Blick auf die alte Feuerwehrtechnik anlässlich 100 Jahre Feuerwehr Grieben

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1 Löwenberger Land, den 22. Juli 2009 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 30. Woche Blick auf die alte Feuerwehrtechnik anlässlich 100 Jahre Feuerwehr Grieben

2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Juli 2009 Inhaltsverzeichnis Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am Seite 3 Bekanntmachung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 3 Beschluss aus der Gemeindevertretersitzung am Seite 8 Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 8 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungen Monat August... Seite Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat August... Seite 10 Bereitschaftsplan Monat August... Seite Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Einladung des Ortsbeirates Glambeck zum Volleyballturnier... Seite Einladung zum Dorffest am 15. August in Neulöwenberg... Seite 5. Informationen der ansässigen Sportvereine Löwenberger Sportverein Ergebnisse der Leichtathleten... Seite 6. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite

3 22. Juli 2009 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 1. Mitteilungen aus den Gemeindevertretersitzungen der Gemeinde Löwenberger Land 1.1 In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 50/09 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land B E T R I E B S S A T Z U N G für den Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land Auf der Grundlage des 93 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (GVBl. I Nr. 19, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008, (GVBl. I Nr. 12, S. 202, 207) in Verbindung mit 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) in der Fassung der Bekanntmachung vom hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Rechtsstellung und Name (1) Der Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eine Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb trägt den Namen Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb Löwenberger Land ( KVE Löwenberger Land) 2 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich der hiermit verbundenen hoheitlichen Tätigkeiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Rahmen der Serviceleistungen für die Gemeinde Löwenberger Land kann der Eigenbetrieb weitere Aufgaben übernehmen, soweit es sich nicht um weitere Aufgaben des 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom handelt. (2) Der Eigenbetrieb betreibt ab dem Wirtschaftsjahr 2003 den bestehenden Campingplatz Nr. N 22 in dem Ortsteil Neuendorf der Gemeinde Löwenberger Land. (3) Der Eigenbetrieb ist berechtigt im Rahmen der Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung für Dritte außerhalb des Gebietes der Gemeinde Löwenberger Land tätig zu werden. 3 Stammkapital Gemäß 10 Abs. 3 EigV wird von der Festsetzung des Stammkapitals abgesehen, da der Eigenbetrieb vorrangig Aufgaben entsprechend 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom wahrnimmt. 4 Zuständige Organe Für die entsprechenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes sind folgende Organe zuständig: 1. Gemeindevertretung 2. Werksausschuss 3. hauptamtlicher Bürgermeister 4. Werkleitung 5 Werkleitung (1) Zur Leitung des Wirtschaftsbetriebes werden zwei Werkleiter von der Gemeindevertretung bestellt. (2) Der Werkleitung obliegt die selbständige Leitung des Eigenbetriebes, soweit nicht durch die Kommunalverfassung, die Eigenbetriebsverordnung oder diese Betriebssatzung etwas anderes bestimmt ist. Der Werkleitung obliegen insbesondere alle Aufgaben der laufenden Betriebsführung. Hierzu gehören u.a. der Einsatz des Personals und auch alle Vergabeentscheidungen im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Die Werkleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Betriebes verantwortlich. (3) Die Werkleitung entscheidet über erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, die unabweisbar sind. Dem Bürgermeister sowie dem Werksausschuss sind diese unverzüglich zu unterbreiten. (4) Die Werkleitung bereitet mit dem Vorsitzenden des Werksausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Sitzung des Werksausschusses vor. Die Werkleitung ist Vorgesetzter aller Beschäftigten des Eigenbetriebes. In dieser Funktion ist sie zur Steuerung der innerbetrieblichen Organisation befugt, den Beschäftigten des Eigenbetriebes fachlich Weisungen zu erteilen. (5) Die Werkleitung wird im Auftrag der Gemeindevertretung in personalrechtlichen Angelegenheiten tätig. (6) Die Werkleitung hat der Gemeindevertretung laufend über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes zu unterrichten und auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Sie hat ferner alle Maßnahmen mitzuteilen, die sich auf die Finanzwirtschaft der Gemeinde auswirken. Die Werkleitung hat der Gemeindevertretung und dem Werksausschuss halbjährlich einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen. 6 Stellung der Werkleitung (1) Die Werkleitung wird als zusätzliche Aufgabe durch Bedienstete der Gemeinde wahrgenommen. Diese Aufgabe darf nur von einem Bediensteten des gehobenen Dienstes der Gemeinde Löwenberger Land ausgeführt werden. Jeder Werkleiter kann gleichberechtigt Erklärungen nach außen abgeben. (2) Die Werkleitung erhält vom Arbeitgeber eine entsprechende Aufwandsentschädigung, diese wird vom Werksausschuss festgesetzt. 7 Vertretung des KVE Löwenberger Land (1) Die Werkleitung vertritt die Gemeinde Löwenberger Land in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die ihrer eigenen Entscheidung oder der Entscheidung des Werksausschusses unterliegen. In den übrigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes vertritt der Bürgermeister die Gemeinde. Die Werkleitung unterzeichnet unter dem Namen KVE Löwenberger Land. (2) Andere Dienstkräfte sind vertretungsberechtigt, wenn sie hierzu besonders bevollmächtigt sind. Sie unterzeichnen unter Angabe des Vertretungsverhältnisses. Die übrigen Dienstkräfte unterzeichnen Im Auftrag. (3) Formbedürftige Verpflichtungserklärungen werden, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören, vom Bürgermeister oder seinem Vertreter und der Werkleitung unterzeichnet. Sollte der Vertreter des Bürgermeisters die Aufgabe der Werkleitung wahrnehmen, so unterzeichnet im Falle der Abwesenheit des Bürgermeisters der Vorsitzende der Gemeindevertretung. Verträge mit einem Wert bis ,- Euro gehören zur laufenden Betriebsführung. (4) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis werden von der Werkleitung nach den Bestimmungen der Hauptsatzung öffentlich bekanntgemacht.

4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Juli Werksausschuss (1) Dem Werksausschuss gehören vier Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus drei Gemeindevertretern, die aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werden und aus einem sachkundigen Einwohner der Gemeinde Löwenberger Land. (2) Für Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die der Beschlussfassung der Gemeindevertretung unterliegen, wird der Werksausschuss als beratender Ausschuss tätig. (3) Über alle Werksangelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung, des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Werkleitung fallen, entscheidet der Werksausschuss als beschließender Ausschuss: 1. Stundung von Zahlungsverpflichtungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von ,- Euro überschreiten. 2. Erlass und Niederschlagungen von Forderungen, wenn sie im Einzelfall die Höhe von ,- Euro überschreiten und die Höhe von ,- Euro nicht übersteigen. 3. Alle Aufnahmen von Darlehen, Übernahmen von Bürgschaften, sowie der Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen. (4) Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen bedürfen gemäß 15 Abs. 4 der EigV der Zustimmung des Werksausschusses. 9 Zuständigkeit der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten nach 7 Eig V. (2) Darüber hinaus ist sie zuständig für: die Umsetzung dieser Satzung im Bezug auf die Bildung des Werksausschusses und der Werkleitung, die Änderung der Rechtsform. (3) Die Gemeindevertretung kann Entscheidungen für die der Werksausschuss zuständig ist an sich ziehen, wenn der Werksausschuss nicht entscheidungsfähig ist. 10 Stellung des hauptamtlichen Bürgermeisters (1) Dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegt das Weisungsrecht nach 9 Eig V. (2) Der hauptamtliche Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter und Vertreter des Arbeitgebers aller Beschäftigten im Eigenbetrieb. Nach dieser Satzung überträgt der Bürgermeister die Personalhoheit auf die Werkleitung. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes kann der hauptamtliche Bürgermeister nach 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom die entsprechenden Entscheidungen im Einvernehmen mit der Werkleitung, wenn diese verhindert ist, mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung treffen. 11 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen (1) Der Eigenbetrieb wird nach den Grundsätzen eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Betriebes unter Beachtung der Aufgabenstellung geführt. (2) Nach 10 Abs. 1 EigV ist der Eigenbetrieb als Sondervermögen der Gemeinde Löwenberger Land zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Vermögens wird im Sinne des 11 EigV hingewirkt. (3) Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr. (4) Für den Eigenbetrieb ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dem alle Bestandteile nach 63 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom i.v.m 14 EigV beizufügen sind. Die Formblätter und Muster nach EigV und Verwaltungsvorschriften zur EigV sind zu verwenden. (5) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn die Voraussetzungen des 14 Abs. 4 EigV vorliegen. 12 Kassenwirtschaft Für den Eigenbetrieb wird nach 12 EigV eine Sonderkasse eingerichtet. 13 Jahresabschluss und Lagebericht (1) Gemäß 21 Abs. 1 Eig V stellt die Werkleitung für den Eigenbetrieb einen Jahresabschluss auf, der sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang zusammensetzt. Entsprechend 21 Abs. 2 Eig V ist neben dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. (2) Für die Jahresabschlussprüfung werden die 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom und 27 EigV, sowie die Vorschriften der Jahresabschlussprüfungsordnung (JapV) angewendet. Die Gemeindevertretung kann gemäß 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom gegenüber der zuständigen Prüfbehörde von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen und für die Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. (3) Der hauptamtliche Bürgermeister stellt den Jahresabschluss in analoger Anwendung des 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom i. V. m. 27 Abs. 1 EigV fest. Anschließend wird der Jahresabschluss nach 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom i. V. m. 27 EigV und den Regelungen der JapV geprüft. Der hauptamtliche Bürgermeister leitet danach den geprüften Jahresabschluss der Gemeindevertretung zu. Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend 7 Nr. 4 Eig V und 27 Abs. 1 Satz 2 Eig V über den geprüften Jahresabschluss, sowie über die Behandlung des Jahresergebnisses und entscheidet über die Entlastung der Werkleitung. 14 Inkrafttreten Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am mit Beschluss - Nr.: 50/09 beschlossene Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister

5 22. Juli 2009 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5 Beschluss Nr.: 41/09 Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land sind nach 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben zum Planvorentwurf keine Stellungnahmen abgegeben, so dass eine Abwägung entbehrlich ist. Nr. Abwägungs- Behördenbezeichnung bericht 5. BVVG, NL Berlin / Brandenburg 6. Deutsche Post AG 7. Deutsche Telekom AG 11. DKB Stiftung für gesellschaftliches Engagement 15. KVE Löwenberger Land 22. Landesjagdverband Brandenburg 29. TLG Immobilien GmbH, NL Berlin/Brandenburg Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Entwurfsfassung durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt: Nr. Abwägungs- Stellung- Behördenbezeichnung bericht nahme vom Amt für Forstwirtschaft Templin Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege Deutsche Flugsicherung GmbH E.ON edis AG GDMcom für Verbundnetzgas AG Evangelische Kirche Berlin/Brandenburg Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landesbetrieb für Straßenwesen, NL Ost, Nebensitz Eberswalde Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Landesumweltamt Brandenburg Landestourismusverband Brandenburg WGI für NBB Netzgesellschaft Berlin/ Brandenburg Primagas GmbH Tourismusverband Ruppiner Land Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel Wasser- und Bodenverband Oberer Rhin/ Temnitz Wasser- und Bodenverband Rhin- Havelluch Wasser- und Bodenverband Uckermark- Havel Amt Gransee und Gemeinden Amt Lindow (Mark) Stadt Zehdenick Stadt Oranienburg Stadt Liebenwalde Stadt Kremmen Gemeindeflächen bezogene Abwägung Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Ortsteilbezogene Abwägung Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: OT Teschendorf Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin OT Liebenberg Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/Oberhavel OT Häsen Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin

6 6 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Juli 2009 OT Neulöwenberg Deutsche Bahn Netz AG, NL Ost Landesamt für Bauen und Verkehr OT Löwenberg Deutsche Bahn Netz AG, NL Ost OT Grüneberg Nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: OT Hoppenrade Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/Oberhavel OT Falkenthal OT Grieben OT Neulöwenberg Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/Oberhavel Hinweise und Anregungen von Bürgern, die während der frühzeitigen öffentlichen Auslage in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung vorgebracht wurden, hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

7 22. Juli 2009 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 7 Nr. der Abwägung = Nr. im Abwägungsbericht. Der Abwägungsbericht liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, in Löwenberger Land, aus. Folgende Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Abwägung ist entbehrlich: 2. Stellungnahme vom OT Grüneberg 3. Stellungnahme vom Folgende Hinweise werden nicht berücksichtigt: OT Teschendorf 1. Stellungnahme vom Stellungnahme vom (außerhalb der Auslagefrist) Die Bürgerhinweise werden durch nicht personenbeziehbare Kennziffern aufbereitet, um damit der Verpflichtung 10 BbgDatenschutzG nachzukommen. Die erfolgte Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses. Aufgrund der zu berücksichtigenden Anregungen und Hinweise wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land einschließlich Begründung und Umweltbericht überarbeitet. Die Änderungen können dabei wie folgt zusammengefasst werden: in der Planzeichnung: Herausnahme der Darstellung von Bauflächen (Wohnbaufläche Grüneberger Weg, Ortsteil Liebenberg) Herausnahme der Darstellung Sonderbaufläche am Großen Lankesee, OT Liebenberg Reduzierung der Sonderbaufläche nördlich der Gutshofanlage Schloss und Gut Liebenberg Nachrichtlich Übernahme von Bodendenkmalen und Trinkwasserschutzzonen Darstellung bereits stillgelegter aber noch nicht entwidmeter Bahnanlagen in Neulöwenberg in der Begründung ergänzende Ausführungen zum Umweltbericht zur Darstellung der Siedlungsentwicklung zur Eingriffsregelung Übernahme von Hinweisen zum Denkmalschutz, zum Naturschutz, zum Trinkwasserschutz zu Ver- und Entsorgungsanlagen. zur Einleitung des Verfahrens zur Ausgliederung der bebauten Ortslagen Liebenberg, Neuhäsen, Klevesche Häuser aus dem LSG Liebenberg. Aufgrund neuer Planungserkenntnisse bzw. baurechtlich geschaffener Tatsachen werden im Entwurf nachfolgende Darstellungen aufgenommen: Aufnahme einer Baufläche im OT Glambeck, für deren Bereich die Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb eines Vorbescheidsverfahrens erteilt wurde. Erweiterung einer Baufläche im südlichen Ortsbereich von Falkenthal (Liebenwalder Straße) für deren Bereich die Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb eines Vorbescheidsverfahrens erteilt wurde. Erweiterung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche in Grüneberg (Getränkehersteller Vivaris) auf Grundlage der Baugenehmigung zur Erweiterung einer Lagerfläche. Flächenkorrektur der derzeitigen Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Abwasser in Grüneberg (Gelände Getränkehersteller Vivaris) auf Grundlage der Baugenehmigung für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Ergänzung einer Baufläche in der östlichen Ortslage von Großmutz (Zum Beetz) auf Grundlage der Erteilung eines positiven Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses. Flächenarrondierung bzw. -korrektur im rückwärtigen Bereich der Berliner Straße im OT Löwenberg im Zusammenhang mit der genehmigten Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken. Flächenkorrektur im östlichen Bereich der Ernst Thälmann Straße, OT Löwenberg wegen Unbebaubarkeit (Skaterbahn) Übernahme des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Neuer Weg West, OT Teschendorf im Rahmen der Berichtigung des FNP gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Übernahme des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Parkstraße Nord, OT Hoppenrade im Rahmen der Berichtigung des FNP gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Erweiterung der Zweckbestimmung der Sonderbaufläche Pappelhof (Standort URD) auf Elektrizität, Gas und Fernwärme. Geplant ist die Errichtung einer Biogasanlage durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Anpassung der Flächendarstellung beim Windeignungsgebiet Falkenthal an die tatsächlichen Gegebenheiten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den Entwurf einschließlich Begründung (Stand Mai 2009) und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll gemäß 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt werden. Zeitpunkt der öffentlichen Auslage ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Abwägung zur 1. Planänderung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 BbgKVerf besteht. Gesamtbeschluss Abwägung zum Vorentwurf der 1. Planänderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Löwenberger Land

8 8 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Juli 2009 Beschluss Nr.: 42/09 Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan Hohenbrucher Chaussee Süd für den OT Nassenheide mit dem Planungsstand Juni 2009 und Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan Hohenbrucher Chaussee Süd OT Nassenheide (Stand Juni 2009) sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 der BbgKVerf besteht. Beschluss Nr.: 43/09 Einreichung eines Antrages auf Zuwendung gemäß Rili KstB Bbg für die Maßnahme Ausbau der Gehweg- und Treppenanlage im Zuge des Ausbaus der Bahnübergangssicherungsanlage im Ortsteil Grüneberg. Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land ist im Haushalt 2010, 2011 und 2012 einzustellen. Beschluss Nr.: 44/09 Einreichen der Änderung der Gewährung auf Zuwendung für die Durchführung eines Seminars zur Dorferneuerung in der Heimvolkshochschule am Seddiner See gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung für das Programmjahr Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land ist innerhalb des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 unter der HHST sichergestellt. Beschluss Nr.: 45/09 Ausbau der Straße Alter Kiefernweg im Ortsteil Nassenheide einschließlich Straßenbeleuchtung. Die Ausbaubreite der Straße beträgt 5,00 m. Zur Verkehrsberuhigung werden Einengungen angelegt. Die Zufahrten selbst sind 3 m breit. Die Abrechnung für den Straßenbau einschließlich Nebenanlagen erfolgt als Anliegerstraße. Beschluss Nr.: 46/09 Abgabe der Flurstücke 30/3, 30/4, 30/5, 30/6, 30/7 der Flur 5, Gemarkung Neulöwenberg im Bodenordnungsverfahren Neulöwenberg/Düngerhalle im Wege des Landverzichts. Beschluss Nr.: 47/09 Ankauf einer Teilfläche des Flurstücks 55 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf in Größe von ca. 60 qm. Beschluss Nr.: 48/09 Ankauf des Flurstücks 53/3 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf in Größe von 77 qm. Beschluss Nr.: 49/09 Veräußerung des Flurstücks 21/1 der Flur 6, Gemarkung Nassenheide 1.2 In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr.: 51/09 Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Auf der Grundlage der 3 und 30 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I Nr. 12, S. 202, 207) in Verbindung mit 3 und 4 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung (KomDAEV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I Nr. 83, S. 991), zuletzt geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. II Nr. 24, S. 638), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen: 1 Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister und seine Stellvertreter Eine Dienstaufwandsentschädigung wird für a) den hauptamtlichen Bürgermeister in Höhe von 115,00 Euro b) seinen Stellvertretern in Höhe von 40,25 Euro monatlich gezahlt. 2 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (1) Aufwandsentschädigungen können an Mitglieder kommunaler Vertretungen als monatliche Pauschalbeträge und gleichzeitig als Sitzungsgelder gewährt werden. (2) Aufwandsentschädigungen 1. Gemeindevertreter monatliche Pauschale Sitzungsgeld pro Sitzung 70,00 Euro 15,00 Euro 2. Vorsitzender der Gemeindevertretung 270,00 Euro 3. Mitglieder des Ortsbeirates 25,00 Euro 4. Ausschussvorsitzende erhalten doppeltes Sitzungsgeld in Höhe von für jede von ihnen geleitete Sitzung 5. Ausschussmitglieder, Ortsbeiratsmitglieder und sachkundige Einwohner erhalten je Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 Euro 15,00 Euro 6. Ortsvorsteher erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl in Höhe von: bis 500 Einwohner 175,00 Euro Einwohner 245,00 Euro Einwohner 315,00 Euro Einwohner 430,00 Euro 7. Wird ein Mandat für mehr als zwei Monate nicht ausgeübt, so wird spätestens ab dem dritten Kalendermonat die Zahlung der Aufwandsentschädigung eingestellt. 8. Einem Stellvertreter (Stellvertreter der Ausschussvorsitze, Stellvertreter der Ortsvorsteher) wird für die Dauer der Vertretung bis zu

9 22. Juli 2009 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 9 50 von Hundert der Aufwandsentschädigung des Vertretenen während der zwei Monate gewährt. Die Aufwandsentschädigung des Vertretenen ist für diesen Zeitraum entsprechend zu kürzen. 9. Dem Vertreter der Gemeinde in den Gewässerunterhaltungsverbänden Schnelle Havel Liebenwalde und Oberer Rhin- Temnitz, Alt Ruppin wird eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der Verbandsversammlung in Höhe von: Sitzungsgeld pro Sitzung 15,00 Euro Fahrkosten: entsprechend dem gültigen Reisekostenrecht gewährt. Für die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde an Grabenschauen und Lokalterminen der Gewässerunterhaltungsverbände Obere Rhin/Temnitz Alt Ruppin, Schnelle Havel Liebenwalde und Uckermark-Havel Zabelsdorf wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von: Grabenschau bzw. Lokaltermin pro Teilnahme: 30,00 Euro Fahrkosten: entsprechend dem gültigen Reisekostenrecht gewährt. 10. Dem Vertreter der Gemeinde in der Forstbetriebsgemeinschaft Häsen wird eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Versammlungen in Höhe von: Sitzungsgeld pro Sitzung 15,00 Euro Fahrkosten: entsprechend dem gültigen Reisekostenrecht 2 Teilnahme an Gemeindevertretersitzungen (1) Für unentschuldigtes Fehlen bei Gemeindevertreter- und Hauptausschusssitzungen wird je Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro von der monatlichen Aufwandsentschädigung in Abzug gebracht, wenn er sich nicht innerhalb von drei Tagen nach der Sitzung entschuldigt. (2) Die Entschuldigung erfolgt beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor der Sitzung. Die Entschuldigung ist auch möglich im Sekretariat des Bürgermeisters. Bei einer nachträglichen Entschuldigung ist das Sekretariat des Bürgermeisters zu informieren. 3 Zahlungsmodalitäten (1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes nach dieser Satzung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende. (2) Die Zahlung für einen Stellvertreter erfolgt nach Ablauf der Vertretungszeit auf Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Vertretenen. 4 Inkrafttreten Die Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land tritt am 01. August 2009 in Kraft. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am mit Beschluss - Nr.: 51/09 beschlossene, Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:

10 10 Löwenberg 22. Juli Mitteilungen des Hauptamtes Veranstaltungstermine im Monat August Datum Veranstaltung Ortsteil/Veranstalter Verantwortlichkeit 8. August Menschen und ihre Gärten, Kunst im Garten (Gartenführung) Glambeck Hr. Hillebrand, August Dorffest Neulöwenberg Fr. Sitte, August Saisoneröffnung mit Open-Air-Diskothek Grüneberg, TSG Fortuna Hr. Dickhoff, August Schlossfest Löwenberg Hr. Ludwig, August Volleyballturnier Glambeck Fr. Schwarz, August Chorkonzert zum Erntefest Teschendorf Hr. Mydlaszewski, August Erntedankfest Teschendorf Hr. Grüber, Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaft zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung August 2009 Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 31. KW Herr J. Kant, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr A. Kühn, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr H. Schönbeck, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr G. Leumann, Tel.: 0173/ oder 0172/ KW Herr A. Dörre, Tel.: 0173/ oder 0173/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr Uhr Dienstag 7.30 Uhr Uhr Mittwoch 7.30 Uhr Uhr Freitag 7.30 Uhr Uhr Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung August 2009 Datum zu entsorgender Ortsteil 32. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide 33. KW Grieben Grieben Linde, Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 34. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 35. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide 36.KW Grieben Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 4. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Die Bullen sind los Am 15. August findet in Neulöwenberg das allseits beliebte Dorffest statt. Wie in den Jahren zuvor wird an die Traditionen angeknüpft. Um 14:30 Uhr beginnt das bunte Treiben mit einem Volleyballturnier, Gummistiefelweitwurf und vielen bunten Überraschungen für die Kleinen, wie Quadfahren und eine Rodeohüpfburg um nur einiges zu nennen. Erster Programmpunkt wird um 15:00 Uhr die Aufführung des Turn- und Akrobatikvereins des Löwenberger SV unter Leitung von Christa Lewin sein. Viele Quize und Spiele lassen den Nachmittag nicht langweilig werden und bei einem Stück Kuchen und einer Tasse Kaffee lassen die Attraktionen nicht lange auf sich warten. Preise winken nicht nur bei der Eintrittstombola. Beim abendlichen Bullenreiten, soll der beste Reiter oder die beste Reiterin gekürt werden und wenn dann so langsam die Sonne untergeht, werden ein komödiantisches Abendprogramm und eine Tanzgruppe für viel Stimmung sorgen. Auch kulinarisch gibt es was zu bieten. Ein Wildschein am Spieß, wird nachmittags frisch und lecker zubereitet. Mit Musik aus der Dose wird DJ Wanne die Tanzlustigen unter den Besuchern bis in die Morgenstunden begleiten. Einladung zum Volleyballturnier Am 22. August, um 11 Uhr findet in Glambeck auf dem Sportplatz ein Volleyballturnier statt. Damit gehen wir in Runde 2. Letztes Jahr sind wir bei strahlendem Sonnenschein aufs Spielfeld gegangen und hatten spannende und lustige Spiele zu beobachten. Zum Abend gab es für die harten Kämpfer eine Stärkung und wer wollte konnte den Abend bei gemütlichem Beisammensein ausklingen lassen. Und für dieses Jahr wünschen wir uns auch wieder eure Unterstützung durch tatkräftiges Anfeuern der anwesenden Mannschaften. Sigrid Schwarz Ortsvorsteherin Der Ortsbeirat Neulöwenberg

11 22. Juli 2009 Löwenberg Informationen der ansässigen Sportvereine Bei den Landesmeisterschaften im Blockmehrkampf in Finsterwalde errangen die Leichtathleten des Löwenberger Sportvereins erfreuliche Ergebnisse. Janine Schulz erkämpfte in ihrem ersten Blockmehrkampf im Block Wurf ( 50 m, 60 m Hürden, Weitsprung, Kugelstoßen, Diskuswerfen) den brandenburgischen Vizemeistertitel. Im Diskuswerfen erzielte sie eine neue persönliche Bestleistung mit 24,34 m. Ihr Vereinskamerad Thomas Günther erreichte in dieser Altersklasse den Bronzerang. Sportschüler Lukas Hüntemann kam im Block Sprint/Sprung (100 m, 80 m Hürden, Weitsprung, Hochsprung, Speerwerfen) gegen sehr starke Konkurrenz auf einen guten sechsten Platz. Er erreichte mit 32,50 m im Speerwerfen eine neue Bestleistung. A.Klicks Landesmeisterschaften im Blockmehrkampf Löwenberger Leichtathleten erfolgreich Bei den Landesmeisterschaften der Schüler B+C in Cottbus konnten die Sportler des Löwenberger SV wie in den vergangenen Jahren gute Resultate erzielen. Nur der große Wurf, der Landesmeistertitel in einer der zahlreichen Entscheidungen, blieb in diesem Jahr verwehrt. Am dichtesten war Janine Schulz (W12) dran. Mit 9,41 m im Kugelstoßen stellte sie eine neue Bestleistung auf und verfehlte den angestrebten Titel um 3 cm. Bronze gewann sie im Ballwurf mit 50,50 m, Vierte wurde sie im 60 m-hürdensprint und Weitsprung errang sie Platz 8. Bronzemedaillen sicherte sich Julius Thiemer im Weitsprung der M10 mit 4,23 m und Kevin Dahms (M11) im 50 m-sprint mit 7,46 s. Vierter im Kugelstoßen der M12 wurde Thomas Günther mit einer Weite von 9,28 m, die ebenfalls persönliche Bestleistung bedeutete.marie-luise Neue sicherte sich mit 8,97 m (PB) den 7. Platz im Kugelstoßen der W13.

12 12 Löwenberg 22. Juli 2009 Erfolgreiche Sportfahrt nach Siedlce Am 8. Juni nahm eine Delegation der Grundschule an den internationalen Leichtathletikwettkämpfan im ostpolnischen Siedlce teil. Dabei traten unsere Schüler als offizielle Vertreter des Landkreises Oberhavel auf. Gemeinsam mit Sportlern aus der Ukraine, Weißrussland, Russland und Litauen traten unsere Jungen und Mädchen im Wettkampf an. Erfahrungsgemäß stellen die Delegationen aus Weißrussland und Litauen sehr starke Athleten. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass unsere Sportler sehr erfolgreich starteten. Leider durfte jeder Sportler nur in einer Disziplin offiziell starten, alle weiteren Starts wurden außer Konkurrenz gewertet. Die Bilanz der Löwenberger wäre sonst noch besser ausgefallen. Ihren Sieg im Weitsprung aus dem Vorjahr wiederholte Janine Schulz. Mit neuer persönlicher Rekordweite von 4,59 m siegte sie mit fast einem halben Meter Vorsprung in ihrer Paradedisziplin. Den Ballwurf gewann sie mit 54,50 m deutlich, im 60 m-sprint wurde sie Zweite. Damit war sie die erfolgreichste Oberhavelstarterin. Sieger im Hochsprung wurde Jonathan Koch, allerdings außerhalb der Wertung. In der Altersklasse der 11jährigen setzte er sich als 10-jähriger mit neuer persönlicher Bestleistung von 1,25 m durch. Im Weitsprung sprang er ebenfalls Bestleistung mit 4,29 m, im Sprint wurde er Zweiter. Kevin Dahms eroberte mit einem Sturmlauf über 300 m die Goldmedaille in 50,41 s. Den 60 m-sprint gewann er ebenfalls. Thomas Günther siegte im Weitsprung der M12 mit neuem persönlichem Rekord von 4,59 m. Im Sprint wurde Thomas Achter. Es waren erlebnisreiche Tage in Polen, die noch lange in Erinnerung bleiben werden. Die Kontakte zu Schulen aus Brest (Weißrussland), Kaliningrad (Russland) und Siedlce (Polen) wurden erneuert und intensiviert. Die Sportler aus Siedlce und Klaipeda haben bereits jetzt zugesagt, dass sie bei den 16. Internationalen Löwenspielen am 12./13.September in Löwenberg starten werden.

13 22. Juli 2009 Löwenberg Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land Gutengermendorf, Häsen, Großmutz, Hoppenrade, Buberow, Kraatz, Meseberg und Baumgarten Gottesdienste/Feiern Sa., 15. August Gottesdienst Gutengermendorf (gemeinsam mit Häsen) So., 16. August Gottesdienst Großmutz Gottesdienst Hoppenrade Sa., 29. August Gottesdienst Häsen (gemeinsam mit Gutengermendorf) So., 30. August Gottesdienst Kraatz Gottesdienst Buberow Urlaubsvertretung Pfarramt Gutengermendorf: bis 2. August Pfarrer Vanselow (Ev. Pfarramt Falkenthal), 3. bis 9. August Pfarrer Baller (Ev. Pfarramt Herzberg Uhr 9.30 Uhr Uhr Uhr 8.30 Uhr Uhr Einladung Sonntag, 20. September,15.00 Uhr Einführungsgottesdienst Pfn. Unterdörfel in der Ostergemeinde Berlin Wedding, Samoastraße 14,13353 Berfin (Samoastr. Ecke Sprengelstr.) Gemeindenachmittag Kraatz Di., 11. August, Uhr Pfarrhaus Kraatz mit Buberow Frauenhilfe Gutengermendorf Di., 18. August, Uhr Kirchliches Zentrum Gutengermendorf Gemeindekirchenräte Gutengermendorf: Di., 18. August,19.00 Uhr Kraatz: Mi., 19. August,19.00 Uhr Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg, Teschendorf, Löwenberg Löwenberg 2. August (So) 10 Uhr Gottesdienst 8. August (Sa) 14 Uhr Trauung Mike Kölling und Nadine Müller (Berlin) 23. August (So) 10 Uhr Gottesdienst 30. August (So) 14 Uhr Familiengottesdienst zum Schulanfang Linde 23. August (So) 14 Uhr Gottesdienst Grüneberg 26. Juli (So) 10 Uhr Gottesdienst 9. August (So) 10 Uhr Gottesdienst mit Taufe von Julius Leander Röper und Lilly Marianne Reitzenstein 15. August (Sa) Uhr Trauung Tobias Mette und Sanja Sabanovic in Liebenberg 30. August (So) 10 Uhr Familiengottesdienst zum Schulanfang 5. September (Sa) 13 Uhr Andacht zum Erntedankfest, anschließend Umzug 6. September (So) 14 Uhr Taufgottesdienst von Friedrich Julius Adebar * Berlin Teschendorf 26. Juli (So) 14 Uhr Gottesdienst 2. August (So) 14 Uhr Gottesdienst 16. August (So) 10 Uhr Gottesdienst 28. August (Fr) 18 Uhr Chorkonzert 29. August (Sa) 13 Uhr Andacht zum Erntedankfest mit anschließendem Umzug 30. August (So): 14 Uhr Familiengottesdienst zum Schulanfang Liebe Gemeinden! Schwestern und Brüder! Damen und Herren! Arbeit ist schön. Arbeit macht Spaß, wenn sie von der Hand geht. Wohl dem, der Arbeit hat. Denn Arbeit gehört zum Leben. Aber nur noch arbeiten? Nein, danke! Einmal sagt der Bauer: Sense! Wer angestrengt und hart arbeitet, muss auch ausruhen. Feierabend, Ferien oder Urlaub nennt man das. Ist Ihnen klar, dass nach 6 Tagen Arbeit der 7. Tag ein Ruhetag ist (Altes Testament). In der christlichen Tradition (Neues Testament) beginnt die Woche mit dem Sonntag. Die Arbeitsruhe, der Feierabend, die Ferien und der Urlaub sind in jedem Fall von Gott gewollt und geschützt. Nicht einmal Sklaven und auch die Tiere brauchten im alten Israel zu arbeiten. Sehen wir die arbeitsfreie Zeit als ein Geschenk. Jeden Sonntag gibt es dafür zum Danken einen Gottesdienst. Siehe die Termine im Amtsblatt. Schöne Ferien für unsere Kinder und Lehrer! Guten Urlaub für die Erwachsenen. Wünscht von Herzen: Gerhard Gabriel, Pfarrer

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