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1 8 20. Jahrgang Nr. 1 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Blickpunkt Sozialrecht Seite 2 Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Ausbau der E-Government- Dienstleistungen Seite 7 Neue Angebote für Anwälte Seite 9 Mehr als 50 Kommentare online verfügbar Seite 10 Gewinnspiel: 1 Jahr juris gratis Seite 12

2 Aus dem Unternehmen Blickpunkt Sozialrecht Zum Deutschen Anwaltstag (DAT) wird es ein neues Fachportal für Sozialrecht geben, das juris in Kooperation mit dem Erich Schmidt Verlag entwickelt hat. Claus-Michael Rast, Geschäftsführer des Erich Schmidt Verlages, erläutert die Beweggründe. juris: Warum haben Sie sich für juris als Kooperationspartner entschieden und worin sehen Sie die Vorteile dieser Kooperation? Claus-Michael Rast: Ausgangspunkt unserer Überlegung war die Feststellung, dass in dem künftigen Online-Geschäft verstärkt nach Angeboten gefragt werden wird, die zu den verschiedenen Rechtsgebieten möglichst alle Informationsbedürfnisse abdecken, also neben den Gesetzen, Verordnungen, Materialien und Gerichtsentscheidungen auch aktuelle Informationen aus Zeitschriften, Kommentaren, Handbüchern und Monografien enthalten. Die Zusammenstellung solcher kompletter Angebote dürfte den wenigsten Verlagen alleine möglich sein. Hier sind Kooperationen nach unserer Auffassung die einzige Lösungsmöglichkeit. Bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern stellte sich juris für uns aus vielerlei Gründen als idealer Partner dar. Zunächst ist juris durch seine Ausrichtung, die sich im Wesentlichen auf die Online-Vermarktung von Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen konzentriert, kein direkter Konkurrent zu unseren eher printorientierten Angeboten. Dies macht vieles leichter und erlaubt gemeinsame Angebote unter Wahrung der jeweiligen Identitäten. Hinzu kommt, dass sich juris mit seinem hervorragenden Ruf als zuverlässiger Lieferant von Qualität und Aktualität eine sehr gute Marktstellung erarbeitet hat. Natürlich spielte außerdem die von juris genutzte, technisch spitzenmäßige Plattform eine Rolle. Sie ermöglicht u. a. durch die Verlinkung unserer Claus-Michael Rast, Geschäftsführer des Erich Schmidt Verlages Inhalte mit dem juris-content die Schaffung von erheblichen Mehrwerten für den Nutzer. juris: Für wen ist das Fachportal Sozialrecht gedacht? Claus-Michael Rast: Man muss sehen, dass das Angebot des Fachportals Sozialrecht nicht nur die ganze Breite dieses Rechtsgebietes beinhaltet, sondern durch fein ausdifferenzierte Module Angebote für verschiedene Zielgruppen umfasst. Neben dem Gesamtangebot, das sich schwerpunktmäßig an Sozialgerichte, Fachanwälte für Sozialrecht, Großkanzleien und Bibliotheken von Universitäten und spezialisierten Fachhochschulen richtet, wird ein Modul den gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts abdecken. Zehn Kurzinfo: Der Vorteil für den Nutzer ist die weitestgehende Vernetzung der Informationen von juris und dem Erich Schmidt Verlag sowie ein einfacher Zugriff darauf. Es gibt einen kostenfreien und einen kostenpflichtigen Informationsbereich. Das Spektrum reicht von aktuellen sozialrechtlichen Nachrichten über redaktionell bearbeitete Linklisten, praktischen Tools und Arbeitshilfen bis hin zu maßgeschneiderten Informationen rund um den Alltag. Das Portalangebot richtet sich an alle Dienststellen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Sozialversicherungsträger, die Lösungen und Informationen für sozialrechtliche und allgemein die Zielgruppen interessierende Fragestellungen suchen (z. B. Neues aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, Adresslisten, aktuelle Themen). weitere Fachmodule werden für alle Bereiche des Sozial- und Sozialversicherungsrechts, z. B. für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung offeriert. juris: Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Portals? Claus-Michael Rast: Die inhaltlichen Schwerpunkte orientieren sich jeweils an den Bedürfnissen der zielgruppenspezifischen Module. Sie enthalten neben den aktuellen Gesetzestexten und einschlägigen Gerichtsentscheidungen die Kommentare des jeweiligen Rechtsgebietes, insbesondere den anerkannten SGB-Gesamtkommentar Hauck/ Noftz, die juris Praxiskommentare von Schlegel/ Voelzke und weitere Handbücher und Zeitschriften. juris: Warum braucht ein Sozialrechtsexperte ein solches Portal? Claus-Michael Rast: Das Angebot, das hier entsteht, ist in der Tat hinsichtlich Breite, Tiefe, Homogenität und Qualität einzigartig. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass es für jeden, der sich vertiefend mit dem Sozialrecht in seiner ganzen Breite oder seinen einzelnen Verzweigungen befasst, keine echte Alternative bei der Beschaffung von juristischen Fachinformationen dieses Rechtsgebietes geben wird. Folgende Module sind innerhalb des Fachportals bestellbar: Sozialrecht Premium Sozialversicherungsrecht Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsförderung Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende Kinder- und Jugendhilfe Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht Sozialdienste Sozialrecht für Kommunen Preis: Die einzelnen Module sind ab 49 monatlich für 1-3 Nutzer erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter Seite 2

3 Aus dem Unternehmen Chefsache Doppeltes Rechenzentrum garantiert schnelle Suchergebnisse Geschäftsführer Samuel van Oostrom Wie in jedem Jahr bietet der Deutsche Anwaltstag eine gute Gelegenheit für uns, auf eine unserer wichtigsten Kundengruppen zuzugehen. Im direkten Austausch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen wir nach Möglichkeiten, dem Informationsbedarf der Anwaltschaft gerecht zu werden. Dabei agieren wir nicht allein, sondern arbeiten eng mit den Interessenvertretungen der Anwälte zusammen und greifen auf deren Know-how zurück. Der Deutsche Anwaltverein und die Deutsche Anwaltakademie sind wichtige Partner, die uns sagen, was Anwälte sich heute von einem modernen Informationsdienstleister wünschen. Diese Erwartungshaltung erfüllen wir mit einem immer breiteren Leistungsspektrum von kostenpflichtigen, aber zunehmend auch kostenfreien Angeboten. Die Grundversorgung mit Rechtsinformationen deckt seit drei Jahren juris DAV ab: unsere Kerndaten (Rechtsprechung, Normen, Literaturnachweise) zu einem transparenten Preis. Für diejenigen, die auch auf Kommentare und Handbücher nicht verzichten wollen, bieten wir zusammen mit dem Deutschen Anwaltverlag im Deutschen Anwaltportal auch Kommentare, Handbücher und Formularsammlungen an in einer wachsenden Zahl von Rechtsgebieten. Dem Bedürfnis nach Fortbildung kommen wir mit dem AnwaltZertifikatOnline entgegen. Uns ist bewusst, dass auch kostenfreie Angebote zum Service gehören. Seit 2005 liegt dem Anwaltsblatt der juris PraxisReport extra bei. Dessen prozessrechtlichen Schwerpunkt teilt der juris AnwaltsLetter, den wir über den Deutschen Anwaltverein exklusiv an dessen Mitglieder versenden. Lehrgangsteilnehmer der Deutschen Anwaltakademie versorgen wir kostenfrei mit einem Zugang zu Rechtsprechung, Gesetzen, Literaturnachweisen und den juris Fachanwalts- News. Zusammen mit unseren Partnern wollen wir Ihnen ein Rechtsportal bieten, das Ihre Anforderungen erfüllt. Wir freuen uns über Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge. Samuel van Oostrom juris verlässt sich bei der Datenhaltung nicht auf einen externen Dienstleister, sondern verwaltet seine Daten selbst. So lassen sich Weiterentwicklungen im Rechenzentrum schnell umsetzen. Durch den konsequenten Ausbau der miteinander vernetzten Rechner konnten im letzten Jahr die Antwortzeiten auf Suchanfragen halbiert werden. Solche Anpassungen sind immer wieder nötig: Jedes Jahr steigt die Nutzung der Datenbanken um etwa 50%. Dies erfordert einen zügigen Ausbau der Server-Infrastruktur. Insgesamt stehen etwa 400 Server im juris-eigenen Rechenzentrum, das es gleich zweimal gibt: Alle Daten werden aus Sicherheitsgründen in zwei räumlich getrennten Bereichen vorgehalten, die voneinander unabhängig betrieben werden bis hin zur Stromversorgung. 14 Mitarbeiter sind mit dem Betrieb, Ausbau und der Modernisierung der Systeme betraut. Dabei legt juris großen Wert darauf, möglichst energiesparende Hardware einzusetzen. Es wird häufig so genannte Open-Source-Software genutzt, die Neue Gesichter bei juris Zum Deutschen Anwaltstag (DAT) startet juris eine neue Werbekampagne. Zukünftig werben Mitarbeiter aus unterschiedlichen Fachbereichen für den Verlag. Niemand kann juris besser vertreten als seine Mitarbeiter. Sie arbeiten täglich daran, bestmögliche Angebote zu entwickeln und auf Kundenwünsche zu reagieren, so Marketingleiterin Daniela Schmid. Außerdem haben wir inzwischen ein so breitgefächertes Portfolio, insbesondere durch die Fachportale und die vielen Kooperationswerke in Form von Kommentaren und Zeitschriften, dass es nicht mehr sinnvoll ist, alle einzeln zu bewerben. Wer sich über unser Angebot informieren will, kann dies am besten auf unserer Homepage tun. Im Anschluss ist auch noch eine Überarbeitung des Homepageauftrittes geplant. Damit soll in erster Linie die Benutzerfreundlichkeit, etwa bei auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklung ist. Damit die komplexen Suchabfragen die Rechner nicht in die Knie zwingen können, gibt es Lastverteiler, die eingehende Recherchen so austarieren, dass alle Server gleich ausgelastet sind. Ein komplexes System erfordert natürlich eine sorgfältige Überwachung. Fortlaufend halten automatisch fingierte Suchanfragen die Reaktionszeiten des Systems fest; bei akuten Problemen geben sie umgehend Warnmeldungen aus. Diese Simulationen werden zusätzlich von externen Rechnern in Berlin und Karlsruhe aus durchgeführt. der Suche nach aktuellen Angeboten, erhöht werden. Auch weitere kostenlose Inhalte und neue Features, wie RSS-Feeds, sind in Planung. Seite 3

4 Aus dem Unternehmen Auch die F.A.Z. findet unseren Newsletter gut Dr. Thomas Theißen ist bei Lob aus solch berufenem Munde schon ein bisschen stolz auf den juris-newsletter. Seit Ende 2007 verschickt die juris-redaktion den kostenlosen Nachrichtendienst täglich an mehrere Hundert Abonnenten. Und es werden immer mehr, die diesen Service beanspruchen. Dr. Thomas Theißen, Senior-Redakteur bei juris 2003 fing der Jurist als One-Man-Show in der Redaktion von juris an. Inzwischen kümmern sich insgesamt vier Redakteure um die Nachrichten für die Homepage und die juris-datenbank, diverse Newsletter, die Praxisreporte, das Anwaltzertifikat, die Pressearbeit und den juris Brief. Die Praxisreporte und die Nachrichten nehmen dabei den größten Raum in der täglichen Arbeit des 39-Jährigen ein: Im Grunde geht es bei uns wie in einer klassischen Nachrichtenredaktion zu. Wir erhalten Pressemitteilungen von allen wichtigen Behörden, Gesetzgebungsorganen, Gerichten und berufsständischen Einrichtungen. Diese werden auf Wichtigkeit geprüft, etwa wenn es um wichtige Gesetzgebungsvorhaben, Entscheidungen oder Stellungnahmen geht. Wir filtern aus, bearbeiten die Pressemitteilungen redaktionell und stellen sie in die Datenbank ein. Minuten später erscheinen sie auf dem Monitor. Täglich erreichen etwa 50 Meldungen die Redaktion, davon werden für die Homepage ausgewählt. Anschließend landen die Nachrichten im Recherchebereich. Neben den juriseigenen Nachrichten finden sich auf der juris- Homepage noch Hinweise aus den Praxisreporten und Nachrichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Mit einer der angesehensten Zeitungen der Welt kooperiert juris seit zwei Jahren. Es ist für uns natürlich schon etwas Besonderes, auf ein solch hochkarätiges Korrespondentennetz, fundierte Analysen, Grafiken und Schaubilder zugreifen und dies unseren Kunden zur Verfügung stellen zu können, so Dr. Theißen. Die F.A.Z.- News aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern sind 1:1 identisch mit den in der Printausgabe der Zeitung abgedruckten Nachrichten und stehen wie die juris-eigenen Nachrichten auf der Homepage ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Das Angebot kommt an, berichtet der Redakteur: Mehr als Klicks im Monat zeigen, dass juris nicht nur zur reinen Recherche genutzt wird, sondern sich mehr und mehr als Portal für rechtsund steuerberatende Berufe etabliert. Als Rechtsportal eben. Der von der F.A.Z. gelobte juris-newsletter leitet sich aus den Nachrichten der Startseite ab. Er enthält Auszüge aus den juris-nachrichten, die per Klick im Volltext angezeigt werden. Er ist Teil eines recht umfangreichen Angebotes von Newslettern, die juris für verschiedene Kundengruppen erstellt. Dazu gehört auch der Praxisreport- Newsletter, der an ca pay-per-document- Kunden versendet wird. Er enthält Kurzzusammenfassungen von Anmerkungen aus den 14 verschiedenen Praxisreporten. Auch dieser Newsletter ist kostenlos, erst die Langfassung der jeweiligen Anmerkung ist dann kostenpflichtig. Jeweils montags findet der Leser hierin die wichtigsten Anmerkungen aus allen Praxisreporten der vergangenen Woche vor. Zu den Nachrichtendiensten, die in der Redaktion außerdem betreut werden, gehören noch der juris Anwaltsletter (hierzu S.12) und die juris Fachanwalts-News. Der juris Anwaltsletter richtet sich ausschließlich an DAV-Mitglieder und erreicht in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein alle zwei Wochen etwa Empfänger. Er enthält Kurzerläuterungen aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zum Prozessrecht. Per Klick auf das Aktenzeichen erscheint der Volltext kostenfrei. Die juris Fachanwalts-News wiederum richten sich an Absolventen der Lehrgänge der Deutschen Anwaltakademie. Sie enthalten juris-nachrichten sowie Entscheidungen und Literaturnachweise aus der juris-datenbank. Dank einer Vereinbarung mit der Deutschen Anwaltakademie erhalten Dozenten und Absolventen diese Informationen für ihren Lehrgang jede Woche donnerstags zum Nulltarif. Darüber hinaus gibt es weitere Nachrichtendienste, etwa für die jeweiligen Fachportale, die von anderen Unternehmensbereichen betreut werden. Die Praxisreporte, die Lieferanten für den Praxisreport-Newsletter, die Dr. Thomas Theißen betreut, sind für viele Kunden im Laufe der Jahre eine wichtige Arbeitshilfe geworden. Der Praxisreport ist eine Zeitschrift, die allerdings nicht gedruckt, sondern als PDF verschickt wird. Das große Plus dabei ist, dass wichtige Entscheidungen auf diese Weise sehr zeitnah analysiert und mit konkreten praktischen Hinweisen versehen werden können. Besonders stolz sind wir auf den so genannten Autorenarbeitsplatz, eine Eigenentwicklung von juris. Er ermöglicht die Online- Kommunikation zwischen Autoren, Herausgebern und uns. So können Arbeitsaufträge erteilt, Dokumente ausgetauscht und Ausgaben zusammengestellt werden eine enorme Arbeitserleichterung gegenüber einer herkömmlichen Heftproduktion. Und für den Senior-Redakteur ein Beweis für die Innovationsführerschaft von juris. Zur Betreuung gehört auch die Kontaktpflege zu Herausgebern und Autoren, allesamt Leute aus der Praxis, alle sehr kompetent. In regelmäßigen Autorenkonferenzen tauscht sich die Redaktion mit den Autoren aus. Eine Ausnahme macht der Praxisreport beim Anwaltsblatt. Seit 2005 wird der juris Praxisreport extra hier gedruckt beigelegt Exemplare informieren jeden Monat über prozessuale Themen aus allen Bereichen. Und bei alledem muss zwischendurch auch noch die Zeit für den juris Brief gefunden werden, der dreimal jährlich die Kunden über juris informiert. Darin geht es dann aber eher um unternehmensweite Neuerungen und Informationen und nicht um aktuelle juristische Fachinformationen. Einen klaren Kopf verschafft sich der Redakteur, wenn er vom heimischen Balkon aus mit seinem Teleskop in die Sterne schaut. Dabei ist schon manch gute Idee vom Himmel gefallen. Seite 4

5 Aus der Praxis Peter Masuch Persönlich Foto: Pia Malmus CeBIT war ein voller Erfolg Obwohl juris auf der weltweit größten IT- Fachmesse nicht mit einem eigenen Stand vertreten ist, fanden in diesem Jahr besonders viele Besucher den Weg zu juris an den Gemeinschaftsstand des Saarlandes. Jutta Weil, Abteilungsleiterin für den Bereich Produkt/Datenbanken führt den verstärkten Andrang vor allem auf die neuesten Entwicklungen bei juris zurück: Mit unserem Praxiskommentar zum Internetrecht und einer völlig neuartigen Technologie vom Buch ins Internet zu gelangen, setzen wir Maßstäbe. Die Resonanz hier auf der CeBIT zeigt uns, dass wir mit solchen aktuellen Themen auf dem richtigen Weg sind. Vorgestellt wurde auf der CeBIT außerdem das neue VSF- Portal (Seite 8), das in Kooperation mit dem Bundesanzeiger Verlag erstmals die Vorschriften der Bundesfinanzverwaltung online und gedruckt zur Verfügung stellt. Lutz Diwell, als Vertreter des Bundesministerium der Justiz, Hauptgesellschafter bei juris, zeigte sich beim Austausch mit Geschäftsführer Dr. h. c. Gerhard Käfer beeindruckt von den neuesten Entwicklungen des Unternehmens. Diesmal: Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts Geb. am in Westerstede (Landkreis Ammerland), verheiratet, zwei erwachsene Kinder Kindheitstraum? Texas Ranger Rückzugsgebiet? Ins Schwimmbad bei 1000 m Brustschwimmen die Frische spüren und die Gedanken fließen lassen Luxus? Wellness-Urlaub Lieblingsfilm? Aus der Ferne sehe ich dieses Land Perfekter Tag? Abends eine Stunde Zeit, die Gespräche mit den BSG-Angehörigen vom Tage Revue passieren lassen zu können Schönste Erinnerung? Das Wiedererwachen nach schwerer Operation am 15. Juni 1999 Musik? Madredeus, Ainda Größte Herausforderung? Dem BSG den ihm gebührenden Platz in unserer Gesellschaft sichern Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Lutz Diwell im Gespräch mit juris-geschäftsführer Dr.h.c. Gerhard Käfer Renommierte Autoren am DAT-Messestand Zum Auftakt am Donnerstag vormittag wird das neue Portal zum Sozialrecht präsentiert, das in seinen elf Modulen die Rechtsinformationen von juris mit den renommierten Werken des Erich Schmidt Verlages verknüpft. Auch dieses Portal ist deutschlandweit einmalig (s. Interview auf Seite 2). Weitere zentrale Themen des diesjährigen Deutschen Anwaltstages sind die neuen Inhalte des Anwaltportals zum Familienrecht und zum Erbrecht. Am Freitag, den 2. Mai, stehen zwischen Besuchen Sie uns auf dem Deutschen Anwaltstag Berlin, Hotel Hilton, Stand-Nr.: HEG und die beiden Autoren Klaus Schnitzler und Stefan Rißmann Interessierten für Fragen zur Verfügung. Schnitzler ist regelmäßiger Autor der Zeitschrift Forum Familienrecht und Rißmann hat sich als Autor vieler erbrechtlicher Werke aus dem zerb verlag einen Namen gemacht. Auch das AnwaltZertifikatOnline, die Online-Fortbildung für Anwälte, wird sicher auf Interesse stoßen. An beiden Tagen können Besucher beim Wurf auf eine Dartscheibe ein Modul nach Wahl aus dem Anwaltportal gewinnen. Inspiration? Das 300jährige Herkulesdenkmal im Bergpark Wilhelmshöhe Seite 5

6 Aus der Praxis Wir möchten es nicht wieder hergeben Dr. Gero Hattstein Dr. Gero Hattstein, geschäftsführender Partner in der Kanzlei RAe Thomas, Sonnenschein, Girmes, Hattstein & Partner, hat bis zum Sommer 2007 wie seine Kollegen auch nach alter Vätersitte in der kanzleieigenen Bibliothek recherchiert oder gegoogelt. Inzwischen sind die zwölf Berufsträger der Kanzlei umgestiegen und arbeiten mit den Gerichtsentscheidungen und den Gesetzesund Verordnungstexten von juris. In der zivilund wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei werden insbesondere die Gebiete Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Informationstechnologierecht sowie Architekten- und Baurecht nachgefragt. Die wesentlichen Vorteile der Online-Recherche mit juris hat der Jurist schnell auf den Punkt gebracht: Die für eine zu bearbeitende Frage relevanten Gerichtsentscheidungen und ggf. auch Gesetzestexte lassen sich wesentlich schneller und vor allen Dingen vollständiger recherchieren. Das Problem, dass gerade die Entscheidung, auf die das Gericht oder die Gegenseite Bezug nimmt, in der eigenen Bibliothek nicht vorhanden ist, oder mühsam aus alten Jahrgängen herausgesucht werden muss, stellt sich nicht mehr. Auch kann man sicher sein, dass der aufgerufene Gesetzestext der aktuellsten Fassung entspricht und nicht beim letztmaligen Aussortieren der Seiten im Schönfelder eine Seite übersehen wurde. Sehr hilfreich ist auch der Hinweis und die Angabe alter Fassungen des jeweiligen Gesetzes. Auch die Kollegen von Dr. Gero Hattstein greifen mehrmals täglich auf die Informationen von juris zu. Sie schätzen dabei besonders, dass die Bedienerfreundlichkeit sehr gut ist und es keine Schwierigkeiten in der Handhabung gibt, wenn es auch manchmal etwas schwierig ist, bis man die Suchbegriffe so formuliert hat, dass zu den gesuchten Fragen auch die richtigen Entscheidungen gezeigt werden. Damit spricht er einen Punkt an, der den Entwicklern von juris durchaus bewusst ist und an dessen Optimierung schon gearbeitet wird. Die so genannte fehlertolerante Suche wird die Recherche nochmals vereinfachen. Vor der Entscheidung für juris wurde auch ein Wettbewerber getestet. Die Entscheidung fiel dann laut Dr. Gero Hattstein einstimmig aus und inzwischen möchte man auf juris nicht mehr verzichten: Der größte Vorteil ist sicher, dass man praktisch alle öffentlich zugänglichen Entscheidungen von seinem Arbeitsplatz aufrufen kann. Dies erleichtert insbesondere die Suche nach Urteilen, von denen man nur das Entscheidungsdatum oder nur das Aktenzeichen oder vielleicht auch nur ein paar Schlagworte vorliegen hat. Ein weiterer Pluspunkt ist insbesondere bei den Gesetzestexten die jederzeit gewährleistete Aktualität. Gerade in Randbereichen, mit denen man nicht täglich zu tun hat, hat man so stets die Gewissheit, tatsächlich auf dem neuesten Stand aufbauen zu können. Wir sind mit dem Leistungsangebot von juris sehr zufrieden und möchten es nicht wieder hergeben. Neue Funktionen erleichtern die tägliche Recherche Neben der Erweiterung der Inhalte gehört auch der kontinuierliche Ausbau technologischer Funktionen, die die tägliche Arbeit erleichtern, zur Aufgabenstellung eines Marktführers wie juris. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Alle vorgestellten Services sind kostenlos. Das Suchprofil Haben Sie eine Suche durchgeführt und möchten über neue Ergebnisse automatisch informiert werden? Seit kurzem kann in juris.de ein persönliches Suchprofil hinterlegt werden. Neu gefundene Ergebnisse werden automatisch per zugesandt. Dabei bestimmen Sie selbst, zu welcher Uhrzeit Sie werktäglich, wöchentlich oder monatlich informiert werden möchten. Formular zur Anlage des persönlichen Suchprofils Die Notizfunktion Mit Hilfe der Notizfunktion können Sie eigene Anmerkungen zu Dokumenten eingeben. Diese Notiz wird dauerhaft bei dem jeweiligen Dokument abgespeichert. Direkter Dokumentaufruf Qualifiziert sich bei der Recherche nur ein Dokument, wird dieses sofort angezeigt, ohne dass sich zunächst eine vorangestellte Trefferliste öffnet. Bei einer etwaigen Einzelabrechnung des Dokuments erhalten Sie die entsprechende Preisinformation weiterhin in der Trefferliste angezeigt. juris Toolbar Bereits seit mehreren Monaten bietet juris mit der Toolbar ein Hilfsmittel zur einfachen und schnellen Recherche an. Die im Browser integrierte Symbolleiste ermöglicht den Direktzugriff auf Dokumente in juris.de. Die Schaltfläche wird direkt unterhalb der Menüleiste eingeblendet. Seit kurzem wird die juris Toolbar in einer neuen und verbesserten Version angeboten. Es können nun bis zu 200 Zeichen eingegeben werden. Bei Anklicken des Buttons Suchen ohne die Eingabe von Suchbegriffen wird sofort die Rechercheoberfläche angezeigt. Die Toolbar kann mit einem Mausklick wieder deinstalliert werden. juris Gesetze Ist eine Norm noch gültig oder nicht? In der Recherche bei den Gesetzen wird seit kurzem grafisch besonders hervorgehoben, wenn ein Gesetz z. B. bereits gegenstandslos oder außer Kraft ist. Auf den ersten Blick können Sie so erkennen, ob es sich um die aktuelle Fassung des Gesetzes handelt oder nicht. Folgende Konstellationen werden angezeigt: Norm ist gegenstandslos Norm ist außerkraft Geltung der Norm ist zukünftig RSS-Feed für Kommentare In Kürze können die Online-Aktualisierungen bei Werken der juris Bookline per RSS-Feed abgerufen werden. Er enthält die jeweiligen Überschriften mit einem kurzen Textauszug und einen Link zur Originalseite. Der Bookline- Abonnent kann dem angebotenem Link direkt folgen und die vollständige Meldung lesen. So erhalten RSS-Abonnenten automatisch in selbst definierten Abständen die neu hinzugekommenen Kommentar-Aktualisierungen. Seite 6

7 Aus der Praxis Ausbau der E-Government-Dienstleistungen Niedersachsen und Baden-Württemberg arbeiten seit Januar mit speziellen Online- Rechtsinformationsdiensten von juris. Die bisherigen Dienstleister hat juris auf Grund von Ausschreibungsverfahren abgelöst. In den vergangenen Jahren hat juris schon diverse Bürgerservices realisiert und so das Recht für jedermann transparent gemacht. Mit dem Rechtsinformationsdienst Landesrecht BW Bürgerservice für Baden-Württemberg ( und dem Vorschrifteninformationssystem VORIS in Niedersachsen ( schlägt juris nun ein neues Kapitel auf. Erstmals steht die aus der Benutzeroberfläche juris.de bekannte Google -ähnliche Suche nun auch in Bürgerservices zur Verfügung. Beide Angebote gibt es in einer kostenlosen Version für die Bürger und in einer Version für Bedienstete der Landesbehörden, die noch mehr Komfort bietet. So leistet juris einen Beitrag für eine effizientere Arbeit in staatlichen Stellen. Die jeweiligen Dienste enthalten insbesondere die geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften dieser Länder. In Niedersachsen haben die Landesbediensteten auch Zugriff auf historische Fassungen sowie Bundesgesetze und die Landesgesetze weiterer Bundesländer sowie das komplette EU- Recht (EUR-Lex). Wolfgang Reichhart, Innenministerium Baden-Württemberg, und Friedrich Weniger, juris In Baden-Württemberg erstreckt sich das Angebot für die Nutzer weiterhin auf die Vorschriften des Bundes und eine Auswahl an Vorschriften der Europäischen Union, die Verkündungsblätter des Landes sowie die Bundesgesetzblätter Teil I. Die Nutzer können außerdem auf verwaltungsgerichtliche und vergaberechtliche Entscheidungen zugreifen. Dokumente können in eigenen Akten abgelegt werden. juris wird zusätzlich eine Notizfunktion schaffen, mit deren Hilfe Anwender kurze Hinweise zu Dokumenten hinzufügen und dauerhaft abspeichern können. Abgerundet wird die Behördenversion durch Verzeichnisse, in denen sich Dokumente nach individuell vergebenen Kriterien hierarchisch sortieren lassen, und durch Informationsdienste, mit denen neue Verkündungsblätter abonniert werden können. In jedem Fall werden die Landesbediensteten direkt auf der Willkommensseite über neue Dokumente und Aktuelles informiert und haben so alle Neuerungen direkt im Blick. Stimmen zur Zusammenarbeit Die beiden Großprojekte wurden innerhalb von nur vier Monaten umgesetzt. Das war möglich, weil beide Länder ausgezeichnete Leistungsbeschreibungen erstellt haben, so der Projektleiter bei juris, Friedrich Weniger. Auf dieser Basis konnten wir in kürzester Zeit beide Großprojekte gleichzeitig bewältigen. Trotzdem war es eine große Herausforderung, pünktlich zu starten. Dies konnte uns nur dank der engagierten Arbeit von über 30 Kollegen und der sehr guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Auftraggebern gelingen. Wolfgang Reichhart vom Innenministerium Baden-Württemberg ergänzt: Wir hatten klare Vorstellungen von den Inhalten und Funktionen des neuen Dienstes und seiner zeitlichen Realisierung. Unsere Erwartungen wurden nicht enttäuscht. Mit dem Prinzip der kurzen Wege zwischen den Projektleitungen des Landes und der juris GmbH konnte der ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden. Noch wichtiger ist für uns allerdings, dass unsere,kunden jetzt mit dem Ergebnis zufrieden sind. Für die Landesbediensteten kann dies uneingeschränkt bestätigt werden. Und auch der Bürgerservice in seiner jetzigen Form bedeutet einen wichtigen Fortschritt. Seite 7

8 Neue Produkte Bundesgesetzblätter jetzt auch in historischer Fassung Das Deutsche Gesetzesportal ist um einen erheblichen Datenbestand erweitert worden: Nun stehen den Abonnenten die seit 1949 bzw veröffentlichten Bundesgesetzblätter I und II zur Verfügung. Die bereits vorhandenen Bundesgesetzblätter der letzten beiden Wahlperioden wurden jetzt um die historischen Bestände ergänzt und stehen den Abonnenten des Gesetzesportals ohne Aufpreis zur Verfügung. So kann man sich noch leichter und umfassender über den Werdegang eines Gesetzes und seine gültigen Fassungen informieren. Die Recherche in den Bundesgesetzblättern ist ab dem Jahrgang 1998 auch im Volltext möglich, d. h. neben der allgemein möglichen Suche mit Metadaten (nach Jahr, Ausgabe, Seite, Überschrift, Ausfertigungsdatum, Erscheinungsdatum) kann im gesamten Text des jeweiligen Dokuments recherchiert werden. Alle Bundesgesetzblätter sind als PDF verfügbar. ist ein gemeinsames Angebot der juris GmbH und des Bundesanzeiger Verlages. Hierin werden erstmals Bundesgesetzblätter, Parlamentarische Drucksachen und konsolidierte Gesetzestexte unter einer einheitlichen Benutzeroberfläche zusammengefasst. Vielfältige Recherchemöglichkeiten ergänzen das Angebot. Das Gesetzesportal soll Notare, Richter, Rechtsanwälte und andere Rechtsexperten in ihrem Arbeitsalltag unterstützen. Zusatzinfo: Auch juris-nutzer profitieren von der Aufstockung: Die Bundesgesetzblätter I und II sind in juris.de verlinkt und können bei den Gesetzen als Fundstelle aufgerufen werden. Damit ist der im Bundesgesetzblatt verkündete Text bzw. der Text der letzten Änderung abrufbar. Werbebotschafter für das Gesetzesportal: Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler Quelle: Bundesregierung/Bernd Kühler Exklusiv bei juris: VSF-Vorschriften für alle Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen hat juris die amtliche Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung in elektronischer Form umgesetzt. Im neuen VSF-Portal, das juris gemeinsam mit dem Bundesanzeiger Verlag betreibt, sind die Vorschriften erstmals unter einer Oberfläche online als E-VSF und in gedruckter Form als VSF erhältlich. Anlässlich der CeBIT wurde das Portal vorgestellt. Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Sammlung umfasst Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsentscheidungen, die für die Bundesfinanzverwaltung bedeutsam sind: Sie enthält Vorschriften über die Ein- und Ausfuhr von Waren, zum Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht, aber auch Gesetze und Verordnungen mit Erläuterungen zu den Verbrauchssteuern sowie zu den Zuständigkeiten und zur Organisation des Zolls. Damit ist die Sammlung auch für Wirtschaftsunternehmen ein unentbehrliches Arbeitsmittel. Insbesondere Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, Transportunternehmen und Firmen, die Waren erzeugen, verarbeiten oder handeln, die mit Verbrauchssteuern belegt sind, sind auf die in der Vorschriftensammlung enthaltenen Informationen angewiesen. Die E-VSF juris hat diese Sammlung für das Bundesministerium der Finanzen als elektronische Datenbank (E-VSF) umgesetzt. Sie steht allen Mitarbeitern der Bundesfinanzverwaltung als tägliches Arbeitsmittel zur Verfügung und wird laufend aktualisiert. Über das VSF-Portal können auch Nutzer aus der Wirtschaft auf diese Informationen zugreifen. So sind sie auf dem gleichen Rechtsstand und können sicher sein, die richtigen Vorschriften anzuwenden. Die Online-Datenbank bietet eine einfache und schnelle Recherche und Zugriff von jedem Internet-Arbeitsplatz aus. Über das Inhaltsverzeichnis blättert der Nutzer in der Datenbank, wie er es von der gedruckten Version kennt. Und mit dem Fassungsvergleich bei Normen erkennt man sofort die Unterschiede zwischen der aktuellen und der vorhergehenden Gesetzesfassung. Mit dem E-VSF-Nachrichtendienst bleibt der Anwender immer auf dem Laufenden. Ein- bis zweimal wöchentlich werden Änderungen und Ergänzungen sowie aktuelle Hinweise veröffentlicht und sofort per an die Abonnenten versendet. Das VSF-Portal Im VSF-Portal steht die Vorschriftensammlung aber nicht nur als Datenbank (E-VSF) zur Verfügung: Alle, die weiterhin mit der gedruckten Ausgabe arbeiten möchten, können über das VSF-Portal die Abschnitte der VSF als Papierausgabe mit Ergänzungslieferungen bestellen. Zusätzlich gibt es einen Aktualisierungsdienst, der aus den Daten der E-VSF erzeugt und regelmäßig zur Printausgabe zusammengestellt wird. Abonnierbar ist sowohl der gesamte Portalinhalt als auch einzelne Themenbereiche: Organisation/Personelles/Haushalt Außenwirtschaftsrecht und Außenhandelsstatistik Marktordnungsrecht Allgemeines Steuerrecht Sonstige Vorschriften Verbrauchssteuern Zoll und Zolltarif Mehr unter: Seite 8

9 Neue Produkte Neue Angebote speziell für Anwälte In den letzten Monaten wurde das Deutsche Anwaltportal kontinuierlich um neue Rechtsgebiete erweitert. Zum Deutschen Anwaltstag in Berlin stellen juris und der Deutsche Anwaltverlag die neuen Inhalte vor. Das neue Modul Familienrecht enthält neben den juris-datenbeständen Rechtsprechung und Normen die folgenden Werke: BGB-Kommentar zum Familienrecht juris konkret Das neue Unterhaltsrecht Anwaltformulare Familienrecht Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen Familienrecht in der anwaltlichen Praxis Das Modul Erbrecht konnte inzwischen um die Werke des zerb verlages erweitert werden. So stehen den Abonnenten seit kurzem der Kommentar zum Erbrecht und weitere Praxishandbücher des zerb verlages, wie Erbrecht in Europa, Erbrecht und Banken sowie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung. Außerdem enthalten ist die renommierte Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb). Monatlich gibt sie mit den Rubriken Rechtsprechungsreport, Praxisforum, Literaturecke, Musterformulare für die Praxis, Gestaltungshinweise und Checklisten den notwendigen Überblick über aktuelle erbrechtliche Entwicklungen. Bereits im Januar wurde das Rechtsgebiet Strafrecht freigeschaltet. Es umfasst neben den juris- Datenbeständen folgende Werke des Deutschen Anwaltverlages: AnwaltKommentar StPO, Anwaltformulare Strafrecht, Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung in der Praxis, Vermögensabschöpfung, Jugendstrafrecht in der anwaltlichen Praxis und die Zeitschrift StraFO (Strafverteidiger-Forum). Das Deutsche Anwaltportal wird sukzessive erweitert. Für den Herbst 2008 ist die Freischaltung des Moduls Versicherungsrecht geplant. Das Deutsche Anwaltportal bietet ausgewählte, digitalisierte Werke des Deutschen Anwaltverlages an, verknüpft mit den umfassenden Datenbeständen von juris. Die verschiedenen Module des Deutschen Anwaltportals umfassen jeweils Rechtsprechung, Normen, Literaturnachweise, Kommentare, Handbücher, Formularbücher und Zeitschriften. Daneben sind zahlreiche kostenfreie Informationen rund um den Kanzleialltag abrufbar. Weitere Informationen finden Sie unter: Auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden Gerade das Steuerrecht unterliegt ständigen gesetzlichen Änderungen nicht leicht für die rund in Deutschland ansässigen Steuerberater, sich auf dem Laufenden zu halten und Mandanten umfassend zu beraten. Speziell für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat juris bereits 2006 gemeinsam mit Stollfuß Medien ein Fachportal entwickelt. Im März 2008 wurde das Portfolio optimiert und nunmehr steht mit Steuerportal Professionell ein kompaktes und preiswertes Arbeitsinstrument zur Verfügung. Mitglieder des Deutschen Steuerberaterverbandes erhalten Sonderkonditionen. Die Kommentare und Handausgaben von Stollfuß Medien gehören in der Branche zu den absoluten Standardwerken und sie stehen im Fachportal Steuerrecht erstmals vernetzt mit den juris-inhalten online zur Verfügung. Die größten Vorteile für den Anwender liegen in der laufenden Aktualisierung und Verlinkung mit den juris-datenbeständen, auf die bundesweit an über Arbeitsplätzen in der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten zugegriffen wird. Wer als Steuerberater mit diesen Informationen arbeitet, ist somit auf dem gleichen, aktuellen Wissensstand wie die Finanzbehörden. Damit werden Fehler vermieden und Mandanten optimal beraten. Das Fachportal weist über Entscheidungen des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte, steuerrechtlich relevante Urteile anderer Gerichte sowie anhängige Verfahren nach. Entscheidungen des Reichsfinanzhofes, Verwaltungsvorschriften, Gesetze, Literaturnachweise, das Lexikon Steuerrecht und E- Mail-Infodienste runden das Angebot ab. Und ganz exklusiv im Portal: Das Fachinformationssystem Betriebsprüfung (Bp) NRW. Sicher durch das Insolvenzverfahren Mit einem neuen Modul greift juris eine aktuelle Entwicklung auf: Immer häufiger kommt es zu insolvenzrechtlichen Verfahren. Mehr als Insolvenzen wurden 2007 angemeldet, die meisten davon privat. Das Expertenmodul Insolvenzrecht beinhaltet die renommierten Standardwerke des Verlages de Gruyter Recht und die umfassenden Rechtsinformationen von juris zum Insolvenzrecht. Rechtsprechung zum Insolvenzrecht Gesetze/Verordnungen zum Insolvenzrecht Literaturnachweise zum Insolvenzrecht den juris PraxisReport Insolvenzrecht Jaeger: Insolvenzordnung (Kommentar) Pannen: Europäische Insolvenzverordnung (Kommentar) Bittmann: Handbuch Insolvenzstrafrecht Smid: Praxishandbuch Insolvenzrecht DZWIR Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht Weitere Werke des de Gruyter Recht Verlages werden folgen. Seite 9

10 Neue Produkte In jedem Fall die Nase vorn: Neue Kommentare aus der juris Bookline Ob die Novellierung des Unterhaltsrechtes oder aktuelle politische Änderungen im Sozialrecht Kommentare von juris bieten aufgrund ihrer ständigen Online-Aktualisierung größtmögliche Rechtssicherheit. Das neue Unterhaltsrecht Im Mittelpunkt der Gesetzesreform stehen die Förderung des Kindeswohls und mehr Eigenverantwortung nach der Ehe. Kommentiert werden die von der Reform tangierten Paragrafen mit entsprechenden Praxishinweisen für die Umsetzung des neuen Rechts. Das von Friedrich Strohal, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht, herausgegebene Werk gibt einen umfassenden Überblick und wird online stetig um Rechtsprechung, Fundstellen und wertvolle Tipps erweitert. PraxisKommentar SGB VI Der neue Kommentar zum SGB VI bietet eine umfassende und aktuelle Erläuterung der Vorschriften der Gesetzlichen Rentenversicherung. Er berücksichtigt insbesondere die durch das RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz vom (BGBl. I 2007, 554) umgangssprachlich als Rentenreform bezeichnete Änderung des SGB VI (Stichwort: Rente mit 67). Die bereits online verfügbaren Kommentierungen umfassen folgende Themenbereiche: die Versicherungspflicht und der versicherte Personenkreis die gesetzlichen Leistungsansprüche das Organisationsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie Datenschutz und Datensicherheit die Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Sonderregelungen Die Printausgabe ist für Juli 2008 vorgesehen. Der Kommentar wird herausgegeben von Prof. Dr. Jürgen Winkler, Kath. Fachhochschule Freiburg, und Christoph Skipka, Leiter der Abteilung Grundsatz, DRV-Bund (Berlin). Leitfaden zum Betriebsübergang Der Betriebsübergang ist bei Arbeitsrechtlern dauerhaft aktuell, ständig Gegenstand der Rechtsprechung und für alle Parteien im Arbeitsleben von Interesse. Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Unternehmen spielt er eine zentrale Rolle. Der Leitfaden informiert Rechtsanwälte, Juristen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsstellen sowie Mitarbeiter von Personal/HR-Abteilungen und Betriebsräte rund um das Thema Betriebsübergang. Das Werk enthält die Darstellung der wichtigsten Fallgestaltungen und Fragen im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen des 613a BGB. In den einzelnen Kapiteln wird in separater Darstellung auf die Besonderheiten des Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Betriebsratsmandats eingegangen. Die Beispiele bilden realistische Fälle ab, ergänzt durch Abbildungen und Schaubilder. Die Herausgeberin Dr. Andrea Nicolai ist selbstständige Rechtsanwältin in Köln und war zuvor in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall tätig. Sie ist Lehrbeauftragte an der Bucerius Law School in Hamburg und außerdem Sachverständige im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Alle Werke erscheinen unter der Dachmarke juris Bookline. Der Leser hat per Freischaltcode im gedruckten Werk Zugriff auf den permanent aktualisierten Online-Kommentar mit allen zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweisen. Kommentare stoßen auf positives Echo Mehr als 50 Kommentare stehen bei juris neben der umfassenden Datenbank inzwischen für die Recherche zur Verfügung. Dazu zählen nicht nur die juris-eigenen Werke der Bookline, die gedruckt und online erscheint, sondern auch zahlreiche anerkannte Titel anderer Verlage im Online-Format. Eine Auswahl der zuletzt aufgenommenen Werke finden Sie hier: Lang/Weidmüller: Genossenschaftsgesetz (Verlag de Gruyter Recht, Berlin) Die aktuelle Neuauflage (35. Auflage) dieses Standardwerkes erläutert neben dem Genossenschaftsgesetz das Umwandlungsgesetz (soweit für eingetragene Genossenschaften relevant). Es enthält eine umfassende Darstellung der Rechtsgrundlagen der Europäischen Genossenschaft sowie des Kartellrechts der eingetragenen Genossenschaft. Das Werk bietet genossenschaftlichen Unternehmen, aber auch für Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Gerichte umfassende und zuverlässige Hilfestellung. Heymann: Handelsgesetzbuch (Verlag de Gruyter Recht, Berlin) Praktiker des Handelsrechts schätzen den in zweiter Auflage erschienenen Kommentar zum HGB als zuverlässiges, praxisnahes, benutzerfreundliches und wissenschaftlich fundiertes Erläuterungswerk. Klare Stoffgliederungen mit vorangestellten Übersichten, gute Lesbarkeit, Randnummern, Fußnoten und ausführliche Literaturnachweise knüpfen an die Vorzüge der Vorauflage an und bieten für Praxis und Wissenschaft ein bewährtes Arbeitsmittel auf dem neuesten Stand. juris bietet zunächst die ersten drei Bände des Kommentars an, der vierte Band wird in Kürze zur Verfügung stehen. Däubler/Kittner/Klebe: BetrVG (Bund-Verlag, Frankfurt a. M.) In der 11. Auflage dieses Standardkommentars zum Betriebsverfassungsgesetz sind die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis Oktober 2007 berücksichtigt. Ein Schwerpunkt sind die Auswirkungen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die betriebliche Praxis bringt: Zusätzliche Grenzen für das Fragerecht des Arbeitgebers, Anforderungen an eine korrekte Ausschreibung, Mitbestimmung im Zusammenhang mit der Beschwerdestelle, diskriminierungsfreie Auswahlrichtlinien, Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, veränderte Sozialplanformeln. Jaeger: Insolvenzordnung (Verlag de Gruyter Recht, Berlin) Der Großkommentar (Band 1) behandelt und kommentiert umfassend über das eigentliche Insolvenzrecht hinaus die Abwicklung und Neugestaltung aller damit verbundenen Rechtsbeziehungen. Ebenso umfassend werden die Rechtsbeziehungen in den Bereichen dargestellt, auf welche die Insolvenz einwirken kann. Die fundierte und tiefgehende Kommentierung umfasst den Zeitraum seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung und die dazu veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung. Seite 10

11 Neue Produkte juris baut Zeitschriftenangebot mehr und mehr aus Die neu aufgenommenen renommierten Fachzeitschriften verschiedener Kooperationspartner erweitern das bisherige Angebot beträchtlich. Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) Mit einer monatlichen Auflage von Exemplaren ist die ZErb die bundesweit führende Fachzeitschrift zum Erbrecht. Die Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) ist die Namensgeberin des zerb verlages und erschien erstmals 1999 als Mitgliederzeitschrift der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.v.). Die Rubriken Rechtsprechungsreport, Praxisforum, Literaturecke, Musterformulare für die Praxis, Gestaltungshinweise und Checklisten sorgen monatlich für den notwendigen Überblick über aktuelle erbrechtliche Entwicklungen. Juristische Rundschau (JR) Die seit 1925 monatlich erscheinende Zeitschrift des Verlages De Gruyter Recht vermittelt mit den Schwerpunkten Straf- und Zivilrecht einen knappen, konzentrierten Überblick über die Rechtsentwicklung in Lehre und Rechtsprechung. Herausgeber sind Prof. Dr. Dirk Olzen und Dr. Gerhard Schäfer. Strafverteidiger Forum (StraFO) Seit Mai 1995 gibt die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverlag die Monatszeitschrift Strafverteidiger Forum heraus. Die Zeitschrift wendet sich in erster Linie an den Strafverteidiger. Sie enthält Fachbeiträge für dessen praktische Tätigkeit und informiert über Entscheidungen der Gerichte, Gebühren, Gesetzesvorhaben und neue Fachbücher. Sie will aber auch ein Forum für alle am Strafrecht interessierten Juristen sein. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) Die ZStW aus dem Hause de Gruyter Recht ist seit ihrer Gründung im Jahre 1881 das führende Forum für die Diskussion grundlegender Fragen von Strafrecht und Kriminologie. Sie hat seither nicht nur in Deutschland Wissenschaft und Praxis wesentlich beeinflusst, sondern auch über die Grenzen hinaus den Ruf der deutschen Strafrechtswissenschaft gefestigt. Der Inlandsteil enthält Aufsätze zu Fragen der Strafrechtsdogmatik, der Kriminalpolitik, des Strafprozessrechts, der Strafrechtsgeschichte, der Rechtsphilosophie und der Kriminologie. Besonders wertvoll sind die regelmäßig erscheinenden Literaturberichte. Hier stellen führende Fachleute die Neuerscheinungen ihres Sachgebietes kritisch dar und zeichnen so das aktuelle Bild der wissenschaftlichen Auseinandersetzung nach. Durch den Abdruck von Referaten und Diskussionsberichten werden wichtige wissenschaftliche Kongresse und Tagungen umfassend dokumentiert. In der Auslandsrundschau berichtet die ZStW über aktuelle Tendenzen in Strafgesetzgebung, Rechtsprechung, Strafrechtswissenschaft und Kriminologie im Ausland. Deutsche Sachkenner und ausländische Autoren tragen berichtende und vergleichende Aufsätze zu Reformen und zur wissenschaftlichen Diskussion im europäischen und außereuropäischen Ausland sowie zum internationalen Strafrecht bei. Kommunikation und Recht (K&R) Die Zeitschrift des Verlages Recht und Wirtschaft informiert national und international über E- Commerce, Internetrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Computerrecht, Datenschutzrecht und weitere technische Rechtsgebiete. Aufsätze und Kommentare von Branchenprofis liefern praxisorientierte, aktuelle Informationen. Soziale Sicherheit Die Soziale Sicherheit aus dem AiB-Verlag (Bund Verlag) informiert als Fachzeitschrift für Arbeit und Soziales umfassend über wichtige Urteile zum Sozialrecht. Das Profil der Zeitschrift prägen Nachrichten aus den Gremien der Selbstverwaltung, aus der Sozialversicherung und der internationalen Sozialpolitik. Fundierte Analysen, Forschungsberichte und Kommentierungen anerkannter Experten liefern zukunftssichere Informationen und Entscheidungshilfen. Der Personalrat Die Zeitschrift des Bund Verlages für Personalratsarbeit bietet Musterdienstvereinbarungen und berichtet umfassend und rechtssicher über den neuesten Stand des Personalvertretungs-, Arbeits- und Beamtenrechts. Alle Zeitschrifteninhalte stehen online zur Verfügung und sind mit der zitierten und zitierenden Rechtsprechung und Normen verknüpft. Seite 11

12 Die letzte Seite Gewinnspiel Machen Sie mit beim großen juris-gewinnspiel! Schicken Sie uns die Antwort auf die untenstehende Frage. Entweder den ausgeschnittenen Coupon per Post an juris GmbH, Redaktion juris Brief, Postfach , Saarbrücken schicken oder per an: Einsendeschluss ist Freitag, der Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Und hier die Gewinnfrage: Welches Gericht hat entschieden, dass die Rettung eines erkrankten Wellensittichs eine Geschwindigkeitsüberschreitung grundsätzlich nicht rechtfertigt? 1. Preis: 1 Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard* Preis : je 1 Praxisreport nach Wahl, 1 Jahr lang kostenlos* * gültig für einen Nutzer Kostenloser Newsletter informiert DAV-Mitglieder juris hat sein Newsletter-Angebot weiter ausgebaut. In Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein entstand der juris Anwaltsletter. Der juris Anwaltsletter enthält bis zu acht höchstrichterliche Entscheidungen zum Prozessrecht und ergänzt damit inhaltlich den juris Praxisreport extra, die Beilage zum Anwaltsblatt. Zu den einzelnen Entscheidungen gibt es jeweils Neue Praxisreporte sorgen für besseren Durchblick Die Reihe der juris Praxisreporte wurde um zwei weitere Rechtsgebiete ergänzt. Der juris Praxisreport Strafrecht wird von Dr. Gerhard Janssen, Fachanwalt für Strafrecht, herausgegeben. Er richtet sich insbesondere an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverteidiger. Der juris Praxisreport Verkehrsrecht wendet sich vor allem an Richter, Fachanwälte für Verkehrsrecht, Sachverständige und Sachbearbeiter in versicherungsrechtlichen Schadensabteilungen. Als Herausgeber konnten der Vorsitzende der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Jörg Elsner, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, und Dr. Klaus Schneider, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, gewonnen werden. Die beiden neuen Praxisreporte erscheinen alle zwei Wochen. eine kurze redaktionelle Einleitung und einen Hinweis auf Gericht, Datum und Aktenzeichen. Ein Link führt auf den Urteilsvolltext. Dieser ist bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe für die Empfänger des juris Anwaltsletter frei zugänglich. Der juris Anwaltsletter steht den Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins exklusiv zur Verfügung. Er bildet einen weiteren Baustein in der engen Partnerschaft von juris und dem DAV. Bis zum Sommer wird die Reihe um einen monatlich erscheinenden juris Praxisreport zum Bank- und Kapitalmarktrecht ergänzt. Damit stehen dann Praxisreporte für 15 Rechtsgebiete zur Verfügung. Antwort: Herzlichen Glückwunsch Kanzlei / Firma Adresse Name Telefon Die Lösung des letzten juris Brief Gewinnspiels Welches Gericht hat den Wurf mit einer Kartoffel gegen einen unbefugt in der Einfahrt wendenden Pkw als Notwehr eingestuft? lautete: Amtsgericht Hadamar. Impressum Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße Saarbrücken, Telefon: Telefax: , Internet: jurisbrief@juris.de Copyright: juris GmbH Satz und Produktion: Thomas Portugall, Dipl.-Betriebswirt Manfred Hofmann aus Bamberg kann sich mit dem Hauptgewinn auf ein Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard freuen. Daneben fanden wieder zehn Praxisreporte neue Leser. Redaktion: RA in Antje Gebauer, Sabine Koerth, RA Dr. Thomas Theißen Druck: G G - Druck, Am Neuhauser Weg Saarbrücken Seite 12

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