3. Elterninformation im Schj. 2016/2017

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1 SANKT-ULRICH-GRUNDSCHULE SCHWABMÜNCHEN Museumstraße Schwabmünchen Telefon / Fax / info@grundschule-schwabmuenchen.de home: 3. Elterninformation im Schj. 2016/2017 Liebe Eltern, seit vielen Jahren sind Sie es gewohnt, dass es an unserer Schule (neben den gebundenen Ganztagsklassen) eine Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr, eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr und eine Ferienbetreuung gibt. Diese Betreuungsangebote werden seit vielen Jahren mit hohem Engagement, zuverlässig und sehr gut organisiert vom Förderverein angeboten. Sie wurden seit 2008 von der Regierung von Schwaben mit einem fixen Betrag je Gruppe bezuschusst, um den Elternanteil der Finanzierungskosten niedriger zu halten. Seit einigen Jahren ist nun, bedingt durch Veränderungen in Gesellschaft und Familie, jährlich eine große Zunahme der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler zu beobachten. Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten für Schülerinnen und Schüler ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben, neben der Weiterführung der gebundenen Ganztagsschule, die schrittweise Einführung offener Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen. Eine offene Ganztagsschule (OGTS) bietet viele Vorteile: Ein Qualitätsmerkmal guter Ganztagsbetreuung ist die enge Verschränkung von Vor- und Nachmittag z. B. beim Thema Hausaufgaben. Darum kann es sinnvoll sein, wenn beide Phasen von der Schulleitung verantwortet werden. Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung. Eine Reihe von pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen z. B. die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler am Vor- und Nachmittag, die Nutzung schulischer Räume oder Versicherungsfragen lassen sich in diesem Rahmen anders gestalten als in der Mittagsbetreuung, die weder eine schulische Veranstaltung noch ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Durch die deutlich höhere staatliche Förderung ist es möglich, offene Ganztagsangebote an 4 Tagen bis 16 Uhr grundsätzlich kostenfrei anzubieten. Unser Sachaufwandsträger die Stadt Schwabmünchen, die Schulleitung, der Elternbeirat (2015/2016) und der Förderverein der Schule haben sich mit der Thematik auseinander gesetzt und möchten nun Ihre Meinung dazu einholen, bzw. verbindliche Anmeldezahlen eruieren. Sollte die Abfrage der Elternschaft mehrheitlich eine positive Tendenz in Richtung OGTS ergeben, werden wir nach abschließender Konzeptberatung und -erstellung mit Förderverein, Elternbeirat und Stadtverwaltung das Genehmigungsverfahren dafür einleiten. Dafür benötigen wir allerdings weitgehend sichere Anmeldezahlen für das nächste Schuljahr, weshalb wir Sie bitten, Ihre Kinder bereits jetzt zur Betreuung anzumelden. Eine genaue Information und das Rückmelde-/Anmeldeblatt liegen den angefügten Unterlagen bei. Gerne stehen die Schulleitung und die Mitarbeiterinnen des Fördervereins bei Fragen gerne zur Verfügung. Eine Information, die Sie sicher alle interessieren wird: Sollte die OGTS für unsere Schule von der Staatsregierung genehmigt werden, wird die Leitung unter der Trägerschaft des Fördervereins mit dem bewährten Stammpersonal laufen. Sollte die OGTS wider Erwarten nicht genehmigt werden, wird die bisherige Organisationsform Mittagsbetreuung wie gewohnt stattfinden. Die Anmeldung dazu müsste dann allerdings noch einmal neu beim Förderverein erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Ursula Timmler, Rektorin Maren Hankl, Konrektorin gez. Carina Reichart-Richter, Vors. d. Fördervereins 1

2 Ganztagsbetreuung an der Sankt-Ulrich-Grundschule Schwabmünchen 1. Gebundene Ganztagklasse Informationsabend im Januar und Anmeldung bis Mitte März möglich. Alle Kinder der Ganztagsklasse 1bgzt bleiben von Unterrichtsbeginn um 8.15 Uhr bis zum Unterrichtsende zusammen. Der Unterricht endet von Montag bis Donnerstag um Uhr, am Freitag um Uhr (auf Wunsch Uhr). Die Busbeförderung am Nachmittag ist garantiert. Der Schulalltag wird rhythmisiert, d. h. Lern- und Übungsphasen wechseln sich mit gestalteter Freizeit ab. Während der Woche gibt es keine schriftlichen Hausaufgaben. Durch zusätzliche Stunden in allen Fächern steht mehr Lern- und Übungszeit, unter Anleitung der Lehrkräfte zur Verfügung. Probleme, die sich evtl. aus dem Unterricht am Vormittag ergeben, können nachmittags nochmal aufgearbeitet, Lernstoff kann gefestigt und geübt werden. Unterricht, Übung, Förderung und Freizeitangebote werden durch Klassenlehrkräfte und Schulleitung koordiniert und organisiert. Den Unterricht teilt sich ein Lehrertandem, teilweise sind zwei Lehrkräfte gleichzeitig im Unterricht. Die verlässliche Betreuung in der Freizeit erfolgt durch Fachpersonal. Externe Partner bieten Zusatzangebote (Sport, Musik, Förderung). Montag bis Donnerstag gibt es ein kindgerechtes warmes Mittagessen, die Teilnahme daran ist verpflichtend. Das Angebot der gebundenen Ganztagsklasse ist kostenfrei, das Mittagessen muss bezahlt werden (3,30, für Teilhabeempfänger 1,00 ). 2. Offene Ganztagsschule (OGTS) (Löst auf Antrag die bisherige Mittagsbetreuung ab) Die offene Ganztagsschule ist gemäß des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes grundsätzlich ein Ganztagsangebot in schulischer Verantwortung. An staatlichen Schulen wird sie während der Unterrichtswochen als schulische Veranstaltung genehmigt und organisiert. Schüler aus allen Klassen können daran teilnehmen. Die Busbeförderung, auch am Nachmittag, ist garantiert. Die offene Ganztagsschule umfasst kostenfrei Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich an vier Unterrichtstagen je Schulwoche, im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht. Die Kommune bzw. der Schulträger kann am fünften Schultag der Unterrichtswoche mit Zustimmung der Schulleitung ergänzende Angebote einrichten, um den Betreuungszeitraum zu erweitern (siehe Angebote des Fördervereins!). Um offene Ganztagsgruppen beantragen und einrichten zu können, müssen vorab verbindliche Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für das jeweilige Angebot und pauschal für eine bestimmte Anzahl von Nachmittagen (zwei bis vier bzw. fünf Schultage je Unterrichtswoche) an. Wenn Schülerinnen und Schüler nur für zwei oder drei Nachmittage angemeldet wurden, können zu Schuljahresbeginn und nach Bekanntgabe der Stundenpläne die individuellen Betreuungstage zwischen Eltern, Schulleitung und Kooperationspartner festgelegt werden (z. B. jeweils Montag und Mittwoch). Auch während des Schuljahres sind prinzipiell Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Betreuungstage möglich, sofern der zeitliche Umfang der gebuchten Betreuungszeiten dabei gleich bleibt (z. B. Wechsel von Montag/Mittwoch auf Dienstag/Donnerstag). Inwiefern diese Flexibilität vor Ort möglich ist, entscheiden Schulleitung und Kooperationspartner. Die Teilnahme der Schüler ist grundsätzlich im Umfang der gebuchten Betreuungszeiten verbindlich, da es sich bei ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten um eine schulische Veranstaltung handelt. Schüler können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten durch die 2

3 Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot ganz oder teilweise befreit werden. So ist zum Beispiel in folgenden Fällen eine Befreiung möglich: Gesundheitliche Gründe (z. B. gelegentliche Arztbesuche) Besondere Feierlichkeiten im Familienkreis oder vor Ort Mitwirkung an einzelnen, besonderen Darbietungen im künstlerischen, musikalischen oder sportlichen Bereich Beendigung bzw. Reduzierung des Ganztagsbesuchs z. B. aufgrund besonderer pädagogischer, familiärer oder gesundheitlicher Konstellationen, die bei der Anmeldung so nicht absehbar waren. Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, an deren Schulen ein offenes Ganztagsangebot eingerichtet ist, an der OGTS teilnehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung ggf. im Benehmen mit dem Kooperationspartner nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage pädagogischer, familiärer und sozialer Gesichtspunkte. A) Kurzgruppen bis Uhr Die Teilnahme an OGTS-Kurzgruppen ist mit Ausnahme möglicher Kosten für die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen an 4 Schultagen in der Woche grundsätzlich kostenfrei. Für die Teilnahme an Zusatzangeboten auf freiwilliger Basis beispielsweise Angebote an einem weiteren Unterrichtstag der Woche oder zusätzliche Lern- und Förderangebote können mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbart werden (siehe Angebote des Fördervereins!). OGTS-Kurzgruppen finden an mindestens vier Unterrichtstagen in der Woche statt und schließen nahtlos an den stundenplanmäßigen Unterricht an. Grundsätzlich ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis jeweils Uhr gewährleistet. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schülerbeförderung, früher Unterrichtsschluss in den Jahrgangsstufen 1/2) können OGTS-Kurzgruppen bereits vor Uhr enden, sofern eine Betreuungszeit von täglich mindestens 60 Min. gewährleistet ist. So kann z. B. eine Gruppe, die um Uhr beginnt, bereits um Uhr enden. Die Anmeldung und Teilnahme für OGTS-Kurzgruppen muss mindestens für zwei Betreuungstage je Unterrichtswoche erfolgen. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für OGTS-Kurzgruppen erfolgt durch die Eltern für das gesamte Schuljahr verbindlich. Es gelten die Bestimmungen der Schulordnungen für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Abmeldungen während des Schuljahres (siehe oben!). B) Langgruppen bis Uhr Die Teilnahme an OGTS-Langgruppen ist mit Ausnahme möglicher Kosten für die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen an 4 Schultagen in der Woche grundsätzlich kostenfrei. Die offene Ganztagsschule umfasst Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich an vier Unterrichtstagen je Schulwoche im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht. Grundsätzlich ist eine Betreuung bis mindestens Uhr zu gewährleisten. Folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten sind möglich: Der Schulträger kann am fünften Schultag der Unterrichtswoche mit Zustimmung der Schulleitung ergänzende Angebote einrichten, um den Betreuungszeitraum zu erweitern. (siehe Angebot des Fördervereins!) Die OGTS bis 16 Uhr bietet einen verbindlichen Leistungskatalog, der an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Folgendes verpflichtend vorsieht: Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung Verschiedene Freizeitangebote 3

4 Nach Möglichkeit soll das Angebot durch zusätzliche unterstützende Lern- und Förderangebote ergänzt werden. Eine möglichst enge Abstimmung zwischen Vormittags- und Nachmittagsangebot ist anzustreben. Das Angebot wird auf Grundlage der bewährten Qualitätsrahmen für die offene Ganztagsschule durchgeführt. Damit wird eine hohe pädagogische Qualität gewährleistet. Die Anmeldung und Teilnahme an der OGTS muss mindestens für zwei Schultage je Unterrichtswoche von Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts bis mindestens Uhr erfolgen. Zur Erfüllung dieser Mindestteilnahmeverpflichtung kann auch ein Nachmittag berücksichtigt werden, an dem Pflicht-/AG-Unterricht stattfindet. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur OGTS erfolgt durch die Eltern für das gesamte Schuljahr verbindlich. Befreiungen von der Teilnahmepflicht (z. B. vorzeitiges Abholen) bzw. eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden. Um möglichst individuelle und flexible Betreuungszeiten zu ermöglichen, ist die gleichzeitige Anmeldung von Schülerinnen und Schüler für OGTS-Gruppen bis 16 Uhr und OGTS-Kurzgruppen möglich, sofern beide Angebotsformen an jeweils zwei Unterrichtstagen je Schulwoche besucht werden. Entsprechend werden Schülerinnen und Schüler mit einer zweitägigen Buchungszeit bei der Gruppenbildung für Angebote bis 16 Uhr als halber Zählschüler einbezogen. 3. Zusätzliche Angebote des Fördervereins Um berufstätigen Eltern außerhalb des OGTS-Programms die Möglichkeit einer Betreuung auch an nur einem Wochentag, einem fünften Wochentag, an einzelnen Tagen oder in den Ferien zu geben, bietet der Förderverein ein zusätzliches Betreuungsprogramm an. Da dieses nicht staatlich gefördert wird, ist es kostenpflichtig und eine Mitgliedschaft im Förderverein ist Bedingung. Fünfter Betreuungstag in der Schulwoche: Kurzgruppe von Unterrichtsende bis Uhr (auch bei frühem Schulschluss vor den Ferien) monatl. 20,00 * (11 Monate August beitragsfrei)) Langgruppe bis Uhr (auch für Schüler der gebundenen Ganztagsklassen) monatl. 30,00 * (11 Monate) Regelmäßig ein Tag in der Woche Kurzgruppe monatl. 20,00 * (11 Monate) Langgruppe monatl. 30,00 * (11 Monate) Bei Sonderfällen (z. B. kurzzeitige Betreuung wegen Erkrankung/Fortbildung/etc. der Eltern) finden die Mitarbeiterinnen des Fördervereins sicher eine Möglichkeit kurzfristig zu helfen. Ferienbetreuung In den Sommerferien (4 Wochen), den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien wird eine zuverlässige Ferienbetreuung angeboten. Die Kosten können je nach Anmeldezahlen etwas variieren. Bei kurzzeitiger Absage eines angemeldeten Kindes fallen Stornierungskosten an. Das Ferienbetreuungsprogramm wird jeweils am Schuljahresanfang ausgegeben. Morgenbetreuung ab 7.00 Uhr (Aufnahmezeit bis 7.35 Uhr) in den Betreuungsräumen im Erweiterungsbau pro Wochentag monatl. 3,00 * (11 Monate) * ohne Gewähr 4

5 Anmeldung für die OGTS-Betreuungsangebote der Sankt-Ulrich- Grundschule und die Angebote des Fördervereins im Schj. 2017/2018!!! Rückgabe bis Dienstag, über die Klassenlehrkraft!!! Schüler/in: Klasse im Schj. 2017/2018 Ich/Wir benötigen keinerlei Betreuungsangebote. Ich/Wir möchten lieber die bisherigen Mittagsbetreuungsangebote beibehalten. Ich/Wir melde/n unser Kind verbindlich für folgende Angebote an*: Kurzgruppe bis Uhr Kurzgruppe mind.60 Min. bis Uhr Bus 1 Wochentag (kostenpflichtig) 1 Wochentag (kostenpfl.) ja nein 2 Wochentage 2 Wochentage ja nein 3 Wochentage 3 Wochentage ja nein 4 Wochentage 4 Wochentage ja nein 5. Wochentag (kostenpflichtig) 5. Wochentag (kostenpfl.) ja nein Langgruppe bis Uhr Bus 1 Wochentag (kostenpflichtig) ja nein 2 Wochentage ja nein 3 Wochentage ja nein 4 Wochentage ja nein 5. Wochentag (kostenpflichtig) ja nein * Informationen zum Unterrichtsende: 1./2. Klasse 2x Unterrichtsende Uhr, 3x Unterrichtsende Uhr 3. Klasse Mi und Fr Unterrichtsende Uhr, andere Wochentage Uhr 4. Klasse Fr Unterrichtsende Uhr, andere Wochentage Uhr Morgenbetreuung: 1 Tag, 2 Tage, 3 Tage, 4 Tage, 5Tage ab Uhr Ferienbetreuung: Wir werden das Angebot einer Ferienbetreuung in Anspruch nehmen: Herbstferien sicher sicher nicht wahrscheinlich Faschingsferien sicher sicher nicht wahrscheinlich Osterferien sicher sicher nicht wahrscheinlich Pfingstferien sicher sicher nicht wahrscheinlich Sommerferien sicher sicher nicht wahrscheinlich Schwabmünchen, Unterschrift EB: 5

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