Musterkooperationsvertrag 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Musterkooperationsvertrag 1"

Transkript

1 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 14. März 2017 Musterkooperationsvertrag 1 Spezialisierte geriatrische Diagnostik entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V Inhalt Vertragspartner Gegenstand des Kooperationsvertrages Ärztliche Anforderungen und Aufgaben Anforderungen und Aufgaben an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden Apparative Ausstattung und Räumlichkeit der Leistungserbringung Zusammenarbeit Schweigepflicht Datenschutz Antikorruptionsvereinbarungen Salvatorische Klausel Schlussbestimmungen Dieser Musterkooperationsvertrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet die Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Seite 1 von 6

2 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 14. März 2017 Der Vertrag wird zwischen folgenden Parteien geschlossen: Berufsgruppe Name der Vertragsarztpraxis Name der Einrichtung Adresse Datum, Unterschrift des Vertragsbevollmächtigten O Vertragsarzt O Vertragsärztin O MVZ O BAG O Weitere O Physiotherapie O Ergotherapie O Logopädie O Physiotherapie O Ergotherapie O Logopädie O Physiotherapie O Ergotherapie O Logopädie Vertragspartner Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im folgenden Vertragstext Berufs- und Funktionsbezeichnungen stets in der maskulinen Form verwendet. Die Bezeichnungen umfassen jedoch jeweils Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen. Seite 2 von 6

3 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 14. März Gegenstand des Kooperationsvertrages (1) Die Vertragspartner schließen diesen Kooperationsvertrag entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V (QSV), um eine bedarfsgerechte Einbindung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bei der Durchführung der geriatrischen Assessmentverfahren nach 4 QSV zu gewährleisten. (2) Durch verbesserte kooperative und koordinierte geriatrische Diagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung beabsichtigen die Vertragspartner eine fallspezifische Einbindung von Heilberufen gemeinsame interdisziplinäre Fallbesprechungen gemeinsame Veranstaltung von Qualitätszirkeln und Weiterbildung von Mitarbeitern eine indikationsgerechte Versorgung geriatrischer Patienten zu fördern (3) Die Vertragspartner arbeiten eng, kooperativ und vertrauensvoll zusammen. Dies umfasst den Aufbau strukturierter Prozesse für einen funktionierenden Informationsaustausch. (4) Das Recht auf freie Arztwahl und freie Wahl der Heil- und Hilfsmittelerbringer der Patienten bleibt durch diesen Vertrag unberührt. 2 Ärztliche Anforderungen und Aufgaben (1) Die ärztliche Praxis verfügt über die fachliche Befähigung, um die Genehmigungen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik erlangen zu können und übernimmt die Steuerung des multiprofessionellen Assessmentverfahrens. Hierzu gehört die Veranlassung und Durchführung und/oder Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen unter Einbeziehung aller beteiligten Berufsgruppen; dies wird durch die nachfolgenden Absprachen zur Zusammenarbeit, zum Informationsaustausch und zur Dokumentation gewährleistet. (2) Zur Förderung eines kooperativen und koordinierten geriatrischen Assessments benennt die ärztliche Praxis mindestens einen Ansprechpartner für die anderen Vertragspartner und teilt anlassbezogen mit, wer diesen im Fall einer Verhinderung (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit) vertritt. (3) Die ärztliche Praxis steht dem Versicherten und den Angehörigen beziehungsweise Bezugspersonen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Gleiches gilt für die überweisende hausärztliche Praxis. (4) Die ärztliche Praxis koordiniert bedarfsgerecht die medizinisch erforderliche Einbindung im Rahmen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik. Gleiches gilt für patientenorientierte Fallbesprechungen. Seite 3 von 6

4 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 09. März Anforderungen und Aufgaben an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden (1) Die an diesem Vertrag partizipierenden Heilberufe verfügen über die Qualifikationen gemäß 5 Abs. 2 QSV, die sie jederzeit unter Vorlage entsprechender Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen können müssen. Derzeit handelt es sich um die folgenden Anforderungen: Ausbildung gemäß Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden (Zulassungsempfehlungen) in der Fassung vom mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mindestens eine nachgewiesene Fortbildung im Bereich Geriatrie Erfahrung in der Anwendung von Assessmentverfahren (2) Zur Förderung eines kooperativen und koordinierten geriatrischen Assessments benennt der heilberufliche Leistungserbringer mindestens einen Ansprechpartner für die anderen Vertragspartner und teilt anlassbezogen mit, wer im Fall einer Verhinderung (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit) vertritt. (3) Die Vertragspartner führen auf Anforderung des behandelnden Arztes Leistungen im Rahmen des spezialisierten geriatrischen Assessments durch und nehmen regelhaft an interdisziplinären Fallbesprechungen teil. (4) Der heilberufliche Leistungserbringer unterstützt bedarfsorientiert die ärztliche Praxis bei der Koordination und Durchführung von diagnostischen, medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. 4 Apparative Ausstattung und Räumlichkeit der Leistungserbringung (1) Um eine zügige Abwicklung des spezialisierten geriatrischen Assessments zu gewährleisten, ermöglichen die räumliche und apparative Ausstattung die Diagnostik von geriatrischen Patienten. Der Zugang und die Räumlichkeiten für die Patientenbetreuung und -untersuchung sowie die sanitären Einrichtungen sind behindertengerecht. Barrierefreiheit ist anzustreben. Adresse der Räumlichkeit: Seite 4 von 6

5 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 09. März 2017 (2) Wenn die Diagnostik nicht ausschließlich in der unter Absatz 1 benannten Räumlichkeit erbracht werden kann, sind folgende Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden: Adresse der Räumlichkeit: Adresse der Räumlichkeit: 5 Zusammenarbeit (1) Zur Konkretisierung der engen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit haben die ärztliche Praxis und die Heilberufseinrichtung nach diesem Vertrag folgende Maßnahmen ergriffen: (2) Bezüglich der Dokumentation der ärztlichen Leistungen, Befunderhebungen und Anweisungen haben die Vertragspartner nach diesem Vertrag und die Pflegeeinrichtung Folgendes als gemeinsame Dokumentationsform und -aufbewahrung vereinbart: 6 Schweigepflicht Die Vertragspartner gewährleisten, dass zur Durchführung der hier getroffenen Vereinbarungen, insbesondere zur Dokumentation und zum Informationsaustausch, entsprechende schriftliche Erklärungen des Patienten oder seines Bevollmächtigten oder Betreuers zur Entbindung von der gesetzlichen ärztlichen Schweigepflicht vorliegen. Seite 5 von 6

6 Musterkooperationsvertrag: Spezialisierte geriatrische Diagnostik, Stand: 09. März Datenschutz (1) Die Vertragspartner sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. (2) Mit der Weitergabe der Daten dieses Vertrages an Dritte zum Zwecke des Kooperationsnachweises (bspw. Kassenärztliche Vereinigung) sind die Vertragspartner einverstanden. 8 Antikorruptionsvereinbarungen (1) Die Annahme außerhalb des spezialisierten geriatrischen Assessments liegender Vorteile für die Vertragspartner oder Dritte als Gegenleistung für die Teilnahme an dem Vertrag sind unzulässig. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial. (2) Der vorliegende Kooperationsvertrag unterliegt keinen vergaberechtlichen Anforderungen, da er außerhalb der Aufgabenerfüllung öffentlich-rechtlicher Institutionen liegt. 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden beziehungsweise Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich dieser Vertrag als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, ihn unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen. 10 Schlussbestimmungen Diese Kooperationsvereinbarung entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB wird mit Wirkung zum geschlossen. Sie kann von den Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von Monaten / Wochen bis zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Dieser Umstand ist der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung unverzüglich mitzuteilen. Seite 6 von 6

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

Mehr

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Vertragsnummer: 50018 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str.

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz - nachfolgend Knappschaft

Mehr

Knappschaft Königsallee 175, 44799 Bochum. - nachgehend Knappschaft genannt - und der

Knappschaft Königsallee 175, 44799 Bochum. - nachgehend Knappschaft genannt - und der Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft Königsallee 175, 44799 Bochum - nachgehend

Mehr

Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen

Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen Anlage zum Gesamtvertrag Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (nachfolgend

Mehr

Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI

Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn Träger-Mustermann Muster-Straße 00 00000 Musterstadt - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen AOK PLUS

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie Dr. Christian Link-Eichhorn Rechtsanwalt und Arzt Prof. Schlegel Hohmann & Partner Kanzlei für Medizinrecht

Mehr

Vertrag. über ein zusätzliches/erweitertes Angebot zur Hautkrebsvorsorge. zwischen. (nachstehend KV Sachsen genannt) und

Vertrag. über ein zusätzliches/erweitertes Angebot zur Hautkrebsvorsorge. zwischen. (nachstehend KV Sachsen genannt) und Vertrag über ein zusätzliches/erweitertes Angebot zur Hautkrebsvorsorge zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachstehend KV Sachsen genannt) und der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 95 SGB V MVZ-Vertragsarzt

Kooperationsvertrag gemäß 95 SGB V MVZ-Vertragsarzt Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und

zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und der

Mehr

Vertrag nach 73c SGB V

Vertrag nach 73c SGB V Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305

Mehr

Erklärung zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal

Erklärung zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal , und Adresse des Versicherten Erklärung zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal Exemplar für Gesundes Kinzigtal Tel.-Nr. privat (für etwaige Rückfragen oder Terminerinnerungen,

Mehr

Versorgungsvertrag. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen

Mehr

Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen zwischen dem Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg / Lippe (krz) -nachfolgend Auftraggeber genannt- und dem Augenoptiker- und Optometristenverband

Mehr

Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung!

Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung! Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung! Doris Steinkamp Präsidentin VDD e.v. Diätassistentin, Ernährungsberaterin DGE Fachberaterin für Essstörungen

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, andererseits Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Hinweise zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

Hinweise zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Hinweise zum Abschluss von en im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Allgemeines: Die nachfolgenden Ausführungen sollen ohne Anspruch auf Vollständigkeit Anhaltspunkte für en im

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung

Ergänzungsvereinbarung. zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der Knappschaft wird folgende Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag KBV/Knappschaft vom 01.01.2008 zur Förderung der qualitätsgesicherten

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemäß 132 a Abs. 2 SGB V Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischen Aufwand

Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemäß 132 a Abs. 2 SGB V Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischen Aufwand Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemäß 132 a Abs. 2 SGB V Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischen Aufwand zwischen Name Trägers des Pflegedienstes Straße, Hausnummer PLZ, Ort IK und Krankenversicherung/

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Mustervertrag Praktikant

Mustervertrag Praktikant Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Vertrag. nach 73 c SGB V. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. - im Folgenden KVH genannt - und der. Gmünder ErsatzKasse

Vertrag. nach 73 c SGB V. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. - im Folgenden KVH genannt - und der. Gmünder ErsatzKasse Vertrag nach 73 c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg - im Folgenden KVH genannt - und der Gmünder ErsatzKasse Gottlieb Daimler Straße 19 73529 Schwäbisch Gmünd - im Folgenden Ersatzkasse

Mehr

zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln gemeinsam und einheitlich sowie

zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln gemeinsam und einheitlich sowie Vereinbarung nach 64b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut zwischen

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der AOK-Bundesverband, K.d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö.

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

nachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

nachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte Stand: 1. Januar 2015 Zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K.d.ö.R, Berlin und der Kassenärztlichen

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Rahmen der Bewertung

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist Teilzeit-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Art,

Mehr

Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf -

Mehr

Muster eines Beratervertrages

Muster eines Beratervertrages Muster eines Beratervertrages Stand: Januar 2014 Beratungsvertrag*) Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber

Mehr

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung Vergütung Anlage 9 Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung (1) Die Vergütungsregelung dieses Vertrages gilt für die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer nach 6 Abs. 2 und 3 sowie nach 7.

Mehr

Dienstvertrag Verein / Arzt (m./w.)

Dienstvertrag Verein / Arzt (m./w.) Dienstvertrag Verein / Arzt (m./w.) Dienstvertrag zwischen dem Ärztebereitschaft Saarburg Konz Hochwald Obermosel e.v., Graf Siegfried Str. 115, 54439 Saarburg, vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr.

Mehr

Rahmenvertrag. zwischen der

Rahmenvertrag. zwischen der Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik NORD, Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen, Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg

Mehr

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift _ - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn Dr. med. - im

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Vereinbarung. zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Vereinbarung. zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Berlin/Köln, den 9. Februar 2000 In der Fassung vom: 1. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Physio- Therapie Zentrum, Brand & Mülders 1 Allgemeines Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Stand: Oktober 2015 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf den Seiten 5 und 6! Zwischen... (Arbeitgeber) und

Mehr

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Kollegium Medizin und Recht Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Referent: Historie Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen bei Ausstellung eines Rezeptes (OLG Braunschweig)

Mehr

Vertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med.

Vertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med. Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nach 2 Abs. 3 BGV Vertrag der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber, zwischen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Seite 1 von 6 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Vereinbarung zwischen. 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin,

Vereinbarung zwischen. 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin, Vereinbarung zwischen 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin, 2. dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.v., Kassel 3. dem Bundesverband

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der spezialisierten Versorgung von Patienten

Mehr

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft Mustervertrag zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (ohg) Stand: Juni 2015 1/5 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Vertrag. über die Aufgabenwahrnehmung einer Zentralen Stelle im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vertrag. über die Aufgabenwahrnehmung einer Zentralen Stelle im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Vertrag über die Aufgabenwahrnehmung einer Zentralen Stelle im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (nachfolgend

Mehr

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Muster eines. Beratungsvertrages

Muster eines. Beratungsvertrages Muster eines Beratungsvertrages Stand: Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

Hiermit beantrage ich meine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung nach 73 b SGB V. in der Hauptbetriebsstätte ja nein

Hiermit beantrage ich meine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung nach 73 b SGB V. in der Hauptbetriebsstätte ja nein Abteilung Qualitätssicherung Anlage 1 Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551/883-228 Telefax: 04551/883-7228 Email: Susanne.Paap@kvsh.de Antrag zur Teilnahme an dem Vertrag (BIGPREVENT) zur

Mehr

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend KVSA genannt) und

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend KVSA genannt) und Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend KVSA genannt) und die Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus (nachfolgend Knappschaft genannt) schließen nach 83 SGB V folgenden Gesamtvertrag

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8 11 22 Fax:0 24 02/8 27 32 www.kanzleiwartensleben.de E-Mail: herbert.wartensleben@t-online.de

Mehr

zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen

zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen Versorqunqsvertraq Versorgungsvertrag Tagespflege S 72 SGBXI Xl zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung (im Anstellungsverhältnis der Tagespflegeperson) zwischen den Erziehungsberechtigten... Anschrift...... und der Tagespflegeperson... Anschrift...... zur Betreuung von... geb.......

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Kooperationsvertrag zum Dualen Studienangebot Studium mit vertiefter Praxis im Bachelorstudiengang

Kooperationsvertrag zum Dualen Studienangebot Studium mit vertiefter Praxis im Bachelorstudiengang Kooperationsvertrag zum Dualen Studienangebot Studium mit vertiefter Praxis im Bachelorstudiengang zwischen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, vertreten durch den Präsidenten Prof.

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Stand: März 2015 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf Seite 5! Zwischen... (Arbeitgeber) und Herrn/Frau...

Mehr

Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten V Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum geb. am Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur

Mehr

Vereinbarung zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Seite 1 von 8

Vereinbarung zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Seite 1 von 8 Anlage 9 zum Gesamtvertrag vom 16. Februar 1994 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg Vorpommern und dem AOK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (heute AOK Nordost) Vereinbarung zur Überweisungssteuerung

Mehr

Prüfungs- und Beschwerdeausschuss Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) AOK Hamburg Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.

Prüfungs- und Beschwerdeausschuss Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) AOK Hamburg Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. Prüfungs- und Beschwerdeausschuss vom 18. Januar 2005 Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Hamburg, zugleich für die Bundesknappschaft, dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Mehr

Vertrag. zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V. zwischen der

Vertrag. zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V. zwischen der Seite 1 von 14 Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK Lübeckertordamm 1-3 20099 Hamburg - nachgehend SECURVITA

Mehr

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

KOOPERATIONSVEREINBARUNG KOOPERATIONSVEREINBARUNG Verzahnte Ausbildung mit der Berufsbildungswerk Hamburg GmbH Zwischen der Berufsbildungswerk Hamburg GmbH Reichsbahnstraße 53 + 55 22525 Hamburg Telefon 0405723 0 Email: info@bbw-hamburg.de

Mehr

Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft

Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft geschlossen zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Beethovenstraße 3, 99096

Mehr

Vereinbarung. zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Vereinbarung. zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Stand: 3.6.1998 Inhalt: 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Zuständigkeit für die Ausgabe

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V (Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V - ASV-RL) in der Fassung

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Kooperationsverträge

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Kooperationsverträge Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - René Podehl Geschäftsbereichsleiter Verträge Informationsveranstaltung am 02.07.2014 zur ASV bei gastrointestinalen Tumoren ASV Gesetzesgrundlage Derzeitige

Mehr

Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen. ...Telefon:... (vertretungsberechtigte Person) und

Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen. ...Telefon:... (vertretungsberechtigte Person) und Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI Zwischen der/ dem Träger... Anschrift:... als Träger der/des... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:... Bankverbindung

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Vertrag. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) vertreten durch den Kanzler, Herrn Frank Richter,

Vertrag. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) vertreten durch den Kanzler, Herrn Frank Richter, 1/5 Vertrag zwischen dem Praxisunternehmen: vertreten durch.. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) und der Hochschule Magdeburg-Stendal Breitscheidstraße 2 39114 Magdeburg vertreten durch den Kanzler,

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacher- Kontrolle nach der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt... Wochenstunden an... Tagen zu je... Stunden.

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt... Wochenstunden an... Tagen zu je... Stunden. ARBEITSVERTRAG Zwischen... - als Arbeitgeber - und... - als Arbeitnehmer - wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: 1. Beginn und Laufzeit des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit und Probezeit (1) Der

Mehr

Tagespflegevertrag (Stand März 2014)

Tagespflegevertrag (Stand März 2014) Kreisjugendamt Diese Vereinbarung basiert auf der Grundlage des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 27. Dezember 2004 in Verbindung mit den

Mehr

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie (Qualitätssicherungsvereinbarung PTK)

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie (Qualitätssicherungsvereinbarung PTK) Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie (Qualitätssicherungsvereinbarung PTK) vom 09.08.2007 in der Fassung vom 18.07.2014 1 1 Inkrafttreten

Mehr

und Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon

und Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule

Mehr

1. dem Hessischen landkreistag 2. dem Hessischen Städtetag

1. dem Hessischen landkreistag 2. dem Hessischen Städtetag ,-.."~-",.=~~~~,,,, Vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) vom 24. Juni 2003 Zwischen

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Rahmenvereinbarung gemäß 45 SGB XI

Rahmenvereinbarung gemäß 45 SGB XI Rahmenvereinbarung gemäß 45 SGB XI zwischen Pflegekasse bei der AOK Bayern Die Gesundheitskasse Funktioneller Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern Bundesknappschaft,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Die juristischen Grundlagen unserer Leistungserbringung legen wir hiermit schriftlich dar. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, diesen Text und

Mehr

Arbeitsvertrages über Teilzeit

Arbeitsvertrages über Teilzeit Muster eines Arbeitsvertrages über Teilzeit Stand: 1. Januar 2015 Seite 1 von 8 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Heilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil)

Heilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil) Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und gemäß 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zur Frühförderung in der Stadt Brandenburg

Mehr

Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen

Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen geboren am: ( im folgenden "Kunde" ) und dem Bad Königer Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Allgemeines Der Pflegedienst erbringt

Mehr

Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung

Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.

Mehr

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der deutschen gesetzlichen Krankenkassen

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der deutschen gesetzlichen Krankenkassen über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) KOM(2012)

Mehr

Muster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Muster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. Muster Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. SGB II zwischen der ARGE bzw. mit dem ab 01.01.2011 entstehenden Jobcenter

Mehr

Vertrag. über. Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung

Vertrag. über. Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung 1 Vertrag über Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Vorbemerkung: Die Diakonie- und Sozialstation Waiblingen e.v. übt ihre Tätigkeit für kranke und pflegebedürftige Menschen mit dem

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Vereinbarung. zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. zwischen. dem GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Berlin.

Vereinbarung. zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. zwischen. dem GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Berlin. Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen dem GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Berlin und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln wird auf der

Mehr

Muster KOOPERATIONSVERTRAG

Muster KOOPERATIONSVERTRAG Ggf. Logo TrialNet Muster KOOPERATIONSVERTRAG Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken - VAmB Name des Berufsbildungswerkes Adresse Telefon Fax Email: Internetseite: A. Kooperationsvertrag Zwischen

Mehr

Muster unbefristeter Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung

Muster unbefristeter Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung Muster unbefristeter Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung Stand: Oktober 2015 Unbefristeter Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung (Bei Anwendung des Musters

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

ORIDIMA Dentalinstrumente GmbH & Co.KG. Vertrag ... ... Gegenstand des Vertrages

ORIDIMA Dentalinstrumente GmbH & Co.KG. Vertrag ... ... Gegenstand des Vertrages Vertrag Zwischen: Oridima Dentalinstrumente GmbH & Co. KG Gewerbegebiet Dorfbach 2, 94496 Ortenburg Im Folgenden Anbieter genannt. und...... Im folgenden Kunde genannt. 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln. einerseits. und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln. einerseits. und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln einerseits und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R.,

Mehr

Mustervertrag. Arbeitsrecht. Vorwort

Mustervertrag. Arbeitsrecht. Vorwort Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5486 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Kompetenztraining Bork

Kompetenztraining Bork K o o p e r a t i o n s v e r t r a g über die Durchführung der Ausbildung gemäß dem Altenpflegegesetz (Stand: 28.03.2003) Gültig ab 01. August 2003 Träger der praktischen Ausbildung im Folgenden genannt

Mehr

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Chirurgie auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr