statistik.info 08/10
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- Margarete Pohl
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1 statistik.info 08/ STATISTISCHES AMT DES KANTONS ZÜRICH Hans-Peter Bucher Einbürgerungen im Kanton Zürich Vier von fünf Eingebürgerten stammen aus Europa Zusammenfassung Die Zahl der Einbürgerungen nimmt im Kanton Zürich seit Beginn der 1990er-Jahre kontinuierlich zu erwarben rund 11'600 Personen das Schweizer Bürgerrecht, das sind fast viermal mehr als noch und mehr als im bisherigen Rekordjahr. Der wichtigste Grund für den Anstieg der Einbürgerungszahlen liegt darin, dass immer mehr ausländische Staatsangehörige die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen: Sie sind in der Schweiz aufgewachsen, leben schon lange im Land oder sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet. Weitere Gründe sind zwei Gesetzesänderungen, die einerseits die erleichterte Einbürgerung für Familienmitglieder und das Doppelbürgerrecht einführten, andererseits die einkommens- und vermögensabhängige Einbürgerungsgebühr abschafften und durch eine kostendeckende Gebühr ersetzten. In den Jahren bis 2009 stammten jeweils etwa vier von fünf neuen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aus europäischen Ländern. kamen sie noch mehrheitlich aus EU-Ländern, besonders aus Italien. Während zwischen und jährlich nie mehr als 2'500 Personen aus EU/EFTA-Ländern den Schweizer Pass erwarben, stieg die Zahl der Eingebürgerten aus anderen europäischen Staaten von jährlich 800 auf 6'800 an. Sie stammten vor allem aus Serbien, der Türkei, Mazedonien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina. Seit 2007 ist ein Trendwechsel festzustellen. Serbien ist zwar weiterhin das wichtigste Herkunftsland der Eingebürgerten, die Region Süd-Osteuropa verliert aber an Bedeutung. Zunehmen hingegen die Einbürgerungen von Personen aus den EU/EFTA-Staaten, besonders von Deutschen avancierte Deutschland bereits zum zweitwichtigsten Herkunftsland, noch vor Italien. Auch wenn die Einbürgerungszahlen deutlich steigen, ist die Einbürgerungspraxis im Vergleich zu anderen Ländern nach wie vor streng erwarben 3,7 Prozent der im Kanton Zürich lebenden ausländischen Staatsangehörigen den Schweizer Pass, waren es erst 1,3 Prozent gewesen. Die Einbürgerungsziffer, also die Zahl der Einbürgerungen gemessen am Bestand, ist je nach Nationalität unterschiedlich. Häufig lassen sich etwa Personen aus Sri Lanka oder aus dem Balkan einbürgern, während das Interesse bei Staatsangehörigen aus der EU/EFTA eher niedrig ist.
2 Einbürgerungen beeinflussen Bevölkerungsstruktur In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung im Kanton Zürich stark gewachsen. Grund dafür ist vor allem die Zuwanderung aus dem Ausland (Bundesamt für Statistik 2009). In den 1980er- und 1990er-Jahren sind viele im Rahmen der Arbeitsmigration und nach 1995 aufgrund des Krieges zusätzlich viele aus Ländern des ehemaligen Jugoslawiens zugewandert (Bundesamt für Migration 20). In den er-jahren hat mit dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit die Zuwanderung aus den «alten» EU-Mitgliedstaaten (EU-15) deutlich zugenommen, während jene aus Nicht-EU/EFTA- Ländern tendenziell rückläufig war (Bucher ). Die Zahl der im Kanton Zürich lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist denn auch in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich angestiegen, von auf Sie wächst aber nicht nur aufgrund eines positiven Wandersaldos, sondern auch durch Geburtenüberschuss. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind aber nicht nur viele Menschen zugewandert, es haben auch viele, die schon länger hier leben und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, das Schweizer Bürgerrecht erworben. Die ausländische Bevölkerung wies dementsprechend durch Einbürgerungen jährlich bedeutende Abgänge auf. Die Abgänge wurden aber durch den positiven Wandersaldo und den Geburtenüberschuss mehr als kompensiert (Grafik 1). Auch die Bevölkerung mit Schweizer Pass ist kontinuierlich gewachsen, dies aber hauptsächlich dank den Einbürgerungen. Ohne Einbürgerungen wäre die Schweizer Bevölkerung geschrumpft, da ihre Bilanz aus Geburten, Sterbefällen, Zu- und Wegwanderungen in all den Jahren stets negativ war. Immerhin wächst sie seit zusätzlich durch einen Geburtenüberschuss. Grafik 1: Demografische Bewegungen der ausländischen und der Schweizer Bevölkerung Kanton Zürich; Saldi aus Geburten, Sterbefällen, Zuwanderungen, Wegwanderungen und Einbürgerungen Ausländische Bevölkerung Schweizer Bevölkerung Gesamtwachstum Geburtensaldo Wanderungssaldo Abgang durch Einbürgerungen Gesamtwachstum Geburtensaldo Wanderungssaldo Zugang durch Einbürgerungen Anzahl in Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: ESPOP, Bundesamt für Statistik (BFS) Die Einbürgerungen beeinflussen die Struktur der Bevölkerung, indem sie das zahlenmässige Verhältnis von Einheimischen und Ausländern verändern. Sie sind aber auch politisch ein Thema (Münz und Ulrich 2003, Bundesamt für Statistik ). Dies umso mehr, als die Einbürgerungszahlen in der Schweiz in den vergangenen 15 Jahren stark angestiegen sind (Bundesamt für Statistik 20; Steinhardt, Straubhaar und Wedemeier 20). Dies haben wir zum Anlass genommen, die Bürgerrechtswechsel im Kanton statistik info 08/ 2/18
3 Zürich näher zu analysieren. 1 Wir konzentrieren uns aufgrund der Datenlage auf die Entwicklung der Jahre bis Wir gehen folgenden Fragen nach: Wieso hat die Zahl der eingebürgerten Personen in den vergangenen Jahren so stark zugenommen? Aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Hat sich die Einbürgerungsneigung der einzelnen Nationalitäten im Verlaufe der Zeit geändert? Werden die Einbürgerungszahlen weiter ansteigen? Die Zahlen beziehen sich mehrheitlich auf die Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung (PETRA) des Bundesamts für Statistik. Starker Anstieg der Einbürgerungszahlen Die Zahl der jährlichen Einbürgerungen nimmt seit Beginn der 1990er-Jahre kontinuierlich zu, dies nach einem Rückgang in den 1980er-Jahren. Zwischen und 2009 hat sie sich von 3 0 auf fast vervierfacht, 2009 wurde der höchste jemals erreichte Wert registriert (Grafik 2). Der Anstieg ging zu einem grossen Teil auf das Konto der ordentlichen Einbürgerungen entfielen drei Viertel aller Bürgerrechtswechsel auf Einbürgerungen im ordentlichen und ein Viertel im erleichterten Verfahren (siehe Kasten «Art des Bürgerrechtserwerbs» und Grafik 3). Grafik 2: Entwicklung der Bürgerrechtswechsel 2009 Kanton Zürich 12 8 Anzahl in Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quellen: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) Die Gründe für den Aufwärtstrend sind vielfältig. Einerseits erfüllen immer mehr ausländische Staatsangehörige die Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Sie sind hier geboren oder aufgewachsen, leben schon länger hier oder sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet (Bundesamt für Statistik 20, Baumberger ). Entsprechend wurden in den vergangenen Jahren laufend mehr Einbürgerungsgesuche eingereicht. Andererseits spielen auch Änderungen des Bürger- 1 Im vorliegenden Artikel wird der Begriff «Einbürgerungen» als Synonym für sämtliche Arten des Bürgerrechtserwerbs verwendet, umfasst also neben den Einbürgerungen auch die wenigen Anerkennungen. statistik info 08/ 3/18
4 rechtsgesetzes eine Rolle. Mit der Gesetzesrevision, die 1992 in Kraft trat, wurden kantonale und kommunale Verfahren vereinfacht sowie die erleichterte Einbürgerung für Familienmitglieder eingeführt. Auch die jüngsten Gesetzesänderungen haben die Entwicklung massgeblich beeinflusst. Die Spitze im Jahr hängt unter anderem damit zusammen, dass erstmals nur noch kostendeckende statt einkommens- und vermögensabhängige Gebühren für ein Einbürgerungsverfahren verlangt wurden. Zudem lassen sich seit 2007 immer mehr Deutsche einbürgern, weil Deutschland seit diesem Datum das Doppelbürgerrecht erlaubt (siehe Kasten «Bürgerrechtswechsel in langjähriger Perspektive» Wie und weshalb lässt man sich einbürgern? Das Schweizer Bürgerrecht beruht auf dem Prinzip des «Ius sanguinis», es kann automatisch nur durch väterliche oder mütterliche Abstammung erlangt werden. Ein Kind besitzt von Geburt an das Schweizer Bürgerrecht, wenn ein Elternteil schweizerischer Herkunft ist. 2 Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben und die Einbürgerungskriterien erfüllen, können ein Gesuch zur Erlangung der Schweizerischen Staatsbürgerschaft stellen. 3 Die Gesetzgebung bei den Einbürgerungen beruht in der Schweiz auf einem dreistufigen Verfahren dem Bundesrecht, dem kantonalen Recht sowie der Gesetzgebung der Gemeinde. Bei den Einbürgerungsverfahren prüft der Bund die Mindestvorschriften (Vgl. Kasten). Während die Kantone weitere Anforderungen stellen dürfen, kommt den Gemeinden eine wichtige Rolle als ausführendes Organ des übergeordneten kantonalen Rechts zu. Die neuen Schweizer Bürgerinnen und Bürger erwerben mit dem Schweizer Pass eine Reihe von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten, aber auch bestimmte Pflichten. Art des Bürgerrechtserwerbs Das Schweizer Bürgerrecht wird hauptsächlich im Verfahren der ordentlichen oder der erleichterten Einbürgerung erlangt: Ordentliche Einbürgerungen: Ein Gesuch kann stellen, wer mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt hat, wobei die Zeit zwischen dem. und 20. Altersjahr doppelt zählt. Über das Gesuch entscheiden Gemeinde und Kanton, der Bund erteilt die Bewilligung. Erleichterte Einbürgerungen: Ein Recht auf Einbürgerung besteht nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren für Erwachsene, die mit einer Schweizerin, einem Schweizer verheiratet sind, oder für Kinder, die hier geboren sind. Der Bund entscheidet, Kanton und Gemeinde haben ein Beschwerderecht. Weitere Erwerbsarten sind Wiedereinbürgerungen und Anerkennungen (Feststellungen und Adoptionen), sie machten im Kanton Zürich 2009 insgesamt aber nur rund ein Prozent aller Bürgerrechtswechsel aus. Weitere Erläuterungen in Bundesamt für Migration (2005); Bundesamt für Statistik (20). 2 Dies im Gegensatz zum Prinzip des «Ius soli» (Recht des Bodens), dem Bürgerrechtserwerb aufgrund des Geburtsortes (z.b. USA, Neuseeland). In vielen Staaten finden sich Mischmodelle (z.b. Frankreich, Deutschland). In Italien und Österreich gilt wie in der Schweiz das Abstammungsprinzip. 3 Nur die Bürgerrechtswechsel, die aufgrund eines Gesuches erfolgen, erscheinen in der Einbürgerungsstatistik. statistik info 08/ 4/18
5 Bürgerrechtswechsel in langjähriger Perspektive Die Zahl der Bürgerrechtswechsel ist stark von den gesetzlichen Grundlagen und vom politischen Kontext abhängig (Grafik 3)(Bundesamt für Statistik 20). Um 1917 wurden mehr als 3'000 Bürgerrechtswechsel pro Jahr registriert dies aufgrund des ersten Weltkriegs, der das übrige Europa heimsuchte, und weil damals eine Aufenthaltsdauer von zwei Jahren für ein Gesuch genügte (BFM 2005) und 1954 gab es zahlreiche Wiedereinbürgerungen: Nach einer Gesetzesänderung stand den als Schweizer Bürgerinnen geborenen Frauen, die mit einem Ausländer verheiratet waren, die Wiedereinbürgerung offen, nachdem sie vorher mit der Heirat ihren Schweizer Pass automatisch verloren hatten (Bürgerrechtsgesetz BüG von 1952) und 1979 kam es zu vielen nachträglichen Anerkennungen des Bürgerrechts: Nach einer Gesetzesänderung erhielten alle in der Schweiz geborenen Kinder von gebürtigen Schweizerinnen, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet waren, automatisch den Schweizer Pass. Zwischen 1984 und 1986 stiegen die Einbürgerungszahlen aufgrund einer weiteren Änderung des Bürgerrechtsgesetzes an. Auch im Ausland lebende Kinder von gebürtigen Schweizerinnen und alle Kinder von eingebürgerten Schweizerinnen erhielten automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Vor 1992 erhielten ausländische Frauen, die einen Schweizer heirateten, automatisch den Schweizer Pass trat eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft, die dem ein Ende setzte. Seither können sich ausländische Ehegatten eines Schweizers oder einer Schweizerin erleichtert einbürgern lassen. Gleichzeitig liess die Schweiz die Doppelbürgerschaft mit sämtlichen Staaten zu. lösten kostendeckende Gebühren die bis anhin üblichen einkommens- und vermögensabhängigen Gebühren ab. Seither sind die Kosten einer Einbürgerung deutlich geringer. Seit 2007 verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz erwerben. Grafik 3: Entwicklung der Bürgerrechtswechsel nach Erwerbsart Kanton Zürich (Wiedereinbürgerungen 1953/54: Schätzungen STAT) Anzahl in Ordentliche Einbürgerungen Erleichterte Einbürgerungen Wiedereinbürgerungen Schweizerin durch Heirat Feststellungen des Schweizer Bürgerrechts Bürger/in durch Adoption Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quellen: Bundesamt für Migration (BFM), Bundesamt für Statistik (BFS), Statistisches Amt des Kantons Zürich (STAT) statistik info 08/ 5/18
6 Was veranlasst Ausländerinnen und Ausländer zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts? Der Wunsch, Schweizer oder Schweizerin zu sein, ist vermutlich erhöht bei Kindern und Jugendlichen, die seit ihrer Geburt in der Schweiz leben, bei Personen, die seit langer Zeit in unserem Land wohnhaft sind oder bei Personen, die seit mehr als fünf Jahren mit einem Schweizer Partner verheiratet sind. Bei ihnen dürfte das Gefühl der Verbundenheit mit der Schweiz am ausgeprägtesten sein. Für viele ist die rechtliche Besserstellung nach einer Einbürgerung wichtig, insbesondere bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Ländern. Weitere Pluspunkte sind das Stimm- und Wahlrecht, aber auch mehr Chancen bei der Stellensuche und für Ausbildungen. Es gibt aber auch Motive, die gegen eine Einbürgerung sprechen. Am wichtigsten ist wohl der Verlust des bisherigen Passes: Es gibt noch viele Staaten, deren Bürger mit dem Erwerb des Schweizer Passes ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch verlieren, dies obwohl die Schweiz das Doppelbürgerrecht für sämtliche Staaten seit 1992 erlaubt. 4 Vier von fünf Eingebürgerten stammen aus Europa Was das Herkunftsgebiet der Eingebürgerten angeht, brachte die Zeit deutliche Verschiebungen mit sich. Um dies zu veranschaulichen, werden im folgenden die Personen zuerst nach den Herkunftsgebieten EU/EFTA, übriges Europa (ohne EU/EFTA) und nichteuropäische Länder und anschliessend nach ausgewählten Nationalitäten unterschieden. 5 stammten rund Personen aus Ländern der heutigen EU/EFTA, 800 aus dem übrigen Europa und 700 aus nichteuropäischen Staaten (Grafik 4). Während die Einbürgerungszahlen von EU/EFTA-Staatsangehörigen von bis stagnierten und stets zwischen 1'600 und 2'500 verblieben, nahmen jene von Personen aus anderen europäischen Ländern deutlich zu, nämlich von 800 auf In den letzten Jahren ist ein Trendwechsel festzustellen: Die Zahl der Eingebürgerten aus EU/EFTA-Ländern hat sich zwischen und 2009 auf 3'900 verdoppelt, jene der übrigen europäischen Länder ist hingegen auf 5'000 gesunken. Die Zahl der Eingebürgerten aus Ländern ausserhalb Europas stieg über den gesamten Zeitraum kontinuierlich an; 2009 betrug sie 2' Staaten, deren Bürger beim Erwerb des Schweizer Passes ihre Staatsangehörigkeit automatisch verlieren: z.b. Deutschland (bis ), Dänemark, Belgien, Luxemburg, Island, Niederlande, Norwegen, Österreich, Tschechische Republik, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Sri Lanka, Philippinen. Staaten, deren Bürger beim Erwerb des Schweizer Passes ihre Staatsangehörigkeit nicht automatisch verlieren: z.b. Italien, Deutschland (seit 2007), Portugal, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Finnland, Schweden, Irland, Slowakei, Polen, Ungarn, Serbien, Kroatien, Türkei, Mazedonien, Russland. In einigen Ländern ist die Praxis aber uneinheitlich und es gelten Ausnahmeregelungen. Quelle: Bundesamt für Migration 2005 (Seither kann sich die rechtliche Situation in einzelnen Ländern wieder geändert haben). 5 EU/EFTA, bestehend aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, exkl. Schweiz). Im vorliegenden Artikel wird für die EU über den gesamten Zeitraum 2009 der heutige Gebietsstand der EU-27 verwendet. statistik info 08/ 6/18
7 Grafik 4: Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach Herkunftsgebiet 2009 Kanton Zürich; Zugehörigkeit zu EU-27/EFTA gemäss Gebietsstand Insgesamt EU/EFTA Übriges Europa Nichteuropäische Länder Anzahl in Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) Grafik 5: Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach ursprünglicher Staatsangehörigkeit 2009 Kanton Zürich; wichtigste Herkunftsländer (mit Gebietsstand von 2005) 4 Italien Deutschland Serbien Mazedonien Kroatien Bosnien-Herzegowina Anzahl in Türkei Sri Lanka Übrige Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) statistik info 08/ 7/18
8 Über den gesamten Zeitraum bis 2009 stammten jährlich etwa vier von fünf neuen Schweizer Bürgern aus europäischen Ländern, verändert hat sich aber die Aufteilung nach der EU/EFTA-Zugehörigkeit (Grafik 6). machten die Eingebürgerten aus der heutigen EU/EFTA mehr als die Hälfte aller Eingebürgerten aus, jene aus dem übrigen Europa hingegen nur ein Viertel. Während bis der Anteil der Personen aus der EU/EFTA auf 16 Prozent sank, stieg jener aus den übrigen europäischen Ländern auf 60 Prozent an. Seither steigt der Anteil der Eingebürgerten aus EU/EFTA-Ländern wieder an und erreichte Prozent, jener aus dem übrigen Europa ging hingegen deutlich auf 44 Prozent zurück. Der Anteil der Nichteuropäer an allen Einbürgerungen blieb über den gesamten Zeitraum stets bei etwa einem Fünftel. Grafik 6: Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach Herkunftsgebiet 2009, prozentuale Anteile Kanton Zürich; Zugehörigkeit zu EU-27/EFTA gemäss Gebietsstand EU/EFTA Übriges Europa Nichteuropäische Länder Anteil Einbürgerungen am Total, in % Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) Drei Viertel der Eingebürgerten stammen aus nur acht Ländern In den vergangenen 16 Jahren sind insgesamt rund 118'000 Personen aus über 130 Ländern eingebürgert worden. Dabei stammen drei Viertel aus nur acht Ländern (Tabelle 1, Grafik 5). Die meisten sind ursprünglich aus Serbien mit insgesamt 27'700 Eingebürgerten, vor Italien (17'700) und der Türkei (12'400), dahinter folgen Mazedonien, Kroatien, Deutschland, Bosnien-Herzegowina sowie Sri Lanka. 6 Von den übrigen Nationen wurden insgesamt 33'500 eingebürgert, am meisten aus Spanien, Portugal, Griechenland, Brasilien, Thailand, Polen und den Philippinen. Die wichtigsten acht Herkunftsländer bestimmen denn auch die Entwicklung in der untersuchten Zeitperiode. 6 Im vorliegenden Artikel werden die Länder des ehemaligen Jugoslawiens separat mit Gebietsstand 2005 aufgeführt. Im Falle von Serbien: Bis 2003 Ex-Jugoslawien, 2003 Serbien und Montenegro, aus statistischen Gründen ebenfalls Serbien und Montenegro, inkl. Kosovo. statistik info 08/ 8/18
9 Tabelle 1: Wichtigste Herkunftsländer von Eingebürgerten im Zeitraum 2009 Kanton Zürich; Total Bürgerrechtswechsel, Länder sortiert nach Total 2009 Gebiete Total Jahre davon Jahr 2009 absolut Anteil in % absolut Anteil in % Insgesamt Herkunftsgebiete: EU/EFTA * Übriges Europa (Europa ohne EU/EFTA) Nichteuropäische Länder wichtigste Herkunftsländer: Serbien ** Italien Türkei Mazedonien Kroatien Deutschland Bosnien-Herzegowina Sri Lanka Total dieser 8 Staaten Übrige davon: Spanien Portugal Griechenland Brasilien Thailand Polen Philippinen * EU-27/EFTA (Gebietsstand 2009) ** Gebietsstand 2005 (2009 inkl. Montenegro und Kosovo) Quellen: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) sowie ZEMIS, Bundesamt für Migration (BFM) Über den gesamten Zeitraum betrachtet stammten also die meisten Eingebürgerten aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens (Grafik 5, Tabelle 1). Sie sind in den 1970er- bis 1990er-Jahren als Arbeitskräfte und nach 1995 zusätzlich als Folge des Auseinanderbrechens von Jugoslawien zugewandert. Wichtigstes Herkunftsland von Eingebürgerten ist seit 2001 Serbien. wurde ein Maximum von 3'800 serbischen Eingebürgerten registriert, seither sind die Zahlen aber rückläufig. Eine ähnliche Entwicklung auf niedrigerem Niveau kann für Mazedonien, Kroatien, Bosnien- Herzegowina und auch für die Türkei festgestellt werden. Mitte der 1990er-Jahre stammte jede vierte eingebürgerte Person aus Italien. Ein grosser Teil der italienischen Staatsangehörigen, die im Rahmen der Arbeitsmigration in den 1970er- und 1980er-Jahren zugewandert sind, haben damals die Einbürgerungsvoraussetzung der zwölfjährigen Wohnsitzfrist erfüllt. Italienische Staatsangehörige hatten zudem ab 1992 die Möglichkeit, beim Erwerb des Schweizer Passes die italienische Staatsbürgerschaft zu behalten. Italien war bis das wichtigste Herkunftsland. Die Einbürgerungszahlen waren von bis 2005 rückläufig, steigen aber seit- statistik info 08/ 9/18
10 her tendenziell wieder an. Viele sind in der zweiten und dritten Generation hier und können sich erleichtert einbürgern lassen. In letzter Zeit nehmen die Einbürgerungen von deutschen Staatsangehörigen deutlich zu. Bis 2005 waren meist weniger als 200 Eingebürgerte aus Deutschland zu verzeichnen. Seit die Deutschen jedoch die Möglichkeit haben, ihren alten Pass trotz Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zu behalten, ist der Anstieg deutlich waren es insgesamt 1'700 Personen, Deutschland ist damit neu zweitwichtigstes Herkunftsland hinter Serbien und vor Italien. Ebenfalls zu den wichtigsten Herkunftsländern zählt Sri Lanka, das in den letzten drei Jahrzehnten unter einem Bürgerkrieg zu leiden hatte. Besonders in den 1980er-Jahren sind viele Menschen aus diesem Land in die Schweiz geflüchtet und haben hier eine neue Heimat gefunden. In den er-jahren hat sich ein grosser Teil der srilankischen Diaspora einbürgern lassen (Moret, Efionayi und Stants 2007). Nach einem Maximum ist die Zahl denn auch rückläufig. Die Einbürgerungen aus den übrigen, nicht zu den acht häufigsten Herkunftsländern zählenden Staaten haben in jüngster Zeit ebenfalls deutlich zugenommen. Es sind dies vor allem Personen aus Spanien, Portugal, Brasilien, Thailand, den Philippinen und den USA. Einbürgerungshäufigkeiten nach Nationalität haben sich verändert Die Zahl der Einbürgerungen einer Nationalitätengruppe hängt zu einem wesentlichen Teil von ihrer Bestandesgrösse ab. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Länder, die hierzulande die grössten Ausländergruppen stellen, auch die wichtigsten Herkunftsländer sind. Damit man die Einbürgerungshäufigkeiten zwischen den Nationalitäten und im Zeitverlauf vergleichen kann, muss man die Einbürgerungen um die Bestandesgrösse bereinigen. Als Indikator dafür ist die rohe Einbürgerungsziffer geeignet, also die Zahl der Einbürgerungen eines Jahres bezogen auf den Bestand anfangs Jahr. 7 Nachdem die rohe Einbürgerungsziffer erst 1,3 Prozent betragen hatte, ist sie bis laufend angestiegen und seither relativ konstant geblieben liessen sich 3,7 Prozent der ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Zürich einbürgern (Grafik 7, Grafik 9). Dies ist höher als im schweizerischen Mittel (2,5 Prozent). Im internationalen Vergleich liegen die Zürcher Zahlen etwa im Mittelfeld: Höhere Einbürgerungsziffern verzeichneten beispielsweise Schweden (5,8 Prozent) und die Niederlande (4,1 Prozent), deutlich niedrigere hingegen die Nachbarstaaten Italien, Deutschland und Österreich mit Werten zwischen 1,2 und 1,6 Prozent (Bundesamt für Statistik 20). Die Einbürgerungshäufigkeit nach Nationen ist sehr unterschiedlich. Sie hängt nicht nur von der Bestandesstruktur, sondern auch wesentlich von der Migrationsgeschichte der einzelnen Nationalitätengruppen sowie der rechtlichen und politischen Situation im Herkunftsland ab. Besonders hohe Einbürgerungsziffern weisen Staatsangehörige aus entfernten asiatischen und afrikanischen Ländern auf (Bundesamt für Statistik ). In ihren Herkunftsländern herrschen meist unsichere politische Verhältnisse oder eine ungünstige Wirtschaftslage. Manche Menschen aus diesen Regionen sind als Asylsuchende oder Flüchtlinge in die Schweiz gelangt und möchten für immer hier leben. 7 Bei dieser Berechnungsart wird die Zahl der jährlichen Einbürgerungen (Total der Bürgerrechtswechsel) auf die gesamte ständige ausländische Wohnbevölkerung bezogen, unabhängig davon, wer die Mindestanforderungen für eine Einbürgerung erfüllt. Es wird auch nicht nach «Aufenthaltsdauer», «hier geboren» oder «verheiratet mit Schweizer Partner» differenziert. Die Rohe Einbürgerungsziffer kann ansteigen, wenn die Einbürgerungszahlen zunehmen, aber auch wenn der Bevölkerungsbestand schrumpft. statistik info 08/ /18
11 Grafik 7: Einbürgerungsziffern nach Herkunftsregion 2009 Kanton Zürich; Rohe Einbürgerungsziffer, Zugehörigkeit zu EU-27/EFTA gemäss Gebietsstand 2009 Insgesamt EU/EFTA Übriges Europa Nichteuropäische Länder 8 in Prozent Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Berechnungen: Statistisches Amt des Kantons Zürich Grafik 8: Einbürgerungsziffern nach ursprünglicher Staatsangehörigkeit 2009 Kanton Zürich; Rohe Einbürgerungsziffer; wichtigste Herkunftsländer (mit Gebietsstand von 2005) Italien Deutschland Serbien in Prozent (Einbürgerungen je 0 Personen der ausl.bevölkerung) Mazedonien Kroatien Bosnien-Herzegowina Türkei Sri Lanka Übrige Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Berechnungen: Statistisches Amt des Kantons Zürich statistik info 08/ 11/18
12 Besonders häufig haben sich in den letzten Jahren Menschen aus Sri Lanka einbürgern lassen (Grafik 8). Die Einbürgerungsziffer lag in den 1990er-Jahren bei weniger als 2 Prozent, erreichte im Rekordjahr aber fast 18 Prozent. Seit 2007 ist die Einbürgerungsziffer wieder rückläufig, weil bereits ein grosser Teil eingebürgert ist. Dies wirkt sich auch darin aus, dass der Bestand der ständigen Bevölkerung aus Sri Lanka nun abnimmt (Grafik ). Hohe Einbürgerungshäufigkeiten weisen auch Länder wie Somalia oder der Irak auf, aber auch Brasilien und die Philippinen (mehrheitlich Frauen) oder Tunesien (mehrheitlich Männer). 8 Ebenfalls hohe Einbürgerungsziffern weisen Südosteuropäerinnen und -europäer auf. Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei lassen sich relativ häufig einbürgern. Nachdem die Einbürgerungsziffern dieser Länder vor meist bei unter 5 Prozent lagen, stiegen sie seither auf Werte zwischen 5 und Prozent. Menschen aus den europäischen Nicht-EU-Ländern haben in der Regel eine hohe Motivation für eine Einbürgerung, da sie sich einerseits hier dauerhaft niederlassen möchten und wegen der schlechteren wirtschaftlichen Lage im Herkunftsland kaum eine Rückwanderung planen und sie andererseits mit einer Einbürgerung hier rechtlich besser gestellt sind. Die Einbürgerungsziffern dieser Länder sind momentan wieder sinkend, da viele bereits eingebürgert sind. Die Bevölkerungszahlen dieser Nationen sind bis Mitte der er-jahre angewachsen, seither aber sinkend, da viele zum schweizerischen Bürgerrecht gewechselt haben, und durch das restriktive Ausländergesetz in letzter Zeit nicht mehr viele zugewandert sind (Grafik ). Ob die Einbürgerungsziffern in den letzten Jahren auch wegen einer zunehmenden Abwehrhaltung in den Gemeinden gegenüber der Einbürgerung von einzelnen Personen aus Südosteuropa zurückgegangen sind, kann anhand der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden. Die Einbürgerungsziffern von Personen aus den EU/EFTA-Ländern sind stets niedrig geblieben, im Schnitt wurden jährlich nur etwa 1,3 Prozent eingebürgert. Der Anreiz zur Einbürgerung ist relativ gering, da der Erwerb des Schweizer Passes für sie weniger Vorteile bringt als für andere oder für später eine Rückkehr ins Heimatland geplant ist (insbesondere Spanien, Portugal). Die Einbürgerungsziffer ist dabei bei den EU- Staaten, die das Doppelbürgerrecht zulassen, höher als bei jenen, die das nicht tun. Das Schweizer Bürgerrecht ist für EU-Angehörige bedeutend weniger attraktiv, wenn bei dessen Erwerb die EU-Zugehörigkeit aufgegeben werden muss (Bundesamt für Statistik 20; Wanner und D Amato 2003). 8 Einbürgerungsziffern sind bei kleinen Fallzahlen mit Vorsicht zu interpretieren. statistik info 08/ 12/18
13 Grafik 9: Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalitätengruppen 2009 Kanton Zürich; Zugehörigkeit zu EU-27/EFTA gemäss Gebietsstand 2009 Insgesamt EU/EFTA Übriges Europa Nichteuropäische Länder 300 Anzahl in Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) Grafik : Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität 2009 Kanton Zürich; ausgewählte Länder (mit Gebietsstand von 2005) Italien Deutschland Serbien Mazedonien Kroatien Bosnien-Herzegowina 120 Anzahl in Türkei Sri Lanka Übrige Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: PETRA, Bundesamt für Statistik (BFS) statistik info 08/ 13/18
14 Welche Nationen lassen sich überdurchschnittlich oft einbürgern, welche unterdurchschnittlich? Dies zeigt auf eine andere Weise - Grafik 11, in welcher je Bevölkerungsgruppe der Anteil an den Einbürgerungen mit dem Anteil an der ausländischen Wohnbevölkerung verglichen wird. Menschen aus Serbien, Sri Lanka oder Bosnien- Herzegowina lassen sich beispielsweise viel häufiger einbürgern als jene aus Spanien oder Portugal. Grafik 11: Einbürgerungshäufigkeit nach Nationalität 2009 Kanton Zürich; Ständige ausländische Wohnbevölkerung, ausgewählte Nationen (Gebietsstand 2009) 25 SERBIEN 20 Anteil am Total der Bürgerrechtswechsel, in % 15 5 SRI LANKA TUERKEI MAZEDONIEN KROATIEN BOSNIEN-HERZEGOWINA ITALIEN DEUTSCHLAND 0 SPANIEN KOSOVO PORTUGAL THA USA BRA RUS FRA OESTERREICH GR NL UK EU/EFTA Übriges Europa Nichteuropäische Länder Anteil an der ständigen ausländischen Bevölkerung, in % Lesehilfe: 2009 machten die serbischen Eingebürgerten 22% aller in diesem Jahr Eingebürgerten aus, obwohl die serbischen Staatsangehörigen nur 9% der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung stellten. Die Eingebürgerten aus Portugal machten hingegen nur einen Anteil von 2% aus, bei einem Anteil der portugiesischen Bevölkerung am Total der ausländischen Bevölkerung von gegen 7%. In dieser Grafik ist Serbien mit Gebietsstand 2009, also exkl. Montenegro und exkl. Kosovo, aufgeführt. Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich; Quelle: ZEMIS, Bundesamt für Migration (BFM) Wird sich der Trend zu mehr Einbürgerungen abflachen? Wie entwickeln sich die Einbürgerungszahlen in den kommenden Jahren, geht der Trend zu mehr Einbürgerungen weiter oder schwächt er sich ab? Die Zahl der «einbürgerbaren» Personen ist nach wie vor hoch. Momentan erfüllen etwa im Kanton statistik info 08/ 14/18
15 Zürich lebende ausländische Staatsangehörige das Zwölf-Jahre-Kriterium für eine ordentliche Einbürgerung und könnten falls auch kantonale und kommunale Wohnsitzfristen erfüllt sind ein entsprechendes Gesuch stellen (Tabelle 2). Davon stammen rund 85'000 aus Ländern der EU/EFTA, knapp 40'000 aus dem übrigen Europa und '000 aus nichteuropäischen Ländern. Von der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung sind insgesamt über 60'000 Personen hier geboren, gehören also zur zweiten oder dritten Ausländergeneration, und über 30'000 sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet. Diese beiden Gruppen können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Wie hoch der Prozentsatz der «bürgerrechtsfähigen» Ausländerinnen und Ausländer beträgt, ist aber nicht genau bekannt (Schätzungen für die Schweiz: Bundesamt für Statistik 20; Wanner und D Amato 2003) Es bestehen bezüglich Aufenthaltsdauer und Geburtsort beträchtliche Unterschiede nach Nationen. Von den Personen mit einem italienischen Pass leben 78 Prozent seit über 12 Jahren hier, und 38 Prozent sind in der Schweiz geboren, bei den Personen mit serbischem Pass sind es 57 Prozent resp. 23 Prozent. Von den Personen aus Deutschland, die als Folge der starken Zuwanderung in den letzten Jahren mittlerweile die stärkste Bevölkerungsgruppe bilden, leben hingegen nur 22 Prozent seit über zwölf Jahren hier, und nur neun Prozent sind in der Schweiz geboren. Mit einem Schweizer Partner verheiratet sind je etwa sechs Prozent der Italiener, Serben und Deutschen. Tabelle 2: Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsdauer, Geburtsort, verheiratet mit Schweizer/in, 2009 Kanton Zürich; Ständige ausländische Wohnbevölkerung, ausgewählte Nationen, Gebietsstand 2009 Gebiet Total Aufenthaltsdauer in der Schweiz geboren mit Schweizerin, Schweizer 12 Jahre oder mehr verheiratet absolut in % absolut in % absolut in % Gesamttotal EU-27/EFTA-Staaten Übriges Europa (ohne EU/EFTA) Nichteuropäische Staaten davon: Italien Deutschland Serbien (exkl. Kosovo) Mazedonien Kroatien Bosnien-Herzegowina Türkei Sri Lanka Übrige Quelle: ZEMIS, Bundesamt für Migration (BFM) Die Frage, wie sich die Gesamtzahl der Einbürgerungen künftig entwickeln wird, ist nicht einfach zu beantworten. Die Einbürgerungen hängen nicht nur von den «einbürgerbaren» Personen, also dem «Angebot» ab, sondern auch von der «Nachfrage» (Özcan ; Münz und Ulrich 2003). Die Motivation der Personengruppen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, ist von individuellen, wie auch von vielen äusseren Faktoren abhängig. Die Einbürgerungszahlen können sich künftig auch aus rechtlichen Gründen ändern, falls in der Schweiz beispielsweise die Aufenthaltsfristen gesenkt oder Ausländer der dritten Generation vereinfacht eingebürgert würden oder weitere Staaten die Binationalität erlauben. So läuft seit Ende 2009 ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, welches mit dem neuen Ausländergesetz in Einklang gebracht werden soll. Nicht zuletzt werden die Einbürgerungszahlen von den jüngsten wie auch von den künftigen Migrationsströmen mitbestimmt werden. statistik info 08/ 15/18
16 Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Trend zu mehr Einbürgerungen in nächster Zeit, zumindest temporär, etwas abflachen wird. Denn es sind zwei gegenläufige Trends zu beobachten: Zwar mehr Einbürgerungen von Personen aus Ländern der EU/EFTA, insbesondere von deutschen Staatsangehörigen, weniger hingegen von Menschen aus dem übrigen Europa. Dies entsprechend den Beständen, die sich durch die neue Zuwanderung ergeben, mit der Personenfreizügigkeit für EU/EFTA-Länder und dem restriktiven neuen Ausländergesetz für Länder ausserhalb der EU/EFTA. Dass die Einbürgerungszahlen im Kanton Zürich einen vorläufigen Höhepunkt erreicht haben, scheinen auch die Schweizer Zahlen anzudeuten. Gesamtschweizerisch sind die Einbürgerungen 2009 gegenüber um 2,1 Prozent zurückgegangen, nachdem sie seit Beginn der Neunzigerjahre kontinuierlich angestiegen waren (Bundesamt für Statistik 20b). Fazit Seit Beginn der 1990er-Jahre haben die Einbürgerungen stark zugenommen, weil immer mehr ausländische Staatsangehörige die Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Nicht nur die demografische Entwicklung hat zu diesem Anstieg geführt, auch Änderungen der Gesetzesgrundlagen spielen eine wichtige Rolle. Ab 1992 wurden die erleichterte Einbürgerung für Familienmitglieder eingeführt und zudem das Doppelbürgerrecht zugelassen, zudem die Gebühren massiv gesenkt. Nicht nur die Einbürgerungszahlen haben zugenommen, sondern auch die Einbürgerungshäufigkeit. Die Einbürgerungsziffer, welche die Zahl der Einbürgerungen auf den Gesamtbestand der ausländischen Staatsangehörigen bezieht, ist von 1,3 auf 3,7 Prozent angestiegen. Die Einbürgerungshäufigkeit im Kanton Zürich erreicht im europäischen Vergleich inzwischen mittlere Werte. Der Anstieg ist insofern bemerkenswert, als die Einbürgerungsziffer deutlich angestiegen ist, obwohl die ausländische Bevölkerung wegen der starken Zuwanderung in jüngster Zeit markant zugenommen hat. Die Eingebürgerten stammen zu rund 80 Prozent aus europäischen Ländern. Nachdem sie bis vor allem aus Nicht-EU/EFTA-Ländern stammten, kommen sie nun zunehmend aus EU/EFTA-Staaten, besonders aus Deutschland. Dieser Trend wird sich auch in naher Zukunft fortsetzen, da schon viele Personen aus dem übrigen Europa eingebürgert sind und wegen dem Personenfreizügigkeitsabkommen und dem restriktiven Ausländergesetz vor allem Personen aus dem EU/EFTA-Raum zuwandern. Nach wie vor ist der Pool von Personen, die sich bisher noch nicht einbürgern liessen, obwohl sie die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einbürgerungsgesuch erfüllen würden, gross. Im Kanton Zürich sind momentan etwa 134'000 ausländische Staatsangehörige seit mehr als zwölf Jahren hier. Weitere werden die Mindestvoraussetzungen demnächst erfüllen. Die jährlichen Einbürgerungen werden sich denn auch vermutlich eine Zeit lang im momentan beobachteten Rahmen bewegen. Mittelfristig könnten sie stagnieren, denn es laufen zwei gegenläufige Entwicklungen ab: Immer mehr Einbürgerungen von Personen aus Staaten der EU/EFTA, da der Pool grösser wird und die Einbürgerungsneigung steigen dürfte, immer weniger Einbürgerungen von Personen aus europäischen Nicht-EU/EFTA-Ländern, da der Pool kleiner wird. Einbürgerungen stellen eine wichtige Etappe auf dem Weg zur gesellschaftlichen und politischen Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dar. Sie sind aber auch wichtig für die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur: Ohne Einbürgerungen würde die schweizerische Bevölkerung schrumpfen. Da die neuen Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Schnitt jünger sind als die ansässige Schweizer Bevölkerung, tragen sie auch dazu bei, dass die Gesellschaft hierzulande etwas weniger schnell altert. statistik info 08/ 16/18
17 Literatur Baumberger N. : Institution Ehe unter Druck. Heiraten und Scheidungen im Kanton Zürich statistik.info 15/. Statistisches Amt des Kantons Zürich. 16 S. Bucher HP. : Personenfreizügigkeit verändert Zuwanderung in den Kanton Zürich. Internationale Wanderungen der ausländischen Bevölkerung statistik.info 13/. Statistisches Amt des Kantons Zürich. 19 S. Bundesamt für Migration 20: Eine Übersicht über die Studien zu den vier Migrantengruppen. Zahlen und Fakten (Stand 2009). Bundesamt für Migration, Bern-Wabern. 3 S. Bundesamt für Migration 2005: Bericht des Bundesamts für Migration über hängige Fragen des Bürgerrechts. Bundesamt für Migration, Bern-Wabern. 98 S. Bundesamt für Statistik 20: Demos, Nr. 2/20. Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. 11 S. Bundesamt für Statistik 20b: Die Bevölkerung der Schweiz wächst weiter an. Provisorische Ergebnisse zur Bevölkerungsentwicklung im Jahr Medienmitteilung Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. S. 2. Bundesamt für Statistik 2009: Demografisches Porträt der Schweiz. Ausgabe Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. 78 S. Bundesamt für Statistik : Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Bericht. Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. 75 S. Bundesamt für Statistik : Die Einbürgerungen in der Schweiz. Unterschiede zwischen Nationalitäten, Kantonen und Gemeinden, Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. 86 S. Moret J., Efionayi D. und Stants F. 2007: Die srilankische Diaspora in der Schweiz. Bundesamt für Migration, Bern-Wabern. 157 S. Münz R. und Ulrich R. 2003: Das Schweizer Bürgerrecht. Die demographischen Auswirkungen der aktuellen Revision. Im Auftrag von Avenir Suisse, Zürich. 73 S. Özcan V. : Einbürgerungsverhalten von Ausländern beeinflussende Faktoren auf der Angebots- und Nachfrageseite. Humboldt-Universität zu Berlin. Im Auftrag von Avenir Suisse, Zürich. 20 S. Steinhardt M.F., Straubhaar Th. und Wedemeier J. 20: Studie zur Einbürgerung und Integration in der Schweiz. Studie des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Bundesamt für Migration. 47 S. Wanner Ph. und D Amato G. 2003: Einbürgerungen in der Schweiz. Die Volkswirtschaft , S statistik info 08/ 17/18
18 statistik.info Das Statistische Amt des Kantons Zürich ist das Kompetenzzentrum für Datenanalyse der kantonalen Verwaltung. In unserer Online-Publikationsreihe "statistik.info" analysieren wir für ein breites interessiertes Publikum wesentliche soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in Kanton und Wirtschaftsraum Zürich. Unser monatlicher Newsletter "NewsStat" und unser tagesaktueller RSS-Feed informieren Sie über unsere Neuerscheinungen in der Reihe "statistik.info" sowie über die Neuigkeiten in unserem Webangebot. Fragen, Anregungen, Kritik? Hans-Peter Bucher Telefon: Statistisches Amt des Kantons Zürich Bleicherweg Zürich Telefon: Fax: datashop@statistik.zh.ch 20 Statistisches Amt des Kantons Zürich, Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
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