FAQs zur mündlichen Reife- und Diplomprüfung an BAKIPs und BASOPs. Musikalischer Bereich
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- Leopold Kaiser
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1 1 FAQs zur mündlichen Reife- und Diplomprüfung an BAKIPs und BASOPs Musikalischer Bereich 1. Wahlmöglichkeiten: a) Kann ME alleine gewählt werden? Ja, ME kann zukünftig (neue PrO) als einzelner Gegenstand gewählt werden. b) Kann IU alleine gewählt werden? Nein, das entsprechende Prüfungsgebiet lautet ME+IU oder RME+IU"
2 2 c) Welche Kombinationen sind möglich? Folgende Möglichkeiten gibt es: ME alleine, ME+IU, ME+RME, RME+IU. RME ist NUR DANN alleine maturabel, wenn RME 4 (vier) Wochenstunden hatte (wird ein eigener Hinweis in neuer PrO) 2. Bereich Themen, Qualität und Kombinationen: a) Wie werden besonders in den Fächerkombinationen die Themenbereiche festgelegt? Wer bestimmt die Qualität der Themenbereiche, besonders in den Kombinationsfächern? Wie wird die Frage der Themeninhalte bei Kombinationen (gibt es einzelne fachspezifische Teile? Einzelne übergreifende?) geregelt? b) Wie wird die koordinative Mehr-Arbeit der betroffenen Koll. abgegolten? c) Wie lege ich eine klare Abgrenzung für die einzelnen Themenbereiche fest wie ordne ich einen Themenbereich eindeutig zu? (ME ist ein sehr vernetztes Fach! und noch vernetzter, wenn es um Kombinationen geht) Inhalt und Qualität der Themenbereiche werden an der Schule von den betroffenen Fachlehrkräften (gemeinsam in der Fachgruppe bzw. gemeinsam im Fall einer Fächerkombination) eventuell nach Absprache mit landes- und bundesweiten ARGE-Empfehlungen in einer eigenen Konferenz festgelegt. ( 21 der Prüfungsordnung; Handreichung zur RDP S. 19) Die Themenbereiche für ME und alle möglichen Kombinationen können sich voneinander unterscheiden, weil es sich jeweils um unterschiedliche Prüfungebereiche handelt. Siehe auch 4b Es ist keine zusätzliche Abgeltung vorgesehen. (Diese Arbeit ist Teil der Lehrverpflichtung neben der Unterrichtstätigkeit) Es muss eine klare Abgrenzung/Entscheidungsgrundlage für die einzelnen Themenbereiche vorliegen. Für die Kandidat/in muss auf Grund der Formulierung des Themenbereiches klar sein, welche im Unterricht behandelten Lehrinhalte für den Themenbereich relevant sind. Eine Aufgabenstellung muss einem Themenbereich eindeutig zuordenbar sein (Handreichung S. 20).
3 3 d) Wie muss bei ME/IU der "Berufsfeldbezug" abgebildet werden? (praktisch am Instrument oder kann das auch Teil des Prüfungsgesprächs sein?) Muss die mündliche Prüfung noch einen Berufsfeldbezug haben oder rutscht dieser in die Diplomarbeit hinüber? e) Gibt es eine Maximalzahl an Kandidaten in einer Fächerkombination? Der Berufsfeldbezug muss nicht explizit im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung abgebildet werden. Berufsfeldbezug -> DiplomArbeit, vgl. Handreichung zur DA an BAKIP/BASOP, S. 11; Transferleistung -> Anforderung bei mündlicher Teilprüfung, PrO 22 (1), vgl. Handreichung zur srdp S. 20. Nein. 3. Bereich Anzahl der Themenbereiche (TB): a) Wer legt die tatsächliche Anzahl der Themenbereiche fest? Wie viele TB gibt es für ME und wer erstellt sie? (ME alleine, gemeinsam mit Kombi-Fach?). Wie viele TB gibt es für ME+IU und wer erstellt sie? Wie viele TB gibt es für RME und wer erstellt sie? Welche Regelungen bezüglich der Anzahl gibt es speziell im Umgang mit den Fächerkombinationen? b) Wie viele TB gibt es für fächerübergreifende Prüfungen und wer erstellt sie? Die Fachlehrerkonferenz entwickelt und legt innerhalb des in der Verordnung vorgesehenen Rahmens ( 21 RPVO) die Anzahl der Themenbereiche fest (empfohlen sind 8 12 Themenbereiche). Dies gilt auch für Fächerkombinationen. Fächerkombination ME + IU: siehe Punkt 5 a) Es gibt keine fächerübergreifenden Prüfungen mehr. c) Was sind Töpfe und Körbe? Es gelten nur die in der Reifeprüfungsverordnung definierten Begriffe. Töpfe und Körbe sind darin nicht angeführt.
4 4 d) Sind die empfohlenen 8-12 Themenbereiche verbindlich für 1 Klasse oder für den ganzen Jahrgang zu formulieren? (Unterschiedliche LehrerInnen!) Für eine Klasse ( 21 der Reifeprüfungsverordnung). Bei Parallelklassen wird eine Abstimmung der Themenbereiche dringend empfohlen; die konkreten Aufgabenstellungen können dann klassenspezifisch variieren. 4. Aufgabenstellungen: a) Wie viele Aufgabenstellungen brauche ich mindestens für einen Themenbereich? b) Wer erstellt die Aufgabenstellungen bei Fächerkombinationen? c) Welche Gewichtung/Rolle haben die beiden Prüfer bei der Prüfung? Wie sind Zusammenarbeit und Vorbereitungszeit der beiden geregelt? Wie ist die Entscheidungsfindung zur Notengebung geregelt? Welche Gewichtung haben die einzelnen Prüfungsteile an der Gesamtnote? d) Wie sind die Aufgabenstellungen durch Operatoren klar zu definieren? Mindestens 2 Aufgabenstellungen. Die Aufgabenstellungen werden von den Instrumental- und Musik-, bzw. den Rhythmiklehrkräften gemeinsam zusammengestellt, wobei zwischen 2 Fächern ein Bezug herzustellen ist. Siehe auch 2a Beide Fächer einer Kombination sind gleich gewichtet. Dies gilt für Zeit und Umfang der Prüfung, Notengebung und Vorbereitungszeit. Liste der Operatoren siehe Fachleitfaden zum Fach ME in der AHS (Handreichung S. 21). Die Benützung dieser Operatoren definiert die Art der Aufgabenstellungen.
5 5 e) Müssen alle einzelnen Prüfungsteile positiv sein, damit die Prüfung gesamt positiv ist? Die Aufgabenstellung muss für eine positive Beurteilung zum überwiegenden Teil erfüllt sein. Die Übereinkunft bei Fächerkombinationen erzielen die beiden Prüfer/innen. 5. Bereich Fächerkombination Musikerziehung Instrumentalunterricht und Rhythmisch musikalische Erziehung - Instrumentalunterricht: Diese Ausführungen dienen zur ersten Orientierung, Änderungen/Präzisierungen können sich noch in weiteren Abstimmungen ergeben!! a) Wie viele Themenbereiche müssen für Fächerkombinationen mit Instrumentalunterricht vorbereitet werden? b) Wie viele Instrumentalstücke müssen zur Prüfung vorbereitet werden (Prüfungsprogramm)? Es wird empfohlen bei Kombinationen mit Instrumentalunterricht 6 Themenbereiche vorzusehen. Weiters wird dringend empfohlen, dass im Rahmen von allen Aufgabenstellungen eine Probe des praktischen Könnens abgelegt werden soll. Mindestens 2 Stücke aus der Instrumentalliteratur und mindestens 5 berufsbezogene Stücke (eines Instrumentes). c) Wer sucht die Stücke aus? Der/die Kandidat/in in Absprache mit den Instrumentallehrer/innen. d) Gibt es weitere Kriterien hinsichtlich der Zusammenstellung des Prüfungsprogramms? (Solo-, Ensembleliteratur, berufspraktische Literatur?) e) Gibt es Mindeststandards hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades? Eine stilistische Vielfalt ist empfehlenswert, Ensemble- und Sololiteratur ist möglich. Nein. Eine gemeinsam getroffenen Vereinbarung am Standort (eventuell nach Absprache mit landes- und bundesweiten ARGE- Empfehlungen) ist hilfreich.
6 6 f) Gibt es im Instrumentalunterricht einen eigenen Theorie- Themenpool? g) Wer erstellt die Aufgabenstellungen? Wie ist die Aufgabenstellung gegliedert? h) Wieviele Stücke sollen im Rahmen der Prüfung gespielt werden? i) Wie ist das Verhältnis Vorspielzeit zu gesprochenen Prüfungsteilen geregelt? j) Nach welchen Kriterien wird das instrumentale Vorspiel bewertet? Es gelten keine anderen Regelungen als für alle anderen Gegenstände, vgl. 2a, 3a Es wird dringend empfohlen die Aufgabenstellungen gemeinsam zu erstellen und für jede Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens vorzusehen. Grundsätzlich soll der Instrumentalteil der Prüfung ein vorzutragendes Stück aus der Instrumentalliteratur und ein Stück aus der Berufspraxis beinhalten. Die Bearbeitung jenes Teils der Aufgabenstellung, der sich auf das Stück aus der Berufspraxis bezieht, soll in der Umsetzung mit Akkordinstrumenten mit Gesang/Stimme verknüpft sein. In der Umsetzung mit Melodieinstrumenten sollen berufspraktische Anwendungsmöglichkeiten gezeigt bzw. beschrieben werden. Ein Stück aus der Instrumentalliteratur und mindestens ein berufsbezogenes Stück. Der praktische Vortrag auf dem Instrument soll ca. 1/3 der Gesamtprüfungsdauer betragen. Siehe auch 4c Das instrumentale Vorspiel wird unter instrumentaltechnischen und berufspraktischen Kriterien bewertet. Es gelten die Kriterien der Instrumentallehrpläne. Ein Bezug zu den Teilaufgaben aus ME bzw. RME ist in jedem Fall herzustellen. k) Wie werden die Stücke den Aufgabenstellungen zugeordnet? Die Themenbereiche sind für die Kandidat/innen eines Instruments gleich. Die Aufgabenstellungen unterscheiden sich hinsichtlich der vorzutragenden Stücke. (Es wird empfohlen, den Teil der Aufgabenstellung, der die konkret vom Kandidaten vorzutragenden Stücke enthält, als eigenes Blatt beizufügen.)
7 7 l) Wieviele Vorbereitungsstunden stehen bei Fächerkombinationen zur Verfügung? Die 4 Vorbereitungsstunden gelten pro Unterrichtsgegenstand. Bei Fächerkombinationen (z. B.: ME+IU. bzw. RM+IU) stehen für jedes der beiden Fächer 4 Vorbereitungsstunden zur Verfügung. 6. Bereich Fächerwahl: a) Müssen die Fächer meiner Wahl in der 4. und/oder 5.Klasse unterrichtet worden sein? b) Darf bei einer "Diplomarbeit mit musikalischem Bezug" auch in ME oder am Instrument maturiert werden? Nein. Nein (siehe RPVO 52 Abs. 12 und 13). 7. Bereich Diplomarbeit: a) Wie soll die Diplomarbeit VOR der schriftlichen Matura prüfungsrelevant präsentiert werden? b) Haben die "diplomtauglichen" Fächer eine Mindeststundenanzahl? Müssen die "diplomtauglichen" Fächer in der 4. und/oder 5. Klasse unterrichtet werden? (z. B.: Stimmbildung) Die Festlegung des Termins erfolgt durch die Schulbehörde 1. Instanz (vorgegebener Zeitkorridor). Die Präsentation der Diplomarbeiten kann bis zum Ende der Hauptprüfungen erfolgen. ( 36 des SchUG; Handreichung für BAKIP/BASOP Diplomarbeit neu Seite 7) Eine Diplomarbeit kann in einem einzelnen Gegenstand geschrieben werden, wenn dieser einem Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung entspricht. Alle anderen Gegenstände können nur in Kombination von 2 Gegenständen gewählt werden, wobei ein Gegenstand
8 8 Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung sein muss (nicht des betreffenden Kandidaten/der betreffenden Kandidatin sondern der Säule insgesamt). siehe Steuergruppenbrief vom c) Nach welchen Richtlinien werden Diplomarbeiten betreut? Siehe Handreichung für BAKIP/BASOP Diplomarbeit neu. d) Wie wird die Arbeit zwischen 2 Fächern, wie die Entlohnung aufgeteilt? e) Ist die Entlohnung abhängig von der Anzahl der KandidatInnen? f) Kann das praktische Musizieren als Beurteilungskriterium bei der Präsentation herangezogen werden? g) Kann in einem Instrumentalfach eine Diplomarbeit geschrieben werden? Muss dann bei der Präsentation das Instrument selbst gespielt zum Einsatz kommen? Die Aufteilung der Betreuungsanteile ist abhängig von der konkreten DA (Themenstellung, Team, Gegenstand/Kombinationen). Je nach Arbeitsaufteilung erfolgt die Entlohnung aliquot. Ja, die Abgeltung der Betreuung erfolgt pro Kandidat/in. Praktisches Musizieren kann ein Teil der Präsentation sein (abhängig vom Thema bzw. vom Arbeitsanteil der einzelnen Kandidat/in) und wird in diesem Fall bei der Beurteilung der betreffenden Kandidat/in berücksichtigt. Nein, denn IU alleine ist kein eigenständiges Maturafach. (vgl. 7b) h) Wer kann eine Diplomarbeit betreuen? Jede Lehrkraft, die über die erforderliche berufliche oder außerberufliche Sach- und Fachkompetenz verfügt ( 8 der Reifeprüfungsverordnung). Die Entscheidung liegt beim Schulleiter. 8. Bereich Vorsitz:
9 9 a) Wie hat sich die Rolle des Vorsitzenden verändert? Keine Änderungen (siehe 35 des SchUG ) 9. Sonstiges: a) Wie soll die "Präsentation" vorbereitet werden? Gibt es Empfehlungen dazu? b) Ist "Singen" bei der Reifeprüfung einer BAKIP ein MUSS? Oder ist eine solide instrumentale Leistung auch ok? Siehe Handreichung für BAKIP/BASOP Diplomarbeit neu. Das ist abhängig von Themenbereich und Aufgabenstellung.
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