KONZEPT. zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII. (Neufassung 2016)

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1 KONZEPT zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII (Neufassung 2016)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Methodik und Grundlagen des Konzepts Bestimmung der Vergleichsräume Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße/Wohnfläche Grundlage der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten Datenerhebung Gegenstand und Beobachtungszeitraum der Datenerhebung Auswertung der Datenerhebung Bestandsmieten Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter Angebotsmieten Ergebnisse Quellen- und Literaturverzeichnis Anlagenverzeichnis

3 1 Einleitung Der Landkreis Bautzen ist gemäß 6 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Träger einzelner Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die unter anderem auch die Leistungen zur Deckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung gemäß 22 SGB II umfassen. Ferner ist der Landkreis Bautzen gemäß 3 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) örtlicher Träger der Sozialhilfe. Zur Sozialhilfe nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII gehört gemäß 27a Absatz 1, 35 und 42 Ziffer 4 SGB XII auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Für Leistungsberechtigte werden gemäß 22 SGB II bzw. 35 SGB XII Leistungen zur Deckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Nach 9a des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches sind die Landkreise ermächtigt, durch eine Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Der Landkreis Bautzen hat sich dazu entschieden, von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen, sondern die entsprechenden Bestimmungen in Form einer durch den Kreistag zu beschließenden Richtlinie zu treffen. Unabhängig von der gewählten Rechtsform wurden die in den 22b und 22c SGB II enthaltenen gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt einer Satzung entsprechend berücksichtigt. Zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sollen die zuständigen Leistungsträger gemäß der Regelung des 22c SGB II insbesondere 1. Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken und 2. geeignete eigene statistische Datenerhebungen und -auswertungen oder Erhebungen Dritter einzeln oder kombiniert berücksichtigen. Der Landkreis Bautzen hat sich dazu entschlossen, für seinen Zuständigkeitsbereich lediglich eine Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten, nicht jedoch eine gesonderte Bestimmung zur Angemessenheit von Heizkosten vorzunehmen. Bezüglich der Heizkosten wird insoweit nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in der Regel auf die Werte des Bundesweiten Heizspiegels in der jeweils gültigen Fassung zurückgegriffen. Dem Landkreis Bautzen ist bewusst und bekannt, dass ungeachtet des vorliegenden Konzepts und der Richtlinie die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunft- und Heizkosten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zu erfolgen hat. Neben den gesetzlichen Vorschriften sind für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten die sich insbesondere aus der Rechtsprechung des BSG ergebenden Vorgaben zu beachten. Danach haben die Leistungsträger für ihren Zuständigkeitsbereich einheitliche Kriterien zu entwickeln und diese in einem Schlüssigen Konzept umzusetzen. Mietspiegel, die in ihrer Methodik (Aufbau und Dokumentation) den Anforderungen entsprechen, die von der Rechtsprechung für ein Schlüssiges Konzept im grundsicherungsrechtlichen Bereich aufgestellt wurden, liegen für die Städte und Gemeinden des Landkreises Bautzen aktuell nicht vor. 3

4 Für die Bestimmung der Angemessenheit erfolgten daher durch das Jobcenter des Landkreises Bautzen eigene Erhebungen von Bestands- und Angebotsmieten. Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt: die Datenerhebung erfolgte über einen festgeschriebenen Zeitraum vom bis und im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landkreises Bautzen, die Art und Weise der Datenerhebung wurde im Vorfeld festgelegt, die erhobenen Daten sind repräsentativ und anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze der Datenauswertung wurden eingehalten. Ausgewertet wurden Daten, die von ansässigen Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern auf entsprechende Nachfrage von diesen zur Verfügung gestellt wurden, die dem Jobcenter vorliegenden Bestandsdaten zu Mietwohnungsverhältnissen, dem Jobcenter bekannt gewordene Angebotsmieten sowie auf den lokalen Wohnungsmarkt bezogene Mietwohnungsangebote aus öffentlich zugänglichen Quellen (Presse, Internet). Es wurden nur statistische und keine personenbezogenen Daten im Sinne des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) erhoben und ausgewertet. Die Vermieter wurden im Anschreiben über die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung informiert. Sämtliche Erhebungsdaten wurden ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet. Nach Abschluss der Erhebungen wurden die Ergebnisse tabellarisch aufbereitet - ähnlich der Tabellen in einem qualifizierten Mietspiegel. Ein Rückschluss auf einzelne Mieter und/oder Vermieter ist in keinem Fall möglich. Der behördliche Datenschutzbeauftragte wurde in den Prozess einbezogen. Seinerseits wurden keine datenschutzrechtlichen Bedenken zum Ausdruck gebracht. Ermittelt wurden die angemessenen Kosten der Unterkunft mit Hilfe der Produkttheorie. Bei deren Anwendung wird aus den Faktoren angemessene Wohnungsgröße/Wohnfläche und angemessene Bruttokaltmiete/m² der Betrag errechnet, welcher die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft darstellt. Bei den im Zuständigkeitsbereich gebildeten Vergleichsräumen wurden die jeweiligen Gemeinden und Städte des Landkreises in erster Linie unter Berücksichtigung ihrer infrastrukturellen und verkehrstechnischen Verbundenheit so zusammengefasst, dass sie jeweils einen homogenen Wohn- und Lebensbereich darstellen und eine so genannte Gettobildung vermieden wird. Das vorliegende Konzept wurde durch den Landkreis Bautzen selbst erstellt. Die notwendige Datenerhebung erfolgte dabei durch Befragen privater Vermieter und Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet. Das Einreichen der Vorlage zur Beschlussfassung durch den Kreistag und das Datum des Inkrafttretens der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie wurden bewusst mit einem zeitlichen Abstand gewählt, um den Institutionen, den politischen Gremien sowie den Großvermietern die Möglichkeit zu geben, die zu Grunde liegende Konzeption nachzuvollziehen und die Ergebnisse mitzutragen. 4

5 2 Methodik und Grundlagen des Konzepts Um kleinräumige Analysen vornehmen und regionale Wohnungsmärkte nach objektiven Kriterien definieren zu können, wurden eine Vielzahl von in amtlichen Statistiken verfügbaren Informationen untersucht und ausgewertet. Einbezogen wurden dabei nur die den regionalen Wohnungsmarkt beeinflussenden Kriterien. Die angemessenen Unterkunftskosten wurden sodann wie folgt ermittelt: 1. Festlegung von Vergleichsräumen nach einheitlichen und objektiven Kriterien 2. Erhebung der für den jeweiligen Vergleichsraum vorliegenden Daten, gestaffelt nach angemessenen Wohnungsgrößen/Wohnflächen 3. Mathematische Ableitung der angemessenen Unterkunftskosten aus den vorhandenen Datensätzen je Vergleichsraum und Wohnungsgrößenstaffelung 2.1 Bestimmung der Vergleichsräume Nach Maßgabe der Rechtsprechung des BSG ist für die Frage, in welcher Höhe Unterkunftskosten als angemessen anzusehen sind, in erster Linie vom jeweiligen Wohnort auszugehen. Wenn jedoch kleinere Gemeinden nicht oder jedenfalls nicht in ausreichendem Maße über einen aktiven Wohnungsmarkt verfügen, ist es für die repräsentative Bestimmung des Mietpreisniveaus entscheidend, ausreichend große Räume der Wohnbebauung zu beschreiben, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (BSG, Urteil vom B 4 AS 87/12 R). Zur Bestimmung der Vergleichsräume wurden alle Städte und Gemeinden des Landkreises unter einheitlichen Gesichtspunkten und in ihren jeweiligen räumlichen und strukturellen Zusammenhängen betrachtet, um die von der Rechtsprechung geforderte Homogenität der Lebens- und Wohnverhältnisse sicherzustellen. Der Landkreis Bautzen ist seit August 2008 mit einer Größe von 2.395,60 km² (lt. statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen) der flächenmäßig größte Landkreis des Freistaates Sachsen. Er setzt sich aus 15 Städten und 44 Gemeinden zusammen. Aufgrund dieser Größe, einer Ost-West-Ausdehnung von bis zu ca. 65 km sowie einer Nord-Süd- Ausdehnung von bis zu ca. 63 km und insbesondere einer unterschiedlichen historischen Prägung bestimmter ländlicher und städtischer Bereiche war es geboten, das Kreisgebiet in kleinere Räume zu unterteilen. Bis zur ersten größeren Gebietsreform von 1994 bis 1996 bestanden die Landkreise Bautzen (Kreissitz Bautzen), Bischofswerda (Kreissitz bis 1994 Bischofswerda), Kamenz (Kreissitz bis 2008 Kamenz; vom bis Landkreis Westlausitz-Dresdner Land/Westlausitzkreis) und Hoyerswerda (Kreissitz bis 2008 Hoyerswerda). Von 1994 bis 1996 gehörten die Stadt Radeberg und die Gemeinden Ottendorf-Okrilla, Wachau und Arnsdorf zum Landkreis Dresden, dessen Kreissitz Dresden war. Unter einer Schwerpunktlegung auf die infrastrukturelle und verkehrstechnische Verbundenheit als Basis eines homogenen Lebens- und Wohnbereichs wurde unter Berücksichtigung der ehemaligen Verwaltungsgrenzen insbesondere die Erreichbarkeit von Leistungen im Bildungs-und Gesundheitswesen analysiert. 5

6 Insgesamt wurden für die Bildung von Vergleichsräumen folgende Indikatoren untersucht und bewertet: Städte- und Gemeindeflächen, Schulen (Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien), Kindertageseinrichtungen, Kliniken und Krankenhäuser sowie Anzahl der Unternehmen Darüber hinaus wurden folgende Gemeindedaten betrachtet: öffentliche Personen-Nahverkehrsanbindungen, Straßenanbindungen sowie Autobahn-Anschlussstellen, Einwohnerzahlen, bewohnte Wohnungen und reine Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum Die Untersuchung und Bewertung führte zu dem Ergebnis, dass die Städte Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda und Kamenz sowie Dresden (als Sitz der Kreisverwaltung des ehemaligen Landkreises Dresden) für das jeweilige Umland in den ehemaligen Kreisgrenzen die zentralen städtischen Anlaufpunkte für weiterführende Bildungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen, kulturelle Angebote und größere medizinische Einrichtungen waren und sind. Unabhängig von der Verbundenheit des jeweiligen Umlands mit den genannten städtischen Zentren unterscheiden sich die rein städtischen Strukturen hinsichtlich der infrastrukturellen Gegebenheiten und insbesondere der Wohnungsmarktsituation aber doch so deutlich von den ländlich geprägten Strukturen des jeweiligen Umlands, dass eine Differenzierung in Gestalt voneinander abgegrenzter städtischer und ländlicher Vergleichsräume als sinnvoll und zielführend erachtet wurde. Anders als in den übrigen ländlichen Vergleichsräumen mit den ehemaligen Kreisstädten als Zentrum bildet die Landeshauptstadt Dresden den zentralen städtischen Anlaufpunkt für den Vergleichsraum Dresdener Land, der daher als einziger Vergleichsraum keinen auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen liegenden städtischen zentralen Anlaufpunkt hat. Der Teil des ehemaligen Landkreises Dresden ist daher in einem Vergleichsraum zusammengefasst worden und bildet als direktes Umland der Landeshauptstadt Dresden einen eigenen historisch gewachsenen homogenen Lebens- und Wohnbereich um die Landeshauptstadt auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen. Mit fünf Bundesstraßen (B6, B 96, B 97, B 98 und B 156) sowie einer Autobahn (A 4) zwischen Görlitz und Dresden mit einer durch das Kreisgebiet führenden Strecke von 65,22 km Länge und 10 Anschlussstellen verfügt der Landkreis Bautzen über ein sehr gut ausgebautes Straßennetz. Durch die vorhandenen Straßen und die Gegebenheiten des öffentlichen Personen-Nahverkehrs sind sowohl die verkehrstechnische Verbundenheit innerhalb der Vergleichsräume als auch die Erreichbarkeit der regionalen städtischen Anlaufpunkte sowie die Erreichbarkeit der Kreisstadt Bautzen innerhalb zumutbarer Fahrzeiten gewährleistet. Die insgesamt gebildeten neun Vergleichsräume stellen jeweils für sich einen homogenen Lebens- und Wohnbereich im Sinne der Rechtsprechung dar. Jeder Vergleichsraum verfügt über einen zur repräsentativen Bestimmung eines Mietpreisniveaus ausreichenden Wohnungsmarkt, in welchem Leistungsberechtigte zu der als angemessen ermittelten 6

7 Mietobergrenze regelmäßig auch entsprechenden Wohnraum finden können. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Vergleichsraums ist im Rahmen der durch die Rechtsprechung aufgestellten Kriterien die Beibehaltung des sozialen Umfelds eines Leistungsberechtigten gegeben. In jedem Vergleichsraum ist durch das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen in räumlicher Nähe die Möglichkeit zur Befriedigung täglicher Bedürfnisse gewährleistet. Bei den ländlichen Vergleichsräumen ist durch die verkehrstechnische Verbundenheit zu den jeweiligen regionalen städtischen Zentren auch die Befriedigung der Bedürfnisse, die über die Bedarfe des täglichen Lebens hinausgehen (Kliniken/Krankenhäuser, weiterführende Bildungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des täglichen Bedarfs sowie Kultur- und Sporteinrichtungen) sichergestellt. Nachstehend werden die Vergleichsräume im Einzelnen benannt und mit ihren maßgeblichen Daten näher dargestellt: Vergleichsraum Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Stadt / Gemeinde Cunewalde, Doberschau-Gaußig, Göda, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Königswartha, Kubschütz, Malschwitz, Neschwitz, Obergurig, Puschwitz, Radibor, Schirgiswalde-Kirschau (Stadt), Sohland a. d. Spree, Weißenberg (Stadt), Wilthen (Stadt) Bretnig-Hauswalde, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf (Stadt), Lichtenberg, Neukirch/Lausitz, Ohorn, Pulsnitz (Stadt), Rammenau, Schmölln-Putzkau, Steinigtwolmsdorf Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla, Radeberg (Stadt), Wachau Bernsdorf (Stadt), Elsterheide, Lauta (Stadt), Lohsa, Spreetal, Wittichenau (Stadt) Crostwitz, Elstra (Stadt), Großnaundorf, Haselbachtal, Königsbrück (Stadt), Laußnitz, Nebelschütz, Neukirch, Oßling, Panschwitz- Kuckau, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal, Schönteichen, Schwepnitz, Steina Bautzen (Stadt) Bischofswerda (Stadt) Hoyerswerda (Stadt) Kamenz (Stadt) 7

8 Kriterien der Vergleichsraumbildung Nr. Vergleichsraum Bezeichnung Fläche in km² Einwohner Bewohnte Wohnungen Unternehmen Kitas Schulen 01 Bautzener Land 666, Bischofswerdaer Land 277, Dresdener Land 129, Hoyerswerdaer Land 533, Kamenzer Land 527, Stadtgebiet Bautzen 66, Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz 46, , , Landkreis Bautzen 2.395, Der Vergleichsraum Bautzener Land, in welchem auf einer Fläche von 666,16 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 31 Schulen und 49 Kindertageseinrichtungen. Der Vergleichsraum Bischofswerdaer Land, in welchem auf einer Fläche von 277,13 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 16 Schulen sowie 33 Kindertageseinrichtungen und 2 Kliniken. Der Vergleichsraum Dresdener Land, in welchem auf einer Fläche von 129,74 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 14 Schulen sowie 22 Kindertageseinrichtungen und 3 Krankenhäuser. Der Vergleichsraum Hoyerswerdaer Land, in welchem auf einer Fläche von 533,85 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 10 Schulen und 22 Kindertageseinrichtungen. Der Vergleichsraum Kamenzer Land, in welchem auf einer Fläche von 527,04 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 17 Schulen und 29 Kindertageseinrichtungen. Der Vergleichsraum Stadtgebiet Bautzen, in welchem auf einer Fläche von 66,69 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 13 Schulen, 22 Kindertageseinrichtungen und 1 Krankenhaus. 8

9 Der Vergleichsraum Stadtgebiet Bischofswerda, in welchem auf einer Fläche von 46,21 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie 497 Unternehmen, 5 Schulen, 13 Kindertageseinrichtungen und 1 Krankenhaus. Der Vergleichsraum Stadtgebiet Hoyerswerda, in welchem auf einer Fläche von 95,53 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 9 Schulen, 22 Kindertageseinrichtungen und 1 Krankenhaus. Der Vergleichsraum Stadtgebiet Kamenz, in welchem auf einer Fläche von 53,25 km² Einwohner leben, verfügt über bewohnte Wohnungen sowie 748 Unternehmen, 6 Schulen, 12 Kindertageseinrichtungen und 1 Krankenhaus. Insgesamt leben im Landkreis Bautzen auf einer Fläche von 2.395,60 km² Einwohner. Der Landkreis verfügt über bewohnte Wohnungen sowie Unternehmen, 121 Schulen, 224 Kindertageseinrichtungen und 7 Krankenhäuser sowie 2 Kliniken. 2.2 Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße/Wohnfläche Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Frage, bis zu welchen Größen Unterkünfte als angemessen gelten, auf das jeweilige Landesrecht zurückzugreifen. Für Sachsen hatte zuletzt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz mit Datum vom eine Verwaltungsvorschrift zur Regelung von Wohnflächenhöchstgrenzen (VwV Wohnflächenhöchstgrenzen) erlassen. Darin wurden für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Wohnflächenhöchstgrenzen nach der Personenanzahl der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft wie folgt bestimmt: Alleinstehende: 2-Personen-Haushalte: 3-Personen-Haushalte: 4-Personen-Haushalte: 45 Quadratmeter, 60 Quadratmeter, 75 Quadratmeter und 85 Quadratmeter Für jede weitere der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft angehörende Person erhöht sich die Wohnfläche um bis zu 10 Quadratmeter. 2.3 Grundlage der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten Nach den Vorgaben der Rechtsprechung ist im Bereich der Grundsicherung eine Wohnung dann angemessen, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Standard aufweist. Weil aufgrund der Modernisierungs- und Bautätigkeiten in den letzten Jahren Wohnungen einfachen Standards kaum mehr vorhanden sind und darüber hinaus eine Abgrenzung zwischen Wohnungen einfachen und mittleren Standards oftmals auch nur schwer möglich ist, wurden aus den zur Verfügung stehenden Datensätzen lediglich die Wohnungen nicht in die Auswertung einbezogen, bei denen im Hinblick auf die angegebenen Ausstattungsmerkmale (z. B. Fußbodenheizung, Sauna, Parkettboden, u. ä.) von einem gehobenen Standard ausgegangen werden musste. Bei der Erhebung wurden nicht nur die Daten von tatsächlich während des Beobachtungszeitraums am Markt angebotenen Wohnungen, sondern auch die Daten bereits vermieteter Wohnungen berücksichtigt. 9

10 Analog der Wohnflächenhöchstgrenzen wurden die erhobenen Datensätze nach Wohnungsgrößenklassen differenziert. Für jede Wohnungsgrößenklasse und jeden Vergleichsraum wurde aus den jeweiligen Datensätzen eine Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Nebenkosten) pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet. Dieser Quadratmeterpreis multipliziert mit der jeweiligen Wohnflächenhöchstgrenze kennzeichnet den Betrag, bis zu welchem im jeweiligen Vergleichsraum Unterkunftskosten als abstrakt angemessen gelten. Den für die Umsetzung und Anwendung der auf dem vorliegenden Konzept basierenden Richtlinie zuständigen Ämtern ist bekannt, dass eine Überschreitung der abstrakten Angemessenheitsgrenzen nicht automatisch zur Feststellung unangemessener Unterkunftskosten und den sich daraus gesetzlich ergebenden Folgen führt. Durch interne Weisungen ist gewährleistet, dass bei einer solchen Sachlage unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte ermittelt wird, ob die tatsächlichen Unterkunftskosten als im Einzelfall konkret angemessen beurteilt werden müssen. 3 Datenerhebung 3.1 Gegenstand und Beobachtungszeitraum der Datenerhebung Gegenstand der Erhebung waren Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II, von Wohnungen, welche auf dem Wohnungsmarkt des gesamten Landkreises Bautzen angeboten wurden und von bereits vermieteten Wohnungen im Landkreis Bautzen (vgl. Urteil BSG vom B4 AS 30/08 R). Innerhalb der erhobenen Mietpreise wurde nach den Kosten der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten unterschieden. Die Haushaltsenergie- und Heizkosten sind nicht Bestandteil der erhobenen Mietkosten. Für die Repräsentativität der Daten wurden insgesamt Nettokaltmieten- und kalte Nebenkosten-Datensätze aus Bestands- und Angebotsmieten berücksichtigt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen beläuft sich der Wohnungsbestand per im Landkreis Bautzen auf bewohnte Wohnungen bzw reine Wohnungen in Gebäuden mit Wohnungen. Zum Stichtag gab es (7,3 Prozent) leerstehende Wohnungen. Somit konnten der repräsentativen Auswertung, bezogen auf den gesamten Wohnungsbestand des Landkreises Bautzen, mehr als 23 Prozent Nettokaltmieten- und kalte Nebenkosten-Datensätze zu Grunde gelegt werden. Nach BSG- Rechtsprechung sind in der Regel 10 Prozent des Wohnungsbestandes ausreichend. 3.2 Auswertung der Datenerhebung Die erhobenen Daten wurden je Datenquelle nach folgenden Schritten weiterverarbeitet: Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4: Schritt 5: Schritt 6: erhobene Daten einheitlich strukturieren nicht verwertbare Datensätze aus dem Bestand ausgliedern die Datensätze nach Gemeinden gruppieren die gruppierten Datensätze dem Vergleichsraum zuordnen Differenzierung der Daten im jeweiligen Vergleichsraum nach Wohnflächenkategorie Bildung des Median 10

11 Im Ergebnis stand das arithmetische Mittel der drei Medianwerte (je Datenquelle) je Wohnflächenkategorie. Die erhobenen Bestandsmieten besitzen im Rohzustand herkunftsbedingt eine unterschiedliche Struktur. Aus diesem Grund wurden die Datensätze der einzelnen Quellen einheitlich aufbereitet, strukturiert und mit einem Zuordnungsschlüssel anonymisiert. Somit konnte eine identische Weiterverarbeitung gewährleistet werden, im Rahmen derer u. a. aus den Angaben zur Nettokaltmiete sowie der Vorauszahlung für kalte Nebenkosten der Quadratmeterpreis ermittelt wurde. Hinsichtlich der Höhe der Nettokaltmiete sowie der Vorauszahlung für kalte Nebenkosten wurde keine Einschränkung oder Filterung vorgenommen. Nicht alle erhobenen Mietwerte waren verwertbar; weshalb für die weitere Auswertung die Notwendigkeit einer Filterung bestand. Konkretere Ausführungen zu der vorgenommenen Filterung sind den nachfolgenden Gliederungspunkten zu entnehmen. Die jeweilige Datenbasis wurde dann separat nach der Nettokaltmiete und der Vorauszahlung für kalte Nebenkosten ausgewertet. Einige Datensätze ob Bestands- oder Angebotsmiete ließen keine eindeutige Identifizierung der kalten Nebenkosten zu (z.b. die Betriebskosten sind nicht oder nur gesamt angegeben). In diesen Fällen wurde, in Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung (Urteil BSG vom B 14 AS 50/10R und Urteil BSG vom B 14 AS 13/12 R), auf die Durchschnittswerte des sächsischen Betriebskostenspiegels (Erstellungsjahr 2015; Daten 2013) abgestellt und die kalten anrechenbaren Nebenkosten in Höhe von 1,40 je m² zu Grunde gelegt. Die Bestandteile Heizung, Warmwasser und Antenne/Kabel aus dem sächsischen Betriebskostenspiegel blieben damit unberücksichtigt. Um die erhobenen Bestandsmieten (Unterkünfte der Leistungsbezieher nach dem SGB II und aus der Befragung der Vermieter sowie die Angebotsmieten) den gebildeten Vergleichsräumen zuordnen zu können, wurden die Datensätze in Schritt 3 nach der Gemeinde gruppiert. Dabei wurde sichergestellt, dass die Datenbestände ausschließlich von Wohnungen stammen, die sich im Gebiet des Landkreises Bautzen befinden. Im Weiteren wurden die den Vergleichsräumen zugeordneten Datensätze im entsprechenden Vergleichsraum weiter nach der Angemessenheit der Wohnungsgröße differenziert bzw. kategorisiert: Wohnfläche in m² Entspricht Anzahl Personen im Haushalt 45 1 > 45 bis 60 2 > 60 bis 75 3 >

12 Für die Auswertungsdatensätze musste der Landkreis Bautzen, im Rahmen der bestehenden Methodenfreiheit, eine Kappungsgrenze definieren. Wann Mietwerte zu kappen sind bzw. diese gar als Extremwerte/ Ausreißer gelten, ist nicht allgemeingültig definiert. Für dieses Konzept wurde der Median als geeignetes statistisches Maß gewählt. Dieser gibt Aussage darüber, welcher Mietwert in der Mitte der Datenmenge liegt (bei aufsteigender Sortierung der Werte). Damit stellt der Median den Mittelwert für die Verteilung in der Statistik dar. Gleichermaßen ist dieser robust gegenüber Extremwerten bzw. Ausreißern und wird damit auch diesem Anspruch gerecht. Dabei wurden keine Werte unterhalb des Median herangezogen, sondern der Median selbst. Damit erübrigt es sich, mögliche Ausreißer herauszurechnen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Median wurde jeweils separat ermittelt für: Bestandsmieten aus Vermieterbefragung zu Grundmieten, Bestandsmieten aus Vermieterbefragung zu kalten Nebenkosten, Bestandsmieten von SGB II-Leistungsbeziehern zu Grundmieten, Bestandsmieten von SGB II-Leistungsbeziehern zu kalten Nebenkosten, Angebotsmieten zu Grundmieten und Angebotsmieten zu kalten Nebenkosten Im Ergebnis wurden aus den jeweils drei Medianwerten zu Grundmieten bzw. kalte Nebenkosten entsprechende Mittelwerte gebildet. Die Summe der Mittelwerte der jeweiligen Grundmiete und kalten Nebenkosten bildet dann die maximal angemessene Bruttokaltmiete je Vergleichsraum und Wohnflächenkategorie. 3.3 Bestandsmieten Die Bestandsmieten wurden anhand von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II und der Befragung der Großvermieter in einem definierten Zeitraum erhoben. Die Datensätze beinhalten u.a. folgende Wohnungsdaten: Gemeinde/Lage, Wohnfläche, Nettokaltmiete je Quadratmeter und Vorauszahlung für kalte Nebenkosten je Quadratmeter. Die Bestandsmieten der Leistungsbezieher nach dem SGB II verfügen zudem über Angaben zum jeweiligen Vermieter. Diese Angabe wurde im Rahmen der Datenauswertung genutzt, um Dopplungen bei den Bestandsmieten zu vermeiden. Sobald ein Bestandsmietendatensatz eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II einen Vermieter auswies, der an der Vermieterbefragung mitgewirkt hat, wurde dieser Datensatz als Doppler gekennzeichnet und blieb unberücksichtigt. 12

13 3.3.1 Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II Die Bestandsmieten der Unterkünfte von Leistungsbeziehern nach dem SGB II wurden zum Stichtag erhoben. Im Rahmen der SGB II-Leistungsgewährung werden in der Datenbank der Fachsoftware u.a. die tatsächlich anfallenden Kosten für Unterkunft, Angaben zum Ort, Vermieter sowie zur Wohnfläche erfasst. Mittels Abfragesoftware wurden diese Angaben aus der Datenbank erhoben. Im Rahmen der weiteren Auswertung blieben nicht verwertbare Datensätze, die unplausible oder unvollständige Daten enthielten sowie Doppler darstellten, unberücksichtigt. Konkret wurden die Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II wie folgt gefiltert: 4 Datensätze ohne Angaben zur Wohnfläche, 454 Datensätze mit Angaben zur Wohnfläche < 30 Quadratmeter, 10 Datensätze mit Angaben zur Wohnfläche > 200 Quadratmeter, 229 Datensätze ohne Angaben zur Nettokaltmiete, 206 Datensätze ohne Angaben zum Vermieter und Doppler in Bezug auf die Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter Im Ergebnis standen Datensätze zur Auswertung zur Verfügung. Bei 274 dieser Datensätze war der Sächsische Betriebskostenspiegel anzuwenden, da diese keine bzw. negative Angaben zur Vorauszahlung der kalten Nebenkosten enthielten (siehe Punkt 3.2). 13

14 Median der Nettokaltmiete je Quadratmeter für Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 4,50 4,35 4,18 3,77 Bischofswerdaer Land 4,75 4,47 4,38 4,16 Dresdener Land 5,05 4,90 4,70 4,53 Hoyerswerdaer Land 4,66 4,61 4,25 4,09 Kamenzer Land 4,69 4,68 4,37 4,16 Stadtgebiet Bautzen 5,18 4,83 4,59 4,47 Stadtgebiet Bischofswerda 5,00 4,50 4,43 4,07 Stadtgebiet Hoyerswerda 4,88 4,57 4,78 4,38 Stadtgebiet Kamenz 5,10 4,82 4,83 4,18 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Fachanwendung OPEN/PROSOZ) 14

15 Median der kalten Nebenkosten je Quadratmeter für Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 1,04 0,99 0,94 0,85 Bischofswerdaer Land 1,07 1,00 0,93 0,94 Dresdener Land 1,05 1,00 0,93 0,86 Hoyerswerdaer Land 1,13 0,96 1,04 0,98 Kamenzer Land 1,18 1,00 0,93 0,79 Stadtgebiet Bautzen 1,02 0,93 0,87 0,88 Stadtgebiet Bischofswerda 1,04 0,87 0,84 0,77 Stadtgebiet Hoyerswerda 1,11 0,98 1,03 0,88 Stadtgebiet Kamenz 1,07 0,93 0,89 0,84 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Fachanwendung OPEN/PROSOZ) 15

16 Datengrundlage für die Medianermittlung Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II im Landkreis Bautzen Nettokaltmieten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Fachanwendung OPEN/PROSOZ) 16

17 Datengrundlage für die Medianermittlung Bestandsmieten von Unterkünften der Leistungsbezieher nach dem SGB II im Landkreis Bautzen Kalte Nebenkosten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Fachanwendung OPEN/PROSOZ) Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter Die Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter wurden im Zeitraum vom bis zum erhoben. 98 Großvermieter des Landkreises Bautzen wurden angeschrieben und folgende Angaben zum Wohnungsbestand erbeten: Gemeinde, Wohnfläche, Nettokaltmiete je Quadratmeter, Vorauszahlungen zu kalten Nebenkosten je Quadratmeter und Ausstattungsgrad nach den Merkmalen Standard oder gehoben Für eine einheitliche Bewertung der Ausstattung wurde den Großvermietern ein entsprechender Auszug des 6. Bautzener Mietspiegels zur Verfügung gestellt. 17

18 Darüber hinaus waren Wohnungen zu kennzeichnen, die folgende Besonderheiten aufwiesen: ohne Innen-WC und/oder Sozialwohnungen mit öffentlicher Mietpreisbindung und/oder möblierte bzw. teilmöblierte Wohnungen und/oder gewerbliche bzw. teilgewerbliche Nutzung Wohnungen, die mindestens eines dieser Merkmale aufwiesen, wurden von der späteren Auswertung ausgeschlossen. Die Daten der 50 mitwirkenden Vermieter wurden in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht und in der weiteren Verarbeitung elektronisch hinterlegt. Die erfragten Angaben gaben die jeweils aktuellen Gegebenheiten wieder. Das Rückmeldedatum der Vermieterauskunft stellte den jeweiligen Stichtag der zugehörigen Daten dar. Für die weitere Auswertung wurden nicht verwertbare Datensätze aus der Erhebung ausgegliedert. Diese nicht verwertbaren Datensätze enthielten unvollständige Daten oder wurden aus o.g. Gründen ausgeschlossen bzw. handelte es sich um Daten zu Wohnungen mit einer gehobenen Ausstattung. Die Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter wurden wie folgt gefiltert: 397 Wohnungen mit gehobener Ausstattung, 13 Wohnungen ohne Angabe der Ausstattung, 123 Sozialwohnungen mit öffentlicher Mietpreisbindung, 220 Wohnungen mit (teil-) gewerblicher Nutzung, 97 sanierungsbedürftige Wohnungen 35 Wohnungen mit (Teil-) Möblierung, 1 Wohnung ohne Angabe zur Miete 317 Wohnungen mit Angaben zur Wohnfläche < 30 Quadratmeter Im Ergebnis konnten Wohnungen zur Auswertung herangezogen werden. Bei dieser Datensätze war der Sächsische Betriebskostenspiegel anzuwenden, da diese keine bzw. negative Angaben zur Vorauszahlung der kalten Nebenkosten enthielten (siehe Punkt 3.2). 18

19 Median der Nettokaltmiete je Quadratmeter für Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 4,65 4,65 4,37 4,50 Bischofswerdaer Land 4,80 4,71 4,22 4,00 Dresdener Land 5,24 5,17 5,05 4,98 Hoyerswerdaer Land 4,90 4,90 5,00 4,76 Kamenzer Land 4,59 4,50 4,45 4,47 Stadtgebiet Bautzen 4,60 4,75 4,48 4,49 Stadtgebiet Bischofswerda 4,95 4,59 4,54 4,60 Stadtgebiet Hoyerswerda 4,85 4,85 5,11 4,73 Stadtgebiet Kamenz 4,98 4,71 4,58 4,88 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Erhebung Mietwerte bei Großvermietern des Landkreises Bautzen) 19

20 Median der kalten Nebenkosten je Quadratmeter für Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 1,30 1,21 1,14 1,15 Bischofswerdaer Land 1,10 1,10 1,04 1,00 Dresdener Land 1,11 1,04 1,01 0,94 Hoyerswerdaer Land 1,37 1,34 1,30 1,08 Kamenzer Land 1,40 1,17 1,25 1,09 Stadtgebiet Bautzen 1,08 0,93 0,94 0,96 Stadtgebiet Bischofswerda 1,08 1,01 1,01 1,00 Stadtgebiet Hoyerswerda 1,40 1,40 1,40 1,02 Stadtgebiet Kamenz 1,06 0,99 1,00 1,03 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Erhebung Mietwerte bei Großvermietern des Landkreises Bautzen) 20

21 Datengrundlage für die Medianermittlung Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter im Landkreis Bautzen Nettokaltmieten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Erhebung Mietwerte bei Großvermietern des Landkreises Bautzen) 21

22 Datengrundlage für die Medianermittlung Bestandsmieten aus der Befragung der Großvermieter im Landkreis Bautzen Kalte Nebenkosten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Erhebung Mietwerte bei Großvermietern des Landkreises Bautzen) 3.4 Angebotsmieten Mietangebote wurden und werden laufend aus nachfolgend genannten Quellen erhoben und in einer Datenbank verwaltet

23 Printmedien (Regionalausgaben im Landkreis Bautzen, wie z.b. Mitteilungsblatt, Wochenkurier, Sächsische Zeitung, Oberlausitzer Kurier ), durch Leistungsbezieher eingereichte Angebote und durch Vermieter eingereichte Angebote Damit werden Mietangebote in die Ermittlung angemessener Mietwerte mit einbezogen und zugleich die Verfügbarkeit von entsprechendem Wohnraum berücksichtigt. Mietangebote aus der Datenbank wurden für den Zeitraum bis betrachtet. Wie auch bei den Bestandsmieten wurden u.a. folgende Angaben erhoben: Gemeinde, Wohnfläche, Nettokaltmiete je Quadratmeter, Vorauszahlungen zu kalten Nebenkosten je Quadratmeter und Ausstattungsgrad nach den Merkmalen Standard oder gehoben Sofern die Bestimmung des Ausstattungsgrades eindeutig möglich war, wurden Mietangebote mit gehobener Ausstattung gekennzeichnet. Als Grundlage der Bewertung der Ausstattung diente, wie auch bei den Bestandsmieten, der 6. Bautzener Mietspiegel. Zudem wurden Datensätze gekennzeichnet, aus denen mindestens eines der folgenden Merkmale erkennbar war: ohne Innen-WC und/oder Sozialwohnungen mit öffentlicher Mietpreisbindung und/oder möblierte bzw. teilmöblierte Wohnungen und/oder gewerbliche bzw. teilgewerbliche Nutzung Wohnungen, die mindestens eines dieser Merkmale aufwiesen, wurden von der späteren Auswertung ausgeschlossen. Bei der Erhebung von Angebotsmieten wurde sichergestellt, dass nur Mietangebote aus dem Landkreis Bautzen erfasst wurden. Auch die Angebotsmieten wurden auf nicht verwertbare Datensätze geprüft. Datensätze, die unvollständige Daten enthielten oder eines der oben aufgeführten Merkmale enthielten, wurden aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Des Weiteren blieben Datensätze von Wohnungen mit gehobener Ausstattung sowie Dopplungen (Mehrfachinserate) unberücksichtigt. Mehrfachinserate bzw. wiederkehrend gleichlautende Angebote können Dopplungen sein, die vornehmlich dann auftreten, wenn der Anbieter des Wohnungsangebots mehrere Medien/Plattformen nutzt und/oder (Mehrfach-)Zeitungsinserate geschalten werden. 23

24 Mietangebote weisen in der Regel ein Identifikationsmerkmal auf (z.b. Chiffre-Nummer, ID-Nr. ) und lassen sich so bei gleicher Quelle klar als Doppler identifizieren. Ebenso wurden Mietangebote, die in Ort, Straße, Hausnummer, Wohnfläche, Etage, Zimmerzahl, Anbieter sowie im Mietpreis identisch waren, als Doppler identifiziert und folglich nicht berücksichtigt. Die Erfassung der Mietangebote erfolgt, technisch unterstützt, in einer Datenbank. Bei der Erfassung wird eine Dopplerprüfung durchgeführt, die ein Speichern zwar nicht unterdrückt aber die Durchführung einer Prüfung notwendig macht. Zu beachten ist, dass ein gänzliches Verhindern der Erfassung solcher Angebote nicht erfolgen soll, weil es sich zunächst um Dopplerverdächtige handelt. Straße und Hausnummer werden nur in seltenen Fällen im Mietangebot aufgeführt. Auch können in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen mit gleichem Zuschnitt vermietet werden. Ferner muss gewährleistet sein, dass ein Mietangebot von ein und derselben Wohnung durchaus ein zweites Mal erfasst werden kann, wenn diese zwischenzeitlich zu den Bestandsmieten zählte (Beispiel: Wohnung steht zur Vermietung im Angebot -> Wohnung wird vermietet -> Wohnung steht nach sieben Monaten wieder zur Vermietung, weil der Mieter ausgezogen ist). Im Speziellen ist eine Speicherung eines Mietangebots ohne weiteres dann nicht möglich, wenn sich die Eigenschaften des Mietangebots mit einem bereits erfassten stark ähneln. Sobald ein Mietangebot erfasst wird, welches den gleichen Ort, eine identisch große Wohnfläche, Zimmeranzahl oder den gleichen Anbieter enthält, wird dem Erfasser eine Warnung angezeigt. Die Warnung weist darauf hin, dass das momentane Angebot ggf. bereits erfasst wurde und listet verdächtige Datensätze auf. Der Erfasser prüft die Details des vorhandenen Mietangebots bzw. der vorhandenen Mietangebote. Dabei werden nicht nur die Preiskonditionen sondern auch Verfügbarkeit, Etage usw. betrachtet. Erst wenn der Erfasser bestätigt, dass kein Doppler vorliegt, wird die Speicherung ermöglicht. Die Erfassung der Mietangebote obliegt einem geschulten Mitarbeiterkreis. Konkret wurden die Angebotsmieten wie folgt gefiltert: 5 Mietangebote mit Angaben zur Wohnfläche > 200 Quadratmeter, 49 Datensätze mit Angaben zur Wohnfläche < 30 Quadratmeter, 17 Mietangebote ohne Angaben zur Nettokaltmiete und 311 Doppler Im Ergebnis standen Mietangebote für die weitere Auswertung zur Verfügung. Bei 586 dieser Datensätze war der Sächsische Betriebskostenspiegel anzuwenden, da diese keine bzw. negative Angaben zur Vorauszahlung der kalten Nebenkosten enthielten (siehe Punkt 3.2). 24

25 Median der Nettokaltmiete je Quadratmeter für Angebotsmieten im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 4,75 4,69 4,62 4,50 Bischofswerdaer Land 4,88 4,73 5,00 4,67 Dresdener Land 6,10 5,21 5,34 4,32 Hoyerswerdaer Land 4,67 4,69 4,30 4,17 Kamenzer Land 5,19 4,68 4,87 4,49 Stadtgebiet Bautzen 5,37 5,17 5,08 4,97 Stadtgebiet Bischofswerda 5,50 5,32 5,13 5,02 Stadtgebiet Hoyerswerda 4,40 4,58 4,58 4,66 Stadtgebiet Kamenz 5,22 4,88 5,00 4,99 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Mietdatenbank) 25

26 Median der kalten Nebenkosten je Quadratmeter für Angebotsmieten im Landkreis Bautzen (Stand: ) Euro / m² Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land 1,39 1,40 1,40 1,40 Bischofswerdaer Land 1,40 1,25 1,40 1,40 Dresdener Land 1,40 1,40 1,26 1,05 Hoyerswerdaer Land 1,04 1,24 1,19 1,10 Kamenzer Land 1,40 1,40 1,23 0,86 Stadtgebiet Bautzen 1,24 1,10 1,40 1,19 Stadtgebiet Bischofswerda 1,12 1,13 1,40 1,32 Stadtgebiet Hoyerswerda 1,40 1,26 1,26 1,35 Stadtgebiet Kamenz 1,17 1,02 1,21 1,40 Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Mietdatenbank) 26

27 Datengrundlage für die Medianermittlung Angebotsmieten im Landkreis Bautzen Nettokaltmieten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Mietdatenbank) 27

28 Datengrundlage für die Medianermittlung Angebotsmieten im Landkreis Bautzen Kalte Nebenkosten Anzahl Vergleichsraum 45 m² > 45 m² bis 60 m² > 60 m² bis 75 m² > 75 m² Bautzener Land Bischofswerdaer Land Dresdener Land Hoyerswerdaer Land Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Mietdatenbank) 28

29 4 Ergebnisse Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten - arithmetisches Mittel der drei Medianwerte (je Datenquelle) je Wohnflächenkategorie - Wohnfläche in m² Personen im Haushalt Nettokaltmiete je m² kalte Nebenkosten je m² Bruttokaltmiete je m² Bruttokaltmiete 1) Vergleichsraum Bautzener Land 2) ,63 1,24 5,87 264,15 > 45 bis ,56 1,20 5,76 345,60 > 60 bis ,39 1,16 5,55 416,25 > 75 bis ,26 1,13 5,39 458,15 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,26 1,13 5,39 Vergleichsraum Bischofswerdaer Land 2) ,81 1,19 6,00 270,00 > 45 bis ,64 1,12 5,76 345,60 > 60 bis ,53 1,12 5,65 423,75 > 75 bis ,28 1,11 5,39 458,15 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,28 1,11 5,39 Vergleichsraum Dresdener Land 2) ,46 1,19 6,65 299,25 > 45 bis ,09 1,15 6,24 374,40 > 60 bis ,03 1,07 6,10 457,50 > 75 bis ,61 0,95 5,56 472,60 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,61 0,95 5,56 Vergleichsraum Hoyerswerdaer Land 2) ,74 1,18 5,92 266,40 > 45 bis ,73 1,18 5,91 354,60 > 60 bis ,52 1,18 5,70 427,50 > 75 bis ,34 1,05 5,39 458,15 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,34 1,05 5,39 Vergleichsraum Kamenzer Land 2) ,82 1,33 6,15 276,75 > 45 bis ,62 1,19 5,81 348,60 > 60 bis ,56 1,14 5,70 427,50 > 75 bis ,37 0,91 5,28 448,80 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,37 0,91 5,28 Vergleichsraum Stadtgebiet Bautzen 2) ,05 1,11 6,16 277,20 > 45 bis ,92 0,99 5,91 354,60 > 60 bis ,72 1,07 5,79 434,25 > 75 bis ,64 1,01 5,65 480,25 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,64 1,01 5,65 Vergleichsraum Stadtgebiet Bischofswerda 2) ,15 1,08 6,23 280,35 > 45 bis ,80 1,00 5,80 348,00 > 60 bis ,70 1,08 5,78 433,50 > 75 bis ,56 1,03 5,59 475,15 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,56 1,03 5,59 29

30 Wohnfläche in m² Personen im Haushalt Nettokaltmiete je m² kalte Nebenkosten je m² Bruttokaltmiete je m² Bruttokaltmiete 1) Vergleichsraum Stadtgebiet Hoyerswerda 2) ,71 1,30 6,01 270,45 > 45 bis ,67 1,21 5,88 352,80 > 60 bis ,82 1,23 6,05 453,75 > 75 bis ,59 1,08 5,67 481,95 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,59 1,08 5,67 Vergleichsraum Stadtgebiet Kamenz 2) ,10 1,10 6,20 279,00 > 45 bis ,80 0,98 5,78 346,80 > 60 bis ,80 1,03 5,83 437,25 > 75 bis ,68 1,09 5,77 490,45 > 85 bis + 10 je weitere Person 4,68 1,09 5,77 1) Produkt aus Bruttokaltmiete in /m² und der zutreffenden Wohnflächenhöchstgrenze 2) Bestimmung der Vergleichsräume gemäß Punkt 2.1 dieses Konzepts Beispiel: Vergleichsraum Bautzener Land, Wohnfläche > 60 m² bis 75 m² 5,55 Bruttokaltmiete je m² * 75 m² Wohnflächenhöchstgrenze = 416,25 Bruttokaltmiete 30

31 5 Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung: Fachanwendung OPEN/PROSOZ, Stichtag [2] Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung: Erhebung Mietwerte bei Großvermietern des Landkreises Bautzen, Stand [3] Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung: Mietdatenbank, Stand [4] Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung: Abstimmungsgespräche mit ortsansässigen Wohnungsunternehmen des Landkreises Bautzen, März 2015 und April 2015 [5] Landratsamt Bautzen, Sozialamt: Fachanwendung OPEN/PROSOZ, Stichtag [6] Landratsamt Bautzen: Kliniken und Krankenhäuser, Stand [ONLINE] und [7] Medienkulturzentrum Dresden e.v., Stand [ONLINE] [8] Stadtverwaltung Bautzen: 6. Bautzener Mietspiegel, gültig ab [9] Deutscher Mieterbund e.v. in Kooperation mit der mindup GmbH: Betriebskostenspiegel für Sachsen, Daten 2013; Datenerfassung 2014/2015 [10] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Statistik der allgemeinbildenden Schulen 2014/2015, Stand [11] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen am und am [12] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden, Gebietsstand [13] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2013, Registerstand [14] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Gebietsflächen, Gebietsstand [15] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Gemeindeblätter, Gebäudeund Wohnungszählung am [16] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Reine Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum sowie deren Leerstand, Gebäude- und Wohnungszählung am , Teil 2 [17] Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsort mit Pendlerdaten, Stichtag [18] Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktstatistik, Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Merkmalen, Jahresdurchschnitte 2015 [19] Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Ausgewählte Eckwerte der Grundsicherung, März

32 [20] Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG): 16 Geheimhaltung, [21] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 6: Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches vom , [22] Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Regelung von Wohnflächenhöchstgrenzen zu 18 SächsAGSGB (VwV Wohnflächenhöchstgrenzen), [23] Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Rundschreiben Nummer 2/2011, [24] Sächsisches Staatsministerium des Inneren: Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz SächsDSG), [25] Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitsuchende, juris GmbH, Fassung vom , gültig ab [26] Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe, juris GmbH, Fassung vom , gültig ab [27] BSG, Bundesrechtsprechungen: Urteil vom B 7 b AS 10/06 R und B 7 b AS 18/06 R; Urteil vom B 4 AS 30/08 R; Urteil vom B 14 AS 65/08 R; Urteil vom B 14 AS 50/10 R; Urteil vom B 14 AS 13/12 R; Urteil vom B 4 AS 87/12 R; Urteil vom B 4 AS 44/14 R [28] Bürgerliches Gesetzbuch, juris GmbH, Fassung vom , gültig ab [29] Deutsche Bahn AG Berlin: Bahnhofssuche, [ONLINE] [30] Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien: Fahrplanseiten, [ONLINE] [31] Verkehrsverbund Oberelbe: Fahrplanauskunft, [ONLINE] [32] Landratsamt Bautzen: Geoportal, ÖPNV, [ONLINE] [33] 2016 HERE, Deutschland, EuroGeographics: HERE Maps - Stadtpläne und Landkarten - Routenplaner, [ONLINE] [34] Patrick Scholl : Anschlussstellen Autobahn 4, [ONLINE] und Anschlussstellen Autobahn 13, [ONLINE] 32

33 6 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Grafische Darstellung Vergleichsräume Anlage 2 Tabellarische Übersicht Indikatoren Vergleichsraumbildung Anlage 3 Grafische Darstellung Indikatoren Vergleichsraumbildung Anlage 4 Tabellarische Übersicht weitere erhobene Gemeindedaten Anlage 5 Grafische Darstellung weitere erhobene Gemeindedaten Anlage 6 Busverbindungen innerhalb der Vergleichsräume Anlage 7 Bedarfsgemeinschaften SGB II und SGB XII nach Art der Unterkunft Anlage 8 Tabellarische Übersicht statistische Gemeindedaten Anlage 9 Grafische Darstellung statistische Gemeindedaten Anlage 10 Betriebskostenspiegel für Sachsen Anlage 11 Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6 vom Anlage SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anlage 13 22a SGB II Satzungsermächtigung Anlage 14 22b SGB II Inhalt der Satzung Anlage 15 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung Anlage SGB XII Unterkunft und Heizung Anlage 17 35a SGB XII Satzung Anlage c BGB Mietspiegel Anlage d BGB Qualifizierter Mietspiegel 33

34 Anlage 1 Vergleichsräume im Landkreis Bautzen Quelle: Landratsamt Bautzen

35 Anlage 2 Blatt 1 Indikatoren Vergleichsraumbildung Gemeinde / Vergleichsraum Fläche in km² Schulen (Grund- und Oberschulen, Gymnasien) Kindertageseinrichtungen Kliniken und Krankenhäuser Unternehmen Cunewalde 26, Doberschau-Gaußig 40, Göda 43, Großdubrau 54, Großpostwitz /O.L. 16, Hochkirch 41, Königswartha 47, Kubschütz 43, Malschwitz 93, Neschwitz 46, Obergurig 9, Puschwitz 11, Radibor 61, Schirgiswalde-Kirschau, Stadt 24, Sohland a. d. Spree 37, Weißenberg, Stadt 50, Wilthen, Stadt 17, Bautzener Land 666, Bretnig-Hauswalde 14, Burkau 31, Demitz-Thumitz 21, Frankenthal 9, Großharthau 37, Großröhrsdorf, Stadt 26, Lichtenberg 14, Neukirch/Lausitz 21, Ohorn 11, Pulsnitz, Stadt 26, Rammenau 10, Schmölln-Putzkau 32, Steinigtwolmsdorf 18, Bischofswerdaer Land 277, Arnsdorf 35, Ottendorf-Okrilla 25, Radeberg, Stadt 29, Wachau 38, Dresdener Land 129, Bernsdorf, Stadt 59, Elsterheide 127, Lauta, Stadt 42, Lohsa 134, Spreetal 108, Wittichenau, Stadt 61, Hoyerswerdaer Land 533,

36 Anlage 2 Blatt 2 Indikatoren Vergleichsraumbildung Gemeinde / Vergleichsraum Fläche in km² Schulen (Grund- und Oberschulen, Gymnasien) Kindertageseinrichtungen Kliniken und Krankenhäuser Unternehmen Crostwitz 13, Elstra, Stadt 32, Großnaundorf 14, Haselbachtal 37, Königsbrück, Stadt 78, Laußnitz 63, Nebelschütz 22, Neukirch 39, Oßling 43, Panschwitz-Kuckau 23, Räckelwitz 11, Ralbitz-Rosenthal 31, Schönteichen 45, Schwepnitz 56, Steina 12, Kamenzer Land 527, Stadtgebiet Bautzen 66, Stadtgebiet Bischofswerda 46, Stadtgebiet Hoyerswerda 95, Stadtgebiet Kamenz 53, Landkreis Bautzen 2.395, Die Quellenangaben und Angaben zum Datenstand sind im Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten.

37 Anlage 3 Blatt 1 Städte- und Gemeindeflächen Landkreis Bautzen (in km²) Stand: Landkreis Bautzen 2.395,60 km² Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

38 Schulen (Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien) im Landkreis Bautzen Schuljahr: 2014/2015 Anlage 3 Blatt 2 Landkreis Bautzen 121 Schulen gesamt, davon: 74 Grundschulen 36 Oberschulen 11 Gymnasien Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

39 Anlage 3 Blatt 3 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Bautzen Stand: Landkreis Bautzen 224 Kindertageseinrichtungen Quelle: Medienkulturzentrum Dresden e.v.

40 Anlage 3 Blatt 4 Kliniken und Krankenhäuser im Landkreis Bautzen Stand: Landkreis Bautzen 2 Kliniken und 7 Krankenhäuser Quelle: Landratsamt Bautzen

41 Anlage 3 Blatt 5 Unternehmen im Landkreis Bautzen Registerstand: Landkreis Bautzen Unternehmen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

42 Anlage 4 Blatt 1 Weitere erhobene Gemeindedaten Gemeinde / Vergleichsraum Bahnanbindung Busanbindung Entfernung nächstgelegene Anschlussstelle Autobahn Direkte Anschlussstelle Autobahn Entfernung Zentrum Dresden Bautzener Land Cunewalde Nein Ja 14,4 km Nein 71,4 km Doberschau-Gaußig Nein Ja 6,8 km Nein 60,3 km Göda Ja Ja 5,6 km Nein 45,5 km Großdubrau Nein Ja 10,4 km Nein 67,1 km Großpostwitz /O.L. Nein Ja 8,5 km Nein 64,7 km Hochkirch Ja Ja 12,9 km Nein 71,8 km Königswartha Nein Ja 14,5 km Nein 59,3 km Kubschütz Ja Ja 5,7 km Nein 57,1 km Malschwitz Nein Ja 11,2 km Nein 65,9 km Neschwitz Nein Ja 10,9 km Nein 54,3 km Obergurig Nein Ja 8,4 km Nein 64,6 km Puschwitz Nein Ja 9,5 km Nein 50,6 km Radibor Nein Ja 7,2 km Nein 60,0 km Schirgiswalde-Kirschau, Stadt Ja Ja 14,8 km Nein 70,9 km Sohland a. d. Spree Ja Ja 18,4 km Nein 55,0 km Weißenberg, Stadt Nein Ja 1,2 km Ja 75,8 km Wilthen, Stadt Ja Ja 15,9 km Nein 64,7 km Bischofswerdaer Land Bretnig-Hauswalde Nein Ja 4,0 km Nein 37,6 km Burkau Nein Ja 4,4 km Ja 45,4 km Demitz-Thumitz Ja Ja 6,8 km Nein 40,7 km Frankenthal Nein Ja 7,1 km Nein 40,6 km Großharthau Ja Ja 10,3 km Nein 29,1 km Großröhrsdorf, Stadt Ja Ja 6,1 km Nein 26,5 km Lichtenberg Nein Ja 3,6 km Nein 31,7 km Neukirch/Lausitz Ja Ja 14,0 km Nein 46,2 km Ohorn Nein Ja 1,9 km Ja 35,5 km Pulsnitz, Stadt Ja Ja 3,8 km Ja 32,8 km Rammenau Nein Ja 3,9 km Nein 44,9 km Schmölln-Putzkau Ja Ja 12,7 km Nein 40,3 km Steinigtwolmsdorf Nein Ja 16,5 km Nein 48,6 km Dresdener Land Arnsdorf Ja Ja 11,0 km Nein 22,7 km Ottendorf-Okrilla Ja Ja 4,4 km Ja 19,3 km Radeberg, Stadt Ja Ja 6,1 km Nein 16,6 km Wachau Nein Ja 6,3 km Nein 20,8 km Hoyerswerdaer Land Elsterheide Nein Ja 23,6 km Nein 86,1 km Lauta, Stadt Ja Ja 19,7 km Nein 62,5 km Lohsa Nein Ja 29,4 km Nein 78,5 km Spreetal Nein Ja 32,0 km Nein 91,0 km Wittichenau, Stadt Nein Ja 23,6 km Nein 66,2 km

43 Anlage 4 Blatt 2 Weitere erhobene Gemeindedaten Gemeinde / Vergleichsraum Bahnanbindung Busanbindung Entfernung nächstgelegene Anschlussstelle Autobahn Direkte Anschlussstelle Autobahn Entfernung Zentrum Dresden Kamenzer Land Crostwitz Nein Ja 5,1 km Nein 46,7 km Elstra, Stadt Nein Ja 5,6 km Nein 42,6 km Großnaundorf Nein Ja 6,8 km Nein 29,8 km Haselbachtal Ja Ja 11,9 km Nein 34,3 km Königsbrück, Stadt Ja Ja 15,3 km Nein 30,2 km Laußnitz Ja Ja 10,3 km Nein 27,3 km Nebelschütz Nein Ja 12,5 km Nein 47,3 km Neukirch Nein Ja 20,0 km Nein 37,2 km Oßling Nein Ja 21,9 km Nein 59,8 km Panschwitz-Kuckau Nein Ja 6,4 km Nein 52,9 km Räckelwitz Nein Ja 9,0 km Nein 50,2 km Ralbitz-Rosenthal Nein Ja 12,5 km Nein 53,6 km Schönteichen Nein Ja 19,4 km Nein 39,6 km Schwepnitz Nein Ja 22,3 km Nein 39,5 km Steina Nein Ja 5,4 km Nein 38,9 km Stadtgebiet Bautzen Ja Ja 1,8 km Ja 58,0 km Stadtgebiet Bischofswerda Ja Ja 7,4 km Nein 34,3 km Stadtgebiet Hoyerswerda Ja Ja 31,1 km Nein 64,4 km Stadtgebiet Kamenz Ja Ja 14,0 km Nein 44,7 km Die Quellenangaben und Angaben zum Datenstand sind im Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten.

44 Anlage 4 Blatt 3 Weitere erhobene Gemeindedaten Bewohnte Wohnungen Reine Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum Gemeinde / Vergleichsraum Gesamt davon: Gesamt darunter: Leerstandsquote Eigentümerwohnungen Mietwohnungen leerstehend Einwohner Cunewalde ,6 % Doberschau-Gaußig ,3 % Göda ,8 % Großdubrau ,3 % Großpostwitz /O.L ,0 % Hochkirch ,6 % Königswartha ,5 % Kubschütz ,8 % Malschwitz ,8 % Neschwitz ,6% Obergurig ,9% Puschwitz ,7% Radibor ,4% Schirgiswalde-Kirschau, Stadt ,1% Sohland a. d. Spree ,1% Weißenberg, Stadt ,9% Wilthen, Stadt ,9% Bautzener Land ,5% Bretnig-Hauswalde ,7% Burkau ,5% Demitz-Thumitz ,3% Frankenthal ,9% Großharthau ,8% Großröhrsdorf, Stadt ,6% Lichtenberg ,2% Neukirch/Lausitz ,2% Ohorn ,4% Pulsnitz, Stadt ,3% Rammenau ,7% Schmölln-Putzkau ,3% Steinigtwolmsdorf ,1% Bischofswerdaer Land ,3% Arnsdorf ,8% Ottendorf-Okrilla ,4% Radeberg, Stadt ,9% Wachau ,3% Dresdener Land ,2% Bernsdorf, Stadt ,1% Elsterheide ,5% Lauta, Stadt ,7% Lohsa ,4% Spreetal ,5% Wittichenau, Stadt ,8% Hoyerswerdaer Land ,7%

45 Anlage 4 Blatt 4 Weitere erhobene Gemeindedaten Bewohnte Wohnungen Reine Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum Gemeinde / Vergleichsraum Gesamt davon: Gesamt darunter: Leerstandsquote Eigentümerwohnungen Mietwohnungen leerstehend Einwohner Crostwitz ,4% Elstra, Stadt ,6% Großnaundorf ,2% Haselbachtal ,2% Königsbrück, Stadt ,4% Laußnitz ,1% Nebelschütz ,4% Neukirch ,4% Oßling ,8% Panschwitz-Kuckau ,9% Räckelwitz ,2% Ralbitz-Rosenthal ,7% Schönteichen ,2% Schwepnitz ,8% Steina ,4% Kamenzer Land ,2% Stadtgebiet Bautzen ,1 % Stadtgebiet Bischofswerda ,3 % Stadtgebiet Hoyerswerda ,1 % Stadtgebiet Kamenz ,4 % Landkreis Bautzen ,3 % Die Quellenangaben und Angaben zum Datenstand sind im Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten.

46 Anlage 5 Blatt 1 Bahn- und Busanbindungen im Landkreis Bautzen Stand: Bahnanbindung Busanbindung Quellen: Deutsche Bahn AG Berlin und Landratsamt Bautzen

47 Anlage 5 Blatt 2 Einwohner im Landkreis Bautzen Gebietsstand: Landkreis Bautzen Einwohner Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

48 Anlage 6 Blatt 1 Busverbindungen innerhalb der Vergleichsräume Die detaillierten Übersichten sind im Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung hinterlegt. Quelle: Verkehrsverbund Oberelbe

49 Anlage 6 Blatt 2 Fahrtzeiten innerhalb der Vergleichsräume Vergleichsraum Stadtgebiet Bautzen Linie von nach Fahrtzeit Weißenberg Bautzen 39 Minuten Bautzen Weißenberg 41 Minuten Göda Bautzen 17 Minuten Bautzen Göda 15 Minuten Königswartha Bautzen 37 Minuten Bautzen Königswartha 31 Minuten Sohland a.d. Spree Bautzen 33 Minuten Bautzen Sohland a.d. Spree 34 Minuten Weißenberg Göda 54 Minuten Göda Weißenberg 55 Minuten Bautzener Land Königswartha Sohland a.d. Spree 1 Stunde und 12 Minuten Sohland a.d. Spree Königswartha 1 Stunden und 3 Minuten Malschwitz Doberschau 31 Minuten Doberschau Malschwitz 31 Minuten Quelle: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

50 Anlage 6 Blatt 3 Fahrtzeiten innerhalb der Vergleichsräume Vergleichsraum Stadtgebiet Bischofswerda Linie von nach Fahrtzeit Großharthau Bischofswerda 24 Minuten Bischofswerda Großharthau 27 Minuten Burkau Bischofswerda 17 Minuten Bischofswerda Burkau 14 Minuten Steinigtwolmsdorf Bischofswerda 31 Minuten Bischofswerda Steinigtwolmsdorf 33 Minuten Pulsnitz Bischofswerda 35 Minuten Bischofswerda Pulsnitz 30 Minuten Bischofswerdaer Land Burkau Großharthau 41 Minuten Großharthau Burkau 38 Minuten Steinigtwolmsdorf Pulsnitz 1 Stunde und 1 Minute Pulsnitz Steinigtwolmsdorf 1 Stunde und 8 Minuten Quelle: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

51 Anlage 6 Blatt 4 Fahrtzeiten innerhalb der Vergleichsräume Vergleichsraum Linie von nach Fahrtzeit Elstra Kamenz 19 Minuten Kamenz Elstra 18 Minuten Schwepnitz Kamenz 33 Minuten Kamenz Schwepnitz 28 Minuten Stadtgebiet Kamenz Crostwitz Kamenz 32 Minuten Kamenz Crostwitz 29 Minuten Laußnitz Kamenz 23 Minuten Kamenz Laußnitz 28 Minuten Oßling Kamenz 23 Minuten Kamenz Oßling 24 Minuten Elstra Schwepnitz 44 Minuten Schwepnitz Elstra 46 Minuten Kamenzer Land Crostwitz Königsbrück 1 Stunde Königsbrück Crostwitz 57 Minuten Oßling Laußnitz 58 Minuten Laußnitz Oßling 57 Minuten Quelle: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

52 Anlage 6 Blatt 5 Fahrtzeiten innerhalb der Vergleichsräume Vergleichsraum Dresdener Land Linie von nach Fahrtzeit Ottendorf-Okrilla Radeberg 23 Minuten Radeberg Ottendorf-Okrilla 40 Minuten Arnsdorf Radeberg 20 Minuten Radeberg Arnsdorf 16 Minuten Wachau Radeberg 17 Minuten Radeberg Wachau 14 Minuten Arnsdorf Ottendorf-Okrilla 53 Minuten Ottendorf-Okrilla Arnsdorf 1 Stunde Quelle: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

53 Anlage 6 Blatt 6 Fahrtzeiten innerhalb der Vergleichsräume Vergleichsraum Stadtgebiet Hoyerswerda Linie von nach Fahrtzeit Elsterheide Hoyerswerda 24 Minuten Hoyerswerda Elsterheide 23 Minuten Lohsa Hoyerswerda 23 Minuten Hoyerswerda Lohsa 22 Minuten Bernsdorf Hoyerswerda 25 Minuten Hoyerswerda Bernsdorf 25 Minuten Elsterheide Wittichenau 27 Minuten Wittichenau Elsterheide 40 Minuten Hoyerswerdaer Land Lauta Lohsa 46 Minuten Lohsa Lauta 46 Minuten Bernsdorf Spreetal 46 Minuten Spreetal Bernsdorf 46 Minuten Quellen: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien und Verkehrsverbund Oberelbe

54 Anlage 7 SGB II - Bestand Bedarfsgemeinschaften nach Art der Unterkunft im Landkreis Bautzen 1) Stand: Vergleichsraum 2) Miete Untermiete Wohneigentum Tagessätze Mietfreiheit (66 %) 164 (31 %) (3 %) (77 %) 877 (20 %) 2 (0 %) 5 (0 %) 114 (3 %) (95 %) 155 (4 %) 3 (0 %) 5 (0 %) 43 (1 %) (96 %) 90 (2 %) 2 (0 %) 1 (0 %) 52 (2 %) Landkreis Bautzen (88 %) (10 %) 7 (0 %) 11 (0 %) 223 (2 %) 1) nur Fälle enthalten, deren Art der Unterkunft definiert wurde 2) gemäß der ab geltenden Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie Quelle: Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Leistung (Fachanwendung OPEN/PROSOZ) SGB XII - Bestand Bedarfsgemeinschaften nach Art der Unterkunft im Landkreis Bautzen Stand: Miete Wohneigentum Untermiete Mietfreiheit Standort Bautzen 527 (82 %) 113 (18 %) - - Standort Kamenz 486 (81 %) 111 (19 %) 1 (0 %) - Standort Hoyerswerda 251 (88 %) 33 (12 %) - 1 (0 %) Landkreis Bautzen (83 %) 257 (17 %) 1 (0 %) 1 (0 %) Quelle: Landratsamt Bautzen, Sozialamt (Fachanwendung OPEN/PROSOZ)

55 Anlage 8 Blatt 1 Statistische Gemeindedaten Jahresdurchschnitte 2015 Bestand Arbeitslose Gemeinde / Vergleichsraum SGB II und SGB III Gesamt darunter: SGB II dar.: unter 25 Jahren Bedarfsgemeinschaften Cunewalde Doberschau-Gaußig * 129 Göda * 75 Großdubrau * 135 Großpostwitz /O.L Hochkirch Königswartha Kubschütz * 81 Malschwitz Neschwitz * 75 Obergurig Puschwitz * 41 Radibor * 64 Schirgiswalde-Kirschau, Stadt * 216 Sohland a. d. Spree Weißenberg, Stadt Wilthen, Stadt Bautzener Land Bretnig-Hauswalde Burkau * 58 Demitz-Thumitz * 113 Frankenthal * 22 Großharthau * 87 Großröhrsdorf, Stadt Lichtenberg * 29 Neukirch/Lausitz Ohorn * 24 Pulsnitz, Stadt Rammenau * 24 Schmölln-Putzkau Steinigtwolmsdorf Bischofswerdaer Land Arnsdorf * 101 Ottendorf-Okrilla Radeberg, Stadt Wachau * 60 Dresdener Land Bernsdorf, Stadt Elsterheide * 45 Lauta, Stadt Lohsa * 163 Spreetal * 57 Wittichenau, Stadt * 119 Hoyerswerdaer Land

56 Anlage 8 Blatt 2 Statistische Gemeindedaten Jahresdurchschnitte 2015 Bestand Arbeitslose Gemeinde / Vergleichsraum SGB II und SGB III Gesamt darunter: SGB II dar.: unter 25 Jahren Bedarfsgemeinschaften Crostwitz 18 5 * 8 Elstra, Stadt * 67 Großnaundorf * 16 Haselbachtal * 65 Königsbrück, Stadt Laußnitz * 25 Nebelschütz 17 5 * 11 Neukirch * 33 Oßling * 43 Panschwitz-Kuckau * 28 Räckelwitz 17 4 * 8 Ralbitz-Rosenthal * 20 Schönteichen * 50 Schwepnitz * 94 Steina 26 8 * 16 Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen * Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, sind aufgrund Sozialdatenschutz nach 16 Bundesstatistikgesetz anonymisiert Quelle: Bundesagentur für Arbeit

57 Anlage 8 Blatt 3 Statistische Gemeindedaten Stand: Gemeinde / Vergleichsraum Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Einpendler 1) Auspendler 1) Pendlersaldo 2) Arbeitsort Cunewalde Doberschau-Gaußig Göda Großdubrau Großpostwitz /O.L Hochkirch Königswartha Kubschütz Malschwitz Neschwitz Obergurig Puschwitz Radibor Schirgiswalde-Kirschau, Stadt Sohland a. d. Spree Weißenberg, Stadt Wilthen, Stadt Bautzener Land Bretnig-Hauswalde Burkau Demitz-Thumitz Frankenthal Großharthau Großröhrsdorf, Stadt Lichtenberg Neukirch/Lausitz Ohorn Pulsnitz, Stadt Rammenau Schmölln-Putzkau Steinigtwolmsdorf Bischofswerdaer Land Arnsdorf Ottendorf-Okrilla Radeberg, Stadt Wachau Dresdener Land Bernsdorf, Stadt Elsterheide Lauta, Stadt Lohsa Spreetal Wittichenau, Stadt Hoyerswerdaer Land

58 Anlage 8 Blatt 4 Statistische Gemeindedaten Stand: Gemeinde / Vergleichsraum Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Einpendler 1) Auspendler 1) Pendlersaldo 2) Crostwitz Elstra, Stadt Großnaundorf Haselbachtal Königsbrück, Stadt Laußnitz Nebelschütz Neukirch Oßling Panschwitz-Kuckau Räckelwitz Ralbitz-Rosenthal Schönteichen Schwepnitz Steina Kamenzer Land Stadtgebiet Bautzen Stadtgebiet Bischofswerda Stadtgebiet Hoyerswerda Stadtgebiet Kamenz Landkreis Bautzen ) Im Landkreisergebnis sind nur Pendler enthalten, die über die die Landkreisgrenzen pendeln. 2) Differenz aus Ein- und Auspendlern; negativer Wert kennzeichnet Auspendlerüberschuss Quelle: Bundesagentur für Arbeit

59 Anlage 9 Blatt 1 Bestand Arbeitslose SGB II und SGB III im Landkreis Bautzen Jahresdurchschnitte 2015 Landkreis Bautzen Arbeitslose SGB II und SGB III Quelle: Bundesagentur für Arbeit

60 Anlage 9 Blatt 2 Bestand Arbeitslose SGB II im Landkreis Bautzen Jahresdurchschnitte 2015 Landkreis Bautzen Arbeitslose SGB II Quelle: Bundesagentur für Arbeit

61 Anlage 9 Blatt 3 Bestand Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Bautzen Jahresdurchschnitte 2015 Landkreis Bautzen Bedarfsgemeinschaften Quelle: Bundesagentur für Arbeit

62 Anlage 9 Blatt 4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Arbeitsort) im Landkreis Bautzen Stand: Landkreis Bautzen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Quelle: Bundesagentur für Arbeit

63 Anlage 10 Betriebskostenspiegel für Sachsen Erstellungsjahr: 2015 Quelle: Deutscher Mieterbund e.v. in Kooperation mit der mindup GmbH

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