Postbank Business Konto-/Depoteröffnung Eröffnen Sie für mich/uns ein Anlagekonto/Depot

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1 Postbank Business Konto-/Depoteröffnung Eröffnen Sie für mich/uns ein Anlagekonto/Depot GESCHÄFTSKUNDEN Versandanschrift Firmenangaben Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus. Firma/Geschäftsbezeichnung noch Firma/Geschäftsbezeichnung Gründungsdatum Registernummer beim Amtsgericht Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon: Vorwahl Rufnummer Telefax: Vorwahl Rufnummer Service* Ich möchte/wir möchten per über aktuelle Angebote der Postbank und des Postbank Konzerns informiert werden und gebe/geben meine/unsere -Adresse hier an. -Adresse * Mit der Speicherung meiner/unserer Daten durch die Postbank zu diesem Zweck bin ich/sind wir einverstanden. Diesen Service kann ich/können wir jederzeit für die Zukunft widerrufen. Referenz konto Überweisungen zu Lasten meines Anlagekontos sollen auf das nachfolgend genannte Referenzkonto erfolgen. IBAN DE Kontonummer Bankleitzahl Senden Sie Kontoauszüge und sonstige Sendungen nicht an unsere oben genannte Adresse, sondern an folgende Adresse: Ansprechpartner Geldinstitut Kontoinhaberin/Kontoinhaber Verfügungsberechtigte Zusatzabfrage USA Zusatzabfrage USA Beratung und Infor ma tion per Telefon* Straße, Hausnummer/Postfach Postleitzahl Ort Die folgenden Personen sind berechtigt, alle Geschäfte alleine vorzunehmen, die mit der Führung des Kontos/Depots in unmittelbarem Zusammenhang stehen. 1. Verfügungsberechtigte sämtliche Vornamen Name Telefon: Vorwahl Rufnummer Unterschriftenprobe Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. 2. Verfügungsberechtigte sämtliche Vornamen Name Telefon: Vorwahl Rufnummer Unterschriftenprobe Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. akademischer Grad akademischer Grad Wenn ich möchte/wir möchten, dass die Postbank mich/uns über aktuelle Angebote der Postbank und des Postbank Konzerns informiert und berät, dann gebe ich/geben wir hier an, unter welcher Rufnummer und an welchen Tagen/ zu welchen Zeiten ich/wir von der Postbank angerufen werden möchte/ möchten. Telefon: Vorwahl Rufnummer Sie erreichen mich (Tag, Uhrzeit): Erklärung zum Geldwäschegesetz Als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Wohnungseigentümergemeinschaft Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Beratung und Betreuung in der Postbank Gruppe handle ich im eigenen wirtschaftlichen Interesse. handle ich nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Ich füge das ausgefüllte Formular Wirtschaftlich Berechtigte/r bei. Als Gesellschaft, Verein, Behörde, Stiftung, Anstalt/Körperschaft füge ich das ausgefüllte Formular Wirtschaftlich Berechtigte/r bei. Die Postbank Gruppe bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung rund um die Themen Geld, Haus, Vorsorge. Um diese Beratung - auch über den Zweck des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus - in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen der Postbank Gruppe zu ermöglichen, bin ich damit einverstanden, dass die Postbank den unten aufgeführten Gesellschaften der Postbank Gruppe die dafür erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Soweit die genannten Gesellschaften für diese Zwecke Berater einsetzen, die ausschließlich für die Postbank Gruppe tätig sind, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Übermittelt werden dürfen: Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten) Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten) Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Kredite (Produktart, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten) Beschränkt auf diesen Zweck entbinde ich die Deutsche Postbank AG zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Befreiung vom Bankgeheimnis. Gesellschaften im Sinne dieser Einwilligungserklärung Deutsche Postbank AG, Postbank Finanzberatung AG, BHW Bausparkasse AG, BHW Immobilien GmbH, BHW Direktservice GmbH Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann - ohne Einfluss auf den Vertrag - gestrichen bzw. jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wird der Kreis der oben aufgeführten Gesellschaften des Postbank Konzerns um zusätzliche Gesellschaften erweitert, wird mir dies zunächst schriftlich bekannt gegeben. Meine Genehmigung der Änderungen gilt erst dann als erteilt, wenn ich nicht schriftlich Widerspruch erhebe. Ich muss den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe an das im Absender genannte Unternehmen absenden. Das jederzeitige Widerspruchsrecht für die Zukunft bleibt hiervon unberührt. Bei Bekanntgabe der Erweiterung des Gesellschaftskreises wird mich die Postbank auf mein Widerspruchsrecht und die Folge der Nichtausübung erneut hinweisen. Stand: September Über Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

2 Postbank Business Konto-/Depoteröffnung Seite 2 Hinweise zum Datenschutz Geldwäschegesetz (GwG) Erklärung zur Nutzung Die Deutsche Postbank AG erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Daten für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses und der weiteren Pflege der Kundenbeziehung sowie zum Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung. Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Die Daten werden innerhalb der Postbank im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses von verschiedenen Fachbereichen verarbeitet und genutzt. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten erhoben oder verwendet werden (Score-Verfahren). Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten z.b. im Rahmen der Abwicklung von Zahlungsverkehrsaufträgen an eingeschaltete Institutionen (insbesondere Geld- und Kreditinstitute) bzw. zur Abwicklung von Postbankdienstleistungen sowie zur Beratung und Betreuung in allen Finanzdienstleistungsangelegenheiten an die Filialen der Deutschen Post AG und die Postbank Filialvertrieb AG weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Postbank Systems AG. Widerspruchsrecht Sofern Sie keine Ansprache für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung wünschen, können Sie gegenüber der Postbank einer Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit für die Zukunft widersprechen. Die für die Legitimationsprüfung erforderliche Aufzeichnung von Ausweisdaten bzw. die Anfertigung einer Kopie des Ausweises erfolgt aufgrund des 4 GwG i.v.m. 8 GwG und wird ausschließlich im Rahmen der Anforderungen des Geldwäschegesetzes genutzt. Der wirtschaftlich Berechtigte kann ausschließlich eine natürliche Person sein, auf deren Veranlassung der Vertrag geschlossen wird (z. B. aufgrund von Treuhandverhältnis) oder in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kontoinhaber letztlich steht oder die hauptsächlich Begünstigte einer fremdnützigen Gesellschaft ist. Gemäß dem GwG ist der Kontoinhaber verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). Ich erkläre, dass das Konto-/Depot ausschließlich betrieblich genutzt wird, mit der Folge, dass die Kapitalerträge nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Unterschrift/ Firmenstempel Hinweise Wir führen Ihr Konto/Depot als Privatkunden-Konto/-Depot. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Geschäftsverbindung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nr. 7, 12.4, 12.6 sowie 13 bis 15 des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Deutschen Postbank AG. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen besondere Bedingungen. Sie enthalten Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierzu gehören insbesondere die besonderen Bedingungen für das Brokerage, für den Überweisungsverkehr, für das Online-Banking, für das Telefon-Banking, die allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung sowie die Anhänge und Erläuterungen zu den Grundsätzen der Auftragsausführung. Oben genannte Bedingungen erhalten Sie mit Ihren Eröffnungsunterlagen. Sie können den Wortlaut dieser Bedingungen in den Postbank Finanzcentern sowie den Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG, die Finanzdienstleistungen der Postbank anbieten, einsehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bedingungen gerne zu. Beschränkte Anwendung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Zahlungsdiensten Folgende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung: 675d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis Abs. 4; 675f Abs. 4 Satz 2, die 675g, 675h, 675j Abs. 2, und 675p sowie die 675v bis 676. Die Bank kann im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen Vergütungen von dritter Seite erhalten. Weitere Einzelheiten können den Grundsätzen im Umgang mit Interessenkonflikten entnommen werden. Aufklärung/Beratung Im Rahmen einer Anlageempfehlung wird die Postbank die Geeignetheit des Produkts hinsichtlich der Anlageziele und finanziellen Verhältnisse prüfen. Weiterhin wird sie die Angemessenheit hinsichtlich der Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. Bei einem beratungsfreien Geschäft wird die Postbank lediglich die Angemessenheit des Produkts hinsichtlich der Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Datum Geschäftsinhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer: Unterschrift/en und Firmenstempel Auftrag für die Postbank

3 Postbank Vermerke Die 1. Verfügungsberechtigte Person hat sich ausgewiesen durch Vorname, Name - wie im Ausweispapier angegeben Die 2. Verfügungsberechtigte Person hat sich ausgewiesen durch Vorname, Name - wie im Ausweispapier angegeben Geburtsort Staatsbürgerschaft Geburtsort Staatsbürgerschaft Art und Nummer des Ausweises Ausstellende Behörde Art und Nummer des Ausweises Ausstellende Behörde Ausstellungsort Ausstellungsort Ausstellungsdatum Private Anschrift: Straße, Hausnummer Hinweis: Der Vermerk persönlich bekannt ist nicht zulässig. Ausstellungsdatum Private Anschrift: Straße, Hausnummer Hinweis: Der Vermerk persönlich bekannt ist nicht zulässig. PLZ, Ort PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsdatum Gebietszugehörigkeit: gebietsansässig gebietsfremd Gebietszugehörigkeit: gebietsansässig gebietsfremd Es ist beigefügt: Registerauszug Gesellschaftsvertrag Gewerbeanmeldung Satzung/Wahlprotokoll Partnerschaftsvertrag Sonstiges Vertriebsschlüssel AGB Datum Unterschrift

4 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen (Stand: März 2013) Vorbemerkung Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise enthalten die Informationen gemäß Art in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie Art Abs. 1 und 11 Abs. 1 EGBGB vor Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts. Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. A. Allgemeine Informationen 1. Name und Anschrift der Bank Zentrale Zuständige Zweigniederlassung Deutsche Postbank AG Postbank Köln Friedrich-Ebert-Allee Edmund-Rumpler-Straße Bonn Köln Telefon: Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. 3. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Marie-Curie- Strasse 24-28, Frankfurt (Internet: 4. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. 6. Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der privaten Banken Deutschlands zu wenden. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach , Berlin, zu richten. 7. Vertraglich gebundene Vermittler Die Postbank Filialvertrieb AG (stationärer Vertrieb) und die Postbank Direkt GmbH (telefonischer Vertrieb) erbringen als vertraglich gebundene Vermittler Finanzdienstleistungen in Form der Anlageberatung und der Anlagevermittlung für Rechnung und unter Haftung der Deutsche Postbank AG. Die vertraglich gebundenen Vermittler sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert. Das Register können Sie u.a. auf der Internet-Seite der BaFin unter einsehen. 8. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Postbank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftbedingungen beschrieben. 9. Hinweise zum Umfang der Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember %, bis zum 31. Dezember %, bis zum 31. Dezember % und ab dem 1. Januar ,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sicherung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von B. Informationen zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen 1. Wesentliche Leistungsmerkmale 1.1. Wertpapierdepot Die Bank bietet ihren Kunden alle Arten von Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren, der Anlageberatung sowie der Verwahrung von Wertpapieren Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Sie können Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: a) Durch Kommissionsgeschäft: Sie erteilen der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, für Ihre Rechnung an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, und die Bank wird sich bemühen, für Ihre Rechnung ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. Sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist, werden die gehandelten Wertpapiere innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-) Markt geltenden Erfüllungsfristen dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf). Entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem Anlagekonto belastet oder gutgeschrieben. b) Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte können Sie mit der Bank unmittelbar einen Kauf/Verkauf zu einem festen Preis vereinbaren. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Wertpapiere und die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises im Rahmen der für das jeweilige Wertpapier geltenden Erfüllungsfristen. c) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, können Sie neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wertpapiere bei der Bank zeichnen. Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Anlagekonto belastet. Aufträge in Wertpapiergeschäften können über die Filialen, per Telefon-Brokerage oder per Online-Brokerage erteilt werden. Über jedes Wertpapiergeschäft (Kauf und Verkauf) erhalten Sie unverzüglich nach der Durchführung eine gesonderte Wertpapierabrechnung. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nr. 6 bis 15 der Besonderen Bedingungen Brokerage geregelt

5 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen Seite Anlageberatung Grundlage der Anlageberatung durch die Bank sind die ihr vorliegenden Informationen über die Anlageziele des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse und über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wertpapier-Geschäfte. Diese Informationen sind erforderlich, um im Interesse des Kunden ein für ihn geeignetes Wertpapier-Produkt empfehlen zu können. Dabei prüft die Bank insbesondere, ob das konkrete Geschäft, das dem Kunden empfohlen wird, seiner Anlagestrategie und seinem Anlagehorizont entspricht, ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind und ob der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann. Voraussetzung für die sog. Geeignetheitsprüfung durch die Bank ist, dass ihr vollständige, korrekte und aktuelle Kundenangaben vorliegen. Die Kunden werden daher gebeten, entsprechende Angaben zu machen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Bank bietet Beratungsdienstleistungen zum Kauf von folgenden Finanzprodukten an: Investmentfonds Anleihen Zertifikaten. In der Anlageberatung finden im Wesentlichen Finanzprodukte des Deutsche Postbank Konzerns und des Deutsche Bank Konzerns Berücksichtigung. Darüber hinaus können ausgewählte Finanzprodukte von konzernfremden Produktpartnern angeboten werden. Weitere Informationen über die im Rahmen der Anlageberatung aktuell angebotenen Produkte, erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Berater Verwahrung Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unserer Besonderen Bedingungen Brokerage. Inländische Wertpapiere werden demgemäß regelmäßig bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frankfurt) verwahrt, sofern diese zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf der Wertpapierabrechnung mit. An den Wertpapieren, die wir wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum beziehungsweise eine eigentumsähnliche Rechtsstellung (vgl. Besondere Bedingungen Brokerage Nr. 16 und 17). Dadurch sind Sie nach der Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer Wertpapiere nach Nr. 25 der Besonderen Bedingungen Brokerage. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet die Bank vierteljährlich und belastet dieses am Quartalsende dem Anlagekonto Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren Anlagekonto Gleichzeitig mit dem Depot eröffnet der Kunde zwingend ein Anlagekonto, welches der Verrechnung seiner Wertpapiergeschäfte dient. Das Anlagekonto dient ausschließlich der Geldanlage in Wertpapieren und wird als Girokonto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto im Sinne des 355 Handelsgesetzbuch) geführt. Es dient nicht dem Zahlungsverkehr. Über das Guthaben auf dem Anlagekonto können Sie nur durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto verfügen. Die Bank bucht dem Konto den Kaufpreis der für Ihre Rechnung erworbenen Wertpapiere last und schreibt dem Konto den Erlös der in Ihrem Auftrag getätigten Verkäufe gut. Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ende eines Quartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Das für die Führung des Anlagekontos zu zahlende Entgelt berechnet die Bank vierteljährlich und belastet dieses am Quartalsende dem Anlagekonto. Die Belastung des Anlagekontos mit den übrigen Leistungsentgelten erfolgt jeweils nach Vornahme der Leistung. 2. Preise/Konditionen Die aktuellen Preise der Bank ergeben sich aus dem Preisverzeichnis. Die Änderung von Entgelten erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie in den Filialen oder auf den Internetseiten der Bank unter einsehen. 3. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- und Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollten Sie sich an die für Sie zuständige Steuerbehörde bzw. Ihren Steuerlichen Berater wenden. 4. Vertragliche Kündigungsregeln Sie können den Depotvertrag und den damit verbundenen Vertrag über die Führung des Anlagekontos jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung des Depotvertrages müssen Sie die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. Das Guthaben auf dem Anlagekonto wird dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto gutgeschrieben. Die Bank ist ebenfalls berechtigt, das Depot und Anlagekonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Sie wird bei Ausübung ihres Kündigungsrechts auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen und Ihnen für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Nr. 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 5. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Für den Depotvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen Brokerage, die Besonderen Bedingungen Postbank Telefon-Banking sowie die Besonderen Bedingungen Postbank Online-Banking. Den Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Bedingungen können Sie der Broschüre Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besondere Bedingungen der Postbank entnehmen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Information zum Zustandekommen der Vertragsverhältnisse Sofern Sie bereits Kunde der Postbank sind und am Postbank Telefon-Banking bzw. -Brokerage bzw. Postbank Online- Banking bzw. -Brokerage mit PIN und TAN teilnehmen, können Sie ein Angebot zur Eröffnung eines Wertpapierdepots und eines damit zwingend verbundenen Anlagekontos abgeben, indem Sie der Bank Ihren Produktwunsch über das jeweilige Fernkommunikationsmedium übermitteln, ansonsten erfolgt die Abgabe des Angebots durch Übersendung eines von Ihnen ausgefüllten und der Bank übermittelten Auftragsformulars. Die Bank nimmt dieses Angebot an, indem sie das Wertpapierdepot und das Anlagekonto eröffnet.

6 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen Seite 3 D. Widerrufsbelehrungen 1. Für das Wertpapierdepot Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Postbank Köln, Edmund-Rumpler-Str. 3, Köln Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Umfang zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie das Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 2. Für das Anlagekonto Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. und vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 uns Absatz 2 Nr. 2, 4 und 8 sowie Art Abs. 1 und 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Postbank Köln, Edmund-Rumpler-Str. 3, Köln Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrages der Überziehung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Umfang zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie das Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

7 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Die Deutsche Postbank AG bietet ihren Kunden als Universalbank eine Vielzahl von Dienstleistungen im Rahmen der Geldanlage insbesondere im Wertpapiergeschäft sowie der Geldaufnahme an. Aus der Geschäftstätigkeit können sich grundsätzlich Konflikte aus unterschiedlichen Interessen zwischen der Deutsche Postbank AG, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden ergeben. Die Deutsche Postbank AG ist bestrebt, Interessenkonflikte weitestgehend zu vermeiden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu solchen Interessenkonflikten kommt. In diesen Fällen geht die Deutsche Postbank AG damit stets professionell und unter strenger Berücksichtigung der Kundeninteressen um. Hierzu hat die Bank Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung gegenüberzustellen. Nachfolgend erhalten Sie entsprechend der Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten im Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben in der Anlageberatung und -vermittlung von Produkten aus dem eigenen (Umsatz- oder Provisions-) Interesse der Bank bzw. der Vermittler; in der Finanzportfolioverwaltung beim Management von Sondervermögen; bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs- oder Vertriebsfolgeprovisionen sowie geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte; durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler; aus Eigeninteressen der Mitarbeiter an Geschäften von Kunden (z. B. Front- und Parallelrunning); aus anderen Geschäftstätigkeiten der Postbank Gruppe, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigen emittierter Finanzinstrumente; aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen von Kreditbeziehungen, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen; durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; bei der Abgabe einer Anlageempfehlung im Rahmen der Veröffentlichung von Finanzanalysen; aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kunden beeinträchtigen, hat die Deutsche Postbank AG ihre Mitarbeiter sowie die Vermittler auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Deutsche Postbank AG erwartet von diesen jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses. Unsere Mitarbeiter und die Vermittler sind verpflichtet, diese Standards und Verhaltenspflichten zu beachten. Die Deutsche Postbank AG hat unter der direkten Verantwortung des Vorstands eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet. Aufgabe der Compliance-Funktion ist unter anderem die Identifikation, Überwachung, Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten. Im Einzelnen hat die Deutsche Postbank AG folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen: Schaffung organisatorischer Verfahren und Implementierung von Kontrollprozessen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung, der Anlagevermittlung sowie im Rahmen der Verwaltung von Sondervermögen; Erstellung von Regelungen für die Aufnahme neuer Produkte in den Vertrieb; Regelungen über die Gewährung und Annahme von Zuwendungen sowie deren Offenlegung; Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen u.a. durch die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen, Errichtung von Informationsbarrieren sowie die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung potenziell konfliktträchtiger Funktionsbereiche; Führen von Insiderverzeichnissen und einer Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot der Veröffentlichung von Finanzanalysen zu begegnen; Regelungen für private Geschäfte der Mitarbeiter sowie Offenlegung und Überwachung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; Schulungen der Mitarbeiter und Vermittler; Prüfung des Vorliegens und Offenlegung von identifizierten Interessenkonflikten in Finanzanalysen. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, legen wir gegenüber den betroffenen Kunden im Folgenden oder gesondert im Rahmen einer Beratung jedoch vor einem Geschäftsabschluss offen. Auf die folgenden Punkte bezüglich des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts möchten wir Sie gesondert hinweisen: Für die Erbringung von Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft erhält die Deutsche Postbank AG Zuwendungen von Dritten. Die Zuwendungen dienen insbesondere der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Neben der Schulung sowie der regelmäßigen Informationsversorgung der Mitarbeiter werden durch die Zuwendungen der Aufwand für die Beratungsleistungen gedeckt, die die Kunden der Bank in Anspruch nehmen bzw. jederzeit in Anspruch nehmen können. Beim Vertrieb von Finanzinstrumenten erhält die Bank in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Die Postbank Filialvertrieb AG (stationärer Vertrieb) und die Postbank Direkt GmbH (telefonischer Vertrieb) erbringen als vertraglich gebundene Vermittler Finanzdienstleistungen in Form von Anlageberatung und Anlagevermittlung für Rechnung und unter der Haftung der Deutsche Postbank AG. Die Anlageberatung in Finanzinstrumenten erfolgt ausschließlich in bestimmten Investmentfonds, Anleihen und Zertifikaten und umfasst im Wesentlichen Finanzprodukte des Deutsche Postbank sowie des Deutsche Bank Konzerns. Darüber hinaus können ausgewählte Finanzprodukte von konzernfremden Produktpartnern angeboten werden.

8 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Seite 2 Vertrieb von Investmentfonds: Im Rahmen des Erwerbs von Investmentanteilen zahlt der Kunde neben dem Investitionsbetrag einen Ausgabeaufschlag an die Fondsgesellschaft. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel in voller Höhe von der jeweiligen Fondsgesellschaft an die Deutsche Postbank AG weitergeleitet. Darüber hinaus erhält die Deutsche Postbank AG von den Fondsgesellschaften Vertriebsfolgeprovisionen. Diese werden von den Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsvergütungen an die Deutsche Postbank AG gezahlt. Die Vertriebsfolgeprovisionen werden auf Grundlage des jeweils von der Deutsche Postbank AG verwahrten Anteilsbestandes je Fonds berechnet. Vertrieb von Zertifikaten und strukturierten Anleihen: Die Deutsche Postbank AG bietet ihren Kunden Zertifikate und strukturierte Anleihen insbesondere im Rahmen der Zeichnung zu einem festen Preis (Emissionspreis) zuzüglich einem einmaligen Ausgabeaufschlag in Form eines festen Prozentsatzes der Anlagesumme an. Im Fall der Vermittlung von Zertifikaten und strukturierten Anleihen Dritter erhält die Deutsche Postbank AG von den jeweiligen Emittenten neben der Vergütung in Form des Ausgabeaufschlags sogenannte Platzierungsprovisionen. Diese werden in Form von Abschlägen auf den Emissionspreis (als Discount / Rabatt) gewährt. In Einzelfällen gewährt der Emittent zudem eine Vertriebsfolgeprovision in Abhängigkeit von dem von der Deutsche Postbank AG verwahrten Bestand. Die zuvor dargestellten Zuwendungen werden Ihnen im Rahmen der Anlageberatung durch ihren Anlageberater produktbezogen erläutert und offengelegt. Darüber hinaus enthalten unsere Produktinformationsunterlagen ebenfalls Angaben zu den Zuwendungen. Sonstige Zuwendungen: Neben den dargestellten Zuwendungen in Form von Provisionen bzw. Geldleistungen, erhält die Deutsche Postbank AG von Dienstleistern und Produktpartnern unentgeltliche Zuwendungen durch die Bereitstellung von Produktinformationsmaterial, Analysen sowie technischer Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verarbeitungssysteme. Für die regelmäßige Fortbildung von Mitarbeitern und Vermittler sowie zur Information von Kunden werden in Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Produktpartnern Produktschulungen bzw. Kundenveranstaltungen durchgeführt. Vertriebsvergütung: Die Anlageberater erhalten keine provisionsabhängige Vergütung. Neben einem Festgehalt wird ihnen in Abhängigkeit von der Erreichung individueller und teambezogener Ziele ein variabler Vergütungsanteil gezahlt. Die Zielfestlegung orientiert sich dabei an dem gesamten Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot des Postbank Konzerns. Die Gesamtzielerreichung ist nicht ausschließlich durch das Erreichen der Ziele im Wertpapiergeschäft möglich. Bei Fragen oder für weitergehende Informationen steht Ihnen die Abteilung Compliance der Deutsche Postbank AG gerne zur Verfügung: Deutsche Postbank AG Abteilung Compliance Friedrich-Ebert-Allee Bonn Mail: compliance@postbank.de Stand: März 2013

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