckt und dienen als Suchbegriffe in beck-online. Bitte nennen 2
3 Sie uns 5 6 Schlagworte, die Sie Ihrem Beitrag inhaltlich zuordnen. Bitte wählen Sie ein Schlagwort aus, unter dem Ihr Beitrag im Inhaltsverzeichnis gelistet werden soll, da es in der EnWZ keine festen Rubriken gibt. 5. Gliederung Der Beitrag wird durch Zwischenüberschriften in der Gliederungshierarchie mit max. drei Ebenen: I. usw., 1. usw., a) usw. gegliedert. Achten Sie bitte auf kurze Überschriften, speziell unter den römischen Gliederungspunkten. 6. Hervorhebungen im Text Gerichte und Institutionen werden im Manuskript kursiv geschrieben. Darüber hinaus findet keine kursive oder andere Hervorhebung statt, insbesondere kein Fettdruck. 7. Zitierweise von Rechtsvorschriften Paragrafen und Artikel von Rechtsvorschriften sollen mit der üblichen Abkürzung, Art. versehen werden. Absätze werden durchgehend mit römischen Ziffern I, II abgekürzt. Sätze werden allein mit arabischer Ziffer bezeichnet. Beispiele: 6 I 5 EnWG; 56 V TKG; 1a Nr. 2 II VOL/A; 19 IV Nr. 4 GWB, 2. Hs. Gesetzesbezeichnungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch abgekürzt werden, wie z.b. BGB, StGB, ZPO, GWB, TKG, UWG, GWB, brauchen nicht ausgeschrieben zu werden. Dabei ist im Hinblick auf den Leserkreis die Üblichkeit der Abkürzung in den verschiedenen von EnWZ abgedeckten Branchen zu bedenken. Alle anderen Gesetzesbezeichnungen sollen im Fließtext bei der Erstnennung ausgeschrieben und mit der entsprechenden Abkürzung als Klammerzusatz versehen werden. Im weiteren Text genügt die Verwendung der eingeführten Abkürzung. 8. Abkürzungen Da Abkürzungen im Fließtext den Lesefluss stören, sind sie grundsätzlich zu vermeiden. Orientierung bietet das Abkürzungsverzeichnis der Jahresbände der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW). Ausnahmen: a) Gerichtsbezeichnungen, z.b. EuGH, BGH, BVerfG, BVerwG, OVG (Städtename), VG (Städtename), KG, OLG (Städtename), LG (Städtename) etc. b) Behörden und Institutionen, z.b. BKartA, BNetzA, BMU. Ggf. sind diese bei der Erstnennung auszuschreiben und die Abkürzung als Klammerzusatz beizufügen. c) Allgemein übliche Abkürzungen, z.b. i.s.v., h.m., a.a., sog., ggf., z.b., bzw., etc., usw., bitten wir Sie insbesondere in den Fußnoten zu verwenden. 9. Datumsangaben Daten sind durchgehend ohne Verwendung der Null-Dezimalstelle und ohne Abstände anzugeben
4 V. Fußnoten Die Fußnoten werden fortlaufend (im Fließtext nicht im Abstract/Autorennamen) nummeriert und im Text hochgestellt. Die Fußnoten müssen eindeutig zugeordnet werden. Ein gesondertes Literaturverzeichnis ist nicht erforderlich. Zusätze wie vgl., s. hierzu etc. bitte nur beifügen, wenn sie wirklich notwendig sind. Im Übrigen gilt: - Der Fußnotenbeginn wird jeweils groß geschrieben. - Die einzelnen Literaturangaben werden durch Semikolon getrennt. - Am Ende jeder Fußnote steht ein Punkt. - In den Fußnoten ist von den Abkürzungen Gebrauch zu machen, die sich im beigefügten Abkürzungsverzeichnis und hilfsweise im NJW-Jahresregister finden, z.b. s. für siehe, vgl., v., Fn., Rn. 1. Gesetzgebungsnachweise/Materialien a) Europarecht: Beispiele: b) Nationales Recht:, ABlEG Nr. L 283, 33 ;, KOM(2002) 107 endg. Beispiele:, BGBl I, 1536 ; BT-Drs. 12/6269, Gerichtsentscheidungen a) EuGH-Entscheidungen: EuGH-Entscheidungen werden stets mit Datum und Aktenzeichen zitiert. Am Ende sollte bei der Erstzitierung durch einen langen Bindestrich getrennt die Kurzbezeichnung (nicht kursiv) des Urteils stehen. EuGH, Urt. v , Rs. C-280/00 Altmark Trans EuGH, Urt. v , Rs. C-71/01, Rn. 55 Kommission/Deutschland b) Nationale Entscheidungen: Bei bereits veröffentlichten Entscheidungen deutscher Gerichte wird grundsätzlich auf die Nennung von Datum und Aktenzeichen verzichtet. OLG Düsseldorf, Beschl v. v VI-3 Kart 170/15 (V) 3. Zeitschriftenbeiträge a) Zeitschriftenabkürzungen sind stets ohne Punkt wiederzugeben, es sei denn, eine amtliche Abkürzung sieht dies vor. b) Das Erscheinungsjahr wird immer vierstellig hinzugefügt. c) Bei Zeitschriften, die üblicherweise mit Jahrgang/Erscheinungsjahr wiedergegeben werden, folgt das Erscheinungsjahr nach der Bezeichnung der Zeitschrift. d) Werden in der Zeitschrift die Seiten fortlaufend gezählt, entfällt die jeweilige Heftnummer. e) Der Aufsatztitel eines Beitrags bzw. das Verkündungsdatum und Az. einer Entscheidung entfällt. 4
5 f) Die Angabe S. für Seite entfällt. Die Anfangsseite folgt dem Erscheinungsjahr durch Komma abgesetzt. Dahinter folgt die konkrete Seitenangabe in Klammern. Zwischen Zusätze wie f. oder ff. und der Seitenzahl ist ein Leerzeichen zu setzen. Britz, RdE 2003, 163 (168 f.). 4. Lehrbücher, Monografien, Dissertationen, Kommentare a) Der Bearbeitername wird kursiv geschrieben, Herausgebernamen sind in normaler Schrift zu schreiben, der Zusatz (Hrsg.) entfällt. Der Bearbeiter ist stets anzugeben, es folgt der Zusatz, in:. Paetow, in: Kunig/Paetwow/Versteyl, KrW-/AbfG, Schütz, in: Geppert/Schütz, Beck scher TKG-Komm., 2. Aufl. 2002, 5 Rn. 3. b) Es sollten die üblichen Kurztitel der einzelnen Werke verwendet werden. Dabei sollte möglichst von Abkürzungen Gebrauch gemacht werden, die im NJW-Jahresregister aufgeführt sind. Altrock, in: Theobald/Altrock/Oschmann, EEG, 13 Rn. 2 c) Das Erscheinungsjahr wird ohne Klammern genannt. Bei Büchern, die in mehreren Auflagen erschienen sind, wird die Auflage ( Aufl. ) vor das Erscheinungsjahr gesetzt. Der Publikationsort entfällt (Ausnahme: Dissertationen) entfällt. Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, 15 Rn. 16. d) Zitatstellen werden grundsätzlich mit Seitenzahlen (S.) bzw. Randnummern (Rn.) oder Anmerkung (Anm.) wiedergegeben. e) Nach der Erstnennung eines Titels wird in darauf folgenden Nennungen hinsichtlich Titel und Erscheinungsdatum auf die entsprechende Fußnote der Erstnennung verwiesen (o. Fn. ). f) Wiederholung nur dann in vollständiger Zitierweise, wenn der Verweis nicht eindeutig zuzuordnen ist (z.b. ein Autor mit verschiedenen Nachweisen in einer Fußnote). WICHTIG: Die Abkürzung a.a.o. für eine vorangegangene Fundstelle wird nicht verwendet, sondern mit dem Klammerzusatz (o. Fn....) auf die jeweilige Fußnote verwiesen. Theobald/Zenke, in: Theobald/Schneider, (o. Fn. 3), 17 Rn. 23 ff./s g) Der Paragrafen-/Artikelbezeichnung folgt der Nachweis der Randnummer (Rn.) und der Anmerkung (Anm.). VI. Entscheidungszusammenfassung 1. Aufbau Eine Entscheidungszusammenfassung besteht aus einer Überschrift, einem inhaltlichen Schlagwort für das Inhaltsverzeichnis, einer Normenkette, einem oder mehreren Leitsätzen, dem Sachverhalt und den Gründen. Bitte formulieren Sie eine Überschrift mit einer Länge von maximal 100 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die Redaktion behält sich vor, zu lange Überschriften zu kürzen bzw. umzuformulieren. 5
6 Sind amtliche Leitsätze und Normenkette vorhanden, so werden diese übernommen, anderenfalls müssen Leitsätze und Normenkette erstellt werden. Diese Leitsätze werden dann als redaktionelle Leitsätze gekennzeichnet. Wird eine Kürzung der Entscheidung vorgenommen, so sind Streichungen im Sachverhalt und in den Gründen durch Auslassungspunkte in eckigen Klammern kenntlich zu machen. Sind Sachverhalt und Gründe in der Entscheidung durch Randnummern nummeriert, so sind diese auch für den Abdruck in der EnWZ zu übernehmen. Nach Rücksprache mit der Redaktion kann ebenfalls eine Anmerkung verfasst werden. Zwischenüberschriften sind möglich. Die Absätze der Anmerkung werden nicht nummeriert. Die Autorennennung erfolgt am Ende des Textes in folgender Form: (Beruf) (Titel) Vorname Name, Unternehmen/Institution, Ort (bitte nur einen Autor nennen) 2. Umfang Eine Zusammenfassung der Entscheidung sollte einen Umfang von ca Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten. Erscheint auch eine Anmerkung zur Entscheidung, so soll diese einen Umfang von bis zu Zeichen inkl. Leerzeichen ebenfalls nicht überschreiten. Eine Word-Vorlage für die Erstellung der Entscheidungszusammenfassung (mit/ohne Anmerkung), aus welcher sich der o.g. Aufbau ergibt, übersenden wir Ihnen auf Anfrage gern. VII. EnWZ Aktuell In EnWZ Aktuell werden kurze Beiträge zu folgenden Rubriken veröffentlicht, den jeweiligen Beitragsumfang (Zeichenzahl inkl. Leerzeichen) finden Sie in Klammern: - Aktuelles aus Europa (6.000 Zeichen) - Aktuelles aus der Gesetz- und Verordnungsgebung (6.000 Zeichen) - Aktuelles aus der Rechtsprechung (6.000 Zeichen) - Aktuelles aus der Behördenpraxis (6.000 Zeichen) - Tagungsberichte (4.000 Zeichen) - Tagungshinweise - Buchbesprechungen (3.000 Zeichen) - Neuerscheinungen Bitte reichen Sie Ihren Beitrag unformatiert in Word ein, d.h. als einfachen Fließtext, ohne Spalten und Rahmen, verwenden Sie keine Tabstops oder dynamischen Querverweise. Formulieren Sie eine kurze, prägnante Überschrift, Unterüberschriften sowie Fußnoten sind nicht üblich. Gerichte und Institutionen werden kursiv geschrieben. Darüber hinaus findet keine kursive oder andere Hervorhebung statt, insbesondere kein Fettdruck. Daten sind durchgehend ohne Verwendung der Null-Dezimalstelle und ohne Abstände anzugeben. Autorennennung: Titel Vorname Name ist Berufsbezeichnung bei Unternehmen, Ort (Bitte nur einen Autor nennen). 6
7 Für die Beachtung dieser Hinweise bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Redaktion EnWZ Magazinstraße Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
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