2. BDG-Umwelttag Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie aus Sicht der Vollzugsbehörden
|
|
- Marcus Lehmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. BDG-Umwelttag Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie aus Sicht der Vollzugsbehörden
2 Inhalt I. Allgemeines zur IE-RL II. Umsetzung in Deutsches Recht III. Wesentliche Änderungen IV. Vollzug/Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Unternehmen V. Besondere Bedeutung der BVT VI. Fazit Folie: 2
3 I. Allgemeines zur IE-Richtlinie (2010/75/EU vom ) - Zusammenfassung sektoraler Richtlinien (Großfeuerungsrichtlinie, Verbrennung von Abfällen u.a.) - Integrierter Umweltschutz Bodenschutz - Vollzugsdefizite bei der besten verfügbaren Technik Bessere Durchsetzbarkeit von BVT Folie: 3
4 - Inhalte Sechs Kategorien von Anlagen, auch neue Anlagen (z. B. Industriekläranlagen) - Artikel 23 - Überwachungsanforderungen Detaillierte Vorgaben Umweltinspektionsplan und Umweltinspektionsprogramm Überwachungsturnus - ein bzw. drei Jahre, je nach Umweltrisiko der IE-Anlagen Überwachungsbericht spätestens nach vier Monaten der Öffentlichkeit zugänglich machen Folie: 4
5 - Artikel 21- Überprüfung der Genehmigungen Turnusgemäß, anhand neuer BVT-Blätter BVT bis vier Jahre nach Bekanntgabe muss Umsetzung in Anlage erfolgt sein - Artikel 22 - Anlagenstilllegung Ausgangszustand wieder herstellen (bisher: ordnungsgemäßer Zustand reichte) Folie: 5
6 II. Umsetzung in Deutsches Recht IED veröffentlicht am / Umsetzungsfrist bis Artikelgesetz Änderungen im BImSchG, WHG, KrWG, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, UVPG, Umweltschadensgesetz 2. Erste Artikelverordnung - Neufassung 4. BImSchV, - Änderungen der 5., 9. und 11. BImSchV, Deponieverordnung, EMAS-Privilegierungsverordnung - neue Verordnungen: 41. BImSchV Bekanntgabeverordnung und Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) 3. Zweite Artikelverordnung - Neufassung 13. und 17. BImSchV, - Änderungen der 2., 20., 21., 25., 27. und 31. BImSchV Folie: 6
7 Verfahrensstand Bundesratsbehandlung des Artikelgesetzes (1. Durchgang) Plenum Gegenäußerung der Bundesregierung Bundestagsbehandlung des Artikelgesetzes und der Zweiten Artikelverordnung Bundestag (2. und 3. Lesung) Bundesratsbehandlung der Ersten und Zweiten Artikelverordnung Fachausschüsse Plenum Bundesrat für ArtG, 1. und 2. ArtVO Folie: 7
8 Anträge Bayerns im Bundesratsverfahren Möglichkeit der Beauftragung von Dritten ( 52 BImSchG) Saisonbetriebe berücksichtigen Mengenschwelle für Biogasanlagen erhöhen Beibehaltung der Mengenschwelle für die generelle UPV-Pflicht Reduzierung der Anlagen der 4. BImSchV auf die IE-Anlagen Streichung von Anlagetypen beispielsweise Entgasungsanlagen Emissions-Grenzwerte für Abfallanlagen und Anlagen nach 13. BImSchV am Stand der Technik orientieren Zum Teil gegenläufige Anträge aus anderen Ländern Folie: 8
9 III. Wesentliche Änderungen - Novellierung der 4. BImSchV Neue Struktur: Kennzeichnungen der Anlagenarten mit V: vereinfachtes Verfahren nach 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) G: Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) E: Anlage ist in Anhang I der IE-RL gelistet Neue Anlagenarten: Biogasanlagen (Nr / 1.16; V bzw. bei Gülleeinsatz 8.6.3; V oder G + E ) Anlagen zur Herstellung von Stoffen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung (Nr. 4.1; G + E) Anlagen zur CO 2 -Abscheidung (Nr. 10.4; G bzw. E, wenn Bezugsanlage E) Anlagen zur Herstellung von Klebemitteln, ausgenommen Wasser als LM (Nr. 10.6; V) Eigenst. Industriekläranlagen gemäß neuer IZÜV Neue Einstufung: Windkraftparks mit mehr als 20 WKA (Nr ; G) Neuer Anhang 2 mit Stoffliste für Lagerung Folie: 9
10 - Novellierung der 13. BImSchV 1Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Verbrennungsmotorenanlagen (Emissionsgrenzwerte für Gasmotoren) 3 Aggregationsregel (Art. 29) Zusätzlicher Anlagenbegriff ergänzend zur 4. BImSchV (Ableitung über gemeinsamen Kamin) Nationale Grenzwertverschärfungen z.b. Staub von 20 mg/m³ auf 10 mg/m³ (z.b. feste u. flüssige Brennstoffe; IE-RL erst ab 300 MW) Notbetrieb bei Gasturbinen und Gasmotoren nationale Verschärfung 300 Stunden statt 500 Stunden Folie: 10
11 - Novellierung der 17. BImSchV Nationaler Grenzwertverschärfungen z.b. Gesamtstaub: TMW von 10 mg/m³ auf 5 mg/m³ HMW von 30 mg/m³auf 20 mg/m³ NO x : TMW auf 150 mg/m³ von 200 mg/m³ Nationale Verschärfung diverser Grenzwerte z.b. Quecksilber: neuer Jahresmittelwert von 0.01 mg/m³ an mehreren Stellen Verschärfungen der Grenzwerte von NO x, SO x und CO Folie: 11
12 IV. Vollzug/Erfüllungsaufwand - Änderungen im BImSchG z.b. 52a und 31 Risikobasierte Anlagenüberwachung Regelüberwachung (Vor-Ort-Besichtig.): - Kriterien zur Festlegung der Risikoklassen: mögliche und tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt unter Berücksichtigung der Emissionswerte und -typen, Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung und von der Anlage ausgehende Unfallrisiken, bisherige Einhaltung der Genehmigungsanforderungen (Malussystem) und ob das Unternehmen an einem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebs -prüfung teilnimmt (Bonussystem) - Überwachungsturnus: Anlagen der höchsten Risikoklasse mindestens jährlich zu überwachen Anlagen der niedrigsten Risikoklasse mindestens alle 3 Jahr zu überwachen bei erheblichen Mängel: erneute Überwachung nach 6 Monate Folie: 12
13 Anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Besichtigung) Kriterien: bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen bei Ereignissen mit erheblichen Umweltauswirkungen bei Verstößen gegen das BImSchG bzw. BImSchV Prüfung der zusätzlichen jährlichen Betreibermitteilungen Zusammenfassung der Emissionsüberwachung sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß 6 Absatz 1 Nummer 1 zu überprüfen Prüfung der unverzüglichen Betreibermitteilungen wenn Anforderungen gemäß 6 Absatz 1 Nummer 1 nicht eingehalten sind bei allen Ereignissen mit schädlichen Umwelteinwirkungen Folie: 13
14 Überwachungsbericht: - nach jeder Vor-Ort-Besichtigung ist ein Bericht zu erstellen - Inhalt: relevante Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderung Schlussfolgerungen, ob weiter Maßnahmen notwendig sind - spätestens 2 Monate nach der Vor-Ort-Besichtigung dem Betreiber zu übermitteln - spätestens 4 Monate nach der Vor-Ort-Besichtigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen nach BayUIG im Internet zu veröffentlichen! Folie: 14
15 Überwachungsplan: - räumlicher Geltungsbereich - allgemeine Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Geltungsbereich - Verzeichnis der in den Geltungsbereich fallenden IE-Anlagen - Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung - Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass - soweit erforderlich Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden Pläne sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren Überwachungsprogramm (auf Grundlage der Überwachungspläne): - Zeiträume der in denen die Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen - systematische Beurteilung der Anlagen - Zeitlicher Abstand in denen die Anlagen vor Ort besichtigt werden müssen nach BayUIG beide im Internet zu veröffentlichen! Folie: 15
16 Bayerische Umsetzung: - Systematische Beurteilung der Risikobewertung anhand von Bewertungsschema - Risikobewertung mit Gewichtung nach Komplexität Stoffen usw. - Überwachungsplan - Steuerung über Regierungen - Überwachungsprogramm - Aufgabe für jede einzelne Vollzugsbehörde - Dynamische Genehmigung künftig (Anpassung an BVT) - Effizienz in Personalbewirtschaftung erhöhen - Zum Teil Aufgaben an Externe verlagern - Strukturen ändern - Systematische Berichtserhebung auch bei Betreibern schafft präzisere Einhaltung der Vorgaben der EU Folie: 16
17 V. Besondere Bedeutung der BVT Genehmigungen der IE-Anlagensind an neue Anforderungen nach BVT anzupassen (d. h. auch Altanlagen) Vollzugsbehörden müssen auch handeln, wenn der Normgeber noch nicht umgesetzt hat Direktwirkung der BVT BVT für Eisen- und Stahlerzeugung seit veröffentlicht, läuft Frist am ab Folie: 17
18 - BVT-Schlussfolgerungen Konsequente Verankerung im BImSchG zur Anwendung bei IE-Anlagen: - Umsetzung: spätestens 4 Jahre nach Veröffentlichung der Emissionsgrenzwerte (Emissionsbandbreite) - BImSchG 52: Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bescheide (Genehmigungsbehörde) und sicherstellen, dass betreffende Anlage die Genehmigungsanforderung einhält (Betreiber) - Gesetzl. Regelung: Überprüfung der Rechtsverordnungen und VwV innerhalb 1 Jahres ansonsten gilt BVT wieder unmittelbar (= 4a nach Veröffentlichung) - Ausnahmen der IE-RL nur zum Teil im deutschen Recht Nicht-IE-Anlagen: wie bisher, d.h. Berücksichtigung i.r. von Genehmigungsverfahren Folie: 18
19 - BVT-Schlussfolgerungen und TA Luft Derzeit: TA Luft gültig bis zur Aufhebung durch die Bundesregierung Zukünftig: BVT unmittelbar gültig und anzuwenden Verfahren: - TA Luft-Ausschuss (TA LA) prüft BVT im Auftrag der Bundesregierung a) Emissionsbandbreiten TA Luft-Grenzwerte : Keinen Änderungen notwendig b) Emissionsbandbreiten < TA Luft-Grenzwerte : Änderungen notwendig - TA LA teilt Bundesregierung nicht mehr gültige Stellen mit - Bundesregierung hebt nicht mehr gültige Bereiche für IE-Anlagen auf - LAI-Bund-/Länderausschuss AISV entwirft Vollzugshilfe - Nach UMK-Beschluss die Vollzugshilfen durch Länder weiter konkretisiert Folie: 19
20 - Konkretes Vorgehen Wenn Festlegungen im Bescheid existierender Betriebe innerhalb der Emissionsbandbreiten liegen, nichts weiter veranlasst Bei Neugenehmigung ab : Orientierung am oberen Ende der Bandbreite in Ordnung Folie: 20
21 VI. Fazit Einhaltung der EU-Vorgaben schwerwiegende Aufgaben viele verpflichtende Aufgaben: Anpassung von Genehmigungen Überwachungen: Berichte Turnus Veröffentlichungen zukünftige EU-Berichtspflichten Vollzugsaufgaben große Herausforderung Rechtsanpassung noch nicht abgeschlossen viele zusätzliche Aufgaben neue Prioritätensetzung (Aufgabenbeschreibung) Umdenken auf allen Ebenen erforderlich Betreiberpflichten steigen ebenfalls mehr Berichte striktere Überwachungszyklen dynamische Anpassung Folie: 21
22 Im Ergebnis Herausforderung für Wirtschaft und Verwaltung Umstrukturierungen erforderlich penible Berichts-Vorgaben neue Anforderungen erfordern zeitnahes Umsetzen (enge Fristen) Deutliche Transparenz Daueraufgabe Folie: 22
Stand 26.03.2015. Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen:
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von anorganischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (LVIC AAF) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im
MehrUmsetzung der. Immissionsschutzrecht
Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Immissionsschutzrecht Der riesige Umfang der Vorschriften zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie 1. Richtlinie 2010/75
MehrArbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie
UMK Ad-hoc-Arbeitskreis Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie Bericht des Ad-hoc-Arbeitskreises Stand: 07.10.2013 Mitglieder des
MehrU M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T
U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der VorOrt Umweltinspektion (UI): 12.03.2015 Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n): Bezirkshauptmannschaft Gmunden Mitbeteiligte
MehrUmsetzung der IED Erfahrungen aus juristischer Sicht
Umsetzung der IED Erfahrungen aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke, Potsdam Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Industrie-Emissionsrichtlinie Industrieemissionsrichtlinie
MehrVeröffentlichung von Emissionsdaten der MBA Kahlenberg
Veröffentlichung von Emissionsdaten der MBA Kahlenberg Betriebszeitraum 1.1.214-31.12.214 1 Zweck der MBA Kahlenberg In der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Kahlenberg (MBA Kahlenberg) verarbeitet
MehrIntegrated Pollution Prevention and Control IPPC
Integrated Pollution Prevention and Control IPPC Activity 12 Workshop on the German and Belgian monitoring and inspection guidelines Date Location 18 and 19 July 2006; 9.00 a.m. - 17.00 p.m. Ministry of
MehrReferat M/3 - Keine endgültige Gewähr für die Richtigkeit des Textes!
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (ZuständigkeitsVO - BImSchG) Vom 18. Februar 1992 *) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juni 1998 (Amtsbl. S. 522). Auf
MehrAbgasmessungen an Biogas- BHKW nach EEG
Abgasmessungen an Biogas- BHKW nach EEG TLUG Informationsveranstaltung Emissionsmesstechnik Jena 9.5.2012, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 1 Messanforderungen bei Messungen nach EEG Besonderheiten
MehrAuslegungshinweise zur 13. BImSchV. Stand: 16. September 2005
LAI Ausschuss Anlagenbezogener Immissionsschutz/ Störfallvorsorge LAI Ausschuss Luftqualität/ Wirkungsfragen/ Verkehr LAI Ausschuss Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug Auslegungshinweise zur 13. BImSchV
Mehrabh Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbh
Landkreis Havelland- Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Schwanebeck Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Emissionsmessungen an der Abluftreinigungsanlage der MBA Berichtszeitraum/
MehrUmweltmanagement Eine Möglichkeit zur Risikominimierung. Veit Moosmayer, UGA-Geschäftsstelle
Umweltmanagement Eine Möglichkeit zur Risikominimierung Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung EMAS - Eco Management and Audit Scheme
MehrBehördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren
Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung
MehrKriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover
Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:
MehrKurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen
Behörde für betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz und technischen Verbraucherschutz Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen 13.02.2012 Dipl.-Ing. Michael Alex 1 Genehmigung Jede Biogasanlage
Mehrzu Punkt... der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015
Bundesrat Drucksache 340/1/15 14.09.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - Wi zu Punkt der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 Verordnung zur msetzung der novellierten abfallrechtlichen
MehrAnlage 1 zu 24. Emissionsgrenzwerte
626 der Beilagen XXII. GP - Regierungsvorlage - Anlage 1 (Normativer Teil) 1 von 5 Anlage 1 zu 24 Emissionsgrenzwerte Die in dieser Anlage angeführten Brennstoffe sind in der Luftreinhalteverordnung für
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung
Überwachungsplan mit Überwachungsprogramm zu Anlagen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) der EU und weiterer umweltrelevanter Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Steinfurt Inhaltsverzeichnis
MehrFachtagung. Betriebsmittel in der Rauchgasreinigung. Auswahl eines Verfahrens und der notwendigen Betriebsmittel für Waste to Energy Projekte
Fachtagung Betriebsmittel in der Rauchgasreinigung 01. 02. Dezember 2008, Köln Leiter des Forums: Dipl.-Ing. Martin Sindram Auswahl eines Verfahrens und der notwendigen Betriebsmittel für Waste to Energy
MehrEnergie aus Abfall: Technik und Wirtschaftlichkeit. Hannover, 26. April 2012 Georg Gibis
Energie aus Abfall: Technik und Wirtschaftlichkeit Hannover, 26. April 2012 Georg Gibis 1 Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) Gesellschaft des öffentlichen Rechts eine kommunale Kooperation
MehrLeitlinien und Empfehlungen
Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen zum Geltungsbereich der CRA-Verordnung 17. Juni 2013 ESMA/2013/720. Datum: 17. Juni 2013 ESMA/2013/720 Inhalt I. Geltungsbereich 4 II. Zweck 4 III.
MehrROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET
MERKBLATT Innovation und Umwelt ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET Bereits heute müssen bis auf wenige Ausnahmen - neue elektrische und elektronische Geräte,
MehrRECHTLICHE BEDEUTUNG VON GRENZWERTEN
05. + 06.07.2011 Bad Neuenahr 2. St. Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe RECHTLICHE BEDEUTUNG VON GRENZWERTEN Hartmut Scheidmann, Rechtsanwalt Überblick Allgemeines zum Begriff Grenzwert Allgemeines
MehrREACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
MehrZulassungsverfahren bei Windkraftanlagen
Zulassungsverfahren bei Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. BImSchG-Pflicht: Ja oder nein? 2. Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung? 3. Das BImSchG-Verfahren Verfahren
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
Mehr66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:
66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom
MehrBekanntgabe von Stellen nach 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Eurofins GfA Lab Service GmbH
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche
MehrZuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 I 1740. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil. Errichtung und Betrieb von Anlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) BImSchG Ausfertigungsdatum: 15.03.1974
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
Mehr42 Ii VwGO: Möglichkeit der Verletzung in subjektivöffentlichen. N ist kein Adressat der Genehmigung, sondern Nachbar.
Fall 7 Der im Außenbereich wohnende N wendet sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an A, mit der diesem drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m genehmigt wurden. N macht geltend,
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB
Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Abt. IV/F Dez. 43.1 Sabine Vogel-Wiedler 1 Genehmigungserfordernis Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr
MehrImmissionsschutzrecht III
Klausurprobleme: Nachträgliche Anordnung gem. 17 BImSchG Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz Widerruf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. 21 BImSchG Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner
MehrBeispiele für Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung
Anreize Beispiele für Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung Finanzielle Anreize - Vergünstigungen: * Subventionen/Steuererleichterungen * Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Technologien
MehrEEG Novelle 2014. Harald Wedemeyer. Rechtsanwalt
Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung des NawaRo - Bonus: Begründung zum EEG 2004 4. Bessere Bedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse und ( ) Für die Erzeugung
MehrNewsletter. Jahrgang 13 12 Ausgabe. Ausgabe 1. Liebe Leserinnen und Leser, Vorwort
Jahrgang 13 1 Liebe Leserinnen und Leser, die Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist nun vollzogen und die deutschen Regelungen sind in Kraft getreten. Damit vereint die im Januar
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrInfoblatt. Verzeichnis LRV-konformer Holzheizungen
Neugasse 6 CH8005 Zürich Tel.: +41 (0)44 250 88 11 Fax.: +41 (0)44 250 88 22 Email: blaettler@holzenergie.ch Tel.: +41 (0)21 310 30 36 direkt Verzeichnis LRVkonformer Holzheizungen Infoblatt Einleitung...
Mehrund Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24
Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 6für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Fa. Air Liquide, Ludwigsfelder Str. 168
MehrAnwenderseminar Sicherheit von Biogasanlagen 31.03.2015 Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Anwenderseminar Sicherheit von Biogasanlagen 31.03.2015 Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Sicherung gegen die Eingriffe Unbefugter 12.03.2015 1 Zur Person: Axel Teuber, 53 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 2
MehrVon EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III
Von EMAS II zu EMAS III Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung
MehrÜbungsaufgaben zum Lerntransfer. Ökologiemanagement
Übungsaufgaben zum Lerntransfer Ökologiemanagement 1. Erläutern Sie Aufgaben und Ziele einer nachhaltigen umweltorientierten Ökologiepolitik. Aufgabe: Durch wirtschaftliches Handeln entstehenden Schaden
MehrEnergieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler 09.07.2015, Goslar
Energieauditpflicht für Nicht-KMU Michael Stieler 09.07.2015, Goslar Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet: Umsetzung der Audits bis 05.12.2015 erforderlich Alternativ
MehrReformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven
Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrCheckliste Bestellung von Beauftragten (Auswahl)
(Auswahl) Abfallbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) Betriebsarzt Beauftragter für Biologische Sicherheit Datenschutzbeauftragter 54 Krw/AbfG: Es sind Abfallbeauftragte zu bestellen für
MehrMerkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB
Merkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen Spezial-AIF, die von einer EU-AIF- Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an semiprofessionelle und professionelle
MehrBundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) 06.11.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014
MehrWindkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge
Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?
MehrISO 27000 mit oder ohne BSI-Grundschutz? Oliver Müller
ISO 27000 mit oder ohne BSI-Grundschutz? Oliver Müller Agenda ISO 27001+BSI IT Grundschutz ISO 27001 nativ Eignung Fazit http://www.bsi.bund.de Grundsätzlicher Analyseansatz Prozess benötigt Anwendungen
MehrInformation zum Inverkehrbringen von Kohle- und Holzfeuerungen nach Artikel 20 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Referenz/Aktenzeichen:. M142-2688 3003 Bern, Januar 2009
MehrLärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung
1 Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung 17.10.2005, Berlin Fachtagung Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Ass. jur. Manuela Rottmann 2 Überblick I. Bisherige Rechtslage II. Umgebungslärmrichtlinie
Mehr2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,
MehrAnforderungen an Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001. Aufbau der Norm und Beratungspreise
Anforderungen an Umweltmanagement gemäß Aufbau der Norm und Beratungspreise I. Begriffe (Kapitel 3)... 2 II. Allgemeine Anforderungen (Kapitel 4.1)... 2 0 II. Umweltpolitik (Kapitel 4.2)... 2 1 III. Planung
MehrBiomasse-Heizungen Entwicklung und Umweltaspekte
Biomasse-Heizungen Entwicklung und Umweltaspekte Dr. Hermann Hansen Rohstoffe e. V. (FNR) EUBIONET 2 Eberswalde 07.06.2007 Biomasse-Heizungen/Heizwerke Entwicklung und Umweltaspekte Inhalt Ziele der Bundesregierung
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen - Kenntnis über schwere Unfälle von in Österreich registrierten
MehrBERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)
BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrElektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers
Elektronische Signaturen in der Schweiz Inhalt A. Einführung B. Formen der elektronischen Signatur C. Rechtswirkung elektronischer Signaturen D. Anerkennung ausländischer Zertifikate E. Zusammenfassung
MehrWachstum, Innovation, Sicherheit
Wachstum, Innovation, Sicherheit Wir ermöglichen Wachstum und Sicherheit nachhaltig und weltweit DIN ist Dienstleister für Normung und Standard isierung. Unter dem Dach des privatwirtschaftlich organisierten,
MehrModernisierung des Heizkraftwerks Stuttgart-Gaisburg»
Modernisierung des Heizkraftwerks Stuttgart-Gaisburg» EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Hans Bubeck, Diana van den Bergh 19. Mai 2015 Agenda 1. Das Heizkraftwerk (HKW) Stuttgart-Gaisburg heute 2. Funktionsweise
Mehrsteinhaus Projekt-Report Beispiele für den Einsatz von TeBIS bei der Abfallverwertung Augsburg GmbH
Beispiele für den Einsatz von TeBIS bei der Abfallverwertung Augsburg GmbH Die Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA) betreibt ein modernes Abfallentsorgungszentrum mit einem Abfallheizkraftwerk (225.000
MehrAAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de AAV-Fachtagung am 17.06.2015 Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht
MehrAnwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas. - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter
Anwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter Agenda 01 l Anlagenbegriff BHG-Entscheidung, Vorinstanz, Einschätzung 02 l Der Inbetriebnahmebegriff
MehrTRANSPARENZBERICHT. ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH
TRANSPARENZBERICHT ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH 2015 2 1 EINLEITUNG... 4 2 RECHTSSTRUKTUR UND BESITZVERHÄLTNISSE... 4 3 INTERNE KONTROLLMECHANISMEN... 4 4 ZUWEISUNG VON PERSONAL... 7 5 ARCHIVIERUNGSPOLITIK...
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld
AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz: BImSchG
Beck-Texte im dtv 5575 Bundes-Immissionsschutzgesetz: BImSchG Textausgabe von Prof. Dr. Hans D. Jarass 14. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406
MehrCopyright: EKvW 2008. Management für eine Kirche mit Zukunft
Management für eine Kirche mit Zukunft Das Umweltmanagementsystem / Umwelthandbuch / Dokumentation des Umweltmanagementsystems Gemeinsam gelingt es besser! Das Umweltmanagementsystem Festlegung des Umweltmanagementsystems
MehrInhalt. Luftreinhaltung in Ballungsräumen Beispiel Stuttgart. Symposium Umwelt und Gesundheit mobil 23. Juli 2015
Luftreinhaltung in Ballungsräumen Beispiel Stuttgart Foto: Stadt Stuttgart (61), Ute Schmidt-Contag Folie 1 Inhalt Luftqualität in Stuttgart Maßnahmen des Luftreinhalteplans Aktionsplan Nachhaltig mobil
MehrVergleich 130a SGV V alt vs neu
In der folgenden Gegenüberstellung finden Sie in der linken Spalte den alten Text des 130a SGB V und in der rechten Spalte den neuen Text des 130a SGB V, der ab dem 1.8.2010 in Kraft tritt. Die Änderungen
MehrDie wesentlichen Änderungen des Prospektrechts
Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts zum 01.07.2012 BaFin-Workshop 04. und 05.06.2012 Dr. Kerstin Henningsen und Dr. Marcus Assion Überblick Änderung von Schwellenwerten Neuregelungen zum qualifizierten
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6675 18. Wahlperiode 11.11.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrVollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen Herbsttagung
MehrQualitätsaudits und Management-Review
Ausgabe 2 Seite 1 von 4 Qualitätsaudits und Management-Review 1 Qualitätsaudits Der Qualitätsmanagement-Beauftragte führt interne Qualitätsaudits durch, bei denen jeder Bereich inklusive der POCT-Beauftragten
MehrVerordnung über die Datenschutzzertifizierungen
Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) 235.13 vom 28. September 2007 (Stand am 1. April 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni
Mehr14949/14 hm/ab 1 DG G 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 14949/14 FISC 181 ECOFIN 1001 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 14576/14
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrManagementhandbuch des Handbuchkapitel 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05
Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05 5. QM/UM-Systembewertung 5.1 Umgang mit Fehlern In diesem Abschnitt sind Verfahren beschrieben, die beim Auftreten von Fehlern anzuwenden sind. Hierdurch wird
Mehr2.7 Kommunikation / Umwelterklärung
Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung 2.7.1 Ziel / Zweck Offene Kommunikation über die Aktivitäten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ist die Grundlage
MehrRegierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen
Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrEEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung
EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung 02. Juli 2014, IHK Hagen ewb Hillebrand energiewirtschaftliche Beratung Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Hillebrand MBA Kardinal-von-Galen-Str. 13
MehrDer Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen
Thomas Bunge, Berlin Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen Tagung Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen am 9.
MehrUnterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/157 04.03.77 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich
MehrCross Compliance GAP nach 2014
GAP nach 2014 Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Wichtigste Inhalte der Horizontalen Verordnung Weitere Änderungen Anhang II der VO (EU) Nr. 1306/2013 - Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher
MehrZiel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrHINTERGRUND September 2013
HINTERGRUND September 2013 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Heizgeräte Verordnung (EG) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG
MehrREACH Verordnung VCI - Helpdesk
REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung
MehrAmtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
MehrAltes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014
Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger
MehrVertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17
Diese Anlage 17 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware und ihre Zulassung gemäß 15 des Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 17 aktualisierte
MehrGesamt-Inhaltsverzeichnis
Gesamt-Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Gesamt-Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Ordner 1 Teil 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsschutzmanagement 1.1 Gesetz über die Durchführung
MehrVerordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
Bundesrat Drucksache 168/10 26.03.10 Verordnung der Bundesregierung U - In Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 A. Problem und Ziel Die
MehrNationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016
Die Auszeichnung Nationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016 Der Bundesumweltministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.v. suchen das EMAS-Umweltmanagement 2016. Ausgezeichnet
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften
Mehr2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review
Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 6 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review 2.6.1 Ziel / Zweck Mit regelmäßig stattfindenden Umweltaudits werden die von der Universität Bremen verursachten
MehrInhaltsübersicht. 13. BImSchV. Ausfertigungsdatum: 02.05.2013. Vollzitat:
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) 13. BImSchV Ausfertigungsdatum: 02.05.2013
Mehr