PFLICHTEN DES LEHRLINGS WAS IST DER JUGENDVERTRAUENSRAT? Pflichten der gesetzlichen Vertreter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PFLICHTEN DES LEHRLINGS WAS IST DER JUGENDVERTRAUENSRAT? Pflichten der gesetzlichen Vertreter"

Transkript

1 INTERESSANTE und HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR LEHRLINGE Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 1 von 12 Stand: Juli 2007

2 WAS IST DER JUGENDVERTRAUENSRAT? In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer/innen), ist laut Arbeitsverfassungsgesetz ein Jugendvertrauensrat zu errichten. Der Jugendvertrauensrat hat die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer/innen grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und in Zusammenarbeit mit den überbetrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen (Gewerkschaft und Arbeiterkammern) wahrzunehmen. Betriebsrat und Jugendvertrauensrat sind zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung verpflichtet. Die Aufgaben des Jugendvertrauensrates werden im Gesetz beispielsweise aufgezählt. Beantragung von Maßnahmen und Beseitigung von Mängeln in Angelegenheiten, die die jugendlichen Arbeitnehmer/innen des Betriebes betreffen. Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher Arbeitnehmer/innen geltenden Vorschriften. Teilnahme eines Mitgliedes an den Unterweisungen über bestehende Unfallgefahren im Betrieb, Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung jugendlicher Arbeitnehmer/innen. Teilnahme eines Mitgliedes an den Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber. Der Betriebsrat und der Betriebinhaber sind verpflichtet, dem Jugendvertrauensrat die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. PFLICHTEN DES LEHRLINGS Nach dem Berufsausbildungsgesetz hat der Lehrling insbesondere folgende Pflichten, um das Ausbildungsziel (Erlernen eines Lehrberufes und erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung) zu erreichen: Der Lehrling ist verpflichtet: sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Er hat die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenden Arbeiten ordnungsgemäß zu erfüllen und durch sein Verhalten im Betrieb der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen; Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren; Mit dem ihm anvertrauten Werkzeug und Gerät sorgsam umgehen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung den/die Lehrberechtigte/n oder Ausbilder/in unverzüglich zu verständigen oder verständigen zu lassen; Berufschule zu besuchen, wenn er vom Berufsschulbesuch nicht befreit ist, Berufschulzeugnisse und auf Verlangen auch Hefte und Schularbeiten dem/der Lehrberechtigte/n oder Ausbilder/in vorzulegen. Pflichten der gesetzlichen Vertreter Ist der Lehrling noch minderjährig, so haben dessen gesetzliche Vertreter zusammen mit dem/der Lehrberechtigten auf die Erfüllung der nach dem Berufsausbildungsgesetz entstehenden Pflichten zu achten. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 2 von 12 Stand: Juli 2007

3 ARBEITSVERHINDERUNG HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB? Während einer Arbeitsverhinderung haben Lehrlinge Anspruch, die Lehrlingsentschädigung vom Arbeitgeber weiter bezahlt zu erhalten. Arbeitsverhinderungen sind Krankenstände auf Grund von Krankheit oder Arbeitsunfall. Aber auch wenn jemand z.b.: wegen familiärer Ereignisse (Hochzeiten, Begräbnisse) an der Arbeit verhindert ist, hat er Anspruch auf Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung. Was passiert, wenn du krank wirst? Du musst den Krankenstand sofort in deinem Betrieb melden. Bis zur Dauer von 4 Wochen erhältst du pro Lehrjahr die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 2 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Ist dieser Anspruch im Lehrjahr erschöpft, erhältst du bei einem weiteren Krankenstand für die ersten 3 Tage die volle Lehrlingsentschädigung und für höchstens 6 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Das Krankengeld der Gebietskrankenkasse musst du beantragen und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung deiner/s Lehrberechtigten abgeben. Wie andere Arbeitnehmer/innen hast du Anspruch auf 30 Werktage Urlaub. Werktage sind alle Wochentage ohne Sonn- und Feiertage. Der Lehrberechtigte kann den Urlaub auch mit 25 Arbeitstagen (alle Wochentage ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) berechnen. Der Urlaub ist immer zwischen der/dem Lehrberechtigten und dem Lehrling zu vereinbaren. Minderjährige Lehrlinge haben auf Verlangen Anspruch, mindestens 12 Werktage Urlaub in der Zeit zwischen 15.6 und des jeweiligen Kalenderjahres zu konsumieren. Wie die Arbeitszeiten, solltest du auch den Urlaub immer genau mitschreiben und Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 3 von 12 Stand: Juli 2007

4 PRÄSENZ- und ZIVILDIENST MUTTERSCHUTZ Der Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst unterbricht ein Lehrverhältnis. Alle Unterbrechungen der Lehrzeit im Ausmaß von über vier Monaten werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet. Die Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes kann jedoch aufgeschoben werden, sofern die Lehrzeit nicht vor dem Einberufungstermin endet oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt wurde. Von der Einberufung zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ist der/dem Lehrberechtigten/Arbeitgeber/in unverzüglich Mitteilung zu machen (Kündigungs- und Entlassungsschutz bis ein Monat nach Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes). Was ist, wenn der Lehrling während der Behaltezeit zum Präsenz/Zivildienst einberufen wird? Die Behaltezeit wird durch den Präsenz- oder Zivildienst gehemmt. Das heißt, dass die Behaltezeit nach Ende des Präsenz- oder Zivildienstes weiterläuft. Der Einberufungsbefehl ist aber sofort dem/der Arbeitgeber/in vorzulegen. Für Lehrlinge, die schwanger sind, gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Es gelten insbesondere folgende Schutzbestimmungen: während der Schwangerschaft darf die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit keinesfalls überschritten werden; bei der Tätigkeit bestehen besondere Verwendungsbeschränkungen; acht Wochen vor der Geburt beginnt die Schutzfrist mit dem absoluten Beschäftigungsverbot, die sich dann auf weitere acht bis 16 Wochen nach der Entbindung erstreckt; anschließend an diese Schutzfrist ist auf Verlangen ein Karenzurlaub bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Entbindung zu gewähren. Die Zeit dieses Karenzurlaubes wird höchstens im Ausmaß von vier Monaten auf die Lehrzeit angerechnet; für die Befreiung vom Unterricht in der Berufsschule ist ein Ansuchen an die Schuldirektion zu richten, während der Schwangerschaft und dem Karenzurlaub besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Was ist bei einer Schwangerschaft während des Lehrverhältnisses? Wird das Lehrverhältnis durch die Schutzfristen vor und nach der Geburt oder durch einen Karenzurlaub länger als 4 Monate unterbrochen, ist die 4 Monate überschreitende Zeit nicht auf das Lehrverhältnis anzurechnen. Das Lehrverhältnis endet nach der ursprünglich vereinbarten Zeit. Der Lehrberechtigte muss aber für die fehlende Lehrzeit einen weiteren Lehrvertrag abschließen. Die Schwangerschaft sollte dem/der Lehrberechtigten sofort mitgeteilt werden. Was ist bei einer Schwangerschaft während der Behaltezeit? Die Weiterverwendungszeit wird durch eine Schwangerschaft nicht gehemmt, sondern läuft aus. Eine Ausnahme besteht, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Behaltezeit abgeschlossen wurde, dann wird für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Geburt die Behaltezeit gehemmt. Das heißt, dass die Behaltezeit nach dem Ende der Schutzfristen weiterläuft. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 4 von 12 Stand: Juli 2007

5 BERUFSSCHULE Für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sowie für Personen, die in einem Lehrberuf in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden, besteht Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende, längstens jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe der in Betracht kommenden Berufsschule. Berufsschüler/innen, deren Lehrverhältnis während eines Schuljahres geendet hat, können bis zum Ende dieses Schuljahres die Berufsschule weiter besuchen, sofern sie nicht die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Berufsschüler/innen, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt haben, können die Berufsschule bis zur letzten Klasse weiterbesuchen. Die schulrechtlichen Vorschriften sehen für besondere Ausnahmefälle Möglichkeiten vor, auf Antrag zur Gänze oder teilweise vom Berufsschulbesuch befreit zu werden. Sie regeln auch das Fernbleiben vom Unterricht aus bestimmten Gründen (z.b. Krankheit) für unverhältnismäßig kurze Zeiträume. Wie kommst du in die Berufsschule? Dein/e Lehrberechtigte/r muss dich binnen 2 Wochen ab Beginn der Lehre in der zuständigen Berufsschule anmelden. Dann wirst du von der Berufsschule schriftlich in die Schule einberufen. Welche Kosten können entstehen? Es kann notwendig sein, dass du im Internat untergebracht wirst. Die Kosten des Internats zahlt der Lehrberechtigte für dich, dafür kann er aber die Lehrlingsentschädigung einbehalten. Sind die Internatskosten höher als deine Lehrlingsentschädigung, darf dir der Differenzbetrag nicht angerechnet werden, sind die Internatskosten niedriger erhältst du den Rest ausbezahlt. Im Kollektivvertrag können für dich günstigere Regelungen vorgesehen sein (z.b. Handel, Metallgewerbe etc.). Suchst du dir eine private Unterkunft bei der Berufsschule, braucht dir dein Lehrberechtigter keine Kosten ersetzen, muss dir aber deine Lehrlingsentschädigung weiter bezahlen. Welche Pflichten hast du in der Berufsschule? In der Unterrichtszeit (maximal 9 Stunden täglich, mit Freigegenständen maximal 10 Stunden täglich) musst du anwesend sein. (Ausnahmen: Erkrankung, Behördenwege, Arztbesuche nach Meldung an der Schule). Du hast auch am Unterricht mit zu arbeiten und dich einzuordnen. Gegenüber Lehrer/innen und Schüler/innen musst du dich ordentlich verhalten. Hältst du diese Pflichten nicht ein, kannst du von der Schule verwiesen werden. Welche Berufsschule ist für dich zuständig? Es gibt eine genaue Einteilung, welche Berufsschule für deinen Lehrberuf zuständig ist. Wie lange dauert die Berufsschule? Es gibt lehrgangs- bzw. saisonmäßige Berufsschulen, die zusammenhängend mindestens 8 bzw. 9 1/3 Wochen pro Schulstufe dauern und ganzjährige Berufsschulen mit mindestens einem oder zwei halben Schultagen pro Woche. Welche Prüfungen gibt es? Schularbeiten sind schriftliche Prüfungen, die am Beginn des Unterrichtsjahres bekannt zu geben sind und eine Unterrichtsstunde dauern. Schriftliche Überprüfungen wie Tests oder Diktate können bis zu maximal 50 Minuten Dauer pro Lehrfach und Lehrgang verlangt werden. Mündliche Prüfungen dürfen maximal 10 Minuten dauern und müssen aus mindestens 2 Fragen bestehen. Sie können gehalten werden, wenn du deine Note verbessern willst oder ansonsten mit Nichtgenügend benotet wirst. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 5 von 12 Stand: Juli 2007

6 Musst du während der Berufsschule arbeiten? Wenn du an einem Schultag mindestens acht Stunden in der Berufsschule bist, darfst du im Betrieb nicht mehr arbeiten. Bist du weniger als acht Stunden in der Berufsschule, dann musst du unter bestimmten Voraussetzungen im Betrieb arbeiten. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule, Wegzeit zwischen Schule und Betrieb und die Arbeitszeit im Betrieb werden zusammengezählt. Wenn du noch nicht 16 Jahre bist, darf diese Zeit (zusammengezählt) insgesamt 9 Stunden nicht überschreiten. Bist du schon 16, dann darf diese Zeit insgesamt 9,5 Stunden nicht überschreiten. Bist du schon 18 Jahre alt, gelten für dich dieselben Regeln wie für Erwachsene (z.b. Überstundenregelungen). Wenn du eine lehrgangs- bzw saisonmäßige Berufsschule besuchst, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw der saisonmäßigen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden. Wenn ganze Schultage oder Wochen (z.b. Semesterferien, schulautonome Tage) entfallen, musst du im Betrieb arbeiten. Was passiert, wenn du durchfällst? Du kannst bei einer ganzjährigen Berufsschule die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen. Auch bei einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule kannst du im nächsten Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Wenn der Lehrberechtigte einverstanden ist, kannst du auch im selben Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Achtung - bei einer ganzjährigen Berufsschule ist das nicht möglich. Dein Lehrberechtigter muss dir, solange das Lehrverhältnis dauert, für den Berufsschulbesuch frei geben und dir die Lehrlingsentschädigung bezahlen. Wenn du ausgelernt bist (nach dem Ende des Lehrverhältnisses), ist dein Arbeitgeber aber nicht mehr verpflichtet, dir freizugeben oder dir den Lohn bzw. das Gehalt weiterzubezahlen, wenn du die Berufsschule besuchst bzw. eine Klasse wiederholst. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 6 von 12 Stand: Juli 2007

7 ARBEITSZEITEN für JUGENDLICHE Die Arbeitszeit für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf im Zusammenhang mit einer verlängerten Wochenfreizeit neun Stunden, für Lehrlinge über 16 Jahren inklusive Vor- und Abschlussarbeiten neuneinhalb Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann zum Beispiel durch den Kollektivvertrag erlaubt werden; in diesem Fall darf die tägliche Arbeitszeit neun und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten und muss innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraumes so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchrechnungszeitraum 40 Stunden nicht übersteigt. Darfst du ausnahmsweise länger arbeiten? Die tägliche Arbeitszeit darf im Zusammenhang mit einer verlängerten Wochenfreizeit neun Stunden, für Jugendliche über 16 Jahren inklusive Vor- und Abschlussarbeiten 9 ½ Stunden täglich nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann zum Beispiel durch den Kollektivvertrag erlaubt werden. In diesem Fall darf die tägliche Arbeitszeit 9 (bzw. inkl. Vor- und Abschlussarbeiten 9,5) und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten und muss innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraumes so verteilt werden, dass sie in der wöchentlichen Durchrechnung 40 Stunden nicht übersteigt. Beispiel: 1. Woche AZ 43 Stunden; 2. Woche AZ 37 Stunden...(Durchrechnung auf 8 Wochen = 40 Stunden im wöchentlichen Schnitt) Welche Regelung gilt für Lehrlinge in der Berufsschule? Zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht ist den Lehrlingen die erforderliche Zeit frei zu geben. Für die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen. Die Unterrichtszeit (einschließlich Pausen jedoch ohne Mittagspause) ist auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen. Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig. Endet der Unterricht vorzeitig, ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit und die notwendige Wegzeit zwischen Betrieb und Schule sowie die im Betrieb zu verbringende Zeit, die tägliche Arbeitszeitgrenze nicht überschreitet. Besucht ein Lehrling eine lehrgangsmäßige Berufsschule, darf er während des tatsächlichen Besuches des Lehrganges nicht im Betrieb beschäftigt werden. Entfallen ganze Schultage oder Wochen auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung im Betrieb zu arbeiten. Darfst du an Sonn- und Feiertagen arbeiten? An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Feiertage sind: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Maria Empfängnis), 25. Dezember (Christtag), 26. Dezember (Stephanstag) Der Karfreitag gilt als Feiertag für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche. Wer schreibt deine Arbeitszeit mit? Dein Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Es ist aber sehr wichtig, dass du auch selbst deine Arbeitszeit täglich mitschreibst. Du solltest täglich den Beginn und das Ende, sowie Pausen, genau eintragen (z.b Uhr, Uhr). Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 7 von 12 Stand: Juli 2007

8 LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es, festzustellen, ob sich der Lehrling im betreffenden Lehrberuf die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Lehrlinge am Ende ihrer Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung ablegen können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftlich-theoretische und in eine praktische Prüfung, wobei die theoretische Prüfung entfällt, wenn die letzte Klasse Berufsschule erfolgreich abgeschlossen wurde. Tritt ein Lehrling während seiner Lehrzeit oder Weiterverwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, so sind die notwendigen Prüfungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Die zu bezahlende Prüfungstaxe muss der/die Lehrberechtigte für den ersten Antritt während der Lehrzeit oder in der Weiterverwendungszeit tragen. Musst du dir für die LAP Urlaub nehmen? Dein Lehrberechtigter bzw. deine Lehrberechtigte hat dir die zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung erforderliche Zeit bezahlt frei zu geben, du musst dir für diese Zeit nicht Urlaub nehmen. Dies gilt auch während der Weiterverwendungszeit bei deinem Lehrberechtigten bzw. deiner Lehrberechtigter. Für Personen, die nach der Lehrzeit bei einem anderen Arbeitgeber bzw. einer anderen Arbeitgeberin beschäftigt sind, gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Dienstverhinderung und der jeweilige Kollektivvertrag. Wo stellst du den Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung? Grundsätzlich hast du den Antrag bei der für den Lehrbetrieb (die Ausbildungsstätte) örtlich zuständigen Lehrlingsstelle einzubringen. Wenn du die Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchst, kannst du auch in diesem Bundesland zur Lehrabschlussprüfung antreten. Personen mit Anrechnung schulmäßiger Ausbildung können den Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle des Wohnortes oder des Arbeitsortes stellen. Dem Antrag sind Nachweise über die Dauer der zurückgelegten Lehrzeit (Lehrvertrag) oder der anzurechnenden Lehr- bzw. Ausbildungszeit (schulische Ausbildung) oder des die Lehrzeit ersetzenden Schulbesuches, sowie der Nachweis über den Besuch der Berufsschule oder die Befreiung von der Berufsschulpflicht und der Nachweis über die Bezahlung der Prüfungstaxe beizulegen. Was kostet die LAP? Die Prüfungstaxe beträgt 84,- und muss an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bezahlt werden. Eine Zusatzprüfung kostet 42,-. Den Erlagschein kannst du dort anfordern. Trittst du während der Lehrzeit oder innerhalb der Weiterverwendungszeit (Behaltepflicht) erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, muss der/die Lehrberechtigte die Kosten für die Prüfungstaxe ersetzen. In allen anderen Fällen musst du die Prüfungstaxe selbst bezahlen. Du kannst aber bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eine Reduzierung der Taxe beantragen. Unter gewissen Umständen wird die Prüfungstaxe rückerstattet (z.b. unverschuldete Verhinderung an der Ablegung der Prüfung). Was muss dir über die Prüfung mitgeteilt werden? Spätestens drei Wochen vor der LAP muss dir die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer deinen genauen Prüfungstermin, die Prüfungsgegenstände, die vorgesehen sind, bzw. welche Gegenstände der theoretischen Prüfung nicht zu prüfen sind, wenn die letzte Klasse Berufsschule positiv absolviert wurde und die Arbeitsmittel und behelfe, die zur Prüfung mitzubringen sind, mitteilen. Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist schriftlich zu beantragen. Entsprechende Antragsformulare liegen bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer auf. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 8 von 12 Stand: Juli 2007

9 Wie wirst du geprüft? Du legst die Prüfung vor einer Kommission, die aus drei Mitgliedern besteht, ab. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung zu absolvieren. Nimm zur LAP auch einen Ausweis mit. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast. Die praktische Prüfung umfasst auch eine mündliche Prüfung über dein Fachwissen. Was geprüft wird, ist in der Prüfungsordnung für deinen Lehrberuf festgelegt, die du bei uns erhältst oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. MUSTER Kann die Lehrabschlussprüfung wiederholt werden? Wird ein Gegenstand mit Nicht genügend benotet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Wiederholung der Prüfung ist jedoch beliebig oft möglich. Die Prüfungstaxe ist bei Wiederholung erneut zu bezahlen. Wie darfst du dich nach erfolgreicher LAP nennen? Hast du die LAP in einem Handelsgewerbe abgelegt, darfst du dich als Kaufmannsgehilfe/gehilfin, bei den übrigen Lehrberufen als Facharbeiter/in oder Geselle/Gesellin bezeichnen. Auf alle Fälle darfst du die Berufsbezeichnung deines Lehrberufes (z.b. Bürokauffrau/mann) tragen. Kannst du für mehrere Berufe eine Prüfung ablegen? Nach erfolgreicher LAP kann eine Zusatzprüfung in einem Lehrberuf aus dem Berufsbereich bzw. fachlich nahe stehendem Berufsbereich deiner Ausbildung (insb. in einem verwandten Lehrberuf) abgelegt werden. Diese gilt auch als LAP. Bei einer Doppellehre sind zwei Lehrabschlussprüfungen abzulegen. Welche Vorteile bringt eine LAP? Nach erfolgreicher LAP bist du höher zu entlohnen als ungelernte Angestellte oder Arbeiter/innen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld hast du eine gewisse Zeit einen Berufsschutz. Solltest du einmal eine Berufsunfähigkeitspension beantragen müssen, erlangst du diese leichter. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 9 von 12 Stand: Juli 2007

10 BEENDIGUNG des LEHRVERHÄLTNISSES Ein Lehrvertrag kann nicht gekündigt werden, da das Lehrverhältnis ein befristeter Arbeitsvertrag ist. Im Fall der Beendigung des Lehrverhältnisses sind zu unterscheiden: Gründe die das Lehrverhältnis per Gesetz (automatisch) beenden und Gründe die eine Willenserklärung eines der Vertragspartner voraussetzen. Im ersten Fall der Endigung stehen dem Lehrling aliquote Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag oder dem Gesetz zu, nicht aber Schadenersatzansprüche aus der Beendigung des Lehrverhältnisses. Kann das Lehrverhältnis gekündigt werden? Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das heißt, es kann nicht durch Kündigung gelöst werden. Kann der Lehrberechtigte das Lehrverhältnis vorzeitig beenden? Ja, es muss jedoch ein triftiger Grund, der im Berufsausbildungsgesetz angeführt ist, vorliegen. So kann der/die Lehrberechtigte das Lehrverhältnis z.b. vorzeitig auflösen, wenn der Lehrling eine strafbare Handlung begeht, seine Pflichten verletzt oder vernachlässigt, den Lehrplatz unberechtigt verlässt oder einen abträglichen Nebenerwerb betreibt. Kann der Lehrling das Lehrverhältnis vorzeitig auflösen? Auch das ist möglich, wenn ein im Berufsausbildungsgesetz angeführter Grund vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Lehrberechtigte oder der/die Ausbilder/in die Pflichten gröblich vernachlässigen, den Lehrling züchtigen oder misshandeln, der Betrieb verlegt wird und die Wegzeit nicht mehr zumutbar ist oder der Lehrberuf aufgegeben wird. Lass dich vor der Auflösung des Lehrverhältnisses auf alle Fälle von uns beraten. Minderjährige Lehrlinge benötigen auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Was ist eine einvernehmliche Auflösung? Sind sich Lehrling und Lehrberechtigte/r einig, das Lehrverhältnis aufzulösen, kann dies schriftlich durch die einvernehmliche Auflösung gemacht werden. Minderjährige Lehrlinge benötigen auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Alle Lehrlinge brauchen eine Bestätigung der Arbeiterkammer oder des Arbeits- und Sozialgerichtes, aus der hervorgeht, dass sie über die Beendigung belehrt wurden. WEITERVERWENDUNGSZEIT NACH DER LEHRZEIT Eine Weiterverwendungszeit nach der Lehrzeit dient dem ehemaligen Lehrling dazu, im Arbeitsleben Fuß zu fassen und sich eine geeignete Arbeitspraxis zu erwerben. Der/Die Lehrberechtigte, bei dem/der die Lehrzeit beendet wurde, ist verpflichtet, den ehemaligen Lehrling im erlernten Beruf weitere drei Monate zu beschäftigen. Dieser Zeitraum kann durch den Kollektivvertrag ausgedehnt werden. Eine Weiterverwendungszeit nach der Lehrzeit dient dem ehemaligen Lehrling dazu, im Arbeitsleben Fuß zu fassen und sich eine geeignete Arbeitspraxis zu erwerben. Der/Die Lehrberechtigte, bei dem/der die Lehrzeit beendet wurde, ist verpflichtet, den ehemaligen Lehrling im erlernten Beruf weitere drei Monate zu beschäftigen. Dieser Zeitraum kann durch den Kollektivvertrag ausgedehnt werden. Darf während der Weiterverwendungszeit gekündigt werden? Du selbst kannst dein Arbeitsverhältnis in der Behaltezeit unter Einhaltung der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Welche Kündigungsfrist du einzuhalten hast, können wir dir sagen. Der/die Lehrberechtigte darf dich in der Behaltezeit prinzipiell auch kündigen, es darf die von ihm einzuhaltende Kündigungsfrist aber erst mit Ablauf der Weiterverwendungszeit enden. Ausnahme: Befristetes Dienstverhältnis. Kann für die Weiterverwendungszeit ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden? Das ist zulässig, diese Vereinbarung kann schon im Lehrvertrag, aber auch erst während der Lehrzeit oder mit Beginn der Weiterverwendungszeit getroffen werden. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall mit dem letzten Tag der Weiterverwendungszeit. Was verdienst du während der Weiterverwendungszeit? Nach Beendigung der Lehrzeit muss du als Arbeiter/in oder Angestellte/r entlohnt werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung musst du auf alle Fälle als Facharbeiter/in entlohnt werden. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 10 von 12 Stand: Juli 2007

11 AUSZÜGE aus dem JUGENDSCHUTZGESETZ Was ist, wenn der Lehrling während der Behaltezeit zum Präsenz/Zivildienst einberufen wird? Die Behaltezeit wird durch den Präsenz- oder Zivildienst gehemmt. Das heißt, dass die Behaltezeit nach Ende des Präsenz- oder Zivildienstes weiterläuft. Der Einberufungsbefehl ist aber sofort dem/der Arbeitgeber/in vorzulegen. Was ist bei einer Schwangerschaft während der Behaltezeit? Die Weiterverwendungszeit wird durch eine Schwangerschaft nicht gehemmt, sondern läuft aus. Eine Ausnahme besteht, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Behaltezeit abgeschlossen wurde, dann wird für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Geburt die Behaltezeit gehemmt. Das heißt, dass die Behaltezeit nach dem Ende der Schutzfristen weiterläuft. Müssen Eltern zustimmen, wenn du ein Tattoo willst? Welche Verträge dürfen Jugendliche abschließen und ab wann alleine urlauben? Was du als Jugendliche/r unbedingt wissen solltest, ist im Jugendschutzgesetz geregelt, das für Personen bis zum 18. Lebensjahr gilt. Volljährigkeit und Erziehungsberechtigte? Volljährig ist, wer 18 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt kommt das Jugendschutzgesetz nicht mehr zu Anwendung und du giltst als Erwachsener. Verheiratete Jugendliche und Jugendliche, die den Präsenz- oder Zivildienst ableisten, sind Erwachsenen gleichgestellt. Aufsichtspersonen sind deine Eltern, Erziehungsberechtigte und Personen über 18 Jahren, denen die Aufsicht über ein Kind oder einen Jugendlichen anvertraut wurde (z.b. Lehrer/innen, Jugendbetreuer/innen, Trainer/innen). Erziehungsberechtigte/r sind entweder die Eltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit deiner Erziehung beauftragt wurde. Ab wann musst du dich vor dem Strafgericht verantworten? Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr werden aufgrund ihrer noch nicht voll ausgebildeten geistigen Fähigkeiten noch nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen, d. h. sie gelten als nicht deliktsfähig. Wurde von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht verletzt, werden diese zum Schadenersatz herangezogen. Ab dem 14. Lebensjahr müssen sich Jugendliche für Verbrechen und Vergehen vor dem Strafgericht verantworten. Welche Verträge darfst du abschließen? Bis zum 14. Geburtstag darfst du nur Verträge abschließen, die du mit deinem Taschengeld finanzieren kannst (CDs kaufen, ins Kino gehen). Ab dem 14. Lebensjahr kannst du dich selbständig zu Leistungen verpflichten. Du kannst über dein eigenes Einkommen und Dinge, die dir überlassen werden, frei verfügen, soweit du nicht deinen Unterhalt gefährdest. Andere Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung deiner Eltern, z.b. der Abschluss eines Lehrverhältnisses. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 11 von 12 Stand: Juli 2007

12 Wie lange darfst du ausgehen (in der Steiermark)? Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 21 Uhr, vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 23 Uhr, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung. Wie weit dieser Zeitraum ausgeschöpft werden darf, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Einen Lichtbild- bzw. Schülerausweis solltest du auf alle Fälle immer bei dir haben. Schulveranstaltungen dürfen von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch nach 23 Uhr ohne Begleitung besucht werden. Alkohol- und Tabakkonsum? Der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken ist in der Steiermark bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. Vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Konsum von alkoholischen Getränken mit über 14 Volumsprozent verboten (andere Bundesländerregelungen möglich). Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Konsum von Drogen oder ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können, außer nach ärztlicher Verordnung, verboten. Niemand darf Alkohol, Tabakwaren, Drogen und ähnliche Stoffe an Kinder und Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, abgeben. Ab wann darfst du von zu Hause ausziehen? Deine Eltern sind grundsätzlich bis zu deiner Volljährigkeit berechtigt, zu bestimmen, wo du dich aufhalten sollst. Nur mit dem Einverständnis deiner Eltern darfst du auch schon vorher von zu Hause ausziehen. Alleine nächtigen oder Urlaub? Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr darfst du nur in Begleitung von Aufsichtspersonen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen) nächtigen. Das gilt nicht für Notschlafstellen für Kinder und Jugendliche. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr darfst du nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Urlaub machen (gilt für die Steiermark). In anderen Ländern könnten andere Jugendschutzgesetze gelten. Informiere dich noch vor Antritt deiner Reise bei der zuständigen Botschaft darüber. Lass dir von den Eltern eine schriftliche Bestätigung mitgeben, in der sie erklären, dass sie mit deiner Reise einverstanden sind. Nimm einen Urlaubskrankenschein mit. Fahre nicht alleine, sondern besser in einer Gruppe oder mit einem Freund oder einer Freundin. Bleib mit deinen Eltern immer im Kontakt. Brauchst du elterliche Zustimmung für ein Tattoo oder Piercing? Nur Personen, die über 18 Jahre alt sind, dürfen sich tätowieren lassen. Wenn du noch nicht 14 bist, dann brauchst du für ein Piercing die Zustimmung der Eltern. Bist du älter als 14, dann müssen deine Eltern dem Piercing zustimmen, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle nicht innerhalb von 24 Tagen heilt. Außerdem musst du vor dem Piercing über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risken (wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildung) informiert werden. Über dieses Informationsgespräch ist eine schriftliche Bestätigung notwendig. Wann darfst du frühestens heiraten? Ab Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Frauen und Männer heiraten. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann bei Gericht beantragen, für ehemündig erklärt zu werden vorausgesetzt, dass der/die Ehepartner/in bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darfst du dich überall aufhalten? In der Steiermark ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Aufenthalt in Branntweinschenken, Tagesbars, Nachtlokalen und Bordellen verboten. Jugendvertrauensrat der Technischen Universität Graz Seite 12 von 12 Stand: Juli 2007

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

HANDELSUMFRAGE 2014 DIE UMFRAGE IM DETAIL! ARBEITSSITUATION DER LEHRLINGE IM HANDEL EINE UMFRAGE DER GPA-DJP JUGEND. www.handelslehrling.

HANDELSUMFRAGE 2014 DIE UMFRAGE IM DETAIL! ARBEITSSITUATION DER LEHRLINGE IM HANDEL EINE UMFRAGE DER GPA-DJP JUGEND. www.handelslehrling. ARBEITSSITUATION DER LEHRLINGE IM HANDEL EINE UMFRAGE DER GPA-DJP JUGEND www.handelslehrling.at 1 STATISTISCHE DATEN! TEILNAHME INSGESAMT! Von 16.332 versendeten Fragebögen, wurden 2.050 Fragebögen retourniert.

Mehr

Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt

Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden

Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden 26. Jänner 2009 zu Zl. -2V-LG-1276/3-2009 (Begutachtungsentwurf) Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Praktikant/innen-Arbeitsvertrag

Praktikant/innen-Arbeitsvertrag Praktikant/innen-Arbeitsvertrag Arbeitgeber/in: Telefon: Arbeitnehmer/in: Geburtsdatum: Besuchte Schule: Jahrgang/Klasse: Gesetzliche Vertreter/in: Telefon: 1 Zur Erfüllung des im Lehrplan vorgeschriebenen

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Ohne Vertrag keine Ausbildung!

Ohne Vertrag keine Ausbildung! Ohne Vertrag keine Ausbildung! Wir haben einen Vertrag! Darin steht: Rechte und Pflichten von Auszubildenden FOLIE 1 Für welchen Beruf werden wir ausgebildet? Wie ist die Ausbildung sachlich und zeitlich

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Präambel Die Vertragsparteien haben sich bei Beginn der Ausbildung zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) darüber

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Auflösung des Lehrverhältnisses

Auflösung des Lehrverhältnisses Auflösung des Lehrverhältnisses Rechtslage bisher Lehrverhältnis = befristetes Dienstverhältnis Kündigung nicht möglich Vorzeitige Auflösung bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes ( 15 Abs. 3 BAG) Ausbildungsübertritt

Mehr

Muster einer fristgerechten Kündigung

Muster einer fristgerechten Kündigung MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau... Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender

Mehr

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Werkstudentenvertrag

Werkstudentenvertrag Werkstudentenvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und Adresse

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen.

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen. 5.2. Probezeit 5.2.1. Dauer der Probezeit 5.2.2. Verlängerung der Probezeit? 5.2.3. Kündigung während der Probezeit 5.2.4. So urteilen die Gerichte 5.2.1. Dauer der Probezeit Das Ausbildungsverhältnis

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe

Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Verkürzung der Ausbildung Welche Richtzeiten gelten für die Verkürzung der Ausbildungszeit? Ist eine Mindestzeit in der Ausbildung erforderlich? Was muss

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Fragebogen für die Betriebserkundung

Fragebogen für die Betriebserkundung Fragebogen für die Betriebserkundung Name des Unternehmens: 1. Seit wann gibt es den Betrieb? 2. Wie viele Mitarbeiter/innen beschäftigt der Betrieb? 3. Wie viele davon sind Lehrlinge? 4. Welche Produkte

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Ausbildungsvertrag Altenpflege

Ausbildungsvertrag Altenpflege Seite 1 von 5 Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender

Mehr

Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt

Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt Rechtsservice Arbeit + Soziales Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316)

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

1. Einschreibekosten. 2. Anreise

1. Einschreibekosten. 2. Anreise Auslands - Erfahrungen und gute englische Sprachkenntnisse erhöhen bei einer späteren Berufseintieg die Chance auf einen guten Arbeitsplatz. In England erwarten Dich vielfältige Sehenswürdigkeiten. Zudem

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Praktikanten ARK 3.5.3 Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten Vom 9. März 1992 (ABl. 1992 S. A 105) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte

Mehr

1 SCHÜLERFRAGEBOGEN Wir wollen kurz vorstellen, um was es geht: ist ein Projekt des Regionalverbands Saarbrücken. Das Ziel ist es, die Unterstützung für Schüler und Schülerinnen deutlich zu verbessern,

Mehr

STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG

STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Vollzeitschulpflicht

Vollzeitschulpflicht Schulpflicht Die Schulpflicht wird in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht unterteilt. In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I gemäß

Mehr

LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE

LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE SEITE 2 DIE LEHRABSCHLUSSPRUFUNG WER KANN DIE ZULASSUNG ZUR LEHRAB- SCHLUSSPRÜFUNG BEANTRAGEN UND WANN IST DIESER ANTRAG ZU STELLEN? DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters

Ausbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters Muster-Ausbildungsvertrag - Stand: 01.2007 Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen Genaue Bezeichnung der Einrichtung und (Ausbildungsstelle) Frau / Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen Deine Gefühle sind wichtig! Du hast ein Recht auf Hilfe! Du hast das Recht, nein zu sagen! Dein Nein soll von anderen

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr