über die Erhebung von Entgelten zur Benutzung des Freizeitbades aquariush" der Stadt Unterschleißheim nach Maßgabe dieser Entgeltordnung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "über die Erhebung von Entgelten zur Benutzung des Freizeitbades aquariush" der Stadt Unterschleißheim nach Maßgabe dieser Entgeltordnung."

Transkript

1 ENTGELTORDNUNG über die Erhebung von Entgelten zur Benutzung des Freizeitbades aquariush" der Stadt Unterschleißheim nach Maßgabe dieser Entgeltordnung. 1 Entgelterhebung Eintritts Die Stadt Unterschleißheim erhebt für die Benutzung des städtischen Freizeitbades aquariush" entgelte und sonstige Entgelte nach dieser Entgeltordnung. 2 Entgelte Die Eintrittsentgelte gliedern sich wie folgt: 1. Schwimmhalle und Liegewiese Tarifeinheit Schwimmhalle Basic - Time bis120 Min. Badezeit PLUS ab 30 Min.-5,0 Std Nachzahlung Erwachsene (ab 16 Jahre) 4,50 0,50 Ermäßigter Eintrittspreis f. Erwachsene Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Schüler- Studenten, Rentner, Ehrenamtskarte, Landkreis-Pass, Auszubildende, Bundesfreiwilligen Dienst 4,00 0,50 Kinder-Jugendliche / 4-15 Jahre 3,00 0,50 SPORT (60 Min. Kurzschwimmer pauschal) 2,50 1,00 Happy Hour - After Work"-Schwimmen (die letzten VA Std. vor Betriebsschluss) 3,00 Familienkarte 1 ( 2,5 Std. Basic) 10,50 2,50 1 EW + 2 Kinder / Jugendliche jedes weitere bis max. 3 Familienkarte 2 ( 2,5 Std. Basic) 12,00 2 EW + 1 Kinder / Jugendliche jedes weitere bis max. 4 2,50 Ortliche Vereine, Schulen pro Bahn und Stunde zzgl. MwSt. 50,00 nach Externe Nutzergruppen pro Bahn und Stunde Aquafitness + je Kurseinheit (zzgl. Eintritt) Aquajogging + pro Teilnehmer (zzgl. Eintritt) Ferienspaß (in den bayerischen Schulferien, 4-15 Jahre, Vereinbarung 3,00 3,00 Mo.-Sa. 9:00 bis 14:00 Uhr) 2,00 Sommerspezial von keine Nachzahlung -Ausnahme: Sportschwimmen Fit for me 120,00 Fit for 2 120,00 Babyschwimmen-Wasserzwerge* 120,00 *"Schnupperstunde" 14,00 1,50 0,50 1,50 0,50 Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstellt am Seite 1 von 6

2 2. Saunaanlage 2.1 ermäßigter Steuersatz (7 % USt) Tarifeinheit Sauna incl. Schwimmhalle Basic - Time bis 180 Min. Saunazeit Plus ab 30 Min. - 5,0 Std Nachzahlung Tageskarte Erwachsene ab 16 Jahren 14,50 Tageskarte ermäßigt / Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Schüler-Studenten, Rentner, Auszubildende, Bundesfreiwilligen Dienst 13,50 Tageskarte Kinder / Jugendliche 11,50 Erwachsene ( bis 3,0 Std.) ab 16 Jahre 12,50 0,50 Ermäßigt ( bis 3,0 Std.) 11,50 0,50 Kinder - Jugendliche ( bis 3 Std.) 10,00 0,50 Mondscheinschwitzen 2,5 Std. vor Betriebsschluss für alle Tarife 9,00 Lady Day - Lady's Special Montag ab Uhr 11,50 Happy Sauna Mo. - Fr. - bei Eintritt bis Uhr ohne Zeitbegrenzung ( außer Feiertag ) Sommer Sauna ( ohne Zeitbegrenzung) Schlüsselersatz (Sauna u. Schwimmhalle) 25,00 Zuzahlung Sauna zum jeweiligen Tarif Schwimmhalle - Basic Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstellt am Seite 2 von 6

3 2.2. Reaelsteuersatz (19 % USt) Tarifeinheit Sauna incl. Schwimmhalle Basic - Time bis 180 Min. Saunazeit Tageskarte Erwachsene ab 16 Jahre 16,50 Tageskarte ermäßigt / Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Schüler-Studenten, Rentner, Auszubildende, Bundesfreiwilligen Dienst 15,00 Tageskarte Kinder / Jugendliche 13,00 Plus ab 30 Min. - 5,0 Std Nachzahlung Erwachsene ( bis 3,0 Std.) Ab 16 Jahre 14,00 0,50 Ermäßigt ( bis 3,0 Std.) 12,50 0,50 Kinder - Jugendliche 4-15 Jahre (bis 3 Std.) 11,00 0,50 Mondscheinschwitzen 2,5 Std. vor Betriebsschluss für alle Tarife 10,00 Lady Day - Lady's Special Montag ab Uhr 12,00 Happy Sauna Mo. - Fr. - bei Eintritt bis Uhr ohne Zeitbegrenzung ( außer Feiertag ) Sommer Sauna ( ohne Zeitbegrenzung) Nur der jeweilie Basictarif ist zu entrichten Schlüsselersatz (Sauna u. Schwimmhalle) 25,00 - Zuzahlung Sauna zum jeweiligen Tarif Schwimmhalle - Basic 11,00 ~ Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstelltam Seite 3 von 6

4 UIUTERSCHLEISSHEIM 3. aquariush- Geldwert-Bonuskarte (Mehrfachbadekarte) Typ Kartenpreis Rabatt * 1 Mini 50,00 5 % 2 Midi 100,00 10 % 3 Maxi 250,00 15% *direkt an der Kasse bei Entrichtung des jeweiligen Entgelts abgegolten Die Mehrfachbadekarte unterliegt einer Verjährungsfrist von vier Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Mehrfachbadekarte gekauft wurde. Die Mehrfachbadekarte (Magnetkarte - Geldwert-Bonuskarte, Vereins- und Schulkarten) bleibt Eigentum der SWU. Bei Verlust einer Mehrfachbadekarte oder Einzelkarte wird ein pauschales Entgelt von 3 erhoben. Bei Kauf / Neu-Ausstellung einer Mehrfachbadekarte wird ein Pfand von 3,- erhoben. Bei Rückgabe von ab dem erworbenen Bonus-, Vereins- oder Schulkarten wird das Pfand zurückerstattet. 4. Sonstige Miete Handtücher Mietgebühr 4,00 Pfand 10,00 2. Miete Bademäntel Mietgebühr 5,00 Pfand 10, Kostenersatz je verlorengegangenen Schlüssel: 25, Behebung einer mutwilligen verursachten Verunreinigung (je nach Art und Umfang ): 5,00-25, Pauschales Entgelt bei Erschleichung des Eintritts: Sachverhalt Entgelt Bei Antreffen ohne gültige Saunakarte oder Saunaarmband im Saunabereich 30,00 Erschleichung des Eintritts zur Schwimmhalle / Liegewiese 30,00 Personen unter Ermäßigungsgruppe Kinder - Jugendliche jeweils 50 % des pauschalen Entgelts. 4.5 Sonnenstudio / Solarien: ab 3,00, jede weitere Taktung (2,5 Min.) kostet 1,00. Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstelltam Seite 4 von 6

5 4.6 Schwimmabzeichen und Leistungsbestätigungen für Deutsches / Bayerisches Sportabzeichen und Schwimmprüfungen (D > Seepferdchen Jugend - Bronze Jugend - Silber Jugend - Gold Erwachsen - Bronze Erwachsen - Silber Erwachsen - Aufnäher 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 Urkunde 2,50 _ * # Gold Bayrisches & Deutsches Sportabzeichen * Nachweise für Behörden # 3,00 * * 3,00 * * 2,50 Ausweis Leistungsabnahmen 1,50 3,00 4,00 8,00 4,00 5,00 9,00 5,00 Gesamt 6,50 8,50 6,50 10,50 9,50 7,50 11,50 7,50 Auf die Abnahme durch den diensthabenden Schwimmmeister besteht kein Anspruch. Die Abnahme erfolgt nur bei ruhigem Badebetrieb oder nach Terminvereinbarung. Gold nur nach Voranmeldung # Bestätigung formlos * Betrag von 3 wird zzgl fällig, falls noch kein Ausweis vorhanden! 5. Besondere Nutzungen Bei Nutzung der Schwimmhalle zu Zwecken, für die in dieser Entgeltordnung keine Tarife festgesetzt sind, werden Entgelte je nach Art und Ausmaß oder im Einzelfall erhoben. 6. Mehrwertsteuer In den Entgelten ist die Mehrwertsteuer enthalten. Für die Entgelte im Bereich Saunaanlage gilt in Abhängigkeit vom anzuwendenden Steuersatz die Tabelle unter Nr. 2.1 (ermäßigter Steuersatz) oder 2 Nr. 2.2 bei Gültigkeit des Regelsteuersatzes. 3 Ermäßigung 1. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind in Begleitung Erwachsener von den Entgelten nach 2 befreit. Die Befreiung umfasst pro Erwachsenen höchstens drei Kinder. 2. Die ermäßigten Entgelte erhalten die in den einzelnen Tariftabellen unter 2 Nr. 1 und 2 Nr. 2 jeweils angegebenen Personengruppen. Genehmigte Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten freien Eintritt. Auf Verlangen des Schwimmbadpersonals sind die entsprechenden Ausweise vorzulegen. 3. Mitglieder der Schwimmabteilung des SV Lohhof und Mitglieder der Wasserwacht OG Lohhof haben (ausschließlich) zu den genehmigten Trainingszeiten ihrer Gruppe freien Eintritt. 4 Schuldner Entgeltschuldner ist der jeweilige Benutzer oder Vertragspartner. Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstellt am Seite 5 von 6

6 UNTERSCHLEISSHEM 5 Entstehen und Fälligkeit 1. Die Entgeltschuld entsteht: 1.1 Bei Eintrittsentgelte mit Beginn der Benutzung des Freizeitbades (Schwimmhalle, Liegewiese oder Saunaanlage), d.h. bei Eintritt ins Bad mit Durchqueren des Kassendrehkreuzes; Bei Schulen nach gebuchter Belegung; gemäß dem Belegungsplan vorausm> jährlich Bei Vereinen und Organisationen nach gebuchter Belegung; 1.2. Bei sonstigen mit Beginn der Verwirklichung des jeweiligen Tatbestandes. 2. Die Entgelte werden sofort mit dem Entstehen zur Zahlung fällig. 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die Entgeltordnung vom 1. September 2011 außer Kraft gesetzt. Unterschleißheim, Christoph Böck Erster Bürgermeister Anl. 1_Entgeltordnung neu_wa doc, erstellt am Seite 6 von 6

- 1 - Entgeltordnung. für die Benutzung der AQUARENA - Schwimmhalle der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid

- 1 - Entgeltordnung. für die Benutzung der AQUARENA - Schwimmhalle der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid - 1 - Entgeltordnung für die Benutzung der AQUARENA - Schwimmhalle der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid in der Fassung der Änderungen vom 04.12.2014, 05.02.2015 und 11.11.2015 Aufgrund von 114 a Abs.

Mehr

Preis- und Gebührenordnung für das Hallenbad und das Freibad der Stadt Aschaffenburg

Preis- und Gebührenordnung für das Hallenbad und das Freibad der Stadt Aschaffenburg Preis- und Gebührenordnung für das Hallenbad und das Freibad der Stadt Aschaffenburg in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 27.10.1982 (veröffentlicht am 29.10.1982), geändert durch Änderung vom

Mehr

Präambel. 4. Eine Aufrechnung des Entgeltes mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Präambel. 4. Eine Aufrechnung des Entgeltes mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Entgeltordnung für die Benutzung der Bäder und der Sauna der Stadt Frechen vom 17.12.2014 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 24.05.2016 gültig ab 01.06.2016) Präambel Der Rat der Stadt Frechen hat

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Katzenbuckel-Therme mit Saunaanlage der Gemeinde Waldbrunn (Entgeltordnung)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Katzenbuckel-Therme mit Saunaanlage der Gemeinde Waldbrunn (Entgeltordnung) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Katzenbuckel-Therme mit Saunaanlage der Gemeinde Waldbrunn (Entgeltordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung vom 07. September 2005 erfasst sind

Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung vom 07. September 2005 erfasst sind Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung vom 07. September 2005 erfasst sind vom 15.06.2015 Allgemeines Die in der jeweils geltenden

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl S. 264)

Mehr

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad)

E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 die Eintrittspreise für die städtischen Bäder

Mehr

1 Eintrittspreise in den Freibädern Fallersleben und VW-Bad

1 Eintrittspreise in den Freibädern Fallersleben und VW-Bad Entgeltordnung Bäderbetriebe Wolfsburg Entgelte für den öffentlichen Badebetrieb Wolfsburg (EntgO Bäder) gem. Ratsvorlage V 1852/2015, Beschluss am 16.03.2016 Teil A. Städtische Bäder 1 Eintrittspreise

Mehr

Hallenbad Freibad Sprungturm Rutsche Liegewiese Kunsteisbahn Saunalandschaft

Hallenbad Freibad Sprungturm Rutsche Liegewiese Kunsteisbahn Saunalandschaft Hallenbad Freibad Sprungturm Rutsche Liegewiese Kunsteisbahn Saunalandschaft Herzlich Willkommen im Bibert Bad das familienfreundliche Bad im Herzen von Zirndorf! Das Bibert Bad lädt Sie mit all seinen

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Bäder der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) /1996 vom

Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Bäder der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) /1996 vom Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss (Nr. Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen kommunaler Sportstätten und Bäder der

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 1 PREISLISTE AQUAWEDE/HEEPEN 2 PREISLISTE SENNESTADTBAD 4 PREISLISTE FREIBAD WIESENBAD/JÖLLENBECK/SENNE 6

INHALTSVERZEICHNIS 1 PREISLISTE AQUAWEDE/HEEPEN 2 PREISLISTE SENNESTADTBAD 4 PREISLISTE FREIBAD WIESENBAD/JÖLLENBECK/SENNE 6 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1 PREISLISTE AQUAWEDE/HEEPEN 2 PREISLISTE SENNESTADTBAD 4 PREISLISTE FREIBAD WIESENBAD/JÖLLENBECK/SENNE 6 PREISLISTE FÖRDERVEREINSBÄDER 8 PREISLISTE ISHARA 9 PREISLISTE

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

2 Benutzungszeiten 1. Die Benutzungszeiten sind in allen Bädern während der festgesetzten Betriebszeiten zeitlich nicht begrenzt.

2 Benutzungszeiten 1. Die Benutzungszeiten sind in allen Bädern während der festgesetzten Betriebszeiten zeitlich nicht begrenzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bädergesellschaft Böhmetal mbh für die Benutzung der Bäder im Zuständigkeitsbereich Hallenbad Bad Fallingbostel Lieth-Freibad Bad Fallingbostel Strandbad Dorfmark

Mehr

Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe erfasst sind

Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe erfasst sind Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die nicht von der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe erfasst sind vom 02.01.2016 Allgemeines Die in der jeweils geltenden

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 04/2011 21. Jahrgang 21. April 2011 Inhaltsverzeichnis 12 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Satzung

Mehr

NEANDERBAD. Hinein ins Vergnügen!!

NEANDERBAD. Hinein ins Vergnügen!! Hinein ins Vergnügen!! Immer ein Vergnügen! Das Neanderbad der Stadt werke Erkrath ist ein modernes, familien- und sportorientiertes Hallen- und Freibad. Ganzjährig bieten die rasante Wasserrutsche und

Mehr

Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben ab dem

Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben ab dem Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben dem 1.1.2014 Eintrittspreise Freies Schwimmen im Bewegungsbad Einzelkarte Erwachsene 3,50 10er-Karte Erwachsene 33,00 Eintrittspreise Saunalandschaft Einzelkarte

Mehr

Satzung über die ENTGELTORDNUNG. für die Benutzung der MEERWASSERSCHWIMMHALLE. der Gemeinde Ostseebad Laboe. Entgelte

Satzung über die ENTGELTORDNUNG. für die Benutzung der MEERWASSERSCHWIMMHALLE. der Gemeinde Ostseebad Laboe. Entgelte Satzung über die ENTGELTORDNUNG für die Benutzung der MEERWASSERSCHWIMMHALLE der Gemeinde Ostseebad Laboe 1 Entgelte Für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle sind folgende Entgelte zu entrichten: A.

Mehr

Panoramabad Bornheim Telefon: 0 69 / 27 10 89 13 00 0 69 / 27 10 89 13 05

Panoramabad Bornheim Telefon: 0 69 / 27 10 89 13 00 0 69 / 27 10 89 13 05 Kursangebot in unseren Frankfurter Bädern Stand: November 2014 BABYWASSER- GEWÖHNUNG 4 Mon. 2 Jahre Rebstockbad, 11-13, 10-12 + 20:00-21:00, 10-12 15.01.-12.02.2015 09:30-10:05 10:30-11:05 11:30-12:05

Mehr

S a t z ung. für die Benutzung und den Betrieb des Erholungszentrums Vilshofen, bestehend aus

S a t z ung. für die Benutzung und den Betrieb des Erholungszentrums Vilshofen, bestehend aus S a t z ung für die Benutzung und den Betrieb des Erholungszentrums Vilshofen, bestehend aus Hallenbad, Freibad, Solarium, Dampfkammer, Solebad, Sauna, Kunsteisbahn und des Freibades Pleinting, nachfolgend

Mehr

Entgeltordnung zur Benutzungssatzung der Stadtbibliothek der Stadt Hirschberg. 1 Benutzungsentgelte

Entgeltordnung zur Benutzungssatzung der Stadtbibliothek der Stadt Hirschberg. 1 Benutzungsentgelte 1 Entgeltordnung zur Benutzungssatzung der Stadtbibliothek der Stadt Hirschberg 1 Benutzungsentgelte Für die Benutzung der Bibliothek gemäß der Benutzungssatzung der Stadt Hirschberg sind folgende Entgelte

Mehr

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages im Markt Mittenwald. Beitragspflicht

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages im Markt Mittenwald. Beitragspflicht MARKT MITTENWALD Auf Grund des Art. 7 Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 263), zuletzt geändert am 25. Juli 2004 (GVBl 2004, S. 272) erlässt der

Mehr

Ordnungs-Nr.: 2/0. Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte

Ordnungs-Nr.: 2/0. Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte Ordnungs-Nr.: 2/0 Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte vom 27.02.2013 Aufgrund 10, 58 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck

Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck 15. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen-Haltern am See-Havixbeck vom 15.12.1981 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen hat am 16. Dezember 2010 aufgrund des 7 Gemeindeordnung

Mehr

Stadt Chemnitz

Stadt Chemnitz Stadt 1.310 Chemnitz Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa

Mehr

Anlage 2 Sitzung Seite 153/ K/04 1

Anlage 2 Sitzung Seite 153/ K/04 1 Anlage 2 Sitzung Seite 153/2007 10.K/04 1 Gebührenordnung der Stadtbücherei Werne vom 30.12.2005 Aufgrund der 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G 1 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades (Waldbades) Beschlossen in der Stadtratssitzung am 27.01.2015 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und

Mehr

PREISLISTE SCHWIMMBÄDER SAUNEN Thermalzentrum Thermana Park Laško Schwimmbäder Zdravilišče Laško

PREISLISTE SCHWIMMBÄDER SAUNEN Thermalzentrum Thermana Park Laško Schwimmbäder Zdravilišče Laško DE PREISLISTE SCHWIMMBÄDER SAUNEN 2016 Thermalzentrum Thermana Park Laško Schwimmbäder Zdravilišče Laško Pures Vergnügen... Entspannen Sie sich im Thermalwasser. Schwerelosigkeit. Die perfekte Entspannung.

Mehr

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Gemeinde Glottertal Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom

Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom 03.05.1999 in der Fassung vom 30.05.2013 (Amtsblatt für den Landkreis Hannover Nr. 20/99; in Kraft seit 21.05.1999) (Änderung

Mehr

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz - 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz S A T Z U N G Über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

Mehr

Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013

Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013 Ordnungs-Nr. 03/08 Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013-1 - EINTRITTSPREISE UND NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE KULTURELLEN EINRICHTUNGEN DER

Mehr

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Der Gemeinderat hat am 09.07.2015 folgende Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule Heilbronn beschlossen: 1. Schulgeldpflicht 1.1 Die Stadt

Mehr

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Gemeinde Schluchsee Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der Stadt Todtnau Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 14.10.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.10.2011 (in Kraft ab 08.01.2012) 2. Änderungssatzung

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald Baar Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

1 Grundsätze. - für wissenschaftliche Graduierungsarbeiten, bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises

1 Grundsätze. - für wissenschaftliche Graduierungsarbeiten, bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises 1 Gebührensatzung für das Vogtlandmuseum Plauen mit seinen Einrichtungen Galerie e.o. plauen und Hermann- Vogel-Haus in Krebes (Gebührensatzung Vogtlandmuseum GebSVoMu) Vom 01.03.2010 Vermerke Beschluss

Mehr

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Satzung vom 20.04.2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)

(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 1 GEMEINDE OBERAMMERGAU S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 Aufgrund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt die Gemeinde Oberammergau

Mehr

Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden 4.2.6

Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden 4.2.6 Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden..6 Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden Aufgrund des Abs. Satz Buchst. i der

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 1. Gelöste Einzeleintritte, gebuchte Werte auf HAGENBAD Cards aller Art werden weder zurückgezahlt noch erstattet. Dies gilt auch bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die ein

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung) Vom 7. Mai 2015

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung) Vom 7. Mai 2015 Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung) Vom 7. Mai 2015 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 22/15 vom 29.05.15, in Nr. 46/15

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

Richtlinien für die Gewährung von Vergünstigungen für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen

Richtlinien für die Gewährung von Vergünstigungen für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit in Kraft 90.413 Geschäftsbereich 2 01.01.2001 für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen Seite 1 Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich

Mehr

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen Tarifordnung für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen (in der Fassung der 6. Änderung vom 11.09.2007) Die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Jüchen

Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Jüchen Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Jüchen vom 1. Januar 2003 Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Jüchen 1 Sportstätten (1) Sportstätten im Sinne dieser Entgeltordnung sind gemeindeeigene

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

Organisation / Aufbau. Schwimmen Rettungsschwimmen Breitensport

Organisation / Aufbau. Schwimmen Rettungsschwimmen Breitensport Organisation / Aufbau Schwimmen Rettungsschwimmen Breitensport DLRG OG Königslutter Stand Mai 2016 Ausbildungsstätte Lutterwelle Königslutter (Hallen- und Freibad) Wilhelm-Bode-Straße / Am Schulzentrum

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014

SATZUNG. über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014 STADT WOLFACH ORTENAUKREIS SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

5/6 Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock 1 Entgeltliche Benutzung

5/6 Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock 1 Entgeltliche Benutzung Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 vom 10. Juni 2015) 1 Entgeltliche

Mehr

Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Stadt Titisee-Neustadt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen 40/3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen 1 Trägerschaft Den Schülerinnen und Schülern an

Mehr

S a t z u n g. für das Haushaltsjahr

S a t z u n g. für das Haushaltsjahr S a t z u n g der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad

Mehr

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Seite 1 von 5 Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg i. V. mit den 2,

Mehr

Stadt Elsterwerda. Seite 1

Stadt Elsterwerda. Seite 1 Satzung über die Inanspruchnahme von Standplätzen bei durchzuführenden Veranstaltungen (Märkte, Messen u.a.) auf Grundstücken der Stadt Elsterwerda und die Vermietung von stadteigenem Inventar zur Durchführung

Mehr

Alles im Wasser. Nr. 152086

Alles im Wasser. Nr. 152086 Alles im Wasser Nr. 152085 AQUA ZUMBA Das auch als Zumba "Poolparty" bekannte Aqua Zumba Programm verleiht dem Begriff "erfrischendes Workout" eine völlig neue Bedeutung. Da bei Aqua Zumba Bewegung zu

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt Museum für Naturkunde Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde Teil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität

Mehr

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz 1 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz SR/BV/2011/2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Pflicht zur Zahlung Seite 2 3 Abgabenschuldner Seite

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.):

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz-Seewiesen

Mehr

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4

Mehr

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz-Seewiesen

Mehr

Stadt Chemnitz. Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz. Inhalt

Stadt Chemnitz. Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz. Inhalt Stadt 42.010 Chemnitz Gebührensatzung der Stadt Chemnitz Inhalt 1 Gebührentatbestand 2 Gebührenschuldner 3 Gebührenmaßstab 4 Entstehung der Gebühren 5 Fälligkeit der Gebühren 6 In-Kraft-Treten Anlage 119.

Mehr

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel / Schulstraße 10 29303 Bergen Tel. 05051 / 5588 www.bergen-online.de stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

E n t g e l t o r d n u n g für Ludwig Forum für Internationale Kunst Suermondt-Ludwig-Museum Couven-Museum Stationen der Route Charlemagne

E n t g e l t o r d n u n g für Ludwig Forum für Internationale Kunst Suermondt-Ludwig-Museum Couven-Museum Stationen der Route Charlemagne E n t g e l t o r d n u n g für Ludwig Forum für Internationale Kunst Suermondt-Ludwig-Museum Couven-Museum Stationen der Route Charlemagne I. Entgelt 1. Eintrittsentgelte Eintritt (Basispreis) Kombikarte

Mehr

Tarifordnung der Sportanlagen Weihermatt und deren Einrichtungen

Tarifordnung der Sportanlagen Weihermatt und deren Einrichtungen Tarifordnung der Sportanlagen Weihermatt und deren Einrichtungen vom 17. August 2015 Gültig ab 1. Januar 2016 1/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Seite 1.1 Zweck und Geltungsbereich 3 1.2 Eintritts-

Mehr

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen I. Allgemeines 1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2) Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum

Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum ANLAGE 1 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des Stadtgeschichtlichen

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig

Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig 1 Benutzungsgebühren und Auslagen der Hochschulbibliothek (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.

Mehr

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Grabenstätt (Friedhofsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL... 3 (ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN)... 3 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten... 3 2 Bemessungsgrundlage... 3 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Thermen Preise. Wohlfühlpreise 2016

Thermen Preise. Wohlfühlpreise 2016 Thermen Preise Wohlfühlpreise 2016 NOVA Preise Erwachsene ab 16 Jahren Kinder/Jugend 6 bis 15 Jahre Studenten, GWD Schüler, Lehrlinge unter 27 Jahre Saunawelt Aufzahlung Tageskarte 21,80 13,30 16,60 6,90

Mehr

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariae Geburt Nittenau in Nittenau erlässt gemäß 31 der Friedhofsordnung vom 20.03.2013 folgende Friedhofsgebührenordnung: 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Beschlussdrucksache öffentlich. geplant für Sitzung am

Beschlussdrucksache öffentlich. geplant für Sitzung am Eigenbetrieb Bad Nr. BD/216/29 Langenhagen, 25. Juli 216 Beschlussdrucksache öffentlich Beschluss Abstimmung Gremium geplant für Sitzung am Lt Vor-- schlag abweichend Ja Nein Ent-haltung Betriebsausschuss

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Satzung über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Satzung über die Gebühren des Sport- und Freizeitparks Haar-Eglfing

Satzung über die Gebühren des Sport- und Freizeitparks Haar-Eglfing Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Satzung nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus dem folgenden Text

Mehr

A n l a g e. R e g e l u n g e n. über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg. ab

A n l a g e. R e g e l u n g e n. über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg. ab A n l a g e R e g e l u n g e n über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg ab 01.08.2010 I. Teilnehmerentgelte 1. Teilnehmerentgelte sollen die

Mehr

Der Anrufbus des Landkreises Rottweil: Anrufen, einsteigen, abfahren!

Der Anrufbus des Landkreises Rottweil: Anrufen, einsteigen, abfahren! Der Anrufbus des Landkreises Rottweil: Anrufen, einsteigen, abfahren! Telefonische Der Anrufbus verkehrt abends und am Wochenende ganztags im Landkreis Rottweil von A nach B im Anschluss an den regulären

Mehr

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.):

Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz- Seewiesen

Mehr

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 6. Dezember

Mehr

Lesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome

Lesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome 2014-03-19 10 20 13/30 Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Gebührensatzung 2006-05-04 2006-08-01 1. Änderungssatzung 2007-04-19 2007-08-01 2. Änderungssatzung 2007-12-13 2008-08-01 3.

Mehr

Gebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten

Gebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Seite 1 Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57)

Mehr

Preisliste. oktopus schwimmen

Preisliste. oktopus schwimmen Preisliste oktopus schwimmen ÖFFNUNGSZEITEN Hallenbad Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag & Feiertag Die Wasserzeit endet 30 Minuten vor schließen des Bades. Die Kasse schliesst 60 Min. vorher.

Mehr

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau)

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) Hier stellen wir Ihnen die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. Diese ist seit 01.10.2013 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g :

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g : Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2011) Die Stadt Kolbermoor erlässt für den Betrieb und die Benutzung des städtischen Freibades

Mehr

Gebührenordnung der Niedersächsische Börse zu Hannover in der Fassung vom 16. Dezember 2008

Gebührenordnung der Niedersächsische Börse zu Hannover in der Fassung vom 16. Dezember 2008 Inhalt Gebührenordnung der Niedersächsische Börse zu Hannover in der Fassung vom 16. Dezember 2008 I. Abschnitt: Gebührentatbestände und allgemeine Vorschriften 1 Gebührentatbestände 2 Gebührenfestsetzung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Bäder der Stadt Gera

Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Bäder der Stadt Gera Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Bäder der Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr. Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr. Datum) Inkrafttreten (Datum)

Mehr

Satzung. Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

Satzung. Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Stadt Bad Mergentheim Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 23.07.2009 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Stadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen

Stadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen Seite: 1 Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktstandsgelder) in der Stadt Kellinghusen in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 06.01.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr