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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen welche Unterstützung und Hilfe wird ihnen in Hamburg gewährt? Siehe Anlage1. Wissenschaftlichen Studien zufolge hat jede beziehungsweise jeder Zehnte in Deutschland in seiner Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt. Dies führt oftmals zu erheblichen Folgen für die Kinder und Jugendlichen, deren Auswirkungen in starkem Maße vom anschließenden Hilfeangebot, der alltagspraktischen Entlastung sowie der Verfahrensbearbeitung abhängen, die Opfer sexueller Gewalt und ihre Angehörigen erfahren. Insbesondere Mädchen und Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sollen Erhebungen zufolge zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sein als der Durchschnitt der Bevölkerung. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes hat nach Durchführung eines Hearings am 20. November 2012 einen Katalog aufgestellt, der die Umsetzung verschiedenster Maßnahmen zur Absicherung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Beratungs- und Hilfenetzes fordert. Zudem hat er vor einigen Wochen die Kampagne Kein Raum für Missbrauch gestartet, mit der deutschlandweit 14 Millionen Kinder und Jugendliche in über Einrichtungen besser geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Hamburg in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils Opfer von sexuellem Missbrauch? 2. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat in seinem Forderungskatalog festgestellt, dass sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in etwa einem Drittel der Fälle von Jugendlichen und Heranwachsenden verübt wird und sogar Kinder bereits in einem nicht unerheblichen Maße sexuell grenzverletzende Verhaltensweisen zeigen. Nicht selten werde die Gewalt durch Jugendliche und ältere Kinder sogar von mehreren gemeinsam verübt. a. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über sexuelle Grenzverletzungen durch Jugendliche und Kinder in Hamburg vor? Angaben darüber, in wie vielen Fällen minderjährige Tatverdächtige Straftaten zum Nachteil minderjähriger Opfer begangen haben, sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) statistisch nicht auswertbar. Zur Anzahl der minderjährigen Tatverdächtigen siehe Anlage 2.

2 Drucksache 20/7031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Der Senat hat in den Jahren 2007 bis 2010 ein Modellprojekt eingerichtet, um sexuell auffällig gewordene Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig zu erkennen und bedarfsgerecht zu versorgen. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Familieninterventionsteam (FIT) und dem Träger Wendepunkt e.v. durchgeführt und vom Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des UKE evaluiert. Die Studie, der eine Stichprobe von 83 sexuell auffälligen Jugendlichen zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass bei sexuell übergriffigen Minderjährigen sexuelle Devianz nur selten vorliegt und einer spezifischen Rückfallprophylaxe bedarf. Vielmehr handelt es sich überwiegend um jugendspezifische Grenzüberschreitungen, denen mit Hilfeangeboten zur Erhöhung des Problembewusstseins und zur Bewältigung des eigenen dissozialen Verhaltens sowie familiärer Schwierigkeiten und schulischer Auffälligkeiten begegnet werden kann. b. Welche spezialisierten altersentsprechenden Beratungs- und Behandlungsangebote gibt es in Hamburg für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche? Das unter Antwort zu 2. a. genannte Modellprojekt wurde 2010 in die Regelfinanzierung übernommen. Alle Kinder und Jugendlichen, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtigt worden sind, meldet die Polizei zentral an das Familieninterventionsteam (FIT). Das FIT übernimmt das Fallmanagement. Die sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräfte überprüfen anhand von Testdiagnostik die Gewichtung der Tatvorwürfe und die Kindeswohlgefährdung. Das FIT ermittelt den Hilfebedarf und entscheidet über zu treffende Maßnahmen der Jugendhilfe. Bei dem begründeten Verdacht einer sexuellen Auffälligkeit werden die Minderjährigen zur Behandlung an den kooperierenden Träger Wendepunkt e.v. vermittelt. Weiter gehende therapeutische Hilfen werden in enger Kooperation mit dem Träger Wendepunkt e.v. eingeleitet. Dieser Träger bietet neben der Beratung und Diagnostik von Minderjährigen mit sexuell auffälligem Verhalten auch sozialtherapeutische Maßnahmen zur ambulanten Rückfallprophylaxe. c. Welche Beratungsangebote gibt es für pädagogische Fachkräfte und Institutionen, in denen sexualisierte Gewalt durch Minderjährige bekannt wurde? Siehe Antwort zu Welche spezialisierten Fachberatungsstellen und Opferambulanzen mit jeweils welcher personellen Ausstattung und Ausbildung gibt es in Hamburg für Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden (bitte pro Stadtteil darstellen)? Die in Hamburg zur Verfügung stehenden Fachberatungsstellen und Opferambulanzen arbeiten bis auf ein bezirkliches Angebot in Harburg überregional. Träger/ Personelle Ausbildung Beratungsstelle Ausstattung Allerleirauh e.v. 2,98 Stellen Fachkräfte Psychologinnen Sozialpädagoginnen Dolle Deerns e.v. 2 Stellen Fachkräfte Sozialpädagoginnen 2 Zündfunke e.v. Zornrot e.v. Wendepunkt e.v. 1,49 Stellen Fachkräfte 1 geringfügig beschäftigte Bürokraft 1,5 Stellen 0,26 Stelle Verwaltung und Buchhaltung 0,8 Stellen plus Stellenanteile: 0,1 Leitung 0,012 Psychologe 0,10 Stellenanteil Verwaltungskraft Erziehungswissenschaftlerinnen Sozialpädagogin Lehramt f. Grund- und Realschule, Erzieherin, systemische Beraterin; Sozialpädagogin, approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Sozialpädagogen Psychologe Theologe, Sexualpädagoge

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7031 Träger/ Beratungsstelle Kinderschutzzentrum Hamburg Kinderschutzzentrum Harburg Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Kinderkompetenzzentrum am UKE Personelle Ausbildung Ausstattung 4,98 Stellen Sozialpädagogen 0,75 Stelle Verwaltung Psychologen 5 Stellen Psychologen Sozialpädagogen 4,12 Stellen Sozialpädagogin, Psychologin, Soziologin 3 Fachärztinnen bzw. Fachärztin bzw. Facharzt für Fachärzte Rechtsmedizin In den Hamburger Krankenhäusern stehen darüber hinaus mit den Kinder- und Jugendpsychiatrien im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), dem Katholischen Kinderkrankenhaus WilheImstift und der Asklepios Klinik Harburg spezielle Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, zur Verfügung. Dazu gehört auch eine entsprechende personelle Ausstattung und Ausbildung der ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ergänzend verfügen diese Kliniken auch über Versorgungsangebote in der Kinder- und Jugendmedizin, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Auch im ambulanten Bereich steht ein umfangreiches Versorgungssystem mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Kinder- und Jugendpsychiatern zur Verfügung. Angegliedert an die Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKE ist seit Dezember 2012 auch die Soforthilfe für Gewaltopfer. 4. Inwiefern ist bei all diesen Angeboten ein niedrigschwelliger, inklusiver und barrierefreier Zugang gewährleistet? Falls nein, bei welchen nicht? Durch einen Zugang ohne formale Voraussetzungen und durch gesicherte telefonische Erreichbarkeit ist Niedrigschwelligkeit gewährleistet. Die Hilfen werden auch für kognitiv und körperlich beeinträchtigte Menschen angeboten. Bei Bedarf werden die Beratungen in Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe oder mit Förderund Sonderschulen durchgeführt. Die Beratungsstellen Allerleirauh, Dolle Deerns, Zornrot, Zündfunke und das Kinderschutzzentrum Hamburg sind nicht barrierefrei erreichbar. Sofern notwendig, suchen die Beratungsstellen nach Ausweichmöglichkeiten, indem Beratungen oder Veranstaltungen an einem anderen Ort durchgeführt werden. 5. Welche Beratungsangebote gibt es für die Angehörigen und weitere Personen im Umfeld (zum Beispiel pädagogische Fachkräfte) der Kinder und Jugendlichen, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden? Siehe Antwort zu Welche durchschnittliche Dauer hatten seit dem Jahr 2010 jährlich Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs von Beginn der Ermittlungen an bis zum Abschluss des Strafverfahrens? Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht statistisch erfasst. Im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft (MESTA), das nicht als Statistikprogramm verwendet wird, ist der Zeitpunkt der Einleitung der polizeilichen Ermittlungen nicht erfasst. Ausweislich der Daten aus MESTA betrug die Dauer des Verfahrens bezogen auf den jeweiligen Beschuldigten und ohne Berücksichtigung der noch unerledigten Verfahren vom Beginn der Erfassung bei der Staatsanwaltschaft bis zur rechtskräftigen Erledigung wie folgt: Aktenzeichenjahrgang 174, 176, 176a, 176b 177 StGB StGB Tage 306 Tage 3

4 Drucksache 20/7031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Aktenzeichenjahrgang 174, 176, 176a, 176b 177 StGB StGB Tage 246 Tage Tage 183 Tage Dabei hat ebenfalls ohne Berücksichtigung der noch unerledigten Verfahren die durchschnittliche Dauer des Verfahrens vom Zeitpunkt der Erfassung bei der Staatsanwaltschaft bis zur staatsanwaltlichen Erledigung (sogenannte Dauer des Ermittlungsverfahrens) folgende Anzahl von Tagen betragen: Aktenzeichenjahrgang 174, 176, 176a, 176b 177 StGB StGB Tage 81 Tage Tage 77 Tage Tage 43 Tage a. Welche Möglichkeiten der psychosozialen Begleitung im Strafprozess werden für das Opfer vorgehalten? Die Opfer beziehungsweise die Erziehungsberechtigten werden durch die Polizei sowie durch die Staatsanwaltschaft über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Opferhilfeeinrichtungen informiert. Unmittelbar vor und während der gerichtlichen Zeugenvernehmung wird die psychosoziale Begleitung durch die Mitarbeiterinnen der Zeugenbetreuung bei den Hamburger Amtsgerichten und dem Landgericht wahrgenommen. Daneben bestehen die gesetzlichen Möglichkeiten der Vertretung durch einen Beistand gemäß 406f und 406g StPO. Darüber hinaus können Mädchen und Frauen, die in einem Strafprozess als Opferzeugin aussagen, das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung durch die Beratungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen in Anspruch nehmen. b. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs sieht Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen der Opfer vor. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die jetzige Vernehmungspraxis von minderjährigen Opfern sexueller Gewalt in Hamburg vor? Zurzeit wird in Hamburg unmittelbar nach Bekanntwerden eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger die Fachdienststelle des Landeskriminalamtes Hamburg, LKA 42, informiert, die sodann die Ermittlungen übernimmt. Das Opfer wird dort von erfahrenen und geschulten Beamten videogestützt so ausführlich vernommen, dass sich in der Regel eine Nachvernehmung vor Anklageerhebung erübrigt. In der Hauptverhandlung erfolgt eine weitere Vernehmung des Opfers nur dann, wenn der Angeklagte den Tatvorwurf bestreitet und kein Einverständnis gemäß 255a Absatz 1 i.v.m. 251 Absatz 1 Nummer 1 StPO erzielt wird. 7. Ist den zuständigen Behörden der auf Basis des Hearings am 20. November 2012 entstandene Forderungskatalog des Unabhängigen Beauftragten bekannt? Falls ja, wie beurteilen die zuständigen Behörden die erhobenen Forderungen im Einzelnen? Ja. Die Forderungen werden grundsätzlich begrüßt. Die Prüfung der Forderungen im Einzelnen ist noch nicht abgeschlossen. 8. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Januar die Kampagne Kein Raum für Missbrauch gestartet, mit der Eltern und Fachkräfte in Kitas, Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden oder Kliniken aufgefordert werden sollen, den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern. a. Inwiefern unterstützen Senat oder zuständige Behörden diese Kampagne? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7031 Das Anliegen der Kampagne wird unterstützt, indem die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen entwickelt hat, die den Einrichtungen der Jugendhilfe als Arbeitshilfe zur Verfügung stehen. Weitere Unterstützung erfährt die Kampagne durch Fachveranstaltungen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und einen von der BSB entwickelten Internetauftritt zur Erstellung von Schutzkonzepten in Schulen. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) unterstützt die Kampagne im Rahmen der institutionellen Förderung der Hamburger Sportjugend. Sie erhält Mittel für die Kinderund Jugendarbeit, in deren Rahmen gezielte Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt umgesetzt werden. b. Welche Kooperationen bestehen zwischen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes? Die BASFI hat in den Jahren 2010 und 2011 die Vertretung der Länder in allen Arbeitsgruppen des Runden Tisches wahrgenommen und aktiv an der Entwicklung der Handlungsempfehlungen zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch in Einrichtungen mitgewirkt. Die BSB vertreten durch den Leiter des Referats Gewaltprävention ist als Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK) im regelhaften Austausch mit dem Unabhängigen Beauftragten. c. Welche Stellen sind in Hamburg für die Aufgaben zuständig, die der Unabhängige Beauftragte des Bundes wahrnimmt? Der Unabhängige Beauftragte hat den Auftrag, die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch auf Bundesebene zu beobachten und zu unterstützen. Zu seinen Aufgaben gehört der Betrieb einer bundesweiten telefonischen Anlaufstelle, die Schaffung eines Online-Portals sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts dieses Aufgabenprofils ist die Schaffung einer analogen Funktion in den einzelnen Ländern nicht vorgesehen. 9. Welche sonstigen Maßnahmen sollen nach Ansicht der zuständigen Behörden konkret getroffen werden, um den Schutz minderjähriger Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern? Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern sind in Einrichtungen kommunaler und freier Träger Schutzkonzepte zu entwickeln und zu implementieren. Weiterhin wird eine Orientierungshilfe für Jugendämter zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch aktualisiert und neu bearbeitet. Für die Schulen wird ein Qualifizierungskonzept zum Kinderschutz an Schulen unter Berücksichtigung des Themas sexuelle Gewalt entwickelt. 5

6 Drucksache 20/7031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 1 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7031 7

8 Drucksache 20/7031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 2 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7031 9

10 Drucksache 20/7031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 10

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