4 Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevels (SIL) nach EN

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1 1 Einleitung Dieses Informationsblatt enthält Empfehlungen für die Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevels (SIL) von Sicherheitsfunktionen in Dampf-/Heisswasserkesselanlagen gemäss EN (Wasserrohrkessel) oder EN (Grosswasserraumkessel). Die Notwendigkeit der SIL-Einstufung ergibt sich aus der EN (Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen; Teil 1: Bestimmungen für die Anwendungsplanung und Errichtung), deren Anwendung in der EN und der EN gefordert wird. 2 Begriffe Die Grundlagen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt: 3 Verordnungen und Normen Die Grundlagen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt: Funktionale Sicherheit: Theoretische Grundlagen Funktionale Sicherheit: Gesetzliche Grundlagen 4 Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevels (SIL) nach EN Gefahren- und Risikoanalyse Die EN verlangt die Durchführung einer Gefahren- und Risikoanalyse. Das Ziel der Gefahrenanalyse ist die Ermittlung der mit der Dampf-/Heisswasserkesselanlagen verbundenen Gefahren, die zu einem gefährlichen Ereignis führen können, und der hieraus resultierenden Sicherheitsfunktionen. In der EN bzw. EN sind die notwendigen Sicherheitsfunktionen für die Dampf- /Heisswasserkesselanlagen bereits festgelegt. Die Gefahrenanalyse nach EN ist daher durch die Anwendung dieser Normen abgedeckt. Im Rahmen der Risikoanalyse wird die Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevel zu den jeweiligen Sicherheitsfunktionen durchgeführt, wobei die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten gefährlichen Ereignisses und dessen Auswirkungen berücksichtigt wird. In der EN wird hierfür die Methode des Risikographen aufgeführt (siehe Bild 1). 4.2 Risikograph Die Methode des Risikographen basiert darauf, dass jede Sicherheitsfunktion mit den Risikoparametern C, F, P und W bewertet wird: C Folgen des gefährlichen Ereignisses F Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich P Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses W Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses Aus der Kombination dieser Risikoparameter ergibt sich der Sicherheits-Integritätslevel. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Auswahl der Risikoparameter gegeben. Bei der Bewertung wird davon ausgegangen, dass das betreffende Schutzsystem nicht vorhanden ist Folgen des gefährlichen Ereignisses (C) Der Risikoparameter C ist wie folgt klassifiziert: C1 leichte Verletzung C2 schwere irreversible Verletzung einer oder mehrerer Personen, Tod einer Person C3 Tod mehrerer Personen C4 sehr viele Tote Seite 1 von 8

2 Bei den in konventionellen Dampf-/Heisswasserkesselanlagen möglichen gefährlichen Ereignissen handelt es sich häufig um Vorgänge, die eine unkontrollierte Freisetzung von energiereichen Stoffströmen (z. B. Dampf, Rauchgas) zur Folge haben können. Da das Ausmass der Stoffströme und die betroffenen Anlagenbereiche nicht immer eindeutig festgelegt werden können, werden in der Regel die Parameter C2 oder C3 zugrunde gelegt. Bei konventionellen Dampf-/Heisswasserkesselanlagen haben die Folgen gefährlicher Ereignisse üblicherweise keine massiven Auswirkungen auf die Umgebung der Gesamtanlage. Der Parameter C4 wird demzufolge nicht in Betracht gezogen Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich (F) Der Risikoparameter F ist wie folgt klassifiziert: F1 selten bis öfter F2 häufig bis dauernd Die Wahl des Parameters F sollte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen, da dieser Parameter unmittelbar mit den jeweiligen anlagen-, betriebs- und/oder kundenspezifischen Randbedingungen in Beziehung zu setzen ist. Es gelten im Übrigen die folgenden Empfehlungen für F1 und F2. Hierbei wurde als Bezugsgrösse die Zeit zwischen zwei geplanten Revisionsstillständen zugrunde gelegt und qualitativ wie folgt eingestuft: Rundengänger, die kurzzeitige Kontrollen in der Anlage vornehmen, sind mit F1 abgedeckt. Bei alleinstehenden Anlagen sind erforderliche, betriebsbedingte Wartungsarbeiten, Instandhaltung, Messungen, Prüfungen und Reparaturen mit F1 abgedeckt. Bei mehreren Anlagen in einem Gebäude ist zwischen Hersteller und Auftraggeber zu klären, ob bei Revisionen, Reparaturen oder Erweiterungen durch zusätzliche Massnahmen weiterhin der Parameter F1 verwendet werden kann. In solchem Fall wird in der Regel Parameter F2 empfohlen. Normalerweise definieren den Parameter F2 nur regelmässige langzeitige Aufenthalte im Gefahrenbereich. Für den Zugang von betriebsfremden Personen, z. B. Besuchergruppen, ist zwischen Hersteller und Auftraggeber zu klären, ob durch zusätzliche organisatorische Massnahmen weiterhin der Parameter F1 verwendet werden kann Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses (P) Der Risikoparameter P ist wie folgt klassifiziert: P1 möglich unter bestimmten Bedingungen P2 kaum möglich Die Abwendung eines gefährlichen Ereignisses gemäss P1 bedingt einen nicht plötzlichen Entwicklungsverlauf des Ereignisses sowie die Alarmierung des qualifizierten Personals (z. B. Anlagenbediener, Kesselwärter, Rundengänger), dem eine angemessene Zeit zur Verfügung steht, um die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Zu diesen Massnahmen können Prozesseingriffe gehören. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen unabhängig und rückwirkungsfrei (z. B. verschiedenartige Technologien, 2oo3-Systeme mit rückwirkungsfreier Auskopplung) vom Schutzsystem funktionieren. Der Parameter P2 ist dort einzusetzen, wo durch eine schnelle Entwicklung der Gefährdung keine Vermeidung durch Flucht oder Handeingriffe möglich ist Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses (W) W1 sehr geringe Wahrscheinlichkeit (weniger als max. 1x / 10 Jahren) W2 geringe Wahrscheinlichkeit (weniger als 1x / Jahr, aber innerhalb von 10 Jahren zu erwarten) W3 relativ hohe Wahrscheinlichkeit (1x / Jahr und öfter) Da belastbare Daten über die Anzahl gefährlicher Ereignisse in Dampf-/Heisswasserkesselanlagen in einem bestimmten Zeitraum üblicherweise nicht verfügbar sind, wird in dieser Information auf einen statistischen Ansatz für die Einstufung der Parameters W verzichtet. Stattdessen wird nachfolgend ein verfahrenstechnischer Ansatz gewählt Seite 2 von 8

3 Mit dem Parameter W wird der Beitrag der Risikominderung durch Betriebsbedingungen oder andere Betriebseinrichtungen als das Schutzsystem bewertet. D.h., dass mit W3 die höchste Wahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses vorhanden ist. Die Reduzierung des Parameters W um eine Stufe ist zulässig, wenn die für ein unerwünschtes Ereignis relevanten Prozessgrössen z.b. im Rahmen der betrieblichen Leittechnik über Regelungs- und Steuerungsfunktionen überwacht werden. Die betriebliche Leittechnik muss dabei unabhängig und rückwirkungsfrei (z.b. verschiedenartige Technologien oder 2oo3-Systeme mit rückwirkungsfreier Auskopplung) vom Schutzsystem arbeiten. Eine weitere Reduzierung kann z.b. mit der Inanspruchnahme einer weiteren unabhängigen Messgrösse begründet werden. Weitere organisatorische Massnahmen (z.b. verkürzte Prüfintervalle der betrieblichen Leittechnik, Fahrweise) sowie spezielle zeitlich begrenzte Betriebszustände (z.b. Anfahrvorgänge) können ebenfalls zu einer Reduzierung des Parameters W herangezogen werden. Erforderliche Anforderungsstufe: - keine Sicherheitsanforderungen a b keine besonderen Sicherheitsanforderungen einfaches Schutzsystem ist nicht ausreichend 1-4 Sicherheits-Integritätslevel SIL1, 2, 3, 4 Bild 1: Risikograph nach DlN EN Seite 3 von 8

4 5 Beispiel für den Zusammenhang von Feuerung mit zugehörigen Einrichtungen, beheiztem System, Leittechnik und Schutzsystem (EN ) Seite 4 von 8

5 6 Beispiele für die Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevels Die Vorgehensweise bei der Bestimmung der Sicherheits-Integritätslevels wird nachfolgend anhand von Beispielen der Sicherheitsfunktionen aus der EN 12952/12953 dargestellt: Beispiel 1 Abschalten der Beheizung bei Unterschreitung eines festgelegten Wasserstands (NW) bei einem Dampfkessel (Grosswasserraumkessel). Erfassung: Gefährliches Ereignis: (Ereigniskette) Gefahrenbereich: Bestimmung der Risikoparameter: Kesselwasserstand Absinken des Wasserstands unter den Bereich der Rauchrohre/Flammrohr unzureichende Kühlung der Rauchrohre/Flammrohr unzulässig hohe Rohrwandtemperaturen Rohrreisser (nicht unmittelbar) unkontrollierter Dampfaustritt gesamtes Kesselhaus Folgen des gefährlichen Ereignisses (C): Der unkontrollierte Austritt einer grossen Dampfmenge in das gesamte Kesselhaus kann nicht ausgeschlossen werden. Eine kontrollierte Zugangsbeschränkung in das gesamte Kesselhaus besteht in der Regel nicht. Infolge der Gefährdung durch Verbrühen und Ersticken besteht die Gefahr mehrerer Toter. Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich (F): F1/F2 Die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts von Personen im Gefahrenbereich wird durch die jeweiligen anlagen- bzw. betriebsspezifischen Aspekte und ggf. durch kundenspezifische Randbedingungen beeinflusst. Die Festlegung auf F1 oder F2 muss daher individuell und möglichst in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgen. Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses (P): P1 Der Betrieb wird durch ausgebildete Personen (Bediener) ständig überwacht. Der Kesselwasserstand ist erkennbar. Die Entwicklung des gefährlichen Ereignisses (bis zum Aufreissen von Rohren) ist nicht plötzlich. Die Zeit zwischen der Warnung des Bedieners und dem Aufreissen von Rohren ist ausreichend für erforderliche Massnahmen (Evakuierung, Prozesseingriff). Es ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktionieren. Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses (W): W2 Die betriebliche Leittechnik (Betriebsautomaten und Speisewasserregelung) ist eine Massnahme zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ist sicher zu stellen, dass sie unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktioniert. C3 Sicherheits-Integritätslevel der Sicherheitsfunktion: SIL 2 (falls F2) oder SIL 1 (falls F1) Typische Anforderungen zum Sicherheits-Integritätslevel (SIL) von Kesselschutzsystemen sind in der Regel nicht kleiner als SIL2. Ein vollständiges praktisches Beispiel finden Sie unter: Beispiel: SIL-Bestimmung und Verifizierung nach DIN EN Seite 5 von 8

6 Beispiel 2 Abschalten der Beheizung bei Unterschreitung eines festgefegten Wasserstands bei einem Dampfkessel mit Naturumlauf/Zwangsumlauf (Wasserrohrkessel). Erfassung: Gefährliches Ereignis: (Ereigniskette) Gefahrenbereich: Bestimmung der Risikoparameter: Trommelwasserstand Absinken des Wasserstands bis in den beheizten Bereich unzureichende Kühlung der beheizten Membranwandrohre unzulässig hohe Rohrwandtemperaturen Rohrreisser (nicht unmittelbar) unkontrollierter Dampfaustritt gesamtes Kesselhaus Folgen des gefährlichen Ereignisses (C): Der unkontrollierte Austritt einer grossen Dampfmenge in das gesamte Kesselhaus kann nicht ausgeschlossen werden. Eine kontrollierte Zugangsbeschränkung in das gesamte Kesselhaus besteht in der Regel nicht. Infolge der Gefährdung durch Verbrühen und Ersticken besteht die Gefahr mehrerer Toter. Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich (F): F1/F2 Die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts von Personen im Gefahrenbereich wird durch die jeweiligen anlagen- bzw. betriebsspezifischen Aspekte und ggf. durch kundenspezifische Randbedingungen beeinflusst. Die Festlegung auf F1 oder F2 muss daher individuell und möglichst in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgen. Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses (P): P1 Der Betrieb wird durch ausgebildete Personen (Bediener) ständig überwacht. Der Trommelwasserstand ist erkennbar. Die Entwicklung des gefährlichen Ereignisses (bis zum Aufreissen von Rohren) ist nicht plötzlich. Die Zeit zwischen der Warnung des Bedieners und dem Aufreissen von Rohren ist ausreichend für erforderliche Massnahmen (Evakuierung, Prozesseingriff). Es ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktionieren. Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses (W): W2 Die betriebliche Leittechnik (Betriebsautomaten und Speisewasserregelung) ist eine Massnahme zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ist sicher zu stellen, dass sie unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktioniert. Sicherheits-Integritätslevel der Sicherheitsfunktion: SIL 2 (falls F2) oder SIL 1 (falls F1) Typische Anforderungen zum Sicherheits-Integritätslevel (SIL) von Kesselschutzsystemen sind in der Regel nicht kleiner als SIL2. C3 Ein vollständiges praktisches Beispiel finden Sie unter: Beispiel: SIL-Bestimmung und Verifizierung nach DIN EN Seite 6 von 8

7 Beispiel 3 Abschalten der Beheizung bei Unterschreitung eines festgelegten Verdampferdurchflusses bei einem Dampfkessel mit Zwangsdurchlauf (Wasserrohrkessel). Erfassung: Gefährliches Ereignis: (Ereigniskette) Gefahrenbereich: Bestimmung der Risikoparameter: Speisewassermassenstrom Absinken des Verdampferdurchflusses unter den erforderlichen Wert unzureichende Kühlung der beheizten Membranwandrohre unzulässig hohe Rohrwandtemperaturen Rohrreisser (nicht unmittelbar) unkontrollierter Dampfaustritt gesamtes Kesselhaus Folgen des gefährlichen Ereignisses (C): Der unkontrollierte Austritt einer grossen Dampfmenge in das gesamte Kesselhaus kann nicht ausgeschlossen werden. Eine kontrollierte Zugangsbeschränkung in das gesamte Kesselhaus besteht in der Regel nicht. Infolge der Gefährdung durch Verbrühen und Ersticken besteht die Gefahr mehrerer Toter. Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich (F): F1/F2 Die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts von Personen im Gefahrenbereich wird durch die jeweiligen anlagen- bzw. betriebsspezifischen Aspekte und ggf. durch kundenspezifische Randbedingungen beeinflusst. Die Festlegung auf F1 oder F2 muss daher individuell und möglichst in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgen. Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses (P): P1 Der Betrieb wird durch ausgebildete Personen (Bediener) ständig überwacht. Das Unterschreiten eines Verdampfermindestdurchflusses (Speisewassermassenstrom) ist durch die Alarmierung bei Ausfall der Speisewasserversorgung und/oder bei Überschreitung der zulässigen Temperatur am Austritt des Verdampfers erkennbar. Die Entwicklung des gefährlichen Ereignisses (bis zum Aufreissen von Rohren) ist nicht plötzlich. Die Zeit zwischen der Warnung des Bedieners und dem Aufreissen von Rohren ist ausreichend für erforderliche Massnahmen (Evakuierung, Prozesseingriff). Es ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktionieren. Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses (W): W2 Die betriebliche Leittechnik (Betriebsautomaten und Speisewasserregelung) ist eine Massnahme zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der Regel sind zwei Speisewasserpumpen vorhanden, so dass bei Ausfall einer Pumpe auf die Reservepumpe umgeschaltet wird. Die Temperaturüberwachung am Austritt des Verdampfers würde bei Überschreitung der zulässigen Temperatur alarmieren und zur Abschaltung der Beheizung führen. Es ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktionieren. C3 Sicherheits-Integritätslevel der Sicherheitsfunktion: SIL 2 (falls F2) oder SIL 1 (falls F1) Typische Anforderungen zum Sicherheits-Integritätslevel (SIL) von Kesselschutzsystemen sind in der Regel nicht kleiner als SIL2. Ein vollständiges praktisches Beispiel finden Sie unter: Beispiel: SIL-Bestimmung und Verifizierung nach DIN EN Seite 7 von 8

8 Beispiel 4 Unterbrechen der Brennstoffzufuhr beim Erlöschen oder Nichtanstehen der Flamme. Erfassung: Gefährliches Ereignis: (Ereigniskette) Gefahrenbereich: Bestimmung der Risikoparameter: Flammenintensität eines Brenners Unkontrollierter Brennstoffeintrag Verpuffung im Feuerraum oder in den Rauchgaszügen Beschädigungen von Kesselwandung, Rauchgaskanälen, unkontrollierter Austritt von Medien, umher fliegende Teile gesamtes Kesselhaus Folgen des gefährlichen Ereignisses (C): Der unkontrollierte Austritt einer grossen Rauchgas-/Dampfmenge in das gesamte Kesselhaus kann nicht ausgeschlossen werden. Eine kontrollierte Zugangsbeschränkung in das gesamte Kesselhaus besteht in der Regel nicht. Infolge der Gefährdung durch Verbrühen und Ersticken besteht die Gefahr mehrerer Toter. Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts im Gefahrenbereich (F): F1/F2 Die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts von Personen im Gefahrenbereich wird durch die jeweiligen anlagen- bzw. betriebsspezifischen Aspekte und ggf. durch kundenspezifische Randbedingungen beeinflusst. Die Festlegung auf F1 oder F2 muss daher individuell und möglichst in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgen. Möglichkeit der Abwendung des gefährlichen Ereignisses (P): P2 Die Entwicklung des gefährlichen Ereignisses ist plötzlich. Es bleibt nicht ausreichend Zeit für gefahrenabwehrende Massnahmen (Evakuierung, Prozesseingriff). Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses (W): W2 Fall - Nicht entstehende Flamme: Eine Massnahme zur Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit der nicht entstehenden Flamme stellt der Einsatz von automatischen Zündeinrichtungen dar. Fall - Erlöschen der Flamme: Eine Massnahme zur Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit der erlöschenden Flamme stellt die automatische Überwachung des Brennstoff-Luft- Verhältnisses dar. Es ist sicher zu stellen, dass diese Einrichtungen unabhängig und rückwirkungsfrei vom Schutzsystem funktionieren. Sicherheits-Integritätslevel der Sicherheitsfunktion: SIL 3 (falls F2) oder SIL 2 (falls F1) Typische Anforderungen zum Sicherheits-Integritätslevel (SIL) von Kesselschutzsystemen sind in der Regel nicht kleiner als SIL2. C3 Ein vollständiges praktisches Beispiel finden Sie unter: Beispiel: SIL-Bestimmung und Verifizierung nach DIN EN Seite 8 von 8

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