Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein

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1 Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein 1

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3 Inhalt 3 Inhalt 4 Vorwort 6 Teil 1 Datensammlung zur Entwicklung der Tierzahlen und der Bestandsgrößen in der schleswig-holsteinischen Nutztierhaltung 36 Teil 2 Zuchtziele und Haltungsformen 64 Teil 3 Fakten zur Tiergesundheit und zum Tierschutz in der Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein 90 Teil 4 Umweltaspekte der Nutztierhaltung 130 Teil 5 Tierproduktion: Erzeugerpreise, Strukturentwicklung, Erfolg 170 Erläuterung der Kennzahlen 172 Abkürzungsverzeichnis 177 Impressum 3

4 Vorwort Die Debatte um die Landwirtschaft wird oft mit harten Bandagen geführt. Auf der einen Seite die Gesellschaft, auf der anderen Seite die Bauern. Dabei ist die Landwirtschaft Produzent von wertvollen und unverzichtbaren Lebensmitteln, sie ist Teil des sozialen Gefüges, insbesondere im ländlichen Raum. Sie prägt die Kulturlandschaft, die Umwelt, den Zustand von Gewässern, Böden und Klima mit. Die Landwirtschaft ist nicht das Gegenüber, schon gar nicht der Gegner der Gesellschaft, sondern sie gehört zur Gesellschaft dazu. Aber die Landwirtschaft hat ein Problem und damit hat die Gesellschaft ein Problem. Seit der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts hat sich das, was Landwirtschaft ist, enorm verändert. Damals stand sie vor der schwierigen Aufgabe, aus den gegebenen Strukturen heraus dem wachsenden Bedarf der Bevölkerung an Lebensmitteln zu bezahlbaren Preisen gerecht zu werden. Mit der sich entwickelnden Wohlstandsgesellschaft in den 50er und 60er Jahren stieg auch der Fleischkonsum deutlich. Um die Nachfrage decken zu können, wurde die Nutztierhaltung stetig auf mehr Effizienz ausgerichtet: die Leistungen wurden permanent gesteigert, die Produkte wurden relativ gesehen immer billiger. Damit haben die Landwirtinnen und Landwirte einen großen Beitrag auch zu unserem gesellschaftlichen Wohlstand geleistet: Das, was die Menschen weniger an Geld für Lebensmittel ausgeben mussten, stand ihnen für anderes Bildung, Kultur, Konsum zur Verfügung. Die Leistungssteigerung betraf vor allem die Fütterung und Haltung unserer Rinder, Schweine und des Geflügels. Darüber hinaus hat die Zucht unsere Nutztiere gegenüber ihren Ahnen verändert. Das bewirkte in den letzten Jahrzehnten unter anderem, dass die Milchleistung von Kühen extrem gesteigert wurde, dass eine Zuchtsau heute oft mehr Ferkel wirft als sie Zitzen hat und dass die Nutztiere heute zwar deutlich früher das Schlachtgewicht erreichen, die enorme Mastleistung die Belastbarkeit des Tragapparates von Mastschweinen und Mastgeflügel aber an seine Grenzen führt und zum Beispiel Puten Schmerzen wegen ihres Gewichts haben. Mit der Leistungssteigerung verbunden war über die Jahrzehnte der sogenannte Strukturwandel übersetzt: viele Höfe gaben auf und wichen größeren Betrieben. So hat allein in den Jahren 1999 bis 2010 die Anzahl rinderhaltender Betriebe im Land um ein Drittel abgenommen, in der Schweine- und der Legehennenhaltung war dieser Rückgang sogar noch stärker. Ein Prozess, der immer weitergeht. Denn der Mangel an Fleisch, Eiern und Milch ist heute zwar behoben. Die Marktsättigung führt jedoch zum Preisdruck und zwingt Tierhalterinnen und Tierhalter zu immer weiter gesteigerter Effizienz und Leistung ihrer Nutztiere. 4

5 Was das heißt, zeigt sich aktuell im Zuge des Preisverfalls am Milchmarkt. Nach dem Wegfall der Milchquote rechnen Experten mit einem Rückgang der Milchviehbetriebe um fünf bis zehn Prozent allein im Wirtschaftsjahr 2015/2016. Viele Betriebe erleiden drastische Vermögensverluste. Das alles gibt Anlass zur Sorge und ist Grund genug, die Debatte über die Zukunft der Landwirtschaft intensiv weiter zu führen. Basis für eine solche Debatte sollen und müssen Fakten sein. Dafür legen wir diese Faktensammlung vor: Sie wirft anhand der verfügbaren Daten einen Blick auf Haltungsbedingungen, Zucht, Tiergesundheit, Umweltauswirkungen der Landwirtschaft und als Basis für all das auf die wirtschaftlichen Grundlagen. Und sie zeigt, wie und was sich im Laufe der letzten fast vierzig Jahre verändert hat. Die Faktensammlung verzichtet dabei auf Bilder aus der Produktwerbung, die irreführend sind, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern etwas suggerieren, was kaum Realität ist. Mastschweine suhlen sich eben nicht draußen im Dreck oder spielen auf Stroh, sondern stehen in aller Regel auf Voll- und Teilspaltenböden im Stall. Für Hühner ist das Picken im Freien Ausnahme statt Regel, und auch Milchkühe grasen nicht das ganze Jahr über draußen. Aber auch das Bild: Früher war alles besser trifft nicht automatisch zu. Wurden im Jahr 1975 noch in 94 Prozent der Milchviehbetriebe die Kühe angebunden im Stall gehalten, war das Jahre später nur noch bei etwa einem Zehntel der Betriebe der Fall. Wenn man Rinderställe besucht, dann sind die größten häufig diejenigen mit den besten Tierwohlstandards. Sie haben aber dafür andere Probleme, nämlich, dass dort zu große Mengen an Gülle anfallen und sich das Nitratproblem im Land verschärfen kann. All das sind Fakten, die es lohnt, anzuschauen. Damit die Diskussion nicht über Erwartungen und Bilder geführt wird, sondern um die Frage, wie Landwirtinnen und Landwirte gut wirtschaften und gleichzeitig Ressourcen schonen können, wie Ökonomie, Ökologie und Tierwohl nicht mehr als Widersprüche auftreten, sondern gemeinsam das Fundament für die Zukunft legen. Wir brauchen eine Landwirtschaft, die Zukunft hat. Robert Habeck Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 5

6 Teil I Datensammlung zur Entwicklung der Tierzahlen und der Bestandsgrößen in der schleswig-holsteinischen Nutztierhaltung Für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft ist die Nutztierhaltung von überragender Bedeutung. Knapp zwei Drittel der Betriebe im Land wirtschaften als Futterbau- oder Veredlungsbetriebe. Gerade nutztierhaltende Landwirte wurden in den letzten Jahren vor die Wahl gestellt, zwischen notwendigem Wachstum oder Betriebsaufgabe zu entscheiden. Diese zentrale Frage hat einen Strukturwandel in Gang gesetzt: Während die Anzahl der Betriebe mit Tierhaltung weiterhin rückläufig ist, steigt die Anzahl der Tiere pro Betrieb weiterhin an. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass die Nutztierhaltung in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. In der vorliegenden Daten- und Faktensammlung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein werden ausgewählte Aspekte der Nutztierhaltung zusammengefasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Daten sollen die Basis bilden für eine breite Diskussion über die Gegebenheiten der Nutztierhaltung und ihre Auswirkungen für Mensch und Tier. Der erste Teil der Faktensammlung befasst sich mit der Entwicklung der Tierzahlen und der Größe der Tierbestände innerhalb der letzten 30 Jahre und liefert hierzu Zahlenmaterial und grafische Darstellungen. 6

7 Inhalt 1 Wie viele Rinder, Schweine, Hühner und Schafe werden in Schleswig-Holstein gehalten, davon wie viele in Mast? Die Entwicklung der Tierzahlen nach Tierarten von 1979 bis Die Entwicklung der Tierzahlen nach Tierarten ab Die Entwicklung der Geflügelhaltung im Speziellen zwischen 1980 und Wie haben sich die Tierbestandsgrößen innerhalb der letzten dreißig Jahre entwickelt? Die Entwicklung der durchschnittlichen Tierbestandsgrößen je Betrieb Die Entwicklung der Tierbestände nach Bestandsgrößenklassen Rinder insgesamt Milchkühe Schweine insgesamt Zuchtsauen Geflügel Legehennen Masthühner Schafe Prozentuale Verteilung der Bestandsgrößenklassen, differenziert nach Tierarten 34 7

8 1 Wie viele Rinder, Schweine, Hühner und Schafe werden in Schleswig-Holstein gehalten, davon wie viele in Mast? Die Daten, die in diesem Kapitel verwendet werden, beruhen weitestgehend auf einer Auswertung der Allgemeinen Viehbestandserhebungen 1979 bis 2010 des Statistikamts Nord. Die neuere Entwicklung seit 2010, die sich aus methodisch anderen Erhebungen ablesen lässt, wird in den Abschnitten 1.2 und 1.4 behandelt. Aktuelle Daten für alle Tierbestände (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe/ Ziegen) werden im Rahmen der Allgemeinen Agrarstrukturerhebung 2016 ermittelt und im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht. 1.1 Die Entwicklung der Tierzahlen nach Tierarten von 1979 bis 2010 Bei fast allen Nutztierarten haben sich die Gesamtbestände in Schleswig-Holstein zwischen 1979 und 2010 verringert. Bei den Rindern insgesamt betrug der zahlenmäßige Rückgang für den genannten Zeitraum Tiere. Besonders betroffen waren die Milchkühe, deren Anzahl aufgrund der bestehenden Milchquote und der gesteigerten Milchleistung um Tiere zurückgegangen ist. Die Zahl der Schweine insgesamt hat ebenfalls abgenommen und zwar um Tiere, darunter knapp Zuchtsauen. Auch die Legehennenbestände im Land haben in den letzten 30 Jahren um über Tiere abgenommen. Einen Zuwachs hat es allein bei den Schafen gegeben: von knapp im Jahr 1979 hat sich die Anzahl der Schafe in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2010 auf über mehr als verdoppelt. Bei den Masttierbeständen ergibt sich ein anderes Bild. In Schleswig-Holstein wird vorrangig Schweine-, Bullen- und Hähnchenmast betrieben. Intensive Kälber- und Putenmast spielen keine Rolle. Die Haltung von Schlacht- bzw. Mastkühen und Schlachtfärsen erfolgt als Koppelprodukt der Milchviehhaltung. Bei den männlichen Jungrindern sowie bei den Bullen und Ochsen schrumpften die Bestände in den vergangenen 30 Jahren. Die Anzahl der Mastschweine und der Masthähne und -hennen nahm hingegen im selben Zeitraum zu: um Tiere bei den Mastschweinen und um fast Tieren bei den Masthähnen und Masthühnern. Die folgende Tabelle fasst die zahlenmäßige Entwicklung der Tierbestände zusammen. 8

9 Tierbestände inkl. der Masttierbestände in Schleswig-Holstein im Zeitraum Tierart Rinder insgesamt darunter Milchkühe Schlacht- und Mastkühe weibliche Jungrinder, 1 bis unter 2 Jahre alt männliche Jungrinder, ½ bis unter 1 Jahr alt männliche Jungrinder, 1 bis unter 2 Jahre alt Bullen und Ochsen, älter als 2 Jahre Schlachtfärsen, 2 Jahre und älter Schweine insgesamt darunter Zuchtsauen Mastschweine Schafe Ziegen n.e. n.e. n.e Legehennen Masthähne/-hennen Quelle: Statistikamt Nord; Ergebnisse der Viehbestandserhebungen im Dezember (1979, 1990) und Mai (1999, Rinder und Schweine) sowie der Landwirtschaftszählung März 2010 (übrige Tierarten) n.e. nicht erhoben 1 Diese Tierkategorien werden seit 2008 nicht mehr ausgewiesen, die 2010er Werte stammen aus der Viehbestandserhebung Mai Annahme: z.g.t zum Schlachten 3 Die hohe Tierzahl im Jahr 1999 hängt mit dem Erfassungsmonat Mai zusammen, da die weiblichen Schafe zu diesem Zeitpunkt abgelammt hatten. Somit wurden auch die Lämmer mit erfasst. 9

10 Die folgenden Abbildungen stellen die Entwicklung der Tierbestände in Schleswig-Holstein innerhalb der letzten 30 Jahre grafisch dar: Rinder und Milchkühe in Schleswig-Holstein Jahr Rinder insgesamt darunter Milchkühe Schweine in Schleswig-Holstein Jahr Schweine insgesamt darunter Mastschweine darunter Zuchtsauen Legehennen und Masthähne/-hühner in Schleswig-Holstein Jahr Legehennen Masthähne/-hühner Quelle: Statistikamt Nord; Ergebnisse der Viehbestandserhebungen im Dezember (1979, 1990) und Mai (1999, 2010) 10

11 1.2 Die Entwicklung der Tierzahlen nach Tierarten ab 2010 Die in diesem Kapitel verwendeten Daten beruhen auf einer Auswertung der Viehbestands- und Agrarstrukturerhebungen des Statistikamtes Nord. Nachfolgend ist die aktuell verfügbare Entwicklung der Tierzahlen anknüpfend an das Jahr 2010 (s. hierzu das Kapitel 1.1.) aufgeführt. Im Grundsatz sind die Tierzahlen - bis auf die der Milchkühe und Legehennen - weiterhin rückläufig. Die Zunahme der Milchkühe um 5,5 Prozent in den letzten vier Jahren ist auf das Auslaufen der Milchquote und die Marktentwicklung zurück zu führen. Bei der Anzahl der Legehennen gab es eine Zunahme um knapp 33 Prozent. Entwicklung der Tierbestände in Schleswig-Holstein ab 2010 Tierart Veränderung 2011 zu 2015 in % Rinder insgesamt ,0 Milchkühe ,5 Sonstige Kühe 42, ,2 Weibliche Jungrinder, 1-2 Jahre alt zum Schlachten ,2 Schlachtfärsen ,9 Männliche Jungrinder, 1-2 Jahre alt ,5 Bullen und Ochsen, älter als 2 Jahre ,6 Schweine insgesamt ,3 Zuchtsauen ,2 Zuchtschweine ,5 Mastschweine ,4 Schafe ,3 Tierart Veränderung 2010 zu 2013 in % Ziegen ,4 Legehennen ,6 Masthähne/ -hennen ,2 Quelle: Statistikamt Nord, Rinder-, Schweine- und Schafbestandsdaten aus den Viehbestandserhebungen November 2011 und Geflügel- und Ziegendaten aus der Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstatistikerhebung

12 1.3 Die Entwicklung der Geflügelhaltung im Speziellen von 1980 bis 2013 Die in diesem Kapitel verwendeten Daten für den Zeitraum stammen aus den Viehbestandserhebungen im Dezember 1980 und 1990 und im Mai 1999 sowie aus der Landwirtschaftszählung im März Die Zahlen für 2013 beruhen auf einer Auswertung der Viehbestands- und Agrarstrukturerhebung 2013 des Statistikamtes Nord. In den letzten 30 Jahren hat sich die Anzahl der Geflügel haltenden Betriebe, unabhängig von der Art der Geflügelhaltung, stark verringert. Diese Entwicklung beruht hauptsächlich auf der zunehmenden Konzentration der Geflügelhaltung auf weniger, jedoch größere Betriebe. Der Bestand von Legehennen halbierte sich zwischen 1980 und 2010, um zwischen 2010 und 2013 wieder auf Werte aus den 1990-er Jahren anzusteigen. Auch bei Junghennen und Junghennenküken gab es in den letzten drei Jahrzehnten zunächst eine deutliche Abnahme der Zahl gehaltener Tiere: von über im Jahr 1980 auf ca im Jahr In 2013 wurde eine leichte Bestandszu- nahme auf Tiere verzeichnet. Im Gegensatz dazu wurde die Haltung von Masthühnern und Masthähnen sowie von übrigen Küken ausgeweitet: 2010 war der Gesamtbestand um ca. zwei Drittel größer als im Jahr 1980; zwischen 2010 und 2013 gab es einen kleinen Rückgang der Tierzahlen. Ein deutlicher Rückgang ist bei den in Schleswig- Holstein gehaltenen Enten zu beobachten: von über im Jahr 1980 auf unter im Jahr 2010 und nur im Jahr Die Anzahl der Gänse und Truthühner im Land ist hingegen relativ konstant geblieben, abgesehen von einer zeitweisen Erhöhung der Anzahl der Truthühner um das Jahr 1990 und einem Rückgang der Tierzahlen zwischen 2010 und Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Geflügelbestände. Da einige Betriebe unterschiedliche Arten von Geflügel halten, sind auch Mehrfachnennungen möglich. 12

13 Anzahl Geflügelhaltender Betriebe in Schleswig-Holstein im Zeitraum Anzahl der Betriebe * Hühnerhalter insgesamt darunter Halter von Legehennen Masthühnern Halter von sonstigem Geflügel insgesamt ** ** darunter Halter von Gänsen Enten Truthühnern / Quelle: Statistikamt Nord, allgemeine Viehbestandserhebungen , Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebung 2013 * Bei Gemischtbetrieben sind auch Mehrfachbenennungen erfolgt. ** : Wert unterliegt der Geheimhaltung / : statistisch unsicherer Wert 13

14 Die Entwicklung in den Jahren stellt sich grafisch folgendermaßen dar: Geflügel haltende Betriebe in Schleswig-Holstein Hühnerhalter insgesamt Halter von Legehennen Halter von Masthühnern Halter von sonstigem Geflügel insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, allgemeine Viehbestandserhebungen , Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebung 2013 Anzahl gehaltener Tiere je Geflügelart in Schleswig-Holstein im Zeitraum Anzahl der Tiere Hühner insgesamt darunter Legehennen unter einem halben Jahr Junghennen und Junghennenküken Masthühner und Masthähne Sonstiges Geflügel insgesamt / Gänse / Enten Truthühner Quelle: Statistikamt Nord, allgemeine Viehbestandserhebungen , Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebung 2013 / : statistisch unsicherer Wert 14

15 Anzahl gehaltener Tiere je Geflügelart in Schleswig-Holstein Hühner insgesamt Legehennen unter 1/2 Jahr Junghennen und Jungküken Masthühner und Masthähnesonstiges Geflügel (außer Hühnern) insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, allgemeine Viehbestandserhebungen , Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebung

16 2 Wie haben sich die Tierbestandsgrößen innerhalb der letzten dreißig Jahre entwickelt? Die reinen Angaben über Tierzahlen ergeben noch kein vollständiges Bild über die Entwicklung der Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein in den vergangenen 30 Jahren. Aus struktureller Sicht ist es wichtig zu wissen, wie sich die Größen der Tierbestände in diesem Zeitraum verändert haben. Um dieser Frage nachzugehen, wurden im Zeitablauf von 1979 bis 2010 als Datengrundlagen soweit verfügbar die Ergebnisse der jeweiligen Landwirtschaftszählungen als totale Erhebungen der landwirtschaftlichen Einheiten ausgewertet. Die Zahlen können von denen der in Kapitel 1 zugrunde gelegten Viehbestandserhebungen abweichen. Um den Viehbesatz als ein Maß für die Konzentration der Tierhaltung, bezogen auf die Fläche, angeben zu können, werden die Tierbestände in einigen Tabellen in Großvieheinheiten (GVE) umgerechnet. Eine Großvieheinheit entspricht 500 kg Lebendgewicht. Für Vergleiche werden die Vieheinheiten je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (GVE/100 ha LF) ausgewiesen. So entsprechen ein ausgewachsenes Rind (über zwei Jahre) oder etwa sieben Mastschweine oder 250 Legehennen einer Großvieheinheit (GVE). Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten (GVE) GVE Kälber unter 1 Jahr 0,30 Rinder 1 2 Jahre 0,70 Rinder ab 2 Jahren 1,00 Schafe unter 1 Jahr 0,05 Schafe ab 1 Jahr 0,10 Ferkel 0,02 Schweine unter 50 kg Lebendgewicht 0,06 Mastschweine ab 50 kg Lebendgewicht 0,16 Zuchtschweine 0,30 Legehennen 0,004 Quelle: Statistisches Bundesamt 16

17 2.1 Die Entwicklung der durchschnittlichen Tierbestandsgröße je Betrieb Seit 1979 ist in Schleswig-Holstein eine anhaltende Spezialisierung in der Viehhaltung zu beobachten. Die durchschnittliche Bestandsgröße stieg bis 2010 in der Rindviehhaltung um 123 Prozent, bei Milchkühen um 167 Prozent, bei Schweinen um 675 Prozent, bei Zuchtsauen um 748 Prozent, bei Mastschweinen um 669 Prozent, bei Schafen um 371 Prozent, bei Legehennen um 318 Prozent. Durchschnittliche Tierbestandsgrößen in Schleswig-Holstein im Zeitraum Jahr Rinder insgesamt darunter Milchkühe Schweine insgesamt darunter Zuchtsauen darunter Mastschweine* Schafe Legehennen Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999 und 2010* * 1979 und 1991 einschließlich Jungschweinen ab 20 kg, 2010 einschließlich Jungschweine ab 20 kg und Zuchteber ( andere Schweine ) Durchschnittliche Anzahl Tiere pro Betrieb 1000 Rinder insgesamt 750 Milchkühe 500 Schweine insgesamt Schafe 250 Legehennen 0 Jahr

18 2.2 Die Entwicklung der Tierbestände nach Bestandsgrößenklassen In den folgenden, nach Tierarten gegliederten Tabellen und Abbildungen wird die Entwicklung der Viehbestände der jeweiligen Tierarten sowohl anhand der Gesamttierzahlen, als auch anhand der Bestandsgrößenklassen dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen statistischen Erhebungen werden pro Tierart jeweils zwei Gegenüberstellungen in Diagrammform wiedergegeben: ein Vergleich der Jahre 1979 bis 2010 Gegenüberstellung der Jahre 1999 und 2010, bei stärkerer Differenzierung der Bestandsgrößenklassen Rinder insgesamt Der Strukturwandel in der Rinderhaltung führt zu immer größeren Beständen in den einzelnen Betrieben. Der Anteil der Tiere, die in Betrieben mit 100 und mehr Rindern gehalten wurden, lag im Jahr 1979 bei 42 %. Im Jahr 2010 wurden in dieser Betriebsgröße 88 % aller Rinder gehalten. Dementsprechend ging die Anzahl der Rinder in Beständen von 20 bis 99 Tieren von 1979 mit einem Anteil von 55 % auf 11 % im Jahr 2010 zurück. 18

19 Rinderbestände in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Größenklassen Anzahl Rinder in Bestandsgrößenklassen Jahr Rinder insgesamt unter 20 Tiere 20 bis 99 Tiere 100 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999, 2010 Folgende Abbildung gibt die prozentuale Verteilung der Rinderbestände in Schleswig-Holstein in den Jahren 1979 und 2010 auf die einzelnen Bestandsgrößenklassen wider: 3% 1% Rinder in Schleswig-Holstein 1979 und Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 11% unter 20 Tiere Tiere 42% 55% 88% 100 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979 und

20 Auch im Zeitraum von 1999 bis 2010 setzte sich der Strukturwandel in Schleswig-Holstein zu immer größeren Tierbeständen pro Betrieb fort: Der Gesamtbestand an Rindern sank in diesem Zeitraum von 1,337 Mio. auf 1,137 Mio. Tiere: ein Rückgang von 15 Prozent. Auch die Anzahl der rinderhaltenden Betriebe verringerte sich: von im Jahre 1999 auf im Jahre Dies entspricht einem Rückgang von 33 Prozent. Gleichzeitig stieg der Anteil der Betriebe mit mehr als 200 Rindern von 16 auf 27 Prozent an. Dabei ist die Anzahl der Betriebe mit mehr als 500 Tieren überdurchschnittlich von 44 auf 146 Betriebe gewachsen. Der Rinderbestand in Betrieben mit 200 und mehr Tieren erhöhte sich von (39 Prozent aller Rinder) auf (59 Prozent aller Rinder). Betriebe mit Rinderhaltung in Schleswig-Holstein in den Jahren 1999 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Rinderbestand Betriebe Rinderbestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere GVE Anzahl Anzahl Tiere GVE 1 9 Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Tiere Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. 20

21 Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Rinderbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1999 und 2010 grafisch dar, wobei hier im Vergleich zur Grafik zu den Jahren 1979 und 2010 eine stärkere Differenzierung der Bestandsgrößenklassen vorgenommen wurde: Rinder in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 0,004% 2 % 1 % 4 % 0, 003% 1 % 3 % 13 % 8 % 8 % 37 % 43 % 50 % 30 % Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere 500 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen Milchkühe Bei den Milchkühen sind die Tierzahlen in Beständen bis 49 Tieren im Zeitablauf von 1979 bis 2010 sehr stark zurückgegangen. In der der Bestandsgrößenklasse Tiere stieg die Anzahl der Milchkühe bis 1999 an, um anschließend wieder abzufallen. In der Größenklasse 100 Tiere und mehr verdoppelten sich die Milchkuhbestände zunächst alle zehn Jahre bis 1999, um in den letzten zehn Jahren um über Tiere zuzunehmen. 21

22 Milchkuhbestände in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Bestandsgrößenklassen Anzahl Milchkühe in Bestandsgrößenklassen Jahr Milchkühe insgesamt unter 20 Tiere Tiere Tiere 100 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999, 2010 Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Milchkühe nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1979 und 2010 grafisch dar: Milchkühe in Schleswig-Holstein 1979 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 2 % 1 % unter 20 Tiere Tiere Tiere 19 % 65 % 14 % 40 % 12 % 47 % 100 und mehr Tiere Im Detail verlief die Entwicklung von 1999 bis 2010 in die gleiche Richtung wie die Entwicklung der Gesamtbestände bei Rindern: Die Anzahl der Milchkühe ging von leicht auf Tiere zurück. Gleichzeitig reduzierte sich die Anzahl der Betriebe von auf Betriebe. Dies entspricht einem Rückgang von 33 Prozent. Es gab eine deutliche Entwicklung hin zu größeren Beständen: Der Anteil der Betriebe mit 100 und mehr Milchkühen erhöhte sich im genannten Zeitraum von vier auf 21 Prozent. Diese Betriebe hielten 40 Prozent aller Milchkühe (zum Vergleich: 11 Prozent im Jahr 1999). Die Bestände mit weniger als 100 Kühen gingen entsprechend deutlich zurück. 22

23 Betriebe mit Milchkuhhaltung in Schleswig-Holstein in den Jahren 1999 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Milchkuhbestand Betriebe Milchkuhbestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere Anzahl Anzahl Tiere 1 9 Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Tiere Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Milchkuhbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1999 und 2010 grafisch dar: Milchkühe in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 1 9 Tiere Tiere 0,003% 1 % 2 % 10 % 0,002 % 1 % 7 % 12 % Tiere 32 % Tiere Tiere 55 % 33 % 47 % 200 und mehr Tiere

24 2.2.2 Schweine insgesamt Die Anzahl der Schweine insgesamt ist von 1979 bis 2010 um ca. 12 Prozent zurückgegangen. Insbesondere Bestände unter 400 Tieren wurden aufgegeben oder aufgestockt. Dafür hat sich die Anzahl der Schweine in Beständen von 600 und mehr Tieren im betrachteten Zeitraum von knapp auf fast nahezu verdoppelt. Seit 1999 erfolgte eine Zunahme des Gesamtschweinebestandes, die sich vor allem beim Ausbau der größten Bestandsgrößenklasse ausgewirkt hat. Schweinebestände insgesamt in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Bestandsgrößenklassen Anzahl Schweine in Bestandsgrößenklassen Jahr Schweine insgesamt unter 50 Tiere Tiere Tiere 600 u. mehr Tiere * siehe untenstehende Größenklassen Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999 und 2010 Aufgrund der anhaltenden Tendenz zu größeren Tierbeständen wurde im Jahr 2010 nach zusätzlichen Größenklassen differenziert: 24 Anzahl Schweine in Schleswig-Holstein 2010 in Bestandsgrößenklassen Tiere Tiere Tiere u. mehr Tiere * Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung 2010 * Angaben aufgrund von Geheimhaltung gesperrt Während in den Jahren 1979 bis 1999 die Gesamtanzahl der Schweine in Schleswig-Holstein kontinuierlich abgenommen hatte, stieg der Bestand im aufstockungsstarken Zeitraum zwischen 1999 und 2010 von 1,365 Mio. auf 1,620 Mio. Tiere an: eine Zunahme von 19 Prozent. Gleichzeitig ging die Anzahl der Schweine haltenden Betriebe von im Jahre 1999 auf im Jahre 2010 zurück: Dies entspricht einem Rückgang von 54 Prozent. Der Strukturwandel führte im Zeitraum von 1999 bis 2010 also zu immer größeren Beständen. Während 1999 nur 11 Prozent der Schweine haltenden Betriebe Tierbestände von und mehr Schweinen hatten, hatte sich dieser Anteil im Jahr 2010 auf 34 Prozent mehr als verdreifacht. Die Betriebe mit mehr als Schweinen nahmen sogar von 57 auf 212 Betriebe noch stärker zu. Die schleswig-holsteinischen Betriebe mit bis unter Tieren haben in dem Zeitraum ihren gesamten Schweinebestand von (11 Prozent aller Schweine) auf rund (33 Prozent aller Schweine) um den Faktor 3 aufgestockt.

25 Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein in den Jahren 1999 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Schweinebestand Betriebe Schweinebestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere GVE Anzahl Anzahl Tiere GVE 1 49 Tiere Tiere ** ** Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Tiere ** ** Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. ** Angaben aufgrund von Geheimhaltung gesperrt Zuchtsauen Auch in der Sauenhaltung zeigte sich der fortwährende Strukturwandel von 1979 bis 2010 in einem hohen Rückgang der Tierzahlen. Der Gesamtbestand in Schleswig-Holstein hat sich zwischen 1979 und 2010 von knapp auf etwas über Tiere nahezu halbiert. Besonders stark war der Rückgang in den kleineren Bestandsgrößenklassen. Eine Zunahme der Anzahl der gehaltenen Tiere gab es im betrachteten Zeitraum lediglich bei den großen Betrieben: So wurden im Jahr 2010 über 90 Prozent der Zuchtsauen in Betrieben mit 100 und mehr Tieren gehalten. Zuchtsauenbestände in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Bestandgrößenklassen Anzahl Zuchtsauen in Bestandsgrößenklassen Jahr Zuchtsauen insgesamt 1-9 Tiere Tiere Tiere 100 Tiere u. mehr Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999,

26 Im Jahr 2010 wurde nach zusätzlichen Größenklassen differenziert. Auch hier ist der Trend zu immer größeren Beständen erkennbar: Anzahl Zuchtsauen 2010 in Bestandsgrößenklassen Tiere Tiere 500 Tiere und mehr Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung 2010 Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Zuchtsauenbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1979 und 2010 grafisch dar: Zuchtsauen in Schleswig-Holstein 1979 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 0,003 % 3 % 15 % 9 % 6 % 1 9 Tiere Tiere Tiere 30 % 46 % 91 % 100 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979 und Im Zeitraum von 1999 bis 2010 nahm die absolute Anzahl der Zuchtsauen zwar weniger stark ab als in den Zehnjahreseiträumen davor; im Zuge des Strukturwandels haben aber immer mehr Betriebe die Haltung von Zuchtsauen aufgegeben. Die Anzahl der Sauen haltenden Betriebe ist von im Jahr 1999 auf 652 im Jahr 2010 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 62 Prozent. Im Zeitraum von 1999 bis 2010 führte der Strukturwandel zu immer größeren Beständen. Der Anteil der Betriebe mit Tierbeständen von 200 und mehr Sauen in Schleswig-Holstein lag 2010 bei 29 Prozent, 1999 waren es nur sechs Prozent gewesen. Überdurchschnittlich gestiegen ist die Anzahl der Betriebe mit mehr als 500 Sauen: von zehn Betrieben im Jahr 1999 auf 44 Betriebe in Diese Betriebe haben im genannten Zeitraum ihren gesamten Sauenbestand von fast (neun Prozent aller Sauen) auf knapp (34 Prozent aller Sauen) aufgestockt. 26

27 Betriebe mit Sauenhaltung in Schleswig-Holstein in den Jahren 1999 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Sauenbestand Betriebe Sauenbestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere Anzahl Anzahl Tiere 1 9 Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Tiere Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Zuchtsauenbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1999 und 2010 dar: Zuchtsauen in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 1 % 0,003 % 3 % 1 9 Tiere Tiere 9 % 10 % 6 % Tiere 23 % 25 % 34 % 20 % Tiere Tiere 32 % 37 % 500 und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. 27

28 2.2.3 Geflügel Legehennen Der Strukturwandel führte in den letzten 30 Jahren bei der Legehennenhaltung zwar zu einem starken Rückgang der Tierzahlen, aber auch zu immer größeren Beständen. Die Anzahl der Legehennen, die 1979 noch fast zwei Millionen betrug, hat sich bis 2010 fast halbiert auf etwas über eine Million Tiere. Im Jahr 1979 wurden lediglich 19 Prozent aller Legehennen in Beständen von und mehr Legehennen gehalten, im Jahr 2010 waren es 52 Prozent. Legehennenbestände in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Bestandsgrößenklassen Anzahl Legehennen in Bestandsgrößenklassen Jahr Legehennen unter 99 Insgesamt * Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979, 1999 und 2010 *: ½ Jahr und älter Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Legehennenbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1979 und 2010 grafisch dar: Legehennen in Schleswig-Holstein 1979 und 2010 Verteilung in Betriebsgrößenklassen 2 % unter 99 Tiere Tiere 19 % 11 % 9 % 4 % 16 % Tiere Tiere 27 % 34 % 52 % 26 % und mehr Tiere Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979 und

29 Im Detail setzte sich diese Entwicklung auch in den letzten zehn Jahren so fort: In Schleswig-Holstein sank der Bestand an Legehennen von 1,341 Mio. Tieren in 1999 auf 1,159 Mio. Tiere in 2010; dies entspricht einem Rückgang von 14 Prozent. Die Anzahl der Legehennenhalter ging im selben Zeitraum um 51 Prozent von auf zurück. Die Legehennenhaltung ist somit inzwischen vor allem in Betrieben mit und mehr Legehennen konzentriert. Zwar fielen nur fünf Prozent aller Legehennenhaltungen in Schleswig-Holstein im Jahr 2010 in diese Größenklasse, dort wurden jedoch 94 Prozent aller Legehennen gehalten waren es noch vier Prozent der Betriebe mit 90 Prozent der Legehennen. 52 Prozent aller Legehennen wurden 2010 in Betrieben mit mindestens Legehennen gehalten (1999: 41 Prozent). Betriebe mit Legehennenhaltung in Schleswig-Holstein im Zeitraum nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Legehennenbestand Betriebe Legehennenbestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere GVE Anzahl Anzahl Tiere GVE 1 99 Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010* * Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. Legehennen in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 4 % 2 % 1-99 Tiere 6 % 19 % 4 % 16 % Tiere Tiere 41% 30 % 52 % 26 % Tiere und mehr Tiere

30 Masthühner Der Begriff Masthühner umfasst statistisch gesehen Masthühner, Masthähne sowie Küken, die für die Mast und damit für die Fleischproduktion (Schlachthühner/-hähne) vorgesehen sind. Im Gegensatz zu den Legehennen hat sich die Anzahl der Masthühner in den vergangenen dreißig Jahren erhöht: Sie hat sich von gut Tieren im Jahr 1979 auf 1,7 Mio. Tiere im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Auch hier erfolgte eine Konzentration in größeren Beständen: Im Jahr 1979 wurden 39 Prozent aller Masthühner in Beständen ab Masthühnern gehalten, im Jahr 2010 waren es 78 Prozent. Der Schwerpunkt der Masthühnerhaltung lag vor 30 Jahren in Beständen von bis Tieren mit einem Anteil von 55 Prozent in 18 Betrieben. Im Jahr 2010 wurden dagegen 78 Prozent aller Masthühner in Beständen ab Tieren von 11 Betrieben gehalten. 30

31 Betriebe mit Masthühnerhaltung in Schleswig-Holstein in den Jahren 1979 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Betriebe Masthühnerbestand Betriebe Masthühnerbestand Bestandsgrößenklasse Anzahl Anzahl Tiere GVE Anzahl Anzahl Tiere GVE 1 99 Tiere Tiere Tiere Tiere und mehr Tiere Insgesamt Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979 und Masthühner und -hähne Die folgend Abbildung stellt die Masthühnerbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1979 und 2010 graphisch dar: Masthühner in Schleswig-Holstein - Verteilung nach Bestandsgrößenklassen 1 % 1 % 0,003% 0,002 % 1 % unter 99 Tiere 4 % Tiere Tiere Tiere 39 % 55 % 78 % 21 % Tiere und mehr Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1979 und

32 2.2.4 Schafe Bei den Schafen stellt sich die Verteilung in den einzelnen Größenklassen relativ gleichmäßig dar. Die hohen Tierzahlen insgesamt im Jahr 1999 hängen mit dem Erfassungsmonat Mai zusammen, da die weiblichen Schafe zu diesem Zeitpunkt bereits alle abgelammt hatten. Somit wurden auch alle Lämmer mit erfasst. Für den März 2010 trifft dies noch nicht auf alle Mutterschafe zu. Schafbestände in Schleswig-Holstein in den Jahren 1999 und 2010 nach Bestandsgrößenklassen Anzahl Schafe in Bestandsgrößenklassen Jahre Schafe insgesamt 1-19 Tiere Tiere Tiere Tiere Tiere 500 Tiere und mehr Mai März Im Jahr 2010 wurde nach zusätzlichen Größenklassen differenziert: Bestandsgrößenklassen Tiere Tiere und mehr Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010 Den Ergebnissen liegen unterschiedliche Erfassungsgrenzen zugrunde: 2 ha LF in 1999 bzw. 5 ha LF in 2010 bzw. andere Flächen- und Viehgrenzen. 32

33 Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Schafbestände nach Bestandsgrößenklassen im Vergleich der Jahre 1999 und 2010 grafisch dar: Schafe in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Verteilung nach Betandsgrößenklassen 1 19 Tiere Tiere 2 % 5 % 10 % 2 % 4 % 8 % Tiere Tiere 44 % 14 % 53 % 13 % Tiere 25 % 20 % 500 Tiere und mehr

34 2.3 Prozentuale Verteilung der Bestandsgrößenklassen, differenziert nach Tierarten Eine vergleichende Betrachtung der Bestandsgrößenklassen nach Tierarten liefert die Landwirtschaftszählung 2010: 37 % aller Rinder wurden im Jahr 2010 in Viehhaltungen ab 200 GVE (200 GVE = 200 Rinder ab einem Alter von 2 Jahren) gehalten. 52 % aller Schweine wurden in Viehhaltungen ab 200 GVE (200 GVE = Mastschweine ab einem Lebendgewicht von 50 kg bzw. rund 670 Zuchtschweine) gehalten. 69 % des Geflügels wurden in Viehhaltungen ab 200 GVE (200 GVE = Stück Geflügel) gehalten. 57 % der Legehennen wurden in Viehhaltungen ab 200 GVE (200 GVE = Legehennen) gehalten. 14 % aller Schafe wurden in Viehhaltungen ab 200 GVE (200 GVE = Schafen ab einem Alter von 1 Jahr) gehalten. Anteil der Tierarten in Viehbestandsgrößenklassen (Darstellung in GVE) 2010* Bestandsgrößenklassen in GVE unter 50 GVE GVE GVE 200 GVE und mehr Rinder 6% 13% 44% 37% Schweine 3% 12% 32% 52% Geflügel insgesamt 9% 9% 14% 69% darunter Legehennen 18% 19% 6% 57% Schafe 35% 18% 34% 14% Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung 2010 * Aufgrund von Rundungen summieren sich die Einzelwerte nicht immer genau auf

35 Folgende Abbildung stellt die Bestandsgrößenklassen im Jahr 2010 für die einzelnen Nutztierarten grafisch dar: Prozentualer Anteil der Tierarten nach Bestandsgrößenklassen in GVE unter 50 GVE GVE GVE 200 GVE und mehr 0 Rinder Schweine Geflügel Legehennen Schafe insgesamt 35

36 Teil II Zuchtziele und Haltungsformen Der zweite Teil der Veröffentlichung befasst sich im ersten Abschnitt mit den Zielen der Tierzucht und veranschaulicht, welche Rassen welcher Tierarten in Schleswig-Holstein vorrangig vertreten sind, welche Ziele bei der Zucht verfolgt werden und wie diese sich seit den achtziger Jahren verändert haben. Der zweite Abschnitt ist den Haltungsverfahren in der Tierhaltung gewidmet. Anhand statistischer Daten wird aufgezeigt, welche Entwicklung sich innerhalb der letzten Jahrzehnte in der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung vollzogen hat. 36

37 Inhalt 1 Welche Rassen welcher Tierarten werden gehalten und wie hat sich die Zucht entwickelt? Rinder Schweine Geflügel Schafe und Ziegen Pferde Weitere Tierarten Erhalt tiergenetischer Ressourcen 47 2 Welche Haltungsverfahren gibt es in der Nutztierhaltung und wie haben sich diese entwickelt? Haltungsverfahren bei Rindern Milchvieh Weidegang für Rinder Weidemast Haltungsverfahren bei Schweinen Mastschweine Zuchtsauen Haltungsverfahren bei Geflügel Legehennen Hähnchenmast Welche gesetzlichen Anforderungen werden an die Haltungssysteme von Nutztieren gestellt? Wie werden die gesetzlichen Anforderungen überprüft? Veterinärämter Ordnungsbehörden Welche Anforderungen muss die ökologische Tierhaltung erfüllen? Produktionsvorschriften für die ökologische Tierhaltung Kontrollsystem für den ökologischen Landbau 63 37

38 1 Welche Rassen welcher Tierarten werden gehalten und wie hat sich die Zucht entwickelt? Als Zucht wird die kontrollierte Fortpflanzung von Pflanzen und Tieren mit dem Ziel der Veränderung der Erbanlagen hin auf bestimmte Zuchtziele bezeichnet. Dabei sollen erwünschte Eigenschaften verstärkt und unerwünschte Eigenschaften unterdrückt werden. Um die Zuchtziele zu erreichen, werden durch die Züchter Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen durchgeführt, um anschließend gezielt Individuen mit den gewünschten Eigenschaften auszuwählen ( Selektion ) und miteinander zu verpaaren oder zu kreuzen. Wurde in der Vergangenheit insbesondere auf die klassischen Leistungsmerkmale wie z.b. Zuwachsraten und Futterverwertung gezüchtet, so findet heute ein breiterer Ansatz Anwendung, der neben den klassischen Leistungsmerkmalen auch Qualitäts- sowie Vitalitäts- und Gesundheitsmerkmale ( funktionelle Merkmale ) berücksichtigt. Seit Ende des zweiten Weltkrieges hat es in der Tierzucht eine stetige Weiterentwicklung der Zucht- und Selektionsmethoden gegeben. Spielten früher insbesondere phänotypische Merkmale ( Exterieur ) bei der Selektion die entscheidende Rolle, so konnten seit den 1970er und -80er Jahren aufgrund der Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung statistische Methoden der Zuchtwertschätzung nach der BLUP-Methode eingesetzt werden ( quantitative Genetik ), um die Selektionskandidaten zur Erstellung der nächsten Generation ausfindig zu machen. Mittlerweile ergänzen die Informationen, die die Molekularbiologie bereithält, diese Schätzverfahren und eröffnen der Zucht dadurch neue Möglichkeiten ( genomische Selektion ), die gerade bei den sogenannten funktionellen Merkmalen einen großen Fortschritt versprechen. In jüngster Zeit macht das s.g. gene editing von sich reden, das als biochemische Methode direkt auf DNA-Ebene, z.b. durch Austausch einzelner Basenpaare, eingreift. Dadurch können sofort die gewünschten Genkombinationen erzeugt werden. Dies ist z.b. beim Hereinbringen von fremden Genen in eine Population von Bedeutung, was bislang nur durch Kreuzung der entsprechenden Ausgangsrassen möglich war. Den gesetzlichen Rahmen für die Zucht von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen bildet das Tierzuchtgesetz vom 27. Dezember 2006, auf dessen Grundlage die staatliche Anerkennung von Zuchtorganisationen dieser Tierarten erfolgt. Diese sind in der Regel als Vereine und Genossenschaften organisiert. Zweck der Zuchtorganisationen ist die Förderung der jeweiligen Tierart nach den Grundsätzen des Tierzuchtgesetzes sowie nach den Bestimmungen der von den einzelnen Mitgliederversammlungen beschlossenen Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogramms. Neben den Organisationen, die sich der Zucht von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen verschrieben haben, bestehen im Bereich der Nutztierhaltung auch Kleintierzuchtverbände, u.a. für Rassekaninchen, Rassegeflügel, Wirtschaftsgeflügel und Bienen. Die vorgenannten Tierzuchtorganisationen haben sich zu der Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Tierzüchter zusammengeschlossen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Interessen der schleswig-holsteinischen Tierzüchter gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen und in den Bundesgremien zu vertreten. 38

39 1.1 Rinder Die Rinderhaltung ist das wirtschaftlich entscheidende Standbein der schleswig-holsteinischen Tierproduktion. Knapp 45 % der gesamten Erlöse in der Landwirtschaft stammen aus den Verkäufen von Milch, Rindfleisch und Rindern. In Schleswig-Holstein gibt es zwei anerkannte Züchtervereinigungen nach Tierzuchtrecht: die Rinderzucht Schleswig-Holstein e.g. (RSH) mit ca Mitgliedern und der Fleischrinder-Zuchtverband Schleswig-Holstein und Hamburg e.v. (FRZ) mit 180 Züchtern. Bei den Rinderrassen wird zwischen den Nutzungsrichtungen Milchrind, Fleischrind und Doppelnutzungsrind mit gleichzeitiger Betonung von Milch und Fleisch unterschieden. Die RSH betreut ca Herdbuchbetriebe mit eingetragenen Kühen der Milchrinderrassen. Davon machen die Schwarzbunten Holsteins etwa 68 %, die Rotbunten Holsteins ca. 20 % und die Angler etwa 8 % des Herdbuchkuhbestandes aus. Rotbunte der Zuchtrichtung Doppelnutzung sind noch mit ca Herdbuchkühen vertreten. Die Fleischrinderrassen werden zum einen von der RSH sowie zum anderen vom FRZ züchterisch betreut. Gezüchtet wird eine Vielzahl von Rassen vom großrahmigen Charolaisbullen bis hin zum kleinen Dexterrind. Im Herdbuch der RSH stehen derzeit Herdbuchkühe auf 120 Zuchtbetrieben, beim FRZ sind es 180 Züchter und Herdbuchkühe. Bei den eher intensiv zu mästenden Rassen wie Charolais, Limousin oder Angus stehen bei der Zucht Tageszunahmen und Schlachtleistung im Vordergrund. Bei extensiv gehaltenen Rassen wie Galloway oder Schottisches Hochlandrind ist die Genügsamkeit und die Eignung zur Landschaftspflege vorrangiges Züchtungsziel. Nach HIT * -Rinderbestandserhebung vom November 2015 ergibt sich in Schleswig-Holstein folgendes Ranking der meistgehaltenen Rinderrassen: * HIT = Herkunfts- und Informationssystem Tier, Datenbanksystem 39

40 Rasse Anzahl Tiere 1. Holstein-Schwarzbunt Holstein-Rotbunt Doppelnutzung Rotbunt Kreuzungen Fleisch- mit Milchrindern Kreuzungen Fleisch- mit Fleischrindern Angler Kreuzungen Milch- mit Milchrindern Fleckvieh Limousin Galloway Schwarzbunte alte Zuchtrichtung Quelle: Statistikamt Nord, HIT-Auswertung Da die Milchviehhaltung in Schleswig-Holstein eine übergeordnete Bedeutung hat, stand in den letzten Jahrzehnten die Milchleistung bei der Zucht an erster Stelle. Die Milchviehzucht findet vornehmlich als Reinzucht statt (d.h. keine Kreuzung unterschiedlicher Rassen). Neben den Milchleistungsmerkmalen (Milchmenge, Milchfett und Milcheiweiß) und den Exterieurmerkmalen (Körperbau) spielen heute die sogenannten funktionellen Merkmale rund um die Gesundheit und Vitalität eine immer größere Rolle. Hierzu gehören die Merkmalgruppen Fruchtbarkeit, Kalbeeigenschaften, Eutergesundheit, Fundament bis hin zur Langlebigkeit (Nutzungsdauer), die neben den Leistungsmerkmalen ebenfalls Eingang in den sogenannten Gesamtzuchtwert des Zuchttieres finden. Das Zuchtziel bei den Deutschen Holsteins ist z.b. wie folgt formuliert: wirtschaftliche Leistungskuh im milchbetonten Typ hohe Milchleistung und entsprechendes Entwicklungspotenzial großes Futteraufnahmevermögen, stabile Gesundheit und gute Fruchtbarkeit genetisches Leistungspotenzial: kg Milch mit 4 % Fett und 3,5 % Eiweiß Lebensleistung von über kg Milch Kreuzhöhe: 145 bis 156 cm Gewicht: 650 bis 750 kg korrektes und widerstandsfähiges Fundament gesundes und gut melkbares Euter, das in Qualität und Funktionsfähigkeit hohe Tagesleistungen über viele Laktationen ermöglicht und die Ansprüche moderner Melksysteme erfüllt Neben dem klassischen Zuchtprogramm mittels Eigenleistungs-, Ahnen- und vor allem Nachkommenprüfungen zur Bestimmung des Zuchtwertes der Besamungsbullen werden heute immer mehr molekulargentechnische Methoden im Rahmen der genomischen Selektion angewendet. Diese bedeutet einen Quantensprung in der modernen Tierzucht, weil durch sie weitgehend auf aufwendige Nachkommenprüfungen verzichtet werden kann, der Zuchtfortschritt lässt sich dadurch schneller in die Population übertragen. 40

41 1.2 Schweine In der Schweinezucht werden heute hauptsächlich Hybrid- und Kreuzungszuchtprogramme durchgeführt. Bei der Hybridzucht werden die zur Mast verwendeten Schweine aus spezialisierten Mutterund Vaterlinien gezüchtet. Als typische Rassen in der Mutterlinie sind das Deutsche Edelschwein und die Deutsche Landrasse anzusehen, auf der Vaterseite steht in Deutschland in der Regel die Rasse Piétrain und teilweise die Rasse Duroc. Während die Zucht und Produktion der Sauen heute weitestgehend, wie in der Geflügelbranche auch, durch international tätige Unternehmen durchgeführt wird, ist die Eberzucht noch zu einem bedeutenden Anteil in bäuerlicher Hand verblieben. Da der Verband Schleswig-Holsteinischer Schweinezüchter Mitte 2014 mit dem Baden-Württembergischen Schweinezuchtverband fusioniert hat, gibt es in Schleswig-Holstein keine Züchtervereinigung für Schweine mehr. Die Zucht erfolgt jetzt unter der gemeinsamen Marke German Genetic. Für Schleswig-Holstein ist insbesondere die Zucht der Vaterrasse Piétrain von Bedeutung. Gegenwärtig stehen in sieben schleswig-holsteinischen Zuchtbetrieben 500 Piétrain- und 15 Duroc-Sauen. Piétrain-Eber aus Schleswig-Holstein werden an Besamungsstationen in ganz Deutschland sowie ins Ausland vor allem nach Spanien verkauft. In der Zucht waren seit den achtziger Jahren die Etablierung der Hybridzucht, die Einführung einer rechnergestützten Zuchtwertschätzung sowie Möglichkeiten neuer züchterischer Methoden (Gentests, Markerselektion, genomische Selektion) ausschlaggebend. In der Vergangenheit spielten insbesondere die Fruchtbarkeit (Ferkelzahl) und Mastleistung (Tageszunahmen, Futterverwertung) bei den Mutterlinien und die Fleischleistung (Teilstückausprägung, Muskelfleischanteil) bei den Vaterlinien eine Rolle. Die in der Vergangenheit stark auf Leistungsmerkmale getrimmte Zucht hat zu großen Problemen wie einer schlechten Fleischqualität (PSE * -Fleisch), verbunden mit einer hohen Stressanfälligkeit der Schweine (insbesondere bei der Vaterrasse Piétrain), geführt. Hier gelang der Durchbruch mit der Einführung des MHS ** -Gentestes, durch den die Stressanfälligkeit eines Tieres unmittelbar bestimmt werden konnte, was eine Züchtung auf Stressresistenz ermöglicht hat. So werden heute neben den ökonomischen Leistungsmerkmalen verstärkt auch Eigenschaften rund um die Gesundheit und die Vitalität wie Muttereigenschaften, Krankheitsresistenz, Charaktereigenschaften (z. B. in Bezug auf Kannibalismus, Schwanzbeißen, also Interaktion mit Haltung) sowie sensorische Eigenschaften der Fleischqualität (Ebergeruch im Hinblick auf Ebermast ohne Kastration, intramuskuläres Fett) immer wichtiger. * PSE: pale soft and exudative, dt.: blass, weich und wässerig, Fleisch ohne Safthaltevermögen ** MHS: Maligne Hyperthermie Syndrom 41

42 1.3 Geflügel Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein und Hamburg e.v. vertritt vornehmlich die Interessen von Eiererzeugern und Geflügelmästern. Der überwiegende Anteil der Geflügelhalter in Schleswig-Holstein hält Legehennen; die Hähnchenmast und die Putenhaltung werden nur vereinzelt betrieben. Beim Wirtschaftsgeflügel herrscht die Hybridzucht vor, das heißt, die verwendeten Legehennen sind keine reingezüchteten Rassen, sondern ein Kreuzungsprodukt aus züchterisch bearbeiteten Linien. Diese Zucht findet in großen internationalen Zuchtunternehmen statt. In den 80er Jahren waren in der Legehennenzucht eine gute Futterverwertung und Legeleistung entscheidend, damit stand allein die Selektion auf Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Heute fordern Vermehrungsbetriebe für Legehennen Eigenschaften wie Robustheit, Vitalität, geringe Aggressivität und gute Nestgängigkeit, die zu Zeiten der Käfighaltung nur eine untergeordnete Bedeutung hatten. Die sogenannten funktionellen Merkmale, die auch dem Tierwohl dienen, stehen neben den klassischen Leistungsmerkmalen gleichwertig im Fokus der Selektion. Auch bei den Masthähnchen werden heute wie vor 30 Jahren Hybriden aus großen Zuchtunternehmen eingesetzt. Wie bei der Legehennenhaltung haben sich die Zuchtziele in der Masthähnchenzucht von der reinen Leistungssteigerung mit einer Verbesserung der Futterverwertung und Ausprägung der wertvollen Teilstücke (z.b. Brust) in den letzten Jahren hin zur Verbesserung der Vitalität und Gesundheit verschoben. Dabei wird z.b. auf geringe Verluste und stabilere Ständerausprägung gezüchtet. Im Landesverband Schleswig-Holsteinischer Rassegeflügelzüchter e.v. sind die Hobby-Geflügelhalter vertreten. Die Bedeutung der Rassegeflügelzucht für die Landwirtschaft liegt vor allem in der Arterhaltung und in der Aufgabe, Rassegeflügel als altes deutsches Kulturgut zu bewahren. Als Rassegeflügel werden Puten und Perlhühner, Gänse und Enten, Hühner und Zwerghühner, Rassetauben und Wildgeflügel gezüchtet. Davon gibt es ca verschiedene Rassen und Arten. 42

43 1.4 Schafe und Ziegen In Schleswig-Holstein hat die Schafhaltung eine große Bedeutung. Neben ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit erfüllen Schäfer mit ihren Schafherden wichtige gesellschaftliche Aufgaben wie Küstenschutz, Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz. Der Küstenschutz insbesondere an der Westküste wäre ohne die Deichschafhaltung nicht denkbar. Schafe halten die Grasnarbe kurz und treten den Deichkörper fest. Dadurch erhält dieser seine Stabilität, um Sturmfluten standhalten sowie Mensch und Tier schützen zu können. In Schleswig-Holstein und Hamburg wurden im Jahr 2015 in Betrieben ca Schafe gehalten (Quelle: Schafbestandserhebung November 2015). Unter dem Dach des Landesverbandes Schleswig- Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter e.v. findet sich eine Vielfalt von Schaf- und Ziegenrassen. In 235 Schafzuchtbetrieben stehen gut Herdbuchtiere, hinzukommen 25 Ziegenzüchter mit insgesamt 150 Herdbuchziegen. Bei den Schafen werden u.a. die Rassegruppen Fleischschafe, Milchschafe und Landschafe unterschieden. Zu den Fleischschafrassen zählen bspw. die mit einer ausgeprägten Muskulatur ausgestatteten Texel, Suffolk sowie die Weiß- und Schwarzköpfigen Fleischschafe. Als Vertreter der Milchschafe ist das Ostfriesische Milchschaf zu erwähnen. Landschafrassen sind u.a. die Heidschnucken und das rauwollige Pommersche Landschaf. Während bei der Zucht der Fleisch- und Milchschafe die Produktionsmerkmale wie Zuwachs- und Fleischleistung oder die Milch im Vordergrund stehen, ist die Zucht der Landschafrassen durch eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der Eignung zur Landschaftspflege unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Fruchtbarkeit gekennzeichnet. In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2013 von 500 Ziegenhaltern Ziegen gehalten (Quelle: Agrarstrukturerhebung 2013). Zurzeit werden zehn Rassen im Herdbuch geführt. Die Rassen lassen sich nach ihrer Nutzungsrichtung in Milch-, Fleisch- und Wollziegen einteilen, wobei auch Zwischenformen (Mehrnutzungstypen) vorhanden sind. In Schleswig-Holstein ist die häufigste Vertreterin der Milchziegen die Weiße Deutsche Edelziege; die häufigste Fleischziegenrasse ist die Burenziege. 43

44 1.5 Pferde Schleswig-Holstein gehört neben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu den Pferdezucht- Hochburgen in Deutschland. Laut Landwirtschaftszählung wurden 2013 in Schleswig-Holstein in landwirtschaftlichen Betrieben ca Pferde gehalten, dazu kommen ca Pferde von Hobbyhaltern. Drei Pferdezuchtverbände sind in Schleswig-Holstein ansässig, die bundesweit beziehungsweise europaweit tätig sind. Der größte ist der Holsteiner Verband mit gut eingetragenen Stuten und knapp Mitgliedern. Holsteiner Pferde, die bis in die 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts in der Landwirtschaft eingesetzt wurden, sind heute vor allen Dingen für ihr hervorragendes Springvermögen bekannt. Daneben hat der Trakehner Verband seinen Geschäftssitz in Neumünster mit bundesweit aktiven Züchtern und eingetragenen Stuten. Die Population in Schleswig-Holstein umfasst 400 Stuten auf 270 Zuchtbetrieben. Der Trakehner beansprucht für sich den Titel älteste Pferderasse Deutschlands. Zuchtziel ist rittiges und vielseitig veranlagtes Reit- und Sportpferd. Eine große Rassenvielfalt betreut der Verband Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. Hier finden Züchter des Mini-Shetlandponys sowie des Haflingers bis hin zum Schleswiger Kaltblut eine Heimat. Bedeutendste Rassen sind das Deutsche Reitpony und die Isländer. Das Pferdestammbuch hat ca eingetragene Stuten und knapp Mitglieder. Schwerpunkte der Zuchtarbeit des Pferdestammbuchs sind Kinder- und Jugendponys zum Reiten und Fahren, vielseitig verwendbare Freizeitpferde, Spezialreitpferde sowie Zug- und Arbeitspferde. 44

45 1.6 Weitere Tierarten Bienen Die Honigbiene ist weltweit der wichtigste tierische Bestäuber in der Landwirtschaft und für mehr als 90 % der kommerziellen Bestäubung verantwortlich. 84 % aller europäischen Nutzpflanzenarten (insbesondere Sonderkulturen wie Beeren, Früchte, Gemüse, Nüsse oder Raps) sind zumindest in gewissem Maße auf die Bestäubung durch Tiere angewiesen. Allerdings werden die meisten Grundnahrungsmittelpflanzen weltweit entweder vom Wind bestäubt, bestäuben sich indirekt selbst (Weizen, Mais, Reis) oder vermehren sich vegetativ (Kartoffel). Der wirtschaftliche Wert der Honigerzeugung ist im Vergleich zum wirtschaftlichen Nutzen, den Honigbienen als Bestäuber leisten, gering. Die Imker in Schleswig-Holstein sind im Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.v. organisiert, dem 77 Ortsvereine, 11 Züchterringe und 16 Kreisverbände angehören. Damit unterstützt der Landesverband ca Imker mit insgesamt ca Bienenvölkern und vertritt als Mitglied im Deutschen Imkerbund e.v.deren Interessen. Die Zucht von Bienen wird auf sogenannten Belegstellen durchgeführt. Dort werden kleine Begattungsvölker mit jeweils einer jungen, nicht begatteten Bienenkönigin aufgestellt. Sie soll von hier aus ihren Hochzeitsflug unternehmen, um begattet zu werden. Auf der Belegstelle werden weiterhin Vatervölker aufgestellt, die mit ihren vielen Drohnen für die väterlichen Erbanlagen sorgen sollen. Damit die Begattung nicht durch unerwünschte Drohnen erfolgt, muss sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienen isolierten Gebiet befinden. Dieser bienenfreie Schutzgürtel sollte einen Mindestradius von 7 km aufweisen (gesetzlich geregelt im Bienenzuchtgesetz). Eine andere Möglichkeit zur Sicherung des Zuchtzieles ist es, im Umfeld der Belegstelle für gleichartiges Bienenmaterial bei den Bienenständen anderer Imker zu sorgen. Gezüchtet werden in Schleswig-Holstein u.a. die Carnica- und die Buckfastbiene, die eine Unterart der Westlichen Honigbiene (Apis mellifera) sind. Ziel der Zucht ist es, sanftmütige, leistungsstarke, vitale und krankheitsresistente Bienenpopulationen zu entwickeln. 45

46 Kaninchen Das Haupterzeugnis der Kaninchenproduktion ist Kaninchenfleisch. Außerdem dienen die Tiere als Lieferanten von Pelz und Angorawolle. In der kommerziellen Haltung werden Hybriden und keine Rassekaninchen eingesetzt. Eine Nutzung von Kaninchen zu kommerziellen Zwecken in Schleswig-Holstein ist nicht bekannt. In Deutschland gibt es laut Bundesministerium 58 größere Betriebe mit Mast- und Zuchtkaninchen. Im Landesverband Schleswig-Holsteinischer Rasse- Kaninchenzüchter e.v. sind Hobbyhalter organisiert. In Schleswig-Holstein werden u.a. die Rassen Mecklenburger Schecken, Blaue Wiener, Graue Wiener, Schwarzgrannen, Zwergwidder, Russen-Rexe und Blau-Rexe gezüchtet. Im Jahr 2012 hatte der Verband Mitglieder mit Zuchttieren. Fische Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, verfügt über eine vielfältige Fischerei. Es wird in Nord- und Ostsee ebenso wie in Flüssen und Seen gefischt. In zahlreichen binnenländischen Aquakultur-Betrieben werden aber auch diverse Süßwasserfische unter kontrollierten Bedingungen erzeugt. An den Küsten von Nord- und Ostsee finden sich außerdem Betriebe mit marinen Aquakulturen. Die Betriebe sind im Verband der Binnenfischer und Teichwirte in Schleswig-Holstein e.v. organisiert. Fischzucht wird in Schleswig-Holstein in der Fischbrutanstalt Altmühlendorf betrieben. Hier werden jährlich Millionen Eier der in Nord- und Ostsee lebenden Fische bis zum Frühjahr ausgebrütet und aufgezogen. Dazu werden die Eier mit dem Fischsperma vermengt. Später werden die etwa 2,5 Zentimeter langen Jungfische wieder in die Bäche und Flüsse eingesetzt, aus denen die Elterntiere im Herbst gefangen wurden. Neben Meerforellen kommen in der Fischbrutanstalt jedes Jahr mehrere Millionen Maränen, Hechte, Nord- und Ostseeschnäpel, Lachse und Bachforellen zur Welt. 46

47 Landwirtschaftliche Wildtierhaltung Die Haltung von Wild in landwirtschaftlichen Gehegen ist ein relativ junger Produktionszweig und stellt eine sinnvolle Alternative zur extensiven Grünlandnutzung dar. Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten wie Damhirschen, Rothirschen, Europäischen Mufflons, Wildschweinen und ähnlichen Tierarten zur Gewinnung von Wildbret und teilweise auch Basthaut. Im Schleswig-Holsteinischen Landesverband für die nutztierartige Haltung von Wild e.v. sind derzeit 36 Mitglieder organisiert. Es wurden überwiegend Dam- und Sikawildgehege betrieben. 1.7 Erhalt tiergenetischer Ressourcen Die heutige landwirtschaftliche Produktion tierischer Erzeugnisse beruht auf wenige Tierarten bzw. Rassen, die durch Züchtung in ihrer Leistungsfähigkeit vorangebracht werden. Die Vielfalt an regionalen Nutztierrassen wird dadurch gefährdet. Die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat sich mit der Kommission für Genetische Ressourcen in der Ernährung und der Landwirtschaft (CGRFA) dieses Problems angenommen und entwickelt mit ihren Mitgliedstaaten Aktionsplane mit Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der tiergenetischen Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung. Konzeptionelle Grundlage für Erhaltungsmaßnahmen in Deutschland bildet das Nationale Fachproramm. Das Nationale Fachprogramm empfiehlt, aufbauend auf einem Monitoring, verschiedene Maßnahmen, die in Abhängigkeit von der Gefährdung einer Nutztierrasse ergriffen werden sollten. Hierunter fallen u. a. die Kryokonservierung von genetischem Material, die Implementierung und Forderung von spezifischen Erhaltungszuchtprogrammen sowie die Zahlung von Haltungsprämien. Um bewerten zu können, welche Nutztierrassen gefährdet sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist ein verlässliches Monitoring unabdingbar. Ein solches Monitoring der tiergenetischen Ressourcen wird durch das Informationsund Koordinationszentrum Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen von allen einheimischen Nutztierrassen die Bestandszahlen der männlichen und weiblichen Zuchttiere erfasst. Aus diesen kann die effektive Populationsgröße als Gradmesser für die Gefährdung einer Rasse abgeleitet werden. Gefährdete Rassen in Schleswig-Holstein mit landeskultureller Bedeutung sind das Schleswiger Kaltblut, das Angler Rind alter Zuchtrichtung, das Deutsche Shorthorn, das Angler Sattelschwein und das Rotbunte Husumer Schwein. Der Erhalt dieser Rassen wird durch Fördermaßnahmen durch das Land Schleswig-Holstein unterstützt. 47

48 2 Welche Haltungsverfahren gibt es in der Nutztierhaltung und wie haben sich diese entwickelt? Im Folgenden werden zunächst die unterschiedlichen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsverfahren sowie deren Entwicklung dargestellt. Anschließend werden die gesetzlichen Anforderungen an die Haltungssysteme und ihre Überprüfung erläutert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Datengrundlage für die Erfassung der Haltungsverfahren bei den einzelnen Tierarten verschiedene Erhebungen dienen, die entsprechend hinsichtlich Umfang, Methodik und Differenzierung Unterschiede aufweisen. 2.1 Haltungsverfahren bei Rindern In der Rinderhaltung wird hauptsächlich zwischen den Haltungsverfahren Anbindestall und Laufstall unterschieden. Der Anbindestall ist ein Einzeltierhaltungssystem. Die Funktionsbereiche Füttern, Liegen, Entmisten und Melken sind im Anbindestall auf stark begrenztem Raum konzentriert. Im Laufstall können die Tiere in der Regel frei laufen. Fress- und Liegebereiche sind räumlich getrennt, und auch das Melken erfolgt in einem separaten Stallabschnitt. Je nach Verfügbarkeit von Grünlandflächen direkt am Stall oder in der näheren Umgebung haben die Tiere auch die Möglichkeit, auf der Weide zu grasen (Weidegang). Haltungsverfahren bei Rindern Bestände 2010 Eine weitere Differenzierung sowohl bei den Anbinde- als auch bei den Laufställen erfolgt in Abhängigkeit davon, ob darin Gülle, also ein Gemisch aus Kot, Harn, evtl. Wasser, Einstreu und Futterresten, anfällt oder Festmist in Form von Dung, der durch die Bindung des Kotes und eines Teils des Harnes durch die Einstreu entsteht. Im Jahr 2010 wurde vom Statistikamt Nord die Erhebung über Landwirtschaftliche Produktionsmechanismen (ELPM). durchgeführt. Diese ergab für die Verteilung der Haltungsverfahren in der Rinderhaltung in Schleswig-Holstein folgende Ergebnisse: Die Laufstallhaltung war mit 86 % aller Haltungsplätze das vorherrschende Haltungsverfahren bei Rindern. Dagegen erreichten die Anbindeställe lediglich einen Anteil von 11 % aller Haltungsplätze. Andere Haltungsverfahren (in der Hauptsache ganzjährige Freilandhaltung von Robustrindern, aber auch Kälberiglus) waren mit 3 % vertreten. Bei den Anbindeställen überwogen die mit anfallendem Festmist. Im Gegenteil dazu war Gülle die dominierende Form der Tierausscheidungen bei Laufställen. Vergleichsdaten aus anderen Jahren für die Rinderhaltung insgesamt liegen nicht vor, da es sich bei der ELPM um eine einmalige Erhebung im Jahr 2010 handelt. Anbindestall Gülle 3 % 3 % Anbindestall Festmist Laufstall Gülle 20 % 8 % Laufstall Festmist Andere Haltungsverfahren 66 % Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM

49 2.1.1 Milchvieh Die Milchviehhaltung ist in Schleswig-Holstein von sehr großer Bedeutung. An ihrem Beispiel zeigt eine Erhebung des Landeskontrollverbandes Schleswig-Holstein die Entwicklung der Anbindeund Laufstallhaltung von 1975 bis Es wird deutlich, dass sich die Milchkuhhaltung in Schleswig-Holstein im Laufe der letzten 40 Jahre immer stärker weg von der Anbinde- und hin zur Laufstallhaltung entwickelt hat, so dass gegenwärtig nahezu 90 Prozent der Milchkühe in Laufställen gehalten werden. Bei den Milchkühen ist der Anfall von Gülle der Regelfall bei Laufställen (82 %). In Anbindeställen wurden im Jahr 2010 nur 11 % der Kühe gehalten. In Anbindeställen fällt meist Festmist an, auch wenn hier die Unterschiede zwischen Ställen mit Festmist und Gülle nicht so groß sind wie bei den Laufställen. Bei Milchkühen ist der Anteil anderer Haltungsverfahren im Land unbedeutend. Entwicklung der Haltungsverfahren bei Milchkühen in Schleswig-Holstein Jahr Milchviehbetriebe insgesamt darunter mit Laufstallhaltung darunter mit Anbindehaltung Anteil Laufstallhaltung in % , , ,7 Quelle: Landeskontrollverband SH Haltungsverfahren bei Milchkühen - Bestände 2010 Anbindestall Gülle Anbindestall Festmist Laufstall Gülle 5 % 4 % 7 % Laufstall Festmist 84 % Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM

50 2.1.2 Weidegang für Rinder Im Rahmen der ELPM-Erhebung des Statistikamtes Nord wurde die Weidehaltung in landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2009 erfasst. Als Weidezeit gilt die Zeit, in der die Tiere mindestens zwei Stunden am Tag auf der Weide waren. Die Erhebung ergab, dass die Milchkühe in 90 % der schleswig-holsteinischen Milchviehbetriebe die Möglichkeit zum Weidegang hatten. Von allen Milchkühen hatten 77 % die Möglichkeit zum Weidegang. Dabei betrug die durchschnittliche Dauer des Weideganges für Milchkühe in Schleswig-Holstein 24 Wochen im Jahr und 14 Stunden am Tag. Die übrigen Rinder (Kälber, Jungvieh und Mastrinder, Mutterkühe) hatten in 90 % der Rinder haltenden Betriebe Schleswig-Holsteins die Möglichkeit zum Weidegang. Von diesen Rindern hatten 58% die Möglichkeit zum Weidegang, wobei die durchschnittliche Dauer des Weideganges für diese Tiergruppe 28 Wochen im Jahr und 11 Stunden am Tag betrug. Weidegang von Milchkühen sowie Jungvieh und Mastrindern in Schleswig-Holstein im Jahr 2009 Milchkühe Rinder abzüglich Milchkühe Anzahl Betriebe darunter mit Weidegang Anzahl Tiere insgesamt darunter mit Weidegang durchschnittliche Weidedauer Wochen/Jahr durchschnittliche Weidedauer Stunden/Tag 3, Quellen: Statistikamt Nord, Statistisches Bundesamt, Landwirtschaftszählung/Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM) Haltung zum Stichtag 1. März Mittelwert der Betriebe mit Weidegang 2 Weidegang im Kalenderjahr nicht ganztägig weidende Tiere 50

51 2.1.3 Weidemast Die klassische Weidemast ist in Schleswig-Holstein nicht mehr von Bedeutung. Sie war dadurch gekennzeichnet, dass die Bullen in bis zu zwei Weidemastperioden (Vor- und Endmast) und Überwinterung im Stall zur Schlachtreife geführt (insbesondere auf ertragreichem Marschgrünland) wurden. Eine spezielle Form der Rindermast mit ganzjährigem Weidegang ist die Haltung von Robustrindern. Sie spielt zwar eine größere Rolle als vor 30 Jahren, ist aber immer noch eine Nischenproduktion (Quelle: Landwirtschaftskammer SH). Die heutige Rindermast auf der Grundlage der Verfütterung von Maissilage erfolgt in Schleswig-Holstein überwiegend in Milchviehbetrieben sowie in rund 250 spezialisierten Rindermastbetrieben. Diese Rindermast wird überwiegend in Laufställen auf Spaltenboden und in Tretmistställen als Gruppenhaltung betrieben. Die Kälbermast als sogenannte Weißfleischmast spielt in Schleswig-Holstein keine Rolle. 51

52 Haltungsverfahren bei Schweinen Bestände % 1 % Vollspaltenboden Teilspaltenboden Planbefestigter Boden mit Einstreu 40 % 56 % sonstige Haltungsverfahren Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM Haltungsverfahren bei Schweinen Schweine werden überwiegend auf Spaltenböden gehalten. Beim Vollspaltenboden ist der gesamte Fress-, Liege- und Bewegungsbereich als Spaltenboden ausgestaltet. Durch die Spalten können Kot und Urin abfließen. Dagegen ist beim Teilspaltenboden nur der Bereich der Bucht, in dem der meiste Kot und Harn anfällt, mit Spaltenboden versehen. Ein kleiner Teil der Tiere wird auf planbefestigten Böden (festen Böden) mit Einstreu und regelmäßiger Entmistung (Festmist) gehalten. 96 % der Tiere wurden entweder auf Voll- oder Teilspaltenböden gehalten. 3 % der Tiere wurden auf planbefestigten Böden mit Einstreu gehalten. Sonstige Haltungsverfahren wie z.b. die Freilandhaltung gab es nicht im nennenswerten Umfang. Bei den Sauen und Ebern zur Zucht erfolgte die Haltung zu 87 % auf Voll- oder Teilspaltenböden und zu 10 % auf planbefestigten Böden. Die Erhebung über Landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM), die vom Statistikamt Nord im Jahr 2010 durchgeführt wurde und über 1,6 Millionen Schweinehaltungsplätze in Schleswig-Holstein erfasste, ergab für die Verteilung der Haltungsverfahren in der Schweinehaltung folgende Ergebnisse: 52

53 Haltungsverfahren bei Mastschweinen Bestände % 1 % Vollspaltenboden Teilspaltenboden Planbefestigter Boden mit Einstreu 38 % 58 % sonstige Haltungsverfahren Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM Mastschweine Der Begriff Mastschweine umfasst hier neben den Mastschweinen auch Aufzuchtferkel, Jungschweine und ausgemerzte Zuchttiere. Im Bereich der Schweinemast ging die Entwicklung in den letzten 30 Jahren weg von Teilspaltenbodenbuchten hin zu Vollspaltenbodenbuchten als Gruppenhaltung. Dabei hat der Anteil an Liegeflächen und deren Perforationsgrad in der Bucht eine große Rolle gespielt. Einstreuhaltung ist aktuell unbedeutend, war aber vor 30 Jahren noch bei rund einem Viertel der Haltungen zu finden. Die Haltung von Mastschweinen erfolgte entsprechend zu 96 % überwiegend auf Voll- oder Teilspaltenböden und zu 3 % auf planbefestigten Böden. Andere Haltungsverfahren spielten keine Rolle. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 wurden nach Angaben des Statistikamtes Nord (Viehbestandserhebung November) 92 % der Mastschweine auf Teiloder Vollspaltenböden gehalten, 4 % auf Festmist. Die restlichen 4 % wurden in Außenklimaställen entweder im Kastenstall auf Gülle oder Festmist bzw. im Tiefstreustall gehalten. Weitere Vergleichsdaten zu 2010 liegen nicht vor Zuchtsauen Bei den tragenden Sauen ging die Entwicklung weg von der Anbindehaltung (mittlerweile verboten) und der Kastenhaltung hin zu einer Gruppenhaltung, bedingt auch durch den technischen Fortschritt der Transpondertechnik. Sommer-Weide und Auslaufhaltung, die es vor 30 Jahren noch gab, spielen heute keine Rolle mehr. Auch Freilandhaltung von Zuchsauen gibt es in Schleswig-Holstein nicht in nennenswertem Umfang (Quelle: Landwirtschaftskammer) Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen trächtige Jungsauen und Sauen seit dem 1. Januar 2013 zwischen vier Wochen nach dem Decken und einer Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeln ( Wartesauen ) in Gruppen gehalten werden. Säugende Sauen werden heute vornehmlich einstreulos in Kastenständen mit Ferkelschutzkorb gehalten, vor 30 Jahren herrschte noch die Anbindehaltung vor. 53

54 2.3 Haltungsverfahren bei Geflügel Legehennen Die Haltungsformen für Legehennen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Einer der Hauptgründe ist, dass in Deutschland die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2009 verboten wurde. Legehennen werden seitdem nur noch in Kleingruppen-, Boden- und Freilandhaltung sowie in ökologischer Erzeugung gehalten. Die Kleingruppenhaltung von Legehennen hat im Vergleich zur Bodenhaltung oder zur Freilandhaltung derzeit nur noch eine geringe und weiter abnehmende Bedeutung in Deutschland. Dies liegt u. a. an der Verpflichtung zur Kennzeichnung der Eier aus Kleingruppenhaltung als Käfigeier und den entsprechenden Reaktionen des Marktes in Form einer geringen Nachfrage. Für Regelungen über die Kleingruppenhaltung von Legehennen besteht deshalb kein Bedarf mehr. Entsprechend hat der Bundesrat in einem Entschließungsantrag für die Aufhebung der Regelung zur Kleingruppenhaltung sowie für die Regelung der befristeten weiteren Nutzung bestehender ausgestalteter Käfige und Kleingruppenhaltungen gestimmt. Danach dürfen Legehennen in Kleingruppenhaltung noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 (in Härtefällen bis zum 31. Dezember 2028) gehalten werden. Die Haltungsformen unterscheiden sich grob wie folgt: Kleingruppenhaltung Die Haltung der Legehennen in Kleingruppen (als Ersatz für die Käfighaltung) bietet den Tieren in sogenannten ausgestalteten Käfigen ein erweitertes Raumangebot. Den Tieren stehen Nester, Einstreu und Sitzstangen zur Verfügung. Das Platzangebot beträgt 0,08m² (bei Hennen über 2 kg 0,09m²). Bodenhaltung Bodenhaltung bedeutet Haltung der Legehennen im Stall, in dem sie sich frei bewegen können. Sie wird unterschieden in klassische Form und die sogenannte Volierenhaltung. Bei der klassischen Form wird, abgesehen von den Sitzstangen, nur eine Ebene im Stallraum genutzt. Eine Weiterentwicklung stellt die Volierenhaltung dar, bei der die Haltungsfläche auf verschiedenen Etagen aufgeteilt wird. Die Legehennen können sich zwischen den Etagen frei bewegen. Bei der Bodenhaltung müssen pro Tier 0,11m² zur Verfügung stehen. 54

55 Freilandhaltung Hier haben die Legehennen die Möglichkeit, aus dem Stall heraus Auslaufflächen im Freiland aufzusuchen. Der Flächenbedarf im Stall beträgt bei der Freilandhaltung 0,11m² sowie 4m² Auslauffläche pro Tier. Ökologische Erzeugung Als Haltungsform für Legehennen kommt im ökologischen Landbau nur Freilandhaltung in Frage. Dabei müssen die Mindestanforderungen der sogenannten EG-Öko-Verordnung eingehalten werden. Die Legehennen werden in überdachten Ställen gehalten, die einen ständigen Zugang zum Freigelände ermöglichen. Hierbei müssen jedem Tier 0,16m² im Stall und 4m² an Auslauf zur Verfügung stehen. Die Entwicklung der Haltungsformen bei den Legehennen lässt sich anhand von Daten des Statistikamts Nord für den Zeitraum 1997 bis 2012 verdeutlichen. Im Rahmen der Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wurden Unternehmen mit und mehr Hennenhaltungsplätzen, ggf. getrennt nach ihren Betrieben, erfasst. In der Boden-, Freiland- und ökologischen Erzeugung wurden im betrachteten Zeitraum kräftige Zuwächse verzeichnet. Der Anteil der Haltungsplätze wurde ständig ausgeweitet: Im Dezember 2012 standen in diesen Bereichen zusammen gut Plätze zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 94 % aller Haltungsplätze. Der Vergleich der Jahre 1997 und 2012 zeigt große Veränderungen bei den Haltungsverfahren: Während der Anteil der Bodenhaltung 1997 lediglich 1 % betrug, war dieses Haltungsverfahren im Jahr 2012 mit 80 % der Betriebe dominierend. Die Freilandhaltung hatte im Jahr 1997 nur einen Anteil von 2 %, stieg aber bis zum Jahr 2012 auf 10 %. Die ökologische Erzeugung als eigenständige Haltungsform wurde erstmals im Jahr 2007 erfasst. Bis zum Jahr 2006 ordneten sich die Betriebe in der Regel der Haltungsform Freilandhaltung zu hatte die ökologische Erzeugung einen Anteil von 4 %. 55

56 Haltungsverfahren bei Legehennen 1997 / % 2 % 4 % 10 % 6 % Käfig-/Kleingruppenhaltung Bodenhaltung Freilandhaltung 97 % 80 % Ökologische Erzeugung Quelle: Statistikamt Nord, Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung Ergänzend zeigt die folgende Abbildung die Entwicklung der Haltungsverfahren bei Legehennen jahresweise von 1997 bis 2012: Entwicklung der Haltungsverfahren bei Legehennen Anzahl der Haltungsplätze Ökologische Erzeugung Freilandhaltung Bodenhaltung Käfig-/Kleingruppenhaltung Jahr: Quelle: Statistikamt Nord, Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 56

57 2.3.2 Hähnchenmast In der Hähnchenmast ist heute wie vor 30 Jahren die Bodenhaltung in Ställen vorherrschend. Die Ansprüche an den Stall und das Management sind erheblich gestiegen. Um einen höheren Gesundheitsstatus der Tiere zu erreichen, sind heute alle Ställe mit einer verbesserten Luftführung ausgestattet. Moderne Ställe verfügen außerdem über eine Klimaanlage und Tageslicht. Die Besatzdichten sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) auf 39 kg/m 2 festgelegt worden. Nach der TierSchNutztV werden Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Fußballengesundheit dem Halter der Tiere sowie der für den Ort des Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständigen Behörde mitgeteilt. Konkretisierte Hinweise dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften erfolgen in den Ausführungshinweisen zur TierSchNutztV, wie sie im Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) Eingang gefunden haben. Die Befundmitteilung kann von der Tierhalterin oder dem Tierhalter als Beitrag der Eigenkontrolle im Sinne des 11 Absatz 8 TierSchG genutzt werden. Mastputenhaltung in größeren Beständen spielt in Schleswig-Holstein keine Rolle. 57

58 2.4 Welche gesetzlichen Anforderungen werden an die Haltungssysteme von Nutztieren gestellt? Allgemein gilt: Nutztiere dürfen nur in Haltungssystemen gehalten werden, die den im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegten Anforderungen entsprechen. Als Nutztiere werden warmblütige Wirbeltiere zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken definiert. In der Verordnung werden unter anderem Festlegungen zu Bauweise, Material, Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Beleuchtung und Belüftung getroffen. Für bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gelten nach der TierSchNutztV besondere Anforderungen. Neben den allgemeinen Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege stellt die Tier- SchNutztV insbesondere Anforderungen an das Halten von Kälbern, Legehennen und Schweinen. 58

59 Anforderungen an das Halten von Kälbern In den Paragraphen 5 und 6 TierSchNutzTtV sind die allgemeinen Anforderungen an das Halten von Kälbern formuliert: Kälber dürfen nicht mehr als unvermeidbar mit Harn oder Kot in Berührung kommen; Kälber müssen einen trockenen Liegebereich im Stall haben; Maulkörbe dürfen nicht verwendet werden; es darf keine Anbindung oder Festlegung erfolgen außer bei festgelegten Ausnahmen. Außerdem sind je nach Alter der Tiere die folgenden besonderen Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen einzuhalten: Kälber im Alter von bis zu zwei Wochen Kälber im Alter von bis zu zwei Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn bei Einzelhaltung eine Box, die innen mindestens 120 cm lang, 80 cm breit und 80 cm hoch ist, zur Verfügung steht ( 7 TierSchNutztV). Kälber im Alter von zwei bis acht Wochen Das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen ist nur zugelassen, wenn die Box mindestens 180 cm (Trog innen) bzw. 160 cm (Trog außen) lang ist ( 8 TierSchNutztV). Kälber im Alter von über acht Wochen Kälber in diesem Alter dürfen grundsätzlich nur in Gruppen gehalten werden. Unter bestimmten Bedingungen können Kälber in diesem Alter einzeln gehalten werden, wenn die Box mindestens 200 cm (Trog innen) bzw. 180 cm (Trog außen) lang ist und die Boxenbreite je nach Ausgestaltung 100 bzw. 120 cm beträgt ( 9 TierSchNutztV). Anforderungen an das Halten von Legehennen Seit Anfang 2012 ist die konventionelle Käfighaltung von Legehennen in der EU nicht mehr erlaubt. Legehennen dürfen nur noch in Kleingruppen, Boden-, Freiland- und Ökohaltung untergebracht werden. In Deutschland wurden die herkömmlichen Käfige ( Batterien ) schon vor dem 1. Januar 2012 abgeschafft. Anforderungen an das Halten von Schweinen Für die Schweinehaltung gelten Bestimmungen, nach denen Schweine nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden dürfen, die den allgemeinen und besonderen Anforderungen der TierSchNutztV ( 22-29) entsprechen. Die besonderen Anforderungen gelten für Saugferkel, Jungsauen und Sauen, Eber, Absatzferkel sowie für Zuchtläufer und Mastschweine und beziehen sich auf Spaltenweiten, Buchtengrößen, Gaskonzentrationen je Kubikmeter Luft, Beleuchtung sowie auf die Temperatur im Liegebereich. Nach der EU-Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen, in Deutschland umgesetzt mit entsprechenden Vorschriften in der TierSchNutztV, müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen zwischen vier Wochen nach dem Decken und einer Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeln ( Wartesauen ) in der Gruppe gehalten werden. Die Anforderung betrifft Betriebe ab zehn Sauen und erfordert in der Regel einen Umbau der Sauenhaltung, der mit erheblichen Investitionen verbunden sein kann. 59

60 2.5 Wie werden die gesetzlichen Anforderungen überprüft? Für Kontrolle der nutztierhaltenden Betriebe sind grundsätzlich die Landkreise und deren Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zuständig. Das MELUR als oberste Landesbehörde regelt die rechtlichen Vorgaben und erlässt Durchführungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat das MELUR die Fachaufsicht über die Kreisveterinärämter. Die tierschutzrechtlichen Anforderungen werden auch im Rahmen der systematischen und anlassbezogenen Cross Compliance-Kontrollen * überprüft. Bei Verstößen werden Nachkontrollen durchgeführt und über ein Sanktionierungssystem wird auf die Tierhalter eingewirkt. * Cross Compliance (abgekürzt: CC) bedeutet wörtlich übersetzt Überkreuz-Verpflichtung, das heißt, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 wird die Gewährung von Agrarzahlungen (die heutige EU-Agrarförderung stützt sich wesentlich auf Agrarzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die als Teilausgleich für Stützpreissenkungen für bestimmte Produkte eingeführt wurden) auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Damit kreuzen sich diese anderweitigen Verpflichtungen mit den normalen Verpflichtungen im Rahmen der Betriebsprämien (z.b. die Verpflichtung, wahre Angaben zu machen), indem Verstöße gegen diese Vorschriften zu einer Kürzung der Agrarzahlungen führen Veterinärämter Aufgaben, die den tiermedizinischen Sachverstand vor Ort erfordern, hat das MELUR auf die bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Veterinärämter übertragen. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit bei der Prüfung der Sachkunde im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die bei Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorrufen können; bei der Zulassung von Ausnahmen und der Erteilung von Erlaubnissen, bei der Überwachung von Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen, bei der Überwachung von Tierheimen, Zoologischen Gärten, Zirkusunternehmen und ähnlichen Einrichtungen, bei der Durchführung der Verordnungen über den Transport und das Schlachten von Tieren. 60

61 2.5.2 Ordnungsbehörden Wegen der örtlichen Nähe wurden insbesondere die Aufgaben der Überwachung von Tierhändlern, Züchtern landwirtschaftlicher Nutztiere sowie Reit- und Fahrbetrieben, Durchführung von Verordnungen im Zusammenhang mit Anforderungen an die Haltung von Tieren den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Außerdem treffen die örtlichen Ordnungsbehörden die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsrechts. 61

62 2.6 Welche Anforderungen muss die ökologische Tierhaltung erfüllen? Die Anforderungen für den ökologischen Landbau werden in den beiden Europäischen Verordnungen VO (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Basis-Verordnung) und VO (EG) Nr. 889/2008 (Öko-Durchführungs- Verordnung) definiert. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen eines speziellen Kontrollsystems überprüft, das für Deutschland im Öko-Landbaugesetz (ÖLG) geregelt ist. Alle Öko-Betriebe in Europa müssen die Anforderungen des EU-Öko-Rechts erfüllen. Darüber hinaus können die Betriebe auch Mitglieder verschiedener Öko-Anbauverbände sein, die eigene, häufig über das EU-Recht hinaus gehende, Standards vorschreiben Produktionsvorschriften für die ökologische Tierhaltung Eines der Hauptziele des Europäischen Ökorechts ist die Errichtung eines nachhaltigen Bewirtschaftungssystems. Für die Tierhaltung bedeutet dies, dass sie als Teil des natürlichen Kreislaufs verstanden wird und dazu beitragen soll, die Gesundheit von Boden, Wasser, Pflanzen und Tieren sowie das Gleichgewicht zwischen ihnen zu erhalten und zu fördern. Aus diesem Grund ist die Tiererzeugung in ökologischen Betrieben flächengebunden und muss dem Standort angepasst sein. Der Tierbesatz muss so niedrig gehalten werden, dass Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion und Umweltbelastung, verursacht durch die Tiere oder die Ausbringung des von ihnen stammenden Wirtschaftsdüngers, möglichst gering gehalten werden. Die Gesamtbesatzdichte ist so zu wählen, dass der Grenzwert von 170 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschritten wird. In der ökologischen Tierhaltung soll die Verwendung nicht erneuerbarer Ressourcen und außerbetrieblicher Produktionsmittel minimiert sein. Die Tiere sind daher weitestgehend mit art- und bedarfsgerechten Futtermitteln zu versorgen, die im eigenen Betrieb nach den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft erzeugt wurden. Jede Tierhaltung im biologischen Landbau ist also an die Bewirtschaftung von Land gebunden. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist untersagt. Die Tierhaltungssysteme in ökologisch wirtschaftenden Betrieben müssen so ausgestaltet sein, dass sie sich primär am natürlichen Verhalten der Nutztiere orientieren, d.h. ihnen genügend Möglichkeiten zur Beschäftigung, Sozialkontakt und Rückzug bieten. Eine essenzielle Anforderung ist, dass die Tiere so oft wie möglich Zugang zu Auslauf im Freien oder zu Weideflächen haben. Für die Ställe sind Mindestflächen je nach Tierart vorgeschrieben, die Gebäude müssen Bewegungsfreiheit, reichlich natürliche Belüftung und ausreichen Tageslichteinfall ermöglichen. Anbindung und Isolierung von Tieren sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hinsichtlich der Tiergesundheit gilt, dass die Auswahl der Rassen standortgerecht sein soll und der Widerstandsfähigkeit der Tiere gegen Krankheit Rechnung zu tragen hat. Der Einsatz von Antibiotika und herkömmlichen Tierarzneimitteln unterliegt strengen Beschränkungen deren präventive Verabreichung beispielsweise ist verboten. Auch die Verwendung von Wachstumshormonen ist nicht erlaubt. Nach Medikamenteneinsatz sind erhöhte Wartezeiten vor der Vermarktung einzuhalten. 62

63 2.6.2 Kontrollsystem für den ökologischen Landbau Ob Erzeuger, Verarbeiter und Händler sich an die Vorschriften des Öko-Rechts halten, wird durch ein besonderes Kontrollsystem überprüft. Jedes Unternehmen, das pflanzliche oder tierische Produkte erzeugt, aufbereitet oder importiert oder solche Produkte mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarktet, unterliegt der Kontrollpflicht. In Deutschland wird die Kontrolle durch private Kontrollstellen wahrgenommen, die ihrerseits der staatlichen Kontrolle unterliegen. In Schleswig- Holstein sind derzeit 16 Öko-Kontrollstellen zugelassen, das MELUR ist die Aufsichtsbehörde. Die Kontrolleure besuchen jeden Betrieb mindestens einmal im Jahr zur angemeldeten Hauptkontrolle, darüber hinaus erfolgen bei mindestens zehn Prozent der Betriebe Stichprobenkontrollen. Die Kontrolle umfasst u.a. die Besichtigung aller Betriebsgebäude, die Überprüfung der Haltungssysteme und der Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung, die Überprüfung der betrieblichen Dokumentation. Wenn der Betrieb Mitglied eines Öko-Anbauverbandes ist, wird bei der Kontrolle auch die Einhaltung der Verbandsrichtlinien überprüft. Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Prüfbericht festgehalten. Der Betriebsleiter erhält eine Kopie des Berichts, später auch eine Auswertung durch die Kontrollstelle mit Erläuterungen und ggf. Auflagen sowie wenn die Voraussetzungen erfüllt sind eine aktualisierte Konformitätsbescheinigung. 63

64 Teil III Fakten zur Tiergesundheit und zum Tierschutz in der Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein Teil III der Veröffentlichung stellt Fakten zur Tiergesundheit in der schleswig-holsteinischen Nutztierhaltung vor. Die tiergesundheitliche Situation in den landwirtschaftlichen Betrieben Schleswig- Holsteins besitzt gleichermaßen Auswirkungen auf das Tierwohl, die Erlössituation der Betriebe sowie auf die Produktsicherheit und damit auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Handlungsfelder ergeben sich für die staatliche Tierseuchenbekämpfung, für die Tiergesundheit im Vorfeld solcher Maßnahmen sowie für das Tierarzneimittelwesen. 64

65 Inhalt 1. Staatliche Überwachung der Tiergesundheit sowie Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen Tierkrankheiten und Zoonosen, die in Deutschland nicht mehr vorkommen Überwachung und Bekämpfung mit dem Ziel der Tilgung der Zoonose oder der Tierkrankheit Überwachung und Bekämpfung mit dem Ziel, eine niedrige Häufigkeit des Auftretens der Erkrankung sicherzustellen Überwachung neu auftretender Tierkrankheiten 69 2 Tiergesundheit im Vorfeld der staatlichen Tierseuchenbekämpfung Rinderhaltung Schweinehaltung Betriebsrichtung Sauenhaltung und Ferkelproduktion Betriebsrichtung Schweinemast Spezifischer Impfschutz / Impfprogramme Runder Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung Zootechnische Eingriffe 85 3 Tierarzneimittelwesen (einschließlich Antibiotika) 88 65

66 1. Staatliche Überwachung der Tiergesundheit sowie Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen Die Überwachung der Tiergesundheit sowie die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten) sind die zentralen Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens. Die Erkrankungen werden durch Viren, Bakterien oder Parasiten übertragen. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften (Tiergesundheitsgesetz) unterscheiden zwischen anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten. Alle anzeigepflichtigen Tierseuchen werden staatlich bekämpft. Als anzeigepflichtig werden solche Tierseuchen erfasst, die für Tier oder Mensch gefährlich sind, und gegen die Maßnahmen einzelner Tierhalter nicht wirksam sind. Dazu gehören die so genannten Zoonosen: Krankheiten wie z.b. Tollwut, die auch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen können. Anzeigepflichtig sind nicht zuletzt auch Tierkrankheiten mit bedeutsamer wirtschaftlicher Relevanz wie die Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche. Damit diese Erkrankungen frühzeitig und wirksam bekämpft werden können, sind alle Tierhalter, Tierärzte und andere mit der Tierhaltung befasste Personen verpflichtet, den Verdacht oder den Ausbruch einer Tierseuche den Veterinärbehörden zu melden. Zum vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz sind die Veterinärbehörden auf verschiedenen Ebenen tätig. Auf der Ebene der landwirtschaftlichen Primärerzeugung führen die Behörden Vor-Ort-Kontrollen in den Tierbeständen durch, z. B. in Form von Überwachungsprogrammen zum Schutz vor der Schweinepest (Tierseuche) oder auch der Brucellose (Zoonose). Auch die Landwirte sind als Erzeuger von tierischen Produkten durch Eigenkontrollen in die Überwachung eingebunden. So werden z. B. Salmonellen in der Geflügel- und der Schweineproduktion durch Monitoring-Programme überwacht und bekämpft. Auf der nächsten Stufe der Produktion von tierischen Lebensmitteln wird durch die Arbeit der Veterinärbehörden am Schlachthof im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie durch Kontrollen in weiterverarbeitenden Betrieben der Lebensmittelproduktion die Überwachung im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes fortgesetzt. Die meldepflichtigen Tierkrankheiten werden, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, nicht staatlich bekämpft; über sie soll jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Da die Kenntnis des Umfanges und die Beobachtung der Entwicklung dieser Krankheiten für mögliche spätere Maßnahmen eine wichtige Voraussetzung darstellt, ist für solche Tierkrankheiten eine Meldepflicht eingeführt worden. Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört eine Reihe von Zoonosen wie z. B. die Salmonellose oder die Brucellose der Schweine und Schafe. 66

67 1.1. Tierkrankheiten und Zoonosen, die in Deutschland nicht mehr vorkommen Deutschland ist seit 2008 frei von der klassischen Wildtollwut, einer viralen Zoonose. Diese Erkrankung verursacht weltweit jährlich den Tod vieler Menschen und Tiere, vor allem in Afrika und Asien. Hierzulande und in benachbarten europäischen Ländern konnte durch die orale Immunisierung des Fuchses als Hauptüberträger die Tollwut getilgt werden. Die Maul- und Klauenseuche ist in Deutschland zuletzt 1988 aufgetreten. Obwohl diese für alle Klauentiere hochansteckende Tierseuche weltweit grassiert, konnte eine Wiedereinschleppung nach Deutschland bislang verhindert werden. So ist z.b. die Mitnahme von Fleisch- oder Milchprodukten bei der Rückreise aus Urlaubsländern, die von der Maul- und Klauenseuche betroffen sind, wie z. B. die Türkei oder nordafrikanische Länder, streng verboten Überwachung und Bekämpfung mit dem Ziel der Tilgung der Zoonose oder der Tierkrankheit Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine anzeigepflichtige Krankheit des Rindes und trat Mitte der neunziger Jahre in Großbritannien erstmals auf. Als Ursache wird die Verfütterung von Tiermehlen, in denen nicht ausreichend erhitzte Tier- und Schlachtabfälle verarbeitet worden waren, angesehen. Übertragungen auf den Menschen konnten nicht ausgeschlossen werden, so dass ein Verfütterungsverbot tierischer Nebenprodukte an Rinder und andere Nutztiere verhängt wurde. In Deutschland wurden im Jahr Fälle von BSE festgestellt. Die Erkrankungszahlen nahmen in den folgenden Jahren deutlich ab. Der letzte BSE- Fall wurde in Deutschland im Jahr 2009 registriert. Diese positive Entwicklung hat dazu geführt, dass seit dem 28. April 2015 auf die BSE-Untersuchung gesunder Schlachtrinder in Deutschland verzichtet wird. Alle notgeschlachteten und verendeten Rinder ab dem Alter von 48 Monaten werden weiterhin auf BSE Untersucht. In Deutschland wird die anzeigepflichtige Bovine Herpesvirus 1-Infektion (BHV1-Infektion) der Rinder mit dem Ziel der Erlangung des BHV1-Freiheitsstatus nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/ EWG bekämpft. Bei der BHV1-Infektion kommt es zur fieberhaften Erkrankung der Atmungsoder der Geschlechtsorgane. Häufig verläuft die Erkrankung auch klinisch unauffällig. Als erstes Bundesland konnte Bayern 2011 den Status der BHV1-Freiheit erlangen. Viele Länder folgten, sodass mittlerweile nur noch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Hamburg und auch Schleswig-Holstein hat große Fortschritte bei der Sanierung erzielt. 67

68 Die Landesregierung hat dafür bereits 2014 die BHV1-Landesverordnung neu gefasst, um die Sanierung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit zu beschleunigen. Die Eckpunkte der Verordnungsänderung sind: Ein Weideverbot für Tiere aus nicht BHV1-freien Betrieben, um Kontakt mit Tieren aus freien Betrieben auszuschließen (in Kraft seit 1. Juli 2014) Belegungsverbot für infizierte Kühe (Reagenten) und anschließende zeitnahe Entfernung aus den Betrieben (in Kraft seit 1. Juli 2014) Verbot der Impfung als Voraussetzung für die Anerkennung als BHV1-freie Region (Artikel 10-Status) gemäß Richtlinie 64/432/EG (seit 1. November 2014 in Kraft) Verbot der Einstallung nicht BHV1-freier Rinder: Dies betrifft seit 1.November 2014 nur BHV1 freie Tiere und ab 1. Juli 2015 nur ungeimpfte freie Tiere. 1.3 Überwachung und Bekämpfung mit dem Ziel, eine niedrige Häufigkeit des Auftretens der Erkrankung sicherzustellen Salmonellen-Infektionen der landwirtschaftlichen Nutztiere werden sowohl auf Ebene der Primärproduktion als auch im Rahmen der Schlachtung und Verarbeitung überwacht und bekämpft. Die Bekämpfung dieser Zoonose im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt durch Eigenkontrollen der Tierhalter im Schweine- und Geflügelsektor sowie durch amtliche Kontrollen. Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine Rinderkrankheit, die vor allem zu Verlusten bei Jungtieren führt. Mit dem Ziel der Schaffung BVD-unverdächtiger Bestände wird jedes Kalb direkt nach der Geburt auf das Virus untersucht, wodurch die Infektionen frühzeitig erkannt werden können und die Infektionsrate im Bestand insgesamt gesenkt wird. Durch die Vorgaben der Landesverordnung ist es in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden sowie den zuständigen Kreisveterinärämtern und praktizierenden Tierärzten in relativ kurzer Zeit gelungen, die Sanierung der Bestände intensiv und konsequent voranzutreiben. So sank die Zahl der Betriebe mit Reagenten von 413 im Februar 2014 auf 14 Milchviehbetriebe mit Reagenten im Juli Damit war erstmals die Schwelle von 99,8 Prozent aller Milchvieh- und Mutterkuhhalter in Schleswig-Holstein ohne Reagenten überschritten und das Land konnte Anfang Juli 2016 den Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region stellen. Die letzten Reagenten sollen bis Ende des Jahres 2016 aus den Beständen entfernt und die BHV1-Sanierung kann dadurch abgeschlossen werden. In der Folge wird Schleswig Holstein die Anerkennung als BHV1-freie Region erhalten. Damit wird ein großer Schritt für die Rindergesundheit im Land vollzogen und die Handelsbeschränkungen für schleswig-holsteinische Rinderzüchter und -halter gegenüber BHV1-freien Regionen werden aufgehoben. 68

69 1.4 Überwachung neu auftretender Tierkrankheiten Das Schmallenberg-Virus wurde erstmals 2011 in Deutschland nachgewiesen. Es befällt Wiederkäuer, also Rinder, Schafe, Ziegen und auch Wildwiederkäuer. Die Infektion kann bei trächtigen Tieren zu Aborten, Totgeburten oder missgebildeten und in der Regel nicht lebensfähigen Jungtieren führen. Obwohl der Erreger mit Viren verwandt ist, die in Asien und Afrika beheimatet sind, war das Schmallenberg-Virus bis 2011 unbekannt. Die Infektion mit dem Schmallenberg-Virus ist ein Beispiel für eine meldepflichtige Tierkrankheit. Tierhalter können ihren Bestand mittlerweile durch eine Impfung schützen. Das West-Nil-Fieber ist eine anzeigepflichtige virale Zoonose, die durch Stechmücken übertragen wird und bei Pferden, Wildvögeln und Menschen Erkrankungen verursachen kann. Das Virus stammt aus Afrika, wurde aber in den letzten Jahren auch in Süd- und Osteuropa bei Menschen und in Österreich 2008 bei Vögeln nachgewiesen. In Deutschland sind bisher keine Fälle festgestellt worden. 69

70 2. Tiergesundheit im Vorfeld der staatlichen Tierseuchenbekämpfung Tiergesundheit und das Tierwohl sind als grundgesetzlich verankertes Schutzgut untrennbar miteinander verbunden. Die Symbiose von Mensch und Nutztier kann letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn der Part des Menschen die art- und situationsgerechte Ausgestaltung von Umfeld und Ernährung unserer Nutztiere gewährleistet ist. Bei Nutztieren bestimmen der individuelle Leistungstyp und die Stoffwechsellage die erforderlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Haltung, Fütterung und Betreuung. Besondere Bedeutung kommt dabei den Veränderungen, die mit den rapiden tierzüchterischen Entwicklungen der zurückliegenden Jahre einhergegangen sind. Parallel zu den gestiegenen Bedürfnissen des Tieres hat sich auch das erforderliche Qualifikationsprofil bei den Tierhaltern entwickelt. Für die Beurteilung der Tiergesundheit in den landwirtschaftlichen Betrieben ist die Erhebung von tierbezogenen Daten von großer Bedeutung. Die innerbetriebliche Datenlage beschränkt sich aktuell zumeist auf leistungsbezogene Parameter wie Mastergebnisse, Reproduktionsraten, Milchproduktion oder die Zahl gelegter Eier. Die Datenerhebung dient also in der Regel der Beurteilung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs von Tierhaltungen. Die Erkennung von Herdenerkrankungen als deren Basis ist mangels Daten zum Gesundheitsstatus nur eingeschränkt möglich, Einzeltiererkrankungen werden unzureichend erkannt. Im Vergleich zum Bereich der staatlichen Tierseuchenbekämpfung liegen in diesem Segment für Schleswig-Holstein wenig belastbare Informationen darüber vor, wann in welchen Nutztierhaltungen aus welchem Grunde tiergesundheitliche Störungen auftreten. Mit den zunehmenden Herdengrößen und den züchterischen Entwicklungen der vergangenen Jahre hat die Bedeutung von s.g. Faktorenerkrankungen zugenommen. Dies sind schleichend einsetzende Leistungseinbußen, ggfs. mit nachfolgenden diffusen Herdenerkrankungen, die auf eine Vielzahl von Umweltdefiziten zurückgehen, welche jeweils einzeln nicht Erkrankungen auslösen würden. In der Summe aber wird das körpereigene Kompensationsvermögen überfordert. Zum Gegensteuern ist deshalb die Einschätzung der Situation am Tier erforderlich. Zur Früherkennung gewinnen Tierwohlindikatoren zusehends an Bedeutung. Die Erfassung, Dokumentation und Auswertung in spezialisierten Datenbanksystemen nimmt eine zentrale Rolle im modernen Herdenmanagement ein. 70

71 2.1 Rinderhaltung Die Tiergesundheit in der Rinderhaltung lässt sich beurteilen u.a. anhand der relativen Höhe der Kälberverluste (totgeborene und innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt verendete Kälber) und Schwergeburten sowie der Aufzuchtverluste bei Jungrindern. Ein weiterer wichtiger Indikator ist die Reproduktionsrate im Kuhbestand, d.h. der Anteil der jährlichen Neuzugänge (Erstkalbungen und Kuhzukäufe) am Durchschnittskuhbestand. Der Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.v. veröffentlichte für die Jahre 2013 und 2014 Angaben zu Kälberverlusten und Schwergeburten. Wegen der grundsätzlich verlustträchtigeren Trächtigkeits- und Geburtsverläufe bei Erstkalbinnen (Färsen) gegenüber Kühen sind die Angaben für diese beiden Gruppen getrennt dargestellt. Außerdem werden die Daten für männliche und weibliche Kälber separat erfasst, da es bei männlichen Kälbern wegen des im Vergleich zu Kuhkälbern meist größeren Enge im Geburtskanal häufiger zu Komplikationen kommt. Kälberverluste * und Schwergeburten 2013/2014 Rasse Jahr Verluste gesamt (%) Schwergeburten (%) Verluste gesamt (%) Schwergeburten (%) Kuhkalbungen Männliche Kälber Weibliche Kälber Schwarzbunte ,8 1,3 1,7 0, ,5 1,5 1,6 0,8 Rotbunte RH ** ,6 1,5 2,0 1, ,1 1,9 1,8 1,0 Rotbunte DN *** ,5 1,5 1,6 0, ,0 1,3 1,2 0,5 Angler ,2 1,2 1,9 0, ,0 1,7 1,3 0,7 Färsenkalbungen Schwarzbunte ,0 3,7 4,1 1, ,7 2,4 3,6 1,6 Rotbunte RH ,4 4,3 4,9 1, ,2 5,0 4,7 2,2 Rotbunte DN ,4 3,3 1,8 1, ,9 3,6 2,8 1,5 Angler ,4 3,3 4,7 1, ,8 2,0 4,9 1,2 Quelle: Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.v., Jahresbericht 2014 * Tot geborene und innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt verendete Kälber. ** Rotbunt Red Holstein *** Rotbunt Doppelnutzung 71

72 In den letzten Jahren ist besonders bei den Färsenkalbungen eine Zunahme der Kälberverluste zu verzeichnen. Die Ursachen sind vielgestaltig und reichen von der Enge des Geburtskanals beim erstgebärenden Muttertier bis hin z.b. zu Durchfallund Atemwegserkrankungen, meist kompliziert durch sekundäre Infektionen, bei den Kälbern. In der Praxis begegnen Tierhalter diesen Problemen durch gezielte Anpaarungen, durch verbesserte Geburts- und Aufzuchtpraxis und zunehmend auch durch den Einsatz von gesextem Sperma. Aufzuchtverluste [%] bei Jungrindern ,0 5,5 5,6 5,0 4,5 4,9 5,2 4,0 3,5 3,5 3,8 4,1 3, / / / / / / 2014 Quelle: Daten der Rinderspezialberatung; Bauernblatt (Ausgabe , S. 41 f.) ; Ergebnisse der Vollkostenauswertung der Rinderspezialberatungsringe in Schlewig-Holstein - Auswertungsjahr 2013/2014 ( Rinderreports/Rinderreport_ _Gesamt.pdf) Die Reproduktionsrate * in den Milchkuhherden ist rückläufig und lag 2014 seit geraumer Zeit erstmals unter 30 Prozent. Durch den geringeren Austausch von Milchkühen einer Herde wird die Nutzungsdauer / Langlebigkeit erhöht. Dies spricht für Verbesserungen der Langlebigkeit. Dieser Effekt wird erreicht, indem die Tiergesundheit verbessert und damit die s.g. Zwangsmerzung (Entfernung aus der Herde wegen Erkrankung) minimiert wird und indem die züchterische Merzung (Entfernung von Tieren aus der Herde, um Platz zu machen für Tiere mit einem verbesserten Genotyp) auf das wirtschaftlich sinnvolle Maß beschränkt wird. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit der Nutzung fortgeschrittener Laktationen, die einen erhöhten Milchertrag bei gleichzeitig steigender Rentabilität (durch sinkenden Anteil der Aufzuchtkosten) bieten. Die Kuhverluste stabilisierten sich bis 2014 im Mittel bei 4,2 %.Reproduktionsrate im Kuhbestand * Anteil der jährlichen Neuzugänge (Erstkalbungen und Kuhzukäufe) am Durchschnittskuhbestand 72

73 Reproduktionsrate [%] im Kuhbestand ,0 37,5 35,0 38,2 32,5 30,0 27,5 25,0 Reproduktionsrate 34,8 33,7 31,8 29, Quelle: Daten der Rinderspezialberatung; Bauernblatt (Ausgabe , S. 44 f.); Ergebnisse der Vollkostenauswertung der Rinderspezialberatungsringe in Schleswig- Holstein - Auswertungsjahr 2013/2014 ( Landwirtschaft/Tier/Rinder/Rinderreports/Rinderreport_ _Gesamt.pdf) Eine zu hohe Anzahl abgängiger Kühe bedeutet immer auch einen wirtschaftlichen Verlust für die Betriebe. Den Ursachen für die Abgänge ist der Landeskontrollverein Schleswig-Holstein e.v. in seinem Jahresbericht 2014 nachgegangen. Abgangsursachen im Milchkuhbestand (2014) Betriebsabgang 1 % 3 % 4 % Gesundheitliche Gründe (54%) Schlechte Melkbarkeit Hohes Alter Geringe Leistung 6 % Unfruchtbarkeit (23%) Sonstige Ursachen Verkauf zur Zucht 28 % 54 % Eutererkrankungen (13 %) Gesundheitliche Gründe Gliedmaßen- und Klauenerkrankungen (10 %) 4 % Andere Erkrankungen (8 %) Quelle: Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.v., Jahresbericht

74 Als wichtigster Grund für die Abgänge werden mit mehr als der Hälfte der Fälle gesundheitliche Gründe genannt. Geringe Leistung, schlechte Melkbarkeit, hohes Alter, der Verkauf zur Zucht oder der Betriebsabgang spielen mit jeweils einem bis sechs Prozent eine untergeordnete Rolle. Der zweitwichtigste Abgangsfaktor in fast einem Drittel der Fälle ist die nicht weiter differenzierte Gruppe der Sonstigen Ursachen. Neben einzelnen Erkrankungen, die zu Tierverlusten führen, bestehen Abgangsursachen vielfach in s.g. Produktionserkrankungen. Dies sind z.b. Störungen von Stoffwechsel, Tragapparat, Immunsystem, Reproduktion und Eutergesundheit, welche oft erst in der Summe klinisch manifest werden (s.g. Faktorenerkrankungen ). Tierzüchterische Entwicklungen der Leistung bedingen auch veränderte (steigende) Anforderungen von Milchkühen an ihre Pflege, Unterbringung und Versorgung. Wird das Betriebsmanagement dem nicht ausreichend gerecht, dann muss das Tier versuchen, solche Einflüsse zu kompensieren. Ggfs. geht dabei die Leistung des Tieres zurück. Gelingt eine Kompensation nicht, dann treten Erkrankungen auf, z.b. des Bewegungsapparates, Fruchtbarkeitsstörungen, Beeinträchtigungen der Reproduktion, Stoffwechsel- und Euterkrankheiten, Schwäche und reduzierte Immunantwort. Damit sind Produktionskrankheiten der zentrale Grund für den Abgang von Tieren aus der Milchviehherde. Sie betreffen als Herdenproblem größere Gruppen und besitzen zumeist ein eher diffuses Symptombild. Sie haben deshalb ein besonderes Schadenspotenzial und sind in der kurativen tierärztlichen Praxis therapeutisch besonders problematisch. Die Erscheinungen lassen sich insbesondere den folgenden sechs Clustern zuordnen: 1. Allgemeinbefinden, 2. Stoffwechsel (z.b. gehäufte Ketosen und Labmagenverlagerungen), 3. Immunsystem (z.b. erhöhte Entzündungsneigung und Parasitosen durch reduzierte Immunantwort), 4. Tragapparat (z.b. Klauenerkrankungen und Lahmheiten), 5. Reproduktion (z.b. Schwachbrünstigkeit, niedrige Trächtigkeitsraten) und 6. Eutergesundheit (reduzierte Milchmenge, reduzierte Milchinhaltsstoffe, Euterentzündungen). Eine abgeschlossene Studie * der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer und des MELUR mit Schwerpunkt in schleswig-holsteinischen Betrieben kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere Managementfaktoren in die Rindergesundheit einfließen und dass es keinen konkreten Auslöser für die o.g. Produktionskrankheiten in Milchkuhhaltungen gibt. ** Dies wurde in der rein schleswig-holsteinischen Checklistenstudie Rindergesundheit *** bestätigt. * ** Abschlusssymposium vom , TiHo Hannover, Bedeutung von Clostridium botulinum bei chronischem Krankheitsgeschehen *** 74

75 Im Interesse des einzelnen Betriebes sollten die relevanten Informationen zu den Clustern transparent vorliegen. In der Praxis ist dies aber gerade zu den Clustern 1 bis 5 schwierig. Abweichend lässt sich die Eutergesundheit von Milchkühen (Cluster 6) anhand des somatischen Zellgehaltes beurteilen. Als somatische Zellen werden körpereigene Zellen in der Milch bezeichnet. Diese Zellen stammen aus dem Blut oder Körpergewebe der Kuh. Jede Milch enthält somatische Zellen, doch liegen diese höher als Zellen/ml Milch, kann dies ein Indiz für eine Eutererkrankung sein. Ein erhöhter Zellgehalt bedeutet auch ohne klinische Entzündungsanzeichen eine Leistungsminderung und damit einen wirtschaftlichen Schaden für den landwirtschaftlichen Betrieb. Bei mehr als somatischen Zellen im Gemelk des Einzeltieres wird die Erkrankung klinisch und geht mit erkennbaren Veränderungen der Milchbeschaffenheit einher. Die somatischen Zellgehalte in Einzelgemelk und in der Herdensammelmilch/Tankmilch sind aufgrund des Verdünnungseffektes bei der Herdensammelmilch unterschiedlich zu bewerten. 56 Prozent der Betriebe wiesen 2014 bei mindestens einer Prüfung in der Herdensammelmilch somatische Zellgehalte von Zellen/ml oder darüber auf. 6,1 % der angeschlossenen Betriebe wiesen in fünf oder mehr Einzelprüfungen entsprechende Werte auf. Das Herdenmittel betrug in Schleswig-Holstein im Jahre 2014 ca Zellen/ml Anlieferungsmilch und war damit gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Dabei zeigten Tiere in Betrieben mit hoher Milchleistung tendenziell geringere Zellgehalte. Dies spricht insbesondere für eine effektivere Wahrung der erforderlichen Euterhygiene. 75

76 Somatischer Zellgehalt [n/ml] in der Anlieferungsmilch in Relation zur mittleren Herdenleistung (2014) mittlerer Zellgehalt in der Herde bis u.m. mittlere jährliche Herdenleistung (kg Milch) Quelle: Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.v., Jahresbericht 2014 Die geringeren somatischen Zellgehalte in der Anlieferungsmilch von Betrieben mit höherer durchschnittlicher Herdenleistung lassen annehmen, dass die Rahmenbedingungen der schleswigholsteinischen Milchkuhhaltung in hochleistenden Herden für die Eutergesundheit günstiger sind als in minderleistenden Betrieben. Mit wachsender Herdengröße nimmt das Risiko von Euterentzündungen ab. Der Anstieg der Zellgehalte in besonders großen Betrieben könnte darauf hindeuten, dass hier die gebotene Betreuungsintensität nicht mehr in gleichem Maße erreicht wird. Somatischer Zellgehalt [n/ml] der Anlieferungsmilch in Relation zur Betriebsgröße (2014) mittlerer Zellgehalt in der Herde bis 39 bis 59 bis 79 bis 99 bis 139 bis u.m. Kuhzahl Quelle: Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.v., Jahresbericht

77 Die zunehmende Bedeutung von Produktionskrankheiten in den Milchviehherden zeigt, dass die Kompensation durch Managementmaßnahmen (Haltung, Fütterung) möglicherweise nur unvollständig gelingt. Dem Anstieg der Milchleistung des Einzeltieres in den zurückliegenden Jahrzehnten steht eine zu geringe mittlere Nutzungsdauer gegenüber. Das mittlere Abgangsalter der schleswig-holsteinischen Kühe betrug ausweislich des Jahresberichtes des Landeskontrollverbandes Schleswig-Holstein e.v. für 2014 lediglich 5,8 Jahre, bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 2,9 Laktationen. Etwa ein Viertel der Erstkalbungen erfolgt im Alter bis zu 25 Lebensmonaten, ein Drittel erfolgt im Alter von von 26 bis 28 Monaten. Die übrigen Kalbungen erfolgen im Laufe der folgenden 12 Monate. Auf die z.t. deutlichen Rasseunterschiede sei an dieser Stelle verwiesen. Auf der Basis von Felddaten sowie unter Berücksichtigung von Merzungsstrategien und anzustrebendem züchterischen Fortschritt werden ökonomisch sinnvolle Nutzungsdauern von sieben oder mehr Laktationen empfohlen *. Mit den derzeit üblichen Merzungsansätzen (jährliche Remontierungsraten bei 30 % des Milchkuhbestandes) sind solche Ziele aber nicht zu erreichen. Dies gilt für die Lebenseffizienz (Milchleistung je Lebenstag) entsprechend: Sie betrug im Mittel der Abgangskühe ,1 kg Milch pro Tag, anzustreben wären aber rasseabhängig Lebensleistungen der Abgangskühe von mindestens 13 kg Milch je Lebenstag. Damit eine solche Lebensleistung erreicht werden kann, müsste der Anteil abgegangener Kühe am Anfangsbestand der Milchkuhherden (2014 lt. LKV-Jahresbericht: 34,8%) deutlich gesenkt werden. * Mißfeldt, P. D. F. & Kuwan, D. K., Lange melken rechnet sich, DLG-Mitteilungen, 2015, 62 f. 77

78 2.2 Schweinehaltung Betriebsrichtung Sauenhaltung und Ferkelproduktion Indikatoren für die Tiergesundheit in Betrieben mit Sauenhaltung und Ferkelproduktion sind: Remontierung: geringere Werte zur Verlängerung der Nutzungsdauer anzustreben Sauenverluste: geringere Werte im Interesse von Tiergesundheit und Nutzungsdauer anzustreben Aufgezogene Ferkel pro Sau und Jahr: höhere Werte im Sinne von Vitalität und Effizienz anzustreben Saugferkelverluste: geringere Werte als Ausdruck eines tiergerechten Trächtigkeits- und Geburtsmanagments anzustreben Aufzuchtverluste: geringere Werte als Ausdruck eines tiergerechten Säuge- und Aufzuchtmanagements anzustreben. Die nachstehenden Angaben sind dem Schweinereport 2014 der Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein entnommen und basieren auf der Auswertung der Daten der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein. e.v. Geburten, Verlustraten und Sterblichkeit in der Ferkelproduktion Wirtschaftsjahr 2011/ / /2014 Anzahl Betriebe durchschn. Anzahl Sauen pro Betrieb Remontierung * [%] 44,8 46,7 46,7 Sauenverluste [%] 7,9 8,3 7,9 lebend geborene Ferkel pro Wurf 14,0 14,1 13,9 lebend geborene Ferkel pro Sau und Jahr 32,4 32,7 34,0 aufgezogene Ferkel pro Sau und Jahr 27,2 26,9 28,3 Gesamtverluste [%] 17,1 16,9 16,9 - davon Saugferkelverluste [%] 14,5 14,4 14,6 - davon Aufzuchtverluste [%] 2,6 2,5 2,3 * Quelle: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Schweinereport Anteil der Jungsauen eines Bestandes, welche für den Erhalt des Durchschnittssauenbestandes eingesetzt werden. 78

79 Die Entwicklung der Erfolgsgröße abgesetzte Ferkel aller Betriebe und der 25 Prozent ökonomisch erfolgreichsten Betriebe in Schleswig-Holstein (jeweils mit angeschlossener Ferkelaufzucht) seit 2003 ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung. Sie zeigt, dass die Zahl der abgesetzten Ferkel je Sau und Jahr in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Die Steigerung betraf Durchschnittsbetriebe und besonders erfolgreiche Betriebe in etwa gleichem Maße. In dieser Zeit entwickelten sich die Saugferkelverluste uneinheitlich, aber tendenziell sinkend von 15,5 Prozent in den Jahren 2003/2004 bis auf den aktuellen Wert von 14,6 Prozent. Abgesetzte Ferkel je Sau und Jahr (AGF / SuJ) und Saugferkelverluste [%] AGF/SuJ ,6 15,4 Saugferkelverluste % 28 15,2 26 5, , ,6 AGF Mittelwert 20 14,4 AGF 25% erfolgreiche 18 14,2 Saugferkelverluste % 2003/ / / / / / / / / / /14 Quelle: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Schweinereport

80 Nachfolgend sind die Reproduktionsergebnisse in schleswig-holsteinischen Betrieben (Wirtschaftsjahr 2013/2014) mit unterschiedlichen Wurfgrößen dargestellt. Betriebe mit geringerer Zahl abgesetzter Ferkel zeichneten sich gegenüber Betrieben mit hoher Anzahl abgesetzter Ferkel durch eine geringere Zahl lebend geborener Ferkel, weniger Würfe pro Sau und Jahr, weniger abgesetzten Ferkeln je Sau und Jahr bei zugleich höheren Saugferkel- und Aufzuchtverlusten aus. Reproduktion und Verluste in der Ferkelproduktion nach abgesetzter Ferkelzahl Abgesetzte Ferkel / Sau und Jahr (2013/2014) bis 26,5 26,5-28,5 28,5-30,5 ab 30,6 Betriebe Sauen gesamt Sauen pro Betrieb Remontierung 1 [%] 45,3 40,5 44,1 46,5 Lebend geborene Ferkel pro Wurf 13,5 14,0 14,9 15,4 Würfe pro Sau und Jahr 2,20 2,30 2,34 2,41 Saugferkelverluste [%] 16,6 15,1 15,3 13,0 Sauenverluste [%] 9,3 7,1 8,6 8,2 Abgesetzte Ferkel pro Sau und Jahr 24,8 27,4 29,6 29,3 Aufzuchtverluste [%] 3,1 2,4 2,8 2,0 Verkaufte Ferkel 23,7 26,5 28,5 31,2 Quelle: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Schweinereport Anteil der Jungsauen des Bestandes für den Erhalt des Durchschnittssauenbestandes 80

81 2.2.2 Betriebsrichtung Schweinemast In der Schweinemast flossen im Wirtschaftsjahr 2013/2014 1,1 Millionen Tiere in die Auswertung ein. Dies liegt über dem Vorjahresniveau. Berücksichtigt wurden 253 Betriebe (Vorjahr: 248) mit im Mittel Mastplätzen pro Betrieb (Vorjahr: 1.484). Die Verluste (mittlere Mastdauer: 107 Tage, Vorjahr: 109 Tage) betrugen 2,94% (Vorjahr: 3,02 %). Nachfolgend sind Betriebsergebnisse in schleswigholsteinischen Betrieben für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 mit unterschiedlichen Tageszunahmen dargestellt. Dabei waren das Anfangsgewicht von ca. 30 kg und das Mastendgewicht von ca. 120 kg vergleichbar. Die Reduzierung der Verluste bei zeitgleich verbesserter Futterverwertung sprechen für eine qualitative Verbesserung der Tierhaltung. Erzeugung und Verlustraten der Schweinemast nach Tageszunahmen Tägliche Zunahmen [g] (2013/2014) bis ab 920 Betriebe Mastplätze / Betrieb Verk. Schweine / Betrieb Umtriebe 1 2,49 2,72 2,86 2,90 3,10 3,08 Verluste (Anteil der Einstallung) [%] 4,37 3,35 2,65 2,99 2,54 2,45 Quelle: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Schweinereport Anzahl jährlicher Mastzyklen 81

82 2.3 Spezifischer Impfschutz / Impfprogramme Auch ohne das Auftreten von Tierseuchen im engeren Sinne beeinflussen in Abhängigkeit von der Immunsituation unterschiedliche Erreger die Häufigkeit von Erkrankungen in der Nutztierhaltung. Über den Einsatz von Tierimpfstoffen als verschreibungspflichtige Tierarzneimittel entscheidet stets der Tierarzt. Für prophylaktische Impfprogramme gegen diverse spezifische Infektionen stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. In der nachstehenden Tabelle sind Beispiele für Rinder, Schafe und Schweine aufgeführt. Die dort genannten Erreger treten verbreitet auf. Zur Häufigkeit der Erkrankungen bestehen keine systematischen Aufzeichnungen. 82

83 Bei Rindern, Schafen und Schweinen durch spezifische Erreger ausgelöste Erkrankungen, für die zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen * Tierart Erkrankungsbild Erreger Rind Durchfallerkrankungen der Kälber und Jungtiere Kälbergrippe, Rindergrippe (syn. Enzootische Bronchopneumonie) Glatzflechte (syn. Trichophytie) Enterotoxämie Rauschbrand Pararauschbrand Bradsot Tetanus Infektiöse Hämoglobinurie Euterentzündungen (syn. Mastitis) Rotaviren, Coronaviren, Escherichia coli u.a. Parainfluenza-3-Virus, Mannheimia haemolytica, Pasteurella multocida Trichophyton spp. (Pilz) Diverse Clostridienarten Colibakterien, Streptokokken Schaf Enterotoxämie Rauschbrand Pararauschbrand Bradsot, Tetanus, Infektiöse Hämoglobinurie Durchfallerkrankung / Colibazillose Moderhinke Diverse Clostridienarten Escherichia coli Dichelobacter nodosus Schwein Porzines reproduktiv-respiratorisches Syndrom (PRRS) Atemwegserkrankungen mit Temperaturerhöhung Störungen der Immunabwehr Fruchtbarkeitsstörungen (Umrauschen, Aborte, Totgeburten, Lebensschwäche der Ferkel) Porcine Circo Virus Diseases (PCVD) und Porcine Circo Virus Associated Deseases (PCVAD) fiebrige Erkrankung der Atemwege und Schleimhäute bei Ferkeln deutlich reduziertes Wachstum Aborte in der Sauenhaltung Faktorenerkrankung (häufig vergesellschaftet z.b. mit PRRS, APP und/oder Mykoplasmeninfektionen PRRS-Virus (PRRSV), mehrere Subtypen Insb. Porzines Circovirus Typ 2 (PCV2) * Liste der vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Tierimpfstoffe (Auszug) 83

84 2.4 Runder Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung Der Runde Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung, der 2013 vom Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ins Leben ge-rufen wurde, geht Tierschutz relevante Themen konkret an. Personen, die aus unterschiedlichster Sicht mit Tierschutz befasst sind, kommen zum Runden Tisch zusammen, um aktuelle Themen des Tierschutzes aufzugreifen und die zuvor in Arbeitsgruppen geleistete Detailarbeit weiterzutragen. Derzeit sind die Arbeitsgruppen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung aktiv. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes, des Tierschutzes, der Forschung und der verbundenen Dienstleistung (Tierärzteschaft, Viehhandel, Schlachtbetriebe) zusammen. Um der Arbeit des Runden Tisches immer wieder neue Impulse zu geben, werden externe Referentinnen und Referenten zu den Plenumssitzungen oder in die Arbeitsgruppen eingeladen. Auf diese Weise wurde beispielsweise über Kosten des Tierschutzes mit konkretem volkswirtschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Bezug diskutiert; an anderer Stelle zum Thema Veröden von Hornanlagen neugeborener Kälber wurde Sachverstand aus einem anderen Bundesland hinzugezogen. Exemplarisch kann auf folgende besonders behandelte Themen hingewiesen werden: Arbeitsgruppe Rinderhaltung Die Arbeitsgruppe Rinderhaltung hat sich mehrfach mit der Entfernung der Hornanlagen von Kälbern auseinander gesetzt. Die Ergebnisse wurden vom MELUR mit bundesweiten Entwicklungen zusammengeführt und mündeten in einen Erlass. Zur Schlachtung tragender Rinder wurde aus der Arbeitsgruppe heraus über den Runden Tisch ein Landeskodex entwickelt, der inzwischen Nachfolger in ganz Norddeutschland gefunden hat. Arbeitsgruppe Schweinehaltung Die Arbeitsgruppe Schweinehaltung setzt sich ebenso wie ein Forschungsprojekt der CAU Kiel sehr intensiv mit der Verhinderung von Schwanzbeißen und Kannibalismus auseinander. Ergebnisse sollen im Herbst 2016 vorgelegt werden. Die Tötung nicht überlebensfähiger Schweine war ein weiteres bestimmendes Thema, das in entsprechende Empfehlungen an den Runden Tisch mündete. Arbeitsgruppe Geflügelhaltung Die Arbeitsgruppe Geflügelhaltung hat sich mehrfach z.b. mit dem Kürzen der Schnabelspitzen bei Legehennen befasst und dazu Beschlüsse gefasst, die über den Runden Tisch in einen Erlass des MELUR mündeten. Auch hinsichtlich der Fußballengesundheit bei Masthühnern führten die Auseinandersetzungen der Arbeitsgruppe zu einem Erlass des Ministeriums. Das Töten männlicher Eintagsküken war mehrfach Thema. 84

85 2.5 Zootechnische Eingriffe Über die Notwendigkeit so genannter vorbeugender zootechnischer Eingriffe bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird seit einiger Zeit intensiv beraten. Maßnahmen, die nach dem Wortlaut des Tierschutzgesetzes nur für den Einzelfall vorgesehen sind, finden mehr und mehr als Routinemaßnahme Eingang in die landwirtschaftliche Praxis. Dabei wird ein tierschutzrechtliches Spannungsfeld deutlich, dass es dringend einer Lösung bedarf. So wird die Durchführung von Amputationen und Eingriffen wie z. B. das Kürzen von Oberschnäbeln beim Geflügel oder das Kürzen von Schwänzen bei Schweinen damit begründet, dass dadurch ein größeres Risiko in diesem Fall Schäden aufgrund von Kannibalismus verhindert wird. Denn wenn auf diesen Eingriff verzichtet wird und es später zu Verletzungen der Tiere untereinander kommt, ist dies für die Tiere im Ergebnis wesentlich belastender. Kupieren von Schwänzen bei Schweinen Das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln ist ein nichtkurativer Eingriff, der weit über veterinärmedizinische Aspekte hinaus große Bedeutung hat. Das Kürzen ist nach dem Tierschutzgesetz nur erlaubt, wenn der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Die Praxis hat sich bei der Haltung insbesondere in konventionellen Systemen jedoch dahin entwickelt, dass das Kupieren der Schwänze zum Schutz des Tieres und anderer Tiere als stets notwendig angesehen wird, um dem Schwanzbeißen als Verhaltensanomalie zu begegnen. Die Wissenschaft geht davon aus, dass das Schwanzbeißen ein multifaktorielles Geschehen ist. Schwanzbeißen wird gefördert durch bestimmte Mykotoxine im Futter, unzureichendes Beschäftigungsmaterial oder zu dichte Belegung in Mastbuchten, durch genetische Dispositionen, ungeeignete Luftführung und Schadgase sowie durch ungeeignetes Stallklima. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, der Landwirtschaft Lösungen aufzuzeigen, die das Kupieren von Schwänzen bei Schweinen vermindert bzw. gänzlich vermieden werden kann. Im Vordergrund bei diesem Thema steht in Schleswig-Holstein die Gemeinsame Vereinbarung zum Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkupieren beim Schwein von MELUR, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Bauernverband Schleswig- Holstein sowie Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein. Mit einem Drei-Stufen-Plan sollen die Bemühungen zum Verzicht auf das routinemäßige Kupieren der Ferkelschwänze umgesetzt werden. Basis sind die Praxisstudie von Prof. Krieter (CAU) sowie ein Beratungskonzept unter Federführung der Landwirtschaftskammer und der Schweinespezialberatung. Eine Evaluation soll im Herbst 2016 erfolgen. Bereits gewonnene Zwischenergebnisse zeigen eine deutliche Verminderung des Schwänzebeißens bei den Ferkeln, die Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh, Heu und Silage täglich frisch (ohne Stallgeruch) zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die zusätzliche Gabe eines Raufutters wurde von den Saugferkeln gut angenommen und verringerte die Verletzungsrate. Allerdings konnte nach den aktuellen Zwischenergebnissen nur eine Verbesserung und keine Unterlassung des Beißgeschehens beobachtet werden. Als beginnender Zeitpunkt für das Aggressionsverhalten wurde die dritte bis vierte Woche nach dem Absetzen festgestellt. 85

86 Ferkelkastration Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 wurde die Ausnahmeregelung für das Kastrieren ohne Betäubung von unter acht Tage alten männlichen Schweinen aufgehoben. Gemäß den Übergangsvorschriften darf sie aber noch bis zum 31. Dezember 2018 angewendet werden. Sie wird vorgenommen, um die Entwicklung von unerwünschtem sexuellem oder aggressivem Verhalten zu verhindern und um das Fleisch frei von Ebergeruch zu halten. Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration. Das Bundesministerium kann entsprechend der Ermächtigung im Tierschutzgesetz eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration durch andere Personen als Tierärzte durch Verordnung regeln. Die Notwendigkeit einer solchen Verordnung wird sich dann auch in Abhängigkeit vom Stand der Alternativmethoden ergeben. Enthornen bei Rindern Nach dem Tierschutzgesetz ist das Entfernen der Hornanlage von Kälbern im Einzelfall zulässig, wenn der Eingriff nach tierärztlicher Indikation geboten oder für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Sind die Tiere unter sechs Wochen alt, ist eine Betäubung dabei nicht erforderlich. Es sind jedoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. 86 In der Agrarministerkonferenz am 20. März 2015 haben die Länder einstimmig beschlossen, dass zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Reduzierung von Schmerzen und Leiden neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Sedativa als verpflichtend anzusehen ist. Dieser Sichtweise hat sich der Bund angeschlossen und erklärt, dass die Abgabe von Sedativa durch den Tierarzt zur Anwendung im Rahmen des Enthornens von Kälbern durch den Tierhalter tierarzneimittelrechtlich zulässig ist. Entsprechend dieser Beschlusslage ist die Enthornung von Kälbern unter Gabe von Sedativa und Schmerzmitteln durchzuführen. In einem Erlass des MELUR vom Mai 2015 ist dies entsprechend festgehalten. Ein Verstoß gegen dieses Fachrecht löst Cross Compliance-Relevanz aus, d.h. bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift kann es zu Abzügen bei den EU-Betriebsprämien kommen.

87 Eine Möglichkeit, die Problematik der Enthornung vom Anfang an zu entgehen, ist die Züchtung und Haltung hornloser Rinder. Aber auch die Haltung behornter Rinder ist durch verbessertes Herdenmanagement und Weidehaltung grundsätzlich möglich. Amputieren von Schnäbeln bei Hühnern Als ursprüngliche Steppentiere mit relativ geringer Nahrungsgrundlage ist es den Hühnern angeboren, alles anzupicken, auch ihre Artgenossen. Das Schnabelspitzenorgan ist wichtig zur Prüfung der aufgenommenen Nahrung und bei der Gefiederpflege. Hühnervögel benutzen die besonders harte Hornscheide des Oberschnabels auch als Waffe, um die Rangordnung innerhalb der Herde festzulegen. Die Rangordnung ist auf Grund der Herdengrößen in den Ställen jedoch instabil, so dass es während der gesamten Haltung zu Hackordnungskämpfen kommt. Dabei können sich die Tiere erheblich verletzen. Ein Kürzen der oberen Schnabelspitze vermindert die Verletzungsgefahr und reduziert das Federpicken innerhalb der Herde. In Deutschland und der EU, aber auch weltweit, werden in der konventionellen Hühnerhaltung den unter zehn Tage alten Küken von Legehennen weitverbreitet die Schnabelspitzen gekürzt, um Verletzungen und Todesfälle aufgrund von Federpicken und Kannibalismus zu vermeiden. Die heute gängige Methode ist ein Infrarot/Laserverfahren, das die Zellen der Oberschnabelspitze molekular schädigt, wodurch die Versorgung der Zellen unterbrochen wird, so dass sie nach einigen Tagen absterben. Ober- und Unterschnabel haben so annähernd die gleiche Länge, aber der Schnabel ist trotz Schnabelschluss als Waffe entschärft. Abweichend vom grundsätzlichen Verbot des Amputierens von Körperteilen nach dem Tierschutzgesetz kann für das Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken eine Erlaubnis erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Federpicken und Kannibalismus bei Legehennen haben multifaktorielle Ursachen. Es gibt keine Einzelmaßnahmen, deren Umsetzung zur Einstellung der Verhaltensanomalien führen wird. Um dem Federpicken und Kannibalismus vorzubeugen bzw. in Problemfällen wirksame Notfallmaßnahmen einleiten zu können, arbeiten die Behörden in Schleswig-Holstein bei der Kontrolle schon heute nach den Empfehlungen des Landes Niedersachsen ( Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus zum Verzicht auf Schnabelkürzen bei Jung- und Legehennen ). Es ist davon auszugehen, dass ein Verzicht auf das Schnabelkupieren zu höheren Produktionskosten führen wird, da beispielsweise erhöhte Kosten für qualitativ höherwertiges Futter, Kosten für eine Beratung der Tierhalter und höhere Aufwendungen im Management zu erwarten sind. In Schleswig-Holstein befinden sich nur einige wenige Brütereien. Jedoch wollen auch hier alle Beteiligten einen baldigen Ausstieg aus dem Kürzen von Schnabelspitzen; die Arbeitsgemeinschaft Geflügel des Runden Tisches Tierschutz in der Nutztierhaltung hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Im Juli 2015 haben das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Geflügelwirtschaft eine Vereinbarung * zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen unterschrieben. In der Vereinbarung verpflichtet sich die Geflügelwirtschaft, auf das Kürzen der Schnäbel von Lebehennen und Mastputen zu verzichten und zusammen mit dem Bund verstärkt in den Bereichen Forschung, Modell- und Demonstrationsvorhaben zu arbeiten. Ab dem 1. August 2016 dürfen nach der Vereinbarung bei den Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, in den Brütereien keine Schnäbel mehr gekürzt werden. * Broschueren/VereinbarungVerbesserungTierwohl.pdf? blob=publicationfile 87

88 3 Tierarzneimittelwesen (einschließlich Antibiotika) In Schleswig-Holstein ist das MELUR im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Bereich Lebensmittelsicherheit) und im Rahmen der Tiergesundheit und des Tierschutzes für die Tierarzneimittelüberwachung als Fachaufsichtsbehörde verantwortlich. Vor Ort wird die Überwachung des Verkehrs von Tierarzneimitteln zentral vom Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und seiner Verordnungen durchgeführt. Hersteller und Händler von Tierarzneimitteln hingegen unterliegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung und seinem unterstellten Bereich. Die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren muss vor allem vor Ort bei Tierhaltern und Tierärzten, aber auch bei Fütterungsarzneimittelherstellern, im Einzelhandel wie zum Beispiel Zoofachgeschäften und bei Tierheilpraktikern überwacht werden. Insbesondere die Überprüfung der durch den Tierarzt und Tierhalter dokumentierten Abgabe und Anwendungen von Tierarzneimitteln sowie die Kontrolle der Stall- und der tierärztlichen Hausapotheken spielen dabei eine wichtige Rolle. Grundlage der Überwachung ist 64 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG), wonach tierärztliche Hausapotheken in der Regel alle zwei Jahre und alle anderen genannten Betriebe bzw. Einrichtungen nach Risiko orientiertem Ansatz regelmäßig und unangekündigt zu kontrollieren sind. Darüber hinaus wird der Arzneimitteleinsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren auf der Grundlage des nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) stichprobenartig überprüft. Zur Rückstandsuntersuchung werden Proben bei lebenden Tieren im Erzeugerbetrieb und bei geschlachteten Tieren im Schlachtbetrieb entnommen. Durch dieses Vorgehen soll insbesondere festgestellt werden, ob ausschließlich Tierarzneimittel in den Betrieben eingesetzt werden, deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren zugelassen ist, ob der Einsatz der Tierarzneimittel bestimmungsgemäß erfolgt und ob die Wartezeiten eingehalten werden. Eine spezielle Überwachung des Einsatzes von Antibiotika über den dargestellten Rahmen hinaus war früher wegen fehlender rechtlicher Grundlagen und fehlender Datenerfassung nicht möglich. Mit der DIMDI-Arzneimittel-Verordnung * wurde zunächst die Voraussetzung für die Erfassung der bundesweit nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen aufgeschlüsselten Antibiotikaabgabemengen geschaffen wurden bundesweit t (2013: t) antimikrobiell wirksame Stoffe von den Herstellern an die tierärztlichen Anwender abgegeben. Während der Einsatz bestimmter Antibiotikastoffgruppen sinkt, hat die Abgabemenge der für die Therapie beim Menschen besonders bedeutenden Antibiotikaklassen (z.b. Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation) jedoch nicht abgenommen und stagnierte 2014 auf dem Niveau des Vorjahres. * Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information 88

89 Am 1. April 2014 trat zusätzlich die 16. Novelle des AMG in Kraft, deren Kernstück die Antibiotika- Datenbank ist: eine gemeinsame, bundeseinheitliche und zentral arbeitende Datenbank der Länder. Sie ist ein Werkzeug zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Masttierhaltung und wurde als weiteres Modul der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) entwickelt. Tierhalter von zum Zwecke der Mast gehaltenen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten müssen seit dem zweiten Halbjahr 2014 ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich ihre Bestandsdaten und alle Antibiotikaanwendungen ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Aus den Meldungen wird für jeden Betrieb und jede Nutzungsart die individuelle betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit (BHT) ermittelt. Der Tierhalter vergleicht seinen individuellen Index mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen. Sofern der Betrieb mit seiner betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2 liegt, muss der Tierhalter einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des betrieblichen Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Mit der Gesetzesänderung soll der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast reduziert, der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren gefördert und verbessert sowie den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb, ermöglicht werden, um das Risiko für die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit errechnet aus allen betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten des jeweiligen Halbjahres die bundesweiten halbjährlichen Therapiehäufigkeits-Indizes für jede Nutzungsart als sogenannte Kennzahl 1 und Kennzahl 2. Durch die der Kennzahl 2 zugrunde liegende Berechnung werden statistisch immer bundesweit 25 % der Mastbetriebe über der Kennzahl 2 liegen und somit im Vergleich sehr viele Antibiotika anwenden, selbst wenn das Gesamtniveau der Therapiehäufigkeiten sinkt und damit das Ziel der Antibiotikaminimierung erreicht wird. 89

90 Teil IV Umweltaspekte der Nutztierhaltung Der vierte Teil der Faktensammlung widmet sich den Umweltaspekten der Nutztierhaltung. Neben Informationen über die Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere mit Futter und dessen Herkunft geht dieser Teil der Veröffentlichung auch auf die Entwicklung des Gülle- und Festmistanfalls in Schleswig-Holstein ein. Darüber hinaus werden gesetzliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen thematisiert und die verschiedenen Emissionen und Immissionen, die im Zusammenhang mit der Tierhaltung entstehen, im Einzelnen dargestellt. 90

91 Inhalt 1 Futterversorgung Wie viel Futter wird zur Mast in Schleswig-Holstein benötigt? Welcher Anteil wird selbst produziert? Welcher Anteil wird importiert und woher? 96 2 Wie hat sich das errechnete Gülle-/ Mistaufkommen in den letzten 30 Jahren entwickelt? Daten zum Gülle-/Mistaufkommen Berechnung des Thünen-Instituts Daten aus der Agrarstatistik Gülle- und Festmistausbringung in landwirtschaftlichen Betrieben Einarbeitung von Gülle Abdeckung von Güllelagern Rinder- und Schweinehaltung nach Spaltenböden- und Festmistanteil Welche Stoffeinträge und -austräge (Immissionen/ Emissionen) entstehen im Zusammenhang mit Tierhaltungsanlagen? Ammoniak Gerüche Stäube Bioaerosole Lärm Nitrataustrag aus Wirtschaftsdüngern Rechtliche Grundlagen Aktuelle Situation in Schleswig-Holstein Wie hoch ist der Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein verursacht wird? Datenerfassung und Methodik der Treibhausgas-Bilanzierung in der Landwirtschaft Ergebnisse zu den Methanemissionen aus der Tierhaltung in Schleswig-Holstein Ergebnisse zur Entwicklung der Distickstoffoxidemissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein Ergebnisse zur Entwicklung der gesamten Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein Regelungen zur Errichtung von Tierhaltungsanlagen Welche Regelungen sind bei der Errichtung neuer Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen? Gibt es Regelungen zur Minderung von Geruchsemissionen aus Tierhaltungsanlagen? Welche Regelungen gibt es zur Abluftreinigung? Was ist bei der Tierhaltung zum Schutz der Gewässer zu beachten? Wie viele Stallbauten wurden bisher insgesamt nach BImSchG-Verfahren errichtet?

92 1. Futterversorgung 1.1 Wie viel Futter wird zur Mast in Schleswig-Holstein benötigt? Regelmäßige regionale Versorgungsbilanzen für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte erstellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Diese Bilanzen enthalten u.a. die regionale Inlandserzeugung für Futterzwecke (aufgegliedert bis auf Länderebene), die Herstellung von Mischfuttern, die Datenbasis zur Ermittlung des Futterverbrauchs und den regionalen Verbrauch von Futtermitteln. In den letzten Jahren wurden allerdings keine regionalen Futtermittelbilanzen mehr erstellt, so dass Daten zu den letzten Wirtschaftsjahren leider nicht verfügbar sind. Der für die Tierarten ausgewiesene Futterverbrauch ist differenziert nach Viehbestandsgruppen und wird entsprechend der regionalen tierischen Leistung unter Berücksichtigung von Fütterungsempfehlungen aus der Fachliteratur berechnet. Bei der Berechnung der Ausgangsdaten wird innerhalb der Grundfuttererzeugung und der Erzeugung von Marktprodukten zwischen den wichtigsten Futtermittelgruppen unterschieden: Die unterschiedlichen Futtermittel werden einheitlich auf eine Getreideeinheit (GE) 1 umgerechnet, um einen einheitlichen Bewertungsmaßstab abzubilden. Es erfolgt keine Berechnung innerhalb der Tierarten für z.b. Milcherzeugung oder Rindermast, sondern nur auf Basis der Tierart Rinder. 1 Getreideeinheit: Einheit zur Berechnung der Produktion eines landwirtschaftlichen Betriebes oder der Landwirtschaft in einem Gebiet. Die Benutzung der GE ermöglicht die Zusammenfassung einzelner Erzeugnisse zu einem Gesamtwert. Dabei werden die tierischen Erzeugnisse nicht nach ihrem eigenen Energiegehalt, sondern nach dem Energiegehalt des Futters bewertet, das durchschnittlich zur Erzeugung erforderlich ist. Futtergerste gilt bei der Berechnung als Basiseinheit: 1 dt Futtergerste = 1,00 dt GE. Alle anderen pflanzlichen oder tierischen Erzeugnisse werden nach einem festgelegten Schlüssel in GE umgerechnet. So sind 1 dt Kartoffeln = 0,22 dt GE, 1 dt Raps = 2,46 dt GE, 1 dt Schwein = 3,50 GE, 1 dt Eier = 2,57 dt GE, 1 dt Vollmilch = 0,86 dt GE. Bei Grundfutter handelt es sich um Futterpflanzen des Grünlandes (z.b. Grassilage) oder des Ackerfutterbaus (z.b. Silomais). Es wird im Allgemeinen auf dem eigenen Betrieb erzeugt. Die Grundfuttererzeugung wird anhand der nach Ländern ausgewiesenen Anbauflächen und Erträgen berechnet. Marktprodukte werden nach energie- und eiweißreichen Futtermitteln unterschieden. Energiereiche Futtermittel sind z. B. Getreide, Nebenprodukte der Mehl- und Zuckerherstellung sowie Maniokprodukte. Eiweißreiche Futtermittel dagegen sind im Wesentlichen Hülsenfrüchte sowie Ölsaaten und Nebenerzeugnisse der Ölsaaten (z. B. Soja, Raps, Palmkern). 92

93 Die aktuellsten Daten für den regionalen Futterverbrauch in Schleswig-Holstein stammen aus dem Wirtschaftsjahr 2007/08 (Quelle: BLE). Demnach beträgt der Futterverbrauch insgesamt ca t GE, einschließlich Grundfutter. Dies bedeutet eine marginale Zunahme um ca t GE gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1997/98 (entspricht ca. 2 Prozent). Hinsichtlich der Tierarten ergibt sich folgende Aufteilung (Zahlen gerundet): ca. 68 Prozent der Futtermittel entfallen auf Rinder (Milch und Mast), 22 Prozent für Schweine (Ferkelerzeugung und Mast), 5,5 Prozent für Geflügel (Eiererzeugung und Mast) und 4,5 Prozent für Pferde und Schafe. Ohne Berücksichtigung der Grundfuttermittel, die im Wesentlichen von den Rindern, Pferden und Schafen beansprucht werden, ergibt sich folgende Reihung: ca. 48 Prozent der Marktprodukte (Futtermittel) werden von den Rindern in Schleswig-Holstein, 38 Prozent von den Schweinen, 10 Prozent vom Geflügel und ca. 4 Prozent von der Gruppe Pferde und Schafe beansprucht (aus Daten der BLE 2011 berechnet). Der Futterverbrauch bzw. -bedarf ist im Zeitablauf nicht nur von der Veränderung der Tierzahlen abhängig, sondern auch von weiteren produktionstechnischen Veränderungen bzw. Verbesserungen. So hat sich z.b. die Futterverwertung im Bereich der Schweinemast seit 1980 von 3,44:1 auf 2,82:1 kg Futter/kg Zuwachs bei deutlich höheren Tageszunahmen und höherem Schlachtgewicht verbessert (Daten aus Schweinespezialberatung Schleswig- Holstein, 2013). 93

94 1.2 Welcher Anteil wird selbst produziert? Die Grundfuttermittel werden fast ausschließlich vor Ort erzeugt. Diese haben einen Anteil an dem Gesamtfutterverbrauch in Schleswig-Holstein von ca. 47 Prozent (Quelle: BLE 2007/2008). Der überwiegende Anteil Grundfutter wird in der Rinder-, Pferde- und Schaffütterung eingesetzt. Die Daten der BLE zu den regionalen Futterbilanzen erfassen nicht den Anteil selbst erzeugter bzw. importierter Marktprodukte. Zudem sind in den letzten Jahren keine regionalen Futterbilanzen mehr erstellt worden. Um den Anteil der Importe annähernd beschreiben zu können und die Entwicklung in den vergangenen Jahren abzubilden, wird auf Daten des Statistischen Jahrbuchs über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des BMEL für Deutschland insgesamt zurückgegriffen. Erfasst werden hier auch Futtermittel, die in Deutschland weiter verarbeitet werden, wie z. B. Ölsaaten. Es ist davon auszugehen, dass die relativen Anteile der einzelnen Gruppen auf Schleswig-Holstein übertragbar sind. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs 2014 * wurde in Deutschland das Futter in den Jahren 2008 bis 2012 überwiegend in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst produziert. * upload/010_jahrbuch/stat_jahrbuch_2014.pdf 94

95 Herkunft und Verwendung des Futteraufkommens in Deutschland insgesamt (in t-getreideeinheiten) Jahr 2008/ / / /2012 Futteraufkommen insgesamt in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst produziert Anteil des selbstproduzierten Futters (gerundet) 65 % 69 % 68 % 66 % Quelle: BMEL, Statistisches Jahrbuch 2014, Tabelle 124 a (Auszug). Differenziert nach Futtermittelarten ergaben sich für die Jahre 2011/2012 folgende Anteile selbst erzeugter Futtermittel in Deutschland: Herkunft und Verwendung des Futteraufkommens in Deutschland 2011/2012 nach Futtermittelarten (in t-getreideeinheiten) 3 Futtermittelart Futteraufkommen insgesamt in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst produziert Anteil des selbst produzierten Futters (gerundet) Getreide insgesamt % Hülsenfrüchte insgesamt % Ölsaaten % Trockengrünfutter % Kleien Ölkuchen und -schrote Trockenschnitzel und Melasse Maiskleberfutter Zitrus-/Obsttrester Pflanzliche Öle und Fette Fischmehl Magermilchpulver und Molkepulver Hackfrüchte % Grün- und Raufutter % Sonstige Futtermittel % Insgesamt % Quelle: BMEL, Statistisches Jahrbuch 2014, Tabelle 124 b (Auszug). 3 Vorläufige Zahlen. 4 Nebenprodukte der Brauereien und Brennereien, Kartoffelpülpe, Maniok, Futterreis, Vollmilch, Mager- und Butter milch, Molke, Ziegenmilch; Voll. und Ziegenmilch nicht über den Markt. 95

96 1.3 Welcher Anteil wird importiert und woher? Das Statistische Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2014 liefert eine Übersicht der Entwicklung in Deutschland in den Jahren 2005/2006 bis 2011/2012: Getreideeinheiten und verdauliches Eiweiß des Futteraufkommens nach in- und ausländischer Herkunft (1.000 t) Herkunft 2005/ / / / / / /12 Getreideeinheiten Inland Ausland Zusammen Auslandsanteil 9 % 9 % 10 % 9 % 8 % 11 % 13 % Verdauliches Eiweiß Inland Ausland Zusammen Auslandsanteil 24 % 24% 26 % 26 % 22 % 27 % 33 % Quelle: BMEL, Statistisches Jahrbuch 2014, Tabelle

97 Für den Zeitraum ergibt sich folgende Verteilung nach im Inland erzeugten und aus dem Ausland importierten Futtermitteln: Futterverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland nach Herkünften (Menge in Getreideeinheiten) Gliederung 1980/ / /2008 Grundfutter Inlandanteil 49% 55% 44% Marktprodukte Inlandanteil 28% 31% 37% Marktprodukte Auslandanteil 23% 14% 19% Gesamtfutterverbrauch (in t GE) Quelle: Datenmaterial des BMEL, aufbereitet durch den DVT (Deutscher Verband Tiernahrung e.v.) Die wesentlichen Importländer für Futtermittel sind laut Daten des BMEL für das Jahr 2010 die Niederlande, Brasilien, Argentinien, Frankreich, Polen, Tschechien, Indonesien, Österreich, Belgien, Dänemark, Malaysia, Peru und die USA. Es sind nur Ursprungsländer mit deutschen Einfuhren von t und mehr im Jahr 2008 berücksichtigt. Während in den 1980er Jahren im wesentlichen Getreide, Maniok, Ölkuchen und Maiskleber bei den Importen dominierten, haben sich die Importe im Zeitablauf aktuell auf Getreide, Ölkuchen (Soja, Palmkern) und pflanzliche Öle und Fette verlagert (jeweils bezogen auf GE). 97

98 2. Wie hat sich das errechnete Gülle-/ Mistaufkommen in den letzten 30 Jahren entwickelt? Das Gülle- und Festmistaufkommen hat sich in letzten 30 Jahren in Abhängigkeit von der Anzahl der gehaltenen Tiere und von den Haltungsverfahren (Festmist oder Gülle) entwickelt: Die Tierzahlen, gemessen in einer Zahl als Großvieheinheit (GVE) *, sind insgesamt zurückgegangen; aus Gründen der arbeitswirtschaftlichen Rationalisierung hat es in der Rinder- und Schweinehaltung eine Umstellung vom Fest- auf das Flüssigmistverfahren gegeben. 2.1 Daten zum Gülle-/Mistaufkommen Zu dieser Frage liegen weder beim Statistikamt Nord noch bei der Landwirtschaftskammer Erhebungen über den Zeitraum der letzten 30 Jahre. Es gibt lediglich Berechnungen des Thünen-Institutes (TI) in Braunschweig für die Jahre 1999 und 2010, sowie eine im Jahr 2011 einmalig durchgeführte Stichprobenerhebung des Statistikamtes Nord zu Fragen zur Wirtschaftsdüngerausbringung im Jahr Weitere Vergleichszahlen gibt es dazu nicht. * Zum Umrechnungsschlüssel in GVE s. Teil I, S

99 2.1.1 Berechnung des Thünen-Instituts Nach Informationen des TI (Antwort auf eine Anfrage des MELUR) ist die Bestimmung des genauen nach Tierarten differenzierten Anteils an Festmist und Gülle relativ aufwendig. Als Anhaltspunkt kann man vorerst einen mittleren Stickstoffgehalt von 5 kg Stickstoff (N) pro Kubikmeter Gülle ansetzen und daraus einen ersten Anhaltspunkt für das Gülleaufkommen in den letzten Jahren ableiten. Dazu dienen Berechnungen des TI über die angefallene Menge Stickstoff aus Wirtschaftsdünger aus dem Jahr 1999 mit RAUMIS (Regionales Agrar- und Umweltinformationssystem) und die aktuellen Berechnungen des Stickstoff-Bilanz Projektes in Schleswig-Holstein für das Jahr Berechneter Gülleanfall tierhaltender Betriebe in Schleswig-Holstein 1999 und 2010 Jahr Stickstoff aus organischem Dünger (t) Gülleäquivalente in Mio. m³ (N org. / 5 kg/m³) , ,21 Quelle: TI Braunschweig 1 Bei der Berechnung der Güllemenge wurde von den stickstoffhaltigen Ausscheidungen der Tiere ausgegangen. Hierzu gibt es entsprechend Informationen aus der Literatur (u.a. Koeffizienten der Düngeverordnung). Die durchschnittliche Gülle beinhaltet u.a. etwa 5 kg Stickstoff pro Tonne. Somit konnte auf der Basis des Projektes Entwicklung eines Instrumentes für ein landesweites Nährstoffmanagement in Schleswig-Holstein (2012) und dem dort ausgewiesenen Stickstoffanfall aus der Tierhaltung abgeschätzt werden, wie viel Kubikmeter Gülleäquivalente angefallen sind. Hierbei wurden implizit der Festmist, Hühnertrockenkot sowie die Direktausscheidungen im Rahmen des Weideganges in Abhängigkeit der Stickstoffinhalte in Gülle (-äquivalente) umgerechnet. 99

100 Zusätzlich sind im Jahr 2010 noch Gärreste aus der Produktion von Biogas angefallen, die in den Zahlen nicht berücksichtigt sind. Der Anteil an Gärresten aus der Maisproduktion im Jahr 2010 beträgt zusätzlich rund Tonnen Stickstoff, was einem Gülleäquivalent von 3,2 Mio. m³entspricht. In der Summe wären das knapp 21,5 Mio. m³an Gülleäquivalenten, die im Jahr 2010 angefallen sind. Insgesamt ist also nach den Angaben des TI das Gülleaufkommen aus der Tierhaltung von 1999 bis 2010 zurückgegangen. Die Ursache dürfte der Rückgang des Tierbestandes in diesem Zeitraum sein (unter der Annahme, dass der Anteil, der auf Gülle oder Festmist gehaltenen Tiere in etwa gleich geblieben ist). Entwicklung des Viehbestandes in Schleswig-Holstein in Großvieheinheiten GVE * 2010 GVE insgesamt Quelle: Statistikamt Nord 1 Nach Ergebnissen der Landwirtschaftszählungen 1999 und 2010 * 1999er Erfassungsgrenzen an 2010 angepasst 100

101 Die folgende Grafik stellt die Entwicklung des berechneten Gülleanfalles in landwirtschaftlichen Betrieben 1999 und 2010 dar, unter Berücksichtigung des Anfalles von Gärresten aus Biogasanlagen im Jahr 2010: Berechneter Gülleanfall tierhaltender Betriebe (mit/ohne Gärreste) 1999 und 2010 N in Tonnen Gülle und Gärreste in Mio m 3 N aus Gärresten (in Tonnen) N aus Gülle (in Tonnen) Gülle in Mio m 3 (N org. / 5 kg / m 3 ) Gülle u. Gärreste in Mio m 3 (N org. / 5 kg / m 3 ) Quelle: TI Braunschweig 101

102 2.1.2 Daten aus der Agrarstatistik Im Jahr 2011 hat das Statistikamt Nord einmalig als Stichprobenerhebung Fragen zur Wirtschaftsdüngerausbringung im Jahr 2010 gestellt; weitere Vergleichszahlen gibt es dazu nicht. Den Ergebnissen der Stichprobenerhebung nach wurden von den hochgerechneten Betrieben insgesamt 15,6 Mio. m 3 Flüssigmist (überwiegend Gülle) ausgebracht; geringere Anteile entfielen auf Jauche oder flüssige Biogas-Gärreste. An Festmist wurden von Betrieben 1,3 Mio. Tonnen ausgebracht. Die Differenz von ca. 4,5 Mio. m 3 Gülle zwischen den vom TI angenommenen bzw. errechneten Mengen an Gülleäquivalente in Höhe von 21,5 Mio m 3 (s.o.) für das Jahr 2010 und den laut amtlicher Agrarstatistik ausgebrachten Wirtschaftsdüngermengen in Höhe von 16,9 Mio. m 3 für das Jahr 2010 lässt sich wie folgt erklären: 2.2 Gülle- und Festmistausbringung in landwirtschaftlichen Betrieben In Schleswig-Holstein bringen in der Regel die viehhaltenden Betriebe die angefallene Gülle auf den eigenen Flächen aus. Nach Angaben der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM) 2010 des Statistikamtes Nord über die Wirtschaftsdüngerausbringung im Jahr 2009/2010 gaben Betriebe an, ihre Felder mit Gülle gedüngt zu haben. Gut ha der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden mindestens einmal mit Gülle gedüngt. Es gab allerdings auch 300 viehlos wirtschaftende Betriebe, die Gülle aufgenommen und auf knapp ha landwirtschaftlich genutzter Fläche ausgebracht haben. Etwa ein Viertel der Abweichung beruht auf Unterschiede in der Definition der Kennzahlen und in deren Berechnungsmethodik in den zwei Erhebungen: Das TI weist Gülle-Äquivalente mit einer durchschnittlichen Stickstoffkonzentration von 5 kg/t aus, während bei der Wirtschaftsdüngerausbringungsstatistik die unterschiedlichen Wirtschaftsdüngerarten mit ihren unterschiedlichen Stickstoffkonzentrationen mengenmäßig aufaddiert wurden. Die übrige Differenz lässt sich fast ausschließlich auf unterschiedliche Abgrenzungen zurückführen. Vom TI wurde rechnerisch der gesamte Wirtschaftsdünger, einschließlich des Wirtschaftsdüngers, der bei Weidegang anfällt, erfasst. Die Wirtschaftsdüngerausbringungsstatistik bezieht sich auf den tatsächlich aktiv ausgebrachten Wirtschaftsdünger. Die tierischen Ausscheidungen im Rahmen der Freilandhaltung/Weidegang werden hierbei nicht erfasst. 102

103 Die folgende Grafik stellt die Gülleausbringung in landwirtschaftlichen Betrieben 2009/2010 dar: Gülleausbringung 2009/ Amnzahl Betriebe Betriebe Fläche* Fläche in Hektar Betriebsform mit Viehhaltung ohne Viehhaltung Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010 * landwirtschaftlich genutzte Fläche in Hektar, auf die mindestens einmal Gülle ausgebracht wurde Im Rahmen der ELPM gaben Betriebe mit Viehhaltung außerdem an, auf gut ha landwirtschaftlich genutzter Fläche Festmist ausgebracht zu haben. Festmist wurde auch von viehloswirtschaftenden Betrieben ausgebracht: Insgesamt 200 dieser Betriebe brachten auf ha landwirtschaftlich genutzter Fläche Festmist aus. Die folgende Grafik stellt die Festmistausbringung in landwirtschaftlichen Betrieben 2009/2010 dar: Festmistausbringung 2009/ Amnzahl Betriebe Betriebe Fläche* Fläche in Hektar Betriebsform mit Viehhaltung ohne Viehhaltung Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010 * landwirtschaftlich genutzte Fläche in Hektar, auf die mindestens einmal Festmist ausgebracht wurde 103

104 2.3 Einarbeitung von Gülle Gülle verursacht nach dem Ausbringen auf landwirtschaftliche Flächen Ammoniakemissionen. Eine zügige, maschinelle Einarbeitung reduziert diesen Austrittspfad erheblich. In 2009/2010 erfolgte die Einarbeitung innerhalb von vier Stunden nach Gülleausbringung in viehhaltenden Betrieben auf 41 Prozent der Flächen *, das heißt, dass auf 59 % dieser Flächen die Einarbeitung erst nach dem inzwischen vorgeschriebenen Vier-Stunden- Zeitraum erfolgte. Die viehloswirtschaftenden Betriebe arbeiteten die Gülle auf 62 Prozent ihrer Flächen innerhalb von vier Stunden ein. ** Von den 15,6 Mio. m3 Gülle, die in 2010 in Schleswig-Holstein insgesamt angefallen sind, wurden 5,5 Mio. m 3 flüssiger Wirtschaftsdünger auf Stoppeln oder unbestellten Flächen ausgebracht. Je nach angewandter Ausbringungstechnik erfolgte die Einarbeitung zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach der Ausbringung. 5 % der ausgebrachten Menge wurde unmittelbar durch verschiedene Injektionstechniken eingearbeitet, 22 % wurden nach der Ausbringung durch einen Breitverteiler oder Schleppschlauch separat mit zeitlichem Verzug innerhalb einer Stunde eingearbeitet. Weitere 44 % der ausgebrachten Menge wurden nach einer Stunde bis maximal vier Stunden eingearbeitet, 25 % nach vier bis maximal acht Stunden und der Rest nach mehr als acht Stunden. *** 2.4 Abdeckung von Güllelagern Aus Güllelagern können Emissionen in die Atmosphäre entweichen. Werden die Güllebehälter abgedeckt, so wird der Emissionsanteil vermindert. Daher sind Außenbehälter für Flüssigmist grundsätzlich mit einer natürlichen (nur für Rindergülle zugelassen) oder künstlichen Schwimmdecke, einer Schwimmfolie, einem Zeltdach oder einer festen Abdeckung zu versehen. Im Rahmen der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM) 2010 für Schleswig-Holstein gaben von insgesamt rinder- bzw. schweinehaltenden Betrieben an, Lagermöglichkeiten für Gülle vorzuhalten. Gülle wird überwiegend in Güllebehältern und nicht in sogenannten Güllelagunen (Erdbecken mit Kunststoffdichtungsbahnen) gelagert. Der Anteil der Erdbecken nimmt allerdings zu. 74 Prozent der Güllebehälter waren mit einer Abdeckung versehen. 26 Prozent der Güllebehälter hatten keine Abdeckung. * Die hier genannten Daten beziehen sich auf den 12-Monats-Zeitraum vor dem Erhebungsstichtag 1. März Seit dem 1. Juli 2011 sind Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot auf unbestelltem Ackerland unverzüglich, spätestens nach 4 Stunden, einzuarbeiten. ** (Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010) *** (Quelle: Statistikamt Nord, Erhebung zur Wirtschaftsdüngerausbringung 2011) 104

105 Die folgende Grafik stellt die Art der Abdeckung von Güllebehältern in landwirtschaftlichen Betrieben 2010 dar: Art der Abdeckung in Betrieben mit Viehhaltung und Lagerkapazitäten für Gülle 2010 * Prozentuale Anteile ohne Abdeckung 3 % 13 % natürliche Schwimmdecke 26 % künstliche Schwimmdecke Folien- oder feste Abdeckung 58 % Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010 * Mehrfachbenennungen waren möglich Betriebe gaben bei der Erhebung an, über Lagerkapazitäten für Festmist zu verfügen. 94 Prozent dieser Lagerkapazitäten wiesen keine Abdeckung auf, die restlichen 6 Prozent hatten eine Abdeckung. Die folgende Grafik stellt die Art der Abdeckung von Festmistlagern/-platten in landwirtschaftlichen Betrieben 2010 dar: Art der Abdeckung in Betrieben mit Viehhaltung und Lagerkapazitäten für Festmist 2010 Prozentuale Anteile ohne Abdeckung 6 % mit Abdeckung 94 % Quelle: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM

106 2.5 Rinder- und Schweinehaltung nach Spaltenböden- und Festmistanteil In der Agrarstatistik wurden einmalig in 2010 die Haltungsverfahren für Rinder und Schweine erfragt. Im Jahr 2004 erfolgte die Abfrage nur für Milchkühe und Mastschweine. Die folgenden Tabellen geben die prozentualen Anteile für Rinder- und Schweinehaltung auf Spaltenböden und Festmist an. Haltungsverfahren bei Rindern nach Spaltenböden- und Festmistanteil Haltung auf Spaltenböden Haltung auf Festmist Rinder insgesamt % 30 % Milchkühe % 10 % % 13 % % 80 % % 1 90 % % 94 % 1 übrige Rinder % 36 % Quellen: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010 und Zusatzfragen zur Viehbestandserhebung November 2004; 1975 und 1986 Landeskontrollverband SH 1 Annahmen/ Schätzwerte 2 Kälber und Jungrinder, männliche Rinder sowie andere Kühe Haltungsverfahren bei Schweinen nach Spaltenböden- und Festmistanteil 1 auf Spaltenböden auf Festmist Schweine insgesamt % 3 % Zuchtsauen und -eber % 10 % übrige Schweine % 3 % Mastschweine % Quellen: Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung/ELPM 2010 und Zusatzfragen zur Viehbestandserhebung November 2004; 1975 und 1986 Landeskontrollverband SH 1 Die Prozent-Angaben zum Festmist weisen in der statistischen Hochrechnung einen relativen Standardfehler von 10 bis 15 % auf. 2 Aufzuchtferkel, Jungschweine, Mastschweine und ausgemerzte Zuchttiere 106

107 Aus den Daten ist erkennbar, dass sich die Haltungsverfahren bei Milchkühen seit den 70er Jahren in Bezug auf die Präferenz für Spaltenböden oder Festmist grundlegend gewandelt haben und zwar von ehemals einer fast vollständigen Haltung auf Festmist (94 % im Jahr 1975) hin zu einer dominierenden Haltung auf Spaltenböden (90 % im Jahr 2010). Ausschlaggebende Gründe waren die zunehmend größeren Tierbestände. Aus rein arbeitswirtschaftlichen Gründen wurde auf die einstreulose Haltung im Laufstall umgestellt. Heute werden nur noch die Liegebuchten eingestreut. Auch Schweine werden heutzutage fast ausschließlich auf Spaltenböden gehalten. Eine Aussage darüber, wie sich das Haltungsverfahren bei Schweinen entwickelt hat, lässt sich allerdings aufgrund fehlender Daten nicht treffen. 107

108 3. Welche Stoffeinträge und -austräge (Immissionen/ Emissionen) entstehen im Zusammenhang mit Tierhaltungsanlagen? Größere Tierhaltungsanlagen verursachen zwangsläufig Emissionen wie Lärm, Gerüche, Staub, aber auch Ammoniak oder Bioaerosole, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können. Diese Anlagen unterliegen deshalb dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Nachfolgend wird auf diese Emissionspfade eingegangen. Die ebenfalls wichtigen Treibhausgas-Emissionen werden unter Punkt 4 gesondert behandelt. Zu den Immissionen zählen auch die stofflichen Einträge aus Wirtschaftsdüngern in das Grundwasser wie z.b. der Nitrateintrag. 3.1 Ammoniak In Deutschland sind 95 % der jährlichen Ammoniak-Emissionen auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Wichtigster Verursacher sind dabei die Tierhaltung und die damit verbundenen Prozesse wie die Lagerung der Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist) sowie deren Ausbringung auf Äcker und Grünland. Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft führen sowohl unmittelbar als auch nach atmosphärischem Transport zu Stoffeinträgen in andere Ökosysteme, in denen sie versauernd und eutrophierend * wirken und unerwünschte Einflüsse auf den Stoffhaushalt und die Stabilität dieser Systeme haben können. Deutschland hat sich im Rahmen mehrerer internationaler Konventionen (z. B. Multikomponentenprotokoll) und der Europäischen Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen (Richtlinie 2001/81/EG, s.g. NEC-Richtlinie) verpflichtet, die Emissionen von Ammoniak zu reduzieren. Hierbei sind Reduktionen hauptsächlich bei der Haltung im Stall, bei der Lagerung und der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zu erwarten. Gemäß der NEC- Richtlinie darf Deutschland ab 2010 nicht mehr als 550 Kilotonnen (kt) Ammoniak pro Jahr emittieren, wobei im Jahr 2010 die Ammoniakemissionen deutschlandweit 552 kt Ammoniak betrugen. 108 Ein wichtiger Aspekt in Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen sind die aus den Ammoniakemissionen resultierenden Stickstoffeinträge. Diese sind grundsätzlich geeignet, stickstoffempfindliche Lebensraumtypen in Flora-Fauna-Habitat Gebieten ** (auch FFH-Gebiete genannt) zu beeinträchtigen. Als Bewertungsgrundlage für Stickstoffeinträge wird das Konzept der Critical Loads (CL oder: Kritische Belastungswerte ) angewandt. Das CL-Konzept enthält Höchstwerte für Stickstoffeinträge in verschiedenen Lebensräumen, z.b. 5 bis 10 kg N/ha pro Jahr für Hochmoore und 15 bis 20 kg N/ha pro Jahr für Wälder. Bei Einhaltung oder Unterschreitung der CL-Werte wird es nach heutigem Wissen weder akut noch langfristig zu schädigenden Wirkungen auf empfindliche Ökosysteme kommen. Die CL-Werte sind in Schleswig-Holstein bereits großflächig überschritten. In diesen Fällen ist prinzipiell jede Zusatzbelastung mit dem Erhaltungsziel unvereinbar und deshalb erheblich. Treten bei Vorhaben Stickstoffemissionen auf und können sie auf ein FFH-Gebiet einwirken, ist detailliert zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes sicher ausgeschlossen werden können, insbesondere, wenn die CL-Werte bereits überschritten sind. * Eutrophierung (aus gr. eu tropos : gut genährt, nährstoffreich ): Anreicherung von Nährstoffen im Ökosystem infolge menschlicher Aktivitäten, die zu einem unerwünschten bzw. schädlichen Wachstum und Wucherung von Pflanzen und Algen führt und das ökologische Gleichgewicht stört. Mehr dazu: ** Bei der Flora-Fauna-Habitat (kurz: FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) handelt es sich um eine Europäische Naturschutz-Richtlinie aus dem Jahr Auf ihrer Grundlage und entsprechend den Vorgaben der Vogelschutz-Richtlinie ist unter dem Namen NATURA 2000 ein EU-weites Netz von Schutzgebieten entstanden. In Schleswig-Holstein gibt es 311 Schutzgebiete, davon sind 271 FFH-Gebiete und 46 Vogelschutz-Gebiete (Sechs flächenidentische Gebiete werden bei der Errechnung der Gesamtzahl nur einfach gezählt.).

109 3.2 Gerüche Die Haltung von Tieren ist mit Gerüchen bzw. Geruchseinwirkungen verbunden, die, abhängig von der Tierart und den Bestandsgrößen, aufgrund der Intensität und der Hedonik (Geruchsart, z. B. angenehm / unangenehm) geeignet sind, in der Umgebung schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervorzurufen. Die Ermittlung von Gerüchen ist sehr komplex. Gerüche können nicht direkt gemessen werden. In der Vergangenheit bediente man sich hilfsweise mit einfachen Abstandskreisen, welche aus empirisch ermittelten Tabellen abgeleitet wurden. Diese Abstandsermittlung ist jedoch mit deutlichen Mängeln behaftet und heute nicht mehr gültig. Ortssituationen aber, welche noch unter dieser alten Methode gewachsen sind, haben Bestandschutz. Daher wurde ein Verfahren entwickelt, welches über Ausbreitungsberechnungen mit einem vorgeschriebenen Programm (Austal 2000) unter Berücksichtigung der Windverhältnisse, der spezifischen Geruchsquellen, der Tierart, der weiteren Ausbreitungsbedingungen, von spezifischen Emissionsfaktoren und weiteres mehr, die Geruchshäufigkeiten im Umfeld der Tierhaltungen berechnet. Hierbei werden auch Geruchsvorbelastungen, z.b. durch weitere Tierhaltungen, mit einbezogen. Dieses vorgenannte Verfahren wurde bundesweit unter der sogenannten Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in den Bundesländern eingeführt (in Schleswig- Holstein zum 4.September 2009). Hierbei sind, je nach Nutzung - z.b. Wohngebiet oder Dorfgebiet - maximale Geruchsstundenhäufigkeiten pro Jahr defiiert. Die GIRL beschreibt auch konkret, wie neben der Ausbreitungsberechnung, wenn Bedarf besteht, sogenannte olfaktometrische Messungen und Geruchsfahnenbegehungen ausgeführt werden müssen. Bei olfaktometrischen Messungen werden gasförmige Geruchsproben in einer speziellen Apparatur stufenweise verdünnt und mit geschulten Probanden über deren Geruchsinn detektiert, also indirekt gemessen. Grundsätzlich fallen Gerüche in der Regel unter die Rubrik Belästigung und nicht unter Gefährdung. Gleichwohl können Gerüche bei empfundener Erheblichkeit zu massiven Lebensqualitätseinschränkungen Betroffener führen. Die Vorsorge zur Vermeidung von erheblichen Geruchsbelästigungen gewinnt bei Konfliktlagen (landwirtschaftliche Nutzung zu Wohnnutzung) immer mehr an Bedeutung. 3.3 Stäube Außer Gerüchen entstehen bei der Tierhaltung auch Staubemissionen, die je nach Tierart und Bestandsgrößen zu erheblichen Belästigungen in der Umgebung führen können. Das Bundes- Immissionsschutzgesetz und die TA-Luft treffen Regelungen auch in Bezug auf Stäube. Die TA-Luft enthält neben den allgemeinen Anforderungen zur Staubbegrenzung auch Abstandsregelungen in Abhängigkeit von der Tierart und der Bestandsgröße als Vorsorgeanforderungen, bei deren Einhaltung davon ausgegangen wird, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen in der Umgebung auftreten. 109

110 3.4 Bioaerosole Seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert, ob Bioaerosole schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bewirken können. Insbesondere im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung rückt diese Problematik vor allem bei der Neuerrichtung von Anlagen in den Vordergrund. Die gesetzlichen Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen sind bislang nur allgemein formuliert. So schreibt die TA-Luft lediglich vor, dass die Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch den Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern, zu prüfen sind. Aufgrund der hohen Komplexität bzw. Schwierigkeit der Materie wurden im Laufe der Jahre allein neun verschiedene VDI-Richtlinien * erarbeitet, welche spezifisch auf einzelne Sachverhalte wie Probenname, Prüfaerosole, Messverfahren, usw. eingehen. Im Sommer 2014 hat die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI die Richtlinie 4250 veröffentlicht. Die Richtlinie fasst den Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Wirkungen durch Bioaerosole zusammen und definiert, wie eine umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen, die u.a. auf Emissionen aus Tierhaltungsanlagen zurückzuführen sind, vorgenommen werden kann. Prinzipiell können Bioaerosole, die sich aus Bakterien, Pilzen, Viren sowie deren Bruchstücken und Stoffwechselprodukten (Endotoxine, Mykotoxine) zusammensetzen (sowie die Stäube, an denen diese anhaften), Infektionen, allergische Reaktionen oder Reizreaktionen auslösen. Es mangelt jedoch immer noch an einer Aussage zur Dosis-Wirkungs-Beziehung. Es können keine wirkungsbezogenen Grenzoder Richtwerte abgeleitet werden, so dass eine Orientierung anhand der Bewertung aus Vorsorgegründen an der jeweiligen Hintergrundbelastung erfolgt. Dabei wird eine Überschreitung der Hintergrundbelastung als nicht erwünscht bezeichnet, ohne dass ein Gesundheitsrisiko quantifiziert wird. Wird die Hintergrundkonzentration überschritten, sind unter der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Emissionsminderungsmaßnahmen durchzuführen, so die VDI Da entsprechende wissenschaftlich fundierte Immissionswerte aber in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind, können sich Minderungsmaßnahmen nur darauf konzentrieren, so wenig Emissionen freizusetzen wie nach dem Stand der Technik möglich. In diesem Zusammenhang ist es für die Immissionsschutzbehörden problematischer geworden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Die Ausrüstung von Tierhaltungsanlagen mit wirksamen und geeigneten Abluftreinigungsanlagen würde neben Staub und Gerüchen gleichzeitig die Emission von Bioaerosolen mindern. Dies könnte die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich verbessern und zur Lösung häufiger Konflikte zwischen Landwirtschaft und Anwohnerschaft beitragen. 3.5 Lärm Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen sind auch mit Schallemissionen verbunden. Während des Betriebes liefern dazu kontinuierliche und diskontinuierliche Vorgänge ihren Beitrag. Im Vergleich zu anderen Einflussfaktoren bzw. Parametern stellt der Anlagenlärm jedoch ein geringeres Problem dar. Hinsichtlich der von Tierhaltungsanlagen ausgehenden Schallimmissionen sind die Anforderungen in der TA-Lärm geregelt und werden in den Genehmigungsverfahren abgeprüft. Hierbei wird nach TA-Lärm ein Radius bis zu 500 m auch bezüglich des Verkehrslärmes betrachtet. Können auf Grund der untersuchten Standortbedingungen (Entfernungen, Transmissionsbedingungen, Vorbelastungssituation, Sensibilität der Nachbarschaft) schädliche Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sind weitergehende gutachterliche Beurteilungen zur Situation und der Festlegung geeigneter Minderungsmaßnahmen erforderlich (z. B. Verlegung der Zuwegung, Begrenzung der Verladevorgänge etc.). * VDI: Verein Deutscher Ingenieure. 110

111 3.6 Nitrataustrag aus Wirtschaftsdüngern Für den Grundwasserschutz ist von wesentlicher Bedeutung, ob der Wirtschaftsdünger, der in der Landwirtschaft eingesetzt wird, fachgerecht und ordnungsgemäß verwertet wird. Die organischen Wirtschaftsdünger, die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung anfallen, und insbesondere die Gülle tragen in erheblichem Maß zur Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen bei. Bei organischem Dünger ist aus Umweltsicht wichtig, dessen Stickstoff- und Phosphorwirkung zu betrachten. Bei der Stickstoffdüngung ist die Wirkung im Vergleich zu mineralischen Stickstoff- Düngemitteln komplexer, da die Umsetzung organischer Düngemittel in Abhängigkeit von Standortbedingungen, Temperatur und Feuchte hinsichtlich der Sofortwirkung und der Nachlieferung schwerer zu prognostizieren ist. Hinzu kommt, dass in organischen Düngemitteln im Gegensatz zu den Stickstoff-Mineraldüngern eine deutlich höhere Nährstoffvariabilität vorliegt, da sowohl die Art und das Leistungsniveau der Tiere und das sich daraus ergebende Fütterungsmanagement als auch die Aufstallung und die Art der Lagerung starke Einflüsse auf den aktuellen Nährstoffgehalt haben. 111

112 3.6.1 Rechtliche Grundlagen Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe lassen sich aus der zurzeit noch geltenden Fassung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis des Düngens (Düngeverordnung) folgendermaßen skizzieren: Feststellung des Düngebedarfs für Stickstoff (N) und Phosphor (P) vor der jährlichen Anwendung von mindestens 50 kg N/ha bzw. 30 kg P 2 O 5 /ha für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit. Jährliche Ermittlung der im Boden verfügbaren Nährstoffmengen für Stickstoff für jeden Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit, außer auf Dauergrünland, dokumentiert durch eigene Untersuchungsergebnisse oder Übernahme offizieller Beratungsempfehlungen. Für Phosphat ist eine Nährstoffermittlung auf Grundlage der Ergebnisse der Bodenuntersuchung (mindestens alle sechs Jahre) durchzuführen. Düngung setzt aufnahmefähige Böden voraus. Nicht aufnahmefähig sind Böden, die überschwemmt, wassergesättigt, mit einer mehr als 5 cm mächtigen Schneedecke bedeckt und gefroren sind. Als gefroren gilt ein Boden, der durchgängig gefroren ist und auch im Verlaufe des Tages nicht oberflächig auftaut. Bei der Ausbringung von Düngemitteln ist ein Gewässerabstand von mindestens drei Meter zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des Gewässers einzuhalten, der bei Geräten mit genauer Platzierung bzw. bei Geräten ohne Überlappungsbereiche auf einem Meter reduziert werden kann. Abschwemmungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Die Ausbringungstechnik muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot sind auf unbestelltem Ackerland unverzüglich, spätestens nach vier Stunden, einzuarbeiten. Vor der Ausbringung von organischen Düngemitteln müssen deren Gehalte an Gesamtstickstoff und Phosphat bekannt sein, bei Gülle, Jauche, Geflügelkot oder sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln zusätzlich der Gehalt an Ammoniumstickstoff. Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht Gülle, Jauche und flüssige organische Düngemittel sowie Geflügelkot nur eingesetzt werden bei Anbau einer Folgekultur im gleichen Jahr auf Basis des aktuellen Düngebedarfs bzw. bei Verbleib von Getreidestroh auf dem Feld (Ausgleichsdüngung), jedoch maximal 80 kg/ha Gesamtstickstoff oder 40 kg/ha Ammoniumstickstoff. Eine nach Nutzungsart differenzierte Sperrfrist ist einzuhalten: auf Ackerflächen vom 1. November bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar. Die Zeiten der Sperrfrist können auf Antrag verschoben, aber nicht verkürzt werden. Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist jährlich auf maximal 170 kg N/ha im Betriebsdurchschnitt begrenzt, unabhängig von der Nutzung als Acker oder Grünland. Es sind jährlich betriebliche Nährstoffvergleiche auf Basis der Feld-Stall-Bilanz oder aggregierter Schlagbilanzen für Stickstoff und Phosphat bis zum 31. März nach Ende des Düngejahres zu erstellen, die dann einer Bewertung zugeführt werden. Diese Bewertung ist mit Bilanzobergrenzen für Stickstoff und Phosphor verbunden. Für die Lagerung von Gülle, Jauche und Silagesickersäften ist die Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz: Anlagenverordnung oder VAwS) verbindlich. Hiernach ist eine Mindestlagerkapazität von sechs Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger einzuhalten. 112

113 Die Düngeverordnung stellt das nationale Aktionsprogramm in Deutschland zur Umsetzung der Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie von 1991 dar. Die derzeit noch geltende Fassung vom 27. Februar 2007 steht seit geraumer Zeit schon zur Novellierung an. Die Europäische Kommission, die als Hüterin der Verträge dazu verpflichtet ist, die Umsetzung des Europäischen Rechts zu überwachen, hat im April 2016 beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen der anhaltenden Verunreinigung deutscher Gewässer durch Nitrat zu verklagen. Die Klageankündigung wird damit begründet, dass die von Deutschland übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden auf eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee zeigen, Deutschland trotz dieser Entwicklungen aber keine aus Sicht der Kommission * ausreichende Zusatzmaßnahmen getroffen habe, um die Nitratverunreinigung zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten Aktuelle Situation in Schleswig-Holstein Die Auswertung des von der CAU Kiel im Auftrag des MELUR erstellten ersten Nährstoffberichtes des Landes Schleswig-Holstein ** belegt, dass die Nährstoffüberschüsse im Land höher sind als bislang bekannt und zu einer Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer beitragen. Dabei sind insbesondere die Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen betroffen. Dem Bericht zufolge konnte seit 2005 keine Verbesserung der Grundwasserqualität erreicht werden. Etwa die Hälfte der Grundwasserkörper und die Mehrzahl der Fließgewässer haben die nach der EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderten * Link zur PI der EU-Kommission ** Taube, F. u.a. (2015), Nährstoffbericht des Landes Schleswig-Holstein, Ziele zur Schaffung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes von Gewässern bis zum Stichtag in 2015 nicht erreicht. Davon sind hinsichtlich der Grundwasserqualität vor allem die sandigen sorptionsschwachen Böden der Geest und damit rund die Hälfte der Landesfläche auf dem Mittelrücken in Schleswig-Holstein betroffen. Nach den geltenden düngerechtlichen Vorgaben darf der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 kg N/ha pro Jahr (berechnet im dreijährigen Mittel im Betriebsdurchschnitt) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht zufolge liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg N/ha pro Jahr. Werden noch die die Umwelt ebenfalls belastenden Ammoniakemissionen (unvermeidbare Verluste) hinzu gerechnet, liegt der Durchschnitt bei 118 kg N/ha jährlich. Dem Nährstoffbericht zufolge findet eine zusätzliche Speicherung von Stickstoff im Boden kaum noch statt, so dass diese Überschüsse weitgehend mit Umweltbelastungen, vorrangig durch die Nitratbelastung des Grundwassers, gleich zu setzen sind. Der Stickstoffanfall ist in Schleswig-Holstein regional sehr unterschiedlich. In einigen Regionen ist der Anfall organischer Dünger, besonders Gülle und Gärreste, so hoch, dass die Flächen für eine ordnungsgemäße Düngung regional nicht ausreichen und diese Wirtschaftsdünger in andere Regionen exportiert werden müssen. Insgesamt besteht nach den Berechnungen der Universität Kiel in Schleswig-Holstein ein Überschuss von rund 1 Mio. Tonnen an organischen Wirtschaftsdüngern, die gleichmäßig im Land verteilt werden müssten. Dazu wäre es erforderlich, Gülle und Gärreste aus den Überschussregionen in Bedarfs- bzw. Ackerbaugebiete zu verbringen und dort sachgerecht in der Düngung zu verwerten. Zugleich ist Schleswig-Holstein das Bundesland mit dem höchsten Mineraldüngereinsatz an Stickstoff, trotz der regionalen Überschüsse an wirtschaftseigenen Düngemitteln. Dadurch wird das Problem für den Grundwasserschutz noch zusätzlich verschärft. 113

114 4. Wie hoch ist der Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein verursacht wird? Für Deutschland werden vom Umweltbundesamt jährlich Daten zu den Emissionen der Treibhausgase vorgelegt. Das jüngste Treibhausgasinventar wurde im Januar 2016 veröffentlicht und bezieht sich auf das Jahr * Es umfasst Daten für Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (Distickstoffoxid, N2O), teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und ab dem Bilanzierungsjahr 2015 zusätzlich Stickstofftriflourid (NF3). Rund 58 Prozent der gesamten Methan-Emissionen und 79 Prozent der Lachgas-Emissionen im Jahr 2014 in Deutschland stammten aus der Landwirtschaft. ** 4.1 Datenerfassung und Methodik der Treibhausgas-Bilanzierung in der Landwirtschaft Auf Ebene der Bundesländer ist die Erfassung der Treibhausgasemissionen nicht verpflichtend. Trotzdem haben sich alle Bundesländer in der Arbeitsgruppe CO2-Bilanzen des Länderarbeitskreises Energiebilanzen zusammengeschlossen und bauen eine den Konventionen entsprechende CO2-Berichterstattung auch für die Bundesländer auf. In Schleswig-Holstein wird dies durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Daten liegen für CO2 für 1990 bis 2013 und 2014 (vorläufig), sowie für N2O und CH4 für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2003 bis 2013 und 2014 (vorläufig) vor. Zeitliche Entwicklungen werden im Folgenden gegenüber dem Basisjahr 1990 dargestellt. Die Landesregierung berichtet in den jährlich im Juni vorgelegten Energiewende- und Klimaschutzberichten über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Schleswig-Holstein. *** 114 Die Landwirtschaft verursacht durch vier Aktivitäten Treibhausgasemissionen: Tierhaltung, Düngung, Landnutzung und Landnutzungsänderungen sowie durch Energieverbrauch in der Landwirtschaft. In den offiziellen deutschen (vom Umweltbundesamt erstellten) Treibhausgasbilanzen werden die vier Aktivitäten weitgehend erfasst, so dass bundesweit der Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgasemissionen fast vollständig darstellbar ist. Nicht erfasst wird allerdings aufgrund methodischer Probleme die Treibhausgasminderung durch Nutzung von Exkrementen in Biogasanlagen. In Schleswig-Holstein (wie in allen weiteren Bundesländern) ist es methodisch nicht möglich, eine Treibhausgasbilanz für die Landwirtschaft einschließlich der CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch der Landwirtschaft zu erstellen. Auch Daten über die Treibhausgasemissionen aus der Landnutzung und deren Änderung auf Länderebene liegen derzeit nicht vor. **** Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Daten deutschlandweit und für Schleswig-Holstein verfügbar sind: * ** Umweltbundesamt (2016), Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2016, landwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas *** **** MELUR und Statistikamt Nord werden auf Basis der vom Thünen Instituts bereitgestellten Daten im I. Quartal 2017 Daten zu den Treibhaugasemissionen aus Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) sowie den Anteil der Landwirtschaft daran als Zeitreihe 1990 bis 2014 vorlegen. Nach vorläufigen groben Schätzungen betragen die Nettoemissionen aus LULUCF im Jahr 2014 in Schleswig-Holstein etwa 4,3 Mio. t. Der Landwirtschaft (Acker und Grünland) sind rund 4,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente zuzurechnen, der Forstwirtschaft -0,9 Mio. t (also eine Senkenwirkung).

115 Emissionsquelle (bzw. Emissionssenke) Treibhausgas Treibhausgasbilanzierung Deutschland Treibhausgasbilanzierung SH 1. a) Tierhaltung (Verdauungsemissionen und Exkremente) b) Minderung durch Nutzung von Exkrementen in Biogasanlagen Methan Ja Ja Methan Nein Nein 2. Düngung** Lachgas Ja Ja 3. Landnutzung und Landnutzungsänderungen Kohlendioxid und Methan Ja Derzeit nein, zukünftig ja 4. CO2-Emissionen aus Energieverbrauch der Landwirtschaft Kohlendioxid Teilweise / Schätzungen Nein * * Emissionen sind im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) enthalten, können aber nicht separat ausgewiesen werden. ** CO2-Emissionen aus der energieintensiven Herstellung der Düngemittel werden bei der Industrie verbucht und somit nicht dem Sektor Landwirtschaft zugeordnet. 115

116 4.2 Ergebnisse zu den Methanemissionen aus der Tierhaltung in Schleswig-Holstein Der Anteil der Landwirtschaft an den Methanemissionen ist in Schleswig-Holstein mit 84 Prozent erheblich höher als im Bundesgebiet (59 Prozent). Dies liegt zum einen daran, dass die Landwirtschaft und insbesondere die Tierhaltung aufgrund des höheren Anteils der landwirtschaftlichen Fläche in Schleswig-Holstein wie in vergleichbaren Bundesländern eine höhere Bedeutung hat als im bundesweiten Durchschnitt (höhere Rinderzahlen, insbesondere Milchkühe, sowie ein höherer Anteil landwirtschaftlich genutzter Fläche). Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass in einigen Bundesländern ein hoher Anteil des Bergbaus an den Methanemissionen zu verzeichnen ist und die relative Bedeutung der Methanemissionen der Landwirtschaft im Durchschnitt Deutschlands entsprechend kleiner ausfällt. Die Minderung der Methanemissionen im Zeitraum fällt in Schleswig-Holstein mit 19,4 Prozent niedriger aus als in Deutschland (24,0 Prozent). Der Rückgang der Emissionen in der Landwirtschaft ist maßgeblich durch die Entwicklung der Tierbestandszahlen zu erklären: Gesunken sind die Anzahl der Rinder insgesamt (minus 26 Prozent), der Milchkühe (minus 15 Prozent) und der Schafe (minus 44 Prozent), lediglich die Anzahl der Schweine hat um 8 Prozent zugenommen. Im Jahr 2014 stammen 91 Prozent der landwirtschaftlichen Methanemissionen aus der Rinderhaltung und 9 Prozent aus der Haltung weiterer Nutztiere wie Schweine, Schafe, Hühner oder Pferde. Der im Zeitraum 1990 bis 2014 um 26 Prozent gesunkene Rinderbestand steht den lediglich um 20 Prozent gesunkenen Emissionen aus der Rinderhaltung (Verdauung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern) gegenüber. Dies liegt maßgeblich daran, dass der Anteil des Milchkuhbestandes am Gesamtrinderbestand im gleichen Zeitraum um 4 Prozentpunkte auf 35 Prozent gestiegen ist. Auch die Milchleistung pro Kuh ist im gleichen Zeitraum um die Hälfte angestiegen, damit sind auch erhöhte Methanemissionen pro Milchkuh verbunden. * Die Entwicklungen der Emissionsfaktoren für Verdauung und Wirtschaftsdüngermanagement pro Stallplatz für Milchkühe zeigen seit 1990 unterschiedliche Tendenzen: Während der Faktor für die Verdauung aus oben genannten Gründen um 11 Prozent gestiegen ist, ist der für das Wirtschaftsdüngermanagement dagegen um 13 Prozent gesunken. Weiterhin hat zwar die Anzahl der mit hohen Emissionsfaktoren versehenen Milchkühe in Schleswig-Holstein gegenüber 1990 um Tiere (minus 15 Prozent) insgesamt abgenommen (im Bundesdurchschnitt minus 32 Prozent); nach einem Tiefststand 2006 stieg der Bestand an Milchkühen aber wieder an. In den Jahren 2008 und 2011 sind Zuwächse von bzw Tieren zu verzeichnen. Seitdem kamen bis 2013 jährlich durchschnittlich Tiere hinzu. Im letzten Jahr 2014 stagnierte die Zahl. Mit zunehmender Milchleistung steigen die Methanemissionen pro Einzeltier an. Vor dem Hintergrund steigender Milchleistungen je Kuh sind weniger Kühe notwendig, um eine gegebene Milchmenge zu erzeugen. Die Emissionen pro Kilogramm Milchprotein können den beiden nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Es wird ersichtlich, dass die Emissionen pro Liter Milch mit steigender Milchleistung abnehmen. Die durchschnittliche Milchleistung je Kuh lag 2014 in Schleswig-Holstein bei kg. * Methan- und Distickstoffoxidemissionen werden vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in Abstimmung nach einer für alle Bundesländer einheitlichen internationalen Methodik der Treibhausgasbilanzierung ermittelt. Die Berechnungen für den Bereich Landwirtschaft werden vom Thünen-Institut übernommen. 116

117 Methan-Emissionen aus der Verdauung bei konstanter Milcherzeugung auf Betriebsebene und bei unterschiedlicher Milchleistung (für eine Milchmenge von kg/jahr) Jahresleistung (kg Milch/Kuh und Jahr) Erforderliche Tierzahl (Kühe/Betrieb) Methan-Anfall aus der Milchkuhhaltung/ Betrieb (Tonnen Methan/Jahr) ,0 18, ,3 14, ,0 12, ,0 10, ,7 9,8 Methan-Emissionen bei der Milcherzeugung durch die Fermentationsprozesse im Pansen bzw. Dickdarm von Holstein-Kühen 1 Jahresleistung 1 T-Aufnahme 2 (kg/tag) (kg Milch/Kuh (bzw. kg Milchprotein/ und Jahr) Kuh und Jahr) Anteile verschiedener Futtermittel (in %) Methan-Anfall je kg Milchprotein Raufutter Kraftfutter (kg CH 4 /kg und Jahr) Milchprotein) , , , , ,36 1 Bedingungen: 650 kg Lebendmasse, 4,2 % Milchfett, 3,4 % Milcheiweiß, kein Weidegang; Zahl der Kälber pro Jahr als Funktion der Milchleistung; 2 T-Aufnahme: Trockensubstanzaufnahme Quelle beide Tabellen: Flachowsky, G. und Brade, W., 2007, Potenziale zur Reduzierung der Methan-Emissionen bei Wiederkäuern, Züchtungskunde 79:

118 Bei anderen Nutztieren (Schweine, Schafe, Hühner, Pferde u.a.) ist insgesamt eine Minderung der Methanemissionen aus Verdauung und Wirtschaftsdüngermanagement um 6 Prozent seit 1990 zu verzeichnen. Den weitaus größten Anteil in diesem Bereich mit 74 Prozent hatte 2014 die Schweinehaltung. Hier blieben die Emissionen seit 1990 trotz gestiegener Schweinebestände (plus 8 Prozent) aufgrund eines verminderten Emissionsfaktors pro Platz (minus 6 Prozent) annähernd gleich. Diese Entwicklung ist gegenläufig zur gesamtdeutschen: Hier nehmen die Schweinebestände um 11 Prozent ab, während die Emissionen pro Platz mit plus 1,7 Prozent annähernd gleich bleiben. Gleichzeitig sind die Schafbestände in Schleswig-Holstein um 44 Prozent deutlich gesunken, was eine Abnahme der Emissionen in diesem Bereich von 37 Prozent bedingt. Die Methanminderung durch den Einsatz von Wirtschaftsdüngern (Gülle) in Biogasanlagen wird zurzeit noch nicht berücksichtigt, da der Anteil der fermentierten Gülle an der Gesamtausbringungsmenge nicht bekannt ist. Durch die letzten EEG-Novellen ist davon auszugehen, dass der Gülleeinsatz in Biogasanlagen weiter zunehmen wird und somit die Methanemissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement reduziert werden. Zurzeit liegt dieser Anteil bei 18%, der Anteil der Verdauungsemissionen aus der Tierhaltung an den landwirtschaftlichen Methanemissionen ist mit 82 Prozent deutlich höher. Seit 2014 weist das Thünen Institut auch Methanemissionen aus der Vergärung von Pflanzen rückwirkend bis 1990 aus. Diese gehen aber bisher nicht in die Berechnung der Länder ein (2014: 4,8 tsd. Tonnen für Schleswig-Holstein, 54,0 tsd. Tonnen für Deutschland). 118

119 4.3 Ergebnisse zur Entwicklung der Distickstoffoxidemissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein Distickstoffoxid-(Lachgas-)emissionen entstehen in der Landwirtschaft aus der Tierhaltung und der Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden. Die Lachgas- Emissionen aus der Landwirtschaft sind im Zeitraum in Schleswig-Holstein um fast 19 Prozent angestiegen, während sie in Deutschland um 7 Prozent gesunken sind. Die Emissionen aus der Tierhaltung hatten daran lediglich einen Anteil von 6 Prozent mit einem Zuwachs von 86 Tonnen bzw. 16 Prozent seit Die Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden wiegen mit einem Anstieg um ca Tonnen bzw. 19 Prozent schwerer. Einsparungen aus der Anwendung von Wirtschaftsdünger (11 Prozent) und Weidegang (13 Prozent) wurden von einem Mehr an stickstoffhaltigem Mineraldünger von 12 Prozent, Klärschlämmen (61 Prozent) und Ernterückständen (24 Prozent) mehr als ausgeglichen. Allein der Anstieg des Stickstoffeintrags in den Boden aus der Anwendung stickstoffhaltiger Mineraldüngers betrug zwischen 1990 und 2014 mehr als 340 Tonnen (Deutschland: minus Tonnen). Zusätzlich addiert sich ein Anstieg an Emissionen durch Lagerung und Vergärung von Energiepflanzen von 410 Tonnen, die es 1990 noch kaum gab. Gleichzeitig ist die als Ackerland genutzte Fläche weitgehend auf Kosten des Dauergrünlandes um 15 Prozent angewachsen und aus der Bewirtschaftung organischer Böden entwichen 2014 über 650 Tonnen N2O mehr als noch Im Vergleich dazu ist die Fläche des Ackerlandes deutschlandweit annähernd gleich groß geblieben (plus 3 Prozent). Außerdem ist Schleswig-Holstein eine Hochertragsregion, damit zusammenhängend ist der Einsatz von Düngemitteln mit 218 kg pro ha LF mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland (100 kg pro ha LF), damit ist der Einsatz pro Hektar seit 1990 um 21 Prozent angestiegen, deutschlandweit dagegen um 21 Prozent gesunken. Das Ertragsniveau für Ackerkulturen in Schleswig- Holstein ist deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Zum Erreichen dieser hohen Erträge wird eine entsprechend höhere Mineraldüngermenge eingesetzt. 4.4 Ergebnisse zur Entwicklung der gesamten Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein Zusammenfassend hat die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Entwicklung der Methan- und Lachgas-Emissionen im Zeitraum ungünstigere Entwicklungen als im Bundesdurchschnitt zu verzeichnen: Die Methanemissionen sind von 1990 bis 2014 in Schleswig-Holstein weniger stark zurückgegangen (minus 19,4 Prozent) als in Deutschland (minus 24,0 Prozent). Dies ist mit der unterschiedlichen Entwicklung der Tierbestandszahlen, insbesondere der Rinder insgesamt, der Milchkühe und Schweine, zu erklären. Die Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft sind in Schleswig-Holstein in diesem Zeitraum um fast 19 Prozent angestiegen, während sie in Deutschland um 7 Prozent gesunken sind. Der Anteil der Landwirtschaft an den Emissionen der drei Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid beträgt im Jahr 2014 in Schleswig-Holstein 22% (5,7 Mio. t THG-Emissionen der Landwirtschaft / 25,9 Mio. t gesamte THG-Emissionen in SH), während dieser Anteil bundesweit nur bei 8,4% liegt (alle Angaben ohne Emissionen aus landwirtschaftlicher Landnutzung und Landnutzungsänderungen). Der Anteil der Landwirtschaft an den Treibhausgasemissionen ist damit in Schleswig-Holstein signifikant höher als im Bundesdurchschnitt. Eine Berechnung der Emissionen aus landwirtschaftlicher Landnutzung und Landnutzungsänderung liegen für Schleswig-Holstein nur bis zum Jahr 2010 vor. Daten für die aktuellen Jahre sind derzeit nicht bekannt, werden aber vom MELUR und Statistikamt Nord auf Basis von Daten des von Thünen Instituts im I. Quartal 2017 vorgelegt. Somit ist ein Vergleich mit Deutschland im Bereich der Landwirtschaft zurzeit nur für die Viehhaltung und die Düngung möglich. Die Summe der landwirtschaftlichen Methanund Lachgasemissionen ist im Zeitraum in Schleswig-Holstein um rund 3 Prozent gesunken, in Deutschland dagegen um fast 17 Prozent. 119

120 Folgendes Diagramm gibt diese Zusammenhänge grafisch dar: Änderung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft * 25 % 20 % 15 % 10 % 18,7 % 5 % 0 % -5% -10 % -15 % -20 % -2,8 % -7,2% -19,4% -16,7% -24,0% Schleswig-Holstein Deutschland -25 % CH4 (Viehhaltung) * ohne Landnutzung N2O (Viehhaltung/ Mineraldünger) Gesamt 120

121 Die folgende Abbildung zeigt zum einen die relative Bedeutung der zwei zurzeit darstellbaren Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft und zum anderen die Entwicklung im Zeitraum 1990 bis 2014 in Schleswig-Holstein. Die Landwirtschaft trägt damit unterdurchschnittlich zur Erreichung der klimapolitischen Ziele und Verpflichtungen Deutschlands bei und Schleswig- Holstein hat eine ungünstigere Entwicklung als der bundesweite Durchschnitt zu verzeichnen. Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft * t CO 2 -Äquivalente Gesamt N2O 0 CH * ohne Landnutzung 121

122 5. Regelungen zur Errichtung von Tierhaltungsanlagen 5.1 Welche Regelungen sind bei der Errichtung neuer Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen? Eine Reihe europäischer und deutscher Rechtsvorschriften definiert Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Tierhaltungsanlagen. Der Gesetzgeber hat dabei die Größe der Anlagen in Form von Tierplatzzahlen berücksichtigt. Für kleinere Tierhaltungsanlagen ist lediglich eine Baugenehmigung erforderlich. Größere Anlagen, die die Kapazitätsgrenzen des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) überschreiten, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Genehmigungsrelevante Anlagenkapazitäten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) Verfahrensarten Anlagenart Ziffer 7.1 Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Hennenplätze bis weniger ab Junghennenplätze bis weniger ab Mastgeflügelplätze bis weniger ab Truthühnerplätze bis weniger ab Rinderplätze 600 oder mehr -- Kälberplätze 500 oder mehr -- Mastschweineplätze bis weniger ab Sauenplätze 560 bis weniger 750 ab 750 Ferkelplätze bis weniger ab

123 Jede Anlage, unabhängig davon, ob sie einer Baugenehmigung bedarf oder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig ist, muss immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen erfüllen. Für baurechtlich zu genehmigende Anlagen gelten teilweise geringere Anforderungen. Die wichtigsten allgemeinen Rahmenbedingungen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst: Allgemeine immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen Genehmigungsbedürftig nach BImSchG Baurechtlich zu genehmigen Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass: schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen Abfälle vermieden werden nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindest - maß beschränkt werden die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden 123

124 Konkretisiert werden die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an den Betrieb und die Errichtung von Anlagen in Durchführungsverordnungen, der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft), der Technischen Anleitung Lärm (TA- Lärm) oder/und VDI-Richtlinien, ferner der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Die TA-Luft definiert die Anforderungen an den Anlagen, die einer Genehmigung nach Immissionsschutzrecht bedürfen, hinsichtlich der stoffbezogener Emissionen und speziell bezüglich Ammoniak. Darüber hinaus gilt für alle Anlagen die aktuelle neue VDI-Richtlinie * Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen. Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Haltungstechnik und der Maßnahmen zur Emissionsminderung bei der Haltung von Schweinen, Rindern, Geflügel und Pferden. Das Dokument soll die Anwendung der TA-Luft unterstützen und ist als Endversion (so genannter Weißdruck ) im September 2011 erschienen. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die TA-Luft als wichtigste Verwaltungsvorschrift für den stoffbezogenen Immissionsschutz für den Betrieb der Tierhaltungsanlagen: Mindestabstandskurven pauschalisiert abbildet, bauliche und betriebliche Anforderungen zum Teil nur umschreibt, zum Teil konkret nennt, bezüglich Keimemissionen lediglich besagt, dass die Möglichkeiten nach dem Stand der Technik Emissionen zu vermindern, zu prüfen seien, Gerüche nicht regelt. In der TA-Luft werden Abluftreinigungseinrichtungen für Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren nicht erwähnt bzw. abgehandelt. Die TA-Luft befindet sich derzeit in der Novellierung bzw. auch in den oben genannten Punkten in der Aktualisierung. Das Land Schleswig-Holstein hat ab dem 1. Juli 2014 eine Abluftfilterpflicht eingeführt. Diese gilt bei Stallneubauten von Bestandsgrößen über Mastschweinen, 750 Sauen und Ferkeln. * VDI: Verein Deutscher Ingenieure 124

125 5.1.1 Gibt es Regelungen zur Minderung von Geruchsemissionen aus Tierhaltungsanlagen? Da die TA-Luft den relevanten Einflussfaktor Geruch nicht bezüglich Häufigkeit, Intensität und Hedonik (Geruchsart, z. B. angenehm, unangenehm ) bewertet oder regelt, ist eine eigene Richtlinie als so genannte Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) erarbeitet worden. Wie die meisten anderen Bundesländer hat Schleswig-Holstein die GIRL für die Bewertung von Gerüchen im Jahr 2009 formal eingeführt. Zuvor wurde die GIRL in einer älteren Fassung im Jahr 1998 probeweise eingeführt. Die GIRL gilt für jegliche Art von Gerüchen und jegliche Art von Anlagen bzw. Emittenten und schreibt ein Partikelmodell in Verbindung mit einem speziellen Ausbreitungsberechnungsprogramm vor. Hierbei werden Gelände- und Gebäudedaten, Quellgeometrie sowie vor allem meteorologische Daten in Verbindung mit Emissionsfaktoren und Berücksichtigung von Vorbelastungen in die Ausbreitungsberechnung einbezogen. Für die Landwirtschaft sind tierartspezifische Faktoren für die unterschiedlichen Geruchsqualitäten von Schwein, Geflügel und Rindern erarbeitet worden. Das Ergebnis sind nach dem Programm die Geruchshäufigkeiten, nicht jedoch die Geruchsintensitäten. Je nach Gebietsart werden unterschiedliche Immissionswerte festgelegt, welche im Sinne der GIRL als noch nicht erheblich eingestuft wurden Welche Regelungen gibt es zur Abluftreinigung? Generell gilt nach dem BImSchG, dass der Stand der Technik immer eingehalten werden muss, damit die hohen Schutzziele erreicht und die Anforderungen hinsichtlich der Vorsorge erfüllt werden können. Das BImSchG definiert den Begriff wie folgt: Stand der Technik im Sinne des Gesetzes ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in die Luft ( ) zur Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Fortschrittliche Verfahren sind dabei nicht mit den technisch bestmöglichen gleichzusetzen. Vielmehr muss dafür eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt: Die Belastung der Betreiber darf dabei nicht unverhältnismäßig zu dem angestrebten Zweck stehen. Die TA-Luft formuliert grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Luftverschmutzungen. Hiernach sind Maßnahmen anzuwenden, mit denen Emissionen vermieden oder begrenzt werden und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht wird. Nicht vermeidbare Abgase sind an der Entstehungsstelle zu erfassen, soweit dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Emissionsbegrenzende Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Wie oben dargestellt, erwähnt die TA-Luft bei Tierhaltungsanlagen keine Abluftreinigung. Die Abluftreinigungen wären jedoch geeignet, Ammoniak, Geruch, Bioaerosole und Staub in der Schweine- und Geflügelhaltung zu minimieren. Die Abluftreinigung wird laut VDI-Richtlinie hier nur als mögliche Minderungsmaßnahme bei zwangsbelüfteten Ställen angesehen, welche jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sei. Weiter wird ausgeführt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Abluftreinigungsanlagen nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind und der Schutz der Umwelt nicht auf andere Art und Weise sichergestellt werden kann. 125

126 Inzwischen haben Abluftreinigungseinrichtungen für Tierhaltungsanlagen einen technischen Stand erreicht, der nach Auffassung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) bereits 2006 dauerhaft einen zuverlässigen Betrieb und eine wirksame Minderung der Emissionen an Geruch, Ammoniak und Staub ermöglicht hat. * Dies galt zum damaligen Zeitpunkt zunächst für Anlagen der Schweinehaltung. Wegen der technischen Fortschritte zum Stand der Technik wird derzeit in den Bundesländern eine sehr intensive Diskussion um die generelle Einführung der Abluftreinigung für Tierintensivhaltungen geführt. Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein haben dahingehend bereits einen Erlass an ihre Behörden herausgegeben, für welche Schweinehaltungen eine Abluftreinigung aus Vorsorgegründen vorzusehen sind. Der Erlass wurde mit 26. Juni 2014 in Schleswig-Holstein eingeführt. Der Erlass regelt den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei Tierhaltungen, die Abdeckung von Güllelagern sowie den Umgang mit Bioaerosolen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Des Weiteren werden Regelungen für Bestandsanlagen getroffen. Der Erlass sieht unterschiedliche Anforderungen je nach Größe der Anlage vor, z.b. sind Neuanlagen ab eine Größe von Mastschweinen oder 750 Sauenplätzen oder Ferkelplätzen grundsätzlich mit einer Abluftreinigung auszurüsten. Eine Umfrage des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2011 bei Herstellern ergab, dass in den Jahren 1997 bis 2010 in Deutschland bereits Abluftreinigungsanlagen bei Tierhaltungsanlagen gebaut wurden. Davon entfielen 762 Anlagen auf die Schweinehaltung und 170 Anlagen auf die Geflügelhaltung sowie 82 Anlagen auf sonstige Anwendungen. Die Anzahl der Abluftreinigungsanlagen in der Schweinehaltung steigt stetig an. In Schleswig-Holstein sind Abluftreinigungsanlagen bei der Intensivtierhaltung bis jetzt nur in wenigen Einzelfällen realisiert worden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich die Größe der vorhandenen Anlagen im bundesdeutschen Vergleich eher im mittleren Bereich bewegt. In einigen anderen Bundesländern (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Nordrhein-Westfalen) gibt es Regionen, in denen sich die Tierhaltung konzentriert und Situationen vorliegen, die wegen hoher Vorbelastungen den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen erfordern. * KTBL-Schrift 451 aus dem Jahr

127 5.1.3 Was ist bei der Tierhaltung zum Schutz der Gewässer zu beachten? Bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung fallen aus den Stallanlagen Jauche, Gülle und Festmist sowie bei der Futtermittelproduktion Gär- und Silagesickersäfte an. Diese Stoffe sowie Niederschlagswasser, das mit diesen Stoffen verunreinigt ist, dürfen aufgrund ihrer hohen Anteile an sauerstoffzehrenden Inhaltsstoffen und Nährstoffen nicht in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer gelangen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden diese Stoffe als wassergefährdend angesehen und dürfen grundsätzlich nur in Anlagen gelagert und abgefüllt werden, die dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes mit der Maßgabe des bestmöglichen Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften genügen. Die konkreten Anforderungen an diese Anlagen sind in der Landesverordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung VawS) wie folgt festgelegt: Anlagen für das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silage mit Silagesickersäften müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Die Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit den wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, müssen erkennbar sein. Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften sind mit wasserundurchlässigen Böden anzulegen. Die Wände müssen ausreichend hoch wasserundurchlässig sein. Flüssige Abgänge aus Ställen und Anlagen zum Lagern von Festmist sind in Jauche- und Güllebehälter, aus Silagen in dichte Behälter, insbesondere Güllebehälter zu leiten, die keine Verbindung zu Abwasserbeseitigungsanlagen haben dürfen. Dies gilt auch für Abfüllplätze. Belastetes Niederschlagswasser ist aufzufangen. Das Fassungsvermögen der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Festmist und Silage mit Silagesickersäften muss den Erfordernissen des jeweiligen Betriebes und des Grundwasserschutzes entsprechen. Für die Lagerung von Jauche, Gülle und Festmist ist eine Lagerkapazität zu schaffen, die auf die klimatischen und pflanzenbaulichen Besonderheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und die Belange des Gewässerschutzes abgestimmt ist. Für die Lagerung von Jauche und Gülle ist eine Lagerkapazität von sechs Monaten zu schaffen. Bei der Berechnung des Fassungsvermögens sind zusätzlich zu den Anfallmengen von Jauche und Gülle auch weitere Einleitungen, insbesondere eingeleitete Silagesickersäfte, mit den vorgenannten Stoffen belastetes Niederschlags- und Abwässer sowie verbleibende Lagermengen, die betriebsmäßig nicht abgepumpt werden können, zu berücksichtigen. Die Lagerkapazität gilt auch als eingehalten, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Jauche und Gülle überbetrieblich gelagert oder auf eine andere Weise ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt wird. Bei offenen Behältern und bei Erdbecken ist ein Mindestfreibord von 20 cm an jeder Stelle einzuhalten. 127

128 Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäfte sowie belastetes Niederschlagswasser sind ordnungsgemäß landwirtschaftlich zu verwerten. Im Rahmen der seit 2005 durchgeführten Cross- Compliance-Kontrollen (CC-Kontrollen) * zur EG- Nitratrichtlinie werden neben den Vorgaben zur Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln auch die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften überprüft. Dabei wird vor Ort auf den Betrieben kontrolliert, ob diese Anlagen den einzuhaltenden Vorschriften entsprechend aufgestellt und betrieben werden und dass augenscheinlich keine Jauche, Gülle, Silagesickersäfte, Gärreste und/ oder verunreinigtes Niederschlagswasser in Boden und Gewässer gelangen. Seit 2005 sind die festgestellten Verstöße gegen die Nitratrichtlinie von Jahr zu Jahr angestiegen und zwar von 9 % im Jahr 2005 auf rund 33 % in 2010 und auf rund 38 % in Der relativ starke Anstieg der Verstöße ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die CC-Kontrolleure verstärkt mögliche Missstände aufdecken, und andererseits die o.a. Anforderungen zum Umgang mit diesen wassergefährdenden Stoffen in den landwirtschaftlichen Betrieben nach wie vor nicht ausreichend beachtet und umgesetzt werden. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachausbildung und -beratung wird in diesem Bereich verstärkt informiert und aufgeklärt, damit das Problembewusstsein in die landwirtschaftliche Praxis vermittelt und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. * Mehr zu Cross Compliance auf S

129 5.2 Wie viele Stallbauten wurden bisher insgesamt nach BImSchG-Verfahren errichtet? In Schleswig-Holstein wurden bis Ende 2015 insgesamt 359 Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz errichtet. Die folgende Grafik stellt die Anzahl der Neugenehmigungen von Stallbauten, verteilt auf Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung dar. Genehmigung von Tierhaltungsanlagen nach BImSchG nach Jahren und Tierarten Tierhaltungsanlagen Genehmigungen pro Jahr 25 Vor Rinder, 50 Schweine, 50 Geflügel Rinder 5 0 Schweine Geflügel vor Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Anlageninformationssystem des Immissionsschutzes 129

130 Teil V Tierproduktion: Erzeugerpreise, Strukturentwicklung, Erfolg Der fünfte Teil der Faktensammlung, der sich mit der Ökonomie der Tierproduktion in Schleswig- Holstein befasst, beschreibt die wirtschaftlichen Eckdaten von landwirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Ausrichtungen der tierischen Erzeugung im nördlichsten Bundesland über die beiden letzten Jahrzehnte; ergänzend ist die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Getreidebaubetriebe Schleswig-Holsteins aufgenommen worden. Die Zusammenstellung zu diesem Kapitel entstand in einer Kooperation des Referats Grundsatzangelegenheiten der Landwirtschaft im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig- Holstein mit dem Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, Kiel. Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband ist ein wirtschaftlicher Verein von Landwirten aus Norddeutschland, der seinen Mitgliedern Dienstleistungen in Buchführung, Steuer- und Unternehmensberatung anbietet und sich in seiner Satzung zur Förderung des landwirtschaftlichen Rechnungswesens verpflichtet hat. Die nachfolgende Beschreibung der Datenquellen erörtert Herkunft, Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der zugrunde liegenden Daten. Dabei lassen sich betriebswirtschaftliche Fachbegriffe nicht vermeiden. Ihre Bedeutung wird im Glossar am Ende des Kapitels erklärt. 130

131 Inhalt Datenquelle, Erläuterungen, Strukturbrüche Spezialisierte Milchviehbetriebe Milchpreis und Milchmenge pro Betrieb Flächenausstattung Hauptfutterfläche und Kraftfutteraufwand Herdengröße und Milchleistung Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Staatliche Zuwendungen Rinderaufzucht- und -mastbetriebe Flächenausstattung Hauptfutterfläche und Kraftfutteraufwand Herdengröße in Großvieheinheiten Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Staatliche Zuwendungen Spezialisierte Schweinebetriebe Schweine- und Ferkelerlöse Flächenausstattung Bestand Sauen und Ferkel pro Sau Aufgezogene Ferkel und verkaufte Mastschweine Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionn Staatliche Zuwendungen Schafbetriebe Flächenausstattung Herdengröße Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Staatliche Zuwendungen Getreidebaubetriebe Getreide- und Ölfruchterlöse Getreideerträge und Ölfruchterträge Flächenausstattung Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Staatliche Zuwendungen

132 Datenquelle, Erläuterungen, Strukturbrüche Datengrundlage für die nachfolgenden Zeitreihen ist die Betriebsstatistik des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes, Kiel, die der Verband seit 1954/55 als Kurzauswertung Wirtschaftsergebnisse alljährlich für seine Mitglieder und weitere Interessenten zusammenstellt. Die Kennzahlen, die für die vorliegenden Auszüge verwertet worden sind, reichen bis zum Wirtschaftsjahr 1993/94 zurück. Frühere Daten konnten wegen stärkerer Abweichungen bei den Gruppierungskriterien leider nicht berücksichtigt werden. Diese Statistik weist einige erwähnenswerte Besonderheiten auf: Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband ist mit mehr als 50 Büros in allen Teilen Schleswig- Holsteins vertreten: Er ist Marktführer bei Buchführungsdienstleistungen für die Landwirtschaft. Gleichwohl besteht kein Anspruch auf Repräsentativität. Die Daten stammen ausschließlich aus den betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen der Mitgliedsbetriebe des Verbandes, die bis zum Auswertungstermin (in der zweiten Hälfte Oktober) vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt ist erfahrungsgemäß für etwa 20% aller Betriebe der Jahresabschluss aufgestellt. Im Normalfall endet das Wirtschaftsjahr für landund forstwirtschaftliche Betriebe am 30. Juni. Futterbaubetriebe (Rindviehhaltung und Milcherzeugung) bevorzugen zumeist den 30. April den Stichtag des sogenannten Weidewirtschaftsjahres. Wegen des früheren Stichtags des Weidewirtschaftsjahres sind Grünlandbetriebe bei den am Auswertungstermin vorliegenden Jahresabschlüssen etwas stärker vertreten. Es ist außerdem zu vermuten, dass Unternehmen, die frühzeitig auf die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse drängen, tendenziell etwas besser abschneiden als der Gesamtdurchschnitt. Bei Zeitreihen von Wirtschaftsdaten kann es vorkommen, dass sich die zugrundeliegenden Definitionen oder Annahmen im Zeitverlauf ändern und damit u.u. auch die Vergleichbarkeit der Zeitreihenwerte beeinträchtigen. Währungsänderungen (wie die Euro-Umstellung zum Jahr 2002) sind dabei relativ einfach zu berücksichtigen; die früher liegenden monetären Werte werden in die neue Währung überführt. Weitere methodische Aspekte, die die Vergleichbarkeit von Daten aus Buchführungsergebnissen berühren könnten, sind: abweichende Berichtsperiode, unterschiedliche Umsatzsteuerbehandlung, Betriebstypdefinition und das Verfahren der Querschnittsanalyse. 132

133 Eine weitere Besonderheit betrifft die Handhabung der Umsatzsteuer: Die hier ausgewerteten Unternehmen pauschalieren die Umsatzsteuer, d. h. die Erlöse der landwirtschaftlichen Erzeugnisse enthalten die pauschale Umsatzsteuer in Höhe von 10,7 %. Auf die Höhe des Wirtschaftserfolgs wirkt sich diese Handhabung nicht aus. In den nachfolgend aufgeführten Zeitreihen gab es definitorische Änderungen, z. B. bei der Abgrenzung von Betriebstypen, die sich in der Regel schwerer kompensieren lassen. Im Hinblick auf eine EU-weite Vergleichbarkeit erfolgten diese Änderungen bei den Bezeichnungen der Betriebstypen, bei den Schwellenwerten zur Gruppierung und bei dem wirtschaftlichen Maßstab zur Gruppierung. Diese EU-weiten Standardisierungsschritte haben die vorangegangenen Klassifizierungssysteme inzwischen abgelöst. Eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung (früher als Betriebstyp bezeichnet) fasst ähnliche Betriebe zu einer Gruppe zusammen. Die Gruppenzugehörigkeit ermittelte man früher mit den relativen Erfolgsanteilen der Betriebszweige am Gesamterfolg des Betriebes. Ein Ferkel produzierender Betrieb z.b. ist dann ein spezialisierter Schweineaufzuchtbetrieb, wenn der Anteil des Standardoutputs aus Zuchtsauen inkl. Ferkel mehr als zwei Drittel des Gesamt-Standard-Outputs beträgt. Standard-Output ist der standardisierte (regional erhobene und über drei Jahre gemittelte) Erlös des jeweiligen Betriebszweigs. In den früheren Klassifizierungssystemen benutzte man nicht eine Umsatzgröße sondern eine Erfolgsgröße (den Standard-Deckungsbeitrag) zur Bestimmung der relativen Produktionsanteile. Weiterhin lag der Schwellenwert der spezialisierten Betriebe bei 75 %. Bei ihrer Einführung führen derartige Regeländerungen der amtlichen Statistik zu einer anderen Betriebstypzuordnung, ohne dass eine Betriebsstrukturänderung dies ausgelöst hätte. Da sich aber die betrieblichen Strukturen laufend verändern, kommt es innerhalb einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (eines Betriebstyps) zu Verschiebungen bei der Gruppenzugehörigkeit. Einige Betriebe verlassen die Gruppe infolge einer Betriebsaufgabe oder einer Änderung der Produktionsschwerpunkte bzw. neue Betriebe kommen durch Zuwanderung aus anderen Betriebstypgruppen oder selten durch Neugründung hinzu. Eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung repräsentiert also lediglich eine Momentaufnahme der gerade in einer Gruppe befindlichen Betriebe (den Querschnitt ); man spricht daher auch von einer bestimmten Querschnittserhebung. Die Kennzahlen repräsentieren also nicht die Mittelwerte einer in ihrer Besetzung gleichbleibenden Gruppe, sondern den jeweils aktuellen Mittelwert des nach den Gruppierungskriterien ermittelten Querschnitts. Brüche (Regeländerungen, die die Vergleichbarkeit der Werte etwas einschränken) gab es zu den Wirtschaftsjahren 1993/94, 2002/03 und zuletzt 2011/12. Neben diesen Strukturbrüchen verursacht das Ausbleiben einer ausreichenden Zahl von Jahresabschlüssen zum alljährlichen Auswertungszeitpunkt im Oktober zuweilen Lücken in den Zeitreihen. 133

134 Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Betriebstypen und die jeweils ausgewerteten Kennzahlen: Betriebstypen Spezialisierte Rinderaufzucht- Spezialisierte Schaf- Getreidebau- Milchviehbetriebe und -mastbetriebe Schweine- betriebe betriebe betriebe Aspekt Preise Milch * Schweine * Getreide Ferkel Raps Flächen Eigentum Pacht Futterwirtschaft Hauptfutterfläche Kraftfutter * * [entfällt] Herden- bzw. Milchkühe Rindvieh-GVE Sauen Schafe [entfällt] Bestandsgröße Mastschweine Erträge, Milchleistung * aufgezogene Ferkel * Getreideertrag Leistungen verkaufte Rapsertrag Mastschweine Gewinn und Gewinnverwendung Gewinn Entnahmen Wachstum Eigenkapitalveränderung Nettoinvestitionen Sonstiges Anteil der staatlichen Zuwendungen am Gewinn (seit Wirtschaftsjahr 2006/07) * = Angaben lückenhaft oder nicht vorhanden 134

135 Ein großer Teil der tierischen Erzeugung in Schleswig-Holstein basiert auf der Nutzung des Grünlandaufwuchses durch Wiederkäuer: Rindviehhaltung (Milchvieh- sowie Rinderaufzucht- und Mastbetriebe), Schafhaltung. Spezialisierte Schweinebetriebe entstehen oft aus Betrieben mit geringer Flächenausstattung. Neben den hier aufgeführten spezialisierten Betriebstypen gibt es auch eine Vielzahl von Kombinations- und Verbundbetrieben, die jeweils weitere/ andere Tierarten in zusätzlichen Betriebszweigen halten, z. B. Getreidebaubetriebe mit Schweinemast. Die wirtschaftliche Situation und Entwicklung dieser Mischbetriebe lässt sich jedoch an deren Kennzahlen weniger genau ablesen, da sich Ursache-Wirkungszusammenhänge über die verschiedenartige Erfolgsentstehung leicht vermischen können. Die Getreidebaubetriebe sind hier zu Vergleichszwecken aufgeführt. Aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gewährt der Staat Zuwendungen an die Landwirtschaft. Diese werden dem Landwirt direkt oder indirekt gewährt. Kriterium für direkte Zuwendungen ist, dass der Zuwendungsbetrag von den sonstigen Einnahmen und Ausgaben trennbar ist. Die vorliegende Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne 1993/94 bis 2014/15. In dieser Zeit haben sich auch die agrarpolitischen Fördermaßnahmen maßgeblich verändert. Ab Förderjahr 1993 erfolgte die Ablösung der vorangegangenen Preisstützungspolitik (seit 1962) durch die Umstellung auf Betriebs- und Produktprämien. Das produktbezogene Prämiensystem wurde nach 2005 durch ein System abgelöst, bei dem es nebensächlich ist, was auf der Fläche wächst, solange es ordnungsgemäße Landwirtschaft ist. Dies nennt man Entkopplung. Alle Prämien im tierischen Bereich wurden abgeschafft außer den Hilfen für Milcherzeuger. Die entkoppelten Direktzahlungen machen den größten Teil der ab Wirtschaftsjahr 2006/07 ausgewiesenen staatlichen Zuwendungen aus. 135

136 1 Spezialisierte Milchviehbetriebe In Schleswig-Holstein produzieren rund Milcherzeuger jährlich 2,9 Milliarden Kilogramm Milch. Damit wird deutlich mehr Milch produziert, als für die Deckung des schleswig-holsteinischen Bedarfs notwendig ist. Bei einem Bestand von rd Milchkühen stehen in schleswig-holsteinischen Milchviehbetrieben durchschnittlich 92 Kühe und damit erheblich mehr als im Bundesdurchschnitt. Die Milcherzeugung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Milchviehbetriebe sind neben den guten Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (Erlös) insbesondere eine rentable Produktionstechnik und eine optimale Ausstattung mit Produktionsfaktoren entscheidend. Zu den Hauptwirtschaftlichkeitsfaktoren gehört neben einem erfolgreichen Herdenmanagement (Gesundheit, Fruchtbarkeit, Fütterung) eine effiziente Grundfutterbereitung. 136

137 1.1 Milchpreis und Milchmenge pro Betrieb Milcherlös* (Cent/kg) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 * inkl. pauschal. USt Milchmenge (Milch kg/ Betrieb) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Seit dem Jahr 2007 schwanken die Milcherlöse stärker, im Sommer des Jahres 2009 hatten sie einen Tiefpunkt erreicht. Die erhöhte Schwankungsbreite ist Folge einer geänderten Milchmarktpolitik der EU. Auch aktuell sind die Milchpreise wieder aufgrund einer Nachfrageschwäche auf den internationalen Märkten und einer steigenden Milcherzeugungsmenge nach Auslaufen der Milchquote unter Druck. Insbesondere hatte die Absenkung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver als Ergebnis der sog. Luxemburger Beschlüsse aus dem Jahr 2003 Folgen für die Märkte. Zuvor waren die Milcherlöse über ein Bündel an Milchmarktinstrumenten wie Intervention, Exporterstattungen, private Lagerhaltung, Milchquotenregelung und verschiedene Beihilfen stabilisiert worden. Die Milchquotenregelung ist am 31. März 2015 ausgelaufen. Auch in Schleswig-Holstein mussten viele Milcherzeuger aufgrund ihrer Quotenüberlieferung im Jahr 2015 letztmalig hohe Strafabgaben zahlen. Der Strukturwandel verläuft dennoch kontinuierlich. Seit 20 Jahren hat sich die Milcherzeugungsmenge je spezialisierten Milchviehbetrieb mehr als verdoppelt. Das liegt insbesondere am Wachstum der Milchviehbestände und an der weiteren Intensivierung. Pro Jahr stieg die betriebliche Milchmenge kontinuierlich um etwa Kilogramm an; zuletzt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung waren die Wachstumsschritte jedoch überdurchschnittlich groß. Die durchschnittliche Herdengröße reicht heute fast an 100 Kühe je Betrieb heran. Das Herdenwachstum spielt sich dabei vorwiegend in den größeren Beständen ab. 137

138 1.2 Flächenausstattung Flächenausstattung (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 gepachtete Fläche eigene Fläche Der Strukturwandel in der Milcherzeugung zeigt sich auch an der Entwicklung der Flächenausstattung der Betriebe, die sich in den vergangenen 20 Jahren um ein Drittel auf nunmehr deutlich über 100 Hektar je Betrieb erhöht hat. Wachstum findet wegen des hohen Kapitalbedarfs beim Flächenkauf überwiegend über Flächenpacht statt. Die Zupachten machen heute knapp über 50 Prozent der Flächenausstattung aus. In den vergangenen fünf Jahren ist ein überdurchschnittliches Flächenwachstum der Betriebe zu erkennen. Das stärkere Flächenwachstum durch Kauf ist vermutlich u. a. auch auf sinkende Zinsen zurückzuführen. 138

139 1.3 Hauptfutterfläche und Kraftfutteraufwand Hauptfutterfläche (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Hauptfutterfläche 550 Kraftfutteraufwand (Euro/RGV * ) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 *RGV: Raufutter verzehrende Großvieheinheit Zwar ist die Hauptfutterfläche je Betrieb in den vergangenen 20 Jahren weiter gestiegen, die Hauptfutterfläche je RGV stagniert allerdings bzw. geht sogar zurück. So wird eine wachsende Milcherzeugung stärker über die Milchleistung je Kuh (Kraftfuttereinsatz, Gesundheit, Genetik u.a.) und Spezialisierung als über einen erhöhten Milchviehbesatz je Flächeneinheit erreicht. Der Kraftfutteraufwand ist ein Resultat aus Preisen und Mengen. Seit dem Jahr 2006 ist ein Anstieg der Volatilität (Schwankungsbreite) festzustellen mit einem Trend zu einem insgesamt höheren Kraftfutteraufwand. Steigende Getreide-, Substitut- und Energiepreise wirken sich direkt auf den Kraftfutteraufwand aus, ebenso wie witterungsbedingte Ertragsschwankungen beim Grundfutter. Der kurzfristige Rückgang des Kraftfutteraufwands pro RGV im Wirtschaftsjahr 2009/10 beruht hauptsächlich auf Preisrückgänge bei einigen Komponenten (z. B. Getreide). Bei knapper Flächenverfügbarkeit lässt sich eine erhöhte Milcherzeugung vor allem durch erhöhten und konzentrierteren Kraftfuttereinsatz sowie optimierter Grundfutterbereitung erreichen. Der starke Anstieg des Kraftfutteraufwands in den letzten Jahren ist auf attraktive Milcherlöse (bis 2014/15) zurückzuführen. Der Knick zum Wirtschaftsjahr 2014/15 markiert hier eine Reaktion auf die Milchpreiskrise. Bei schlechten Ertragserwartungen wird die Bewirtschaftungsintensität etwas zurückgefahren. 139

140 1.4 Herdengröße und Milchleistung Herdengröße (Milchkühe) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./ Milchleistung (kg/kuh) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 So wie die Milchmenge je Betrieb hat sich auch die durchschnittliche Herdengröße in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt. Insbesondere seit der ersten Milchkrise ab Wirtschaftsjahr 2008/09 ist ein überdurchschnittliches Herdenwachstum zu verzeichnen, das sich vornehmlich in den größeren Betrieben vollzieht. Der damit verbundene Wettbewerbsdruck führte zu einem schnelleren Strukturwandel. Seit diesem Zeitraum war u.a. auch Milchquote überregional an der Börse zu erwerben. Der Zuwachs an Quote als begrenzenden Produktionsfaktor in Schleswig-Holstein war beträchtlich. Die Herdenleistung wächst nicht nur über die Anzahl der Kühe, sondern auch über eine höhere Milchleistung je Kuh. Die Milchleistung ist in der Betrachtungszeitspanne insgesamt um etwa Kilogramm je Kuh gewachsen. Erst in den letzten Jahren ist die Wachstumsgeschwindigkeit bei der Milchleistung etwas zurückgegangen. Eine Erklärung dafür wäre das im gleichen Zeitraum festzustellende überdurchschnittliche Herdenwachstum. Dass das Milchleistungspotenzial jedoch bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, zeigen die deutlich höheren Leistungen der erfolgreichen Betriebe. 140

141 1.5 Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Gewinn und Entnahmen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn Entnahmen Eigenkapitalveränderung und Nettoinvestitionen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Eigenkapitalveränderung Nettoinvestitionen Die Volatilität der Märkte spiegelt sich auch im Verlauf der Gewinnkurve wider. Ab Wirtschaftsjahr 2004/05 sind bei Milchviehbetrieben erhebliche Gewinnsprünge zu verzeichnen. Diese gipfeln in den Ausnahmejahren 2007/08 sowie 2010/11 mit durchschnittlich über Euro Gewinn je Milchviehbetrieb. Im Wirtschaftsjahr 2014/15 hat es jedoch einen starken Rückgang des Gewinnes aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der Erlöseinbrüche auf dem Milchmarkt gegeben. Die privaten Entnahmen hingegen sind vorsichtig, weniger schwankend über die Jahre und folgen den Ausschlägen der Gewinnkurve nicht in gleichem Maße. In schwächeren Wirtschaftsjahren werden sie angepasst. Erhöhte Entnahmen nach erfolgsstarken Wirtschaftsjahren sind auch auf höhere Steuerzahlungen zurückzuführen. Die in letzter Zeit relativ gute Erfolgssituation wurde nicht für Konsumzwecke, sondern zur Stärkung der betrieblichen Stabilität durch Erhöhung des betrieblichen Eigenkapitales genutzt. 141

142 Bei den Auswertungen zum Betriebserfolg über die Jahre ist festzustellen, dass erfolgreiche Betriebe intensiver mit deutlich höherer Milchleistung auf geringerer Fläche wirtschaften. Weniger erfolgreiche Betriebe hingegen verfügen tendenziell über weniger Eigentum an Produktionsfaktoren und haben eine höhere Fremdkapitalbelastung und Aufwendungen für Flächenpacht. Ein Anhaltspunkt für die von den Unternehmen erwartete Erfolgsentwicklung markiert die Zeitreihe für die Nettoinvestitionen. In den vergangen zehn Jahren war bis auf die Depression durch die Milchkrise 2008/09 eine Nettoinvestitionstätigkeit wie nie zuvor festzustellen. Die Milchviehbetriebe hatten sich vermutlich auf den Ausstieg aus der Milchquote vorbereitet und die Bestände ausgeweitet sowie die Produktionstechnik angepasst. Die erfolgreichen Betriebe haben selbst in den ertragsschwächeren Jahren noch Eigenkapital gebildet und in Maßen investiert, die erfolgsschwächeren Betriebe konnten selbst in ertragsstarken Jahren kaum Eigenkapital bilden. 1.6 Staatliche Zuwendungen Gewinn (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn aus Marktbedingungen staatliche Zuwendungen Durch die Gemeinsame EU-Agrarpolitik beziehen die hier ausgewerteten spezialisierten Milchviehbetriebe jährlich staatliche Zuwendungen in einer Größenordnung von etwa Euro. Der aus Marktbedingungen erwirtschaftete übrige Anteil des Gewinns (Gewinn abzüglich staatlicher Zuwendungen) schwankt im Zeitablauf zwischen und knapp Euro. Das Wirtschaftsjahr 2014/15 hätten die Betriebe ohne die Gewährung staatlicher Zuwendungen mit einem Verlust von etwa Euro abgeschlossen. Nach Ausgleich des Verlustes kommt es durch die staatlichen Zuwendungen zu einem Gewinn von knapp Euro. 142

143 2 Rinderaufzucht- und -mastbetriebe Schleswig-Holstein ist aufgrund seiner vorteilhaften Standortvoraussetzungen mit einem hohen Grünland- und Futterbauanteil, der erfolgreichen Milchwirtschaft und den Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen auch für die Rinderaufzucht und die traditionelle Weidemast ein Gunststandort gewesen. Diese Standortvorteile sind bei der Intensivmast nicht mehr so entscheidend. Für eine stärkere Ausrichtung auf Rinderaufzucht und -mast entscheiden sich oft Futterbaubetriebe mit hohem Grünlandanteil und relativ kleinen Milchviehherden. Größere Wachstumsschritte, die für eine Teilnahme im Wettbewerb der Milchviehbetriebe erforderlich wären, erscheinen wegen des hohen Kapitalbedarfs zu risikoreich. Die Wirtschaftlichkeit der Rinderaufzucht- und -mastbetriebe hängt hauptsächlich ab von den Verkaufserlösen für Mastvieh, den Pachtpreisen für Futterflächen, den Erzeugungskosten für Grundfutter sowie den Preisen für Energie- und Eiweißkomponenten im Kraftfutter. Rinderzucht- und -mastvieh wird mit unterschiedlichem Geschlecht, Alter- und Gewicht gehandelt. Aus Buchführungsdaten sind nur stark schwankende, sehr wechselhafte Preisverläufe abzuleiten, die nicht eindeutig zu erklären sind. Auf deren Darstellung wird daher verzichtet. 143

144 2.1 Flächenausstattung Flächenausstattung (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 gepachtete Fläche eigene Fläche Bis zum Jahr 2002/03 war die Flächenausstattung der Rinderaufzucht- und -mastbetriebe relativ konstant um die 50 Hektar. Ab Wirtschaftsjahr 2003/04 ergab sich aus der methodischen Änderung der Betriebstypklassifizierung eine Änderung der Gruppenzusammensetzung. Seither schwankt die Betriebsgröße zwischen 70 und 90 Hektar. Da die Gesamtzahl der Betriebe in der Gruppe deutlich kleiner ist als bei Milchviehbetrieben, machen sich die Gruppenein- und -austritte stärker bemerkbar. In jüngerer Zeit ist ein Rückgang des Pachtflächenanteils zu beobachten. In der Nachbarschaft der Rinderaufzucht- und -mastbetriebe liegen oft extrem wachstumswillige, intensiv bewirtschaftete Milchviehbetriebe. Diese können im Wettbewerb um Pachtflächen ihren Verpächtern deutlich bessere Konditionen bieten. Ein struktureller Flächenzuwachs würde sich nur bei einem dauerhaft niedrigen Milchpreis ergeben. 144

145 2.2 Hauptfutterfläche und Kraftfutteraufwand Hauptfutterfläche (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Hauptfutterfläche Kraftfutteraufwand ( /RGV) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Die Hauptfutterfläche umfasst alle Flächen des Grünlands (zur Weide-, Heu-, Silage- oder kombinierten Nutzung) sowie alle übrigen Ackerfutter- Flächen zur Erzeugungen von Rauhfutter (z.b. Ackergras, Silomais). Zieht man von der Flächenausstattung insgesamt den Anteil der Hauptfutterflächen ab, so ergibt sich ein Rest von etwa 10 bis 20 Hektar. Infolge des Grünland-Umbruchverbots verfügen diese Betriebe kaum über attraktive Umstellungs-, Erweiterungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten. Der Kurvenverlauf für den Kraftfutteraufwand zeigt einen relativ gleichbleibenden Kraftfutteraufwand pro RGV. Der erhöhte Kraftfutteraufwand ist ein Ergebnis von Mengen- und Preisentwicklungen. Insgesamt spiegelt sich hierbei auch die erhöhte Volatilität am Futtermittelmarkt wider. 145

146 2.3 Herdengröße in Großvieheinheiten Herdengröße (RGV) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Das Wirtschaftsjahr 2002/03 markiert wieder den Umstellungszeitpunkt der Gruppierungsregeln. Davor schwankten die Bestandsgrößen zwischen 65 und 85 RGV. Eine Großvieheinheit repräsentiert ein Tier mit 500 Kilogramm Lebendgewicht (z. B. eine ausgewachsene Kuh). Jüngere Tiere mit geringeren Gewichten machen nur Bruchteile einer Großvieheinheit aus. Die Zahl der Einzeltiere ( Köpfe ) ist also erheblich größer. Sie schwankt auch je nach Wachstumsstadium, auf das sich die Erzeugung konzentriert, von Betrieb zu Betrieb. Die höheren Werte nach dem Wirtschaftsjahr 2002/03 resultieren aus der veränderten Gruppenzusammensetzung. Der tendenzielle Rückgang des Tierbesatzes lässt jedoch auf eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und Dynamik in dieser Produktionsrichtung schließen. Rückläufige Bestandsgrößen und im Vergleich zu Milchviehbetrieben relativ niedriger Wirtschaftserfolg pro Hektar markieren kaum attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Auf Dauer ist ein Übergang zum Nebenerwerb oder in Ermangelung eines Betriebsnachfolgers zum Auslaufen zu erwarten. 146

147 2.4 Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Gewinn und Entnahmen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn Entnahmen Eigenkapitalveränderung und Nettoinvestitionen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Eigenkapitalveränderung Nettoinvestitionen Neben der gruppierungsbedingten Zäsur zum Wirtschaftsjahr 2002/03 fällt auf, dass zu Beginn der Betrachtungszeitspanne die Gewinne in einer Bandbreite zwischen und Euro verblieben. Eine Vollexistenz (Unternehmerfamilie) lässt sich daraus nicht ernähren. Die Entnahmen lagen zumeist über den Gewinnen, was auf einen Substanzverzehr hindeutet. Die negativen Eigenkapitalveränderungen in der unteren Grafik zeigen dies deutlich. Negative Nettoinvestitionen ( Desinvestitionen ) markieren Wirtschaftsjahre mit Schrumpfungen und Substanzverkäufen. Ab Wirtschaftsjahr 2003/04 kommt es zu deutlich höheren Werten beim Gewinn; in der gleichen Zeit erwirtschaften benachbarte Milchviehbetriebe jedoch fast doppelt so hohe Erfolge. Die Entnahmen sind dem Wirtschaftserfolg zumeist angepasst und erlauben im Vergleich zu Milchviehbetrieben stetige Eigenkapitalzuwächse und Nettoinvestitionen. Erst in den letzten beiden Wirtschaftsjahren geht der Erfolg als Folge verschlechterter Absatzmöglichkeiten für Rindvieh stark zurück. Die Wirtschaftlichkeit der Rinderaufzucht- und -mastbetriebe leidet unter dem Wettbewerb um die Flächen (Pachtpreise) und den hohen Kraftfutterkosten. Aufgrund der schlechten Wirtschaftlichkeit bleiben selbst bei attraktiveren Schlachterlösen Nettoinvestitionen weitgehend aus. 147

148 2.5 Staatliche Zuwendungen Gewinn (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn aus Marktbedingungen staatliche Zuwendungen 148

149 Durch die Gemeinsame EU-Agrarpolitik beziehen auch die Rinderaufzucht- und -mastbetriebe jährlich staatlicher Zuwendungen in einer Größenordnung von etwa bis Euro. Die Zahlungen pro Flächeneinheit sind konstant; die Schwankungen ergeben sich also aus den veränderten Flächenausstattungen der hier ausgewerteten Betriebe. Der aus Marktbedingungen erwirtschaftete übrige Anteil des Gewinns (Gewinn abzüglich staatlicher Zuwendungen) ist relativ gering. In den Wirtschaftsjahren 2009/10, 2013/14 und 2014/15 hätten sich ohne staatliche Zuwendungen Verluste ergeben. Auch in den übrigen Wirtschaftsjahren ist dieser Anteil gering. Mit Ausnahme des Wirtschaftsjahrs 2011/12 bleibt dieser Wert unter einem Drittel des Gesamterfolgs. 149

150 3 Spezialisierte Schweinebetriebe Spezialisierte Schweinebetriebe erlösen mehr als zwei Drittel ihrer Umsätze aus dem Verkauf von Schweinen bzw. Ferkeln. Die Schweineproduktion gehört zu den Betriebszweigen der Veredlungsproduktion, da im Betrieb erzeugte Futtermittel in einer weiteren Produktionsstufe zu höherwertigen Produkten veredelt werden. Früher stammten die benutzten Futtermittel oft aus dem eigenen Betrieb (z. B. Kartoffeln, Getreide). Mit steigenden tierischen Leistungen (z. B. tägliche Zunahmen) stiegen auch die Ansprüche an die Zusammensetzung der Futtermittel bzw. an eine möglichst kostengünstige Aufbereitung und Vorlage. Manche Futterkomponenten können in anderen Anbauregionen (auch global) billiger produziert werden und haben daher vielfach die Futtermittelerzeugung auf dem Hof ersetzt oder vermindert. Man spricht dann von einer flächenunabhängigen Veredlung. Die Schweineproduktion ist vielfach in Ackerbau- Betrieben mit geringerer Flächenausstattung anzutreffen, da einerseits fehlende Futtermittel zugekauft und andererseits überschüssige Arbeitskraft sinnvoll eingesetzt werden kann. Moderne Ställe und Haltungssysteme haben den Arbeitsbedarf pro Tier erheblich gesenkt, so dass in der Regel nur noch größere Einheiten mit hoher Zahl an Stallplätzen wettbewerbsfähig sind. Die Zahl der Schweine haltenden Betriebe ist in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein stark rückläufig, die Tierbestandsgrößen sind dagegen enorm gestiegen. Die Wirtschaftlichkeit der Schweineproduktion schwankt erheblich. Sowohl bei der Beschaffung (Futtermittel und Ferkel) als auch beim Absatz ist der Landwirt in der Regel Preisnehmer, d.h. er hat kaum Einfluss auf die Preisgestaltung. Sind die Schweine schlachtreif, so kann ein Schweinemäster in Preistälern nur begrenzt auf bessere Zeiten (Preise) spekulieren, da eine verlängerte Haltung (Weitermast) wegen der zunehmenden Verfettung der Tiere unwirtschaftlich wäre. Innerhalb der Schweineproduktion gibt es weitere Spezialisierungen: auf die Sauenhaltung mit Ferkelproduktion oder auf die Schweinemast zur Erzeugung von Schlachttieren. Manche Betriebe haben beide Betriebszweige, um die Margen beider Veredlungsstufen abzuschöpfen bzw. um Gewissheit über Ferkelherkunft und -gesundheit zu haben. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Schweineproduktion sind die Erlöse für Schlachtschweine, für Ferkel und für Futtermittel sowie die Kosten der Arbeitserledigung. Wegen der großen Kostensenkungspotentiale in größeren Ställen konzentrieren sich Neubauten nur auf größere Einheiten. Nach einem Stallbau ist die Arbeitsproduktivität durch das Haltungs- und Fütterungssystem gegeben und für die wirtschaftliche Lebensdauer des Stalls kaum änderbar. 150

151 3.1 Schweine- und Ferkelerlöse Schweineerlös (Euro/Stück) * inkl. pauschal. USt /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./ Ferkelerlös (Euro/Stück) * inkl. pauschal. USt /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Die Erlöse für Schlachtschweine und für Ferkel schwanken in einer großen Bandbreite. Neben saisonalen Schwankungen (Grillsaison) wurden auch wiederkehrende zyklische Regelmäßigkeiten beobachtet, die alle zwei bis drei Jahre auftreten ( Schweinezyklus ) und auf den Zeitbedarf der Schweineerzeugung zurückzuführen sind. Hohen Schweinepreisen folgen relativ schnell hohe Ferkelpreise, da einerseits die Attraktivität der Schweinemast und damit andererseits die Nachfrage nach Mastferkeln steigt. Relativ große Schwankungen der Ferkel- und Schweinepreise beobachten wir in der Zeitspanne 1994/95 bis 2004/05; danach sind die Ausschläge etwas kleiner geworden; bei den Schweinepreisen ist seither eine steigende, bei den Ferkelpreisen eine leicht fallende Tendenz festzustellen. Bei der Ferkelproduktion ist der Wettbewerb besonders stark. Der genetische Fortschritt (mehr aufgezogene Ferkel pro Sau und Jahr), arbeitssparende Haltungsformen und relativ große Wachstumsschritte (bei Stall-Neubauten) haben das mengenmäßige Angebot und damit den Wettbewerbsdruck erhöht. Die Folge sind niedrigere Preise pro Ferkel. 151

152 3.2 Flächenausstattung Flächenausstattung (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 gepachtete Fläche eigene Fläche Schweine erzeugende Betriebe haben in der Regel eine geringe Flächenausstattung. Die Eigentumsflächen sind in der hier vorliegenden Zeitreihe von ca. 15 Hektar auf gut 30 Hektar gestiegen. Die Pachtflächen weisen eine jeweils ähnliche Größenordnung auf. In den Wirtschaftsjahren 2002/03 und 2011/12 gab es Umstellungen der Klassifizierungssystematik der Betriebe. Zuerst erfolgte eine Umstellung auf die EU-weiten Schwellenwerte: Absenkung von 75 Prozent auf 67 Prozent des Standard-Deckungsbeitrags aus der jeweils namensgebenden Produktionsrichtung. Die jüngste Umstellung beinhaltete den Wechsel vom Standard-Deckungsbeitrag zum Standard-Output als Klassifizierungsmerkmal. Wollen Schweine erzeugende Betriebe ihre Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklären, dürfen sie eine flächenabhängige Viehbestandsgrenze nicht überschreiten. Das betriebliche Wachstum erfolgt also auch zumindest teilweise über den Zuwachs an Eigentums- oder Pachtflächen. Im stetigen Flächenanstieg in den letzten Jahren kommt das Wachstum der Betriebe zum Ausdruck. Bestrebungen zur Kostensenkung durch größere Stalleinheiten erfordern auch ein Mindestmaß an Flächenzuwachs. Konkurrenten auf dem Pachtmarkt sind hier vornehmlich die Ackerbaubetriebe, da die Pacht von Grünland für Schweinebetriebe nicht interessant ist. Aus Änderungen der Klassifizierungssystematik können stärkere Veränderungen der Gruppenzusammensetzung resultieren, die sich wiederum in größeren Änderungen der Beobachtungsgrößen niederschlagen kann. Daneben beobachten wir auch Wanderungsbewegungen zwischen den betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen sowie das Ausscheiden durch Betriebsaufgabe. 152

153 153

154 3.3 Bestand Sauen und Ferkel pro Sau Sauenbestand (Stück) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 29 Aufgezogene Ferkel (Ferkel/Sau) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Die Zeitreihe für die Sauenbestände zeigt ein stetiges Herdenwachstum im Zeitablauf. Durch die Umstellung der Klassifizierungsregeln ab Wirtschaftsjahr 2011/12 wäre einer Datengewinnung aus allen Schweinebetrieben ein Absturz der Herdengröße festzustellen. Da Ferkelerzeuger jedoch eher ihre Herden erweitern, sind ab Wirtschaftsjahr 2011/12 die Herdengrößen der spezialisierten Herdenaufzuchtbetriebe aufgeführt. Sie repräsentieren eher die Größenordnung moderner Ferkelproduktion. Herdenwachstum ist möglich durch Spezialisierung, technischen Fortschritt in den Haltungssystemen und durch gesteigerte Arbeitsproduktivität. Herdenwachstum ist nötig durch Verschärfung des Wettbewerbs und anhaltenden Druck auf die Ferkelpreise. Die Zeitreihe für die Kennzahl aufgezogene Ferkel pro Sau zeigt einen enormen Zuwachs: Ihr Wert stieg von weniger als 20 Ferkel zu Beginn der Zeitreihe auf fast 30 Ferkel zum Ende. Dieser extreme Anstieg kann sowohl aus gesteigerter Fruchtbarkeit der Sauen, höherer Vitalität der Ferkel als auch aus verbesserten Haltungsbedingungen in der ersten Lebensphase rühren. Die hier aufgeführten Gesamtmittelwerte liegen noch unter den Durchschnittswerten der erfolgreichen Betriebe. Dieses Verbesserungspotential belegt, dass sich moderne Haltungsbedingungen positiv auf die tierischen Leistungen auswirken. 154

155 3.4 Aufgezogene Ferkel und verkaufte Mastschweine Aufgezogene Ferkel (Stück) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./ Verkaufte Mastschweine (Stück) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Der Anstieg der Zahl aufgezogener Ferkel pro Betrieb geht einher mit steigender Fruchtbarkeit, höherem Aufzuchterfolg und wachsenden Herdengrößen in der Ferkelproduktion. Die Zäsur ab Wirtschaftsjahr 2011/12 ist wiederum auf die geänderten Klassifizierungsmodalitäten zurückzuführen. Die letzten Jahre zeigen nicht die Mittelwerte aller Schweinebetriebe sondern nur die der spezialisierten Schweineaufzuchtbetriebe, da deren Werte die Größenordnung moderner Ferkelerzeugung besser wiedergeben. Die Spezialisierung der Schweine haltenden Betriebe zeigt sich auch im starken Wachstum der verkauften Mastschweine pro Betrieb. Technische Fortschritte bei den Haltungs- und Fütterungssystemen steigerten die Arbeitsproduktivität und ermöglichen größere Bestandsgrößen; kleinere Margen pro Tier und zunehmender Wettbewerb forcieren größere Wachstumsschritte bei Neubauten. 155

156 3.5 Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionn Gewinn und Entnahmen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn Entnahmen Eigenkapitalveränderung und Nettoinvestitionen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Eigenkapitalveränderung Nettoinvestitionen Die Zeitreihe für die Gewinne der Schweine haltenden Betriebe weist starke Schwankungen auf. In Intervallen von vier bis fünf Jahren treten Erfolgsspitzen aber auch Erfolgstäler auf. Im Vergleich zu anderen Betriebszweigen fallen die Erfolgsschwankungen relativ groß aus. Die Entnahmen der Unternehmer schwanken mit einer Ausnahme im Wirtschaftsjahr 2005/06 in einem relativ schmalen Band zwischen und Euro pro Jahr. Erst ab Wirtschaftsjahr 2009/10 folgen höhere Entnahmen auch den gestiegenen Gewinnen Die relativ hohen Gewinne ab Wirtschaftsjahr 2008/09 sind zum Teil auf hohe Erzeugerpreise (2008/09, 2011/12 bis 2013/14) oder auf niedrige Getreidepreise (2009/10) zurückzuführen. Viele Betriebe haben diese relativ fetten Jahre zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau des Eigenkapitals genutzt. Auffallend ist die Zurückhaltung bei den Investitionen. 156

157 3.6 Staatliche Zuwendungen Gewinn (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn aus Marktbedingungen Staatliche Zuwendungen Auch die Schweinebetriebe erhalten staatliche Zuwendungen im Rahmen der gemeinsamen EU- Agrarpolitik. Ihr Anteil am Gewinn war infolge der geringen Flächenausstattung relativ klein und betrug etwa bis Euro pro Betrieb. Erst seit Wirtschaftsjahr 2012/13 erreichten die staatlichen Zuwendungen eine Größenordnung von etwa Euro. Dies ist auf die wachstumsbedingte Ausdehnung der Flächenausstattung zurückzuführen. Der aus Marktbedingungen erwirtschaftete übrige Anteil des Gewinns (Gewinn abzüglich staatlicher Zuwendungen) ist mit Ausnahme des Wirtschaftsjahrs 2008/09 im Vergleich zu den anderen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen relativ hoch und erreicht im Spitzenjahr 2010/11 fast 80 Prozent. Wirtschaftsperioden, die beim Fehlen der staatlichen Zuwendungen zu Verlusten führen würden, traten bei den Schweinebetrieben in der jüngeren Vergangenheit nicht auf. 157

158 4 Schafbetriebe Kaum eine Tierhaltung ist so landschaftypisch und -prägend für die Westküstenregion Schleswig- Holsteins wie die Schafhaltung. Viele Schafrassen zeichnen sich durch besondere Robustheit und Anpassungsfähigkeit an karge Bedingungen aus. Während früher neben der Fleisch- und Milcherzeugung die Produktion von Wolle im Vordergrund stand, ist deren Bedeutung inzwischen stark zurückgegangen. In Europa werden überwiegend Rassen gehalten, die der Fleischerzeugung dienen. Die Lämmermast ist damit der wichtigste Zweig der Schafhaltung. Deichlämmer oder auch Salzwiesenlämmer sind besonders landschaftstypische Produkte Schleswig-Holsteins. In Deutschland werden extensive Schafrassen auch zur Landschaftspflege eingesetzt. Ohne Schafe würden einige Landschaften versteppen und verwalden. Eine lebenswichtige Bedeutung in Schleswig-Holstein haben die Schafe für den Küstenschutz. Sie verhindern üppigen Bewuchs und Versteppung und festigen durch ihren Tritt den Untergrund, ohne die empfindliche Grasnarbe bei nassem Wetter zu gefährden. Trotz dieser besonderen Bedeutung gibt es nur wenige landwirtschaftliche Betriebe, die so auf die Schafhaltung spezialisiert sind, dass sie einen separaten Betriebstyp bilden. Trotz ihrer geringen Zahl und der Kürze der auswertbaren Zeitreihen (seit der Umstellung der Klassifizierungsregeln zum Wirtschaftsjahr 2002/03) haben wir uns entschlossen, die wenigen verfügbaren wirtschaftlichen Eckdaten hier aufzuführen. 158

159 4.1 Flächenausstattung Flächenausstattung (ha) gepachtete Fläche eigene Fläche 0./94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Schafbetriebe erzeugen ihre Produkte vorwiegend durch Beweidung von Grünlandflächen. Im küstennahen Bereich sind dies insbesondere die zu den Deichen bzw. zum unmittelbaren Hinterland gelegenen Flächen. Die Flächen sind größtenteils gepachtet; nur ein relativ geringer Anteil des Grünlands befindet sich im Eigentum der Schafbetriebe. Die Flächenausstattung insgesamt und der Anteil der Pachtflächen sind in der letzten Zeit rückläufig. Infolge der geringen Margen aus der Schafhaltung können Schafbetriebe beim Wettbewerb um Flächen, die auch für die Rindviehhaltung nutzbar sind, nicht mithalten. Die Betriebe müssen zwangsläufig schrumpfen. 159

160 4.2 Herdengröße Herdengröße (Stück) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Die Herdengrößen der Schafbetriebe sind stark rückläufig. Wegen Erreichen der Altersgrenze des Betriebsleiters auslaufende oder unwirtschaftliche Betriebe laufen tatsächlich aus und werden offenbar nicht von den verbliebenen Betrieben zur Aufstockung genutzt. Neugründungen (z.b. Ökobetriebe) starten mit kleineren Herden. 160

161 4.3 Gewinn/Entnahmen und Eigenkapitalveränderung/Nettoinvestitionen Gewinn und Entnahmen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn Entnahmen Eigenkapitalveränderung und Nettoinvestitionen (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Eigenkapitalveränderung Nettoinvestitionen Die geringe Ertragskraft der Schafhaltung spiegelt sich auch in den relativ niedrigen und überdies stark schwankenden Gewinnen wider. Bis zum Wirtschaftsjahr 2006/07 erhielten die Schafhalter noch besondere Fördergelder durch spezielle Schafprämien. Seit der Umstellung auf die entkoppelten Direktzahlungen ist der Anteil der staatlichen Zuwendungen stark zurückgegangen. Die oben aufgeführte Zeitreihe weist in neun von 13 Wirtschaftsjahren eine Abnahme des Eigenkapitals auf. Die Entnahmen sind nicht dem Erfolgsverlauf angepasst und liegen zumeist über den Gewinnen. Mit Ausnahme des Wirtschaftsjahrs 2011/12 sind die Nettoinvestitionen sehr gering. 161

162 4.4 Staatliche Zuwendungen Gewinn (Euro) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Gewinn aus Marktbedingungen Staatliche Zuwendungen Die mangelnde Ertragskraft der Schafbetriebe vermitteln auch Höhe und Verlauf der staatlichen Zuwendungen. Ihre Höhe schwankt ab Wirtschafsjahr 2007/08 in einer Größenordnung von bis Euro. In sieben von neun Wirtschaftsjahren würde die Schafhaltung nur Verluste bringen. Gewinne entstehen nur dadurch, dass die staatliche Zuwendungen etwas größer als die Verluste ausfallen und diese kompensieren. 162

163 5 Getreidebaubetriebe Schleswig- Holstein ist im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands ein Gunststandort für die Erzeugung von Marktfrüchten wie z. B. Getreide, Raps oder Zuckerrüben. Der Ackerbau in Schleswig-Holstein profitiert von dem maritimen Klima zwischen Nord- und Ostsee, einem hohen Anteil gut wasserhaltender Böden, meist milden Wintern, mäßig warmen Sommern, wenigen Frosttagen und meist ausreichend hohen Niederschlägen. In Schleswig-Holstein wirtschaften gut Ackerbaubetriebe, die vor allem Getreide und Raps anbauen (Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebung 2013). Die Hektarerträge beim Getreide liegen zumeist mehr als 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt und auch beim Rapsanbau werden hohe, über dem Bundesdurchschnitt liegende Erträge realisiert. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Getreidebaubetriebe stehen neben der Betriebsleiterqualifikation auf der Erlösseite der erzeugte Ertrag pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und der erzielte Marktpreis sowie auf der Aufwandsseite die eingesetzten Betriebsmittel wie Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie Treibstoffe. 163

164 5.1 Getreide- und Ölfruchterlöse Getreideerlöse* (Euro/dt) * inkl. pauschal. USt /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./ Ölfruchterlöse* (Euro/Stück) * inkl. pauschal. USt /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 164

165 Seit Mitte der 90er Jahre gibt es für Getreide und Ölfrüchte kein preisliches Auffangnetz mehr, sondern die erzielten Preise entsprechen den Weltmarktpreisen. Bei den Weltmarktpreisen für Getreide- und Ölfrüchte spielen naturgemäß Ernteergebnisse eine wichtige Rolle. Kälte, Nässe oder Trockenheit können zu einem geringen Angebot und damit zu höheren Preisen führen. Auch politische Entscheidungen können das Angebot erhöhen oder begrenzen. Durch Spekulationen an Warenterminmärkten können die Preisausschläge noch verstärkt werden. Seit 1994 befanden sich die Getreidepreise in einer Abwärtsbewegung, die in den Wirtschaftsjahren 2004/05 und 2005/06 mit knapp über 10 Euro pro Dezitonne ihre Tiefpunkte fand. Der enorme Preisanstieg mit einem Erlös von über 30 Euro pro Dezitonne im Jahr 2006/07 hängt mit kleineren Erntemengen, einer weltweit höheren Nachfrage und dem Ausverkauf der EU-Interventionsbestände zusammen. Die Getreidenachfrage ist weltweit gestiegen, da mehr Veredelungsprodukte nachgefragt werden und die Produktion von Biokraftstoffen als weiterer Absatzweg hinzugekommen ist. Nach dieser Preishausse gaben die Erlöse langsam nach, hielten aber immer noch ein relativ hohes Niveau, begünstigt durch z.b. trockenheitsbedingte Ernteausfälle in der Schwarzmeerregion oder auch in den Vereinigten Staaten. Bis zum Wirtschaftsjahr 2009/10 folgten ein Preisverfall aufgrund weltweit gestiegener Lagervorräte sowie eine geringere Nachfrage insgesamt. Das Preisniveau bewegte sich nur noch um 11 bis 12 Euro pro Dezitonne. In den Folgejahren wurden witterungsbedingt im europäischen und außereuropäischen Raum bedingt niedrigere Ernten erzielt. Infolgedessen stiegen die Getreidepreise wieder über 20 Euro pro Dezitonne, um dann in den beiden letzten Wirtschaftsjahren aufgrund weltweit hoher Ernten wieder nachzugeben. Anders als beim Getreide haben sich die Ölfruchtpreise seit Beginn des Betrachtungszeitraumes bis zum Wirtschaftsjahr 2008/2009 mit leichten Schwankungen kontinuierlich nach oben entwickelt. Nach einem kurzfristigen Abfall ging die Preisentwicklung sehr weit nach oben bis deutlich über die Marke von 50 Euro pro Dezitonne. Im letzten Wirtschaftsjahr sind auch die Rapspreise aufgrund der weltweit hohen Ernten deutlich zurückgegangen. 165

166 5.2 Getreideerträge und Ölfruchterträge Getreideerträge (dt/ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./ Ölfruchterträge (dt/ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 Die Getreideerträge haben sich in den vergangenen 20 Jahren von einem Ertragsniveau von etwa 70 Dezitonnen pro Hektar auf im Durchschnitt 90 Dezitonnen pro Hektar gesteigert. Ursächlich dafür waren vorrangig Fortschritte in der Pflanzenzüchtung sowie Optimierungen im Bereich der Mineraldüngung, des Pflanzenschutzes und auch im Bereich der Landtechnik. Die Betriebe haben sich zudem mehr spezialisiert. Beratung wird stärker genutzt. Aufgrund optimaler Vegetationsbedingungen konnten zur Ernte 2001, 2008, 2009 oder auch 2012 Erträge, die im Durchschnitt bei der 90 Dezitonnen-Marke lagen, erzielt werden. Das Erntejahr 2014 brachte einen Rekordertrag von durchschnittlich knapp unter 100 Dezitonnen pro Hektar. Sehr niedrige Erträge wie zur Ernte 2002, 2007 oder auch 2011 hingen in der Regel mit sehr ungünstigen Vegetationsbedingungen zusammen, u.a. Frostwitterungsschäden, Frühjahrstrockenheiten oder Witterungsunbilden sowie sehr hohe Niederschläge, verbunden mit Hagel bis in die Erntezeit hinein. Auch die Rapserträge haben sich in den letzten 20 Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Der Ertragsanstieg ist mit dem Einsatz ertragreicherer Sorten und entsprechend modifizierter Anbautechnik verbunden. So werden z. B. in Schleswig-Holstein seit 2005 vermehrt sogenannte Hybridsorten eingesetzt, deren Anbauumfang mittlerweile bei über 95 Prozent liegt. Wie beim Getreide sind niedrige Erträge ebenfalls auf ungünstige Witterungsabläufe zurückzuführen. 166

167 5.3 Flächenausstattung Flächenausstattung (ha) /94./95./96./97./98./99./00./01./02./03./04./05./06./07./08./09./10./11./12./13./14./15 gepachtete Fläche eigene Fläche Der Strukturwandel bei den Getreidebaubetrieben hat sich bei den hier ausgewerteten Betrieben offenbar nicht so rasant ausgewirkt wie bei anderen Betriebsformen: Die Flächenausstattung aus Eigentum und Pacht ist in den vergangenen 20 Jahren von knapp 100 Hektar auf 120 Hektar gestiegen. Der Pachtflächenanteil von anfänglich eher 40 Prozent beläuft sich durchgängig auf ca. 50 Prozent. Höhere Pachtpreise, aber auch der Anstieg der Kaufpreise für zusätzliche Ackerflächen erschweren das Betriebswachstum bzw. sorgen dafür, dass bisherige Pachtflächen verloren gehen. Die Konkurrenz um die Flächen ist, besonders in den Regionen mit einer hohen Dichte von Biogasanlagen, spürbar gestiegen. 167

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