EXAMEN: Zivilrecht III 2. Session 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EXAMEN: Zivilrecht III 2. Session 2017"

Transkript

1 Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Zivilrecht I Etikette des Kandidaten / der Kandidatin EXAMEN: Zivilrecht III 2. Session 2017 Prof. Alexandra Jungo Prüfungsdauer: 2 Std. Bemerkungen: s. folgende Seite Punkte: Note: Datum: Unterschrift des Professors / der Professorin:

2 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 1 von 10 Zivilrecht III 2. Session 2017 Prof. Dr. Alexandra Jungo Allgemeine Hinweise zur Prüfung 1. Dieser Fragebogen umfasst 10 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen). Sollte eine Seite fehlen, so melden Sie sich bitte sofort bei der Prüfungsaufsicht; nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 2. Die Prüfung enthält 6 Fälle mit verschiedenen Fragen. Es sind sämtliche Fragen zu behandeln und zu beantworten. Die Antworten sind, soweit sich aus der Natur der Frage nichts anderes ergibt, zu begründen und, wenn immer möglich, mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu belegen. Beschränken Sie Ihre Antworten auf das Notwendige. Unnötige Erörterungen geben keinen Anspruch auf Zuschlag, rechtfertigen jedoch einen Abzug, soweit sie unrichtig sind. 3. Für die Beantwortung der Fragen sollte der jeweils vorgesehene Freiraum ausreichen. Zusätzliche Antworten sind auf der Rückseite des jeweiligen Blattes anzubringen. Dabei ist genau zu kennzeichnen, auf welche Frage sich diese zusätzliche Antwort bezieht. Antworten auf allfälligen Zusatzblättern bleiben unbeachtlich, insbesondere sind die beigelegten Sudelblätter keine Antwortblätter! 4. Bitte schreiben Sie leserlich und lassen Sie die beiden Seitenränder des Fragebogens frei. Sie erleichtern damit die Korrektur. Ein allfälliger Entwurf, den Sie zusätzlich zur Reinschrift einreichen, bleibt unbeachtlich. 5. Bewertung: In Klammern sind die zu den einzelnen Fragen erzielbaren Punkte angegeben. Maximal können Sie 18 Punkte erzielen. 6. Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg!!!

3 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 2 von 10 Fall 1 (2 Punkte) Annette (38) und Paul Pirchler (35) sind seit 8 Jahren verheiratet. Annette ist seit 10 Jahren als Rechtsanwältin tätig, Paul seit 8 Jahren als Arzt. Seit dem 5. Mai 2012 ist eine Scheidungsklage hängig. Heute, am 6. Juni 2017, befasst sich das Gericht mit dem Fall und prüft namentlich die Frage des Vorsorgeausgleichs. Am Gericht diskutiert man die Frage, welcher Stichtag für die Teilung der Austrittsleistungen nach Art. 122 ZGB massgeblich sei: der 5. Mai 2012, der 1. Januar 2017 oder der 6. Juni Am 5. Mai 2012 haben die Austrittsleistungen CHF 150'000 (für Annette) und CHF 80'000 (für Paul) betragen. Am 1. Januar 2017 war der Stand: CHF 180'000 bzw. CHF 90'000. Am 6. Juni war der Stand: CHF 185'000 bzw. CHF 92'000. (Pro memoria Inkrafttreten des neuen Rechts: 1. Januar 2017). Was ist Ihre Meinung? Begründen Sie mit Argumenten!

4 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 3 von 10 Fall 2 (2 Punkte) Silvia (Jg. 1968) und Roman (Jg. 1963) sind seit 1995 ein Paar mit gemeinsamem Haushalt und seit 2012 verheiratet. Die beiden sind Eltern von Dario (Jg. 2008) und Lara (Jg. 2011). Silvia war während der Beziehung immer erwerbstätig. Sie arbeitet als Geriatriepflegerin. Vor der Geburt von Dario arbeitete sie im Umfang von 70%, nach der Geburt reduzierte sie ihr Pensum auf 50%. Dario und Lara besuchten in dieser Zeit die Krippe, heute besuchen sie die Primarschule bzw. den Kindergarten. Silvia verdient CHF 2 600/Monat (x 13). Roman ist Informatiker bei Google, hat immer zu 100% gearbeitet und verdient CHF /Monat (x 12). Die darüber hinausgehenden Boni beliefen sich in den Jahren 2015 und 2016 auf 20% des Einkommens. Die Familie lebte in einer Mietwohnung und bescheiden. Sie leisteten sich aber regelmässig sehr teure Reisen, Dario und Lara gehen zudem verschiedenen Hobbys nach (Tennis, Ballett, Musikunterricht). Schliesslich spendeten sie grosse Summen an verschiedene Hilfsorganisationen. Darüber hinaus hatten sie aber keine hohen Ausgaben. Für den Lebensunterhalt samt Steuern reichte die Hälfte des Gesamteinkommens ohne weiteres aus. Silvia und Roman haben sich getrennt. Roman lebt seit einem Monat bei seiner neuen Partnerin, Nancy (geb. 1983), die schwanger ist und Zwillinge erwartet. Roman würde gerne sein Arbeitspensum auf 70% reduzieren, um Zeit mit Dario, Lara und den Zwillingen verbringen zu können. Der Arbeitgeber wäre mit einer solchen Reduktion einverstanden. Nancy ist ebenfalls Informatikerin und erzielte bei Google zuletzt ein Einkommen von CHF /Monat (x 12), hat aber ihre Stelle erst kürzlich gekündigt, um sich dann voll und ganz der Betreuung der Kinder widmen zu können. Nehmen Sie die Unterhaltsberechnung vor. Sie können dabei davon ausgehen, dass der Grundbedarf (inkl. Steuern) für Silvia und Roman bei je CHF liegt. Für die Kinder beträgt der Grundbedarf (inklusive Wohnungsanteil) CHF 900. Wer hat wem wieviel zu bezahlen? (Sie dürfen ohne Betreuungsunterhalt rechnen.)

5 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 4 von 10

6 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 5 von 10 Fall 3 (5 Punkte) Sybille Hofer (Jg. 1968), Ärztin, ist seit 2000 mit Manuel Gurtner (Jg. 1969), Arzt, verheiratet. Im Jahr 2006 kaufte sie sich ein Auto zum Preis von CHF 40'000. Ihr Ehemann half ihr mit CHF 10'000 aus einer Erbschaft aus, da Sybille derzeit nicht über freie Mittel von CHF 40'000 verfügte. Kürzlich haben Sybille und Manuel ihre gemeinsame Praxis in das Familienhaus verlegt. Daher benötigen sie nur mehr ein Auto, weshalb Sybille ihr Auto verkaufte. Sie erzielte CHF 25'000. Im Einverständnis von Manuel investierte sie die gesamten CHF 25'000 in ein Schmuckstück für sich selber. Im Jahr 2004 kaufte das Ehepaar eine Ferienwohnung zum Preis von CHF Sie steht im Alleineigentum von Manuel. Sybille steuerte CHF 120'000 bei, wovon CHF 80'000 aus der Erbschaft ihrer Tante stammten. Manuel steuerte CHF 200'000 aus seiner Errungenschaft bei. Ferner wurde eine Hypothek von CHF 320'000 aufgenommen, für die beide solidarisch haften. Die Hypothekarzinsen bezahlen beide jeweils hälftig, so wie sie auch für den übrigen Familienunterhalt hälftig aufkommen. Gestern ist das Paar in Ihre Kanzlei gekommen und ersucht Sie um Beratung bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, da eine Scheidung im Raum steht. Das Paar ist sich darin einig, dass das Ferienhaus heute einen Verkehrswert von CHF 800'000 hat. Ferner hat Manuel eine Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge von CHF 440'000, Sybille eine solche von CHF 300'000. Schliesslich haben beide je eine Säule 3a bei einer Bank. Das Konto von Sybille beläuft sich auf 120'000, jenes von Manuel auf CHF 180'000. Nehmen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung vor.

7 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 6 von 10

8 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 7 von 10 Fall 4 (4 Punkte) Die vermögende Gisela hinterlässt bei ihrem Tod ihren Ehemann Fritz und ihre vier Kinder Mariano, Philipp, Thomas und Erik sowie einen Nachlass in Höhe von CHF Vier Jahre vor ihrem Tod hat Gisela ihrem Sohn Erik ihr Haus, welches damals einen Wert von CHF hatte, für CHF verkauft. Gisela wollte damit ihrem Sohn die Verwirklichung seines Traums, ein eigenes Haus zu besitzen, ermöglichen. Zwei Jahre vor ihrem Tod hat Gisela ihrem Sohn Mariano zur Hochzeit CHF zukommen lassen. Ein Jahr vor ihrem Tod hat sie ihrem Sohn Philipp CHF als Startkapital für die Eröffnung seiner Zoohandlung geschenkt, damit er seinen Traumberuf ausüben kann. An Giselas Todestag hat Mariano von diesen CHF allerdings nur noch CHF , weil er den Rest für die Einrichtung des Hauses, in welchem er mittlerweile mit seiner Familie wohnt, ausgegeben hat. Thomas hat schon sehr früh viel Geld an der Börse verdient und konnte stets selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Seine Mutter hat ihm jedoch zwei Jahre vor ihrem Tod ein Paar italienische Schuhe aus Krokodilleder für CHF geschenkt. Eriks Haus hat zu diesem Zeitpunkt der Teilung einen Wert von CHF Wer erhält wieviel, wenn alle ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen? (Gehen Sie bei Ihrer Berechnung davon aus, dass Sie die Kinder gegenüber deren Vater Fritz vertreten.)

9 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 8 von 10

10 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 9 von 10 Fall 5 (2 Punkte) Erblasserin Salome ist die Mutter von Larissa, Sophia und Thomas. Sie war bis zu ihrem Tod mit ihrem Ehemann Max verheiratet. Thomas und Sophia sind bereits vor dem Tod von Salome während eines gemeinsamen Skiausflugs bei einem Lawinenunglück ums Leben gekommen. Thomas war ebenfalls verheiratet und hinterlässt einen Sohn und drei Töchter. Sophia lebte in einer eingetragenen Partnerschaft mit Simone, die zwei Kinder in die Partnerschaft gebracht hat. Zwei Tage nach dem Tod von Sophia stirbt Simone bei einem Autounfall. Larissa ist verheiratet und hat fünf Kinder, wovon zwei bereits verstorben sind. Salomes Mutter Anna ist trotz ihres hohen Alters noch bei bester Gesundheit. Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

11 Zivilrecht III (2. Session 2017) Seite 10 von 10 Fall 6 (3 Punkte) Der Erblasser Franz hinterlässt seine drei Kinder Clara, Stefanie und Paul. Seine Ehefrau Caroline ist schon vor vielen Jahren verstorben. Bis zu seinem Tod hat er eine glückliche Beziehung mit seiner Freundin Aline geführt. Als Zeichen seiner Liebe hat er ihr vier Jahre vor seinem Ableben ein Segelboot im Wert von CHF geschenkt und sie in seinem Testament zur Hälfte als Erbin eingesetzt. Ein Jahr vor seinem Tod hat er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung sein liebstes Hobby das Motorradfahren aufgegeben und seinem besten Freund Martin seine drei Oldtimer Motorräder im Wert von total CHF geschenkt. Des Weiteren hat er sechs Jahre vor seinem Tod seiner alten Schulfreundin Marion CHF zur Eröffnung ihres Blumenladens zukommen lassen. In seinem Testament vermacht er seiner Nachbarin Ricarda ein teures Kunstwerk im Wert von CHF Der Nachlass beträgt bei seinem Tod CHF Wie ist die Rechtslage? ENDE

Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011

Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011 Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel

Mehr

Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011

Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel

Mehr

Scheidungsrecht Sonderfragen 2. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni

Scheidungsrecht Sonderfragen 2. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni 2. Session 2012 Scheidungsrecht Sonderfragen Seite 1 von 10 Scheidungsrecht Sonderfragen 2. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni in Vertretung von Prof. Alexandra Rumo-Jungo 1. Dieser Fragebogen umfasst

Mehr

Rechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts

Rechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Herbstsemester 2014) Examinatoren Datum/Zeit der Prüfung Prof. Paul Eitel

Mehr

Weiterbildung SVBB, Arbeitskreis 9 Gemeinsame Sorge gemeinsame Betreuung: Wer trägt die Kosten des Kindes? 3. und 4.

Weiterbildung SVBB, Arbeitskreis 9 Gemeinsame Sorge gemeinsame Betreuung: Wer trägt die Kosten des Kindes? 3. und 4. Lösungsvorschläge: 2 Fallbeispiele 2.1 Gemeinsame elterliche Sorge, alleinige Obhut bei der Mutter 2.1.1 Hochzeit 2008, eine gemeinsame Tochter (Jg. 2009), Scheidung 2015 gemeinsame elterliche Sorge, alleinige

Mehr

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts

Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Sommer 2007) Examinatoren: Prof. Jörg Schmid und

Mehr

Das Berliner Testament

Das Berliner Testament Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden

Mehr

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. zwischen. und

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. zwischen. und Mustervorlage für eine Scheidungsvereinbarung SCHEIDUNGSVEREINBARUNG zwischen (Vorname + Name), (Geburtsdatum, Adresse, PLZ + Ort) Ehemann und (Vorname + Name), (Geburtsdatum, Adresse, PLZ + Ort) Ehefrau

Mehr

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.

Mehr

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder oder mit bereits volljährigen Kindern)

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder oder mit bereits volljährigen Kindern) Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder mit bereits volljährigen Kindern) Die unterzeichnenden Ehegatten reichen gleichzeitig mit nachfolgender Vereinbarung ein gemeinsames

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 204 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, 15.00 15.45 Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson

Mehr

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Zusatzleistungen zur AHV/IV Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 22 Telefax 044 764 80 29 Homepage: www.hausen.ch ANMELDEFORMULAR

Mehr

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle)

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) 07541-60060 Fax 07541-600666 www.kuschel.de e-mail: kanzlei@kuschel.de Mitglied der Güterstand und Zugewinn Inhalt: Einführung

Mehr

Lohn Versicherungen Budget Engpass... 4 Lohnabrechnung und Steuern... 5 Vorsorgesystem... 6 Wozu Versicherungen?... 7 Ausgabenkontrolle...

Lohn Versicherungen Budget Engpass... 4 Lohnabrechnung und Steuern... 5 Vorsorgesystem... 6 Wozu Versicherungen?... 7 Ausgabenkontrolle... INHALT Lohn Versicherungen Budget Engpass... 4 Lohnabrechnung und Steuern... 5 Vorsorgesystem... 6 Wozu Versicherungen?... 7 Ausgabenkontrolle... 8 Handel Internethandel Handel... 9 Internethandel... 10

Mehr

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende

Mehr

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein

Mehr

Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht

Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Kinder Unterhalt, wenn unmündig: Art. 276 ZGB Unterhalt, wenn mündig: Art. 277 Abs. 2 ZGB Stiefkinder indirekt via Beistandspflicht

Mehr

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.

Mehr

Wer erbt eigentlich was?

Wer erbt eigentlich was? Wer erbt eigentlich was? Die sogenannte gesetzliche Erbfolge kurz erklärt Jeder weiß es, jedem ist es bewusst: Sterben müssen wir alle. Und doch wird oft die Frage an mich herangetragen, wer denn nun eigentlich

Mehr

ERBEN UND VERERBEN SIMPLIFIED

ERBEN UND VERERBEN SIMPLIFIED Judith Engst ERBEN UND VERERBEN SIMPLIFIED FinanzBuch Verlag Was geschieht, wenn kein Testament oder Erbvertrag besteht?»geht es nicht auch ohne Testament?«, fragen sich viele Menschen, die nicht gern

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des

Mehr

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht

Mehr

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit

Mehr

Rechtswissenschaftliche Fakultät. Recht der beruflichen Vorsorge

Rechtswissenschaftliche Fakultät. Recht der beruflichen Vorsorge Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach Recht der beruflichen Vorsorge (Herbstsemester 2014) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka

Mehr

Inhalt. Liebe Mandanten Liebe Freunde

Inhalt. Liebe Mandanten Liebe Freunde Juli/August 2011 Liebe Mandanten Liebe Freunde Wir freuen uns, Ihnen die vorliegende Ausgabe unseres Newsletters zukommen zu lassen. Wir wollen Sie nicht übermässig von der Sonne fernhalten, deshalb haben

Mehr

Rechtswissenschaftliche Fakultät ZGB I + II

Rechtswissenschaftliche Fakultät ZGB I + II Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I + II Frühjahrssemester 2013 Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller 17. Juni 2013,

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Wer sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen will, kann für dessen Finanzierung auch die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge verwenden. Nachfolgend beantworten wir

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet

Mehr

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer Beispiel 1: Der dem A von seinem Vater vererbte Nachlass hat einen Steuerwert von 1.000.000,-. Hiervon sind 970.000 Sparguthaben. Der Rest ergibt sich aus dem Wert des

Mehr

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Allgemeine Informationen Die Stadt Opfikon bietet Eltern die Möglichkeit, Kinder zu einkommensabhängig

Mehr

1 von 5 18.09.2014 08:50

1 von 5 18.09.2014 08:50 1 von 5 18.09.2014 08:50 AnwaltZertifikatOnline - Fortbildung für Rechtsanwälte Dokument Autor: Datum: 24.01.2014 Nicola Dissel-Schneider, RA in Quelle: Normen: 2305 BGB, 2305 BGB, 2303 BGB, 1931 BGB,

Mehr

Gesuch nach Art. 276 ZPO

Gesuch nach Art. 276 ZPO Bezirksgericht.. Adresse des zuständigen Gerichts Gesuch nach Art. 276 ZPO (Gesuch um vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens) Gesuchstellende Partei Vorname: Heimatort: AHV-Nr.:

Mehr

Kinder, die im gleichen Haushalt leben Geburtsdatum Beruf oder Tätigkeit

Kinder, die im gleichen Haushalt leben Geburtsdatum Beruf oder Tätigkeit Adresse der Schlichtungsbehörde bzw. des Gerichts: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 1 nach Art. 119 ZPO Gesuchstellende Partei Name: Vorname: Strasse: PLZ; Ort: Geburtsdatum: Heimatort; Nationalität:

Mehr

Anmeldung für Nichterwerbstätige

Anmeldung für Nichterwerbstätige Anmeldung für Nichterwerbstätige Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich an Ihre Gemeindezweigstelle SVA oder direkt an die SVA Aargau 1. Grund der Anmeldung vorzeitige Pensionierung einer/eines Pensionierten

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Zusatzleistungen zur AHV/IV Durchführungsstelle für die Gemeinden Bonstetten, Stallikon, Wettswil ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Für eine einfache

Mehr

Gesuch um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen

Gesuch um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen DEPARTEMENT SOZIALES, JUGEND UND ALTER Soziale Dienste Poststrasse 10 Postfach 1150 9500 Wil 2 sozialedienste@stadtwil.ch www.stadtwil.ch Telefon 071 913 53 23 Telefax 071 913 53 38 Gesuch um Bevorschussung

Mehr

Ihr Vermögen in guten Händen

Ihr Vermögen in guten Händen Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Online Trennungsfragebogen

Online Trennungsfragebogen Online Trennungsfragebogen Füllen Sie den nachfolgenden Fragenkatalog aus am Besten zusammen mit dem Ehepartner. Nehmen Sie sich Zeit dafür und halten Sie die notwendigen Dokumente bereit. Senden Sie den

Mehr

Was ist planbar? Güter- und vorsorgerechtliche Planungsmöglichkeiten in der Ehe

Was ist planbar? Güter- und vorsorgerechtliche Planungsmöglichkeiten in der Ehe St. Galler Juristenverein 23. Februar 2011 Was ist planbar? Güter- und vorsorgerechtliche Planungsmöglichkeiten in der Ehe Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller Universität Luzern Regina.Aebi@unilu.ch 1 Übersicht

Mehr

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. (Ehegatten mit minderjährigen Kindern)

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) Die unterzeichnenden Ehegatten reichen gleichzeitig mit nachfolgender Vereinbarung ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein.

Mehr

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen 1

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen 1 Vereinbarung über die Scheidungsfolgen 1 zwischen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Strasse, PLZ, Ort) vertreten durch (Vorname, Name, Strasse, PLZ, Ort) und (Vorname, Name, Geburtsdatum, Strasse, PLZ, Ort)

Mehr

Gesamtschuldnerausgleich

Gesamtschuldnerausgleich Gesamtschuldnerausgleich von Rechtsanwältin Astrid Congiu-Wehle Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Agnes Fischl, Michael Lettl und Dr. Ulrike Tremel, Unterhaching Wenn Immobilien von Ehegatten angeschafft

Mehr

7.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich

7.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich Nach dem Erbfall 97 7.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich Enterbt diese Nachricht ist für die Betroffenen niederschmetternd. Der Vater, die Mutter oder die Erbtante

Mehr

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat

Mehr

Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt Formulare

Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt Formulare Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt Formulare Zivilgericht Basel-Stadt Bäumleingasse 5 Postfach 964 4001 Basel Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 119 ZPO bereits laufendes Verfahren Nr..

Mehr

Zeit und Geld. Die entscheidenden Zeitpunkte im Güterrecht. Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller

Zeit und Geld. Die entscheidenden Zeitpunkte im Güterrecht. Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller St. Galler Tagung zum Eherecht 27. November 2014 Zeit und Geld Die entscheidenden Zeitpunkte im Güterrecht Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller Ordinaria für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, Universität

Mehr

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

1. Aufgabe Wertpapiere / Anlagestrategien 15. 2. Aufgabe Bankgeschäfte 10. 3. Aufgabe Ehegüterrecht 10

1. Aufgabe Wertpapiere / Anlagestrategien 15. 2. Aufgabe Bankgeschäfte 10. 3. Aufgabe Ehegüterrecht 10 Kanton Graubünden W+G 2 Lehrabschlussprüfung 2007 für Kauffrau / Kaufmann Erweiterte Grundbildung Betriebs- und Rechtskunde Kandidatennummer: Lösungen Name: Vorname: Datum der Prüfung: 2. Teil: Betreibs-

Mehr

Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Gültig ab 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften

Mehr

Fragebogen Familienrecht. Kanzlei B. Müssig-Klein

Fragebogen Familienrecht. Kanzlei B. Müssig-Klein Fragebogen Familienrecht Kanzlei B. Müssig-Klein Mandant Name, Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Aktuelle Anschrift: evtl. vertrauliche Postanschrift: Telefon privat: Handy: geschäftlich:

Mehr

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon Einwohnergemeinde Bolligen Sozialdienste Sozialhilfeantrag Personalien Gesuchsteller(in) Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon / Mobil in der Schweiz

Mehr

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN 1 Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus: Altersrente - Zusatzrente

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl

Mehr

Erben. Teilen. Streiten?

Erben. Teilen. Streiten? PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse

Mehr

Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp.

Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Todesfall? Referent: Leodegar Kaufmann Dr. oec. HSG, Partner Inspecta Treuhand AG St. Gallen Folie 1 Vorstellung Referent Ausbildung

Mehr

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 1 nach Art. 119 ZPO

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 1 nach Art. 119 ZPO Adresse der Schlichtungsbehörde bzw. des Gerichts: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 1 nach Art. 119 ZPO Gesuchstellende Partei Name: Vorname: Strasse: PLZ; Ort: Geburtsdatum: Heimatort; Nationalität:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

PERSÖNLICHE STEUERPLANUNG PERSÖNLICHE DATEN ERHEBUNG

PERSÖNLICHE STEUERPLANUNG PERSÖNLICHE DATEN ERHEBUNG ROLF ZENHÄUSERN CONSULTING Beratung in Rechnungswesen I Vorsorge I Vermögen I Steuern PERSÖNLICHE STEUERPLANUNG -Sicherheit und Wohlbefinden durch Wissen - Ihr Partner für Ihre persönlichen und geschäftlichen

Mehr

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis)

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis) Einbürgerungsantrag Minderjährige über 16 Jahre müssen einen eigenen Antrag stellen. Bitte beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt

Mehr

A D V O C A - I N F O

A D V O C A - I N F O A D V O C A - I N F O I / 2013 Inhalt: Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Nichtzahlung erhöhter Vorauszahlungen durch Mieter: Kündigung auch ohne Zahlungsklage Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Online- Scheidungskonvention/Fragen zu Ihrer Scheidung

Online- Scheidungskonvention/Fragen zu Ihrer Scheidung Online- Scheidungskonvention/Fragen zu Ihrer Scheidung Wenn Sie sich und Ihr Ehemann oder ihre Ehefrau über die Modalitäten ihrer Scheidung weitgehend einig sind, können Sie hier Ihre Scheidung einfach

Mehr

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt?

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? 60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? Elterngeldberechnung Die alleinerziehende Mutter Verena hatte vor der Geburt ihres ersten Kindes ein Erwerbseinkommen von monatlich 2.400 brutto: Vor der

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele

Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele 3. Schweizerischer Notarenkongress 14. November 2014 Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele Philippe Frésard, Notar und Rechtsanwalt, MLE, Bern Freitag, 14. November

Mehr

Das liechtensteinische Erbrecht

Das liechtensteinische Erbrecht Das liechtensteinische Erbrecht Was muss ich wissen, was sollte ich berücksichtigen? Dr. Vivien Gertsch Finanzerweg 3 FL-9496 Balzers Tel.: +423 384 35 92 Fax: +423 384 35 93 www.vip-beratung.com info@vip-beratung.com

Mehr

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Erben und Vererben Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg Was heißt eigentlich erben? automatischer Vermögensübergang mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben Vermögen

Mehr

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Welchen Unterschied macht es für die Pension, verheiratet zu sein oder nicht?

Welchen Unterschied macht es für die Pension, verheiratet zu sein oder nicht? Welchen Unterschied macht es für die Pension, verheiratet zu sein oder nicht? Vortragsreihe Genug vorgesorgt? Was Frauen über ihre Pension wissen sollten. Statistische Daten: Zahl der Lebensgemeinschaften

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge KAPITEL 1 Die gesetzliche Erbfolge Wer erbt eigentlich, wenn der Erblasser weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat? Diese Frage ist wichtig, denn nur knapp 30 Prozent aller Deutschen legen zu

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Referentin: Dr. Ulrike Tremel Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Anwaltskanzlei Fachanwältin

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße

Mehr

(Sternchenthema Demografische Entwicklung, Sprachniveau B2, bunte Sternchen)

(Sternchenthema Demografische Entwicklung, Sprachniveau B2, bunte Sternchen) Bunt und vielfältig: Familien in Deutschland (Sternchenthema Demografische Entwicklung, Sprachniveau B2, bunte Sternchen) Familien in Deutschland Colourbox.de/PASCH net Amelie und Vanessa leben mit ihren

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Vermögensübertragung nach Wunsch

Vermögensübertragung nach Wunsch Vermögensübertragung nach Wunsch Was tun bei Scheidung, unehelichen Kindern oder Lebensgemeinschaft? Dr. Gottfried Schachinger Notariatskammer Salzburg 1 Fragestellungen Was tun bei: Scheidung... unehelichen

Mehr

Erbschaft mit Liegenschaft verteilt

Erbschaft mit Liegenschaft verteilt Erbschaft mit Liegenschaft verteilt Enthält die Erbschaft eine Liegenschaft, muss immer zuerst eine unverteilte Erbschaft erfasst werden. Tipp: Wenn Sie zuerst eine unverteilte Erbschaft erfassen und diese

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

K L A G E. In Sachen. gegen. betreffend. Scheidungsklage gemäss Art. 114 ZGB

K L A G E. In Sachen. gegen. betreffend. Scheidungsklage gemäss Art. 114 ZGB M u s t e r v o r l a g e für eine Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Zuständiges Gericht auswählen: Landgericht Uri Rathausplatz 2 6460 Altdorf Landgericht

Mehr