SV-Ordnung des Privaten Gymnasiums Marienstatt

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1 Privates Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt Marienstatt Tel.: 02662/ Fax: 02662/ Homepage: SV-Ordnung des Privaten Gymnasiums Marienstatt I. Allgemeine Grundsätze Grundsätze für die Arbeit der Vertretungen für Schüler/innen Arbeit der SV in der Schule Verbindungslehrer/innen Wahlgrundsätze II. Ämter und Aufgaben III. Tipps zur SV-Arbeit IV. Sammlung der SV-Arbeit Diese Satzung wurde durch das Schülerparlament am verabschiedet und in Kraft gesetzt. SV-Ordnung 1

2 I. Allgemeine Grundsätze Gemäß 50 Abs. 2 Nr. 4 des Schulgesetzes (SchulG) gilt die Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben, die Wahl und die Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler. Sie führt die Vorschriften der 31 bis 35 SchulG aus, wonach die Vertretungen für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen können, und gilt somit als grundsätzliche Norm für die SV-Ordnung am PGM. Bezüglich der SV-Wahl gilt der Auszug aus der Schulwahlordnung vom 28. Oktober 2005 ( 26 ff.), der in I.5 aufgeführt ist. 1. Grundsätze für die Arbeit der Vertretungen für Schüler/innen 1.1 Satzungsrecht Die Vertretung für Schüler/innen in Marienstatt (im Folgenden kurz SV) nimmt hiermit ihr Recht wahr, sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen eine Satzung als Geschäftsordnung geben, in der Einzelheiten über die Aufgaben, die Arbeit und die Wahl der SV der jeweiligen Schule geregelt werden. Diese Satzung soll von jeder SV v. a. in den Punkten III. und IV. fortgeschrieben werden und daher jährlich während des SV-Seminars Gegenstand der Prüfung und Überarbeitung sein. Nach dem jeweils letzten Schülerparlament des Schuljahres sind alle Protokolle, Bilder, Projekte, Berichte, Reden und das Kassenbuch der Ordnung unter IV. beizufügen. Die SV sollte die Tipps (III.), sowie die Ämter und Aufgaben (II.) mit Ideen und Erfahrungen erweitern Die Satzung der SV Marienstatts wird durch 2/3-Mehrheitsbeschluss im Schülerparlament und im Benehmen mit dem/der Schulleiter/in erlassen. Sofern der/die Schulleiter/in Bedenken gegen die in der Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der SV hat, kann die Entscheidung des Schulausschusses eingeholt werden (vgl. 31 Abs. 3 in Verbindung mit 48 Abs. 2 Satz 6 SchulG). Änderungen der Satzung bedürfen, soweit sie die in I. genannten Allgemeinen Grundsätze betreffen, ebenfalls der 2/3-Mehrheit des Schülerparlaments und der Herstellung des Benehmens mit der Schulleitung. 1.2 Freistellung der SV-Mitglieder in der Schule und in der Ausbildungsstelle Mitglieder der SV sollen von dem/der Schulleiter/in im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit und für ihre Fortbildung für diese Aufgabe freigestellt werden. 1.3 Besondere Berücksichtigung der Tätigkeit in der SV/ Benachteiligungsverbot Wegen der Tätigkeit als SV darf keine Schülerin und kein Schüler benachteiligt werden. Dazu gehört z.b. der Verzicht auf die Vorbereitung von Leistungsüberprüfungen während des SV-Seminars. Grundsätzlich bekommt jedes Mitglied der SV den Zeugnisvermerk Die Schülerin/Der Schüler war im SV-Team tätig., der/die (stellv.) Schülersprecher/in den Vermerk Die Schülerin/Der Schüler war als (stellv.) Schülersprecher/in im SV-Team tätig. auf dem Halbjahres- wie auch SV-Ordnung 2

3 Jahreszeugnis. Das Schülersprecherteam 1 gibt dazu eine Namensliste spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Zeugniskonferenz weiter. In Einzelfällen kann die SV im Einvernehmen mit den Verbindungslehrer/innen (kurz VL) und der Schulleitung (kurz SL) eine weitergehende Formulierung Die/Der Schüler/in engagierte sich in besonderer Weise... ) oder das Streichen eines Vermerks über die SV-Tätigkeit vorschlagen. Wegen einer Tätigkeit als SV entschuldigte Fehlzeiten im Unterricht werden im Zeugnis nicht vermerkt. Falls dies doch geschieht, wendet sich die SV an die VL. 1.4 Brief- und Postgeheimnis Sendungen, die an die SV der Schule gerichtet sind, werden dem Schülersprecherteam ausgehändigt, solche an eine Klasse der Klassensprecher/in, Sendungen z. Hd. einer/s bezeichneten Schülervertreter/in werden dieser Person unmittelbar ausgehändigt. Die Weitergabe dieser Sendungen erfolgt unverzüglich ohne Öffnung der Sendung. Postsendungen, die verfassungsfeindliches, gewaltverherrlichendes oder sonstiges kriminelles Material enthalten, sind von der SV unverzüglich nach dem Öffnen der Schulleitung zu übergeben. 1.5 Ausstattung der SV Die Schule stellt die für den Geschäftsbedarf der SV erforderlichen Sachmittel im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form eines PCs inkl. Druckers sowie den Zugang zu einem Kopierer bereit. Für die Arbeit der SV ist nach Möglichkeit ein eigener Raum, aber in jedem Fall eine nur für die SV zugängliche abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeit für Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die SV-Kasse kann bei Bedarf (z. B. über das Wochenende) im Schultresor eingeschlossen werden. Die Vorschläge der SV für deren Sachbedarf sollen bei den Haushaltsanforderungen des Schulleiters/der Schulleiterin gegenüber dem Schulträger angemessen berücksichtigt werden. 1.6 Mitteilungen der SV Der SV stehen die Aushangkästen im C-Trakt und in der Cafeteria, das Marienstatt Aktuell und der SV-Bereich der Schulhomepage zur Verfügung. Die Verantwortung für das Mitteilungsbrett trägt die SV. Aushänge bedürfen in allen Fällen nur eines Sichtvermerks der Schülersprecherin oder des Schülersprechers. Insbesondere müssen die (durch Protokollant, Schülersprecher/in, Schulleitung) unterzeichneten Protokolle von KSV, Schülerparlament und SV-Seminar (Stufenrunden, Workshops, Plenum) jeder Schülerin und jedem Schüler zugänglich gemacht werden und der Sammlung der SV-Arbeit (Abschnitt IV.) hinzugefügt werden. 1.7 Finanzierung Das Schülerparlament kann im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat von den Schülerinnen und Schülern einen freiwilligen Beitrag für die Aufgaben der SV einsammeln. Dies geschieht in Marienstatt in Form eines Solidaritätsbeitrags ( Soli ) für das SV-Seminars, der zurzeit in Höhe von 1 von jedem Schüler/in mit Ausnahme aller Teilnehmer/innen des SV-Seminars erhoben wird. Die SV darf Zuwendungen aus der Elternschaft und von Vereinigungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler sowie 1 Die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher bildet zusammen mit seinen beiden Stellvertreter/innen den SV-Vorstand. SV-Ordnung 3

4 von öffentlich-rechtlichen Körperschaften entgegennehmen, sofern sie nicht an Bedingungen geknüpft sind, die der Aufgabe und dem Ziel der SV widersprechen. 1.8 Kassenführung Zur Verwaltung der Mittel richtet die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher eine Kasse ein. Die Kassengeschäfte werden durch eine Kassenwartin oder einen Kassenwart und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter geführt, die von der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt werden. Die Erziehungsberechtigten der Kassenwartin oder des Kassenwarts und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters müssen dieser Bestellung zugestimmt haben. Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung (Führung eines Kassenbuches, Belegung von Einnahmen und Ausgaben, regelmäßige Rechnungslegung) müssen beachtet werden. Geldgeschäfte dürfen nur bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel abgeschlossen werden. Beschlüsse der SV mit finanziellen Auswirkungen werden durch das Schülersprecherteam in Abstimmung mit dem Kassenwart getroffen und bedürfen der Zustimmung der Verbindungslehrer/innen. Diese dürfen einem Beschluss nur widersprechen, wenn die finanzielle Deckung nicht gewährleistet ist oder wenn diese Geldmittel nicht schulischen oder sozialen Zwecken zu Gute kommen. Das Schülerparlament, die Verbindungslehrer/innen und die Schulleitung werden regelmäßig über den Kassenbestand und über Anschaffungen und Projekte, die über die SV-Kasse finanziert werden, informiert. In jedem Schuljahr hat mindestens einmal eine Kassenprüfung zu erfolgen. Diese erfolgt durch von der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählte Personen zusammen mit einer für die Kassenprüfung vom Schulausschuss beauftragten Person, die nicht Schülerin oder Schüler sein darf. 2. Arbeit der SV in der Schule 2.1 Informationspflichten der Schule Die SV wird seitens der SL über alle die Schülerschaft betreffenden Belange informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Dazu gibt es wöchentliche Dienstbesprechung zwischen SL und dem Schülersprecherteam. Die SL unterrichtet ferner alle Schüler/innen im Rahmen des Schülerparlaments, den KSVs und des SV- Seminars über alle die Schüler/innen betreffenden schulrechtliche Vorschriften (Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetze) sowie schulischen Maßnahmen und erläutern sie. Schulrechtliche Vorschriften, grundsätzliche Rundschreiben, die die Schülerschaft betreffen, und das Amtsblatt des fachlich zuständigen Ministeriums werden der SV zugänglich gemacht und ggf. auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Die SV hat das Recht, mit den Vertreter/innen der Schulbehörde, insbesondere auch bei deren Schulbesuchen, zu sprechen. Die Besuche sind der SV von der SL rechtzeitig anzukündigen. 2.2 Versammlung und Vertretungen der Schüler/innen (1) Vollversammlung Die Vollversammlung besteht aus allen Schülerinnen und Schülern der Schule und findet in Marienstatt in den letzten vier Wochen des Schuljahres (vgl. 5.3) zwecks SV-Ordnung 4

5 Vorstellung und Wahl der Verbindungslehrer/innen und des SV-Teams statt. (2) Schülerparlament Das Schülerparlament ist die Versammlung von je zwei Klassensprecher/innen pro Klasse der Unter- und Mittelstufe sowie je einer/einem Stammkurssprecher/in pro Stammkurs der Oberstufe sowie dem gesamten SV-Team unter Leitung der/des Schülersprecherin/Schülersprechers. Zudem nehmen die Schulleitung und die Verbindungslehrer/innen mit beratender Stimme teil. Im Schülerparlament wird über aktuelle Schulereignisse informiert und die Verwendung der SV-Gelder erläutert. Es werden Beschlüsse gefasst und die Delegierten für die Konferenzen und Kommissionen gewählt bzw. bestimmt. Bei Wahlen und haben die beiden Klassensprecher/innen und alle Stammkurssprecher/innen je eine Stimme. Die Mitglieder des SV-Teams, soweit sie nicht zugleich Klassen- oder Stammkurssprecher/innen sind, haben keine Stimme. (3) SV-Seminar Das zweitägige SV-Seminar findet in den ersten Wochen jedes Schuljahres unter Mitwirkung der VL statt. Vertreter der SL und des SEB nehmen nach Möglichkeit ebenfalls teil. Neben dem SV-Team nehmen jeweils beide Klassensprecher/innen der Klassen aus der Unter- und Mittelstufe sowie ein Stammkurssprecher pro Stammkurs aus der Oberstufe 2 teil. Zweck des SV-Seminars ist die intensivere Beschäftigung mit ausgewählten (z.b. durch vorherige Anregungen in KSV und Schülerparlament) Themen des schulischen Lebens v.a. aus der Schülerperspektive. Es gibt allen Anwesenden die Gelegenheit, Kritik auszuüben und Anregungen für den gemeinsamen Schulalltag zu geben. Die Ergebnisse werden protokolliert und in geeigneter Form an die Schulgemeinschaft weitergegeben. (4) Die Klassensprecherversammlung (KSV) Diese findet jeweils einmal in den zwei Wochen vor jedem Schülerparlament und nach Ober-, Mittel- und Unterstufe getrennt unter Mitwirkung der jeweiligen VL und der SL statt. Zwecks der KSV ist es z. B. Ideen für Themen des Schülerparlaments zu sammeln, Informationen weiterzugegeben, aktuelle stufenbezogene Kritik und Anregungen einzuholen und an die Schulleitung weiterzugeben. (5) Klassenversammlung Die Klassenversammlung, die eine Besprechung über schulische und unterrichtliche Fragen wünscht, erhält hierzu auf Antrag eine Wochenstunde während der allgemeinen Unterrichtszeit als Stunde der SV (SV-Stunde); der Antrag ist bei der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter zu stellen. Jede Klasse kann bis zu einmal im Monat eine solche Unterrichtsstunde erhalten. Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bereitet die SV Stunde vor und leitet sie in der Regel in Anwesenheit einer Lehrkraft, vorzugsweise eines/r VLs. 2 Im Rahmen der SV-Ordnung gelten für die Stufeneinteilungen und die Zuordnungen der VL: bis zum Schuljahr 2017/2018 (= auslaufendes G9): Klassenstufen 5-7 als Unterstufe, die Klassenstufen 8-10 als Mittelstufe und die Klassenstufen als Oberstufe. ab dem Schuljahr 2018/2019 (= durchgeführtes G8): Klassenstufen 5-6 als Unterstufe, die Klassenstufen 7-9 als Mittelstufe und die Klassenstufen als Oberstufe. SV-Ordnung 5

6 (6) Einberufung Die Vollversammlung der Schüler/innen und Schüler und die KSV werden von der Schülersprecherin oder dem Schülersprecher einberufen. Die Termine für die unter (1) (5) genannten Versammlungen der Schülerinnen und Schüler werden im Einvernehmen mit der Schulleiter/in oder dem Schulleiter bestimmt, so dass Terminüberschneidungen mit Klassen- und Kursarbeiten sowie schriftlichen Überprüfungen vermieden werden können. Die Schulleiter/in oder der Schulleiter haben ein Recht auf Anhörung in der Vollversammlung der Schüler/innen und der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher. 2.3 Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler Die SV hat das Recht, eigene Arbeitsgemeinschaften oder Veranstaltungen durchzuführen. Sitzungen und Versammlungen der Mitglieder der SV auf dem Schulgelände sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der SV auf dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes sind nur Schulveranstaltungen, wenn die Schulleiter/in oder der Schulleiter vorher zugestimmt hat. Gemeinsame Schulveranstaltungen der SV mehrerer Schulen sind Schulveranstaltungen, wenn die Schulleiter/innen oder die Schulleiter der beteiligten Schulen vorher zugestimmt haben. Der/die Schulleiter/in kann die Zustimmung nur versagen, wenn die Veranstaltung mit einer besonderen Gefahr für die Schüler/innen verbunden ist oder wenn sie geeignet ist, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu gefährden. Die Entscheidung des Schulausschusses kann von der SV herbeigeführt werden. 2.4 Aufsicht bei Veranstaltungen der SV Die Aufsicht bei Veranstaltungen der SV können, soweit Lehrkräfte zur Aufsichtsführung nicht zur Verfügung stehen, Schüler/innen führen, die von der SL im Einvernehmen mit der SV mit der Aufsichtsführung schriftlich beauftragt werden. Mit der selbstständigen Aufsichtsführung dürfen nur Personen beauftragt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben; die Erziehungsberechtigten müssen der Beauftragung schriftlich zugestimmt haben. 2.5 Konferenzteilnahme An allen Konferenzen, mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen, können Vertreter/innen (Delegierte) der Schüler/innen in der Regel mit beratender Stimme teilnehmen. Sie haben also Rederecht, dürfen aber nicht mitstimmen. In den Gremien Schulausschuss, Schulbuchausschuss und Gesamtkonferenz haben die jeweils delegierten Schüler/innen auch ein Stimmrecht. Hinsichtlich personenbezogener Informationen sind die Schülervertreter/innen auch nach Beendigung ihrer Amtszeit grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zu den Konferenzen werden die Schülervertreter/innen rechtzeitig, d. h. in der Regel eine Woche vorher, eingeladen. SV-Ordnung 6

7 Dem Schulausschuss gehören neben den jeweils drei Mitgliedern von Schulleitung, SEB-Vorstand und Lehrerkollegium auch drei stimmberechtige Delegierte der Schüler/innen an. Einer dieser Schüler/innen des Schulausschusses ist der/die Schülersprecher/in, zwei weitere sind im Schülerparlament zu wählen. Der Schulausschuss tagt bei besonders wichtigen Schulangelegenheiten wie z. B. dem drohenden Schulausschluss eines Schülers/einer Schülerin oder zwecks Verabschiedung einer neuen Hausordnung. Der Schulbuchausschuss besteht aus jeweils drei Vertreter/innen der Schülerschaft, des Schulelternbeirats und des Lehrerkollegiums. Wenn eine Fachkonferenz ein neues Lehrbuch einführen möchte, stellt sie einen entsprechenden Antrag an den Schulbuchausschuss und dieser entscheidet nach gründlicher Diskussion darüber. An der Gesamtkonferenz, die aus allen Lehrer/innen der Schule gebildet wird, können die Schüler/innen des Schulausschusses stimmberechtigt teilnehmen. In der Regel nimmt der SV-Vorstand teil, eingeladen werden darüber hinaus aber auch die delegierten Schüler/innen des Schulausschusses. Die Einberufung der Gesamtkonferenz kann auch von der Versammlung der Klassensprecher/innen oder vom SV-Vorstand verlangt werden. An den Fachkonferenzen, zu denen die Lehrer/innen eines Faches zusammen kommen, sollen ebenfalls Delegierte aus dem Kreis des SV-Teams teilnehmen. Es ist ratsam eine Person für ein Fach zu bestimmen. An Klassen- und Kurskonferenzen, der Versammlung aller in der Klasse oder dem Kurs unterrichtenden Lehrer/innen mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen können die jeweiligen Klassen- oder Kurssprecher/innen mit beratender Stimme teilnehmen und Angelegenheiten zur Sprache bringen, die zur Zuständigkeit der Konferenz gehören. Die Einberufung der Klassenkonferenz kann auch von der Klassenversammlung verlangt werden. Die Lehrer/innen einer Stufe bilden die Stufenkonferenz, zu der ebenfalls Schüler/innen mit beratender Stimme teilnehmen können. Dienstbesprechungen, die Angelegenheiten von Klassen, Kursen und Stufen zum Thema haben, sind allein Lehrer/innen vorbehalten. Gremium Schulausschuss Schulbuchausschuss Gesamtkonferenz Fachkonferenz Klassen- und Kurskonferenz Stufenkonferenz Wer ist zu wählen? 2 Schüler/innen (Schülersprecher ist gesetzt) + 3 Vertreter/innen 3 Schüler/innen + 3 Vertreter/innen Schüler/in pro Fach ratsam Je 1 Klassen- bzw. Kurssprecher +1 Vertreter/in 1 Schüler/in pro Fach ratsam Wer von Schülerseite nimmt teil? 3 Schüler/innen: der/die Schülersprecher/in und 2 weitere delegierte Schüler/innen Verlangen der Einberufung? Nein Stimmrecht? 3 delegierte Schüler/innen Nein Ja in der Regel der SV-Vorstand, eingeladen werden zudem alle Delegierten des Schulausschusses 1 Schüler/in pro Fach 2 Schüler/innen: Klassen- und Kurssprecher mit Vertreter/in KSV oder SV-Vorstand Nein Klassenversammlung Ja Ja für die Delegierten des Schulausschusses Nein Nein 1 Schüler/in der jew. Stufe Nein Nein SV-Ordnung 7

8 2.6 Aufgabenverteilung Innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Wahl trifft sich das SV-Team und legt die Aufgabenverteilung innerhalb des Teams verbindlich fest, wenn dies nicht durch Ämter und Aufgaben (II.) geregelt sein sollte. Das SV-Team nimmt dabei aber immer die Sonderstellung ein, bei allen Aufgaben zu helfen und somit Kenntnis über die komplette SV-Arbeit zu haben. 3. Verbindungslehrer/innen 3.1 Aufgabenstellungen Die VL arbeiten konstruktiv mit der SV zusammen; sie haben die Aufgabe, sich für die Belange der SV einzusetzen sowie Schüler/innen in Fragen der SV zu beraten und zu fördern und bei Konfliktfällen zu vermitteln, bevor der Schulausschuss angerufen wird. In Erfüllung dieser Aufgaben werden die Verbindungslehrer/innen von allen schulischen Beteiligten, vor allem von der SL und dem Kollegium unterstützt. 3.2 Zahl der Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer Es wird ein Team von drei Verbindungslehrer/innen gewählt je eine/r für die Unter- Mittel- und Oberstufe. 3.3 Teilnahmeberechtigung Die Verbindungslehrer/innen nehmen an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, des Schülerparlaments, des SV- Seminars und der Vollversammlung der Schüler/innen mit beratender Stimme teil. Die Sitzungen können in begründeten Fällen zeitweise in Abwesenheit der VL stattfinden. 3.4 Sprechstunde Die VL richten eine wöchentliche Sprechstunde ein, zu der die Schülerinnen und Schüler auch während ihrer Unterrichtszeit Zutritt haben. 3.5 Auskunftsverweigerungsrecht Die VL sind berechtigt, insbesondere auf Verlangen einer Schülerin oder eines Schülers, Auskünfte über Angelegenheiten, die ihr oder ihm in dieser Eigenschaft anvertraut wurden oder sonst bekannt gegeben worden sind, gegenüber Vorgesetzten zu verweigern. 3.6 Befreiung von Pausenaufsicht Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer ist zwecks ordnungsgemäßer Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe in der Regel von der Pausenaufsicht sowie von den Aufsichten vor und nach dem Unterricht freigestellt. SV-Ordnung 8

9 3.7 Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für die SV Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von in Rheinland-Pfalz anerkannten Trägern der Lehrerfortbildung ist eine Beurlaubung nach 26 Urlaubsverordnung nicht erforderlich (Dienst am anderen Ort); es erfolgt eine Freistellung vom Unterricht für die Dauer der Veranstaltung. Für die Freistellung hat die Schulleitung zu prüfen, ob die Teilnahme der jeweiligen Lehrkraft an der Veranstaltung von dienstlichem Nutzen ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3.8 Wahlgrundsätze für die Verbindungslehrkräfte Wahlgrundsatz Nach SchulG 33 (5) kann die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher 3 die Wahl der Verbindungslehrer/innen 4 an die Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler delegieren. Dies soll jeweils per Beschluss im letzten Schülerparlament eines Schuljahrs für die Wahl der nächstjährigen Verbindungslehrer/innen erfolgen Wahlperiode Die Amtszeit der Verbindungslehrer/innen beträgt ein Schuljahr (01.08 bis des kommenden Schuljahres). Nach Ablauf der Amtszeit führen die VL ihr jeweiliges Amt bis zur Neuwahl weiter. Falls erforderlich, findet eine Neuwahl statt Abwahl (konstruktives Misstrauensvotum) Jede/r Verbindungslehrer/in kann jederzeit durch die Neuwahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers abgewählt werden Durchführung der Wahl Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis 7, 8 bis 10 und 11 bis 13 5 wählen jeweils mit einer Stimme eine für ihre Stufe zuständige Verbindungslehrerin oder Verbindungslehrer. Gewählt ist diejenige Lehrkraft, die die Mehrheit der Stimmen erhält. 3 Eingeschlossen sind alle Stammkurssprecherinnen und Stammkurssprecher. In Marienstatt bilden alle Klassensprecher/innen und Stammkurssprecher/innen die Klassensprecherversammlung, die auch Schülerparlament genannt wird. 4 In Marienstatt werden drei Verbindungslehrer/innen gewählt: je eine/r für die Unter-, die Mittel-, und die Oberstufe (Stufenzuteilung für G9 bzw. G8: siehe Anm. 2). 5 Künftige Stufenzuordnung in G8: siehe Anm. 2 SV-Ordnung 9

10 4. Wahlgrundsätze für die Wahl des SV-Teams 4.1 Wahlrecht Wahlberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Wahl die Schule besuchen. 4.2 Wahlgrundsätze (1) Nach SchulG 33 (2) kann die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher 6 die Wahl ihres Vorstandes 7 an die Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler delegieren. Dies soll jeweils per Beschluss im letzten Schülerparlament eines Schuljahrs für die Wahl des nächstjährigen SV-Vorstands (einschließlich seines SV-Teams) erfolgen. (2) Alle Wahlberechtigten haben bei jeder Wahl eine Stimme. Das Stimmrecht kann von den Wahlberechtigten nur persönlich ausgeübt werden. (3) Abwesende Wahlberechtigte sind wählbar, wenn ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter vorliegt. (4) Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter stellt fest, wie viele Wahlberechtigte anwesend sind und erläutert das Wahlverfahren. Sie oder er nimmt die Wahlvorschläge entgegen, prüft die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Schülerinnen und Schüler und gibt deren Namen bekannt. Anwesende vorgeschlagene Schülerinnen und Schüler erklären, ob sie bereit sind, zu kandidieren. (5) Die Wahlen sind grundsätzlich geheim. Bei geheimer Wahl erhalten die Wahlberechtigten für jeden Wahlgang einen Stimmzettel. Stimmzettel, aus denen der Wille der Wählerinnen und Wähler nicht eindeutig her- vorgeht, sind ungültig. (6) Eine offene Wahl findet nur statt, wenn alle anwesenden Wahlberechtigten zustimmen. Bei offener Wahl wird durch Handzeichen gewählt. Über jeden Wahlvorschlag wird gesondert abgestimmt. 4.3 Wahltermin, Wahlperiode. (1) Das SV-Team des kommenden Schuljahres wird innerhalb der letzten vier Unterrichtswochen des aktuellen Schuljahres im Rahmen der Vollversammlung gewählt. So kann am Schuljahresende bereits eine Einführung des neuen SV-Teams durch das alte erfolgen.. (2) Die Wahlperiode beträgt ein Schuljahr (jeweils vom bis zum des folgenden Jahres). Gewählte Schülerinnen und Schüler scheiden aus ihrem Amt aus, wenn sie von ihrem Amt zurücktreten oder wenn sie nicht mehr der Gruppe angehören, die sie vertreten. 6 Siehe Anm. 3 7 Der Vorstand der Klassensprecher/innen ist in Marienstatt identisch mit dem SV-Vorstand, der aus dem/der Schülersprecher/in und zwei Stellvertreter/innen besteht. SV-Ordnung 10

11 4.4 Wahlleitung Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter wird aus der Mitte des Wahlgremiums gewählt. Soweit erforderlich übernimmt die Wahlleitung in den Klassen oder Stammkursen die Klassen- oder Stammkursleitung und zur Wahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers die Schulleiter/in oder der Schulleiter. 4.5 Wahlergebnis (1) Gewählt ist das SV-Team, das die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Ergibt die Stichwahl keine Entscheidung, entscheidet das Los.. (2) Das von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter festgestellte Wahlergebnis wird unverzüglich so bekannt gegeben, dass alle Wahlberechtigten Kenntnis erhalten. 4.6 Abwahl, Nachwahl (1) Jede gewählte Schülervertreterin und jeder gewählte Schülervertreter kann von dem Gremium, das sie oder ihn gewählt hat, jederzeit durch die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers abgewählt werden. (2) Eine Nachwahl findet statt, wenn Schülerinnen und Schüler aus ihrem Amt ausscheiden oder dem Gremium, das sie gewählt hat, nicht mehr angehören. SV-Ordnung 11

12 II. Ämter und Aufgaben Schülersprecher (3): Reden halten; Durchsagen, sowie Nachhilfebörse organisieren; den Artikel für das Marienstatt Aktuell unter dem Titel SV gestalten; Zusammenarbeit mit SL, VL, SEB und FöV; Teilnahme an verschiedenen Konferenzen; Koordination/Organisation des SV-Teams Ober-, Mittel- und Unterstufensprecher (jeweils 2): Teilnahme an KSV`s, Schülerparlamenten, sowie evntl. Klassenversammlungen; Meinungsvertretung für Stufen (bzw. einzelne Klassen); offener Ansprechpartner für Sorgen Kassenwart (1, mind. 18 Jahre alt!): Kassenkontrolle (Einnahmen/Ausgaben) geprüft durch SS; Kasse verwalten; gegebenenfalls Zusammenarbeit mit dem FöV, SEB und VL Protokollant (3): Protokolle schreiben in KSV, Schülerparlament und SV-Seminar (Anwesenheitspflicht); SS für evtl. Rückfragen bereitstehen Aktionsteam (3): Enge Zusammenarbeit mit dem Team der öffentlichen Arbeit; Organisation von Feiern/Veranstaltungen, Turniere oder externe Aktionen in Absprache mit SL Öffentliche Arbeit (3): Enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsteam; Aushänge in SV-Angelegenheiten; bei Absprache mit Aktionsteam Werbung für SV-Aktionen; Gestaltung der Hompage; bei jeder Handlung zuerst Absprache mit SL halten Freiwillige Helfer (ca. 3): Helfen bei Feiern/Veranstaltungen, Turnieren, Projekten, Verkäufen oder sonstigen Nachfragen Die SV muss als Team funktionieren. Die Beteiligung am SV-Verkauf wird bei Antritt der Ämter festgelegt und kann im Verlauf des Schuljahres geändert werden. Es ist Sorge zu leisten, dass das SV-Zimmer so oft wie möglich besetzt ist. SV-Ordnung 12

13 III. Tipps zur SV-Arbeit Schülerparlament: - nicht zu viele Themen - nicht zu viele Abstimmungen - alle Schüler zu Wort kommen lassen - Meinung aller Schüler (5-13) einholen - Einladung zum SP deutlicher-> damit alle anwesend sind - Anwesenheitsliste vorbereiten - Wahl der Delegierten für die Gremien (siehe I. 2.5) KSVs: - Schüler direkt ansprechen (falls keine Antworten kommen) - Lehreranwesenheit -> Schüler sind aufmerksamer - Brain storming -> Themen von Schülern aufgreifen - auf die Wahl der Klassensprecher aufmerksam machen, damit sie verantwortungsbewusste Schüler auswählen SV-Seminar: - Arbeit untereinander aufteilen! (schon bei der Vorbereitung, denn es ist viel zu viel Arbeit für drei Leute alleine - ca Teilnehmer/innen einkalkulieren und frühzeitig mit Kirchähr abklären - Kopiervorlagen -> siehe Anhang - Materialien bereit halten (Flipchart-Bögen, Stifte) - Plakate in den Workshops erstellen lassen und sammeln, um sie z. B. im Lichthof nach dem Seminar zu präsentieren. Verbindungslehrer-Wahl: - Sammlung von Vorschlägen auf Formular in allen Klassen und Stammkursen: Nennung von Namen mit Stufenbezug! - Befragung aller vorgeschlagenen Lehrer/innen nach Bereitschaft zur Kandidatur für die vorgeschlagene Stufe (eine Übertragung auf eine andere Stufe ist nicht möglich!) - Aufnahme aller zur Kandidatur für die von den Schüler/innen vorgeschlagene Stufe auf die Kandidatenliste - Erstellung der Kandidatenliste, gegliedert nach Stufen Turniere: - früh genug ankündigen und Anmeldungen einsammeln - Zahl möglichst genau der Teilnehmer mit den Besorgungen abstimmen - Preise fair (dennoch gewinneintreibend) Verkaufsstände: - Arbeit einteilen -> genug Helfer - früh genug um Organisation kümmern - ebenfalls faire Preise - ausreichend Werbung machen Arbeitsverteilung: - Arbeit direkt zuweisen - faire Verteilung Informieren: - Schulleitung immer mit informieren - mindestens zwei Wochen vor Beginn - Informationen unter die Schüler bringen - für ausreichend Information sorgen SV-Ordnung 13

14 Protokollführung: - im Anhang befinden sich Vorlagen - nicht zu viele Informationen-> nur das Wichtigste - strukturiert und abgetippt - Unterschriften ( Schülersprecher/In, Schulleitung, Protokollant) - bei der Schulleitung abgeben Bericht schreiben: Was ist passiert? Wer hat teilgenommen? Wann ist dies stattgefunden? Wo fand es statt? Wie lief alles ab? SV-Ordnung 14

15 IV. Sammlung der SV-Arbeit Projekte (öffentliche/ externe Aktionen + Teilnahme) - Kinobesuch in,,alphabet (->zum Thema: das Bildungssystem macht Kinder zu Verlierern- starke sowie schwache Schüler, anschließende Podiumsdiskussion) - Wir haben den Hunger satt : eine Aktion, bei der wir selbst mitgewirkt haben, um den Welthunger zu verdeutlichen und dahinterzustehen, dagegen zu wirken, indem wir uns in der Schulmensa vegetarisch ernährt haben, Freiwillige konnten sich dazu bei uns anmelden - Karnevalsfeier: eine Veranstaltung, die wir für die Schüler organisiert haben, damit sie mal den Schulstress bei Seite lassen und sich amüsieren konnten Satzungen/ Regelungen: - Treffen Schulleitung, Verbindungslehrer, SV: Treffen von SL, VL und SV um anstehende Themen zu besprechen und neue Themen zu finden, Besprechung von anliegenden Aktionen - KSV S: Anliegen der SV ansprechen, die Probleme und Anmerkungen der Schüler aufnehmen (->Protokollieren+ Anwesenheitsliste!) - Schülerparlament: die mit der SL und den VL gefundenen und besprochenen Themen, sowie der der KSV ins Parlament einbringen, Abstimmungen, informieren - Fachkonferenzen: Treffen der Lehrer von Fachbereichen, sowie SV und einigen SEB- Mitgliedern, ist in Etappen gegliedert, einzelne Fachbereiche treffen sich mit den Lehrern und besprechen Fachspezifische Dinge (wie z.b. wenn neue Materialien benötigt werden) - SEB- Sitzungen, externe Versammlungen in der Schule, bei denen sich der Schulelternbeirat (SEB), die Schulleitung und die SV versammelt haben, um über aktuelle Themen zu besprechen - Gesamtkonferenzen: Zusammenschluss aus allen Konferenzen zu einer großen Gesamtkonferenz, in der alle Themen und Neuerungen von Lehrern, SEB- Mitgliedern und der SV vorgetragen werden, alle werden informativ auf den neuesten Stand gebracht Dokumente der letzten SV: - Plakate der letzten SV- Seminar Workshops-> + die jeweiligen Ergebnisse - Protokolle ( KSV S, Schülerparlament, SV- Seminar) - Berichte der Marienstatt- Aktuell - einzelne Berichte wie z.b. der Kinobesuch oder die Aktion Wir haben den Hunger satt - das Kassenbuch der Vorgänger, was korrekt und regelmäßig geführt werden muss SV-Ordnung 15

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