Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen
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- Klaudia Waldfogel
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1 Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 1
2 Themen 1. Stand der Qualitätssicherung nach RöV im Bereich Zahnheilkunde 2. Anwendung der neuen Monitornorm aus der Sicht der Zahnärztlichen Stelle 3. Anpassung der Abnahme- und Konstanzprüfung beim DVT 4. Sonstiges REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 2
3 Statistik ZSt Gerätebestand in Sachsen Zeitpunkt Anzahl Röntgengeräte Anteil digital Ende 1. Zyklus 3002? Ende 2. Zyklus (2000) 3805? Ende 3. Zyklus (2004) Ende 4. Zyklus (2007) Ende 5. Zyklus (2010) Ende 6. Zyklus (2013) 4365 davon 1516 OPG 4571 davon 1694 OPG 4694 davon 1817 OPG 5050 davon 2029 OPG / 85 DVT 12 % 21 % 30 % 50 % REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 3
4 1. Qualitätssicherung nach RöV - Zahnheilkunde Qualität der Technischen Aufnahmen Anteil Filmverarbeitung nur noch 50 % Rückkopplung der Aktualisierung Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz; in Sachsen Start der 3. Aktualisierung Bestätigung der Arbeit der Depots, Sachverständigen und ZSt Fokus liegt in der Begutachtung der Patientenaufnahmen Rechtfertigende Indikation Indikationsgerechte Abbildung Beim DVT bedingt durch technischen Stand Fehleranteil Null Rechtfertigende Indikation DVT-Aufnahme REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 4
5 Anforderungen an BWG in der Zahnheilkunde Neuinbetriebnahme ab Matrix des Bildschirmes 1024 x 768 Pixel Zahnheilkunde keine DICOM Kennlinie erforderlich Einführung eines Raumklassen-Konzepts Raumklasse RK 5 RK 6 Max. Beleuchtungsstärke in lx 100 lx 1000 lx Anwendungsgebiet Normaler Büro- Befundungsarbeitsplatz Bereich der Behandlungsleuchte Max. Leuchtdichte Monitor in cd/m cd/m cd/m 2 Minimale Leuchtdichte 1,1 x Schleierleuchtdichte (Umgebungslicht) [cd/m 2 ] Maximales Leuchtdichteverhältnis L max / L min (auch Kontrast) 100 Abnahmeprüfung erforderlich / Kennzeichnung als Befundmonitor Neues Testbild (TG18-OIQ) erforderlich REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 5
6 Neues Testbild (TG18-OIQ) für Monitore bei Neuinbetriebnahme ab REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 6
7 Konstanzprüfung von BWG mit Neuinbetriebnahme ab Zeitpunkt arbeitstäglich Grauwertwiedergabe Geometrie jährlich Minimal- und Maximalleuchtdichte erforderliche Prüfung Unverfälschte Sichtbarkeit der Linienpaar-Raster in der Mitte und in den vier Ecken Sichtbarkeit der 5%- und 95%-Felder Erkennbarkeit des Schriftzuges QUALITY CONTROL im grauen Testfeld Kontinuität des Verlaufsbalkens Sichtbarkeit der Grenzen und Linien des Rasters und der Zentrierung des Rasters im gesamten Bild Messtechnische Ermittlung der Minimalleuchtdichte sowie der Maximalleuchtdichte Vergleich der Messwerte mit den Mindestanforderungen sowie mit den Messwerten der Abnahmeprüfung Bei Abweichung der Messwerte um mehr als 30% von den Bezugswerten muss Fehlerbehebung eingeleitet werden REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 7
8 Anpassung der Abnahme- und Konstanzprüfung beim DVT Norm Bezeichnung Datum DIN DIN Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmed. Röntgeneinrichtungen zur dig. Volumentomographie Konstanzprüfung nach RöV an zahnmed. Röntgeneinrichtungen zur dig. Volumentomographie Januar 2013 Februar 2015?? REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 8
9 Konstanzprüfung DVT Anwendung neue Normen Neue Normen sind nach einer Übergangsfrist von max. 6 Monaten anzuwenden. Die QS-Richtlinie scheibt dazu folgende Vorgehensweise vor: Die DIN (Abnahmeprüfung) ist erst anzuwenden, wenn die DIN (Konstanzprüfung) erschienen ist. Aus der oben beschriebenen Übergangsfrist ergibt sich, dass die neuen Normen ab dem ??? anzuwenden sind. Eine der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach DIN ist spätestens bis an allen digitalen Volumentomographiegeräten in der Zahnmedizin durchzuführen. REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 9
10 Sonstiges Umstellung dig. Bildempfänger (dental) Sensor Speicherfolie Auszug aus SV-RL Anlage 2 (Änderungen) Nr. Art der Änderung Teil-/ Abnahme -prüfung 13 Wechsel des digitalen Bildempfängers ja 4) Parameter Bildempfängerdosis; Bildempfängereingangsdosis, Ortsauflösung, Kontrastauflösung 14 Wechsel der Software ja 1) Bildempfängerdosis, -leistung, Ortsauflösung, Kontrastauflösung SV- Prüfung ja 3) ja 3) 3) Kann nur entfallen, wenn mit dem Wechsel keine Erhöhung der Bildempfänger-Dosis verbunden ist, die Änderung der Dosis sonst keine anderen Ursachen hat. 4) Im Bereich der Zahnheilkunde ist bei Erfüllung der in Fußnote 3 genannten Bedingungen keine Teilabnahme erforderlich. Es reicht die Neufestlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung und deren Dokumentation seitens des Strahlenschutzverantwortlichen. REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 10
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