Eidgenössische Alkoholverwaltung

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1 Juni Jahresbericht 2016 Letzte Ausgabe Eidgenössische Alkoholverwaltung Vom Kartoffelschnaps zu Apfelaktionen: Das war die EAV

2 Inhaltsverzeichnis 3 Editorial 4 Wir über uns 6 Das Jahr 2016 im Rückblick 8 Teilrevision des Alkoholgesetzes 10 Spirituosen: Produktion, Import und Export 10 Grundsätze der Besteuerung 11 Spirituosenproduktion in der Schweiz 12 Brennjahr 2015/16 13 Steuer- und Verschlusslagerbetriebe 14 Spirituosenimport 15 Spirituosenexport 16 Recht und Markt 16 Alkoholmarkt und Prävention 17 Strafsachen und Nachforderungen 17 Steuerrecht Ethanol und Spirituosen 18 Koordinationsstelle Handel und Werbung 19 Alcosuisse 19 Ethanoleinkauf 19 Ethanolverkauf 19 Betriebe 19 Privatisierung 20 Medienmitteilungen und Publikationen 20 Medienmitteilungen 21 Publikationen 22 Jahresrechnung der EAV für das Jahr Ergebnisse der Jahresrechnung 22 Personelles und Organisation 22 Verkauf von Ethanol 22 Weitere Bemerkungen zur Erfolgsrechnung 25 Verteilung des Reinertrages 25 Investitionen und Anlagevermögen 26 Bemerkungen zur Bilanz 28 Bericht der Revisionsstelle 29 Glossar

3 Editorial «Von anderen Dienstabtheilungen der Bundesverwaltung werden dauernd und regelmäßig durch den Vollzug des Monopols in Anspruch genommen die Zollbehörden.» Dieser für heutige Leserinnen und Leser umständlich formulierte Satz entstammt dem ersten Geschäftsbericht der EAV, der am 17. Juni 1889 erschien. Damals steckte die EAV noch in den Kinderschuhen. Sie hatte, knapp zwei Jahre nach ihrer Gründung, noch nicht genügend Zeit gehabt, ihre Aufgaben komplett selbstständig zu organisieren. Sie war daher auf die administrative Unterstützung anderer Ämter allen voran der Zollverwaltung angewiesen. Fast 130 Jahre später veröffentlicht die EAV heute zum letzten Mal ihren Geschäfts- bzw. Jahresbericht. Anfang 2018 geht der Vollzug der Alkoholgesetzgebung auf die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über. Dies als Folge der Teilrevision des Alkoholgesetzes, die in der Herbstsession 2016 neun Monate nach der Abschreibung der Totalrevision des Alkoholgesetzes von den eidgenössischen Räten gutgeheissen wurde. Nun ist die EZV auf die Mitarbeit der EAV angewiesen, damit sie die Vollzugsaufgaben im Bereich der Alkoholgesetzgebung nicht mehr nur unterstützend, sondern in der Hauptverantwortung übernehmen kann. Damit schliesst sich der Kreis. Es erstaunt daher nicht, dass das Berichtsjahr 2016 im Zeichen der Annäherung der EAV an die EZV im Allgemeinen und mit der Sektion Tabak- und Biersteuer (Sektion TaBi) im Besonderen stand. Die beiden Einheiten, die EAV und die Sektion TaBi, werden 2018 unter dem Namen Abteilung Alkohol und Tabak (AAT) zusammengefasst und nach Delsberg umziehen. Einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg dorthin setzte der Ausschuss des Programms «Integration der EAV in die EZV», als er im September 2016 das Organigramm der AAT verabschiedete. Dies ein paar Tage nach der offiziellen Grundsteinlegung für den Neubau in Delsberg, in den die AAT 2018 einziehen wird. Wie sehr man sich in Delsberg auf den Zuzug der AAT freut, zeigt u. a. folgender Beschluss: Auf Anfrage der EAV entschied die Exekutive der Stadt Delsberg Ende September 2016, die Postadresse der AAT in «Rue de la Régie 18» zu ändern. Das Berichtsjahr 2016 war ebenfalls das letzte Jahr des EAV-Profitcenters Alcosuisse, das auf Anfang 2017 im Hinblick auf die Liberalisierung des Ethanolmarkts in die Aktiengesellschaft alcosuisse ag überführt wurde. Ein wichtiges Kapitel der EAV-Geschichte wurde dadurch abgeschlossen. Es wäre nicht möglich gewesen, die lange und vielseitige Geschichte der EAV in diesem letzten Jahresbericht adäquat zu würdigen. Zu diesem Zweck ist im Oktober 2016 eine unabhängige historische Abhandlung unter dem Titel «Rausch & Ordnung» erschienen. Die Titelseite und die Sonderbeilage des vorliegenden Jahresberichts erinnern lediglich daran, dass die EAV, die Anfang 2018 in die EZV übertritt, eine andere ist als diejenige, die 1887 gegründet worden war und deren Aufgabengebiete sich bis Ende des 20. Jahrhunderts stets entwickelt hatten. An dieser Stelle möchte ich im Namen der EAV allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in Bern oder dezentral zur Umsetzung der Alkoholpolitik beitragen bzw. beigetragen haben. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei allen Partnern innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich freue mich, diese Beziehungen auch nach 2017 weiterzupflegen im Rahmen der AAT mit Sitz in Delsberg. Stefan Schmidt, Leiter EAV a. i. und designierter Leiter AAT 3

4 Wir über uns Die EAV ist bis heute die älteste Anstalt des Bundes: Sie steht seit 1887 im Dienst der Alkoholpolitik und ist bis zu ihrer Integration in die EZV Anfang 2018 mit der Umsetzung der Alkoholgesetzgebung beauftragt. Sämtliche Spirituosen sowie hochgradiger Alkohol (Ethanol) fallen namentlich unter diese Gesetzgebung. Im Berichtsjahr hat die EAV noch alle Aufgaben im Bereich der Bundesmonopole auf der Herstellung von Spirituosen sowie auf der Herstellung und dem Import von Ethanol wahrgenommen. Mit ihren Partnern sorgt die EAV gegenwärtig für die Einhaltung der für Spirituosen geltenden Werbe- und Handelsbestimmungen. Die zentrale Aufgabe der EAV ist die Erhebung der Verbrauchssteuer auf Spirituosen. Hierzu überwacht sie die konsequente Markttrennung zwischen Spirituosen bzw. Ethanol zu Konsumzwecken und Ethanol zu industriellen Zwecken, welches von der Steuer befreit ist. Die EAV sorgt zudem für die Einhaltung der im Alkoholgesetz vorgeschriebenen Werbevorschriften für Spirituosen (z. B. Verbot der Darstellung eines bestimmten Lebensgefühls). Beim Vollzug der Handelsvorschriften, wie des Verbots von Vergünstigungen (z. B. Happy-Hours-Angebote), arbeitet die EAV eng mit den kantonalen Behörden zusammen. Mit ihren Partnern überwacht die EAV auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, welche in der Alkohol- und in der Lebensmittelgesetzgebung festgehalten sind (z. B. Verbot des Alkoholverkaufs an unter 16- bzw. 18-Jährige). Die Aufgaben im Bereich des Importmonopols für Ethanol werden bis Ende 2016 durch Alcosuisse (ab Anfang 2017 durch die alcosuisse ag) wahrgenommen. Das im Berichtsjahr noch zur EAV 100 Mitarbeitende von EAV und Alcosuisse arbeiteten im Jahr 2016 in Bern und 19 in den Alcosuisse-Betrieben in Schachen und Delsberg. Im Aussendienst waren 11 hauptamtliche Sektorleiter sowie 83 nebenamtliche Leiterinnen und Leiter der Brennereiaufsichtsstellen tätig. Bild: Neben dem Tagesgeschäft wurde im Jahr 2016 auch bereits mit ersten Aufräumarbeiten im Hinblick auf die Integration der EAV in die EZV begonnen. 4

5 Die Geschäftsleitung der EAV im Jahr 2016 (von links nach rechts): Florian Krebs (Leiter Alcosuisse), Miriam Sahlfeld (Leiterin Abteilung Recht und Markt bis Ende Mai 2016), Marianne Weber (Leiterin Revision des Alkoholgesetzes), Stefan Schmidt (Leiter EAV ad interim), Heinrich Tännler (Leiter Abteilung Ethanol und Spirituosen), Kathrin Wälti (EAV-Vizedirektorin, Leiterin Abteilung Ressourcen) und Nicolas Rion (Leiter Kommunikation). Nicht auf dem Bild: Christian Calamo, der Anfang Juni 2016 die Nachfolge von Miriam Sahlfeld antrat. gehörende Profitcenter Alcosuisse mit Leistungsauftrag und Globalbudget unterhält Tanklager in seinen Betrieben Schachen (LU) und Delsberg (JU). Per 31. Dezember 2016 betrug der Personalbestand der EAV 130 Etatstellen inklusive der nebenamtlichen Leiterinnen und Leiter der Brennereiaufsichtsstellen. Neben dem Personal in der Zentralverwaltung in Bern waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aussendienst sowie in den Betrieben von Alcosuisse tätig. Im Sommer schlossen die letzten drei Lernenden der EAV ihre KV-Ausbildung ab. Alle Angestellten waren 2016 dem Bundespersonalgesetz unterstellt und bei der PUBLICA versichert. Seit Anfang 2017 sind die Mitarbeitenden der alcosuisse ag bei Swiss Life versichert. In der Geschäftsleitung (GL) kam es 2016 zu einer personellen Änderung. Christian Calamo trat per 1. Juni 2016 die Nachfolge von Miriam Sahlfeld als Leiter der Abteilung Recht und Markt (RM) und als GL-Mitglied an. Christian Calamo war seit Mitte Oktober 2013 für die Sektion Strafsachen und Nachforderungen verantwortlich. Ein weiterer Wechsel fand an der Spitze der Koordinationsstelle Handel und Werbung statt: Seit Oktober 2016 ist Nessim Ben Salah Ansprechperson für Werbefragen. Per 1. Februar 2016 wurde Jean- Claude Fleury zum Leiter Fach- und Integrationsprojekte ernannt. Anfang November übernahm er die Leitung der Sektion Spirituosen sowie des Aussendienstes. 5

6 Das Jahr 2016 im Rückblick 19. Januar Die Mitarbeitenden der Sektion Tabak- und Biersteuer (Sektion TaBi) der EZV erhalten eine Einführung in die Themengebiete der EAV, inklusive Brenndemonstration. 6. April Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes. Gegenstand dieser Revision sind die Integration der EAV in die EZV, die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarkts. 23. Mai Das neue Leitmotiv «Wir sind stark, erfahren und flexibel Wir gestalten unsere Zukunft» wurde an der Personalkonferenz auch symbolisch umgesetzt. Juni Die neu aufgeschaltete Website bietet die Möglichkeit einer schnellen und kostenlosen Online-Ausbildung des Verkaufspersonals zum Thema Alkohol und Jugendschutz. 2. Juni Mitarbeitende der EAV werden in die Aufgaben der Sektion TaBi der EZV eingeführt. 13. Juni Der Ständerat sagt Ja zur Motion Maja Ingold zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Alkoholtestkäufe. 6

7 29. Juni Die letzten Lernenden der EAV feiern den erfolgreichen Abschluss ihrer KV-Ausbildung: Seit 1965 hat die EAV 130 junge Menschen im kaufmännischen Bereich ausgebildet. 26. Juli Aufschaltung der E-Government-Lösung alco-dec: Die Landwirte können ihre Jahreserklärung nun auch online ausfüllen und versenden. 9. September In Delsberg wird offiziell der Grundstein für das Gebäude in der Nähe des örtlichen Bahnhofs gelegt, in das die Abteilung Alkohol und Tabak (AAT) 2018 einziehen wird. 14. September Der Ausschuss des Programms «Integration der EAV in die EZV» verabschiedet das Organigramm der AAT. 30. September In den Schlussabstimmungen verabschieden National- und Ständerat die Teilrevision des Alkoholgesetzes ohne inhaltliche Änderungen an der Bundesratsvorlage. 6. Oktober Am Hauptsitz der EAV in Bern wird das Buch «Rausch & Ordnung» präsentiert. Es erklärt die Entwicklungen und Zusammenhänge in der schweizerischen Alkoholpolitik von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur Abschreibung der Vorlage zur Totalrevision des Alkoholgesetzes in den eidgenössischen Räten Ende Oktober An einer ausserordentlichen Personalkonferenz werden die vier nominierten Sektionschefs der AAT und das Vorgehen für die Stellenbesetzung vorgestellt. 7

8 Teilrevision des Alkoholgesetzes Nachdem das Parlament in der Wintersession 2015 die Totalrevision des Alkoholgesetzes abgeschrieben hatte, hiess es bereits in der Herbstsession 2016 eine Teilrevision gut. Im Gegensatz zur langjährigen Beratung der umstrittenen Totalrevision des Alkoholgesetzes waren sich Ständerat und Nationalrat bei der Teilrevision schnell einig. Die Teilrevision des Alkoholgesetzes (AlkG) schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Integration der EAV in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarkts. Dies waren die unbestrittenen Themen der vom Parlament im Dezember 2015 abgeschriebenen Totalrevision. Während die Beratung der Totalrevision des AlkG insgesamt vier Jahre betrug, benötigte die Teilrevi- sion weniger als sechs Monate von der Verabschiedung der Botschaft des Bundesrats bis zu den Schlussabstimmungen in National- und Ständerat. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats wurde vom Parlament unverändert gutgeheissen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 19. Januar 2017 wird das teilrevidierte AlkG gestaffelt in Kraft gesetzt: Die Integration der EAV in die EZV erfolgt Anfang 2018, der Ethanolmarkt wird voraussichtlich Anfang 2019 liberalisiert. 8

9 Chronologie der Teilrevision 16./ : Das Parlament schreibt die Totalrevision des Alkoholgesetzes nach vier Jahren Beratung ab : Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes. Er kommt damit dem Wunsch der eidgenössischen Räte nach, die unbestrittenen Inhalte der abgeschriebenen Totalrevision rasch wieder aufzunehmen. Es sind dies die Integration der EAV in die EZV, die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarkts : Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) stimmt der Teilrevision unverändert zu : Der Nationalrat heisst die Teilrevision des Alkoholgesetzes mit 171 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen gut : Die WAK-S folgt ihrer Schwesterkommission und dem Nationalrat und befürwortet einstimmig die Teilrevision des Alkoholgesetzes : Der Ständerat verabschiedet die Teilrevision des Alkoholgesetzes ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen : Schlussabstimmungen in beiden Räten. Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe (Motion Ingold) Im Juni 2011 forderte Nationalrätin Maja Ingold mit einer Motion die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um fehlbare Verkaufsstellen im Rahmen von Alkoholtestkäufen verwaltungs- und strafrechtlich belangen zu können. Nach der Annahme der Motion im Nationalrat im Dezember 2011 schlug der Bundesrat in seiner Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eine entsprechende gesetzliche Grundlage vor. Nach der Abschreibung der Totalrevision Ende 2015 hat im Juni 2016 auch der Ständerat die Motion angenommen und damit die Haltung der Räte in dieser Sache bekräftigt. 9

10 Spirituosen: Produktion, Import und Export Die EAV trägt die Verantwortung für die Besteuerung der dem Alkoholgesetz unterstellten Erzeugnisse. Betroffen sind einerseits Spirituosen, Süssweine, Wermut und Alcopops, andererseits Ethanol zu Konsumzwecken und die damit hergestellten Produkte sowie schliesslich Aromen und Essenzen. Die Aufgaben im Bereich der Besteuerung von Spirituosen sowie der Markttrennung zwischen besteuertem und unversteuertem Ethanol nimmt die Abteilung Ethanol und Spirituosen (ES) wahr. Grundsätze der Besteuerung Die Spirituosensteuer ist zentraler Anknüpfungspunkt an die gesundheitspolitisch motivierte Alkoholordnung. Der ordentliche Steuersatz beträgt 29 Franken je Liter reinen Alkohols. Für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Weinspezialitäten, Süssweine, Mistellen oder Wermut, ist eine Ermässigung um 50 Prozent vorgesehen. Für Alcopops gilt ein Sondersteuersatz von 116 Franken je Liter reinen Alkohols (+300 % gegenüber dem ordentlichen Steuersatz). Die Steuerpflicht kennt folgende Ausnahmen: den abgabefreien Import im privaten Reiseverkehr und den sogenannten steuerfreien Eigenbedarf der Landwirtinnen und Landwirte. Ausserdem ist Ethanol für industrielle und technische Anwendungen, zum Beispiel auch für Spitäler, steuerfrei. Registrierte Spirituosenproduzent/innen Stand per Gewerbeproduzent/innen mit Brennerei ohne Brennerei Total Kleinproduzent/innen Landwirt/innen mit Brennerei ohne Brennerei Total Total

11 Spirituosenproduktion in der Schweiz Als Gewerbeproduzentin oder -produzent ist eingetragen, wer jährlich über 200 Liter reinen Alkohols herstellt. Gewerbeproduzentinnen und -produzenten sind voll steuerpflichtig. Kleinproduzentinnen und -produzenten sind Private, deren Jahresproduktion unter 200 Liter reinen Alkohols liegt. Sie müssen die Rohstoffe in einer Lohnbrennerei (2016: 337 Lohnbrennereien) verarbeiten lassen. Soweit es sich um eigene Rohstoffe handelt, geniessen Kleinproduzentinnen und -produzenten eine Steuerreduktion von 30 Prozent auf maximal 30 Liter reinen Alkohols pro Jahr. Im Berichtsjahr profitierten rund Personen von dieser Ermässigung. Die Steuerreduktion belief sich dabei insgesamt auf 1,0 Millionen Franken. Landwirtinnen und Landwirte dürfen nur eigene Rohstoffe oder selbst gesammeltes inländisches Wildgewächs zu Spirituosen verarbeiten. Grundsätzlich müssen die in Haus und Hof benötigten Spirituosen nicht versteuert werden. Dieser steuerfreie Eigenbedarf ist ein Privileg der Landwirtinnen und Landwirte und im Alkoholgesetz verankert. Er berechnet sich aufgrund der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gelieferten landwirtschaftlichen Betriebsdaten. Berücksichtigt werden dabei die bewirtschaftete Fläche, die Anzahl der unterhaltenen Hochstammbäume sowie die Anzahl der im Betrieb tätigen Personen. Das Verfahren der Einteilung und der Abrechnung ist weitgehend automatisiert. Sämtliche Spirituosen, die den Hof verlassen, sind jedoch zu besteuern. Bei einer Jahresproduktion von mehr als 200 Liter reinen Alkohols, was 500 Litern zu 40 Volumenprozent entspricht, erfolgt die gleiche Kontrolle wie bei der gewerblichen Produktion. Gesamte inländische Erzeugung aus Destillation und Fabrikation In Hektoliter reinen Alkohols Brennjahr Destillation Fabrikation Total Kernobstbrand Spezialitätenbrand Spezialitätenbrand aus ausländischen Rohstoffen Total Mit Ethanol hergestellte Spirituosen*) (Liköre, Bitter, Absinthe usw.) 2009/ / / / / / / *) Ethanol zu Trinkzwecken 11

12 Brennjahr 2015/16 Die im Brennjahr 2015/16 aus inländischen Rohstoffen hergestellte Menge Spirituosen belief sich auf Hektoliter reinen Alkohols. Der Rückgang von 26 Prozent gegenüber dem vorherigen Brennjahr erklärt sich durch mittelmässige Ernten; die Kulturen waren ungünstigen Witterungsbedingungen und einem Kirschessigfliegenbefall ausgesetzt. Zwetschgenbrand wies einen Rückgang von 72 Prozent gegenüber dem Brennjahr 2014/15 auf so geringe Mengen waren seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr hergestellt worden. Auch die Produktion von Kirsch nahm um 34 Prozent ab. Im Gegensatz dazu gewann Kernobstbrand (Äpfel, Birnen) nach einem starken Rückgang im vorherigen Brennjahr wieder leicht an Fahrt und verzeichnete eine Zuwachsrate von 4 Prozent. Die Richtpreise für ein Kilogramm Kirschen (Suisse Garantie) bzw. Zwetschgen blieben unverändert bei 1.09 Franken bzw. 66 Rappen. Spirituosen werden nicht nur durch Destillation aus natürlichen Gärprodukten gewonnen, sondern auch durch einfache Mazeration oder durch Mazeration mit Umbrand von pflanzlichen Stoffen (Pflanzen, Beeren usw.) in einem Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Trinksprit). Diese Spirituosen gelangen als Liköre, Bitter, Aperitif oder Absinth in den Handel. Die Erzeugung von Spirituosen auf Basis von Trinksprit nahm im Brennjahr 2015/16 leicht zu. Sie belief sich auf Hektoliter reinen Alkohols. Erzeugung von Kernobst- und Spezialitätenbrand nach Produzentenkategorie In Hektoliter reinen Alkohols Brennjahr Spezialitätenbrand Kirschen Gewerbeproduzent/innen Zwetschgen und Pflaumen Traubentrester, Weinhefe, Weinreste Andere Rohstoffe Total Kernobstbrand Spezialitätenbrand aus ausländischen Rohstoffen 1) 2012/ / / / Kleinproduzent/innen 2012/ / / / Landwirt/innen 2012/ / / / ) Landwirtinnen und Landwirte dürfen nur eigene Rohstoffe oder selbst gesammeltes inländisches Wildgewächs zu Spirituosen verarbeiten. Bei den Gewerbe- sowie Kleinproduzentinnen und -produzenten fand eine Liberalisierung statt: Sie bezahlen seit dem 1. Juli 1999 die Steuer auf dem produzierten Erzeugnis und nicht mehr auf den eingeführten Rohstoffen. Die sogenannte Monopolgebühr beim Import von Obst für die Spirituosenherstellung war höher als die jetzige Steuer auf dem Endprodukt. Nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen können in der Schweiz verarbeitete ausländische Rohstoffe als «Schweizer Produkt» vermarktet werden. Die Verarbeitung von ausländischen Kernobstrohstoffen ist gemäss heutiger Alkoholgesetzgebung jedoch nicht erlaubt. Total 12

13 Steuer- und Verschlusslagerbetriebe In einem Steuerlager werden Spirituosen unter Steueraussetzung produziert, gelagert und gealtert. Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Herstellung; die Steuer wird aber erst geschuldet, wenn die Getränke das Steuerlager verlassen. Warenverschiebungen zwischen zwei Steuerlagerbetrieben können mit einem Begleitdokument unter Steueraussetzung erfolgen. Gewerbeproduzentinnen und -produzenten sowie Grosshandelsund Importbetriebe sind ermächtigt, ein Steuerlager zu führen. In einem Verschlusslager können Spirituosen aus eigener Produktion unter Steueraussetzung ausschliesslich gelagert werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten oder Behälter sind plombiert eben unter Verschluss. Nur Gewerbeproduzentinnen und -produzenten sind ermächtigt, ein Verschlusslager zu führen. Am Ende des Berichtsjahrs 2016 zählte die EAV 123 Betriebe mit einem Steuerlager und 11 Betriebe mit einem Verschlusslager. Die Steuerlagerbetriebe wiesen Lagervorräte von rund 4,7 Millionen Liter reinen Alkohols aus, was einer Fiskalbelastung von 134 Millionen Franken entspricht. Die besteuerten Spirituosenmengen stammten zu rund 74 Prozent aus Betrieben mit einem Steuer- oder Verschlusslager; die restlichen rund 26 Prozent kamen direkt aus der Landwirtschaft, von Gewerbe- bzw. Kleinproduzentinnen und -produzenten, aus dem Import sowie von Alcosuisse. Grundsätzlich ist das Steueraufkommen in einem Steuer- oder Verschlusslager mit Sicherheiten wie Bürgschaft oder Barkaution abzudecken. Je nach Bonität der Betriebe reduziert sich die Höhe der zu leistenden Sicherheit. Ende 2016 belief sich das gesamte Steueraufkommen auf rund 155 Millionen Franken (2015: 142 Mio. Fr.), von denen rund 54 Millionen Franken durch Sicherheitsleistungen gedeckt waren (2015: 54 Mio. Fr.). Besteuerte Spirituosenmengen In Hektoliter reinen Alkohols Aus Steuer- und Verschlusslagerbetrieben Gewerbeproduzent/innen Kleinproduzent/innen Landwirt/innen Import Alcosuisse Total aus anderen Betrieben Export Total der besteuerten Spirituosenmengen

14 Einfuhr von Spirituosen und alkoholischen Erzeugnissen In Hektoliter reinen Alkohols Whisky Liköre, Bitter, Aperitif Wodka Rum Alcopops Anisgetränke Cognac Marc, Grappa usw Gin Anderer Weinbrand Kirsch Zwetschgenwasser Tequila Calvados Kernobstbrand Übrige Brände Absinth Wermut, Weinspezialitäten, Süssweine Andere alkoholhaltige Produkte Total Spirituosenimport Im Jahr 2016 ist bei den Spirituosenimporten eine Zunahme um 4 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt wurden rund 3000 Hektoliter reinen Alkohols (r.a.) mehr importiert als im Vorjahr. Das Importvolumen steigerte sich beim Whisky um 3 Prozent, beim Wodka um 6 Prozent und beim Rum gar um 11 Prozent. Beim Gin, der auf Platz fünf der Beliebtheitsskala liegt, stieg das Importvolumen weiter. Dieser Trend hält bereits seit Jahren an waren es 24 Prozent oder rund 1200 Hektoliter r.a. mehr als im Vorjahr. Es gibt inzwischen eine breite Auswahl dieser Spirituose. Die Konsumentinnen und Konsumenten trinken den Gin pur oder als Longdrink, gemischt mit Tonic, Kräuterlimonade oder dergleichen. 74 Prozent aller Spirituosen wurden 2016 durch Betriebe importiert, die ein Steuerlager führen. Die Spirituosen gelangen unter Steueraussetzung direkt ins Steuerlager. Warensendungen an Nichtsteuerlagerbetriebe, u. a. an Importeure aus der Lebensmittelbranche, werden unmittelbar an der Grenze besteuert. 14

15 Spirituosenexport Im Jahr 2016 wurden insgesamt 3361 Hektoliter r.a. Spirituosen und alkoholische Erzeugnisse exportiert. Die Exportvolumen erhöhten sich um 5 Prozent. Es wurden, verglichen mit dem Vorjahr, 153 Hektoliter r.a. mehr Spirituosen in Form von Destillaten und alkoholische Erzeugnissen exportiert. Eine grosse Zunahme der Exporte konnte beispielsweise beim inländischen Spezialitätenbrand, d. h. Steinobst- und Traubentresterbrand, verzeichnet werden. Davon wurden 414 Hektoliter exportiert, das sind 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurde in dieser Kategorie das grösste Exportvolumen der letzten fünf Jahre erreicht. Unter die Gruppe der Steinobst- und Traubentresterbrände fällt z. B. auch der inländische Kirsch, er fand 2016 im Ausland wieder guten Absatz. Verglichen mit dem schwachen Vorjahr wurden 65 Prozent mehr Kirsch in seiner reinen Form exportiert. Mit 161 Hektoliter r.a. ist dies das beste Resultat seit Auch wurde mehr Spezialitätenbrand (rund 67 Hektoliter r.a.), vor allem Kirsch, in Form von alkoholhaltigen Lebensmitteln, hauptsächlich Schokolade, exportiert wurden aus der Schweiz 938 Hektoliter r.a. Spirituosen ausländischer Herkunft exportiert, das sind 48 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon gingen 558 Hektoliter r.a. bzw. 60 Prozent dieser ausländischen Spirituosen in alkoholischen Lebensmitteln verarbeitet ins Ausland. 76 Betriebe sind im Exportgeschäft tätig. Sie führen mehrheitlich ein Steuerlager und können dadurch ihre Spirituosen unter Steueraussetzung ausführen. Bei Exporten durch Betriebe ohne Steuerlagerstatus sind die Produkte (vor allem spirituosenhaltige Lebensmittel) mit der Alkoholsteuer belastet. Diese Betriebe können die Alkoholsteuer bei der Ausfuhr der Produkte von der EAV zurückfordern. Der EU-Binnenmarkt ist und bleibt der grösste Abnehmer von schweizerischen Spirituosen und inländischen alkoholhaltigen Lebensmitteln. Ausfuhr von Spirituosen und alkoholischen Erzeugnissen In Hektoliter reinen Alkohols Absinth Übrige Mit Trinksprit hergestellte Erzeugnisse Kirsch Zwetschgen-, Pflaumen- und Mirabellenbrand Aprikosenbrand Traubentresterbrand Übrige Spezialitätenbrand Williams Übrige Kernobstbrand Spirituosen ausländischer Herkunft Alcopops Total Trinkalkohol

16 Recht und Markt Die Abteilung Recht und Markt (RM) der EAV ist für den rechtskonformen und einheitlichen Vollzug der Alkoholordnung verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört die Bearbeitung von Rechtsetzungsprojekten und von Beschwerdeverfahren in allen Belangen der Alkoholgesetzgebung. Sie beurteilt Straffälle, die im Zuständigkeitsbereich der EAV liegen, und fordert entgangene Abgaben nach. Im Bereich des Alkoholmarkts sorgt RM für die einheitliche Durchsetzung der Werbebeschränkungen des Alkoholgesetzes und setzt wirksame Massnahmen bei der strukturellen Prävention (Verhältnisprävention) von Alkoholproblemen um. Alkoholmarkt und Prävention Die Präventionstätigkeit der EAV legt den Fokus auf die Einhaltung, Kontrolle und Verbesserung der Gesetzesvorschriften, also die sogenannte Verhältnisprävention. Gestützt auf das Alkoholgesetz verfolgt sie namentlich das Ziel des Jugendschutzes. Dabei arbeitet die EAV mit Partnern aus dem Gastgewerbe, dem Detailhandel und der Produktion von alkoholischen Getränken zusammen. Die Zusammenarbeit mit Präventionsorganisationen erfolgt unter anderem in Form von Leistungsvereinbarungen über Grundleistungen. Im Bereich des Alkoholhandels finden regelmässige Treffen zwischen Vertretern der EAV und den Gewerbepolizeichefs aller Kantone statt. Alkoholtestkäufe bleiben nach wie vor eines der Hauptinstrumente der Verhältnisprävention aus diesem Grund intensivierte die EAV 2016 ihre Rolle in Sachen Koordination der Alkoholtestkäufe zwischen Bund, Kantonen und anderen Akteuren. Die im Berichtsjahr veröffentlichte nationale Statistik der Alkoholtestkäufe 2015 zeigte, dass weniger Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren verkauft wurde als in den früheren Jahren (siehe Grafik). Um diesen erfreulichen Trend zu verstärken und optimale Bedingungen für die Sensibilisierung des Verkaufspersonals zu schaffen, wurde 2016 von der EAV in Zusammenarbeit mit der Zürcher Fachstelle zur Prävention des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchs (ZüFAM) eine Online-Plattform zur Schulung des Verkaufspersonals (www. jalk.ch) lanciert. Die neue Schulung ist eine optimale Ergänzung zum bestehenden Angebot. Sie stösst bei den Fachleuten bereits auf reges Interesse. Rate der Alkoholverkäufe an Minderjährige nach Verkaufsort im Jahr Cafés, Restaurants Grossverteiler Detailhandel Tankstellenshops Take-aways Die Resultate der Testkäufe 2015 wurden 2016 publiziert. Bars Kioske Events, Feste Andere Verkaufsstellen % Verkaufsstellen 2016 Cafés, Restaurants 27,0 Grossverteiler 27,2 Kleinhandel 34,3 Tankstellenshops 18,8 Take-aways 27,2 Bars 52,1 Kioske 35,0 Events, Feste 45,4 Andere Verkaufsstellen 35,9 16

17 Darüber hinaus führt die EAV ihre eigenen schweizweiten Alkoholtestkauf-Kampagnen durch. Im Jahr 2016 wurde der Akzent auf den späteren Abend (19 bis 22 Uhr) und auf temporäre Verkaufsstellen (Stadtfeste und Festivals) gelegt. Die Präventionsaktivitäten der EAV erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen des Nationalen Programms Alkohol (NPA). Das 2010 von der EAV und dem BAG geschaffene Gremium für die Auswahl subventionswürdiger Alkoholpräventionsprojekte auf nationaler Ebene bewilligte im Jahr Projekte vollständig oder teilweise und lehnte 5 ab. Strafsachen und Nachforderungen Die EAV als Steuerbehörde kontrolliert die Besteuerung jener Importprodukte, die der Alkoholgesetzgebung unterstellt sind, sowie die einheimische Produktion von Spirituosen und deren Handel. Aus gesundheitspolitischen Gründen werden Spirituosen relativ hoch besteuert. Es sind deshalb spezifische Kontrollen erforderlich, um Widerhandlungen aufzudecken wurden insgesamt 642 Strafurteile in erster und zweiter Instanz ausgesprochen. Die Mehrheit der Urteile wurde von den Untersuchungsorganen im abgekürzten Verfahren gefällt. Gleichzeitig mit den Strafverfahren wurden 420 Verfahren zur Nachforderung von Steuern oder anderer Abgaben eingeleitet. Auf diesem Weg werden Geldforderungen samt Zinsen und Kosten eingefordert, die dem Bund vorenthalten worden sind. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr 169 Widerhandlungen gegen die Werbevorschriften festgestellt: Dabei handelte es sich vorwiegend um Versprechen einer Vergünstigung. Schliesslich konnte Ende 2016 eine im Herbst 2015 gegen einen Lohnbrenner eingeleitete Strafuntersuchung wegen Steuerhinterziehung im Gesamtbetrag von rund Franken mit insgesamt 164 Mitbeteiligten (Landwirte und Kleinproduzenten) erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurde der Hauptbeteiligte wegen gewerbsmässiger Steuerhinterziehung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu Fr. 150., unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren, zusammen mit einer Busse von Fr verurteilt. Die übrigen Mitbeteiligten wurden ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu Bussen bis zu Fr verurteilt. Insgesamt wurden Bussen im Betrag von rund Franken ausgefällt. Sämtliche Bussen und der gesamte hinterzogene Steuerbetrag konnten bis Ende 2016 von der EAV eingezogen werden. Steuerrecht Ethanol und Spirituosen Im Jahr 2016 wurden zwei neue Beschwerden gegen Verfügungen der EAV beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bei der ersten Beschwerde geht es um die Unterstellung von Sojasaucen aus Japan unter die Pflicht zur Entrichtung der Monopolgebühr. Im Februar 2015 veranlagte die Zollverwaltung solche Saucen, weil sie Alkoholzusätze enthielten. Die Importfirma beantragte die Rückerstattung der Monopolgebühr mit der Begründung, dass der Alkoholgehalt unter dem gesetzlichen Minimum von 1,2 % vol liege. Es lagen genug Angaben vor, anhand derer sich nachweisen liess, dass der Gesamtalkoholgehalt höher lag. Die EAV lehnte deshalb den Rückerstattungsantrag mit Entscheid vom 11. Dezember 2015 ab. Sie vertrat die Auffassung, dass diese Sojasaucen als Erzeugnisse mit zugesetztem Alkohol als gebrannte Wasser zu gelten haben und als solche zu besteuern sind. Die Importfirma reichte am 27. Januar 2016 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht bejahte in seinem Entscheid vom 16. November 2016 die beiden in dieser Sache aufgeworfenen Grundsatzfragen und bestätigte damit die Auffassung der EAV: Erstens gelten Sojasaucen, denen Ethanol zugesetzt wurde, unabhängig von der beigemischten Menge als gebrannte Wasser. Zweitens sind sie auf der gesamten enthaltenen Alkoholmenge und nicht nur auf der beigefügten Ethanolmenge steuerbar. Bei der zweiten Beschwerde geht es um die Besteuerung eines alkoholhaltigen Fruchtweingetränks, das in die Schweiz eingeführt wurde. Für die Veranlagung des Getränks musste die Zollverwaltung bei der Importfirma mehrmals zusätzliche Angaben zum Herstellungsprozess und zur detaillierten Zusammensetzung einholen. Am 8. September 2015 veranlagte der Zoll gestützt auf Laboranalysen das Getränk als Alcopop und besteuerte es mit 116 Franken pro Liter r.a. Darauf verlangte der Importeur von der EAV die Rückerstattung der Alko- 17

18 Anzahl Anfragen an die Koordinationsstelle Handel und Werbung holsteuer, was diese mit Entscheid vom 10. August 2016 ablehnte. Dagegen erhob das Unternehmen am 12. September 2016 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Der Entscheid stand Ende 2016 noch aus. Koordinationsstelle Handel und Werbung Um Widerhandlungen vorzubeugen, legt die EAV grosses Gewicht auf die Kommunikation und die Beratung. Die Koordinationsstelle Handel und Werbung (KHW) der EAV ist die Ansprechpartnerin der Spirituosen- und der Werbebranche sowie der Kantone, die mit der Durchsetzung der Handelsbestimmungen betraut sind. Mit den Beratungen der KHW leistet die EAV einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der Handels- und Werbevorschriften im Bereich der gebrannten Wasser. Das Angebot der KHW, Werbungen vor der Publikation kostenlos zu überprüfen, wird von den Marktteilnehmern rege benutzt. So haben sich die Werbeanfragen seit 2010 mehr als vervierfacht (siehe Grafik) erhielt die KHW 1801 Werbeobjekte zur Beurteilung, was einen Anstieg von über 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Seit dem 2. November 2015 können Firmen und Privatpersonen ihre Werbeobjekte online via Werbeportal der EAV unentgeltlich zur Prüfung einreichen. Die Werbeplattform vereinfacht das Prüfverfahren und vermindert damit den Aufwand für die Verwaltung. Gleichzeitig bietet das elektronische Portal einen verbesserten Service für die Kunden. Sie können in einem geschützten Bereich die eigenen Werbeobjekte zusammen mit den Prüfberichten der KHW verwalten. Neben der Beurteilung konkreter Werbeobjekte führt die KHW auch Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der Werbebestimmungen des Alkoholgesetzes durch. 18

19 Sonderbeilage zum Jahresbericht 2016 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung Die Eidgenössische Alkoholverwaltung: ihr Anliegen ihr Wirken ihr Sinn Vor genau 30 Jahren gab die EAV unter dem Titel «Gebranntes unter Kontrolle» eine Broschüre heraus, in der sie sich selbst porträtierte. Die EAV erklärte darin ihre historisch gewachsene Tätigkeit, die damals auf zwei Pfeilern basierte: einerseits der Verwaltung der hochprozentigen Alkoholika, andererseits der sogenannten brennlosen Verwertung von Obst und Kartoffeln. Letztere wurde in den 1990er-Jahren ins Bundesamt für Landwirtschaft transferiert. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Auszüge aus dieser Publikation, welche die z.t. bis heute aktuellen Aufgaben der EAV kurz beschreibt und humorvoll illustriert. Die Texte und Bilder aus der Publikation von 1987 wurden unverändert übernommen.

20 Verschiedene Wege ein Ziel Auf den ersten, oberflächlichen Blick scheinen die Aktivitäten der Alkoholverwaltung nicht so richtig zusammenzupassen: Steuern, Spritversorgung, brennlose Obst- und Kartoffelverwertung, Werbebeschränkungen bei den Spirituosen usw. Das ganze hat aber einen gemeinsamen Nenner: das volksgesundheitliche Ziel, den Branntwein- Verbrauch zu vermindern. Bundesverfassung und Alkoholgesetz ermöglichen es, nicht nur im Sinne von «mehr Staat» mit Steuern und Kontrollen aktiv zu sein. Sie helfen auch, sinnvolle Alternativen zu schaffen. Das Motto lautet: «Gesunde Ernährung statt gebrannte Wasser.» Das System fiskalischer Belastung, kombiniert mit Einfuhr-Monopol und Förderung brennloser Verwertung von Obst und Kartoffeln ist weltweit einmalig.

21 Aus einem Notstand heraus Etwas pointiert könnte man sagen, dass die schweizerische Alkoholpolitik ziemlich einäugig in die Landschaft blinzelt: Sie erfasst nämlich nur jene Produkte, die in einer bestimmten Epoche gesundheitlich problematisch waren. Die schweizerische Alkoholgesetzgebung lässt sich historisch erklären: In den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts galt es, ein überbordendes Herstellen von Kartoffelschnaps einzudämmen, und nach der Jahrhundertwende brach eine «Springflut» von billigem Obstbranntwein über Land und Leute Helvetiens herein. Sowohl die Alkoholgesetze von 1887 und 1932 als auch die erfolgten Steuererhöhungen hatten einen deutlichen Rückgang des Konsums an gebrannten Wassern zur Folge.

22 Recht auf Alleinhandel Monopol und Regie zwei auf den ersten Blick etwas artfremde Begriffe in einer Demokratie umschreiben das Wirkungsfeld der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf treffende Weise. Monopol = das Recht auf Alleinhandel und -produktion; Regie = Verwaltung, Leitung. Durch ein seit 1887 geltendes Gesetz kam das Alkoholmonopol zustande. Aber aufgepasst: In den Augen des Gesetzgebers fallen nur die durch Brennen (Destillieren) gewonnenen, hochprozentigen «Wässerchen» (Schnäpse) unter das Monopol. Ausschliesslich durch Gärung produzierte alkoholhaltige Getränke wie etwa Wein, Bier, Obstwein fallen nicht darunter, obschon diese 80 Prozent des Gesamtkonsums ausmachen und rein chemisch den gleichen Alkohol enthalten.

23 Verschiedene Konzessionen Eine laufende Anpassung an neue Konsum- Gewohnheiten fördert den Absatz von Frischprodukten aus heimischer Landwirtschaft. Stichworte: Pommes-Chips, Apfelsaft (im Volksmund Süssmost). Das in der Amtssprache als «brennlose Verwertung» bezeichnete Vorgehen hat absolute Priorität: Wenn gebrannte Wasser, dann nur unter strikter Kontrolle produziert. Und mit erheblicher Fiskalbelastung. Nach dem Buchstaben des Gesetzes kennt der Bund zur Herstellung von Schnaps verschiedenartige Konzessionen: für gewerbliche Brenner und für bäuerliche Hausbrenner mit steuerfreiem Eigenbedarf. Konzessionen für gewerbliche Brennereien erteilt der Regiebetrieb des Bundes nur soweit, als dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht. Eine straff organisierte Kette von Aufsichtsorganen kontrolliert alle Stufen, welche «Gebranntes» in Produktion und Handel durchläuft; von der Herstellung bis zur Konsumation. Insgesamt sind etwa Betriebe und Personen betroffen.

24 Sprichwörtliche Regie... Wohl das wichtigste Mittel, um die Branntweinherstellung einzuschränken, liegt darin, Kartoffeln und Obst in ihrem ursprünglichen Zustand beliebt zu machen; Überschüsse in der Produktion weitestgehend zu verhindern. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. Naturprodukte unterliegen ihren eigenen Gesetzmässigkeiten. Bei den Kartoffeln beispielsweise geschieht das «Amtliche-Regieführen» durch marktlenkende Massnahmen in der Mitsprache beim Saatgut, in der Förderung neuer Sorten, in einer optimalen Marktversorgung während des ganzen Jahres mit Knollen von guter Qualität zu stabilen Preisen. Die gesundheitlich und kulinarisch wertvollen Eigenschaften unserer «Erdäpfel» stehen im Mittelpunkt einer umfassenden Konsumenten-Aufklärung. Unter anderem durch finanzielle Unterstützung von Informationsstellen.

25 Der ganz besondere Geist... Alkohol ist zweifelsohne ein ganz besonderer Geist: Ohne Industriealkohol wäre unser Leben in mancherlei Hinsicht weniger bunt. Wenn der Staat im Alkoholmarkt interveniert, dann tut er dies aus gesundheitlicher Sicht. Er versucht damit, alkoholbedingte Probleme zu vermindern. Woher stammt eigentlich der Alkohol mit seinen vielschillernden Eigenschaften? Er «vergeistigt» sich aus vergorenen Pflanzenteilen auch Maische genannt. Im Brennapparat bringt man Maische zum Sieden. Es entstehen Dämpfe; in abgekühltem Zustand werden daraus Flüssigkeiten. Das Resultat: bei normaler Destillation Branntwein oder bei weiterem Aufkonzentrieren Sprit. Sein Steckbrief: farblos, durchsichtig, leichter als Wasser, tiefer Gefrierpunkt, keimtötend, reinigend, leicht entzündbar, flüssig, trinkbar, brennend im Geschmack.

26 Mittel für AHV/IV Aus der weitgefächerten Tätigkeit der Alkoholverwaltung, sie beschäftigt rund 250 Personen, resultiert logischerweise ein Ertrag. Er ist die Differenz zwischen den aus volksgesundheitlichen Gründen erhobenen Steuern einerseits und dem Aufwand für brennlose Rohstoffverwertung sowie Personalkosten (Verwaltung, Betrieb) anderseits. Bei Einnahmen von etwa 400 Mio. Franken und Ausgaben von 150 Mio. Franken fällt ein Reinertrag in der Grössenordnung von ungefähr 250 Mio. Franken an. 90 Prozent dieses Reinertrages kommen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zugute; die verbleibenden zehn Prozent erhalten die Kantone zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Suchtmittelmissbrauchs (Alkohol, Drogen, Tabak, Medikamente). Tatsächlich: Sprit, Alkohol, gebrannte Wasser, Branntwein wie immer man es nennen will ist ein Produkt mit vielgestaltigen Anwendungsbereichen; ein ganz besonderer Geist. Letztlich liegt es an jedem von uns, ob wir ihn beherrschen, oder er uns! Herausgeberin: Eidg. Alkoholverwaltung EAV 3000 Bern 9, im Jahre 1987 Text und Redaktion: Peter Tschanz, 3007 Bern Illustrationen: Robert André, 3013 Bern

27 Alcosuisse Alcosuisse wurde seit 1998 und bis Ende des Berichtsjahrs 2016 als Profitcenter der EAV mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Alcosuisse (seit die alcosuisse ag) stellt die Ethanolversorgung in der Schweiz sicher. Kompetenzen und Ziele werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen und des Globalbudgets festgelegt. Die Betriebsführung richtet sich nach privatwirtschaftlichen Prinzipien. Auf der Grundlage mehrjähriger Vorarbeiten und im Hinblick auf die Liberalisierung des Ethanolmarkts konnte Alcosuisse auf den 1. Januar 2017 in eine Aktiengesellschaft überführt werden. Dies ist der erste Schritt in Richtung Privatisierung des bisherigen Profitcenters der EAV. Alcosuisse beschäftigte im Jahr Personen: 20 waren am Hauptsitz in Bern tätig, 9 in Schachen (LU) und 10 in Delsberg (JU). In diesen beiden Betrieben werden die von der Lebensmittel-, Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie benötigten Ethanolqualitäten zusammengestellt. Der Grossteil des verkauften Ethanols ist denaturiert und wird steuerfrei für industrielle Zwecke eingesetzt. Der zum Konsum bestimmte Alkohol wird mit der Spirituosensteuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols belastet. Ethanoleinkauf Die Preise auf dem Ethanolweltmarkt stiegen zwischen dem dritten Quartal 2015 und dem ersten Quartal 2016 an. Zwischen Frühjahr und Herbst 2016 haben die Preise nahezu im selben Ausmass wieder nachgegeben. Insgesamt befanden sich die Einkaufspreise per ungefähr auf dem Niveau vom Sommer Die Gründe für diese Entspannung liegen primär auf der Angebotsseite: Einerseits haben zwei grosse europäische Ethanolproduzenten ihre Produktionskapazitäten mit neuen Anlagen signifikant vergrössert. Anderseits sind die Biofuelpreise, welche sich Anfang 2016 auf sehr hohem Niveau befanden, wieder deutlich gesunken. Die Schwankungen bei den Preisen für Biofuel haben langfristig jeweils auch einen Einfluss auf die Preise des Industrie- Alkohol-Sektors. Ethanolverkauf Der Ethanolverkauf lag im Berichtsjahr mit über Tonnen rund 3,1 Prozent unter dem überraschend starken Vorjahr. Damit bewegt sich der Absatz etwa im Durchschnitt der letzten Jahre. Alcosuisse konnte die Verkaufspreise 2016 trotz zuvor beschriebener Ethanolpreisentwicklung vom Herbst 2015 bis Ende 2016 stabil halten, d. h., eine Verkaufspreiserhöhung konnte dank umsichtiger Ausgabenpolitik sowie weitsichtiger Beschaffungsplanung umgangen werden. Betriebe Im Betrieb Schachen wurde in Filteranlagen, in eine mobile Pumpe sowie in die Befahrbarkeit der Entladestation für LKW investiert. In Delsberg musste aufgrund von kantonalen Vorgaben der Heizungsbrenner ersetzt werden. Zudem wurde die Warmwasseraufbereitung für die Kleingebindereinigung auf den neusten Stand der Technik gebracht. Weiter wurde in ein Analysegerät, Transportgebinde sowie das neue ERP investiert. Privatisierung Mit der Annahme der Teilrevision des Alkoholgesetzes durch Nationalrat und Ständerat ist der Weg frei für die Liberalisierung des Schweizer Ethanolmarkts und die Privatisierung von Alcosuisse. In einem ersten Schritt wurde die alcosuisse ag am 1. Januar 2017 aktiviert. D. h., sie übernahm die Rechte, Pflichten und Aktiven des bisherigen Profitcenters der EAV, also von Alcosuisse, und wurde damit operativ im Ethanolgeschäft tätig. Die alcosuisse ag bleibt vorerst zu 100 Prozent im Besitz des Bundes. 19

28 1/ Alkoholgesetz Teilrevision in zwei Schritten Im Gespräch Fritz Sager, Professor für Politikwissenschaften Swissness Wann kann eine Spirituose als echt schweizerisch beworben werden? EZV Interview mit dem neuen Oberzolldirektor Christian Bock Strafuntersuchungen Was Sie wissen müssen Alkoholgesetz Grünes Licht für die Reorganisation der EAV und die Liberalisierung des Ethanolmarkts Im Gespräch Juri Auderset und Peter Moser über das neue Geschichtsbuch «Rausch & Ordnung» Alcosuisse Was bedeutet die Aktivierung der alcosuisse ag? Abteilung Alkohol und Tabak Vertraute Gesichter in der Nachfolgeorganisation der EAV E-Government Digitale Hilfsmittel für den Umgang mit Spirituosen Jahresbericht Medienmitteilungen und Publikationen Im Jahr 2016 veröffentlichte die EAV fünf Medienmitteilungen, den «Jahresbericht 2015», zwei Ausgaben des Magazins «C 2 H 5 OH Alkohol und Politik», eine neue Auflage der Statistikbroschüre «Alkohol in Zahlen» sowie die jährliche Zusammenstellung der kantonalen Berichte über die Verwendung des Alkoholzehntels. Mit dem Buch «Rausch & Ordnung» wurde zudem ein fundierter und reich illustrierter Überblick über die Geschichte der Alkoholpolitik in der Schweiz publiziert. Das Magazin der EAV Alkohol und Politik 2/ Das Magazin der EAV Alkohol und Politik Letzte Ausgabe Medienmitteilungen 23. Februar 2016: Spirituosenimporte sinken, Inlandproduktion wächst 2015 sanken die Spirituosenimporte auf Hektoliter reinen Alkohols (-2 %). Der Whisky behielt seinen Spitzenplatz, obwohl die Whiskyimporte auf das tiefste Niveau seit 2005 fielen. Nachdem die einheimische Spirituosenproduktion ihren Tiefpunkt erreicht hatte, fasste sie dank den guten Ernteerträgen im Jahr 2014 wieder Fuss. Im Brennjahr 2014/15 wurden Hektoliter reinen Alkohols gebrannt (+42 %). Ungeachtet des Konjunkturabschwungs wachsen die Ethanolverkäufe von Alcosuisse weiter; sie erreichten ,8 Millionen Kilogramm (+2 %). 6. April 2016: Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten Der Bundesrat hat die erste Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes, die in zwei Schritten erfolgen soll, verabschiedet. Erste Priorität haben die Integration der EAV in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarkts. 20. Juni 2016: Alkoholtestkäufe 2015: Differenziertere Analysen liefern ermutigende Ergebnisse 2015 wurden in der Schweiz über 8000 Alkoholtestkäufe durchgeführt. Die durchschnittliche Rate unerlaubter Alkoholverkäufe an Minderjährige ist unter die 30-Prozent-Schwelle gefallen. Untermauert wird dieses ermutigende Ergebnis von differenzierteren Analysen, die ein besseres Verständnis der Realität vor Ort erlauben und interessante Ansätze liefern, wie die bisherigen Präventionsbestrebungen verbessert werden können. Damit beschäftigt sich die Eidgenössische Alkoholverwaltung seit Mit zwei Ausnahmen.* 28. Juli 2016: Alkohol in Zahlen: Durchschnittlicher Pro-Kopf-Verbrauch blieb 2015 stabil Der Alkoholkonsum in der Schweiz ist zwischen 2014 und 2015 stabil geblieben. Er liegt immer noch bei 8,1 Liter reinen Alkohols pro Einwohnerin und Einwohner. Fast die Hälfte (3,9 Liter reinen Alkohols) wird in der Form von Wein konsumiert. Mengenmässig ist jedoch weiterhin Bier das in der Schweiz am häufigsten konsumierte alkoholische Getränk (effektiv: 55,8 Liter pro Kopf). 6. Oktober 2016: «Rausch & Ordnung»: 14 Jahrzehnte Schweizer Alkoholpolitik im Überblick Erstmals liegt ein fundierter Überblick über die Geschichte der Alkoholfrage, der Schweizer Alkoholpolitik und der EAV vor. Das Buch «Rausch & Ordnung» bietet Hintergrundwissen zur Revision des Alkoholgesetzes und zur Auflösung der EAV. Eine digitale Quellenedition und rund 100 Laufmeter neu erschlossene Archivalien laden ein zur vertieften Auseinandersetzung mit den vielseitigen und oft verkannten Aspekten der Alkoholpolitik. Die Buchvernissage findet am Donnerstag, 6. Oktober, um 17 Uhr am Hauptsitz der EAV in Bern statt. 20

29 Juni Jahresbericht Jahresbericht 2015 Eidgenössische Alkoholverwaltung Juli Alkohol in Zahlen 2016 Statistiken der Eidgenössischen Alkoholverwaltung August/Août/Agosto Alkoholzehntel Dîme de l alcool Decima dell alcol Berichte der Kantone 2015 Rapports cantonaux 2015 Rapporti cantonali 2015 RAUSCH & ORDNUNG Eine illustrierte Geschichte der Alkoholfrage, der schweizerischen Alkoholpolitik und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ( ) Juri Auderset Peter Moser Publikationen «C 2 H 5 OH Alkohol und Politik» Mit ihrem Magazin informiert die EAV zweimal jährlich über ihre Aktivitäten, diejenigen ihres Profitcenters Alcosuisse sowie ihrer Partnerinnen und Partner. Die Publikation befasst sich aus unterschiedlicher Warte mit den Themen Alkohol und Ethanol: Herstellung, Handel und Werbung, Prävention und Jugendschutz, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Kultur und Geschichte. Einen wichtigen Platz nimmt auch in diesem Berichtsjahr die Revision des Alkoholgesetzes ein. Die erste Ausgabe 2016 von «C 2 H 5 OH» erschien im Mai, die zweite und gleichzeitig letzte Ausgabe im November. Ab 2017 werden die Informationen der EAV im Magazin des Schweizer Zolls, im «Forum Z.», veröffentlicht. «Jahresbericht 2015» Mit dem Jahresbericht legt die EAV Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab und gibt einen Einblick in die Aufgabengebiete der verschiedenen EAV-Abteilungen. Die Sonderbeilage des «Jahresberichts 2015» widmete sich dem geplanten Schweizer Brennereimuseum «Ô Vergers d Ajoie» im Jura. «Alkohol in Zahlen 2016» Die Statistikbroschüre «Alkohol in Zahlen» der EAV bietet einen Gesamtüberblick über die Geschäftsbereiche der EAV und deren Profitcenter Alcosuisse. Bei der Berechnung des Pro-Kopf-Alkoholverbrauchs wurden die im Rahmen des Reiseverkehrs importierten alkoholischen Getränke neu geschätzt. Die Grundlage dazu lieferte das Suchtmonitoring 2015 des Bundesamts für Gesundheit. Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels Der Reinertrag der EAV wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufgeteilt erhielten die Kantone insgesamt 25,6 Millionen Franken, aufgeschlüsselt im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl. Die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 2015 wurden im August 2016 veröffentlicht. «Rausch & Ordnung»: Geschichte der Alkoholpolitik Mit dem Buch «Rausch & Ordnung» liegt zum ersten Mal ein fundierter Überblick über die Geschichte der Alkoholfrage, der Schweizer Alkoholpolitik und der EAV vor. «Rausch & Ordnung» erläutert unter anderem die Hintergründe der gescheiterten Totalrevision des Alkoholgesetzes und der bevorstehenden Auflösung der EAV. Eine digitale Quellenedition enthält weitere unbekannte Facetten dieses bisher erstaunlich wenig beachteten Aspekts der Zeitgeschichte. Ausserdem wurden 46 historische Filme zur Alkoholpolitik digitalisiert und via YouTube veröffentlicht. 21

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