ECC PREISVERZEICHNIS. Datum 02. September Dokumentversion
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1 ECC PREISVERZEICHNIS Datum 02. September 2015 Ort Dokumentversion Leipzig 015a Kontakt Clearing Initiatives & Cooperations Phone:
2 Inhaltsangabe 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN Begriffsdefinitionen Jahresentgelt Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) Technische Entgelte Clearing-Entgelte Fälligkeit Abbuchung Kündigung Umsatzsteuerliche Behandlung Entgelte der ECC Entgelte der ECC Lux Änderungen JAHRESENTGELTE Clearing-Mitglieder Nicht-Clearing-Mitglieder Handelsteilnehmer TECHNISCHE ENTGELTE CLEARING-ENTGELTE Strom Erdgas Emissionsrechte Kohle Frachtraten Agrarprodukte Rohöl und Raffinerieprodukte Holzstoff SONSTIGE ENTGELTE Serviceentgelte für Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Serviceentgelt für Margin-Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Verzinsung von Margin-Vermögenswerten in Form von Geld Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) Entgelt für Rücklastschriften Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten ECC EMIR Trade Reporting Service ECC Trading Limit Self-Service Page 2 20
3 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN 1.1. Begriffsdefinitionen Jahresentgelt Das Jahresentgelt wird von der (ECC) jährlich für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme erhoben Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem Österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) Die (ECC) erhebt auf der Grundlage von Ziffer 3.13 der Clearing-Bedingungen nachstehend aufgeführtes Jahresentgelt als Ausgleich für die erhöhten Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG. Zur Zahlung des Jahresentgelts sind nur solche Handelsteilnehmer verpflichtet, die sich auf Grund von Ziffer 3.13 Abs. 1 der Clearingbedingungen als Endenergieverbraucher im Sinne des EEffG bei der ECC registriert haben. Soweit entsprechende Endenergieverbräuche nur bis erfolgen, sind die Handelsteilnehmer von diesem Jahresentgelt befreit Technische Entgelte Die technischen Entgelte werden von der ECC für die technischen Zugänge (Datenleitungen) zu den Clearing- und Abwicklungssystemen erhoben Clearing-Entgelte Clearing-Entgelte werden von der European Commodity Clearing Luxembourg S.à r.l. (ECC Lux) für die Abwicklung von Spotmarktgeschäften sowie von Warenlieferungen aus fälligen Futures- Geschäften erhoben. Clearing-Entgelte für die Abwicklung von Futures- und Optionsgeschäften sowie für die finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt-Geschäften 1 werden von der ECC erhoben. Im Kapitel 4 ist ersichtlich, ob die Entgelte von der ECC Lux oder von der ECC in Rechnung gestellt werden. Die Clearing-Entgelte werden für die Abwicklung von Geschäften erhoben. Sie leiten sich vom ausgeführten Umsatz in der Einheit Megawattstunden (MWh), Therm (thm), Tonnen Kohlendioxid (tco2), metrischen Tonnen (t), Short Tons (st) oder Tagen (d) bzw. von der Anzahl der abgeschlossenen Kontrakte (Kontrakt) ab. Clearing Entgelte für den Barausgleich nach Fälligkeit 1 Die Spotgeschäfte zwischen Handelsteilnehmern und einer von PXE beauftragten Gegenpartei (Energy Clearing Counterparty, a.s.- EnCC) in Tschechien (PXE Spotmarkt-Geschäfte) werden durch diese jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen und abgewickelt. Die Rechnungsstellung über die abgewickelten Warenwerte erfolgt durch die EnCC. Die ECC übernimmt ausschließlich die finanzielle Abwicklung dieser Geschäfte. Page 3 20
4 eines Futures über Agrarprodukte werden brutto erhoben. Nicht darin enthalten sind Stromsteuer, Energiesteuer, Netznutzungsentgelte sowie sonstige Steuern und Abgaben. Neben den von der ECC bzw. der ECC Lux vereinnahmten Clearing-Entgelten behalten sich die ECC bzw. die ECC Lux vor, ggf. anfallende Kosten, Gebühren, Entgelte oder Umlagen 2, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. von Übertragungsnetzbetreibern, Registern und Hub-Betreibern erhoben werden, weiter zu belasten bzw. separat in Rechnung zu stellen Fälligkeit Clearing-Entgelte der ECC Lux sind am 10. Werktag des Monats fällig, der dem Tag der Lieferung folgt. Clearing-Entgelte der ECC sind am 10. Werktag des Monats fällig, der der zugrunde liegenden Transaktion folgt. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Beginn dieses Monats. Anbindungsentgelte werden quartalsweise im Voraus fällig und sind bereits mit Bestellung der technischen Zugänge und nicht erst mit Zulassung fällig. Für das erste zu entrichtende Anbindungsentgelt gilt die folgende Regelung: Erfolgt die Bestellung spätestens zum 15. Tag des Monats, so sind Entgelte für den gesamten Monat fällig. Erfolgt die Bestellung nach dem 15. Tag des Monats, so werden Entgelte erst ab dem 1. Tag des Folgemonats fällig. Jahresentgelte sind jährlich im Voraus zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Jahresentgeltes beginnt mit dem Monat, der der Erteilung der Clearing-Lizenz folgt. Alle anderen Entgelte und eventuelle Auslagen einschließlich Umsatzsteuer sind bei Rechnungsstellung fällig Abbuchung Sämtliche gemäß diesem Preisverzeichnis fälligen Entgelte werden über das Clearing-Mitglied als Zahlstelle des Nicht-Clearing-Mitglieds bzw. über den im Rahmen der Clearing-Lizenz erteilten Abbuchungsauftrag abgebucht Kündigung Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Gezahlte Jahresentgelte werden anteilig zurückerstattet. Dabei wird nur der anteilige Betrag für ganze, noch nicht begonnene Monate zurückerstattet. 2 Dies betrifft insbesondere auch aus dem österreichischen Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) resultierende Kosten, Umlagen, Ausgleichsbeträge oder sonstige Aufwendungen. Page 4 20
5 Gezahlte technische Entgelte für den Zeitraum nach Ablauf der oben genannten Kündigungsfrist werden gesondert erstattet. Dabei wird nur der anteilige Betrag für ganze, noch nicht begonnene Monate verrechnet Umsatzsteuerliche Behandlung Entgelte der ECC Die Entgelte der ECC verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Entgelte erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle. Die Angaben beziehen sich auf deutsche Umsatzsteuer. Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland (Deutschland) Ausland Jahresentgelt USt - Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG USt - Technisches Entgelt USt - Clearing-Entgelte für Termingeschäfte Clearing-Entgelte für die finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt- Geschäften Serviceentgelte für Margin- Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Serviceentgelte für Margin- Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) USt - USt - USt - USt - USt - USt - Entgelt für Rücklastschriften USt - Page 5 20
6 Entgeltbezeichnung Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland (Deutschland) Ausland USt - USt - USt - ECC EMIR Trade Reporting Service USt - ECC Trading Limit Service USt Entgelte der ECC Lux Die Entgelte der ECC Lux verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Entgelte erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle. Die Clearingentgelte sind regelmäßig Teil der Bemessungsgrundlage der Lieferungen bzw. der sonstigen Leistungen. Die Angaben beziehen sich auf luxemburgische Umsatzsteuer. Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland Ausland Clearing-Entgelte für Lieferungen aus Spotgeschäften Clearing-Entgelte für Lieferungen aus Spotgeschäften mit negativem Preis Clearing-Entgelte für Lieferungen von Strom, Erdgas, Emissionsrechten oder Herkunftsnachweisen aus fälligen Termingeschäften USt USt USt Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux Reverse-Charge- Verfahren *1 - *2 Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux - *2 Reverse-Charge- Verfahren *1 Lieferung an ECC Lux Lieferung von ECC Lux Reverse-Charge- Verfahren *1 - *2 Page 6 20
7 Entgeltbezeichnung Sitz des Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitgliedes Inland Ausland *1 *2 Clearing-Entgelte für Handelsgeschäfte in Strom und Erdgas mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen, ggf. unter Anrechnungen nach Ziffer 3.13 Abs. 6 und Abs. 9 i. Verb. m. Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen). USt Lieferung von ECC Lux - - *2 In Gutschriften an Nicht-Clearing-Mitglieder oder Clearing-Mitglieder mit Sitz außerhalb Luxemburgs für Lieferungen oder sonstige Leistungen an die ECC Lux wird keine luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Lieferungen und sonstigen Leistungen sind in Luxemburg steuerbar, auf Grund von Reverse-Charge-Verfahren geht eine Steuerschuldnerschaft auf die ECC Lux über. In Rechnungen an Nicht-Clearing-Mitglieder oder Clearing-Mitglieder mit Sitz außerhalb Luxemburgs für Lieferungen und Leistungen von der ECC Lux wird keine luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Lieferungen und Leistungen sind für die Umsatzsteuer nicht in Luxemburg steuerbar, eine mögliche Steuerschuld geht auf Grund von Reverse-Charge Verfahren auf den Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung über Änderungen Die ECC ist berechtigt, das Preisverzeichnis jederzeit zu ändern, wobei sie den Nicht-Clearing- Mitgliedern und Clearing-Mitgliedern Preisänderungen, die zu einer Erhöhung von Entgelten führen, spätestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen wird. Die ECC ist berechtigt, das Preisverzeichnisses für die Einführung neuer Produkte oder neuer Märkte zu ergänzen, sowie sonstige Änderungen vorzunehmen, die nicht zu einer Erhöhung von Entgelten führen, wobei sie den Nicht-Clearing-Mitgliedern und Clearing-Mitgliedern Ergänzungen oder Änderungen spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen wird. Page 7 20
8 2. JAHRESENTGELTE 2.1. Clearing-Mitglieder Das Jahresentgelt wird vom Clearing-Mitglied für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme erhoben. Neuen Clearing-Mitgliedern wird das Jahresentgelt für die ersten zwölf Monate ihrer Mitgliedschaft bei der ECC erlassen. Entgeltbezeichnung Jahresentgelt Teilnahme am Clearing-Verfahren für Clearing-Mitglieder p.a Nicht-Clearing-Mitglieder Von Nicht-Clearing-Mitgliedern wird für die Nutzung der Clearing- und Abwicklungssysteme ein Jahresentgelt erhoben. Auf das Jahresentgelt werden alle tatsächlich vereinnahmten Clearing-Entgelte des jeweiligen Nicht-Clearing-Mitglieds im jeweiligen Kalenderjahr angerechnet. Unterschreiten die über ein Kalenderjahr auf Grundlage dieses Preisverzeichnisses berechneten Clearing-Entgelte den Betrag des Jahresentgeltes für Nicht-Clearing-Mitglieder, berechnet ECC dem betroffenen Nicht-Clearing-Mitglied zu Beginn des Folgejahres die Differenz aus dem Jahresentgelt und den tatsächlich vereinnahmten Clearing-Entgelten. Für Nicht-Clearing-Mitglieder, welche nicht über ein gesamtes Kalenderjahr Teilnehmer der ECC waren, erfolgt die Berechnung des Jahresentgeltes anteilig (pro angefangenem Monat werden 83,33 mit den tatsächlich angefallenen Clearing-Entgelten verrechnet). In den ersten 12 Monaten der Mitgliedschaft entfällt das Jahresentgelt. Entgeltbezeichnung Jahresentgelt Teilnahme am Clearing-Verfahren für Nicht-Clearing-Mitglieder p.a. Page 8 20
9 2.3. Handelsteilnehmer Das Jahresentgelt im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG wird entsprechend Ziffer 3.13 der Clearingbedingungen von registrierten Handelsteilnehmern erhoben (siehe 1.2). Entgeltbezeichnung Teilnahme am Clearing-Verfahren für registrierte Handelsteilnehmer im Zusammenhang mit dem österreichischen EEffG Jahresentgelt p.a. Page 9 20
10 3. TECHNISCHE ENTGELTE Die technischen Entgelte eines Nicht-Clearing-Mitgliedes oder Clearing-Mitglieds werden jeweils für seine technischen Zugänge (Datenleitungen) zu dem Clearing- und Abwicklungssystem EUREX erhoben. Die Höhe der technischen Entgelte ist abhängig von der gewählten Zugangsvariante. Das technische Entgelt für einen Zugang entfällt für ein Nicht-Clearing-Mitglied oder Clearing- Mitglied, das bereits im Rahmen einer Börsenteilnahme an der EEX oder EUREX oder im Rahmen einer Clearing-Mitgliedschaft bei der Eurex Clearing AG über diesen Zugang verfügt. Es gelten die folgenden technischen Entgelte: Zugangsart EUREX GUI über Internet VPN (1 Mbit/s) Leased Line (E1) Entgelt p.a p.a p.a. Page 10 20
11 4. CLEARING-ENTGELTE 4.1. Strom Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Strom. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Stromlieferung aus Day-ahead Spotgeschäften (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Stromlieferung aus Serbischen Day-ahead Spotgeschäften (ECC Lux) Stromlieferung aus Intraday Spotgeschäften (ECC Lux) Futuresgeschäfte Futuresgeschäfte (ECC) mit den folgenden Ausnahmen: 1,50 ct/mwh 2,00 ct/mwh *1 3,50 ct/mwh 0,50 ct/mwh *2 *3, *4 Futuresgeschäfte in Cap-Futures (ECC) 0,10 ct/mwh Futuresgeschäfte in Czech Futures (ECC) Futuresgeschäfte in French, Italian Day und Weekend Futures (ECC) Futuresgeschäfte in Herkunftsnachweisen (ECC) Futuresgeschäfte in Slovakian Futures (ECC) Lieferung von Futures Stromlieferungen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Stromlieferungen nach Fälligkeit PXE Slovakian Physical Power Futures (ECC Lux) Lieferung von Herkunftsnachweisen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) Lieferung eines Futures nach Ausübung einer Option (ECC) Optionsgeschäfte Optionsgeschäfte (ECC) Sonstige 1,00 ct/mwh 1,00 ct/mwh 0,25 ct/mwh 1,00 ct/mwh 1,00 ct/mwh 2,50 ct/mwh 0,02 ct/mwh 0,00 ct/mwh 0,250 ct/mwh (Prämie 15 ct/mwh) 0,125 ct/mwh (Prämie < 15 ct/mwh) Page 11 20
12 Transaktion Sonstige Finanzielle Abwicklung von PXE Spotmarkt-Geschäften (ECC) Stromlieferungen zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziffer 3.13 Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) ggf. unter Anrechnungen nach Ziff Abs. 6 und 9 in Verb. mit Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen. 3 Clearing-Entgelt 0,50 ct/mwh 120,00 ct/mwh *1 *2 *3 *4 Voraussichtlich ab November 2015 Fee Holiday für das Nordic-Leg bei Orderbuchgeschäften über Strommarkt Spreads bis Fee Holiday bis Voraussichtlich ab Das Clearing-Entgelt für Handelsgeschäfte mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) kann durch die Anrechnung übertragener Energieeffizienzmaßnahmen der Handelsteilnehmer oder Märkte gemäß Ziff Abs. 6, 9 in Verb. mit Abs. 10 ganz oder teilweise reduziert werden. In der Regel wird eine Reduktion bis auf maximal 10% (entspricht 12 ct/mwh) erfolgen. Page 12 20
13 4.2. Erdgas Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Erdgas. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften in ZEE Natural Gas (ECC Lux) Erdgaslieferungen aus Spotgeschäften in NBP Natural Gas (ECC Lux) Futuresgeschäfte Futuresgeschäfte (ECC) mit den folgenden Ausnahmen: 1,00 ct/mwh 0,0025 GBp/thm *1 0,0025 GBp/thm *2 0,25 ct/mwh Futuresgeschäfte in ZEE Natural Gas Futures (ECC) 0,0006 GBp/thm *1 Futuresgeschäfte in NBP Natural Gas Futures (ECC) 0,0006 GBp/thm *2 Lieferung von Futures Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) mit den folgenden Ausnahmen: Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von ZEE Natural Gas Futures (ECC Lux) Erdgaslieferungen nach Fälligkeit von NBP Natural Gas Futures (ECC Lux) 1,00 ct/mwh 0,0002 GBp/thm *1 0,0002 GBp/thm *2 Page 13 20
14 Transaktion Clearing-Entgelt Sonstige Erdgaslieferungen zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziff Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) ggf. unter Anrechnungen nach Ziff Abs. 6 und 9 in Verb. mit Ziff Abs. 10 der ECC Clearingbedingungen ,00 ct/mwh *1 *2 Fee Holiday bis Fee Holiday bis Das Clearing-Entgelt für Handelsgeschäfte mit Lieferung zum Endenergieverbrauch gemäß österreichischem EEffG in Österreich zur Deckung des Ausgleichsbetrages (Ziffer 3.13 Abs. 5 der ECC Clearingbedingungen) kann durch die Anrechnung übertragener Energieeffizienzmaßnahmen der Handelsteilnehmer oder Märkte gemäß Ziff Abs. 6, 9 in Verb. mit Abs. 10 ganz oder teilweise reduziert werden. In der Regel wird eine Reduktion bis auf maximal 10% (entspricht 10 ct/mwh) erfolgen. Page 14 20
15 4.3. Emissionsrechte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Spot- und Terminmarkt-Geschäfte über Emissionsrechte. Transaktion Clearing-Entgelt Spotgeschäfte Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Sekundärhandel Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Primary Auction (nur Käufer) Lieferung von Emissionsrechten aus Spotgeschäften (ECC Lux) Primary Auction (nur Käufer) der gemeinsamen transitorischen Auktionsplattform (EU) Futuresgeschäfte 0,05 ct/tco 2 *1 0,10 ct/tco 2 0,05 ct/tco 2 Futuresgeschäfte (ECC) 0,05 ct/tco 2 *1, *2 Lieferung von Futures Lieferung von Emissionsrechten nach Fälligkeit von Futures (ECC Lux) n/a *1 *2 Bis einschließlich fällt das entsprechende Clearing-Entgelt bei Spot/Future-Spreads nur für ein Leg des jeweiligen Spreads an. Bei Orderbuchgeschäften über Futures auf Emissionsberechtigungen zahlt nur der Aggressor das Clearingentgelt Kohle Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Kohle. Transaktion Futuresgeschäfte in USD (ECC) Futuresgeschäfte in EUR (ECC) Clearing-Entgelt 0,0020 $/t 0,0015 /t Page 15 20
16 4.5. Frachtraten Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Frachtraten. Transaktion Futuresgeschäfte in Dry Bulk Time Charter Frachtraten (ECC) Futuresgeschäfte in Dry Bulk Trip Time Charter Frachtraten (ECC) Futuresgeschäfte in Dry Bulk Voyage Routes Frachtraten (ECC) Clearing-Entgelt 1,40 $/d 1,40 $/d 0,0014 $/t 4.6. Agrarprodukte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Agrarprodukte. Transaktion Clearing-Entgelt Futuresgeschäfte in Butter (ECC) Futuresgeschäfte in Düngemitteln (ECC) 0,50 /Kontrakt 0,035 $/t bzw. st Futuresgeschäfte in Ferkel (ECC) 3,00 /Kontrakt *1 Futuresgeschäfte in Kartoffeln (ECC) Futuresgeschäfte in Magermilchpulver (ECC) Futuresgeschäfte in Molkenpulver (ECC) 1,00 /Kontrakt 0,50 /Kontrakt 1,00 /Kontrakt Futuresgeschäfte in Schweinen (ECC) 3,00 /Kontrakt *1 Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Butter (ECC) 1,50 /Kontrakt Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Ferkel (ECC) 10,00 /Kontrakt *1 Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Kartoffeln (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Magermilchpulver (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Molkenpulver (ECC) Barausgleich nach Fälligkeit eines Futures auf Schweine (ECC) 3,00 /Kontrakt 1,50 /Kontrakt 2,50 /Kontrakt 10,00 /Kontrakt *1 *1 Fee Holiday bis Page 16 20
17 4.7. Rohöl und Raffinerieprodukte Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Rohöl und Raffinerieprodukte. Transaktion Futuresgeschäfte in Rohöl-Preisformeln (ECC) Clearing-Entgelt 0,50 ct/mwh 4.8. Holzstoff Folgende Tabelle zeigt die Clearing-Entgelte für Terminmarkt-Geschäfte über Holzstoff. Transaktion Futuresgeschäfte in NBSK Softwood Kraft Pulp Kontrakten in USD (ECC) Futuresgeschäfte in BHKP Hardwood Kraft Pulp Kontrakten in USD (ECC) Clearing-Entgelt 0,10 /t *1 0,10 /t *1 *1 Voraussichtlich ab Page 17 20
18 5. SONSTIGE ENTGELTE 5.1. Serviceentgelte für Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren Für als Sicherheit gelieferte akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten wird täglich ein Entgelt in Höhe von 0,05% p.a. berechnet. Die Berechnung des Entgelts erfolgt act / 365 auf der Grundlage des Werts in EUR der auf internen Sicherheitenverrechnungskonten des Clearing-Mitglieds zur Erfüllung der Margin-Verpflichtung erfassten akzeptierten Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten. Daher sind a) auf den Margin-Konten erfasste akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Wertpapieren und Wertrechten, deren Lieferung nicht zur Erfüllung der Margin-Verpflichtung erforderlich ist, b) akzeptierte Margin-Vermögenswerte in Form von Geld, c) Beiträge an den Clearing-Fonds und d) zur Erfüllung der Anforderungen an das haftende Eigenkapital bereitgestellte Mittel sind nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage Serviceentgelt für Margin-Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten Für zur Reduktion von Margin-Anforderungen verwendete Emissionsrechte wird kein Entgelt erhoben Verzinsung von Margin-Vermögenswerten in Form von Geld Die aus der Anlage von als Sicherheit hinterlegten Margin-Vermögenswerten in Form von Geld entstehenden Zinsen reicht die ECC als Verzinsung an seine Clearing-Mitglieder weiter, wobei sie einen Abschlag des Kapitalertrages in Höhe von maximal 10 Basispunkten als Zinsmarge einbehält. Eine Verzinsung der Margin-Vermögenswerte erfolgt erst ab einem Kapitalertrag von größer als 10 BP. Die Berechnung der Verzinsung erfolgt auf täglicher Basis Weitergabe von Aufwendungen für Margin-Vermögenswerte in Form von Geld Für als Sicherheit hinterlegte Margin-Vermögenswerte in Form von Geld kann die ECC von den Clearing-Mitgliedern die Erstattung von Aufwendungen verlangen, die aus deren Verwaltung bzw. Anlage entstehen. Als Aufwendungen erstattungspflichtig sind negative Zinssätze, Strafgebühren, Kommissionen und sonstige in vergleichbarer Weise wirkende Zahlungen, die von der kontoführenden Zentral- oder Geschäftsbank in Bezug auf das jeweilige Geldguthaben festgesetzt werden zuzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 2 Basispunkten. Die Berechnung erfolgt auf täglicher Basis. Page 18 20
19 Eine nach Punkt 5.3 durch die ECC einbehaltene Zinsmarge reduziert die Verwaltungspauschale bis maximal Null BP Entgelte für die Führung von Konten eines Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) Sofern der ECC für die Führung der CBF-Konten eines Clearing-Mitgliedes entsprechend dem jeweils gültigen CBF-Preisverzeichnis Entgelte von der CBF in Rechnung gestellt werden, wird die ECC diese dem Clearing-Mitglied weiterbelasten Entgelt für Rücklastschriften Für Rücklastschriften wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 10 erhoben Entgelt bei Verlust eines Smart Card Readers oder Tokens Bei Verlust eines Smart Card Readers oder eines Token, der für WebAccess erforderlich ist, kann von der ECC ein Entgelt von einmalig erhoben Entgelt für taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto Eine Auslieferung von Emissionsrechten auf ein beliebiges Registerkonto des Teilnehmers, die bis zum vorangehenden ECC Geschäftstag beantragt wurde, ist gebührenfrei. Für eine taggleiche Auslieferung von Emissionsrechten auf ein Registerkonto des Teilnehmers wird von der ECC ein Entgelt in Höhe von 500 pro Übertrag erhoben Entgelt für Erhebung einer Delivery Margin bei fehlender Einlieferung von Emissionsrechten Für die Erhebung einer Delivery Margin aufgrund einer durch Teilnehmer zu verantwortenden Unterdeckung des internen Bestandskontos wird täglich ein Entgelt in Höhe von 0,01% p.d. berechnet. Die Berechnung des Entgelts erfolgt auf der Grundlage der erhobenen Delivery Margin in EUR ECC EMIR Trade Reporting Service ECC bietet die Möglichkeit das Trade Reporting gemäß EMIR Art. 9 an ECC zu delegieren. Dieser Trade Reporting Service wird auf Grundlage der General Terms and Conditions zum ECC EMIR Trade Reporting Service durchgeführt. ECC berechnet ein monatliches Entgelt in Höhe von 200 für die Durchführung des Reportings. Das Entgelt ist einmal jährlich, jeweils am 15. Januar des Folgejahres, zahlbar. Page 19 20
20 5.11. ECC Trading Limit Self-Service Der Lesezugriff auf die ECC Trading Limit Self-Service Lösung (SMSS) ist kostenfrei und wird auf Nachfrage eingerichtet. Für die Nutzung des Systems als Auftraggeber von Limits berechnet die ECC den Nutzern monatliche Entgelte entsprechend der nachfolgenden Tabelle: Beschreibung Basisentgelt für Clearing Mitglieder (als Auftraggeber von Limits) Basisentgelt für Nicht-Clearing Mitglieder (als Auftraggeber von Limits) Verwaltungsentgelt pro Limit (für den Auftraggeber eines Limits) Gebühr 550 pro Monat 100 pro Monat 30 pro Monat Page 20 20
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