Derrex. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Derrex. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25"

Transkript

1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Eisen-III-phosphat Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller W. NEUDORFF GMBH KG, An der Mühle 3, Emmerthal Wirkungsbereich Molluskizid Formulierungstyp Fertigköder Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Eisen-III-phosphat (0947) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 29,7 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Zierpflanzen, Ziergehölze Nacktschnecken zulassen Obstkulturen Nacktschnecken nicht zulassen Zierpflanzen, Ziergehölze Nacktschnecken zulassen Obstkulturen Nacktschnecken nicht zulassen Gemüsekulturen Nacktschnecken zulassen Gemüsekulturen Nacktschnecken zulassen Ackerbaukulturen Nacktschnecken zulassen Weinrebe Nacktschnecken zulassen Hopfen Nacktschnecken zulassen Weinrebe Nacktschnecken zulassen Gründüngungspflanzen Nacktschnecken zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Dänemark zugelassenen Formulierung wurde durch eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für den technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Rückstände des Wirkstoffs Eisen-III-phosphat sind gegenwärtig nicht geregelt und aufgrund des allgemeinen Vorkommens von Eisen- und Phosphat-Ionen nicht zwangsläufig dem Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zuzuordnen. Die Vorlage von Rückstandsanalyseverfahren wird deshalb als nicht notwendig erachtet. ist ein Molluskizid gegen Nacktschnecken mit dem Wirkstoff Eisen-III-Phosphat. Dieser wirkt auf den Calcium Stoffwechsel von Schnecken und stört so deren Flüssigkeitshaushalt. Dies führt zu einem schnellen Fraßstopp an den Kulturpflanzen und zur Unterbrechung der Schleimproduktion. Die Wirkung beruht nicht auf einem Wasserentzug der Schnecken, wie bei anderen molluskiziden Wirkstoffen. Der Fraß an den Kulturpflanzen wird eingestellt und die Schnecken ziehen sich nach einiger Zeit zum Sterben in ihre Verstecke zurück. Eisen-III-Phosphat ist ein wasserun- Antrag: / SVA am:

4 löslicher, natürlicher Bestandteil des Bodens. Er wird von im Boden lebenden Mikroorganismen in Eisen und Phosphat umgewandelt und dient in dieser Form den Pflanzen als Nährstoff. wird im Köderverfahren im Bestand, zwischen den Kulturpflanzen ausgebracht. Es wurden phytotoxischen Auswirkungen beobachtet, jedoch kann es bei direktem Aufliegen des formulierten Mittels auf Pflanzenoberflächen zu optischen Beeinträchtigungen bei Zierpflanzen und Gemüse kommen. Das Risiko einer Resistenzentwicklung wird als gering eingestuft. Negative Auswirkungen auf Qualität und Quantität des Ertrages und auf Folgekulturen sind nicht zu erwarten. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Präparates kommen nur epigäisch lebende Raubarthropoden mit dem Mittel in Kontakt. Es wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Eisen-III-Phosphat sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Eisen-III-phosphat wurde in den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen. Die Festsetzung einer Rückstandsdefinition und Rückstandshöchstgehalte sind nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung kann ausgeschlossen werden. Wartezeiten in Tagen sind nicht erforderlich. Sowohl Eisen- als auch Phosphat-Ionen sind natürliche Bestandteile von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen. Aufgrund der Wirkstoffeigenschaften sind schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser wie auch unvertretbare Auswirkungen auf Nichtzielorganismen nicht zu erwarten. erwarten. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz des Naturhaushaltes sind nicht notwendig. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Antrag: / SVA am:

5 Hinweise NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für den Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG in der momentan gültigen Fassung einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Die Sicherheitsdatenblätter stammen aus den hren 2007 und Entsprechende Aktualitätserklärungen liegen nicht vor. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Ergebnisse der Studie zur Lagerstabilität über zwei hre bei Umgebungstemperatur sind vorzulegen, sobald diese vorliegen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt NEU 1165 Profi W. NEUDORFF GMBH KG GB - Eisen-III-phosphat (0947) NEU 1165 Garten W. NEUDORFF GMBH KG GB - Eisen-III-phosphat (0947) 9,9 g/kg 9,9 g/kg Ferramol Schneckenkorn P - Eisen-III-phosphat (0947) W. NEUDORFF GMBH KG GB 9,9 g/kg Bayer Garten Schneckenkorn Biomol - Eisen-III-phosphat (0947) Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA RB 16,2 g/kg Antrag: / SVA am:

6 NEU 1181 M W. NEUDORFF GMBH KG RB - Eisen-III-phosphat (0947) Sluxx W. NEUDORFF GMBH KG RB - Eisen-III-phosphat (0947) 29,7 g/kg 29,7 g/kg Ferramol Schneckenkorn W. NEUDORFF GMBH KG GB - Eisen-III-phosphat (0947) 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen 9,9 g/kg Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

7 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Angabe Toxikologie/Exposition des Anwenders Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Eisen-III-phosphat Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels W. NEUDORFF GMBH KG Versuchsbezeichnung NEU M-0-RB Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Dänemark bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Gehalt an Eisen-III-phosphat quantitativ mit Hilfe der Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode steht für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in GB-Formulierungen nicht zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Rückstände des Wirkstoffs Eisen-III-phosphat sind gegenwärtig nicht geregelt und aufgrund des allgemeinen Vorkommens von Eisen- und Phosphat-Ionen nicht zwangsläufig dem Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zuzuordnen. Die Vorlage von Rückstandsanalyseverfahren wird deshalb als nicht notwendig erachtet. Antrag: / SVA am:

8 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit ist ein Molluskizid gegen Nacktschnecken mit dem Wirkstoff Eisen-III-Phosphat. Dieser wirkt auf den Calcium Stoffwechsel von Schnecken und stört so deren Flüssigkeitshaushalt. Dies führt zu einem schnellen Fraßstopp an den Kulturpflanzen und zur Unterbrechung der Schleimproduktion. Die Wirkung beruht nicht auf einem Wasserentzug der Schnecken, wie bei anderen molluskiziden Wirkstoffen. Der Fraß an den Kulturpflanzen wird eingestellt und die Schnecken ziehen sich nach einiger Zeit zum Sterben in ihre Verstecke zurück. Eisen-III-Phosphat ist ein wasserunlöslicher, natürlicher Bestandteil des Bodens. Er wird von im Boden lebenden Mikroorganismen in Eisen und Phosphat umgewandelt und dient in dieser Form den Pflanzen als Nährstoff. wird im Köderverfahren im Bestand, zwischen den Kulturpflanzen ausgebracht. Es wurden phytotoxischen Auswirkungen beobachtet, jedoch kann es bei direktem Aufliegen des formulierten Mittels auf Pflanzenoberflächen zu optischen Beeinträchtigungen bei Zierpflanzen und Gemüse kommen. Das Risiko einer Resistenzentwicklung wird als gering eingestuft. Negative Auswirkungen auf Qualität und Quantität des Ertrages und auf Folgekulturen sind nicht zu erwarten. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Präparates kommen nur epigäisch lebende Raubarthropoden mit dem Mittel in Kontakt. Es wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR mit Bezug zur Zulassung in Dänemark verwiesen. 2.7 Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Eisen-III-phosphat wurde in den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen. Die Festsetzung einer Rückstandsdefinition und Rückstandshöchstgehalte sind nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung kann ausgeschlossen werden. Wartezeiten in Tagen sind nicht erforderlich. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel mit dem molluskiziden Wirkstoff Eisen-III-phosphat ist vorgesehen für Anwendungen als Schneckenköder im Acker-, Gemüse-, Hopfen-, Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau. Bei dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat handelt es sich um ein stabiles, nicht flüchtiges Mineralsalz, das in Wasser praktisch nicht löslich ist. Sowohl Eisen- als auch Phosphat-Ionen sind natürliche Bestandteile von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen und dienen als essentielle Nährstoffe für Pflanzen und Tiere. Die Zufuhr von Eisen und Phosphat in den Boden durch die vorgesehene Anwendung ist im Vergleich zum natürlichen Gehalt wie auch zur Zufuhr durch Düngungsmaßnahmen vernachlässigbar gering. Eine signifikante Akkumulation im Boden wie auch schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser als Folge der vorgesehenen Anwendungen sind daher nicht zu erwarten. Ein Eintrag des Wirkstoffs in Oberflächengewässer ist allenfalls durch Abschwemmung der oberflächlich auf den Boden Antrag: / SVA am:

9 ausgebrachten Köder nach einem Starkregenereignis denkbar. In der Folge wird sich der Wirkstoff vollständig im Sediment wieder finden. Eisen-III-phosphat ist nicht flüchtig, eine weiträumige Verfrachtung des Wirkstoffs in der Atmosphäre kann daher ausgeschlossen werden. Aufgrund der Wirkstoffeigenschaften und der Art der Anwendung wird ein eingeschränkter Datensatz zu den ökotoxikologischen Auswirkungen als Bewertungsgrundlage als ausreichend erachtet. Wirkstoff bzw. Formulierung erweisen sich gegenüber Säugern und Vögeln als nicht toxisch (jeweils LD 50 akut > 5000 mg/kg KG). Unvertretbare Auswirkungen auf Gewässerorganismen, terrestrische Nichtziel-Arthropoden sowie Pflanzen in Nichtziel-Flächen sind nicht zu erwarten. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen sind zur Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen nicht notwendig. Die Daten der Untersuchungen mit Bodenorganismen zeigen, dass ebenfalls negativen Effekte verursacht werden (8 w NOEC Regenwurm: > 4950 g a.i./ha). Eisen-III-phosphat ist nicht als Wirkstoff mit POP-, PBT- oder vpvb-eigenschaften anzusehen, Eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung für das Pflanzenschutzmittel Ferrox hinsichtlich der Umweltgefährdung ist nicht erforderlich. Antrag: / SVA am:

10 3 Anwendungen 001 Zierpflanzen, Ziergehölze - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Nacktschnecken Zierpflanzen, Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (N) Freiland: Ziergehölze, Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

11 002 Obstkulturen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Nacktschnecken Obstkulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Obstkulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

12 003 Zierpflanzen, Ziergehölze - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Nacktschnecken Zierpflanzen, Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (N) Gewächshaus: Ziergehölze, Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

13 004 Obstkulturen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Nacktschnecken Obstkulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Gewächshaus: Obstkulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

14 005 Gemüsekulturen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Nacktschnecken Gemüsekulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Gemüsekulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: AIIIA1 3.9 Eine geänderte Gebrauchsanleitung mit dem Zusatz: Das Mittel dient zum Auflaufschutz und zur Verminderung von Blattfraß. Schäden an Wurzelorganen können nicht immer verhindert werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

15 006 Gemüsekulturen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Nacktschnecken Gemüsekulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen zwischen die Kulturpflanzen / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Gewächshaus: Gemüsekulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: AIIIA1 3.9 Eine geänderte Gebrauchsanleitung mit dem Zusatz: Das Mittel dient zum Auflaufschutz und zur Verminderung von Blattfraß. Schäden an Wurzelorganen können nicht immer verhindert werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. 007 Ackerbaukulturen - Nacktschnecken Antrag.: / SVA am:

16 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Nacktschnecken Ackerbaukulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wartezeiten (F) Freiland: Ackerbaukulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: AIIIA1 3.9 Eine geänderte Gebrauchsanleitung mit dem Zusatz: Das Mittel dient zum Auflaufschutz und zur Verminderung von Blattfraß. Schäden an Wurzelorganen können nicht immer verhindert werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

17 008 Weinrebe - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Nacktschnecken Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Freiland Nutzung als Tafel- und Keltertraube Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wartezeiten (F) Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

18 009 Hopfen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Hopfenbau Nacktschnecken Hopfen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wartezeiten (F) Freiland: Hopfen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

19 010 Weinrebe - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Nacktschnecken Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Freiland Nutzung als Tafel- und Keltertraube Im Pflanzjahr, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen Köderverfahren Aufwand 19 Körner pro Pflanzrohr - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand 0,95 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

20 011 Gründüngungspflanzen - Nacktschnecken Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Nacktschnecken Gründüngungspflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik streuen - Erläuterungen gleichmäßig über den Bestand / Köderverfahren Aufwand 7 kg/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Gründüngungspflanzen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

21 NB663 NW467 NW642 SB001 SB010 SP001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

22 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 29,7 g/kg Eisen-III-phosphat (0947) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Eisen-III-phosphat: - 1 -

23 ISO common name Ferric phoshate BVL No CIPAC No. 629 CAS No O EEC No Fe O P O O Function Molluscicide Molecular formula and molecular mass FePO 4 H 2 O (x = 1 4) g/mol (anhydrous) Chemical name (IUPAC) Ferric phosphate Chemical name (CA) Ferric phosphate FAO-Specification Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured not available 990 g/kg (Directive 2001/87/EC) none - 2 -

24 The following information on physical and chemical properties of the active substance has been taken from the literature. Because ferric phosphate is a well known substance, the tests were not repeated according to GLP. Physical and chemical properties of the active substance ferric phosphate Section (Annex point) Study Purity (w/w) Method Results Reference B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) Melting point, frezing point or solification point of purified a.s. Boiling point of purified a.s. Temperature of decomposition or sublimation Relative density of purified a.s. Vapour pressure of purified a.s. Volatility, Henry's law constant of purified a.s. n.s. n.a. Does not melt - degrades into ferric oxide, Fe 2 O 3, at a temperature near 500 C n.s. n.a. Ferric Phosphate is a solid which degrades into ferric oxide, Fe 2 O 3, at a temperature near 500 C and therefore does not boil. It loses water above 140 C. n.s. n.a. Degrades into ferric oxide, Fe 2 O 3, at a temperature near 500 C Goldschmidt, 1996 (CHE ) Budavari, 1996 (CHE ) Goldschmidt, 1996 (CHE ) Budavari, 1996 (CHE ) Goldschmidt, 1996 (CHE ) Budavari, 1996 (CHE ) n.s. DIN g/ml (20 C) Goldschmidt, 1996 (CHE ) Budavari, 1996) (CHE ) n.s. n.a. non-volatile Goldschmidt, 1996 (CHE ) n.a. n.a. Not applicable since ferric phosphate is non-volatile and practicably insoluble in water. Budavari, 1996 (CHE ) - 3 -

25 Section (Annex point) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Study Appearance: physical state Appearance: colour Appearance: odour Spectra of purified a.s. Purity (w/w) n.s. n.s. n.s. Method Results Reference Visual assessmen t Visual assessmen t Olfactory assessmen t UV-VIS IR NMR MS Spectra for UV-VIS impurities of toxicological, IR ecotoxicological or environmental NMR concern MS Solubility in water of purified a.s. Fine powder Goldschmidt, 1996 (CHE ) White to buff Yellowish Goldschmidt, 1996 (CHE ) Anonymous, 2006 (CHE ) Odourless Goldschmidt, 1996 (CHE ) not applicable because not soluble in water The IR spectra is not expressive, because no organic carbon bonds contained. not applicable, because no 13 C- and 1 H compounds contained not applicable, because no vapour pressure. no important amounts of impurities contained n.s g/l (calculated from the solubility product) Slowly soluble in HNO 3, readily soluble in HCl. Utenwiehe, 1996 (CHE ) Utenwiehe, 1996 (CHE ) Utenwiehe, 1996 (CHE ) Utenwiehe, 1996 (CHE ) Weast, 1998 (CHE ) Uthenwiehe, 1996 (CHE ) - 4 -

26 Section (Annex point) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) Study Solubility in organic solvents of the a.s. as manufactured Partition coefficient of purified a.s. Purity (w/w) Method Results Reference n.s. Ferric phosphate is not soluble in organic solvents. Gillespie, 1986 (CHE ) Uthenwiehe, 1996 (CHE ) n.a. n.a. Not applicable (ferric phosphate is practically insoluble) Budavari, 1996 (CHE ) B (IIA 2.9) Hydrolysis rate of purified a.s. n.s. n.a. Not applicable (ferric phosphate is practically insoluble in water) Budavari, 1996 (CHE ) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) Direct phototransformation in purified water of purified a.s. Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant (pka) of purified a.s. Stability in air, indirect phototransformation Flammability of a.s. as manufactured n.s. n.a. Not applicable (ferric phosphate is practically insoluble in water) n.s. n.a. Not applicable (ferric phosphate is practically insoluble in water) n.s. n.a. Not applicable (ferric phosphate is practically insoluble in water) n.s. n.a. Not applicable (ferric phosphate is non-volatile) n.s. n.a. Non-flammable Anonym, 1994 (CHE ) - 5 -

27 Section (Annex point) Study Purity (w/w) Method Results Reference B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) n.s.: not specified Auto-flammability of a.s. as manufactured Flash point of the a.s. as manufactured Explosive properties of a.s. as manufactured n.s. n.a. Does not occur Anonym, 1994 (CHE ) n.s. n.a. Does not flash (degrades into ferric oxide near 500 C) Goldschmidt, 1996 (CHE ) n.s. n.a. Non-explosive, because no explosive compounds contained Surface tension n.a. n.a. not applicable, because practically insoluble in water Oxidizing properties of a.s. as manufactured n.a.: not applicable n.s. n.a. Ferric phosphate is neither an oxidising nor a reducing agent. It is an insoluble, non-reactive, very stable compound. Ferric phosphate degrades into ferric oxide Fe 2 O 3 at a temperature near 500 C. Goldschmidt, 1996 (CHE ) - 6 -

28 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe türkis III2. 1 Geruch charakteristisch III Explosionsfähigkeit Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht brandfördernd. III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Das Mittel ist nicht III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste Stoffe) Flammability (solids) EEC A 16 Relative self-ignition temperature for solids III Azidität/Alkalität CIPAC MT 191 Azidität/Alkalität III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk density III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk density III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method III Staubanteil CIPAC MT 171 Dustiness of granular formulations III Abrieb CIPAC MT 178 Attrition resistance of granules III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III Fließfähigkeit CIPAC MT 172 Flowability of WG after heat test under pressure III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten entzündlich. 372 C 30,2 g/kg H2SO4 / NaOH 3,5 ( Konzentration: 1 % ) 850 g/l (sonstiges: fest) 800 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 3,1 mg 0,08 Gew. % 2000 µm ( sonstiges: >= 90 % ) 3350 µm ( sonstiges: <= 10 % ) spontan Gründlich mit Wasser und einer Reinigungslösung spülen

29 Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

Feuchtbeize zum Schutz von Gerste und Hafer gegen pilzliche Krankheiten

Feuchtbeize zum Schutz von Gerste und Hafer gegen pilzliche Krankheiten ZARDEX G Formulierungsbeschreibung: Feuchtbeize mit 5 g/l (0,48 Gew.-%) Cyproconazol und 20 g/l (1,9 Gew.-%) Imazalil 024266-00 Einsatzgebiet: Feuchtbeize zum Schutz von Gerste und Hafer gegen pilzliche

Mehr

Plantan PMP 160 SC Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham Suspensionskonzentrat

Plantan PMP 160 SC Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham Suspensionskonzentrat Plantan PMP 160 SC Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham Suspensionskonzentrat GP 005328-00/024 WIRKUNGSWEISE Herbizid gegen auflaufende Unkräuter in Futter- und Zuckerrüben sowie in Erdbeeren, Spinat und Zierpflanzen.

Mehr

) %%*!!!+,! /) *!,!,!2,--.!- / 0 12-!3 0) &6% 9) -%& MSDS6.XLS !!!"!# )) -"!#. )/) +,!. ! )0) 1!%! %.

) %%*!!!+,! /) *!,!,!2,--.!- / 0 12-!3 0) &6% 9) -%& MSDS6.XLS !!!!# )) -!#. )/) +,!. ! )0) 1!%! %. MSDS6.XLS!!!"!#!$% & '(!! "!# ) ) %%*!!!+,! )) -"!#. )/) +,!.! "#$$%&'(()** "#$$%&'(()*** )0) 1!%! %. "#$$%&'(()**(+ /) *!,!,!2,--.!- / 0 12-!3 /)) )2,! $3 4, 51 ) 4 4 5+6 33333333333 7 (*( 8 /4 (* 9 /4

Mehr

e n t a l www.metoxit.com

e n t a l www.metoxit.com e n t a l www.metoxit.com Firma Die Metoxit AG ist ein mittelständisches Schweizer Unternehmen, das zur AGZ-Holding gehört. Metoxit bietet eine breite Palette von Produkten aus Hochleistungskeramik (Oxidkeramik)

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des Gutachtens mit Fertigungsüberwachung Nr.. surveillance No.. Halogenfreies Installationskabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall für

Mehr

Prüfbericht Nr. / Test-report no. 3498085-01_rev01 Chemische Parameter / Chemical parameters

Prüfbericht Nr. / Test-report no. 3498085-01_rev01 Chemische Parameter / Chemical parameters SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Postfach 1261 65220 Taunusstein mtm plastics GmbH Frau Dr. Nadine Jane Meichsner / hi tp Frau Anja Meyer Project Manager Bahnhofstraße 106 Tel.: +49 (0)6128 / 744-280, Fax:

Mehr

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014 Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Gliederung 1. 2. 3. Pflanzenschutzgesetz 2 Warum Sachkunde? 2009 neue Verordnungen

Mehr

Verg tungsbericht 2014 gem 16 Abs. 1 der Institutsverg tungsverordnung (InstitutsVergV)

Verg tungsbericht 2014 gem 16 Abs. 1 der Institutsverg tungsverordnung (InstitutsVergV) sbericht 2014 gem 16 Abs. 1 der Institutsverg tungsverordnung (InstitutsVergV) Die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer spolitik ergibt sich f r die BHF-BANK grunds tzlich aus 16 Abs. 1 InstitutsVergV in

Mehr

Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure?

Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? REACH-Veranstaltung der BAuA Vorregistrierung und Registrierung unter REACH Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? Dortmund, 18. September 2007 Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien,

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Warmwasserspeicher, geschlossen Storage water heater,

Mehr

Formulierungsbeschreibung: Wasserdispergierbares Granulat mit 700 g/kg (70 Gew.-%) Dicamba

Formulierungsbeschreibung: Wasserdispergierbares Granulat mit 700 g/kg (70 Gew.-%) Dicamba MAIS-BANVEL WG Formulierungsbeschreibung: Wasserdispergierbares Granulat mit 700 g/kg (70 Gew.-%) Dicamba 024440-00 Einsatzgebiet: Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von Winde-Arten, Winden-Knöterich,

Mehr

Leasing-Vertragsbedingungen (AGB) der BB Leasing GmbH (Leasinggeber) (Unternehmergesch ft)

Leasing-Vertragsbedingungen (AGB) der BB Leasing GmbH (Leasinggeber) (Unternehmergesch ft) Leasing-Vertragsbedingungen (AGB) der BB Leasing GmbH (Leasinggeber) (Unternehmergesch ft) 1. Beginn und Dauer des Leasingvertrages a. Der Leasingnehmer ist entsprechend der vereinbarten Annahmefrist an

Mehr

Filme und Vielfalt. Atelier im Rahmen der Tagung Biodiversit t Vielfalt im Fokus von BNE. Donnerstag 9. September 2010 13.45 15.

Filme und Vielfalt. Atelier im Rahmen der Tagung Biodiversit t Vielfalt im Fokus von BNE. Donnerstag 9. September 2010 13.45 15. Filme und Vielfalt Atelier im Rahmen der Tagung Biodiversit t Vielfalt im Fokus von BNE Donnerstag 9. September 2010 13.45 15.15 Uhr Atelier im Rahmen der Tagung Lebensversicherung Biodiversit t Filme

Mehr

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Artikel Bayer Garten Rosen-Kombiset Dehner Art.nr. 3537339 Kurzbeschreibung Behandlung von Pilzerkrankungen und Schädlingen im Set: Bayer Garten Rosen-Pilzschutz M Bayer Garten Rosen-Pilzschutz M ist ein

Mehr

MATERIAL SAFETY DATA SHEET FOR INORGANIC BONDED ABRASIVES - - Formatted by FEPA as per EC Directive 91/155/EG and ISO Standard 11014 -

MATERIAL SAFETY DATA SHEET FOR INORGANIC BONDED ABRASIVES - - Formatted by FEPA as per EC Directive 91/155/EG and ISO Standard 11014 - Page 1 von 5 MATERIAL SAFETY DATA SHEET FOR INORGANIC BONDED ABRASIVES - - Formatted by FEPA as per EC Directive 91/155/EG and ISO Standard 11014-1. Identification of Product and Company 1.1 Product Name:

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Gramin. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat. Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton

Gramin. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat. Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton Flüssiges Spezialherbizid zur Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeiner Quecke in Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau.

Mehr

Q eschenbach Landluft in Stadtn he

Q eschenbach Landluft in Stadtn he Gemeinde Q eschenbach Landluft in Stadtn he Energiestadt Eschenbach SG Innovativ in Energie Richtlinien f r F rderbeitr ge Energie vom 16. November 2012, in Vollzug seit 1. Januar 2013 Gest tzt auf das

Mehr

Imkerei und Gentechnik. Gefährden gentechnisch veränderte Pflanzen die Bienengesundheit? Stand der Forschung

Imkerei und Gentechnik. Gefährden gentechnisch veränderte Pflanzen die Bienengesundheit? Stand der Forschung Imkerei und Gentechnik Gefährden gentechnisch veränderte Pflanzen die Bienengesundheit? Stand der Forschung Achim Gathmann Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Achim Gathmann

Mehr

AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN Running.EXPO 2015

AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN Running.EXPO 2015 AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN Running.EXPO 2015 1. VERANSTALTER Die Veranstaltung trägt den Namen Running.EXPO 2015 und wird von der Köln Marathon Veranstaltungs- und Werbe GmbH, Peter-Günther-Weg, 50933 Kö

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung 2 LED-Lampen LED lamp Typ(en) / Type(s): 1) IG SL T8 2F 10W CC 2) IG SL T8 2F 10W FC 3) IG SL T8 4F 18W CC 4) IG SL T8 4F 18W FC 5) IG SL T8 4F 20W CC 6) IG SL T8 4F 20W FC 7) IG SL T8 5F 20W CC 8) IG

Mehr

Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft mit

Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft mit 1.2.1 A DIN EN 136:1998 Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 137:1993 DIN EN 138:1994 Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft (Preßluftatmer) - Anforderungen,

Mehr

EG-Zertifikat. wurde das Teilsystem (genauer beschrieben im Anhang) the following subsystem (as detailed in the attached annex)

EG-Zertifikat. wurde das Teilsystem (genauer beschrieben im Anhang) the following subsystem (as detailed in the attached annex) _. _ NOTIFIED BODY INTEROPERABILITY EG-Zertifikat EC Certificate EG-Baumusterprufbescheinigung EC Type Examination Certificate Zertifikat-Nummer/ certificate Number: 0893/1/SB/12/RST/DE EN/2201 GemaR,

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer: 112-053

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer: 112-053 Interne Nummer: 112-053 überarbeitet am: 01.2010 Handelsname: Lubrofilm plus Version: 1.0 Stand: 01.2010 Produkt-Nr.: 112-053-00, 112-054-00 Stoff-Code: 01. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Verdrahtungskanal zum Einbau in Schaltschränken Slotted

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Elektronisches Vorschaltgerät für Hochdruck-Entladungslampen Electronic

Mehr

EG Sicherheitsdatenblatt

EG Sicherheitsdatenblatt 1. Produkt- und Firmenbezeichnung 1.1 Produkt 1.1.1 Handelsname: CaVap Eco 10 (DB green) 1.1.2 Aufmachung: Gitterverstärkter Papierverbund 1.2 Angaben zum Lieferanten Caplast Kunststoffverarbeitungs- GmbH

Mehr

Cleanroom Fog Generators Volcano VP 12 + VP 18

Cleanroom Fog Generators Volcano VP 12 + VP 18 Cleanroom Fog Generators Volcano VP 12 + VP 18 Description & Functional Principle (Piezo Technology) Cleanrooms are dynamic systems. People and goods are constantly in motion. Further installations, production

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Blankwiderstands-Durchflußerwärmer, geschlossen Bare Element

Mehr

CERTIFICATE. with the organizational units/sites as listed in the annex

CERTIFICATE. with the organizational units/sites as listed in the annex CERTIFICATE This is to certify that with the organizational units/sites as listed in the annex has implemented and maintains an Energy Management System. Scope: Development, Production, Marketing and Sales

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Durchflußerwärmer, geschlossen Instantaneous water heater,

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with 1 of the. Warmwasserspeicher, geschlossen Storage water heater, closed Typ(en) / Type(s):

Mehr

Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung

Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung Einzelbetriebliche Betriebs- und Strategieentwicklung Ing. Daniela Morgenbesser +43(0)664 60 259 42302 daniela.morgenbesser@lk-projekt.at

Mehr

Online Guide. Inhaltsverzeichnis

Online Guide. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Der Einstieg in unser System 2 1.1. Die Homepage 2 1.2. Der Anmeldevorgang 2 2. Hilfe 3 3. smstan 3 4. Transaktions-Passwort 3 6. Kontoinformation 4 7. Positions bersicht 5 7.1. Auftragserteilung

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. PV-Wechselrichter mit selbsttätiger Freischaltstelle

Mehr

6. Lösemittel für die HPLC / MS Inhaltsverzeichnis. 6. Solvents for HPLC / MS Contents. 6. Lösemittel für die HPLC. 6. Solvents for HPLC.

6. Lösemittel für die HPLC / MS Inhaltsverzeichnis. 6. Solvents for HPLC / MS Contents. 6. Lösemittel für die HPLC. 6. Solvents for HPLC. 6. Lösemittel für die HPLC / MS Inhaltsverzeichnis 6. Solvents for HPLC / MS Contents 6. Lösemittel für die HPLC - Acetonitril HPLC-P - Acetonitril HPLC-R - Acetonitril HPLC-G - Acetonitril HPLC-SG - Acetonitril

Mehr

Nitrogen Oxides. O = Lachgas =Stickoxydul =Distickstoffoxid = Nitrous Oxide N 2. Nitrogen oxides

Nitrogen Oxides. O = Lachgas =Stickoxydul =Distickstoffoxid = Nitrous Oxide N 2. Nitrogen oxides Nitrogen Oxides N 2 O = Lachgas =Stickoxydul =Distickstoffoxid = Nitrous Oxide Structure of this lecture Introduction Ecology of the nitrogen cycle Processes of nitrification, denitrification, NH 3 emission

Mehr

EEX Kundeninformation 2007-09-05

EEX Kundeninformation 2007-09-05 EEX Eurex Release 10.0: Dokumentation Windows Server 2003 auf Workstations; Windows Server 2003 Service Pack 2: Information bezüglich Support Sehr geehrte Handelsteilnehmer, Im Rahmen von Eurex Release

Mehr

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT

VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT INTERNATIONALER RECHERCHENBERICHT (Artikel 18 sowie Regeln 43 und 44 PCT) Aktenzeichen des Anmelders oder Anwalts Anmelder

Mehr

Übersicht Formerfordernisse für Dokumente / Anträge Overview formal requirements for documents / applications

Übersicht Formerfordernisse für Dokumente / Anträge Overview formal requirements for documents / applications Übersicht erfordernisse für Dokumente / Anträge Overview formal requirements for documents / applications Inhalt Diese Übersicht zeigt, welche erfordernisse für Anträge und Dokumente bestehen, die ab 01.03.2014

Mehr

Lufft UMB Sensor Overview

Lufft UMB Sensor Overview Lufft Sensor Overview Wind Radiance (solar radiation) Titan Ventus WS310 Platinum WS301/303 Gold V200A WS300 WS400 WS304 Professional WS200 WS401 WS302 Radiance (solar radiation) Radiation 2 Channel EPANDER

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des Gutachtens mit Fertigungsüberwachung Nr.. surveillance No.. Steckverbinder für PV-Systeme, AC-Anwendung (COC) Connector for PV-Systems,

Mehr

Otto-von-Guericke-Universit tmagdeburg Institutf rtechnischeundbetrieblicheinformationssysteme Fakult tf rinformatik Diplomarbeit VergleichendeAnalysevonAnfragesprachenin Multimedia-Datenbanken MarcoPaskamp

Mehr

Deutsche Rentenversicherung Deutsche Sozialversicherung und Europarecht im H inb lick auf und ausländische d ie A l terssicherung W anderarb eitnehm er/ innen m o b il er W issenscha f tl er Aktuelle Entwicklungen

Mehr

CARE DESIGN HOMECARE NICOLE MELANIE ANDREA

CARE DESIGN HOMECARE NICOLE MELANIE ANDREA CARE DESIGN HOMECARE NICOLE MELANIE ANDREA BEDS Nicole TECHNISCHE DATEN Außenabmessung / outside dimension 100 x 206 cm AFFORDAB QUALITÄT PRE Liegefläche / mattress base 90 x 200 cm 4geteilte Liegefläche

Mehr

Betriebszertifikat. Zertifikats Nr. 20689 Registrierungs Nr. CERES-0133. Certification of Environmental Standards GmbH (CERES) bestätigt, dass

Betriebszertifikat. Zertifikats Nr. 20689 Registrierungs Nr. CERES-0133. Certification of Environmental Standards GmbH (CERES) bestätigt, dass Betriebszertifikat Zertifikats Nr. 20689 Registrierungs Nr. CERES-0133 Certification of Environmental Standards GmbH (CERES) bestätigt, dass gemäß dem IVN NATURTEXTIL zertifiziert BEST (IVN BEST) - Version

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. nbauleuchte für Leuchtdioden (LED) Built-on luminaire

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG DE 1 / 5 Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Reiniger

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. PV-Wechselrichter mit selbsttätiger Freischaltstelle

Mehr

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene Dr. Sonja Ecker Institut für Pflanzenschutzmittel 11. Mai 2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Worum geht es heute? Aktuelle Entwicklungen

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung 2 LED-Lampen LED lamp Typ(en) / Type(s): 1) IMS-VDE-0806-xxyz1B 2) IMS-VDE-1812-xxyz1E 3) IMS-VDE-2215-xxyz1H 4) IMS-VDE-2615-xxyz1M Warenzeicheninhaber Trademark holder Bemessungsspannung Rated voltage

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 816, 817, 615628 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle

Mehr

Glyphosat und Nichtkulturland Bestimmungsgemäße Anwendung

Glyphosat und Nichtkulturland Bestimmungsgemäße Anwendung Glyphosat und Nichtkulturland Bestimmungsgemäße Anwendung Unkräuter auf Wegen und Plätzen Wasser- und Pflanzenschutz auf öffentlichen und gewerblichen Flächen 13. - 14. September 2011, Heinrich von Thünen-Institut,

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung usweis-nr. / Blatt / Page 2 ktenzeichen / File ref. letzte Änderung / updated Datum / Date Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction

Mehr

R rup-rente, betriebliche Altersversorgung, Vorsorgepauschale - auch nach dem B rgerentlg eine Haftungsfalle f r Berater?

R rup-rente, betriebliche Altersversorgung, Vorsorgepauschale - auch nach dem B rgerentlg eine Haftungsfalle f r Berater? R rup-rente, betriebliche Altersversorgung, Vorsorgepauschale - auch nach dem B rgerentlg eine Haftungsfalle f r Berater? DB0342308 StB Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Parkstein / StB Ralf Linden, Oberursel

Mehr

USBASIC SAFETY IN NUMBERS

USBASIC SAFETY IN NUMBERS USBASIC SAFETY IN NUMBERS #1.Current Normalisation Ropes Courses and Ropes Course Elements can conform to one or more of the following European Norms: -EN 362 Carabiner Norm -EN 795B Connector Norm -EN

Mehr

PRO SCAN WASSERANALYSE PER SMARTPHONE WATER ANALYSIS BY SMARTPHONE ANALYSE DE L EAU PAR SMARTPHONE

PRO SCAN WASSERANALYSE PER SMARTPHONE WATER ANALYSIS BY SMARTPHONE ANALYSE DE L EAU PAR SMARTPHONE N02 WASSERANALYSE PER SMARTPHONE WATER ANALYSIS BY SMARTPHONE ANALYSE DE L EAU PAR SMARTPHONE NO 2 NO 3 ph Cl 2 CO 2 ANALYSE DIAGNOSE LÖSUNG ANALYSIS DIAGNOSIS SOLUTION THE NEW GENERATION ph KH GH N03

Mehr

Kleine Anfrage. Drucksache 13/6126. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode

Kleine Anfrage. Drucksache 13/6126. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/6126 08. 11.96 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Dr. Uschi Eid, Steffi Lemke, Egbert Nitsch (Rendsburg), Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr.

Mehr

Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA

Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA FOX Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar 2014 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des Gutachtens mit Fertigungsüberwachung Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the Certificate of Conformity with

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr. 003BauPVo2013-07-14

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr. 003BauPVo2013-07-14 LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 003BauPVo2013-07-14 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Falztreibriegelschloss 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauprodukts

Mehr

S O F T W A R E S P E C I A L SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG CAD - SSS HEIZK RPERBERECHNUNG

S O F T W A R E S P E C I A L SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG CAD - SSS HEIZK RPERBERECHNUNG COPYRIGHT BY SOFTWARE-SPECIAL-SERVICE SEITE 1 ALLGEMEIN --------- Die nachbeschriebene Schnittstelle dient dem Datenaustausch CAD Programme -> SSS Programme. Die nachfolgend beschriebene Datei ist von

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT Superhands (Flowable) Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Annex II, geändert durch Verordnung (EU) Nr.

SICHERHEITSDATENBLATT Superhands (Flowable) Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Annex II, geändert durch Verordnung (EU) Nr. SICHERHEITSDATENBLATT Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Annex II, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH) 1. STOFF / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktidentifikator : Argon, verdichtet Handelsname : Argon S 4.6 Sicherheitsdatenblatt-Nummer Chemische Bezeichnung Chemische Formel Registrierungsnummer

Mehr

Chemikalien in der Umwelt Risikobewertung & Risikomanagement Adolf Eisenträger, Ina Ebert, Riccardo Amato

Chemikalien in der Umwelt Risikobewertung & Risikomanagement Adolf Eisenträger, Ina Ebert, Riccardo Amato Chemikalien in der Umwelt Risikobewertung & Risikomanagement Adolf Eisenträger, Ina Ebert, Riccardo Amato S. 1 Gefahr und Risiko K. Fent: Ökotoxikologie: Gefahr: beschreibt einen drohenden Schaden, der

Mehr

SERVICE INFORMATION NO. SID4-020/1

SERVICE INFORMATION NO. SID4-020/1 Diamond Aircraft Industries G.m.b.H. DAI SID4-020/1 N.A. Otto-Straße 5 Page 1 of 2 A-2700 Wiener Neustadt 06-Sep-2004 SERVICE INFORMATION NO. SID4-020/1 SUPERSEDES SERVICE INFORMATION NO. SID4-020 I. TECHNICAL

Mehr

Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem vertraulichen Prüfbericht 0508441 festgehalten.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem vertraulichen Prüfbericht 0508441 festgehalten. [1] EG-Baumusterprüfbescheinigung (Übersetzung) [2] Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG [3] EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer:

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Einbauteil für IT Geräte Component for IT equipment Typ(en)

Mehr

Implementation of GMP in the manufacturing of Herbal APIs (Extracts) Dr. Frank Waimer GA Workshop GACP/GMP Münster, 03/09/2013

Implementation of GMP in the manufacturing of Herbal APIs (Extracts) Dr. Frank Waimer GA Workshop GACP/GMP Münster, 03/09/2013 Implementation of GMP in the manufacturing of Herbal APIs (Extracts) Dr. Frank Waimer GA Workshop GACP/GMP Münster, 03/09/2013 1 EU-GMP Guideline Part II (since 2005) Transfer of ICH Q7A (2000) Detailed

Mehr

Fließbett Fluidizing bed

Fließbett Fluidizing bed » Engineering your success «Zeppelin Systems GmbH Einsatzgebiete Pneumatisches Auflockerungssystem zur Austragung schwer fließfähiger aber gut fluidisierbarer Schüttgüter (mehlartig und pulverförmig),

Mehr

COMPONENTS. Technische Produktinformationen

COMPONENTS. Technische Produktinformationen COMPONENTS Technische Produktinformationen Gaszylinder für technische Innovationen In diesem Dokument finden Sie eine Zusammenfassung von technischen Produktinformationen zu unseren Einweggaszylindern.

Mehr

G u t fü r m ic h e in L e b e n la n g. M a rin a D ie in g 1 8.0 6.0 9 S e ite 1

G u t fü r m ic h e in L e b e n la n g. M a rin a D ie in g 1 8.0 6.0 9 S e ite 1 G u t fü r m ic h e in L e b e n la n g. S e ite 1 - G iro k o n to - S p a re n - K re d it - K fw -S tu d ie n k re d it - S ta a tlic h e F ö rd e ru n g - V e rs ic h e ru n g e n S e ite 2 G iro k

Mehr

Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV

Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV Sicherheitsdatenblatt (gemäss Schweizer ChemV) Druckdatum: 20.10.2015 Überarbeitet: 12.11.2007 (CH) Version 1.3 Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Anbauleuchte für Leuchtdioden (LED) Built-on luminaire

Mehr

orthopaedics The Swiss spirit of innovation metoxit.com

orthopaedics The Swiss spirit of innovation metoxit.com orthopaedics metoxit.com The Swiss spirit of innovation Firma Produktbereiche Qualität Die Metoxit AG wurde 1978 gegründet und ist ein mittelständisches Schweizer Unternehmen, spezialisiert in der Herstellung

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Canadian Solar Inc., 545 Speedvale venue West, GUELPH ON N1K 1E6, CND usweis-nr. / Blatt / Page 2 ktenzeichen / File ref. letzte Änderung / updated Datum / Date Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit

Mehr

WWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN

WWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsische Dolmetscherverordnung

Mehr

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich) 16.3.2016 L 70/27 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/376 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von 2 -O-Fucosyllactose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung

Mehr

KINDERKRANKHEITEN/ FRAUENLEIDEN/ M NNERGESUNDHEIT.

KINDERKRANKHEITEN/ FRAUENLEIDEN/ M NNERGESUNDHEIT. SCHWERPUNKT KINDERKRANKHEITEN/ FRAUENLEIDEN/ M NNERGESUNDHEIT. ÞSPEZIALISIERTE ANGEBOTE F R UNTERSCHIEDLICHE ZIELGRUPPEN. Dr. Christian Graf BARMER GEK Hauptverwaltung Abteilung Produktentwicklung/Versorgungsmanagement/Pr

Mehr

(EG) 1907/2006 (REACH)

(EG) 1907/2006 (REACH) Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Geruchs- X Bio-/ Abfalltonne Artikelnummer 20 20 00. Verwendung des Stoffes / der Geruchsneutralisierer Zubereitung

Mehr

Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG

Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG I. Einführung Artikel 1 Abs. 2, lit. a RL 2001/29/EG sieht ausdrücklich vor, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Ausweis-Nr. / Certificate No. 40010145 Blatt / page 2 Name und Sitz des Genehmigungs-Inhabers / Name andregistered seat of the Certificate holder

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Terrestrische Photovoltaik-Module mit Silizium-Solarzellen

Mehr

Neue Regelungen im Pflanzenschutz Pflichten, Fristen, Auswirkungen. DI Gerhard Six 20.11.2013 Langenlois

Neue Regelungen im Pflanzenschutz Pflichten, Fristen, Auswirkungen. DI Gerhard Six 20.11.2013 Langenlois Neue Regelungen im Pflanzenschutz Pflichten, Fristen, Auswirkungen DI Gerhard Six 20.11.2013 Langenlois EU Pflanzenschutzmittel - Paket Europäische Union EU-Verordnung EG 1107/2009 über das Inverkehrbringen

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / Page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Zündgerät für Hochdruck-Entladungslampen Ignitor for

Mehr

EU-SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) DiescoLack Aqua PU-Vorlack Materialnummer 124086DS

EU-SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) DiescoLack Aqua PU-Vorlack Materialnummer 124086DS Version 1 / Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Grundierung/Vorlack

Mehr

J U N G E U N I O N Kreisverband Ludwigsburg

J U N G E U N I O N Kreisverband Ludwigsburg J U N G E U N I O N Kreisverband Ludwigsburg Kreisfinanzordnung Stand: Juli 2013 Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT 1: DER MITGLIEDSBEITRAG...3 1 Allgemeines...3 2 Einzug des Mitgliedsbeitrags... 3 ABSCHNITT

Mehr

Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Materialien tierischen Ursprungs

Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Materialien tierischen Ursprungs Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Materialien tierischen Ursprungs Geltungsbereich: Die vorliegenden Speziellen Regeln legen Anforderungen an Zertifizierungsstellen für

Mehr

Einführung in die sozioökonomische. (SEA) unter REACH. Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement

Einführung in die sozioökonomische. (SEA) unter REACH. Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement Einführung in die sozioökonomische Analyse (SEA) unter REACH Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement Das «A» in REACH Dortmund, Inhaltsangabe Grundlagen der SEA Einordnung Funktion

Mehr

www.pwc.com Vermögensanlagen aus Sicht der Revisionsstelle Norbert Kühnis, Partner Wirtschaftsprüfung 3. Juni 2014

www.pwc.com Vermögensanlagen aus Sicht der Revisionsstelle Norbert Kühnis, Partner Wirtschaftsprüfung 3. Juni 2014 www.pwc.com Vermögensanlagen aus Sicht der Revisionsstelle Norbert Kühnis, Partner Wirtschaftsprüfung Agenda Einleitende Bemerkungen welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Rechnungslegung Interne Kontrolle

Mehr

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Dr. Carsten Bloch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Moosbekämpfungsmittel Rodentizide Grünbelagsentfernen Steinreiniger Fungizide Herbizide

Mehr

Einfache Module für die Bewertung bei intrinsischen Eigenschaften

Einfache Module für die Bewertung bei intrinsischen Eigenschaften Einfache Module für die Bewertung bei intrinsischen Eigenschaften 1 Information: available required/needed Substance intrinsic properties Manufacture, use, tonnage, exposure, risk management Hazard Assessment

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausw eises Nr. This supplement is only valid in conjunction w ith page 1 of the. LED-Lampen LED lamp Typ(en) / Type(s): 1) LT0316 2)

Mehr

Waldschutz in Sachsen-Anhalt

Waldschutz in Sachsen-Anhalt Waldschutz in Sachsen-Anhalt Bekämpfung Kieferngroßschädlinge und Nonne in Sachsen-Anhalt Dr. Michael Habermann, Abt. Waldschutz NW-FVA Göttingen Gliederung Einleitung Aktuelle Entwicklungen Ausbringung

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung usweis-nr. / Blatt / Page 2 ktenzeichen / File ref. Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr.. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Terrestrische Photovoltaik-Module

Mehr

Langzeituntersuchungen zum Vorkommen von Tierarzneimitteln in Boden und Sickerwasser in Niedersachsen

Langzeituntersuchungen zum Vorkommen von Tierarzneimitteln in Boden und Sickerwasser in Niedersachsen Langzeituntersuchungen zum Vorkommen von Tierarzneimitteln in Boden und Sickerwasser in Niedersachsen Dr. Heinrich Höper Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Referat L3.4 Boden- und Grundwassermonitoring

Mehr