Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung!
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- Clemens Martin
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1 Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung! Doris Steinkamp Präsidentin VDD e.v. Diätassistentin, Ernährungsberaterin DGE Fachberaterin für Essstörungen (FZE)
2 Inhalt Einführung Hintergründe gesetzliche Grundlagen Ist Situation Ausblick/Diskussion
3 Der Beruf des Diätassistenten In den 20igern bilden sich Krankenschwestern zu Diätschwestern In den 30igern eigenständige Ausbildung und Schulen, der Name Diätassistent etabliert sich 1937 staatliche Anerkennung 1994 letzte Änderung des DiätAssG
4 Der Beruf des Diätassistenten Ausbildung: 3 Jahre Vollzeit 4500 Stunden Das Berufsgesetzt regelt: Zulassung zum Beruf, Schulen für Heilberufe, Namensschutz Vergleichbar mit den Physiotherapeuten; Ergotherapeuten und Logopäden
5 Diätassistenten Besonderheit Der Beruf des Diätassistenten weist insofern eine auf, als er zum Teil sogar die Voraussetzungen für sein berufliches Handeln selber schafft, bei der Koch und Küchentechnik...vergleichbar wäre wenn der Arzt darin ausgebildet würde pharmazeutische Produkte selber herzustellen Igl Gutachten 2009
6 Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.v. Gründung im Mai ca Mitglieder klassischer Berufsverband EFAD/ICDA
7 Aktuelle Arbeitsgebiete Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittelrichtlinie ( 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V) Änderung des DiätAssG (DiätAss-APrV/Ausbildungsziels) Änderung des Berufstitels Staatliche Förderung von Studiengängen in Diätetik für Diätassistentinnen und Diätassistenten
8 Frau S.
9 Diättherapie ist nicht verordnungsfähig Arzt verordnet: Physiotherapie Logopäde Ergotherapie Diättherapie/ Ernährungsberatung
10 Diättherapie = Hintergrund Die Zulassung zum Heilmittelerbringer erfolgt auf Grundlage des 124 SGB V. Demnach ist zuzulassen wer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung :.. Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt.
11 Diättherapie = Hintergrund Quelle: city-map.de Das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) hat vor über zehn Jahren, am , aufgrund eines damals schon Jahre zurück liegenden Antrags entschieden, dass es sich bei der Diättherapie grundsätzlich um ein Heilmittel handelt und deshalb über Art und Umfang der Aufnahme in die Heilmittelrichtlinien zu entscheiden ist. Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom Az: B 6 KA 26/99 R
12 Diättherapie = Heilmittel Diättherapie wird in den Heilmittelrichtlinien ( 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V) nicht als Heilmittel aufgeführt. Quelle: g-ba.de Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft seit dem Jahr 2005 aufgrund der Verpflichtung durch das BSG von 2000 die Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittelrichtlinie. Die Entscheidung steht immer noch aus!
13 Diättherapie = Heilmittel Quelle: g-ba.de Der GBA prüft die Wirksamkeit der Intervention Diätberatung nicht die Wirksamkeit einer bestimmten Diätform (Indikation)
14 Möglichkeiten im SGB V 20 SGB V 43 SGB V Sonderregelungen in Zentren individuelle Lösungen einiger Krankenkassen regional.???
15 Zwischenfazit Eine notwendige Therapie kann im System nicht verordnet werden Maßnahmen die nicht verordnungsfähig sindfinden nicht statt Diättherapie wird als Lifestyle Intervention wahrgenommen
16 Regelungen im 39 SGB V Absatz 1 Krankenhausbehandlung.. Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung ( 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation..
17 39 SGB V Absatz 1.Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. 11 Absatz 4 Satz 4 gilt.
18 11 SGB V Absatz 4 Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche; dies umfasst auch die fachärztliche Anschlussversorgung. Die betroffenen Leistungserbringer sorgen für eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten und übermitteln sich gegenseitig die erforderlichen Informationen. Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgabe von den Krankenkassen zu unterstützen.
19 Ein Versuch? Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswessen bei der Bundesärztekammer Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen
20 Prozessverbesserung Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer Zuständigkeiten und Prozessablauf
21 Herausforderung im Krankenhaus Zuordnung - häufig dem Wirtschaftsbereich Vorgesetzte - fachlich der Ärztliche Dienst Stellenwert aufgrund sinkender Liegezeiten sehr gering
22 Diättherapie im DRG System Bestandteil der DRG - jedoch keine erlösrelevante Einzelleistung Erlösrelevanz nur bei - wenigen Nebendiagnosen u.a. Mangelernährung) Problem der DRG Abbildung - Querschnittsaufgabe / viele DRGs betroffen Fazit: Bedeutung der Diättherapie im Krankenhaus bleibt weit hinter ihrem therapeutischen Nutzen zurück
23 Fakten Einige Beispiele /Kuriositäten
24 Forderung MDK-Begutachtungsleitfaden Konservative Maßnahmen Eine Ernährungstherapie. ist durch einen Ernährungsmediziner und / oder eine anerkannte ernährungstherapeutische Berufsgruppe (z. B. Diätassistenten / Oecotrophologen) bzw. die Betreuung durch eine qualifizierte Einrichtung nachzuweisen. Eigenständige Therapieversuche (diverse Diäten) oder kommerzielle Angebote (vergleichbar Weight Watchers, Formuladiäten) sind hierfür alleine nicht ausreichend , Seite 28
25 Kosteneffektivität der Diättherapie Studie aus den Niederlanden Diätassistenten in der Struktur der GKV
26 Kosteneffektivität der Diättherapie Behandlung durch einen Diätassistenten: Verbesserung der Gesundheit auch von Familie/Angehörigen Steigerung der Lebensqualität leistungsfähigere Arbeitnehmer Einsparung von Versorgungskosten
27 Effekte der Behandlung durch Diätassistenten Zunahme physischer Gesundheit Zunahme mentaler Gesundheit Vorbeugen von Erkrankungen
28 Was macht die Berufsgruppe? Einführung des NCP Übersetzung der ICF/Diätetik und Anpassung Entwicklung von Standards Stellungnahmen u.a. IQWIG; ÄZQ.
29 SGB V 1 Solidarität und Eigenverantwortung Die Krankenversicherung.hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
30 Kommentar Vom Patienten Eigenverantwortung gefordert. Wie aber sollen Sie diese Eigenverantwortung im Bereich Essen und Trinken, in Bezug auf eine Krankheit übernehmen, wenn das System sich dieser Verantwortung nicht stellt und es dem freien Markt überlässt? Wie soll ein Patient eine Diättherapie und Ernährungsberatung ernst nehmen, wenn das System sie negiert und nicht anerkennt??
31 Sondergutachten 2012 Versorgungsqualität: 1. effektiv 2. sicher 3. zeitnah 4. patientenorientiert 5. effizient 6. zugangsgerecht und 7. angemessen (Institute of Medicine 2001; Legido- Quigley et al. 2008).
32 Ihre Fragen bitte! Erfolg, ist eine Chance, verpackt in harte Arbeit! Gustav Knuth ( ), dt. Schauspieler
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