Kindertagesbetreuung Bereich Pädagogik und Bereich Verwaltung informieren

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1 Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 35 / August 2012 Kinder In Der Stadt Kindertagesbetreuung Bereich Pädagogik und Bereich Verwaltung informieren Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) 35 Sehr geehrte Danen und Herren, erneut haben wir für Sie wichtige Informationen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung, die Sie bitte auch an die Leitung(en) Ihrer Einrichtung(en) weiterreichen wollen. Kindertagesbetreuung Verwaltung Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat uns über folgende Sachverhalte informiert: Umsetzung des Änderungsgesetzes des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG-ÄndG) ( ) 1

2 Der Bayerische Landtag hat nun beschlossen, vor Verabschiedung des BayKiBiG eine weitere Verbändeanhörung vorzunehmen. Aus diesem Grund kann die Novelle nicht wie geplant noch vor dem kommenden Kindergartenjahr 2012/13 beschlossen und veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang bitten wir Folgendes zu beachten. Einstieg in das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr Nach der Entscheidung des Bayerischen Landtags soll die beabsichtigte Beitragsentlastung für Eltern mit Kindern im Vorschuljahr in Höhe von monatlich zunächst 50 Euro pro Kind planmäßig mit Wirkung ab September 2012 durchgeführt werden (LT-Drs. 16/13333). Der Beitragszuschuss erfolgt daher zunächst im Wege einer freiwilligen Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der bei Kap Tit für 2012 verfügbaren Haushaltsmittel nach folgendem Verfahren: Der Elternbeitragszuschuss wird geleistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen, in dem Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorausgeht. Für Vorschulkinder in Tagespflege wird ein Beitragszuschuss nicht geleistet. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, wird kein Beitragszuschuss geleistet. Wird durch Bescheid festgestellt, dass ein Kind von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wird, so wird der Zuschuss unterbrochen. Die Unterbrechung der Auszahlung des Elternbeitragszuschusses dauert vom Zeitpunkt des auf die Verfügung der Zurückstellung (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 BayEuG) folgenden Kalendermonates bis einschließlich 31. August des Jahres vor der Einschulung. Die Träger der nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtungen beantragen die Auszahlung im Rahmen des KiBiG.web. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden und ggf. Landkreise im Rahmen der kindbezogenen Förderung (KiBiG.web). Der Elternbeitragszuschuss wird von der für die kindbezogenen Förderung zuständigen Bewilligungsstelle (Art. 28 BayKiBiG) pauschal in Höhe von 50 Euro monatlich pro Kind ausbezahlt. Der Beitragszuschuss wird im Zeitraum 1. September bis 31. August des Folgejahres für jeden Monat geleistet, in dem die Eltern zu einem Elternbeitrag durch Satzung oder auf vertraglicher Grundlage verpflichtet sind oder im Fall der Beitragsfreiheit in dem ein Betreuungsverhältnis der Eltern mit einer Kindertageseinrichtung besteht. Dafür müssen die im Newsletter 58 (Anmerkung KiBeV: des StMAS) genannten Fallkonstellationen für eine Förderung vorliegen. Wechselt das Vorschulkind die Einrichtung gilt 20 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG. 2

3 Die Gemeinden sind verpflichtet, den Förderbetrag an die Träger mit Anspruch nach Art. 18 Abs. 1 BayKiBiG weiterzureichen. Der Träger hat die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG zu staffeln. Die Elternbeiträge dürfen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung nicht differenziert nach Alter oder Dauer der Einrichtungszugehörigkeit festgesetzt werden. Der Elternbeitrag für das Vorschuljahr ist mindestens in Höhe des Beitragszuschusses zu ermäßigen. Zum Elternbeitrag zählen auch sogenannte Spielgelder und/oder Gelder für Material (z.b. für Kreativmaterialien, Erste Hilfe Material, Desinfektions- und Putzmittelgeld). Zum Elternbeitrag zählen nicht Beiträge zur Verpflegung. Ist der Elternbeitrag niedriger als der Zuschuss oder sind die Eltern von einem Elternbeitrag befreit (siehe Newsletter 58), verbleibt der überschießende Betrag bei dem Träger. Dies ist mit der Erwartung verbunden, dass die Träger diese Mittel zur Refinanzierung der Einrichtung bzw. zur finanziellen Entlastung von Eltern mit Kindern in anderen Altersstufen verwenden. Für Vorschulkinder, die wegen Unterschreitens der Mindestbuchungszeit (Art. 21 Abs. 4 Satz 4 BayKiBiG) nicht kindbezogen gefördert werden, entfällt auch der Beitragszuschuss. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt in Abschlägen. Der erste Abschlag im Oktober 2012 umfasst die Monate September bis November 2012, der Abschlag Mitte Januar 2013 umfasst die Monate Dezember 2012 bis Februar 2013 (dritter Abschlag Mitte April 2013, vierter Abschlag Mitte Juli 2013). Die Fördervoraussetzungen für die Auszahlung des Elternbeitragszuschusses müssen spätestens zur Endabrechnung der kindbezogenen Förderung vorliegen. Die materiellen Antragsfristen der kindbezogenen Förderung nach der jeweils gültigen Fassung des BayKiBiG gelten entsprechend. ( ) Abschlagsverfahren für das Bewilligungsjahr 2012/2013 Für die Beantragung und Bewilligung der Abschläge wird das Modul Antrag auf Abschlag in KiBiG.web eingestellt. Derzeit finden die Arbeiten zur Anpassungsprogrammierung statt, die voraussichtlich bis Ende August 2012 abgeschlossen sein werden, so dass das Modul ab Anfang September 2012 bereit gestellt werden kann. Im Abschlagsverfahren nach KiBiG.web sollen folgende Änderungen integriert werden: Anpassung des Basiswerts auf 920,67 Euro Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (mtl. 50 Euro) Qualitätsbonus für Einrichtungen mit einem Anstellungsschlüssel von 1:11,00 und besser 3

4 Verbesserung der Landkindergartenregelung (Freigabe erst nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum BayKiBiG). Wegen der erforderlichen Anpassungsprogrammierung können die Abschläge nicht wie gewohnt vor der Sommerpause beantragt werden, sondern erst ab September Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit wird der Antrag auf Abschlag aus den in KiBiG.web gespeicherten Ist-Monatsdaten (Kinder, Personal) im September 2012 automatisiert erstellt. Das Ausfüllen eines eigenen Berechnungsblatts für die Abschläge erübrigt sich damit. Den Trägern und Gemeinden wird deshalb empfohlen, die Ist-Monatsdaten für September 2012 bereits vor der Sommerpause in KiBiG.web zu erfassen. Somit kann der Antrag auf Abschlag unmittelbar nach Freigabe des entsprechenden Moduls in KiBiG.web erfolgen und eine zügige Abwicklung des Verfahrens sichergestellt werden, um die Auszahlung der Abschlagszahlungen zum 15. Oktober zu gewährleisten. Unabhängig von den Anpassungsprogrammierungen für das Bewilligungsjahr 2012/2013 wird das Modul Endabrechnung für das Bewilligungsjahr 2011/2012 im September 2012 in KiBiG.web freigeschaltet. Zum Vorhaben einer qualitativen Verbesserung bzw. zur Änderung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels wird gesondert informiert. Wir bitten alle Träger und Einrichtungen, bei welchen die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie AKJF Leistungen für Kinder im letzten Kindergartenjahr übernimmt sich mit dem Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe in Verbindung zu setzen, um das Verfahren bzw. die Anzahl der betroffenen Kinder abzustimmen. Es werden ab dem analog zu den Ausführungen unter 1. die Zahlungen für alle Kinder die nach dem sechs Jahre alt werden um 50 reduziert, solange bis ggf. ein Bescheid über die Schulrückstellung erteilt wird. Damit hier von denselben Daten bzw. Kindern ausgegangen wird melden Sie bitte die betroffenen Fälle unter: Unsere geplanten Info-Veranstaltungen zu den Themen Novelle des BayKiBiG und Auswirkungen des BKiSchG wird aufgrund des verlängerten Gesetzgebungsverfahrens zum BayKiBiG auf den Spätherbst verschoben. Die beiden ausgelobten Termine ( ; ) fallen somit zunächst aus. 4

5 Kindertagesbetreuung Pädagogik 1. Ergänzende Veranstaltungshinweise im Herbst: Tandemveranstaltung mit Lehrern Seitens des Sozialministeriums werden 2 Veranstaltungen über je zwei Tage im Rahmen der Kampagne Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern stattfinden. Hauptziel der neuen Fortbildungskampagne 'Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern ist, Impulse für eine dauerhafte und tragfähige Kooperation zwischen dem Bildungsort Familie und den beiden Bildungssystemen Kindertageseinrichtung und Grundschule zu geben. Termine: Kurs 1 : und 12: j Kurs 2: und Veranstaltungsort. Voraussichtlich Regierung von Schwaben, Morellstr. 30 d, Augsburg Eine Einladung geht Ihnen in den nächsten Wochen zu Erfahrungsaustausch Inklusion Die bereits angekündigte Veranstaltung muss aus personellen Gründen entfallen. Ein Ausweichtermin steht noch nicht fest. 2. Spielekiste für Einrichtungen Die Stadtwerke Augsburg beabsichtigen, Augsburger Kindertageseinrichtungen Spielmaterialien zum öffentlichen Personennahverkehr in Augsburg in Form einer Spielekiste zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch ein Rahmenprogramm, das einen Besuch durch einen Mitarbeiter in Busfahrermontur vorsieht, sowie die Möglichkeit, in einem Bus eigens entwickelte Kinderfahrkarten abzustempeln. Die Aktion wurde als Pilotprojekt in St. Elisabeth und in der städtischen Einrichtung Hessenbachstraße mit großem Erfolg abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Michael Schilling, Tel , michael.schilling@sw-augsburg.de 5

6 3. Projekt Fit-Kid- die Gesund Essen Aktion für Kindertagesstätten Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert das Projekt FIT KID die Gesund Essen Aktion für Kindertagesstätten, das von den Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern durchgeführt wird. Ziel ist es, den Kindern in den Einrichtungen flächendeckend vollwertige und ausgewogene Mittags-verpflegung anzubieten. Deshalb besteht die Möglichkeit für Träger, sich mit Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) innerhalb dieses Projektrahmens ( zertifizieren zu lassen. Grundlage dafür ist die Implementierung der DGE- Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Dabei inbegriffen ist eine kostenlose Begleitung einer Ernährungsfachkraft der Verbraucherzentrale vor Ort in den Einrichtungen, um mögliche Optimierungsvorschläge in den Küchen bei der Essensherstellung oder bei Caterern, bei der Essensausgabe, dem Ambiente des Speiseraums, der Akzeptanz der Speisen durch die Kinder, usw. umzusetzen. Anhand von Checklisten der DGE kann in einfacher Handhabung festgestellt werden, ob Grundlagen aus den DGE- Standards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen, die dem Projekt zugrunde liegen, bereits umgesetzt werden können. Die Begleitung vor Ort wird so lange durchgeführt, bis die Einrichtung keinen Bedarf mehr daran hat und sie den Standards selbst gerecht wird, meist innerhalb der nach Vertragsabschluss folgenden 12 Monate. Die DGE bietet Ihnen ebenso Hilfestellungen (z.b. Checklisten, nährstoffoptimierte Wochenspeisepläne, Rezeptdatenbank) an. Danach wird von der DGE ein Auditor in die Kita gesandt, der den Sachverhalt überprüft. Die Kosten für den Auditor sind selbst zu tragen. Das Personal erhält in dieser Zeit der Implementierung kostenlos Fortbildungen zu den Themen Ernährungsbildung in der Kita, Lebensmittelauswahl bei der Mittagsverpflegung und speziell auch für Krippen Ernährung für Kinder unter 3 Jahren, auch Säuglingsernährung, ebenso Elternveranstaltungen. Die Zertifizierung beinhaltet folgende Bereiche: 1.) Lebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebensmittelauswahl und Anforderungen an den Speiseplan) 2.) Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung und Herstellung der Speisen für die Mittagsverpflegung, Gestaltung des Speiseplans 3.) Lebenswelt: Rahmenbedingungen in Tageseinrichtungen für Kinder (z.b. Tischgestaltung, Essenszeiten, etc.) Darüber hinaus kann eine PREMIUM-Zertifizierung erfolgen, die zusätzlich zu den oben genannten Kriterien der Zertifizierung einen 4-Wochen-Speiseplan der Einrichtungen mithilfe des DGE PC-professional Nährwertberechnungs- Programms nährwertoptimiert. Bei Interesse einer Zertifizierung oder wenn Sie die Informationen in der Zertifizierungsmappe wünschen, melden Sie sich bitte beim Projektteam der DGE: Telefon: 0228/ fitkid@dge.de 6

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