WESENTLICHE ELEMENTE DES RISIKOMANAGEMENT IM BEREICH HOCHFREQUENTER ELEKTROMAGNETI- SCHER FELDER IN DEUTSCHLAND

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1 8 EMF Spectrum Schwerpunkt Risikokommunikation RISIKOKOMMUNIKATION Michael Schüller WESENTLICHE ELEMENTE DES RISIKOMANAGEMENT IM BEREICH HOCHFREQUENTER ELEKTROMAGNETI- SCHER FELDER IN DEUTSCHLAND Aktuell wird in einigen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich und in Belgien, eine intensive öffentliche Diskussion um hochfrequente elektromagnetische Felder geführt. Im Vergleich dazu haben in Deutschland der seit 2011 stattfindende Ausbau der LTE-Netze und die Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und der Verordnung zum Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder allenfalls zu einem relativ geringen Anstieg der Diskussion geführt. Insbesondere wenn man an die intensive öffentliche Diskussion nach der Versteigerung der UTMS-Frequenzen im Jahr 2000 denkt, stellt sich die Frage nach den Gründen. These Aus Sicht des Autors gibt es drei Faktoren, in denen sich das Risikomanagement in Deutschland von dem in anderen europäischen Ländern unterscheidet und die möglicherweise dazu beigetragen haben, dass die Diskussion in Deutschland heute sachlicher und weniger emotional geführt wird als noch im Jahr 2001 oder in anderen europäischen und außereuropäischen Staaten: 1. Nachhaltiges Risikomanagement seit den frühen 1990-iger Jahren mit dem Start der D-Netze. 2. Bereitschaft zu zeitnahen Reaktionen auf neue Aspekte und eine Zunahme der öffentlichen Diskussion. 3. Nachhaltige Dialogbereitschaft wichtiger Stakeholdergruppen unter Beachtung der gebotenen Distanz und Unabhängigkeit. Der GSM-Netzausbau Die frühe Phase 1989 erhielt die Mannesmann Mobilfunk GmbH (heute: Vodafone GmbH) den Zuschlag für die erste private Mobilfunk-Lizenz in Deutschland, das D2-Mobilfunknetz gingen das D2-Netz und das D1-Netz der DeTeMobil GmbH (heute: Deutsche Telekom) on Air. Beide Netze arbeiten im Frequenzbereich um 900 MHz nach dem GSM-Standard bzw folgten die Lizenzen für das E1-Netz der E-Plus Mobilfunk GmbH und das E2-Netz der Viag Interkom (heute: Telefónica Deutschland). Auch diese Netze arbeiten nach dem GSM-Standard, allerdings im Frequenzbereich um 1800 MHz. Im Fokus der öffentlichen Diskussion standen damals Fragen nach dem Schutz der Bevölkerung im Umfeld von Sendeanlagen und den Wirkungen der sogenannten gepulsten GSM-Funkfelder. Beide Aspekte standen deshalb schon 1992 im Fokus der Mobilfunkunternehmen und der Politik, die mit verschiedenen Maßnahmen den Netzausbau flankiert haben. Einführung des Standortbescheinigungsverfahrens Das Standortbescheinigungsverfahren wurde 1992 mit der Verfügung 95/1992 vom damaligen Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) verpflichtend für den Betrieb von Funksendeanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Sendeleistung) eingeführt. Hiermit hatte der deutsche Gesetzgeber quasi mit dem

2 Ausgabe 3/2013 Dezember Start der D-Mobilfunknetze einen regulatorischen Rahmen für den sicheren Betrieb von Funksendeanlagen geschaffen. Im Rahmen des Verfahrens wurden entsprechend der technischen Parameter einer Sendeanlage unter Berücksichtigung anderer ambienter Felder die Sicherheitsabstände auf Basis der Grenzwerte der DIN-Norm E DIN VDE 0848 Teil 2: bestimmt. Diese entsprachen im Hochfrequenzbereich den Empfehlungen der IRPA (International Radio Protection Agency) von Sie wurden seither mehrfach durch Studien und Bewertungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der ICNIRP (International Commission for non-ionising Radiation Protection) bestätigt. Erwähnenswert ist dabei, dass das BMPT sich damals anders als die FCC (Federal Communication Commission) in den USA für die strengeren Grenzwerte der IRPA/ICNIRP entschieden hat. Rückblickend kommt dem Standortbescheinigungsverfahren eine hohe Bedeutung im Rahmen des Risikomanagements zu. Mit dem Standortbescheinigungsverfahren oblag es einer unabhängigen Behörde, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (bis 1998: Bundesamt für Post und Telekommunikation [BAPT], : Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post [RegTP]), und nicht den Betreibern über die Einhaltung der Grenzwerte in öffentlichen Bereichen zu wachen. Dazu kommt, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) bzw. ihre Vorläufer-Organisationen schon früh auf das Mittel von Immissionsmessungen gesetzt haben, um die Diskussion zu versachlichen. So gab das BAPT bereits 1992 einen Bericht über Messungen an 1075 Orten im Umfeld von Sendeanlagen 1 heraus. Gründung der Forschungsgemeinschaft Funk Am 1. September 1992 wurde auf Initiative des damaligen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation die Forschungsgemeinschaft Funk e.v. (FGF) gegründet. Damit wurde eine zweite wichtige Säule im Rahmen eines Stakeholder übergreifenden Risikomanagements geschaffen. Mitglieder waren das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (später das Bundeswirtschaftsministerium), Hersteller von Mobiltelefonen und Mobilfunksendeanlagen, Mobilfunknetzbetreiber, der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) und verschiedene Hochschulinstitute. Damit waren viele Stakeholder vertreten, auch wenn einige wichtige, wie z. B. das Bundesumweltministerium oder NGOs, fehlten. Die FGF hatte sich das Ziel gesetzt, mögliche Umwelteinwirkungen elektromagnetischer Felder mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und darüber sachlich zu informieren. Die Aktivitäten wurden dabei ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. 1 BAPT, Messung der elektromagnetischen Feldstärke an 1075 Orten im Bundesgebiet auf der Grundlage des Normentwurfs DIN VDE 0848 Teil 2 (10/91), Mainz, Siehe auch Abbildung 3. Abbildung 1: Sukzessive Entwicklung der heute relevanten Maßnahmen zum Risikomanagement von EMF in Deutschland.

3 10 EMF Spectrum Schwerpunkt Risikokommunikation Bis 2009 leistete die FGF wichtige Beiträge zur Verbesserung des Wissenstandes zu möglichen Wirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere war die Gewährleistung klar beschriebener Expositionsverhältnisse ein wichtiges Anliegen in den von der FGF geförderten Forschungsprojekten haben die Mitglieder den Verein aufgelöst, da sich mit dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm und den Folgeprogrammen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) eine noch breiter akzeptierte Förderungsplattform etabliert hatte. Aufgrund der anfänglichen Kritik an der FGF aufgrund der überwiegenden Mittelbereitstellung durch die Industriemitglieder hat die FGF im Laufe ihres Bestehens den Vergabeprozess immer weiter angepasst, um die Transparenz zu erhöhen und die alleinige Verantwortlichkeit der Forscher für die Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Von Anfang an war auch die breite und verständliche Information über wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiges Ziel der FGF. So publizierte sie einen Newsletter und die verständlich aufbereiteten Berichte über die von der FGF geförderten abgeschlossenen Forschungsprojekte. Diese sind heute noch unter verfügbar. Eines der wichtigsten heutigen EMF-Informationsportale, das EMF-Portal der femu, hat seine Wurzeln in einem frühen FGF-Projekt. Weitere wichtige Elemente waren die Publikation der Strahlenschutzkommission zu leistungsabhängigen Sicherheitsabständen bei Handys und die Informationsbroschüren Strahlenthemen des BfS. Der GSM Netzausbau Die Bundesregierung beschreitet den Verordnungsweg Mitte der 1990er Jahre gab es zunehmend Kritik daran, dass die Grenzwerte für das Standortbescheinigungsverfahren durch ein Normungskomitee, an dem auch Fachvertreter der Industrie mitarbeiteten, festgelegt wurden. Hierauf reagierte die Bundesregierung mit einer Verordnungsinitiative, mit der die Festlegung der Grenzwerte und das Nachweisverfahren zur Einhaltung derselben bei Sendeanlagen klar getrennt wurden. Die 26. BImSchV 1996 wurde unter Federführung des Bundesumweltministeriums die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) formuliert. Ihre demokratische Legitimation enthielt diese Verordnung durch die Voten von Bundestag und Bundesrat. Wesentliche Inhalte der 26. BImSchV sind die Festlegung der Grenzwerte für niederfrequente und hochfrequente elektromagnetische Felder und die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Grenzwerte beim Betrieb von niederfrequenten und hochfrequenten Anlagen. Mit der Verordnung wurden im Hochfrequenzbereich die bestehenden Grenzwerte bestätigt. Der Betrieb dieser Anlagen bedurfte zudem einer Anzeige der Inbetriebnahme bei den nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuständigen Behörden. Für Hochfrequenzanlagen musste mit dieser Anzeige die Standortbescheinigung als Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte an die Behörden übermittelt werden. Die BEMFV Aufgrund der 26. BImSchV musste auch das Standortbescheinigungsverfahren angepasst werden. Dies geschah zunächst mit der Vfg 306/ wurde dann die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt. Damit wurde auch die Legitimation des Standortbescheinigungsverfahrens von der Ebene der Verordnung einer obersten Bundesbehörde auf die Ebene einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates gehoben. Beide Dokumente regeln auf Basis der Grenzwerte der 26. BImSchV die Erteilung einer Standortbescheinigung, die zum Betrieb jeder Sendeanlage mit mehr als 10 Watt EIRP erforderlich ist. Mit diesen beiden Verordnungen wurde zum einen die Festlegung der Grenzwerte im Rahmen des Umweltrechtes geregelt und zum anderen Rechtssicherheit für die Betreiber der jeweiligen Anlagen geschaffen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht 2002 festgestellt (AZ 1 BvR 1676/01, NJW 2002, 1638), dass der Gesetzgeber seiner Verpflichtung zu einem ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit dem Erlass der 26. BImSchV in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Der UMTS-Netzausbau Die Spitze in der öffentlichen Diskussion Die bisher intensivste öffentliche Diskussion um Mobilfunksendeanlagen und befürchtete Gesundheitsgefahren entwickelte sich in der Zeit 2000 bis Äußerer Auslöser war die Versteigerung der Frequenzen für den UMTS-Netzausbau in Deutschland, mit der die damals unvorstellbare hohe Summe von rund 50 Milliarden Euro eingenommen wurde. Aufgrund der sechs vergebenen Lizenzen gab es in Teilen der Bevölkerung die Sorge um einen unkontrollierten Netzausbau. Hierbei zeigte sich dann eine entscheidende Schwäche in dem bisherigen Ansatz von 26. BImSchV und BEMFV. Zwar konnte

4 Ausgabe 3/2013 Dezember 2013 Abbildung 2: Das Netz und seine Teile Von der Basisstation bis zu Funkzelle. auf dieser Basis die Sicherheit der Bevölkerung auf Basis der geltenden Grenzwerte vollständig überprüft und gewährleistet werden, diese Information lag aber nur den Behörden und nicht den Kommunen vor. Aber genau diese wurden von ihren Bürgern zur Rechtmäßigkeit der Errichtung neuer Sendeanlagen angesprochen. Dazu kamen erneut Fragen nach einer hinreichenden Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Festlegung der Grenzwerte und einer ausreichenden Vorsorge. Gründung des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) Den Mobilfunknetzbetreibern war klar, dass angesichts der zunehmenden öffentlichen Diskussion um den Bau neuer Mobilfunkanlagen eine gute Kommunikation als Eckpfeiler ihres Risikomanagements erforderlich war. Um diese schnell und umfassend bereitzustellen, gründeten die sechs UMTS-Lizenznehmer und der Betriebsfunkbetreiber Dolphin Telecom 2001 das Informationszentrum Mobilfunk e.v. In der Satzung heißt es zu den Zielen des Vereins: Das Informationszentrum Mobilfunk bezweckt mit seiner Tätigkeit zum einen die Information der Bevölkerung über die Mobilfunktechnik generell (z. B. gesamtgesellschaftliche Bedeu- tung der Mobilfunktechnik; Entwicklungsperspektiven für die Zukunft; geplante Ausdehnung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Mobilfunks; Informationsgewinnung und -verbreitung zu Fragen der elektromagnetischen Wirkung des Mobilfunks auf Mensch und Umwelt); zum anderen soll die öffentliche Debatte über Umweltrisiken und -verträglichkeiten des Mobilfunks gefördert werden. Schnell fanden die vom IZMF angebotenen Broschüren und Internet-Inhalte den Weg zu Kommunen und Bürgern. Die guten Beurteilungen der angebotenen Materialien im Rahmen der Gutachten zur Selbstverpflichtung (s.u.) belegen, dass die Informationen kommunikativ gut aufbereitet und sachlich korrekt waren und sind, und Vorbehalte aufgrund der industriellen Mitgliederstruktur unbegründet sind. Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern Um das Informationsdefizit bei den Kommunen zu schließen und diese aktiv in den Netzausbau einzubeziehen, suchten die Mobilfunknetzbetreiber den Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden und schlossen nach intensiven Gesprächen am 9. Juli 2011 eine Vereinbarung über den Informationsaus- 11

5 12 EMF Spectrum Schwerpunkt Risikokommunikation tausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Zentrale Punkte waren die Information über bestehende und zukünftige Mobilfunknetze sowie eine abgestimmte Vorgehensweise beim Bau neuer Sendeanlagen. Hierbei umfasst der zweite Punkt sowohl die Mitwirkung der Kommunen bei der Standortentscheidung als auch die Information über die Inbetriebnahme der realisierten Anlage. Aus Sicht des Risikomanagements war diese Vereinbarung unter zwei Gesichtspunkten bemerkenswert. Zum einen ging die Vereinbarung durch die Einbeziehung der Kommunen in die Standortauswahl deutlich über den klassischen reinen Informationsansatz hinaus, zum anderen konnte durch das Instrument der Vereinbarung sehr viel schneller eine Lösung erzielt werden als dies auf gesetzgeberischem Wege je möglich gewesen wäre. Heute sind die Prozesse zwischen den Kommunen und den Mobilfunknetzbetreibern etablierte, gute Praxis. Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber Eine Vielzahl von Anhörungen auf Bundes- und Landesebene in den Jahren 2000 und 2001 zeigen, dass neben der Mobilfunkvereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunkbetreibern weitere Maßnahmen erforderlich waren. Deshalb gaben die sechs UMTS-Lizenznehmer im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung ab. Hierin verpflichteten sie sich gegenüber der Bundesregierung zu den folgenden Punkten: 1. Kommunikation und Partizipation beim Netzausbau Über die in der Mobilfunkvereinbarung enthaltenen Punkte hinaus sagten die Mobilfunknetzbetreiber die Unterstützung der Kommunen bei der Information der Bürger, eine verstärkte gemeinsame Nutzung von Standorten und eine alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen zu. 2. Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Handys Mit dieser Maßnahme sollten mögliche Besorgnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern adressiert werden. Als wesentlicher Punkt sagen die Mobilfunkbetreiber zu, die Information über die Spezifische Absorptionsrate (SAR), als wesentlicher Kenngröße zur Bewertung der Exposition, für die Käufer zugänglich zu machen. Damit wurde dem Käufer erstmalig eine informierte Kaufentscheidung auch unter dem Aspekt der Exposition durch elektromagnetische Felder ermöglicht. Damit ging man in Deutschland weit über die Information in anderen Teilen der Welt zu diesem Zeitpunkt hinaus. Etwa zur gleichen Zeit gab es in den USA lediglich die Möglichkeit, den SAR-Wert des eigenen Mobiltelefonmodells bei der Federal Communication Commission (FCC) auf einer Internetplattform abzufragen. Während es heute über die Internetseiten von Herstellern, Mobilfunkbetreibern, IZMF oder BfS oder über die Bedienungsanleitungen leicht möglich ist, Information über den SAR-Wert eines Handys zu erhalten, war dies 2001 alles andere als selbstverständlich. Aus Sicht der Risikokommunikation war auch dies ein wichtiger Schritt, da damit dem Verbraucher eine Information und eine Wahl in Bezug auf seine persönliche Exposition ermöglicht wurden. Interessanterweise zeigen Befragungen der Mobilfunkbetreiber in ihren Verkaufsstellen regelmäßig, dass der SAR- Wert im Shop kaum nachgefragt wird. Dies ist aber kein Argument dafür, dass die Information nicht interessiert. Denn andererseits zeigen Auswertungen, z. B. der Vodafone GmbH, dass die Seite mit den SAR-Werten zu denen gehören, die nach den Tarifen am häufigsten angeklickt werden. 3. Forschungsförderung Mit dieser Maßnahme sagen die Mobilfunknetzbetreiber zu, das von der Bundesregierung geplante Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm mit 8,5 Millionen Euro zu unterstützen. 4. EMF-Monitoring Für die Erfassung der hochfrequenten Immissionen wurden weitere 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Damit konnte durch die Bundesnetzagentur weltweit erstmalig ein Internetportal eingerichtet werden, in dem Information über die in Deutschland betriebenen Sendeanlagen und die gemessenen Immissionen öffentlich verfügbar waren. In einer zweiten Stufe wurde dieses Portal ( um ein System von automatischen EMF-Messsystemen erweitert. Ähnlich wie mit der Verfügbarkeit der SAR-Werte für die Handy-Nutzer wurde mit dem Internetportal der BNetzA für die Öffentlichkeit eine Bewertung der persönlichen Exposition durch Funksendeanlagen ermöglicht (Abbildung 3). 5. Monitoring Um die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Zusagen zu manifestieren, sieht die Selbstverpflichtung vor, dass die Mobilfunkbetreiber die Bundesregierung jährlich (seit 2008 zweijährlich) auf Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrung mit der Einhaltung der Zusagen der Selbstverpflichtung informieren (z.b. de/de/node/101453/10986 oder unternehmen/soziale-verantwortung/downloads.html). Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm Auf Seiten der Bundesregierung war das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm eine der wichtigen Säulen des Risikomanagements. Damit sollte die wissenschaftliche Basis geschaffen werden, auf der eine Entscheidung über die Festlegung der Grenzwerte getroffen werden konnte. Das Programm mit einem Volumen von 17 Millionen Euro, jeweils zu gleichen

6 Ausgabe 3/2013 Dezember 2013 Abbildung 3: Historische BAPT-Karte zu den Messungen der elektromagnetischen Feldstärke an 1075 Orten und aktuelle EMF-Datenbank der BNetzA. Teilen finanziert von Bundesregierung und Mobilfunknetzbetreibern, wurde 2002 unter Federführung des BfS gestartet. In einem bis dahin unbekannten Umfang wurde die Öffentlichkeit über das Internet ( de/) über das Programm und dessen Fortschritte informiert. Mit dem deutschen Mobilfunkforschungsprogramm wurde auch der Runde Tisch EMF als Stakeholder-Dialogforum des BfS eingerichtet. Der UMTS-Ausbau 2008 die Bilanz 2008 war für die Bundesregierung das Jahr um eine Bilanz aus 6 Jahren Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm und 7 Jahren Selbstverpflichtung zu ziehen. In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom heißt es dazu:2 Die zu Beginn des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte konnten nicht be- stätigt werden. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte und unspezifischen Gesundheitsbeschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen ( Elektrosensibilität ) war nicht nachweisbar. In der Gesamtbewertung decken sich die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit denen anderer Forschungsprojekte aus dem Ausland. 2 Zur Selbstverpflichtung sagte der damalige Umweltminister Sigmar Gabriel: Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber hat den Dialog zwischen den für den Netzausbau verantwortlichen Mobilfunknetzbetreibern und den jeweils betroffenen Städten und Gemeinden beachtlich verbessert. Die Konflikte um die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen haben sich dadurch spürbar verringert. Verbesserungen sind allerdings noch bei der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Dialog und bei der Beratung in den Handyshops erforderlich. 2 ews%5bbackpid%5d=1892&chash=d60f12fae171c41298ecdd9a36cdde0b 13

7 14 EMF Spectrum Schwerpunkt Risikokommunikation Die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm in eine Novelle der 26. BImSchV erfolgte dann vielleicht nicht ganz in Übereinstimmung der oben formulierten These im August Die Mobilfunkbetreiber nutzen die Bilanz der Bundesregierung, um die Zusagen der Selbstverpflichtung in einer Fortsetzungserklärung zu bekräftigen. Neben einer Zusage über weitere 1 Millionen Euro für die Phase II des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms machten sie weitere Zusagen zur Verbesserung des Dialogs mit den Kommunen und zur Information der Verbraucher. Der LTE-Ausbau Wie schon in der Einleitung festgestellt, haben die Versteigerung der LTE-Frequenzen 2011 und der damit verbundene Ausbau der Mobilfunknetze zu keiner mit dem Jahr 2001 vergleichbaren öffentlichen Diskussion über die Errichtung von Mobilfunkanlagen geführt. Neben den oben genannten Maßnahmen dürfte beim LTE-Ausbau auch der unmittelbar erkennbare Nutzen eine Rolle gespielt haben. Anders als beim UMTS-Ausbau, bei dem oft die Frage gestellt wurde, warum man die leistungsfähigeren Netze überhaupt brauche, man könne doch auch mit den GSM-Netzen gut telefonieren, spielte diese Frage 2011 und in der Folgezeit beim LTE-Ausbau keine Rolle. Durch die zunehmende Nutzung von Smartphones und das dringliche Bedürfnis nach einer Breitbandversorgung auch im ländlichen Raum war der Nutzen der neuen Übertragungstechnik für viele unmittelbar klar. Auch die Tatsache, dass durch neue Technik die optischen Veränderungen der Standorte moderater ausfielen als in der Vergangenheit, dürfte eine Rolle gespielt haben. So kommen heute statt der alten GSM-Antennen oft sogenannte Multibandantennen zum Einsatz, über die sowohl Felder für das GSM 900 MHz-System als auch das LTE 800 MHz-System ausgesandt werden können (oder UMTS 2100 MHz und LTE 2600 MHz). Da diese Argumente aber auch in Belgien und Frankreich gelten, scheint es doch so zu sein, dass die etablierten Prozesse zum Dialog zwischen Kommunen und Netzbetreibern, der etablierte Standortbescheinigungsprozess und die vielfach verfügbaren Informationsquellen, wie in der These formuliert, wesentlich dazu beigetragen haben, dass es zu keiner signifikanten Erhöhung der Diskussion um die Mobilfunktechnik gekommen ist. Die Politik (mit der Novellierung der 26. BImSchV und der BEMFV), die Kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber (mit einer weiteren anteiligen Unterstützung der Forschungsvorhaben des BfS) setzen den eingeschlagenen Weg weiter konsequent fort. Fazit Die Darstellung der zeitlichen Abfolge zeigt, wie sich die heute relevanten Maßnahmen zum Risikomanagement von EMF in Deutschland sukzessive entwickelt haben. Sicher finden sich auch in anderen Ländern gleiche oder ähnliche Elemente wie die für Deutschland beschriebenen. Beispielhaft seien die 10 Commitments der Britischen Mobilfunknetzbetreiber oder Forschungsprogramme in Großbritannien, den Niederlanden oder der Schweiz genannt. Nach Einschätzung des Autors finden sich in keinem anderen Land vergleichbar nachhaltig weiterentwickelte Instrumente, wie sie sich im Standortbescheinigungsverfahren, den Messprogrammen der BNetzA und den regelmäßigen Gutachten zur Selbstverpflichtung finden, und ein vergleichbar nachhaltiger, aber doch kritisch distanzierter Dialog, wie er sich in den jährlichen Gesprächen zwischen Bundesministerien, Kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunkbetreibern wiederspiegelt. Quellen [1] Th. Michael Schüller, Hochfrequente elektromagnetische Felder im Bereich des Mobilfunks Feldverläufe, Signalformen, Sicherheitsaspekte, in Probleme mit Elektrosmog? Dokumentation Fachtagung auf dem Umwelt-Campus Birkenfeld, Dezember [2] Thema des Monats Kommune und Mobilfunk, in der Zeitschrift Stadt und Gemeinde, Ausgabe 10, Autor Kontakt: Dr.-Ing Thomas Michael Schüller Vodafone GmbH Abteilung EMF und Umweltschutz Ferdinand-Braun-Platz Düsseldorf michael.schueller@vodafone.com Dr.-Ing Thomas Michael Schüller beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Aspekten der Sicherheit in elektromagnetischen Feldern im Mobilfunk und leitet bei der Vodafone GmbH die Abteilung EMF und Umweltschutz.

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