9. November 2006 Nr Jahrgang 45. Woche. Der Rangsdorfer See lädt auch im Herbst zu einem erholsamen Spaziergang ein.

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1 9. November 2006 Nr Jahrgang 45. Woche Der Rangsdorfer See lädt auch im Herbst zu einem erholsamen Spaziergang ein. Foto: Karin Schulze

2 2 Rangsdorf Sprechzeiten, Adressen, Telefonanschlüsse auf einen Blick

3 Rangsdorf 3 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rangsdorf Entwurf der Stellplatzablösesatzung 2. Öffentliche Zustellungen 3. Mitteilungen des Ordnungs- und Sozialamtes 4. Ehrung Ehrenamtlicher am 3. Oktober Aufruf zur Mitarbeit am Veranstaltungskalender 2007 Die im Inhaltsverzeichnis unter der Nr. 1 und 2 genannten Veröffentlichungen sind im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf (Nr. 16, 4. Jahrgang vom entsprechend der Regelung der Hauptsatzung bekannt gemacht worden und werden hier nochmals nachrichtlich veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rangsdorf Entwurf der Stellplatzablösesatzung Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am den Entwurf der Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzablösesatzung) als örtliche Bauvorschrift gem. 81 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben. In der Zeit vom bis einschließlich können gemäß 81 Abs. 8 der Brandenburgischen Bauordnung von den betroffenen Bürgern Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Rangsdorf, Ladestraße 6 in Rangsdorf abgegeben werden. Die öffentliche Bekanntmachung vom wird aufgehoben. Rangsdorf, den gez. Rocher Entwurf Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom Rechtsgrundlagen Aufgrund des 5 Abs. 1 i.v.m. 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 210ff) in Verbindung mit 81 Abs.4 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 der Brandenburgischen Bauordnung vom (GVBL. I S. 210) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S.267) hat die Gemeindevertretung Rangsdorf in ihrer öffentlichen Sitzung am die folgende Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf beschlossen: 1 Satzungszweck / Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt gemäß 81 Abs.4 i.v.m. 43 BbgBO die Bestimmung des Ablösebetrages für nicht hergestellte notwendige Stellplätze im gesamten Gemeindegebiet Rangsdorf mit den Ortsteilen Groß Machnow und Klein Kienitz. (2) Kann der Bauherr Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen oder liegt das Baugrundstück in der Nähe von Haltestellen leistungsfähiger öffentlicher Verkehrsmittel, so kann die Gemeinde gem. 43 Abs.3 BbgBO durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst. (3) Die Regelung der Ablösung erfolgt im Einzelfall durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Rangsdorf und dem Bauherrn bzw. Antragsteller, die der Schriftform bedarf und vor der jeweils erforderlichen Genehmigung des Vorhabens abgeschlossen werden muss. Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist dabei das Muster nach Anlage 1 dieser Satzung zu Grunde zu legen. 2 Ablösebeträge Stimmt die Gemeinde zu, dass ein Bauherr / Antragsteller seine Verpflichtung zur Schaffung der notwendigen Stellplätze durch einen öffentlich rechtlichen Vertrag nach 43 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung durch Zahlung eines Geldbetrages ablöst, beträgt die Höhe des Ablösebetrages für einen Stellplatz (Baukostenanteil) zuzüglich des Grunderwerbsanteiles für eine Fläche von 25 m² Bauland gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ablösung für den Standort des Vorhabens geltenden Bodenrichtwert entspr. 196 BauGB. 3 Minderung der Ablösebeträge Der Ablösebetrag kann aus verkehrlichen, wirtschaftspolitischen oder städtebaulichen Gründen im Einzelfall bis zu 50% gemindert werden, insbesondere wenn das Vorhaben der Behebung städtebaulicher Missstände des Gebietes im Sinne von 136 BauGB, z.b. der Verbesserung der Wohnverhältnisse und der Funktionsfähigkeit in Bezug auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner touristischen Versorgungsfunktion, sowie der strukturellen Stärkung des Ortes dient und damit von hervorgehobenem Gemeinwohlinteresse ist. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom außer Kraft. Rangsdorf, den Rocher Bürgermeister Anlage 1 zur Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom Muster Stellplatzablösevertrag Zwischen Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösevertrag) der Gemeinde Rangsdorf, vertreten durch den Bürgermeister, Ladestr. 6 in Rangsdorf nachfolgend Gemeinde genannt

4 4 Rangsdorf und.... nachfolgend Bauherr genannt wird nachfolgender Stellplatzablösevertrag geschlossen. 1 Vertragsgrundlage Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück, Flur.,Flurstück.. in. das folgende Bauvorhaben zu verwirklichen: Nach den Vorschriften der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind hierfür.notwendige Stellplätze zu errichten. Hiervon werden.stellplätze gemäß Beschluss Nr.:. abgelöst. 2 Ablösebetrag Für die abzulösenden Stellplätze verpflichtet sich der Bauherr (in Worten:.....Euro) an die Gemeinde zu zahlen. 3 Fälligkeit; Sicherheit (1) Der Ablösebetrag ist mit Baubeginn fällig und bis zum.. auf das Konto der Gemeinde bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, BLZ , Konto-Nr.: Zahlungsgrund: Ablösebetrag R /... zu zahlen. (2) Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Ablösebetrag auf dem Konto der Gemeinde eingegangen ist Oder (2) Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Bauherr für den Ablösebetrag gem. 2 Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines der deutschen Bankaufsicht unterliegenden Kreditinstitutes geleistet oder im Einvernehmen mit der Gemeinde eine vergleichbare Sicherheit gestellt hat. Oder (2) Der Bauherr unterwirft sich hinsichtlich der Zahlungspflicht aus 2 der sofortigen Vollstreckung gemäß 61 VwVfG Bbg 4 Nutzungsrecht an Parkeinrichtungen Der Bauherr erhält durch Zahlung des Ablösebetrages weder einen Anspruch auf Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, auf Übertragung des Eigentums noch auf Benutzung der von der Gemeinde hergestellten oder noch herzustellenden öffentlichen Parkeinrichtungen. 5 Erstattung des Ablösebetrages Der Bauherr kann die Aufhebung des Vertrages verlangen, wenn (1) die Baugenehmigung bestandskräftig abgelehnt wird oder (2) die Baugenehmigung nach 69 BbgBO erlischt oder (3) die Baugenehmigung zurückgenommen wird oder (4) der Bauherr auf die Rechte aus der Baugenehmigung endgültig verzichtet. Der zu erstattende Ablösebetrag wird nicht verzinst. für den Bauherren Ort, Datum Unterschrift für die Gemeinde... Ort, Datum... Unterschrift Öffentliche Zustellung Die Bescheide der Gemeinde Rangsdorf, Steueramt, vom ; ; ; ; ; ; ; und vom an Frau Martha Matuschewitz für das Grundstück in Rangsdorf Gerhard Hauptmann Str.11 Flur 15 Flurstück 196 können nicht zugestellt werden. Die Bescheide werden auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg vom 18.Oktober 1991 (GVBl.S.457) in Verbindung mit 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S.379) beide in der jeweils geltenden Fassung, zugestellt. Die Bescheide können bei der Gemeinde Rangsdorf, Steueramt (Zimmer 20) in Rangsdorf Ladestr.6 zur Sprechzeit, Dienstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Bescheide gelten zwei Wochen ab dem Tage des Beginns des Aushangs als zugestellt. Rangsdorf, den gez. Rocher Bürgermeister Öffentliche Zustellung Die Bescheide der Gemeinde Rangsdorf, Steueramt, vom an die Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard Beratungs GmbH & Co Vermittlungs-KG für die Flurstücke 26-1 und 26-2 der Flur 4 in Rangsdorf OT Groß Machnow können nicht zugestellt werden. Die Bescheide werden auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg vom 18.Oktober 1991 (GVBl.S.457) in Verbindung mit 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S.379) beide in der jeweils geltenden Fassung, zugestellt. Die Bescheide können bei der Gemeinde Rangsdorf, Steueramt (Zimmer 20) in Rangsdorf Ladestr.6 zur Sprechzeit, Dienstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Bescheide gelten zwei Wochen ab dem Tage des Beginns des Aushangs als zugestellt. Rangsdorf, den gez. Rocher Bürgermeister Mitteilungen des Ordnungs- und Sozialamtes Nächste Sprechstunden des Jugendamtes im November 2006 Die nächste Sprechstunde des Jugendamtes findet am von 13:00 bis 17:30 in der Gemeindeverwaltung Rangsdorf, Zimmer 10 statt. Zuständig ist Frau Deigmann. Suchen für Jugendclub gut erhaltene Ledercouch, gut erhaltenen Elektroherd Wer uns helfen kann meldet sich bitte bei Frau Franke (Tel /23644). Straßenreinigung Bitte denken Sie auch an die Beseitigung des Herbstlaubes gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung. Wer dagegen verstößt, muss mit einer kostenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 25,00 rechnen. Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2007 Bitte beachten Sie die in diesem Anzeiger abgedruckten Hinweise zur Lohnsteuerkarte Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt. G. Siems, Leiterin des Ordnungs- und Sozialamtes

5 Rangsdorf 5 Schließzeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Rangsdorf 2007 Waldhaus Spatzennest Gartenhäuschen * Räuberhöhle ** *** *** Tage für Fortbildung ** 2 Tage für Fortbildung insgesamt 20 Tage insgesamt 17 Tage insgesamt 18 Tage insgesamt 16 Tage ** Der Zeitpunkt für die Fortbildung der Erzieherinnen in den Kindertagesstätten Waldhaus, Spatzennest und Gartenhäuschen wird den Eltern unmittelbar nach Bekannt werden mitgeteilt. *** Information aus der Kita Räuberhöhle : an diesen Tagen ist auch kein Schulbetrieb Ehrung Ehrenamtlicher am 3. Oktober 2006 Am 3. Oktober 2006 erfolgte in den neuen Räumlichkeiten des Arbeiter- Samariter-Bundes in Rangsdorf die Ehrung von ehrenamtlich Tätigen, die sich durch ihr Engagement in besonderem Maße für die Gemeinde verdient gemacht haben. Zu den Geehrten gehören: Herr Gerhard Schertler Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Unter diesem Motto setzt sich seit Anfang der 90er Jahre Herr Gerhard Schertler für die Interessen der Klein Kienitzer ein. Sein unermüdliches Engagement galt der Entwicklung und Verschönerung des Dorfes. Dabei war ihm stets so kann man es in der Vereinssatzung von Klein Kienitz nachlesen... die Pflege des menschlichen Miteinanders... zur Verbesserung der Lebensqualität... ein wichtiger Faktor. Jahr für Jahr wurden Veranstaltungen inszeniert, die zur Verschönerung des Dorfes beitrugen. Hierbei sei beispielhaft an die jährlichen Aufräumaktionen des Erholungswaldes in der Ortsmitte oder die Errichtung des Sportplatzes für den Freizeitsport gedacht. Das Klein Kienitz von heute wäre ohne sein Zutun nicht das, was es ist. Herr Günter Tramm Den Kindern der Kindertagesstätte Gartenhäuschen ist er als Zuckerbäcker bekannt und die Erzieherinnen schätzen ihn als ehrenamtlichen Haus- und Küchenmeister. Herr Günter Tramm ist ein engagierter Rentner, mit dem Herz am rechten Fleck. Seit nunmehr elf Jahren unterstützt er das Gartenhäuschen mit seinen handwerklichen Fähigkeiten, obwohl er eigentlich seit vielen Jahren schon Hausmeister a. D. ist. Anerkennenswerter Weise arbeitet er nahezu täglich mit Geschick und Umsicht an den vielen, kleinen Reparaturen und Ausbesserungen des Kindergartens, hat ein offenes Ohr für die Kinder der Einrichtung, bietet seine Unterstützung als Urlaubs- und Krankenvertretung an, und als wäre das noch nicht genug backt er manch Nascherei für die Kinder und Eltern der Kita. Eltern, Kinder und Erzieherinnen sind dankbar für seine wertvolle Unterstützung. Frau Dr. Käthe Vogeler-Seelig Kunst und Kultur das sind beides Begriffe, an die unzählige Rangsdorfer denken, wenn sie den Namen Dr. Käthe Vogeler-Seelig hören. Es gelingt ihr immer wieder sei es als Buchautorin, als Regisseurin kleiner Theaterstücke oder als Organisatorin von künstlerischen Ausstellungen zum Nachdenken anzuregen und die Welt mit anderen Augen zu sehen mal ein bisschen kritischer, mal ein bisschen schöner, farbiger. Die Welt soll durch Kunst ein wenig menschlicher werden und sie wird durch sie ein wenig menschlicher. Dafür gilt ihr unser besonderer Dank. Herr Werner Göhlert Ein nicht mehr wegzudenkender, gesellschaftlicher Bestandteil ist mittlerweile die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit. Hilft sie doch, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützen, Verantwortung für sich und ihr Team zu übernehmen und durch ihre Mitbestimmung Demokratie in kleinem Kreis zu lernen und zu leben. Ein positives Beispiel für hervorragende Kinder- und Jugendarbeit ist der SV Rangsdorf 28 e.v. Dem persönlichen Engagement von Herrn Werner Göhlert ist es zu verdanken, dass sich der Verein so fabelhaft entwickelte. Viele Jahre war er nicht nur Vereinsvorsitzender sondern auch Trainer und Betreuer der Nachwuchsmannschaften. Den Vereinsvorsitz musste er zwar aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen aufgeben, aber trotzdem fühlt er sich den Kindern und Jugendlichen weiterhin verpflichtet. Und so setzt er sich auch weiterhin für deren ordentliche Trainingsbedingungen ein.

6 6 Rangsdorf Frau Gudrun Witsch Ehrenamt ist und bleibt unverzichtbar. Erst recht, wenn es dabei um die Unterstützung und verlässlichen Halt für Senioren geht. Hilfsbereit und aufmerksam ist Frau Gudrun Witsch, in ihrem Engagement für ältere Menschen. Sie plant den Seniorenkreis der Kirchengemeinde, organisiert das Seniorenturnen, sorgt bei den Zusammenkünften für das leibliche Wohl der Teilnehmer, bereitet Ausflüge vor und hat immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Menschen. Frau Witsch trägt dazu bei, die Lebensqualität der Senioren zu erhöhen und deren Leben ein bisschen schöner zu gestalten. Herr Wolfgang Retzlaff Dem ältesten Gebäude in Klein Kienitz die Dorfkirche aus dem 13./14. Jahrhundert gilt das Engagement von Herrn Wolfgang Retzlaff. Der Außenanstrich der Kirchenfenster, Maurer- und Putzarbeiten, Holzreparaturarbeiten, die Restaurierung des Schalldeckels und das Anbringen einer Gedenktafel sind überwiegend seinem Ehrenamt zu verdanken. Immer wieder unterstützt er die Gemeinde durch Mäharbeiten und das Beschneiden der Hecken auf dem Kirchhof. Frau Heidi Kansy Es kostet viel Zeit und man braucht unendliche Ausdauer, um eine Ortschronik zusammenzutragen. Frau Heidi Kansy investierte diese Zeit und führte mit Beharrlichkeit zahlreiche Gespräche mit älteren Bürgern, stöberte in Archiven, las alte Zeitungen und trug Fotografien zusammen, die jetzt als Bildband die Ortsgeschichte von Groß Machnow repräsentieren. Auch künftig will sie weitermachen, das Groß Machnow längst vergangener Zeiten wiederzuentdecken Aufruf zur Mitarbeit am Veranstaltungskalender 2007 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen, um uns und unseren Gästen einen Überblick über alle Veranstaltungen für das kommende Jahr verschaffen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe bei der Zusammenstellung unseres Veranstaltungskalenders. Bitte teilen Sie uns die von Ihnen bereits geplanten, öffentlichen Veranstaltungen für das nächste Jahr mit folgenden Angaben mit: Veranstaltungsdatum Beginn/Ende Veranstaltungsort Veranstaltungstitel Veranstalter eventuelle Entgelte Ansprechpartner ist: Frau Jüngst Informations- und Tourismusbüro der Gemeinde Rangsdorf Rangsdorf, Seebadallee 1 B Telefon: / o Fax: / tourismus-rangsdorf@online.de Alle im Kalender aufgeführten Veranstaltungen werden in der Presse veröffentlicht und auf unserer Homepage eingestellt. Vielen Dank! Ihr Klaus Rocher Bürgermeister Ende der Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

7 Rangsdorf 7 Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2007 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18 Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 1. Januar Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2007 voraussichtlich nicht benötigen, senden Sie die Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück. Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus. Welche Gemeinde ist zuständig? Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie am 20. September 2006 mit Ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren. Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen? Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend von der Gemeinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2007 abweichen. Die Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte zwecks Berichtigung zu verlangen. Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen oder Änderungen vornehmen. Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem 1. Januar 2007 ändern? Bei Heirat im Laufe des Jahres 2007 oder wenn nach dem 1. Januar 2007 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30. November 2007 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2007 ist eine Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht erforderlich. Steuerklassen Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders wichtig. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie den nachstehenden Erläuterungen entnehmen: Steuerklasse I Ledige oder Geschiedene; Verwitwete, deren Ehegatte vor 2006 verstorben ist; Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben oder deren Ehegatte im Ausland wohnt. Steuerklasse II In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster für die schriftliche Versicherung steht im Internet unter zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse II) wird einem allein stehenden Steuerpflichtigen gewährt, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungsund Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Hauptoder Nebenwohnsitz) in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach 64 Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnahme des Kindes) erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein Anspruch auf ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG besteht). Als allein stehend gelten Steuerpflichtige, die a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting- Verfahrens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind und, b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind i. S. d. des 63 Abs. 1 EStG (leibliches Kind / Adoptivkind, Pflegekind oder ein zum Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet, sich für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und damit eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Diese Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel wird eine zweifelsfreie Versicherung ausreichen. Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen. Steuerklasse III Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte a) keinen Arbeitslohn bezieht oder b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird. Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2005 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Steuerklasse IV Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Steuerklasse V tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird. Steuerklasse VI ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen, wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird. Steuerklassenwahl Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Beim Lohnsteuerabzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt und die zutreffende Jahressteuer ermittelt werden. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl: Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig dann zu einer Steuerüberzahlung, wenn die Arbeitslöhne der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v.h., der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v.h. des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Bei dieser Steuer- Fortsetzung auf Seite 8

8 8 Rangsdorf Fortsetzung von Seite 7 klassenkombination ist die Überprüfung der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend vorgeschrieben (Pflichtveranlagung); zu wenig gezahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel gezahlte Steuer wird erstattet. Steuerklassenwechsel bei Ehegatten Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2006 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2007 von der Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, ändern lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2007 können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2007, beantragen. In Fällen, in denen im Laufe des Jahres 2007 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2007 bei der Gemeinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit wieder ein Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben. Der Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) oder die Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit beeinflussen kann. Beziehen Sie bereits derartige Leistungen oder rechnen Sie in absehbarer Zeit mit deren Inanspruchnahme, informieren Sie sich beim zuständigen Träger der Lohnersatzleistungen (Agentur für Arbeit, Krankenkasse) oder bei Ihrem Arbeitgeber über die Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels. Durch Freibeträge Steuern sparen Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z.b. wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, eingetragen werden kann. Geändert haben sich einige materielle lohnsteuerliche Vorschriften gegenüber dem Kalenderjahr Hier die Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte von Bedeutung sind: Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten mehr; ab dem 21. Entfernungskilometer können die Aufwendungen wie Werbungskosten berücksichtigt werden der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist neu geregelt worden, und zwar bereits ab dem Kalenderjahr 2006 die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind erweitert worden, ebenfalls bereits seit dem Kalenderjahr Beachten Sie aber hierbei die sogenannte Antragsgrenze von jährlich 600 Euro. Zur Eintragung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen diese Grenze übersteigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme: Kinderbetreuungskosten) oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen von 102 Euro übersteigt. Diese Antragsgrenze gilt nicht für die Eintragung der Pauschbeträge aufgrund einer Behinderung, des Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigungen / Dienstleistungen, der Freibeträge wegen negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten oder zur Förderung des Wohneigentums, des Freibetrages bei Steuerklasse VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen. Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen ist. Wer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, ist verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist. Wie stellt man einen Ermäßigungsantrag? Zur Eintragung von Freibeträgen müssen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Verwenden Sie die beim Finanzamt oder im Internet unter erhältlichen Vordrucke. Der Freibetrag wird grundsätzlich mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens bis zum 30. November 2007 gestellt sein muss, danach kann eine Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2007 berücksichtigt werden. Welches Finanzamt ist zuständig? Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu 400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job) unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der Pauschalversteuerung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Wegen der abgeltenden Wirkung bleibt der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer) anhand der hierauf eingetragenen Merkmale ermitteln. Nähere Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen erhalten Sie in der von der Minijob-Zentrale in Essen herausgegebenen Broschüre Minijobs - Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie im Internet unter: Kinder auf der Lohnsteuerkarte Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge sowie der Freibetrag für Betreuungsund Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Kinderfreibeträge wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt. Kinder unter 18 Jahren Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2007 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem 1. Januar 1989 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Beantragen Sie die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18 Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist. Kinder über 18 Jahre Kinder, die am 1. Januar 2007 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kinder, die vor dem 2. Januar 1989 geboren sind), werden nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Fortsetzung auf Seite 9

9 Rangsdorf 9 Fortsetzung von Seite 8 Kirchensteuer Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter Kirchensteuerabzug eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche - - eingetragen. Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen, wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört. Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2007 abgelaufen ist? Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet, bestimmte Eintragungen aus dem Lohnkonto durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung). Damit Sie wissen, welche Beträge an Ihr Finanzamt übermittelt wurden, erhalten Sie einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe Ihres lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals der sogenannten etin. Die Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres erhalten Sie in diesen Fällen nicht zurück. Sie wird Ihnen nur dann ausgehändigt, wenn sie bereits eine Lohnsteuerbescheinigung eines früheren Arbeitgebers enthält und Sie die Aushändigung verlangen, weil Sie die Lohnsteuerkarte für die Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung) benötigen. Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten, die keine manuellen Lohnsteuerbescheinigungen bzw. Aufkleber des früheren Arbeitgebers enthalten, unter Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, zu vernichten. Wenn sich die abgelaufene Lohnsteuerkarte bereits in Ihrem Besitz befindet, z.b. weil Sie am Ende des Kalenderjahres nicht in einem Dienstverhältnis standen, so senden Sie die Lohnsteuerkarte falls sie nicht ohnehin Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen ist bis zum 31. Dezember 2008 dem Finanzamt zu. Antragsveranlagung Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z.b. nicht das ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder weil Sie Aufwendungen hatten, die Sie im Ermäßigungsverfahren nicht vorab geltend machen konnten, dann beantragen Sie für das abgelaufene Jahr 2007 bei Ihrem Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen Anleitung sind nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt erhältlich. Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben. Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die Software auch unter zum Download bereitgestellt. Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag für die Einkommensteuerveranlagung 2007 nur bis zum 31. Dezember 2009 gestellt werden kann. Die Frist kann nicht verlängert werden. Pflichtveranlagung In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer auch verpflichtet, eine Einkommensteuerklärung abzugeben. Hier gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2008, die allerdings verlängert werden kann. Hier nun einige Beispiele für die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung: Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z.b. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten; das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen (verwitwete Alleinerziehende mit Steuerklasse III) eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist; Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten mit der Steuerklassenkombination Ill/V ausgestellt; Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach der Steuerklasse VI besteuert wurde. Noch Fragen? Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und soweit zuständig Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen behilflich sein können. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen. Sprechzeiten der Finanzämter: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr

10 10 Rangsdorf Veranstaltungskalender für das Jahr November 2006 Letzte Aktualisierung am Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung, Veranstalter :00 Uhr Galerie Kunstflügel, Seebadallee 50, Rangsdorf Ausstellungsgespräch mit CG Große (Veranstalter: GEDOK Brandenburg e.v.) :00 Uhr Seebad-Casino, Festhalle, Am Strand 1, Rangsdorf Brandenburger Konzertorchester (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) :00-4:00 Uhr Seebad-Casino, Festhalle, Am Strand 1, Rangsdorf Disco (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) :00 Uhr Galerie Kunstflügel, Seebadallee 50, Rangsdorf GEDOK Werkstatt 1 - Dauer: bis (Veranstalter: GEDOK Brandenburg e.v.) :30-15:00 Uhr Seebad-Casino, Festhalle, Am Strand 1, Rangsdorf Adventsbrunch (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) :30 Uhr Erwin-Benke-Sporthalle, Fichtestraße, Rangsdorf Volleyballturnier (Veranstalter: Sportverein Lokomotive Rangsdorf e.v.) Dezember 2006 Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung, Veranstalter Anfang Dezember :00 Uhr Mehrzweckhalle, Rangsdorf OT Groß Machnow Gesang und Musik zur Rentnerweihnachtsfeier (Veranstalter: Gemischter Chor Frohsinn Großmachnow e.v.) :30-15:00 Uhr Seebad-Casino, Am Strand 1, Rangsdorf Adventsbruch (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) :00 Uhr Seebad-Casino, Am Strand 1, Rangsdorf Casino-Night: Schlangen/Zauber/Tanz/Menü (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) :30-15:00 Uhr Seebad-Casino, Am Strand 1, Rangsdorf Adventsbrunch (Veranstalter: Seebad-Casino GmbH) Wir gratulieren den im Monat November geborenen Senioren Waltraud Beer zum 75. Geburtstag Manfred Brüssau zum 75. Geburtstag Heinz Janetschek zum 75. Geburtstag Charlotte Kuhle zum 75. Geburtstag Gerhard Tiedt zum 75. Geburtstag Käthe Cordes zum 76. Geburtstag Irma Funk zum 76. Geburtstag Werner Gabel zum 76. Geburtstag Waltraud Holzmann zum 76. Geburtstag Hans-Siegfried Linzke zum 76. Geburtstag Hannelore Pellmann zum 76. Geburtstag Irene Reichardt zum 76. Geburtstag Annette Schneider zum 76. Geburtstag Susi Wendt zum 76. Geburtstag Brigitte Kaulmann zum 77. Geburtstag Irmgard Hoffmann zum 78. Geburtstag Horst Hoth zum 78. Geburtstag Loni Kastner zum 78. Geburtstag Marie Mühlberger zum 78. Geburtstag Reinhold Müller zum 78. Geburtstag Marieluise Pohl zum 79. Geburtstag Rita Rossius zum 79. Geburtstag Erhard Walter zum 79. Geburtstag Heinz Pohl zum 80. Geburtstag Margot Schlüpen zum 80. Geburtstag Anna Humpert zum 81. Geburtstag Käthe Praikow zum 81. Geburtstag Hertha Werner zum 81. Geburtstag Karl Friedemann zum 82. Geburtstag Ingeburg Grzanna zum 82. Geburtstag Gerda Müller zum 82. Geburtstag Herbert Timmermann zum 82. Geburtstag Elisabeth Buchholz zum 83. Geburtstag Ursula Hennig zum 84. Geburtstag Gerda Herrmann zum 84. Geburtstag Fritz Hulke zum 84. Geburtstag Helmut Lange zum 84. Geburtstag Rita Schulze zum 84. Geburtstag Martha Perschel zum 87. Geburtstag Elly Wudel zum 87. Geburtstag Ingeborg Kühnle zum 90. Geburtstag Luise Borchert zum 92. Geburtstag Marie Veitl zum 92. Geburtstag Erwin Scholz zum 97. Geburtstag

11 Rangsdorf 11 Fußball-Kicker gesucht Eintracht Groß Machnow sucht für die laufende Saison Kicker in den Bereichen G-Junioren (ab 6 Jahre) und Alte Herren (ab 35 Jahre) im Punktspielbetrieb. Für die Saison 2006/2007 werden Spieler für die 1. Männermannschaft (ab 16 Jahre) benötigt. Interessenten erhalten nähere Informationen bei Alex Boenisch dem 2.Vorsitzenden des Fußballvereins Eintracht Groß Machnow unter AUSSTELLUNG CG Große WECHSELSPIEL Malerei, Grafik, Objekt, Video Geöffnet bis 12. November 2006 Mittwoch - Freitag und Sonntag 14 bis 18 Uhr AUSSTELLUNGSGESPRÄCH mit CG Große in der Ausstellung WECHSELSPIEL über ihre Arbeit und die Kunst von der Kunst zu leben. Sonntag, 12. November 2006, Uhr GEDOK Werkstatt 1 Die Dinge singen hör ich so gern Mit Claudia Classen, Uta Eckerlin, Dirk Klawuhn, Clemens Schlemmer, Cornelia Schlemmer und Esther Schabow Eröffnung: 19. November um 15 Uhr Dauer: 19. November bis 14. Januar 2007 Öffentlicher Närrischer Jubiläumsauftakt in Groß Machnow Der GCR e.v. Rangsdorfer Karneval eröffnet den 33. Karneval am Sonnabend, dem um Uhr mit der Schlüsselübergabe durch den Bürgermeister an den GCR-Elferrat im Groß Machnower Lokal Kasatschock ehem. Grüner Baum! Der Eintritt ist frei! (Ein Obulus in unsere Schweinchen Requisitenkasse ist freiwillig) Diese Zeremonie mit närrischen Programmbeiträgen in lockerer Atmosphäre u.a. mit der GCR- Tanzgarde der einen oder anderen Büttenrede und nicht zuletzt mit musikalischer Kurzweil für je- den Geschmack lassen alle Freunde des Frohsinns aus Groß Machnow und Rangsdorf eine fröhliche Veranstaltung erwarten! Die Abendveranstaltungen zum 33. Karneval sind am 16. (freitags) und am (sonnabends) jeweils um Uhr in der Festhalle Seebad Casino Rangsdorf. Der GCR - Kinderkarneval ist am um Uhr ebenfalls in der Casino Festhalle Fröhliche Unterhaltung wünscht heut schon der Elferrat vom GCR-Rangsdorf L. Frenzel Die Klassenfahrt der Oberschule Rangsdorf, der 10a Wenn einer eine Reise macht, dann kann er was erzählen Unsere Klassenfahrt startete am , mit Schülern der Klasse 10a in Richtung Polnische Ostsee. Unser Reiseziel ist touristisch noch nicht so erschlossen wie zum Beispiel unsere Ostseeküste. Die Stimmung im Bus war sehr gut, alle freuten sich auf eine schöne und angenehme Klassenfahrt. Die Betreuer dieser Fahrt waren Herr Bänsch und Frau Rieck. Etwa 3 Stunden später waren wir am Zoll angekommen. Dort gab es eine Gruppe von Hammer-Autos zu sehen, die wir Schüler sehr interessant fanden. Alle holten ihre Handys raus, um diesen Höhepunkt festzuhalten. Nach einem weiteren Stop, kamen wir dann endlich gegen Abend in Kolberg im Hotel Riwiera an. So ausgehungert wie wir waren, stürzten wir uns gleich in den Speisesaal, aber als wir dann das Essen bekamen, war uns der Hunger etwas vergangen, denn das Essen war gewöhnungsbedürftig, andere Länder anderes Essen. An diesem Tag war es in Kollberg sehr windig und da wir an der Polnischen Ostsee waren, gingen wir gleich zum Strand. Das Wasser hatte etwa eine Temperatur von 12 C und die Wellen waren ca. 2m hoch, aber so leichtsinnig und auch mutig wie wir waren, gingen wir trotzdem ins Meer. An diesem Abend war es recht leise auf den Zimmern. Am zweiten Tag kamen wir schon 8:30h zum Frühstück, um gleich nach dem Frühstück einen Ausflug nach Stettin zu machen. Als wir dort ankamen, hatten wir die Stadt mit dem Bus schon erkundet und noch 3 Stunden zur feien Verfügung. Diese nutzten wir um uns unser Geld von Euro in Zloty wechseln zu lassen und um danach shoppen zu ge- hen. So hungrig wie wir dann dort ankamen, gingen wir erst ein mal zu den Fast Food Restaurants und waren sehr erstaunt, wie günstig dort die Preise waren. Auch am 3. Tag unternahmen wir einen Ausflug. Diesmal ging es in den Nationalpark Wollin. Wir besichtigten u.a. einen höher gelegenen Aussichtspunkt, von dem wir einen schönen Blick auf die Polnische Ostsee hatten. Der nächste Halt war an einem smaragdgrün schimmernden See, der seine Farbe durch den darin abgelagerten Kalk bekam. Der Höhepunkt des Ausfluges sollte dann, die im Nationalpark gelegene Büffelfarm sein. Unsere Parkführerin frischte mit ihrem Wissen unsere Kenntnisse in Erdkunde auf und man merkte, dass sie sehr stolz auf ihre Heimat ist. Meinungen: Besonders der Ausflug nach Stettin war für alle Schüler sehr angenehm, denn jeder konnte sich ein paar Andenken für Freunde und Familie mitnehmen. Andere Ausflüge wie der zum Nationalpark Wollin, kamen ebenso gut an, denn jeder konnte etwas mehr über die polnische Natur erfahren. Bis auf einige Stunden, die wir an den Ausflugstagen im Bus verbrachten, war es doch im großen und ganzen eine tolle Fahrt in ein ganz anderes Land. Die Mehrheit der Schüler war überzeugter Meinung, dass man dieses Erlebnis gern noch einmal wiederholen könnte, denn wir lernten uns von einer anderen Seite kennen als in der Schule und sind vielleicht wieder etwas zusammengewachsen. Enrico Gerlach Im Auftrag der Klasse 10a

12 12 Rangsdorf

13 Rangsdorf 13

14 14 Rangsdorf h für Rangsdorf Von Dienstag- bis Donnerstagabend vor dem 3. Advent, wollen wir gemeinsam mit vielen Helfern den Weihnachtsmarkt aufbauen. Ich möchte Sie, die Rangsdorfer, aufrufen, mitzumachen, je mehr kommen, je einfacher ist es zu leisten. Von morgens ab 8:00 Uhr bis nachmittags 16:00 Uhr werden wir an der Kirche sein und die Arbeiten durchführen. Der Aufbau der Veranstaltung wird ehrenamtlich geleistet. Der Rangsdorfer Weihnachtsmarkt, besinnliche Stunden in alter Tradition, an der alten Dorfkirche, vom 15. bis 17. Dezember 2006 mit den Veranstaltungen, Festival der Bäume, den Hoffesten in weihnachtlicher Stimmung, Kunsthof, am Spritzenhaus und auf mehreren Höfen, benötigt Ihre Unterstützung, Ihr Engagement für Rangsdorf. Helfen Sie beim Aufbau Benutzen Sie zum Besuch des Weihnachtsmarktes nicht Ihr Auto, und wenn Sie in der Nähe wohnen, seien Sie tolerant gegenüber unseren Gästen und Markttreibenden. In der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr wird der Markt Freitag und Samstag geöffnet sein und am Sonntag von 15:00 bis 19:00 Uhr. Wir suchen auch noch Händler, Künstler und wie jedes Jahr Personen, die Märchen für Kinder vorlesen können und wollen. Mein Aufruf gilt auch den Vereinen, den Schulen und den Kita s, machen Sie mit, beteiligen Sie sich an unseren Weihnachtsmarkt mit Musik, Gesang, Theater, als Händler oder als Werber in eigener Sache mit Hilfe eines Markstandes. Anmeldungen an: Jürgen Muschinsky Rangsdorf, Waldhöhe 31 Handy / Fax / e- Mail juergen.muschinsky@freenet.de Liebe Rangsdorferinnen und Rangsdorfer, ich freue mich, dass der Rangsdorfer Weihnachtsmarkt zum dritten Mal rund um unsere Kirche statt findet. Der Rangsdorfer Weihnachtsmarkt soll auf das kommende Weihnachtsfest einstimmen. Gemütlich über den alten Dorfanger schlendern. In aller Ruhe nach Weihnachtsgeschenken Ausschau halten, Menschen treffen und Gaumenfreuden genießen. Wir beginnen jeden Tag des Marktes mit einer lebendigen Weihnachtskrippe und der Weihnachtsgeschichte. Eine kleine Ausstellung in der Kirche zeigt Weihnachtskrippen aus Rangsdorfer Familien. Die Weihnachtskrippe erinnert Christen daran, dass wir Weihnachten reich beschenkt werden: In Jesus Christus kommt Gott uns Menschen uns ganz nahe. Jeder ist in die Kirche eingeladen, bekannte Advents- und Weihnachtslieder mitzusingen oder ei- nem Konzert mit Orgel- oder Chormusik zu lauschen. Anderen eine Freude machen, können Sie mit den Handarbeiten, Basteleien, Büchern und anderen Überraschungen, die der Basar in der Kirche und im Gemeindezentrum bietet. Wer hungrig oder müde ist, den lädt das Café im Gemeindezentrum zur Stärkung bei Kaffee und Kuchen ein. Im Gemeindezentrum ist eine Fotoausstellung zu besichtigen. Der Erlös aus dem Verkauf der Bilder dient der Unterstützung von Waisenhäusern in Äthiopien. Wer bis zum Ende des Marktes bleibt, wird an jedem Tag mit etwas Besonderem belohnt: festlicher Bläsermusik vom Turm der Kirche. Mit den besten Wünschen für eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit Ihr Pfarrer Christian Pagel

15 Rangsdorf 15 Natursportpark Blankenfelde ein neues Angebot des Waldhauses Blankenfelde Eine neue Attraktion wurde am 15. Oktober feierlich eröffnet der Natursportpark Blankenfelde. Von der Planung bis zur endgültigen Eröffnung verstrichen harte Jahre. Ungezählt sind die Stunden an denen sich die Vertreter der beiden beteiligten Vereine, des Sportvereins BC Fortuna Blankenfelde und des Landschaftspflegevereins Teltow- Flämings trafen und planten, diskutierten, realisierten. Dank aller Mitstreiter und der Förderung durch den Goldenen Plan Ost konnte das Projekt umgesetzt werden und öffnet sich nun für die Besucher (z.zt. bitte auf Anmeldung, da noch der Probebetrieb läuft.) Für das Waldhaus Blankenfelde (ein Projekt des Landschaftspflegevereins) ergeben sich mit dem Gelände des Natursportparkes verschiedene neue Möglichkeiten. So können zum einen mehr Wanderungen und Führungen für Kinder und Erwachsene angeboten werden und zum anderen können Infotafeln, Raststellen und weitere waldpädagogische Elemente in die Wanderungen integriert werden, die uns sonst in der freien Landschaft in der Vergangenheit immer wieder zerstört worden sind. Bereits fertig und damit auch nutzbar sind unser tolles Klettergerüst Wald, welches durch die Firma SIK-Holz erbaut wurde, sowie eine gemütliche Grillhütte und Feuerstelle. Besonders jetzt im Herbst und für die vor uns stehende Vorweihnachtszeit wird hier sicher eine große Nachfrage entstehen (?) und der Glühwein oft warm gemacht werden können. Eine Vermietung der Grillhütte ist nach telefonischer Absprache möglich. Mit gleich drei neuen Programmangeboten ist das Waldhaus hier jetzt aktiv. So wird das Thema Indianerwelt angeboten. Hierbei werden die Kinder in unser großes Indianerzelt, welches Tipi genannt wird, eingeladen und erfahren bei Knüppelteig und Würstchen am Lagerfeuer viel Wissenswertes zum Leben der Ureinwohner Amerikas. Aber auch die Spiele kommen nicht zu kurz wie z.b. die Kupferkopfschlange oder Stock über die Schulter. Ein weiteres neues Angebot ist unsere Führung über den künstlich angelegten Pirschgang zum Thema Jagd. Groß und Klein können hier Tierbauten betrachten, Tierspuren suchen, den großen Hochsitz erklimmen oder sich bei unserer Tierweitsprunganlage mit Wildschwein, Marder und Hase messen. Dazu gibt es am eine sonntägliche Führung mit Ilona Boesel. Termin am besten gleich vormerken! Gemeinsam mit dem Umweltmobil von Thomas Popp können Veranstaltungen zu den Themen Steinzeit, Regenerative Energien, sowie Boden- und Wasserkunde auf dem Gelände des Natursportparkes durchgeführt werden. Besonders in den Herbstferien wurden unsere neuen Angebote schon zahlreich und mit viel Begeisterung von verschiedenen Kindergruppen aus Rangsdorf, Dahlewitz und Blankenfelde genutzt. Damit wir uns auch in Zukunft an vielen Besuchern erfreuen können, gibt es immer donnerstags auf dem Natursportpark eine Sprechzeit von Uhr, wo Termine vereinbart werden können und auch die Nutzung der Grillhütte angemeldet werden kann. Besuchen Sie mich einfach auf dem Natursportpark Blankenfelde Termine für die Angebote des Waldhauses Blankenfelde sind wie üblich über das Waldhaustelefon /20821 rechtzeitig anzumelden. BUNTSPECHT sucht Die Theatergruppe der VHS sucht noch neue Teilnehmer(innen). Wer Lust hat, mit Gleichgesinnten Theater zu spielen (wir sind alle Amateure), melde sich bitte beim Leiter der Gruppe: Eike Mewes Martin Topp, Teilnehmer im Freiwillig Ökologischen Jahr

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