Mobilfunk- Hearing Gütersloh

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1 Mobilfunk- Hearing Gütersloh allgemeine Voraussetzungen und Ist Zustand 2. Prinzipielle Konzeptionen zur Strahlungsminimierung 3. Beispiele in der Behandlung der Mobilfunkproblematik 4. Handlungsmöglichkeiten der Stadt Gütersloh Dipl. Ing. J. Gertenbach Baubiologe, Wuppertal

2 1.1 allgemeine Voraussetzung und Ist- Zustand Orientierung am technisch Machbaren Ziel: So wenig Strahlung wie möglich So viel Strahlung wie nötig Konsens Voraussetzungen: Ernstnehmen der Probleme der Betroffenen Akzeptanz der Belange der Betreiber Mut, über gesetzliche Basis hinauszugehen

3 1.2 allgemeine Voraussetzung und Ist- Zustand 11 Mobilfunknetze mit ca. 56 betriebenen Standorten Standorte mit 1 oder mehreren Betreibern, d.h. in Summe ca. 67 Sendeanlagen Diskreter Netzaufbau/Betreiber mit ca. weiteren 40 Planvorhaben. Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte an allen Standorten Erfahrung, dass Strahlungsminimierung aus Betreibersicht prinzipiell nie möglich ist Erfahrung, dass Beispiele anderer Städte und Gemeinden aus Betreibersicht angeblich nie übertragbar sind Praxiserfahrung Messtechnik: - Größte Immissionen durch D-Netz (GSM 900) + UMTS Emissionen oftmals noch gering Ansatzpunkte für Planungen - Unterschiede der Strahlungsdichten einzelner Betreibern bzw. an unterschiedlichen Standorten: Faktor 1 Million und mehr Netzversorgung ist auch mit geringen Pegeln möglich (Planungsansatz) - Ausdehnung, Topographie, Nutzerzahl, Bevölkerungsdichte, usw. sind auch in Musterbeispielen unterschiedlich) Beispiele sind übertragbar

4 2. Prinzipielle Konzeptionen zur Strahlungsminimierung A. Entfernungsabhängige Limitierung unzulässig zulässig Definition von Bannmeilen um sensible Einrichtungen z.b Meter um Schulen, Krankenhäuser; Kindergärten (in Anlehnung an freiwillige Selbstverpflichtung Vorteil: - einfache Definition und leichte Überprüfbarkeit Nachteil: - nicht immer genügend Ausweichmöglichkeiten - Problematik in der Definition: sensibler Bereich (was ist mit Wohngebieten)

5 B. Emissionsabhängig Limitierung unzulässig zulässig Basis: Definition von Vorsorgewerte für Innen / Außen z.b. Vorsorgewerte Schweiz; Ecolog-Institut; Stadt Salzburg; Stadt Attendorn; Baubiologie; Bundesverband Elektrosmog, bevorzugtes Konzept engagierter Städte + Gemeinden auch wenn zum Teil psychologisch schwer vermittelbar Gegenargumente der Betreiber: 1. angeblich technisch nicht realisierbar (Überreichweiten, nicht in Tiefgarage, etc.) 2. zu teuer Zum Verständnis: Spanne zwischen Erlaubtem und technisch Machbaren: = Grenzwert Ø Immission Indoor Funktionalität < 10 0,00001 [µw/m²] [µw/m²] [µw/m²]

6 3. Beispiele in der Behandlung der Mobilfunkproblematik Stadt Attendorn: Erarbeitung eines Mobilfunkversorgungskonzept mit dem Nova Institut, s. u. Gemeinde Gräfelfing: Mobilfunkversorgungskonzept mit enorm GmbH und mit Zielvorgaben: - Gesamte Outdoor Leistungsflussdichte soll im Bereich mit Wohnbebauung minimiert werden. - Kein Standort soll im reinen oder allgemeinen Wohngebiet realisiert werden. - Die Standorte sollen für eine gemeinsame Nutzung mehrerer Betreiber geeignet sein. - Es soll eine ausreichende Netzqualität im gesamten Gemeindegebiet erzielt werden. Stadt Iserlohn: Vorsorgeorientierte Mobilfunkplanung für das UMTS Netz (Auswahl von Standorten) Stadt Kornwestheim: Bewertung der Mobilfunkanlagen durch Ecolog Institut (Standortgutachten) Stadt Maintal: Vorsorgeorientierte Mobilfunkplanung mit Ecolog-Institut. Überprüfung bestehender kritischer Standorte und Erarbeitung von Standortvorschlägen außerhalb von Wohngebieten. Stadt Salzburg (Österreich): Limitierung der Gesamtimmission des Mobilfunks. (Salzburger Modell) Stadt Schenefeld: Bewertung von Mobilfunkanlagen nach Vorsorgegesichtspunkten (Standortgutachten) Stadt Wuppertal: Definition von Abständen zu sensiblen Bereichen, vorgeschriebene Höhendifferenz von Sendern zu Betroffenen, Einbeziehung BI in Planungen, Aufklärung des Gesundheitsamts bei Einschulungen

7 Start in Attendorn in Ermittlung von Standorten für Mobilfunkanlagen mit möglichst geringer Strahlungsbelastung für umliegende Siedlungsbereiche und - Ermittlung von geeigneten und ungeeigneten Flächen für derartige Anlagen. - Festlegung Versorgungsziele: 1. flächendeckende Versorgung mit GSM und UMTS zum Telefonieren auf hohem qualitativen Niveau im oberirdischen Indoor-Bereich 2. Minimierung der Immissionen der Bevölkerung auf das nötigste - Entwicklung von Versorgungsvarianten: 1. Feinmaschiges homogenes Mikrozellennetz im Innenstadtbereich an höhergelegenen Standorten (Kamine, Fernsehantennen, Hausdächern) mit geringen Sendeleistungen. 2. Grobmaschigeres Makrozellennetz für Stadtränder mit Aussparung von Mobilfunksendern aus Wohngebieten. Dafür mit stärkeren Sendeleistungen aber in größerem Abstand bzw. in größerer Höhe (weit und von oben herab) 3. Berücksichtigung für Betreiber besonders geeignete, innerstädtischer Standorte, sofern keine höheren Immissionen entstehen. Vorteile und Nachteile Geringe Strahlenbelastung der Bevölkerung Weniger Standorte (Site- Sharing) Nutzung bestehender Masten Dem Immobilien-Werteverfall entgegenwirkend Weithin sichtbare Masten Höhere Kosten durch separate Masten (aber Kosten-Sharing) Geringere UMTS Kapazität (steigerungsfähig)

8 Beispiel einer Emissionsreduzierung durch Anlagenvariation Antennenhöhe 20 m Max. Emission 7632 µw/m² Antennenhöhe 35 m Max. Emission 21 µw/m² Technische Handlungsspielräume Maßnahmen Wirkung Nahbereich < 100 m Wirkung Fernbereich > 100 m Sendeleistung gut gut Senderhöhe gut prinzipiell Antennentypen prinzipiell prinzipiell Downtilt gering gut Horizontale Ausrichtung gut gut Abstand zu Anlage prinzipiell gut Gebäudedämpfung gut gut

9 4. Handlungsmöglichkeiten der Stadt Gütersloh Kriterien 1. Vorgaben für Basisstationen Umfang Regional (Stadt) Möglichkeiten Lokal (Bezirk) Betreiber Alle Einzelne Netzstruktur bestehende + Neu-Anlagen Neu-Anlagen Netzsystem GSM 900, 1800, UMTS UMTS Brennpunkt Wohn- + sensible Bereiche Nur sensible Bereiche Ziel Reduktion Immissionen (Absenkung Leistungsspitzen, Durchschnittsemission) Überprüfung Immissionen + Vergleich mit Richtwerten 2. Kommunikation Beteiligung runde Tische aller Beteiligten Einzelgespräche Zeitpunkt (Information) Zu Planungsbeginn Vor Baubeginn eingesetzte Medien Nachhaltigkeit 3. Sensibilisierung im Umgang mit Handys 4. Vorgaben von Nutzungseinschränkungen Broschüren / Internet / Veranstaltungen Zukunftsorientiert (Einbinden Agenda 21) Erarbeitung zielgruppenorientierter Informationen Objektbezogen: z.b. in Kindergärten / Schulen Zeitbezogen: z.b. bei Sitzungen/Veranstaltungen Altersbezogen: z.b. Empfehlungen ab 16 Jahre --- Gegenwartsorientiert (einmalige Veranstaltungen) BfS- Infos

10 Konkrete Handlungsmöglichkeiten (Vorsorge bei Basisstationen) Ziel: Minimierung der Gesamtimmissionen Schritt 1: Bestandsaufnahme (Strahlenkataster Rechenmodell) Notwendige Informationen Anzahl Standorte Sender / Standort Richtung, Leistung etc. Topografie Bebauung LUA: Landesumweltamt Herkunft Stadt / RegTP / Betreiber LUA / RegTP / Betreiber LUA / RegTP / Betreiber Stadt / Vermessungsamt RegTP: Regulierungsbehörde Schritt 2: Ermittlung der Strahlungsmaxima Messtechnische Überprüfung kritische Standorte Schritt 3: Erarbeitung von Standortalternativen Notwendige Informationen nötige Frequenzen Gesprächsbedarf Herkunft Betreiber Betreiber / Universitäten Schritt 4: fortlaufende Aktualisierung des Immissionskatasters

11 Warum Konzepte notwendig sind: Brief an Volker Hartenstein aus dem Internet im März 2005: Sehr geehrter Herr Hartenstein, wie hilflos Bürger dem absolut gnadenlosen Vorgehen der Mobilfunkbetreiber ausgeliefert sind, erkennt man an der Auseinandersetzung um die Errichtung einer MF-Basisstation in etwa 30 m Entfernung zu einer Grundschule in Dortmund- Brechten. Der nachfolgende Artikel stammt aus der Westfälischen Rundschau vom : Trotz des Protestes von SPD und Grünen rückte Baukran an Das, wogegen sich Eltern, Schüler und Lehrer der Brechtener Grundschule seit Monaten wehren, ist Wirklichkeit geworden: Vor dem Haus Brambauer Str. Nr. 4 rückte gestern ein Autokran an, um die UMTS-Anlage auf dem Gebäude zu installieren. Hintergrund ist das Vorhaben von Vodafone D2, in etwa 30 Metern Entfernung von der Grundschule an der Evinger Straße eine Mobilfunkstation zu errichten. Der Standort, so der Betreiber, sei bereits seit dem Jahr 2001 unter Vertrag und gelte deshalb als "Altanlage" im Sinne der Dortmunder Mobilfunkvereinbarung. Die Vorsitzenden der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Eving, Hans-Jürgen Unterkötter und Gisela Sichelschmidt haben gestern verlautbart, dass sie bereits mit Schreiben vom an den Oberbürgermeister darum gebeten hätten, ihnen bei der Verhinderung der UMTS-Anlagen an Brambauer Str. 4 und Turm der Antoniuskirche zu helfen. Wörtlich heißt es: "Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, dass beide Anlagen nicht im Einklang mit dem "Dortmunder Weg" zu vereinbaren sind. Wir bedauern, dass die Firma Vodafone keine anderen Möglichkeiten oder Alternativen in Erwägung gezogen hat, wie sie in ihrem Schreiben vom 1. Februar der Stadtverwaltung mitgeteilt hat." Vodafone weise auf Kosten von Euro für eine neue Standortfindung hin, das rechne sich nicht. "Wir nehmen das Verhalten der Firma mit Bedauern zur Kenntnis." Und die beiden Politiker stellen fest: "Gerade in diesem sensiblen Bereich, wo insbesondere Kinder betroffen sind, hatten wir auf die Vernunft der Firma Vodafone gehofft. Bei Kindern bedarf es einer besonderen Sorgfaltspflicht." Beide Politiker für ihre Fraktionen einhellig:" In wie weit die Strahlung oder elektromagnetische Felder auf Menschen wirken, bedarf es noch einer Langzeitstudie, um Aussagen machen zu können. Beide Fraktionen lehnen weiterhin beide Standorte ab und fordern Vodafone auf, den Dortmunder Weg einzuhalten und beide Anlagen nicht in Betrieb zu nehmen." Am morgigen Mittwoch trifft sich Stadtrat Ullrich Sierau mit Vertretern der Elternschaft der Grundschule, im mit ihnen das Thema der Problematik der Sendeanlagen in direkter Nähe von Schulen und Kindergärten zu erörtern. Gleichzeitig nimmt er eine Liste von mehr als 2000 Unterschriften gegen die Realisierung dieser Mobilfunkbasisstationen entgegen. Mit freundlichen Grüßen Markus Münzberg --- Volker Hartenstein Roßhirtstr. 11, Ochsenfurt Tel.: (09331) 2825 Web-Fax: 01212/ vohar@skydsl.de Ziel dieser Mailing-Liste ist die möglichst weite Verbreitung von (Fach-) Informationen zum Thema Hochfrequenzfelder. Die Auswahl der Texte/Textpassagen erfolgt mit Sorgfalt. Dennoch kann ich für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernehmen! Auch spiegeln die Beiträge nicht immer meine eigene Auffassung wider! Volker Hartenstein

12 Zusammenfassung Dipl. Ingenieur 1. allgemeine Voraussetzungen Um zu mehr als zu Lippenbekenntnissen zu kommen und tatsächlich eine Reduzierung der Mobilfunkstrahlung zu bewirken, ist sowohl auf Betroffenen Seite als auch auf Betreiber Seite Akzeptanz der jeweiligen Position notwendig. Beide Seiten müssen Ihre ernsthaft bereit sein, aufeinander zuzugehen, und das technisch Machbare im Auge zu behalten. Der Austausch der Argumente muss dabei auf einer sachlichen Ebene erfolgen. 2. neue Konzeptionen Es existieren viele technische und planerische Möglichkeiten, die Strahlungsexposition zu optimieren. Kleine Zellen mit geringen Emissionen erhöhen die Netzkapazität, größere Zellen mit höheren Emissionen erfordern größere Abstände zu sensiblen Bereichen. Daher kann es notwendig werden, die bestehenden Netzstrukturen neu zu planen. 3. Expositionsbeschränkungen Eine expositionsbezogene Sichtweise ist sowohl für Betreiber als auch Betroffene am sinnvollsten. Die Höhe der zulässigen Exposition (Vorsorgewerte der Stadt Gütersloh) ist im Konsens festzulegen und an dem technisch machbaren zu orientieren. Eventuell müssen einzelne unterirdische Versorgungslücken in Kauf genommen werden. 4. Planungen durch die Stadt Mit externer Hilfe und entsprechenden Planungstools können Expositionsmaxima ermittelt und die durchschnittliche Strahlungsexposition optimiert werden. Auf die Beispiele anderer Städte und Gemeinden sollte zurückgegriffen werden. Fehlende Informationen sind über öffentliche Stellen oder Betreiber abzufragen. 5. Zielvorgaben Der Rat der Stadt muss zunächst für den Mobilfunk Zielvorgaben festlegen und den Umfang der Handlungen definieren. Strahlungsminimierende Maßnahmen können sich sowohl auf die Basisstationen als auch auf die Handys und deren Nutzung beziehen. Durch rechtzeitige und nachhaltige Informationen sowie durch rechtzeitige Einbeziehung Betroffener in den Planungsprozess werden zukünftige Konflikte vermieden. Dipl. Ing. Wuppertal, den

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