MERKBLATT Informationen zu vorsorglichen Überlegungen. im Ereignisfall bei einem. KERNKRAFTWERK-UNFALL m it Freisetzung.

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1 MERKBLATT Informationen zu vorsorglichen Überlegungen und die zu treffenden Massnahmen im Ereignisfall bei einem KERNKRAFTWERK-UNFALL m it Freisetzung von Radioaktivität für Schulen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kantonaler Führungsstab Kapitelhaus Hauptgasse Solothurn Telefon Telefax Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 1 von 16

2 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der Gefahren und Risiko-Analyse des Kantons Solothurn 2014 hat der Regierungsrat aus einer Liste der möglichen Szenarien einen Unfall in einem Kernkraftwerk (für den Kanton SO sind die KKW Gösgen und Mühleberg relevant) eine Priorität eingeräumt. Es handelt sich um den durch das Eidgenössische Nuklearsicherheits-Inspektorat als Szenario A4 vorgegebenen Fall einer ungefilterten Freilassung von Radioaktivität mit einer Vorlaufzeit von 6 Stunden. Den Kanton Solothurn ist als Standortkanton des KKW Gösgen für die Planung von Massnahmen in den Zonen 1 und 2 um das KKW in der Pflicht. Im Rahmen der Bewältigungsstrategien sind wir zum Schluss gekommen, dass in den Wohngebieten der Zone 1 die Bevölkerung über das Vorgehen in der Vorphase (siehe S. 5) informiert werden soll. Eine besondere Rolle kommt dabei den Schulen zu. Mit dieser Broschüre möchten wir den Schulen die Normdokumentationen und Checklisten zustellen, damit die Evakuation der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Fall einer absehbaren Freisetzung von radioaktivem Dampf aus dem KKW Gösgen geplant werden kann. An der schuldmedizinischen Fortbildung des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn im Dezember 2016 werden die nötigen Kenntnisse vermittelt und Sie werden mit Ihren regionalen Partnern, den regionalen Zivilschutzorganisationen, bekannt gemacht. Solothurn, im Dezember 2016 Christian Lanz Kantonsarzt/Chef Gesundheit KFS Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 2 von 16

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Gefährdung in 3 Phasen Vorphase Wolkenphase Bodenphase Vorbereiten der Betriebe (heute) Checklisten zu Massnahmen in Schulen nach einem Kernkraftwerkunfall Allgemeine Erläuterungen zu den Checklisten und zu den Aufgaben der Schule im Ereignisfall Vorbereitung der Listen Checklisten Definition des schulinternen Krisenstabs und dessen Pflichten Checkliste für den Empfänger der Meldung (Zentrale / Sekretariat, Schulleiter) Aufgebot des schulinternen Krisenstabs Tätigkeiten des betriebsinternen Krisenstabs nach der WARNUNG durch die Behörden Tätigkeiten des schulinternen Krisenstabes nach Auslösung des ALLGEMEINEN ALARMS durch die Behörden Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 3 von 16

4 1. Einleitung Dieses Merkblatt richtet sich an Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die von den radiologischen Auswirkungen eines Störfalls in einem Kernkraftwerk in der Zone 1 betroffen sein könnten. Es enthält Informationen zu vorsorglichen Überlegungen sowie über die zu treffenden Massnahmen im Ereignisfall. Das zugrundeliegende Szenario ist das eines Unfalls im KKW Gösgen mit ungefilterter Freisetzung radioaktiver Stoffe also nicht der Super-Gau wie in Tschernobyl oder Fukushima, aber immer noch ein erhebliches Ereignis. Für Personen, die sich im Freien (und im Abwind) der Kernanlage aufhalten resultiert eine Strahlenbelastung, die den gesetzlich erlaubten Grenzwert zwar überschreitet aber noch keine gesundheitlichen Folgen für Exponierte zeitigen soll. Insbesondere bei Kindern ist jegliche Strahlenbelastung, die nicht medizinisch gerechtfertigt ist, zu vermeiden. Einer geordneten Evakuationsvorbereitung horizontal (also aus der Zone 1 weg) ist daher grosse Beachtung zu schenken. Eine Evakuation vertikal (also in die Schutzräume) ist zwar denkbar, muss aber gut vorbereitet sein: Ein Aufenthalt von ca. 2 Tagen ist ins Auge zu fassen. Grösste Bedeutung kommt selbstverständlich der Pflicht zu, die Kinder in dieser Zeit nicht alleine zu lassen: Die Übergabe der Kinder aus der Obhut der Schule in die Obhut der Eltern hat kontrolliert zu erfolgen und muss belegbar sein. Abgedeckt sind: Generelle Vorsorgemassnahmen in den Schulen Massnahmen bei Anordnung des geschützten Aufenthalts im Haus/Keller Massnahmen bei Anordnung der Evakuierung der Zone 1 Grundsätze: Die über Radio und andere Medien verbreiteten Anweisungen der Behörden haben immer Vorrang vor den Angaben in diesem Merkblatt. Die Vorbereitungen erfolgen durch den Schulleiter in Eigenverantwortung. Der Personenschutz hat immer Vorrang vor allen anderen Massnahmen! Die Evakuierung von Schülern ist von behördlicher Seite vorgesehen. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 4 von 16

5 2. Gefährdung in 3 Phasen Zeitlicher Ablauf gemäss Referenz-Szenario Bund (im Ereignisfall: Radiodurchsagen verfolgen) 2.1. Vorphase Matchen Schüler Eltern: Welche Schüler können zu den Eltern gebracht werden angesichts der Verkehrslage / Arbeitssituation der Eltern Entlassungsstopp: Nur Kinder werden aus der Schule entlassen, die sich in die Obhut von obhutsberechtigten Erwachsenen begeben können Schülerlisten erstellen: Excel-Listen mit den Schülern nach Klasse, Eltern-Kontakt; bereit halten, um sie an die Alarmzentrale zu mailen Nicht zuteilbare Schüler mit dem Bus an eine vorgegebenen Standort evakuieren 2.2. Wolkenphase In der Wolkenphase sollten alle Schüler bei den Eltern / Erziehungsberechtigten oder ausserhalb Zone 1 sein! 2.3. Bodenphase Bodenphase nach Lagebeurteilung; Informationen erhalten Sie über die Gemeinde In den Tagen nach der Wolkenphase werden sogenannte Beratungsstellen Radioaktivität BSR aufgestellt und betrieben. An diesen Beratungsstellen können Personen, die befürchten, der Strahlung ausgesetzt gewesen zu sein, ihre Strahlenbelastung messen und sich beraten lassen. Wo die BSR aufgestellt werden und in welcher Reihenfolge welche Personen wann eine Messung veranlassen können, wird erst nach der Wolkenphase festgelegt. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 5 von 16

6 3. Vorbereiten der Betriebe (heute) Die vorsorglichen Überlegungen zu Massnahmen im eigenen Betrieb umfassen nachstehend aufgeführte Punkte und sind individuell auf die betrieblichen Abläufe abzustimmen. Administratives Administratives Sind Listen mit Schülern nach Klasse mit Eltern- Kontakt vorhanden? Ist klar, welche Eltern zu welchen Kindern gehören? Ist klar ob Eltern im Notfall ihre Kinder abholen können oder nicht? Stromabhängige Infrastruktur Heizung Lüftung Ist die Versorgung von kritischer Infrastruktur bei einem Stromnetzausfall gewährleistet (Netz, Batterien für Radio, Handy aufladen)? Betriebsmittel Heizung Notstromgruppe Fahrzeuge Gibt es eine Reserve an Diesel und Benzin für schuleigenes Auto/das Auto des Abwarts? Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 6 von 16

7 4. Checklisten zu Massnahmen in Schulen nach einem Kernkraftwerkunfall 4.1. Allgemeine Erläuterungen zu den Checklisten und zu den Aufgaben der Schule im Ereignisfall Die vorliegenden Checklisten dienen als Entscheidungshilfe für Schulen nach einem Kernkraftwerksunfall, welche internen Massnahmen vorzubereiten und bei zunehmender Gefährdung durchzuführen sind. Die Vorbereitungen dienen zum rechtzeitigen Schutz der Schüler und der Lehrkräfte. Damit die entsprechenden Vorbereitungen im Ereignisfall effizient und koordiniert durchgeführt werden können, ist in sämtlichen Gemeinden in den Zonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke pro Gemeinde ein schulinterner Krisenstab zu bestimmen und die Personen bezüglich ihrer Pflichten im Ereignisfall aufzuklären. Um den Kontakt zu sämtlichen Schulen der Gemeinde zu gewährleisten, ist im schulinternen Krisenstab optimalerweise von jeder Schule ein Vertreter im Krisenstab als Verbindungsperson vertreten. Die Stellvertretung muss geregelt sein Vorbereitung der Checklisten Die Checklisten sind auf schulinterne Gegebenheiten anzupassen und vorbereitend sind die Verantwortlichen namentlich aufzuführen. In Liste (Aufgebot des schulinternen Krisenstabs) sind vorbereitend die Personen des Krisenstabs namentlich aufzuführen und ihre Erreichbarkeit anzugeben. Diese Liste sollte im Besitz von sämtlichen Personen sein, welche der Gemeinde als Ansprechperson im Ereignisfall gemeldet sind (Sekretariat, Schulleiter) und im Ereignisfall den Krisenstab aufbieten müssen. In die Listen 4.3.1, und sind die verantwortlichen Personen des Krisenstabs jeweils namentlich einzutragen und die Betreffenden über ihre Aufgaben zu unterrichten. Die Betreffenden sollten im Besitz einer aktuellen Kopie dieser Checklisten sein. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 7 von 16

8 4.3. Checklisten Definition des schulinternen Krisenstabs und dessen Pflichten Zuständigkeit im Ereignisfall Pflichten Chef des Krisenstabes Leitet den Krisenstab Entscheidet über notwendige Massnahmen Stellt Verbindung zum Führungsorgan sicher Information Hört Radio, um offizielle Informationen der Behörden zu empfangen Informiert die Lehrkräfte Stellt Information der Schüler und der Eltern sicher Koordination Stellt Raum für Krisenstab bereit Führt das Journal über Entscheide und Tätigkeiten Überprüft die notwendigen Tätigkeiten mit Hilfe der Checklisten Koordination des Heimtransportes bzw. der geeigneten Unterbringung der Lehrkräfte und Schüler Organisiert den Heimtransport der Lehrkräfte und Schüler Führt eine Liste der nach Hause zurückgekehrten Personen Organisiert eine geeignete Unterbringung in der Schule für Schüler und Lehrkräfte, die nicht nach Hause zurückkehren können. Führt eine Liste der in der Schule untergebrachten Personen Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 8 von 16

9 Checkliste für den Empfänger der Meldung (Zentrale / Sekretariat, Schulleiter) Erste Tätigkeiten nach Eingang der WARNUNG durch die Behörden: Falls eine telefonische Mitteilung von den Behörden eintrifft, dass sich im KKW Gösgen ein Unfall ereignet hat und deshalb die Behörden gewarnt wurden, sind durch den Empfänger der Meldung folgende Schritte zu unternehmen. Alle anderen Arbeiten unabhängig von deren Priorität sind sofort zu unterbrechen. des Empfängers der Meldung: Dokumentation der eingehenden Meldung Wann ist die Meldung eingetroffen? Datum, Zeit: Von wem stammt die Meldung? Behörde: des Anrufers: Rückrufnummer: Meldungsinhalt 2. Aufgebot sämtlicher erreichbarer Personen des schulinternen Krisenstabs gemäss Liste und Orientierung über den Inhalt der Meldung Aufgebot gemäss Liste Auftrag ausgeführt um: Auftrag ausgeführt durch: 3. Weitere Meldungen, welche zum Ereignis eintreffen, dokumentieren und dem Krisenstab sofort weiterleiten. 4. Weitere Anweisungen des schulinternen Krisenstabs befolgen Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 9 von 16

10 Aufgebot des schulinternen Krisenstabs Funktion im Krisenstab Erreichbarkeit Person erreicht um Chef des Krisenstabs Tel. G: Tel. P: Tel. G: Information Tel. P: Tel. G: Koordination Tel. P: Tel. G: Schutz der S chüler, Lehrkräfte Tel. P: Tel. G: Tel. P: Natel: Pager: Natel: Pager: Natel: Pager: Natel: Pager: Natel: Pager: Zeit: Zeit: Zeit: Zeit: Zeit: Auftrag ausgeführt durch: Datum: Zeit: Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 10 von 16

11 Tätigkeiten des betriebsinternen Krisenstabs nach der WARNUNG durch die Behörden Checkpunkt Dauernder Radioempfang sichergestellt: SRF, Lokalradio Meldungen zu Ereignis an Krisenstab weiterleiten Anwesende Personen des Krisenstabs versammelt (gemäss Liste 4.3.3) Koordination der Massnahmen gemäss nachfolgenden Checkpunkten und den allg. Aufgaben (Liste Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden erden.) Abwesende Personen des Krisenstabs aufgeboten (gemäss Liste 4.3.3) Inhalt und Zeitpunkt der Information an die Lehrkräfte festgelegt Zuständige Person im Krisenstab Auftrag erfüllt um: Anwesende Lehrkräfte versammelt und informiert Orientierung über das Ereignis und dessen Bedeutung für die Schule Vorstellung des betriebsinternen Krisenstabs und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Personen Weiteres Vorgehen (Vorbereitung Massnahmen) Externe Schulklassen (Sport, Exkursion) gewarnt Abklärung des Aufenthaltsortes, der Erreichbarkeit der einzelnen Schulklassen WARNUNG der Lehrkräfte, Orientierung über Massnahmen Ständiger Kontakt, falls möglich (Mobiltelefon) mit Lehrkraft sicherstellen Dokumentation der erreichten/nicht erreichten und zurückgekehrten Schulklassen Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 11 von 16

12 Kontakt zu den Behörden sichergestellt Führungsorgane über die Vorbereitungen in der Schule orientieren Allenfalls Anforderung von Unterstützung Weitere Anweisungen der Behörden befolgen Information der Schüler nach einem allfälligen ALLGEMEINEN ALARM vorbereitet Heimtransport bzw. Unterkunft der Schüler und Lehrkräfte und der weiteren Anwesenden vorbereitet Bereitstellen der Adresslisten der Schüler der einzelnen Klassen Abklärung, ob jemand zu Hause ist, um die Schüler in Empfang zu nehmen (Kindergarten, Unterstufe, Kita) Abklärung, welche Schüler nicht allein nach Hause gehen können (zu langer Fussweg: > ½ Stunde, Kindergarten, Unterstufe, Kita) Bereitstellen von notwendigen Transportmöglichkeiten für den Heimtransport von Kindern Vorbereitung einer geeigneten Unterbringung und Versorgung von Schülern, bei denen niemand zu Hause ist: Abklärung der benötigten und verfügbaren Keller / Schutzräume Verpflegungsmöglichkeiten Bereitstellen der Kaliumiodidtabletten Weitere Massnahmen, falls nötig Erläuterungen zur Stufe WARNUNG Die WARNUNG wird ausgelöst, wenn sich in einem Kernkraftwerk ein Unfall ereignet hat, ohne dass eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht. Die Führungsorgane haben die Aufgabe, die WARNUNG an die Leiter von Betrieben, Schulen, Heimen, Spitälern, und öffentlichen kantonalen oder lokalen Verkehrsbetrieben und landwirtschaftliche Betriebe weiterzugeben. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 12 von 16

13 Aufgabe der Schulen nach Weitergabe der WARNUNG durch die Behörden: Die WARNUNG dient dazu, dass die Schulen entsprechende Massnahmen zur Schliessung der Schule vorbereiten können. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die bei einem allfälligen späteren ALLGEMEINEN ALARM angeordneten allgemeinen Massnahmen zum Schutz der Schüler und Lehrkräfte zeitgerecht vollzogen werden können. Die notwendigen Vorbereitungen sollen durch einen schulinternen Krisenstab getroffen werden. Es soll dabei vermieden werden, dass die Schüler durch die Vorkehrungen beunruhigt werden. Da die Bevölkerung nach der WAR- NUNG mit einer offiziellen Radiomitteilung durch die Nationale Alarmzentrale über das Ereignis und das Aufgebot der Führungsstäbe auf Bundes-, Kantons-, Regions- und Gemeindeebene informiert wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass verunsicherte Eltern ihre Kinder von der Schule abholen. In einer solchen Situation sind die betreffenden Kinder ihren Eltern vor dem offiziellen Schulschluss zu übergeben. Details zu den vorzubereitenden Massnahmen sind in der Checkliste (Tätigkeiten des betriebsinternen Krisenstabs nach der WARNUNG durch die Behörden) enthalten. Die allgemeinen Pflichten der einzelnen Personen des schulinternen Krisenstabs sind in Liste (Definition des schulinternen Krisenstabs und dessen Pflichten) aufgeführt. Details zur WARNUNG von externen Schulklassen Abklärung des Aufenthaltsortes und der Erreichbarkeit der einzelnen Schulklassen. Einteilung der Klassen nach dem Aufenthaltsort: in unmittelbare Umgebung (Gemeindegebiet) ausserhalb der Gemeinde aber im Umkreis von 20 km um das betroffene Werk ausserhalb von 20 km um das Kernkraftwerk WARNUNG der Lehrkräfte: Lehrkräfte, welche sich mit ihrer Klasse in der unmittelbaren Umgebung (innerhalb der Gemeinde) befinden: Mitteilung, dass die Klasse unverzüglich in die Schule zurückzukehren hat. Lehrkräfte, welche sich mit ihrer Klasse im Umkreis von 20 km um das betroffene Kernkraftwerk befinden: Mitteilung, dass die Klasse unverzüglich in die Schule zurückzukehren hat. Bei allfälligem Sirenenalarm sofort Kontakt mit Schule aufnehmen und falls möglich, Radio hören. Bei unmittelbarer Gefahr, und falls Kontakt mit Schule nicht möglich ist, gemäss Verhaltensanweisungen am Radio sinngemäss für die Klasse handeln. Lehrkräfte, welche sich mit ihrer Klasse nicht im Umkreis von 20 km um das betroffene Kernkraftwerk befinden: Mitteilung, dass die Klasse bis auf weiteres nicht zurückkehren soll, da am Aufenthaltsort keine Gefährdung besteht. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 13 von 16

14 Tätigkeiten des schulinternen Krisenstabes nach Auslösung des ALLGEMEINEN ALARMS durch die Behörden Tätigkeit Zuständige Person im Krisenstab Auftrag erfüllt um: Dauernder Radioempfang sichergestellt: SRF, Lokalradio Welche Massnahmen ordnen die Behörden für die Bevölkerung an? Gibt es Anweisungen für die Schulen? Notwendige Massnahmen zur Schliessung der Schulen und Entlassung der Schüler/Lehrkräfte entschieden und eingeleitet Information der Lehrkräfte über die Verhaltensanweisungen durch die Behörden, die Massnahmen bezüglich Schliessung der Schule, die Abgabe von Kaliumiodidtabletten, die Heimkehr der Schüler und Lehrkräfte. Abgabe von Kaliumiodidtabletten an sämtliche Schüler und Lehrkräfte. (Einnahme erst bei Anweisung durch die Behörden!) Schliessung der Schulen und Entlassung der Schüler falls sie in der von den Behörden vorgesehenen Zeit ihr Zuhause erreichen können bzw. nach Hause transportiert werden können. Es dürfen nur Schüler nach Hause geschickt bzw. transportiert werden, bei welchen ein Elternteil zu Hause ist. Massnahmen im Schulgebäude: Fenster/Türen schliessen, Belüftung ausschalten bzw. wo erforderlich auf Minimum reduzieren. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 14 von 16

15 Schutz der zurückgebliebenen Schüler und Lehrkräfte gemäss Verhaltensanweisungen beim ALLGEMEINEN ALARM für die normale Bevölkerung (Aufenthalt im Keller/Schutzraum, Einnahme von Kaliumiodidtabletten, Verpflegung, notwendigstes für Aufenthalt im Keller/Schutzraum und Betreuung der Schüler). Kontakt zu den Behörden sichergestellt Orientierung des Führungsorgans über die getroffenen Massnahmen in der Schule Befolgung von weiteren Anweisungen der Behörden Schüler informiert über Ereignis und Heimkehr Heimtransport bzw. Unterbringung der Schüler/Lehrkräfte koordiniert Dokumentation der zurückbehaltenen/nach Hause geschickten Schüler Weitere Massnahmen, falls nötig Erläuterungen zur Stufe ALLGEMEINER ALARM Der ALLGEMEINE ALARM wird ausgelöst, wenn sich ein Störfall so entwickelt, dass eine gefahrbringende Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt möglich ist. Mit dem ALLGEMEINEN ALARM wird die Bevölkerung zum Radiohören aufgerufen. Er kann mehrmals zur Ankündigung von Verhaltensanweisungen oder amtlichen Mitteilungen ausgelöst werden, die über Radio verbreitet werden. Mögliche Verhaltensanweisungen können sein: Schutzmassnahmen vorbereiten (z. B. Aufenthalt im Keller oder Schutzraum vorbereiten, Kaliumiodidtabletten bereitstellen) oder Schutzmassnahmen vollziehen (z. B. Keller oder Schutzraum aufsuchen, Kaliumiodidtabletten einnehmen). Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 15 von 16

16 Aufgabe in den Schulen nach Auslösung des ALLGEMEINEN ALARMS durch die Behörden Nach Auslösung des ALLGEMEINEN ALARMS müssen die Schulen den Schutz der Schüler und Lehrkräfte gemäss den von den Behörden vorgegebenen Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung sicherstellen. Die Lehrkräfte und Schüler sind bezüglich den angeordneten Verhaltensanweisungen zu informieren und soweit es die Situation erlaubt, nach Hause zu schicken oder in der Schule geeignet unterzubringen. An sämtliche Schüler und Lehrkräfte ist zudem eine Packung der sich im schulinternen Lager befindenden Kaliumiodidtabletten abzugeben, soweit das Bereitlegen der Kaliumiodidtabletten an die Bevölkerung durch die Behörden angeordnet wird. Eine Ausnahme stellen sogenannte SCHNELLE STÖRFÄLLE KKW dar. Bei SCHNELLEN STÖRFÄLLEN KKW ist zwar sofort mit Radioaktivitätsemissionen zu rechnen, die zu erwartenden Dosen sind jedoch gering. Die Behörden ordnen in diesen Fällen nach Auslösung des ALLGEMEINEN ALARMS lediglich in den Gemeinden der Zone 1 den sofortigen Aufenthalt im Haus an. In diesem Fall ist für Schulen sinngemäss der sofortige Aufenthalt von Schülern und Lehrkräften im Hausinnern sicherzustellen. Bei sogenannten SCHNELLEN STÖRFÄLLEN KKW ist aus Zeitgründen keine vorgängige WARNUNG der Behörden und der Schulen möglich, es wird direkt der ALLGEMEINE ALARM ausgelöst und sofort Verhaltensanweisungen bekannt gegeben. Details zu den vorzubereitenden Massnahmen sind in der Checkliste (Tätigkeiten des schulinternen Krisenstabes nach Auslösung des ALL- GEMEINEN ALARMS durch die Behörden) enthalten. Die allgemeinen Pflichten der einzelnen Personen des schulinternen Krisenstabs sind in Liste (Definition des schulinternen Krisenstabs und dessen Pflichten) aufgeführt. Das Ende der Gefahr wird über Radio bekannt gegeben. Angeordnete Massnahmen dürfen nicht vorher rückgängig gemacht werden. Auch bei Ende der Gefahr sind die Weisungen der Behörden zu befolgen. Merkblatt Schulen Evakuation Zone 1 KKG Seite 16 von 16

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