ECC PREISVERZEICHNIS. Datum 02. September Dokumentversion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ECC PREISVERZEICHNIS. Datum 02. September 2015. Dokumentversion"

Transkript

1 ECC PREISVERZEICHNIS Datum 02. September 2015 Ort Dokumentversion Leipzig 015a Kontakt Clearing Initiatives & Cooperations Phone:

2 Inhaltsangabe 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN Begriffsdefinitionen Jahresentgelt Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) Technische Entgelte Clearing-Entgelte Fälligkeit Abbuchung Kündigung Umsatzsteuerliche Behandlung Entgelte der ECC Entgelte der ECC Lux Änderungen JAHRESENTGELTE Clearing-Mitglieder Nicht-Clearing-Mitglieder Handelsteilnehmer TECHNISCHE ENTGELTE CLEARING-ENTGELTE Strom Erdgas Emissionsrechte Kohle Frachtraten Agrarprodukte Rohöl und Raffinerieprodukte Holzstoff SONSTIGE ENTGELTE Serviceentgelte für Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Serviceentgelt für Margin-Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Verzinsung von Margin-Vermögenswerten in Form von Geld Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) Entgelt für Rücklastschriften Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten ECC EMIR Trade Reporting Service ECC Trading Limit Self-Service Page 2 20

3 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN 1.1. Begriffsdefinitionen Jahresentgelt Das Jahresentgelt wird von der (ECC) jährlich für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme erhoben Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) Die (ECC) erhebt auf der Grundlage von Ziffer 3.13 der Clearing-Bedingungen nachstehend aufgeführtes Jahresentgelt als Ausgleich für die erhöhten Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG. Zur Zahlung des Jahresentgelts sind nur solche Handelsteilnehmer verpflichtet, die sich auf Grund von Ziffer 3.13 Abs. 1 der Clearingbedingungen als Endenergieverbraucher im Sinne des EEffG bei der ECC registriert haben. Soweit entsprechende Endenergieverbräuche nur bis erfolgen, sind die Handelsteilnehmer von diesem Jahresentgelt befreit Technische Entgelte Die technischen Entgelte werden von der ECC für die technischen Zugänge (Datenleitungen) zu den Clearing- und Abwicklungssystemen erhoben Clearing-Entgelte Clearing-Entgelte werden von der European Commodity Clearing Luxembourg S.à r.l. (ECC Lux) für die Abwicklung von Spotmarktgeschäften sowie von Warenlieferungen aus fälligen Futures- Geschäften erhoben. Clearing-Entgelte für die Abwicklung von Futures- und Optionsgeschäften sowie für die finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt-Geschäften 1 werden von der ECC erhoben. Im Kapitel 4 ist ersichtlich, ob die Entgelte von der ECC Lux oder von der ECC in Rechnung gestellt werden. Die Clearing-Entgelte werden für die Abwicklung von Geschäften erhoben. Sie leiten sich vom ausgeführten Umsatz in der Einheit Megawattstunden (MWh), Therm (thm), Tonnen Kohlendioxid (tco2), metrischen Tonnen (t), Short Tons (st) oder Tagen (d) bzw. von der Anzahl der abgeschlossenen Kontrakte (Kontrakt) ab. Clearing Entgelte für den Barausgleich nach Fälligkeit 1 Die Spotgeschäfte zwischen Handelsteilnehmern und einer von PXE beauftragten Gegenpartei (Energy Clearing Counterparty, a.s.- EnCC) in Tschechien (PXE Spotmarkt-Geschäfte) werden durch diese jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen und abgewickelt. Die Rechnungsstellung über die abgewickelten Warenwerte erfolgt durch die EnCC. Die ECC übernimmt ausschließlich die finanzielle Abwicklung dieser Geschäfte. Page 3 20

4 eines Futures über Agrarprodukte werden brutto erhoben. Nicht darin enthalten sind Stromsteuer, Energiesteuer, Netznutzungsentgelte sowie sonstige Steuern und Abgaben. Neben den von der ECC bzw. der ECC Lux vereinnahmten Clearing-Entgelten behalten sich die ECC bzw. die ECC Lux vor, ggf. anfallende Kosten, Gebühren, Entgelte oder Umlagen 2, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. von Übertragungsnetzbetreibern, Registern und Hub-Betreibern erhoben werden, weiter zu belasten bzw. separat in Rechnung zu stellen Fälligkeit Clearing-Entgelte der ECC Lux sind am 10. Werktag des Monats fällig, der dem Tag der Lieferung folgt. Clearing-Entgelte der ECC sind am 10. Werktag des Monats fällig, der der zugrunde liegenden Transaktion folgt. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Beginn dieses Monats. Anbindungsentgelte werden quartalsweise im Voraus fällig und sind bereits mit Bestellung der technischen Zugänge und nicht erst mit Zulassung fällig. Für das erste zu entrichtende Anbindungsentgelt gilt die folgende Regelung: Erfolgt die Bestellung spätestens zum 15. Tag des Monats, so sind Entgelte für den gesamten Monat fällig. Erfolgt die Bestellung nach dem 15. Tag des Monats, so werden Entgelte erst ab dem 1. Tag des Folgemonats fällig. Jahresentgelte sind jährlich im Voraus zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Jahresentgeltes beginnt mit dem Monat, der der Erteilung der Clearing-Lizenz folgt. Alle anderen Entgelte und eventuelle Auslagen einschließlich Umsatzsteuer sind bei Rechnungsstellung fällig Abbuchung Sämtliche gemäß diesem Preisverzeichnis fälligen Entgelte werden über das Clearing-Mitglied als Zahlstelle des Nicht-Clearing-Mitglieds bzw. über den im Rahmen der Clearing-Lizenz erteilten Abbuchungsauftrag abgebucht Kündigung Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Gezahlte Jahresentgelte werden anteilig zurückerstattet. Dabei wird nur der anteilige Betrag für ganze, noch nicht begonnene Monate zurückerstattet. 2 Dies betrifft insbesondere auch aus dem österreichischen Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) resultierende Kosten, Umlagen, Ausgleichsbeträge oder sonstige Aufwendungen. Page 4 20

5 Gezahlte technische Entgelte für den Zeitraum nach Ablauf der oben genannten Kündigungsfrist werden gesondert erstattet. Dabei wird nur der anteilige Betrag für ganze, noch nicht begonnene Monate verrechnet Umsatzsteuerliche Behandlung Entgelte der ECC Die Entgelte der ECC verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Entgelte erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle. Die Angaben beziehen sich auf deutsche Umsatzsteuer. Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland (Deutschland) Ausland Jahresentgelt USt - Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG USt - Technisches Entgelt USt - Clearing-Entgelte für Termingeschäfte Clearing-Entgelte für die finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt- Geschäften Serviceentgelte für Margin- Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Serviceentgelte für Margin- Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) USt - USt - USt - USt - USt - USt - Entgelt für Rücklastschriften USt - Page 5 20

6 Entgeltbezeichnung Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland (Deutschland) Ausland USt - USt - USt - ECC EMIR Trade Reporting Service USt - ECC Trading Limit Service USt Entgelte der ECC Lux Die Entgelte der ECC Lux verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Entgelte erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle. Die Clearingentgelte sind regelmäßig Teil der Bemessungsgrundlage der Lieferungen bzw. der sonstigen Leistungen. Die Angaben beziehen sich auf luxemburgische Umsatzsteuer. Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland Ausland Clearing-Entgelte für Lieferungen aus Spotgeschäften Clearing-Entgelte für Lieferungen aus Spotgeschäften mit negativem Preis Clearing-Entgelte für Lieferungen von Strom, Erdgas, Emissionsrechten oder Herkunftsnachweisen aus fälligen Termingeschäften USt USt USt Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux Reverse-Charge- Verfahren *1 - *2 Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux - *2 Reverse-Charge- Verfahren *1 Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux Reverse-Charge- Verfahren *1 - *2 Page 6 20

7 Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland Ausland *1 *2 Clearing-Entgelte für Handelsgeschäfte in Strom und Erdgas mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen, ggf. unter Anrechnungen nach Ziffer 3.13 Abs. 6 und Abs. 9 i. Verb. m. Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen). USt Lieferung von ECC Lux - - *2 In Gutschriften an Nicht-Clearing-Mitglieder oder Clearing-Mitglieder mit Sitz außerhalb Luxemburgs für Lieferungen oder sonstige Leistungen an die ECC Lux wird keine luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Lieferungen und sonstigen Leistungen sind in Luxemburg steuerbar, auf Grund von Reverse-Charge-Verfahren geht eine Steuerschuldnerschaft auf die ECC Lux über. In Rechnungen an Nicht-Clearing-Mitglieder oder Clearing-Mitglieder mit Sitz außerhalb Luxemburgs für Lieferungen und Leistungen von der ECC Lux wird keine luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Lieferungen und Leistungen sind für die Umsatzsteuer nicht in Luxemburg steuerbar, eine mögliche Steuerschuld geht auf Grund von Reverse-Charge Verfahren auf den Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung über Änderungen Die ECC ist berechtigt, das Preisverzeichnis jederzeit zu ändern, wobei sie den Nicht-Clearing- Mitgliedern und Clearing-Mitgliedern Preisänderungen, die zu einer Erhöhung von Entgelten führen, spätestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen wird. Die ECC ist berechtigt, das Preisverzeichnisses für die Einführung neuer Produkte oder neuer Märkte zu ergänzen, sowie sonstige Änderungen vorzunehmen, die nicht zu einer Erhöhung von Entgelten führen, wobei sie den Nicht-Clearing-Mitgliedern und Clearing-Mitgliedern Ergänzungen oder Änderungen spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen wird. Page 7 20

8 2. JAHRESENTGELTE 2.1. Clearing-Mitglieder Das Jahresentgelt wird vom Clearing-Mitglied für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme erhoben. Neuen Clearing-Mitgliedern wird das Jahresentgelt für die ersten zwölf Monate ihrer Mitgliedschaft bei der ECC erlassen. Entgeltbezeichnung Jahresentgelt Teilnahme am Clearing-Verfahren für Clearing-Mitglieder p.a Nicht-Clearing-Mitglieder Von Nicht-Clearing-Mitgliedern wird für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme ein Jahresentgelt erhoben. Auf das Jahresentgelt werden alle tatsächlich vereinnahmten Clearing-Entgelte des jeweiligen Nicht-Clearing-Mitglieds im jeweiligen Kalenderjahr angerechnet. Unterschreiten die über ein Kalenderjahr auf Grundlage dieses Preisverzeichnisses berechneten Clearing-Entgelte den Betrag des Jahresentgeltes für Nicht-Clearing-Mitglieder, berechnet ECC dem betroffenen Nicht-Clearing-Mitglied zu Beginn des Folgejahres die Differenz aus dem Jahresentgelt und den tatsächlich vereinnahmten Clearing-Entgelten. Für Nicht-Clearing-Mitglieder, welche nicht über ein gesamtes Kalenderjahr Teilnehmer der ECC waren, erfolgt die Berechnung des Jahresentgeltes anteilig (pro angefangenem Monat werden 83,33 mit den tatsächlich angefallenen Clearing-Entgelten verrechnet). In den ersten 12 Monaten der Mitgliedschaft entfällt das Jahresentgelt. Entgeltbezeichnung Jahresentgelt Teilnahme am Clearing-Verfahren für Nicht-Clearing-Mitglieder p.a. Page 8 20

9 2.3. Handelsteilnehmer Das Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG wird entsprechend Ziffer 3.13 der Clearingbedingungen von registrierten Handelsteilnehmern erhoben (siehe 1.2). Entgeltbezeichnung Teilnahme am Clearing-Verfahren für registrierte Handelsteilnehmer im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG Jahresentgelt p.a. Page 9 20

10 3. TECHNISCHE ENTGELTE Die technischen Entgelte eines Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitglieds werden jeweils für seine technischen Zugänge (Datenleitungen) zu dem Clearing- und Abwicklungssystem EUREX erhoben. Die Höhe der technischen Entgelte ist abhängig von der gewählten Zugangsvariante. Das technische Entgelt für einen Zugang entfällt für ein Nicht-Clearing-Mitglied oder Clearing- Mitglied, das bereits im Rahmen einer Börsenteilnahme an der EEX oder EUREX oder im Rahmen einer Clearing-Mitgliedschaft bei der Eurex Clearing AG über diesen Zugang verfügt. Es gelten die folgenden technischen Entgelte: Zugangsart EUREX GUI über Internet VPN (1 Mbit/s) Leased Line (E1) Entgelt p.a p.a p.a. Page 10 20

11 4. CLEARING-ENTGELTE 4.1. Strom Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Strom. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Stromlieferung aus Day-ahead Spotgeschäften (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Stromlieferung aus Serbischen Day-ahead Spotgeschäften (ECC Lux) Stromlieferung aus Intraday Spotgeschäften (ECC Lux) Futuresgeschäfte Futuresgeschäfte (ECC) mit den folgenden Ausnahmen: 1,50 ct/mwh 2,00 ct/mwh *1 3,50 ct/mwh 0,50 ct/mwh *2 *3, *4 Futuresgeschäfte in Cap-Futures (ECC) 0,10 ct/mwh Futuresgeschäfte in Czech Futures (ECC) Futuresgeschäfte in French, Italian Day und Weekend Futures (ECC) Futuresgeschäfte in Herkunftsnachweisen (ECC) Futuresgeschäfte in Slovakian Futures (ECC) Lieferung von Futures Stromlieferungen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Stromlieferungen nach Fälligkeit PXE Slovakian Physical Power Futures (ECC Lux) Lieferung von Herkunftsnachweisen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) Lieferung eines Futures nach Ausübung einer Option (ECC) Optionsgeschäfte Optionsgeschäfte (ECC) Sonstige 1,00 ct/mwh 1,00 ct/mwh 0,25 ct/mwh 1,00 ct/mwh 1,00 ct/mwh 2,50 ct/mwh 0,02 ct/mwh 0,00 ct/mwh 0,250 ct/mwh (Prämie 15 ct/mwh) 0,125 ct/mwh (Prämie < 15 ct/mwh) Page 11 20

12 Transaktion Sonstige Finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt-Geschäften (ECC) Stromlieferungen zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziffer 3.13 Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) ggf. unter Anrechnungen nach Ziff Abs. 6 und 9 in Verb. mit Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen. 3 Clearing-Entgelt 0,50 ct/mwh 120,00 ct/mwh *1 *2 *3 *4 Voraussichtlich ab November 2015 Fee Holiday für das Nordic-Leg bei Orderbuchgeschäften über Strommarkt Spreads bis Fee Holiday bis Voraussichtlich ab Das Clearing-Entgelt für Handelsgeschäfte mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) kann durch die Anrechnung übertragener Energieeffizienzmaßnahmen der Handelsteilnehmer oder Märkte gemäß Ziff Abs. 6, 9 in Verb. mit Abs. 10 ganz oder teilweise reduziert werden. In der Regel wird eine Reduktion bis auf maximal 10% (entspricht 12 ct/mwh) erfolgen. Page 12 20

13 4.2. Erdgas Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Erdgas. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften in ZEE Natural Gas (ECC Lux) Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften in NBP Natural Gas (ECC Lux) Futuresgeschäfte Futuresgeschäfte (ECC) mit den folgenden Ausnahmen: 1,00 ct/mwh 0,0025 GBp/thm *1 0,0025 GBp/thm *2 0,25 ct/mwh Futuresgeschäfte in ZEE Natural Gas Futures (ECC) 0,0006 GBp/thm *1 Futuresgeschäfte in NBP Natural Gas Futures (ECC) 0,0006 GBp/thm *2 Lieferung von Futures Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von ZEE Natural Gas Futures (ECC Lux) Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von NBP Natural Gas Futures (ECC Lux) 1,00 ct/mwh 0,0002 GBp/thm *1 0,0002 GBp/thm *2 Page 13 20

14 Transaktion Clearing-Entgelt Sonstige Erdgaslieferungen zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) ggf. unter Anrechnungen nach Ziff Abs. 6 und 9 in Verb. mit Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen ,00 ct/mwh *1 *2 Fee Holiday bis Fee Holiday bis Das Clearing-Entgelt für Handelsgeschäfte mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziffer 3.13 Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) kann durch die Anrechnung übertragener Energieeffizienzmaßnahmen der Handelsteilnehmer oder Märkte gemäß Ziff Abs. 6, 9 in Verb. mit Abs. 10 ganz oder teilweise reduziert werden. In der Regel wird eine Reduktion bis auf maximal 10% (entspricht 10 ct/mwh) erfolgen. Page 14 20

15 4.3. Emissionsrechte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Emissionsrechte. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Sekundärhandel Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Primary Auction (nur Käufer) Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Primary Auction (nur Käufer) der gemeinsamen transitorischen Auktionsplattform (EU) Futuresgeschäfte 0,05 ct/tco 2 *1 0,10 ct/tco 2 0,05 ct/tco 2 Futuresgeschäfte (ECC) 0,05 ct/tco 2 *1, *2 Lieferung von Futures Lieferung von Emissionsrechten nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) n/a *1 *2 Bis einschließlich fällt das entsprechende Clearing-Entgelt bei Spot/Future-Spreads nur für ein Leg des jeweiligen Spreads an. Bei Orderbuchgeschäften über Futures auf Emissionsberechtigungen zahlt nur der Aggressor das Clearingentgelt Kohle Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Kohle. Transaktion Futuresgeschäfte in USD (ECC) Futuresgeschäfte in EUR (ECC) Clearing-Entgelt 0,0020 $/t 0,0015 /t Page 15 20

16 4.5. Frachtraten Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Frachtraten. Transaktion Futuresgeschäfte in Dry Bulk Time Charter Frachtraten (ECC) Futuresgeschäfte in Dry Bulk Trip Time Charter Frachtraten (ECC) Futuresgeschäfte in Dry Bulk Voyage Routes Frachtraten (ECC) Clearing-Entgelt 1,40 $/d 1,40 $/d 0,0014 $/t 4.6. Agrarprodukte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Agrarprodukte. Transaktion Clearing-Entgelt Futuresgeschäfte in Butter (ECC) Futuresgeschäfte in Düngemitteln (ECC) 0,50 /Kontrakt 0,035 $/t bzw. st Futuresgeschäfte in Ferkel (ECC) 3,00 /Kontrakt *1 Futuresgeschäfte in Kartoffeln (ECC) Futuresgeschäfte in Magermilchpulver (ECC) Futuresgeschäfte in Molkenpulver (ECC) 1,00 /Kontrakt 0,50 /Kontrakt 1,00 /Kontrakt Futuresgeschäfte in Schweinen (ECC) 3,00 /Kontrakt *1 Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Butter (ECC) 1,50 /Kontrakt Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Ferkel (ECC) 10,00 /Kontrakt *1 Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Kartoffeln (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Magermilchpulver (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Molkenpulver (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Schweine (ECC) 3,00 /Kontrakt 1,50 /Kontrakt 2,50 /Kontrakt 10,00 /Kontrakt *1 *1 Fee Holiday bis Page 16 20

17 4.7. Rohöl und Raffinerieprodukte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Rohöl und Raffinerieprodukte. Transaktion Futuresgeschäfte in Rohöl-Preisformeln (ECC) Clearing-Entgelt 0,50 ct/mwh 4.8. Holzstoff Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Holzstoff. Transaktion Futuresgeschäfte in NBSK Softwood Kraft Pulp Kontrakten in USD (ECC) Futuresgeschäfte in BHKP Hardwood Kraft Pulp Kontrakten in USD (ECC) Clearing-Entgelt 0,10 /t *1 0,10 /t *1 *1 Voraussichtlich ab Page 17 20

18 5. SONSTIGE ENTGELTE 5.1. Serviceentgelte für Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Für als Sicherheit gelieferte akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten wird täglich ein Entgelt in Höhe von 0,05% p.a. berechnet. Die Berechnung des Entgelts erfolgt act / 365 auf der Grundlage des Werts in EUR der auf internen Sicherheitenverrechnungskonten des Clearing-Mitglieds zur Erfüllung der Margin-Verpflichtung erfassten akzeptierten Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten. Daher sind a) auf den Margin-Konten erfasste akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten, deren Lieferung nicht zur Erfüllung der Margin-Verpflichtung erforderlich ist, b) akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Geld, c) Beiträge an den Clearing-Fonds und d) zur Erfüllung der Anforderungen an das haftende Eigenkapital bereitgestellte Mittel sind nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage Serviceentgelt für Margin-Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Für zur Reduktion von Margin-Anforderungen verwendete Emissionsrechte wird kein Entgelt erhoben Verzinsung von Margin-Vermögenswerten in Form von Geld Die aus der Anlage von als Sicherheit hinterlegten Margin-Vermögenswerten in Form von Geld entstehenden Zinsen reicht die ECC als Verzinsung an seine Clearing-Mitglieder weiter, wobei sie einen Abschlag des Kapitalertrages in Höhe von maximal 10 Basispunkten als Zinsmarge einbehält. Eine Verzinsung der Margin-Vermögenswerte erfolgt erst ab einem Kapitalertrag von größer als 10 BP. Die Berechnung der Verzinsung erfolgt auf täglicher Basis Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Für als Sicherheit hinterlegte Margin-Vermögenswerte in Form von Geld kann die ECC von den Clearing-Mitgliedern die Erstattung von Aufwendungen verlangen, die aus deren Verwaltung bzw. Anlage entstehen. Als Aufwendungen erstattungspflichtig sind negative Zinssätze, Strafgebühren, Kommissionen und sonstige in vergleichbarer Weise wirkende Zahlungen, die von der kontoführenden Zentral- oder Geschäftsbank in Bezug auf das jeweilige Geldguthaben festgesetzt werden zuzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 2 Basispunkten. Die Berechnung erfolgt auf täglicher Basis. Page 18 20

19 Eine nach Punkt 5.3 durch die ECC einbehaltene Zinsmarge reduziert die Verwaltungspauschale bis maximal Null BP Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) Sofern der ECC für die Führung der CBF-Konten eines Clearing-Mitgliedes entsprechend dem jeweils gültigen CBF-Preisverzeichnis Entgelte von der CBF in Rechnung gestellt werden, wird die ECC diese dem Clearing-Mitglied weiterbelasten Entgelt für Rücklastschriften Für Rücklastschriften wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 10 erhoben Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Bei Verlust eines Smart Card Readers oder eines Token, der für WebAccess erforderlich ist, kann von der ECC ein Entgelt von einmalig erhoben Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Eine Auslieferung von Emissionsrechten auf ein beliebiges Registerkonto des Teilnehmers, die bis zum vorangehenden ECC Geschäftstag beantragt wurde, ist gebührenfrei. Für eine taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto des Teilnehmers wird von der ECC ein Entgelt in Höhe von 500 pro Übertrag erhoben Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten Für die Erhebung einer Delivery Margin aufgrund einer durch Teilnehmer zu verantwortenden Unterdeckung des internen Bestandskontos wird täglich ein Entgelt in Höhe von 0,01% p.d. berechnet. Die Berechnung des Entgelts erfolgt auf der Grundlage der erhobenen Delivery Margin in EUR ECC EMIR Trade Reporting Service ECC bietet die Möglichkeit das Trade Reporting gemäß EMIR Art. 9 an ECC zu delegieren. Dieser Trade Reporting Service wird auf Grundlage der General Terms and Conditions zum ECC EMIR Trade Reporting Service durchgeführt. ECC berechnet ein monatliches Entgelt in Höhe von 200 für die Durchführung des Reportings. Das Entgelt ist einmal jährlich, jeweils am 15. Januar des Folgejahres, zahlbar. Page 19 20

20 5.11. ECC Trading Limit Self-Service Der Lesezugriff auf die ECC Trading Limit Self-Service Lösung (SMSS) ist kostenfrei und wird auf Nachfrage eingerichtet. Für die Nutzung des Systems als Auftraggeber von Limits berechnet die ECC den Nutzern monatliche Entgelte entsprechend der nachfolgenden Tabelle: Beschreibung Basisentgelt für Clearing Mitglieder (als Auftraggeber von Limits) Basisentgelt für Nicht-Clearing Mitglieder (als Auftraggeber von Limits) Verwaltungsentgelt pro Limit (für den Auftraggeber eines Limits) Gebühr 550 pro Monat 100 pro Monat 30 pro Monat Page 20 20

1354. Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG vom 26. August 2016

1354. Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG vom 26. August 2016 1354. Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG vom 26. August 2016 Es wird das mit 19. August 2016 gültige Preisverzeichnis (Version 021) der European Commodity Clearing AG in der Beilage

Mehr

ECC PREISVERZEICHNIS. Datum 18. Januar Dokumentversion 024

ECC PREISVERZEICHNIS. Datum 18. Januar Dokumentversion 024 ECC PREISVERZEICHNIS Datum 18. Januar 2017 Ort Leipzig Dokumentversion 024 Kontakt Clearing Initiatives & Cooperations Phone: +49 341 24680-577 E-mail: ClearingInitiatives@ecc.de Inhaltsangabe 1. ALLGEMEINE

Mehr

ECC PREISVERZEICHNIS Leipzig. Dokumentversion: 033b

ECC PREISVERZEICHNIS Leipzig. Dokumentversion: 033b ECC PREISVERZEICHNIS 26.03.2018 Leipzig Dokumentversion: 033b 1. Allgemeine Regelungen 4 1.1 Begriffsdefinitionen 4 Jahresentgelt 4 Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz

Mehr

ECC PREISVERZEICHNIS Leipzig. Version 040

ECC PREISVERZEICHNIS Leipzig. Version 040 ECC PREISVERZEICHNIS 01.01.2019 Leipzig 1. Allgemeine Regelungen 4 1.1 Begriffsdefinitionen 4 Jahresentgelt 4 Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) 4 Technische

Mehr

PREISVERZEICHNIS PRICE LIST. Datum / Date 01.01.2012. Dokumentversion / Document Release

PREISVERZEICHNIS PRICE LIST. Datum / Date 01.01.2012. Dokumentversion / Document Release PREISVERZEICHNIS PRICE LIST Datum / Date 01.01.2012 Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 0004f TABLE OF CONTENTS Table of Contents... 2 1 Allgemeine Regelungen / General Regulations...

Mehr

Kapitel I Allgemeine Bedingungen

Kapitel I Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Copyright 2014 All rights reserved. Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber

Copyright 2014 All rights reserved. Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber Überblick - Emissionshandels an der EEX EUA Spot- und Terminhandel seit Einführung des EU ETS (2005) Führende Auktionsplattform

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** KAPITEL I WIRD GEÄNDERT. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Preisliste der Clearingdienstleistungen

Preisliste der Clearingdienstleistungen Preisliste der Clearingdienstleistungen Börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Derivate September 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 3 2. Preisgestaltung 3 3. Preisstruktur 4 3.1. Transaktionsbezogene

Mehr

Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig

Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig 1 Agenda Vorstellung European Energy Exchange Die Spotmarkt-Auktion für Strom Von der EEG-Vergütung

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

DOC Report. SIX Repo AG. Handelsordnung für den OTC Spot Markt

DOC Report. SIX Repo AG. Handelsordnung für den OTC Spot Markt DOC Report SIX Repo AG DDDD-OOOO-CCCC-SSSSMMmmd/L-Ann (version controlled documents),, 5.08.05 5.08.05 Zweck und Grundlage Diese Handelsordnung enthält Ausführungsbestimmungen für den OTC Spot Markt und

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH Seite 1 II. Kapitel: Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2.1 Unterabschnitt: Abwicklung von Eurex Bonds-Geschäften Die Eurex Clearing

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Professional Backup V 1.0.1 Stand: 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS PROFESSIONAL BACKUP... 3 Leistungen der Backup-Pakete...

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

eurex rundschreiben 256/14

eurex rundschreiben 256/14 eurex rundschreiben 256/14 Datum: 1. Dezember 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Geplante Einstellung des Handels

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

eurex rundschreiben 175/14

eurex rundschreiben 175/14 Datum: 7. August 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Hohe Priorität Eurex Trade Entry Services: Einführung einer

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08. Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.2011) Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden

Mehr

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate 1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 Angebot an die Inhaber der (Teil-)Wandelschuldverschreibungen 6,85% Wandelschuldverschreibung von 2007/2010 der

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

Selbstbesicherung Fachabteilung Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme

Selbstbesicherung Fachabteilung Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme Fachabteilung Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme Seite 2 Selbstbesicherung Antwort auf Marktanforderungen Um den Anforderungen des Marktes nach zusätzlicher Zentralbankliquidität für die Abwicklung

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet

Mehr

Bestellung / Antrag für SecureID Card

Bestellung / Antrag für SecureID Card Um eine Onlineverbindung mit dem GeKo-System bzw. Service 42-System eingehen zu können, benötigen Sie pro User eine SecureID Card. Pro SecureID Card wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 (zuzüglich der gesetzlichen

Mehr

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 1 Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1.1 Teilabschnitt Clearing-Lizenz

Mehr

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg,

Mehr

Basis-Dienstleistungsgebühr Minimum pro Quartal pro Portfolio CHF 300

Basis-Dienstleistungsgebühr Minimum pro Quartal pro Portfolio CHF 300 Gebührenblatt Basis-Dienstleistungspaket Basis-Dienstleistungsgebühr 0.20% p.a. Minimum pro Quartal pro Portfolio CHF 300 Beinhaltet Administrationsgebühren (Depotbewertungen, Kontoauszüge und Buchungsgebühren).

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen in der Fassung vom 03.07.2006, zuletzt geändert am 05.12.2011 1 Steuererhebung

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10)

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10) Weitere Informationen über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Clearstream Banking S.A., Luxembourg von Eurex Clearing anerkannt als weitere Lokation für Margin-Sicherheiten in Wertpapieren

Clearstream Banking S.A., Luxembourg von Eurex Clearing anerkannt als weitere Lokation für Margin-Sicherheiten in Wertpapieren eurex clearing rundschreiben 039/13 Datum: 27. März 2013 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Dr. Thomas Book Clearstream Banking S.A., Luxembourg von

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 126/14, 127/14 Kontakt: Derivatives Clearing, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing.

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 126/14, 127/14 Kontakt: Derivatives Clearing, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing. eurex clearing rundschreiben 077/14 Datum: 13. Juni 2014 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert EURIBOR-Initiative: Erlösbeteiligungsprogramme,

Mehr

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Normabkürzung Normtitel KigaBO Kindergarten- BeitragsO Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber Verkündungsstand: 08.01.2009in Kraft ab: 16.07.2008 BRE Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile Seite 1 **************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN *****************************************************************

Mehr

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer

Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Inhalt: AUFTRAGSERTEILUNG AN DE INTERNATIONAL D.O.O. ALS SERVICEMARKE VON AHK SERBIEN NOTARIELL BEGLAUBIGTE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT ZUR ABWICKLUNG DES VERFAHRENS

Mehr

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN Ausgabe November 2012 Ausgabe April 2013 3.5. Die Zinssätze für täglich fällige Sparbücher (z. B. Eckzinssparbücher) und 1-Monats- Sparbücher sind fix und unterliegen

Mehr

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004 F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr