Deloitte Treasury & Risk Management Survey 2013 EMIR Umsetzungstand bei Unternehmen

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1 Deloitte Treasury & Risk Management Survey 2013 EMIR Umsetzungstand bei Unternehmen

2 EMIR-Survey Der Treasury & Risk Management Survey 2013 wurde im dritten Quartal 2013 in Form einer Online-Befragung unter ausgewählten DAX 100-Unternehmen und großen Mittelständlern mit Sitz in Deutschland durchgeführt. Dabei wurden gezielt die Verantwortlichen des Treasuryund Finanzbereichs zur Teilnahme eingeladen, Fragen zu den Themen Risk Management, Commodity & Energy Risk und Treasury Accounting & Treasurysysteme zu beantworten. Ein besonderer Fokus lag dabei auf Fragen zum Einsatz von OTC-Derivaten und dem Stand der Umsetzung der Verpflichtungen durch die EMIR- Verordnung. Von 42 teilnehmenden Unternehmen erzielt annähernd zwei Drittel einen Umsatz von bis zu 5 Mrd. EUR, ein Viertel bis zu 25 Mrd. EUR und die Übrigen einen Umsatz von über 25 Mrd. EUR. Gut 70% der teilnehmenden Unternehmen sind weltweit tätig, wobei der Schwerpunkt der Auslandsaktivitäten vor allem in Nordamerika, Asien und Südamerika liegt. Abb. 1 Branchenzugehörigkeit der befragten Unternehmen Frage: In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? 12, 12, 43,6% 2,6% 28,2% Manufacturing Industry Consumer Business & Transportation Technology, Media & Communication Energy & Resources Life Science & Health Care 2

3 EMIR Verschärfte Regelungen für den OTC-Derivatemarkt bedeuten neue Anforderungen für Unternehmen Hintergrund der EMIR-Verordnung 1 ist die Regulierung des insbesondere in den Jahren vor der Finanzkrise stark gewachsenen Marktes von OTC 2 -Derivaten. So beschlossen die G20 Staaten im September 2009 den OTC-Derivatemarkt stärker zu regulieren. Die Verpflichtungen der EMIR-Verordnung werden dabei durch weitere neue Kapitalmarktregulierungen wie MiFID II oder CRD IV ergänzt. Die EMIR-Verordnung ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und wurde in Deutschland durch das im Februar 2013 verabschiedete EMIR-Ausführungsgesetz ergänzt. Dabei betrifft die EMIR-Verordnung nicht nur Finanzunternehmen (z.b. Kreditinstitute) sondern auch alle Nicht-Finanzunternehmen, die Ihre Risikopositionen z.b. im Fremdwährungs-, Zins- oder Rohstoffbereich mit OTC-Derivaten absichern. Neben der Meldeverpflichtung für OTC-Derivatekontrakte und erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement kommt dabei ab Erreichen verschiedener Schwellenwerte auch eine Clearingverpflichtung und eine Prüfungspflicht nach 20 WpHG in Betracht. Abb. 2 EMIR: Zeitplan (Stand ) Durchgehende Einführung über die Jahre 2013, 2014 und 2015 Clearing Trade Reporting 15. März 15. Sept. CCPs beantragen Zulassung Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 15. März 2013 Beginn der TR Registrierung Q3 ESMA startet Prozess, um clearingpflichtige Produkte und den Zeitrahmen zu bestimmen Frühestens Q Clearingpflicht für einzelne Derivatekategorien 12. Februar 2014 Reportingstartdatum sowohl für Kredit- und Zinsderivate als auch alle anderen Kontrakte Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Ausstehende Kontrakte am und noch ausstehend am Reportingstartdatum Verträge Reportingstartdatum + 90 Tage Historische Verträge: Ausstehende Kontrakte am , die am Reportingstartdatum beendet sind Verträge Reportingstartdatum + 3 Jahre Verträge, die am oder nach dem eingegangen sind und am Reportingstartdatum beendet sind Verträge Reportingstartdatum + 3 Jahre Risk mitigation for noncleared trades 15. März 2013 In Kraft treten der Anforderungen für die Bestätigung Q1 Q2 Q3 15. September 2013 In Kraft treten der Anforderungen für den Portfolioabgleich, der Portfoliokomprimierung und der Streitbeilegung Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q Verordnung (EU) Nr. 648/2012; European Market Infrastructure Regulation. 2 Over the Counter. 3

4 Einsatz von OTC-Derivaten zur Absicherung von Währungs-, Zinsänderungs - und Rohstoffpreisrisiken Bei Betrachtung der von den befragten Nicht-Finanzunternehmen verwendeten Klassen von OTC-Derivaten ergibt sich ein eindeutiges Bild. Nahezu alle der befragten Unternehmen verwenden OTC-Derivate zur Risikoabsicherung, wobei Währungsderivate und Zinsderivate gefolgt von Rohstoffderivaten den mit Abstand größten Anteil darstellen. Der Großteil der OTC-Derivategeschäfte wird dabei mit externen Handelspartnern abgeschlossen. Derivatekontrakte mit externen Handelspartnern 90% und damit die große Mehrheit der Unternehmen schließt Fremdwährungsderivate ab, Zinsänderungsänderungsrisiken werden von 74% der Unternehmen mit Derivateverträgen abgesichert. 31% der befragten Unternehmen schließen Derivate zur Absicherung gegen Rohstoffpreisrisiken mit externen Handelspartnern ab. Equity- und Kreditderivate werden von bzw. 5% der befragten Unternehmen eingesetzt (Abb. 3). Derivatekontrakte mit unternehmensinternen Handelspartnern Bei der Betrachtung von Derivaten, die innerhalb einer Unternehmensgruppe abgeschlossen werden, ergibt sich ein vergleichbares Bild. So werden mit 59% am häufigsten gruppenintern Derivate zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken abgeschlossen. Wie auch bei den extern abgeschlossenen Derivaten, werden am zweithäufigsten unternehmensintern Absicherungsinstrumente zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Gegen Rohstoffpreisrisiken sichern sich 21% der befragten Unternehmen gruppenintern ab. Keines der befragten Unternehmen schließt intern Kreditderivate ab und nur eines der an der Studie beteiligten Unternehmen (3%) nutzt Equity Derivate (Abb. 4). Abb. 3 Eingesetzte Derivate mit externen Handelspartnern Frage: Welche Klassen vom OTC-Derivaten im Sinne der EMIR werden von Ihrem Unternehmen mit externen Handelspartnern abgeschlossen? Interest Rate Commodity Equity Credit FX 90% 5% 31% 74% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Abb. 4 Eingesetzte Derivate mit internen Handelspartnern Frage: Welche Klassen von OTC-Derivaten werden innerhalb Ihres Unternehmens abgeschlossen? Interest Rate Commodity Equity Credit FX 59% 0% 3% 21% 33% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 4

5 Erwartete Auswirkungen durch EMIR Rahmenbedingungen auf dem OTC- Derivatemarkt Als Folge der Umsetzung der EMIR-Verordnung werden weitreichende Veränderungen auf dem OTC-Derivatemarkt erwartet. Die befragten Unternehmen wurden im Rahmen der Umfrage gebeten, eine Einschätzung über die zukünftige Entwicklung auf dem OTC-Derivatemarkt abzugeben (Abb. 5). Verfügbarkeit von Derivatelinien und Volumen der Sicherheitshinterlegungen Bei der zukünftigen Verfügbarkeit von Derivatelinien erwartet das Gros der Unternehmen keine Veränderung. Immerhin gut 21% der Unternehmen gehen von einer Verschlechterung der Situation aus. Von einer Verbesserung der Verfügbarkeit geht in diesem Fall kein Unternehmen aus. 74% der befragten Unternehmen gehen beim Volumen der Hinterlegung von Sicherheiten für die Derivatelinie von keiner Veränderung aus. Die restlichen 26% erwarten hingegen eine Verschärfung bei der Sicherheitenstellung. Veränderung der Margen/Konditionen sowie der Komplexität von Derivaten Die befragten Unternehmen rechnen damit, dass sich die Reform negativ auf die Margen und Konditionen von Derivaten auswirken wird. Hier sehen sich 72% der Unternehmen einer erwarteten Erhöhung der Margen gegenüber. Die übrigen 2 gehen von keiner Veränderung bei der einkalkulierten Marge in den einzelnen OTC-Derivaten aus. Bei Betrachtung der Komplexität, der von den Teilnehmern des Survey eingesetzten Derivate, erwarten 82% der Unternehmen keine Änderung. 13% erwarten, dass es in Folge von EMIR zu einer Vereinfachung der eingesetzten Derivate kommen wird, wohingegen 5% eine zunehmende Komplexität erwarten. Aufwand für Abschluss, Bestätigung und Ausübung der OTC-Derivate Weiterhin gaben 80% der befragten Unternehmen an, dass sie eine Steigerung des Aufwandes beim Abschluss und der Verwaltung von Geschäften erwarten. Lediglich 20% rechnen mit einem Verbleib des Status Quo. In 69% der Fälle erwarten Unternehmen eine Erhöhung des Arbeitsaufwandes. Keine Veränderung wird von gut einem Viertel der Unternehmen erwartet. Beim Aufwand des Settlement Prozesses sieht sich die Mehrzahl der Unternehmen keiner Veränderung gegenüber. Immerhin knapp 2 rechnen mit Mehrarbeit beim Settlement ihrer Geschäfte und 6% erwarten einen Rückgang. Abb. 5 Erwarteter Impact von EMIR Frage: Welchen Einfluss wird EMIR Ihrer Meinung nach zukünftig auf Ihr Unternehmen haben? Verfügbarkeit von Derivatelinien 79% 21% Volumen der Sicherheitenhinterlegung 26% 74% Veränderung der Marge/Konditionen bei Derivaten 72% 2 Komplexität der eingesetzten Derivate 5% 82% 13% Aufwand für Abschluss und Verwaltung der Rahmenverträge 80% 20% Aufwand für die Bestätigung von Geschäften 69% 26% 5% Aufwand für das Settlement der Geschäfte 2 66% 6% Ausmaß der Reportinganforderungen 92% Anforderungen an IT/Treasury-Systeme 85% 15% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Erhöht sich Bleibt gleich Verringert sich 5

6 Erwartete Auswirkungen durch EMIR Meldepflicht und Risikominderungstechniken Anforderungen an das Reporting und die IT/ Treasury-Systeme Alle Handelspartner von OTC-Derivaten werden durch die EMIR-Verordnung verpflichtet, eine Meldung über abgeschlossene Kontrakte an ein Transaktionsregister abzugeben. Insgesamt müssen bei der Meldung bis zu 85 Datenfelder je Derivatekontrakt ausgefüllt werden. Für Nicht-Finanzunternehmen bestand bislang keine Meldepflicht für Derivatekontrakte. Dies führt dazu, dass die befragten Unternehmen in 92% der Fälle von höheren Anforderungen an das Reporting ausgehen. Die übrigen erwarten, dass es zu keiner Änderung kommen wird. Mit dieser Erwartung korrespondiert, dass 85% der Unternehmen ebenso erhöhte Anforderung an ihre IT/ Treasury-Systeme erwarten. Dieser Bezug ergibt sich, da das Reporting in den meisten Fällen Investitionen in die IT/Treasury-Systeme nach sich zieht um sicherzustellen, dass die entsprechenden Daten vollständig und korrekt gemeldet werden können (Abb. 5, S. 5). EMIR-Meldepflicht Eine der wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von EMIR in den Unternehmen ist die fristgerechte Meldung von Abschluss, Änderung oder Beendigung eines Derivatekontrakts, die spätestens am darauffolgenden Tag an ein Transaktionsregister erfolgen muss. Nachdem die ESMA am 7. November 2013 die ersten Transaktionsregister offiziell benannt hat, tritt diese Meldepflicht für Kredit- und Zinsderivate sowie alle anderen Derivateklassen nunmehr fest ab dem 12. Februar 2014 in Kraft. Auffallend ist, dass nur zwei der befragten Unternehmen ihre EMIR-Meldepflicht Prozesse bereits abgeschlossen haben und vollständig auf die Änderungen vorbereitet sind. Die Gründe für die zurückhaltende Umsetzung der Projekte sind neben den noch unklaren Bestimmungen für die Meldeformate, die geplante Einführung eindeutiger Produkt- und Trade-IDs. Das Ziel des Unique Product Identifier (UPI) ist ein eindeutiger Produktschlüssel nach dem Vorbild der ISIN oder CFI für börsengehandelte Derivate. Es ist auch die Einführung eines Unique Trade Identifier (UTI) vorgesehen, jedoch existiert weder für den UPI noch für den UTI eine koordinierte Entwicklung seitens der ESMA. Die Verantwortung der Erzeugung des UTI sieht die ESMA bei den Kontrahenten eines Geschäftes. Hierbei muss sichergestellt werden, dass zwischen den beiden Parteien die gleiche Trade-ID nicht zweimal vergeben wird. Die befragten Unternehmen warten derzeit noch weitere Entwicklungen ab. Aufgrund der vorgestellten Unsicherheiten bei der Vereinbarung von Produkt- und Trade-IDs sind nur 21% der befragten Unternehmen auf die EMIR-Meldepflicht vorbereitet. Die Restlichen 79% der Unternehmen sind inhaltlich noch nicht auf die Meldung an das Transaktionsregister vorbereitet (Abb. 6). Abb. 6 Inhaltliche Vorbereitung auf Transaktionsregister Frage: Ist Ihr Unternehmen inhaltlich auf die Meldung an ein Transaktionsregister vorbereitet? Ja, Projekt ist bereits abgeschlossen 21% Nein, Projekt ist aber bereits gestartet Nein, Projekt noch nicht gestartet 15% 64% 0% 20% 40% 60% 80% Abb. 7 Technische Vorbereitung auf Transaktionsregister Frage: Ist Ihr Unternehmen technisch auf die Meldung an ein Transaktionsregister vorbereitet? Ja, Projekt ist bereits abgeschlossen Nein, Projekt ist aber bereits gestartet Nein, Projekt noch nicht gestartet Delegierung an die jeweiligen Kontrahenten ist vorgesehen 5% 32% 55% 0% 20% 40% 60% 80% 6

7 Bei der technischen Vorbereitung ergibt sich ein ähnliches Bild zu der gerade beschriebenen inhaltlichen Vorbereitung (vgl. Abb. 7, S. 6). Dies lässt sich damit begründen, dass die technischen Voraussetzungen für das Übertragungsformat je Transaktionsregister unterschiedlich sind. Solange die entsprechenden Register nicht registriert waren, war die vollständige Umsetzung der Projekte nur schwer möglich. Daher sind nur der befragten Unternehmen technisch für die Meldung an das Transaktionsregister vorbereitet. 63% der Unternehmen sind nicht auf die Meldung vorbereitet und für eine Delegierung der Meldepflicht an den jeweiligen Kontrahenten haben sich immerhin 32% der befragten Unternehmen entschieden. Diese Unternehmen besitzen generell keinen großen Bestand an internen Derivatekontrakten, da das Reporting dieser Kontrakte nicht delegiert werden kann. Eine Reaktion auf die teilweise nicht eindeutige Identifizierbarkeit von Finanztransaktionen war die Einführung der weltweit einheitlichen Legal Entity Identifier (LEI). Da diese jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einsetzbar sind, werden sogenannte Pre-LEI angeboten. Diese können derzeit beim deutschen Unternehmen WM Datenservice beantragt werden. Der dabei vergebene 20-stellige alphanumerische Code, auch General Entity Identifier genannt, speichert Angaben von Unternehmen wie den Namen und die Adresse des Hauptsitzes. Der GEI wird zu einem späteren Zeitraum in einen LEI überführt. Ein GEI wurde bereits von 69% der befragten Unternehmen beantragt (Abb. 9). Abb. 9 Unternehmen mit einem General Entity Identifier (GEI) Frage: Haben Sie bereits eine General EntityIdentifiern (GEI) Kontrahentenidentifikationsnummer beantragt? Die deutliche Mehrheit der Unternehmen wird eine Meldung an das Transaktionsregister nicht komplett an den Handelspartner delegieren, lediglich ca. 26% der Unternehmen sehen dies vor. Es handelt sich hierbei um Unternehmen die Derivate, wie oben erwähnt, nur beschränkt einsetzen. Eine teilweise Abgabe der Meldepflicht ziehen 13% der Unternehmen in Betracht (Abb. 8). Ein Großteil der Unternehmen, die die Meldung nicht an eine 3. Partei delegieren wollen, weist einen umfangreichen Bestand an gruppeninternen Geschäften auf. Abb. 8 Abtretung der Meldepflicht Frage: Haben sie die Meldepflicht an das Transaktionsregister vertraglich an den Handelspartner delegiert? 69% Ja 31% Nein Ja 26% Nein 61% Teilweise 13% 0% 20% 40% 60% 7

8 Transaktionsregister Von den sieben Transaktionsregistern, die bisher ihre Bewerbungen bei der ESMA eingereicht haben, wurden am 07. November 2013 vier offiziell zugelassen (UnaVista, REGIS-TR, DTCC, KDPW). 3 Von den befragten Unternehmen haben sich zwei Drittel noch nicht für ein Transaktionsregister entschieden. Die übrigen Unternehmen wollen zu je der Hälfte entweder an Regis-TR oder an DTCC melden. Verpflichtende Einführung von Risikominderungstechniken nach EMIR Für die OTC-Derivatekontrakte, die nicht zentral gecleart (abgerechnet) werden, müssen angemessene Verfahren zur Minderung von operationellen Risiken sowie Gegenparteiausfallrisiken nach EMIR Art. 11 Abs. 1 implementiert werden. Eine Anforderung ist die zeitnah- und vorzugsweise elektronische Bestätigung von OTC-Derivatekontrakten. Zeitnah bedeutet hier, dass eine Bestätigung so schnell wie möglich, spätestens jedoch zu den in Art. 12 der EU- Verordnung Nr. 149/2013 genannten Fristen erfolgen sollte. Diese Anforderung besteht bereits seit dem 15. März 2013 und ist beim Abschluss von gruppeninternen und externen OTC-Derivaten einzuhalten. Gemäß EMIR Art. 11 Abs. 1 Bs. b muss abhängig von der Anzahl der Geschäfte mit dem jeweiligen Handelspartner in regelmäßigen Abständen ein Portfolioabgleich (Portfolio Reconciliation) durchgeführt werden. Ein weitere Anforderung, die aber nur wenige Unternehmen betrifft, ist die sog. Portfolio Compression die mit einem Kontrahenten mit dem mehr als 500 OTC-Derivatekontrakte abgeschlossen wurden, durchzuführen ist. Diese Unternehmen sollen gemäß EU-Verordnung 149/2013 Art. 14 regelmäßig, jedoch mindestens zweimal im Jahr, überprüfen, ob die Derivatepositionen zu einer sinnvollen Nettoposition zusammengefasst werden können. mit einem Gesamtnominalvolumen von mehr als 100 Mio. EUR oder mehr als 100 OTC-Derivatekontrakte eingegangen sind, einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer (gruppeninterne Geschäfte dürfen bei der Ermittlung der Schwellenwerte unberücksichtigt bleiben). Dabei wird im Rahmen einer Systemprüfung kontrolliert, inwieweit die vorhandenen Prozesse die Anforderungen aus der EMIR hinsichtlich der ordnungsgemäßen Meldung an ein Transaktionsregister, des integrierten Monitorings der verschiedenen Schwellenwerte sowie die korrekte Umsetzung der geforderten Risikominderungstechniken erfüllen. Die Prüfungspflicht ist auf Unternehmen erstmals auf das nach dem 16. Februar 2013 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden und damit für einige Unternehmen bereits in Kraft. 55% der Unternehmen fühlen sich nicht oder nur teilweise ausreichend über diese umfangreichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Prüfungspflicht informiert (Abb. 10). Abb. 10 EMIR Informationslevel Frage: Fühlen Sie sich ausreichend über die zukünftigen Anforderungen an das Risikomanagement und die Prüfungspflicht nach EMIR informiert? 45% Informiert Nicht informiert 47% Teilweise informiert Auf Basis des deutschen EMIR-Ausführungsgesetzes unterliegen gem. 20 WpHG Unternehmen 4, die im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder OTC-Derivate 3 Die weiteren Bewerber sind CME, ICE Trade Vault und The Independent Trade Repository. 4 Gemeint sind Kapitalgesellschaften, welche keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des 267 Abs. 1 oder finanzielle Gegenparteien im Sinne von EMIR sind. 8

9 Bei der Mehrzahl der Unternehmen läuft das Umsetzungsprojekt zur Erfüllung der Risikomanagementanforderungen noch. Bei ungefähr 20% der Unternehmen ist das Projekt noch nicht angelaufen und vergleichbar viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Die Tatsache, dass die Risikominderungstechniken bereits seit dem 15. September dieses Jahres in Kraft sind, zeigt dass die befragten Unternehmen größeren Aufwand bei der Umsetzung der entsprechenden Projekte haben. Nur 11% der Unternehmen haben ihre Risikomanagement-Projekte zur Erfüllung der EMIR-Anforderungen bereits vollständig abgeschlossen (Abb. 11). Die von der ESMA empfohlene elektronische Confirmation hat die Sicherstellung der zeitnahen Bestätigung von Derivategeschäften zum Ziel. Komplett auf diese freiwillige elektronische Confirmation haben 13% der befragten Unternehmen umgestellt. Teilweise haben 15% der Unternehmen auf elektronische Confirmation umgestellt. Der Großteil mit 72% sieht von der Nutzung der elektronischen Bestätigung aktuell noch ab (Abb. 12). Abb. 12 Elektronische Bestätigung von Derivategeschäfte Frage: Haben Sie aufgrund der EMIR-Verordnung auf elektronische Confirmation der Derivate umgestellt? Ja 13% Abb. 11 Umsetzung der Risikomanagementanforderungen Frage: Erfüllt ihr Unternehmen bereits die zukünftigen Anforderungen an das Risikomanagement? Nein 72% Teilweise 15% 11% 0% 20% 40% 60% 80% 11% 62% Ja Teilweise, Umsetzungsprojekt läuft noch Teilweise, Projekt ist noch nicht gestartet Nein, Projekt ist aber bereits gestartet Nein, Projekt ist noch nicht gestartet 9

10 Zusammenfassung Bei der Umsetzung von EMIR sehen sich Unternehmen einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Lediglich zwei der befragten Unternehmen sind vollständig auf die sich ergebenden Anforderungen vorbereitet. Die Große Mehrheit ist erst noch dabei, die entsprechenden Projekte umzusetzen oder hat noch gar nicht damit begonnen. Besonders deutlich wird dies bei den neuen Anforderungen an das Risikomanagement. Diese sind bereits seit dem 15. September 2013 verpflichtend, ein Großteil der Unternehmen arbeitet jedoch noch an deren Umsetzung. Grund für die Zurückhaltung sind u.a. regulatorische Unsicherheiten bei einigen der Anforderungen. So gibt es derzeit z.b. noch kein koordiniertes Vorgehen für die marktweite Etablierung von Standards für die eineindeutige Indikation der ab dem 12. Februar 2014 zu meldenden Kontrakte (Unique Product Identifier, UPI bzw. Unique Trade Identifier, UTI). Dennoch ist es aufgrund der Komplexität und der zukünftigen Relevanz empfehlenswert, so früh wie möglich mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu beginnen. Für mehr Informationen Volker Linde Partner Tel: +49 (0) Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website auf Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als verantwortliche Stelle i.s.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, Berlin, oder widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited ( DTTL ), noch eines der Mitgliedsunternehmen von DTTL oder eines der Tochterunternehmen der vorgenannten Gesellschaften (insgesamt das Deloitte Netzwerk ) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Finanzen, Investitionen, Recht, Steuern oder in sonstigen Gebieten. Diese Veröffentlichung stellt keinen Ersatz für entsprechende professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen dar und sollte auch nicht als Grundlage für Entscheidungen oder Handlung dienen, die Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten beeinflussen könnten. Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder Handlung vornehmen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten haben könnte, sollten Sie einen qualifizierten Berater aufsuchen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. To be the Standard of Excellence für rund Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stand 11/2013

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