Seniorenpolitisches Gesamtkonzept. für den Landkreis Main-Spessart

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1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Main-Spessart - 3. Entwurf 17. Juni Augsburg und München, im Juni 2011 Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) & Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS)

2 Herausgeber Landratsamt Main-Spessart Marktplatz Karlstadt Telefon: / Telefax: / Info@Lramsp.de Internet: Ansprechpartner Landratsamt Main-Spessart Amt für Soziale Angelegenheiten Marktplatz Karlstadt Telefon: 09353/ poststelle@lramsp.de Zusammenstellung und Bearbeitung durch: Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) Spiegelstraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ info@afa-sozialplanung.de Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) Theodor-Heuss-Platz Augsburg Telefon: 0821/ Telefax: 0821/ institut@sags-consult.de

3 Vorwort Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, Main-Spessart: Weniger Einwohner, weniger Kinder, mehr Seniorinnen und Senioren. So könnten die Prognosen für die nächsten Jahrzehnte als Schlagzeile zusammengefasst werden. Nach modellhaften Berechnungen wird der Landkreis Main-Spessart im Jahr Einwohner zählen, die 65 Jahre und älter sind waren es Die Zahl der Einwohner, die 90 Jahre und älter sind, wird von 721 auf steigen. Relativ heißt das: Die Zahl der Einwohner, die 65 Jahre und älter sind, wird um rund 62 Prozent zunehmen, die Zahl der Einwohner, die 90 Jahre und älter sind, um rund 289 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Gesamtzahl der Einwohner des Landkreises deutlich. Dabei wird es im Landkreis Main-Spessart keine einheitliche Entwicklung geben: Der demographische Wandel trifft Städte, Märkte und Gemeinden sehr unterschiedlich. Sowohl der Landkreis Main-Spessart als auch seine Städte, Märkte und Gemeinden werden damit auch neue Herausforderungen zu bewältigen haben, um ihre Attraktivität zu erhalten und den sich wandelnden Erwartungen und Anforderung zu entsprechen. Der frühere Pflegebedarfsplan wird nun zum umfassenden Seniorenpolitischen Gesamtkonzept. Die Aufgabe, ein solches Konzept zu erstellen, ergibt sich für die Landkreise wie auch für die kreisfreien Städte und die Bezirke aus den Artikeln 68 und 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze. Danach haben sie ein integratives, regionales seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Main-Spessart gliedert sich in zwei Teile: Teil 1 bearbeitet nach einem Allgemeinen Teil mit Ergebnissen der Leitlinien-Diskussion für die zukünftige Seniorenarbeit und einer Bevölkerungsprognose zwölf Handlungsfelder und Themenbereiche, Teil 2 gibt einerseits die detaillierten Ergebnisse zum Handlungsfeld Betreuung und Pflege wieder und enthält I

4 Vorwort andererseits die Pflegebedarfsplanung für den Landkreis. Beide Teile sind nicht ein für allemal festgeschrieben sie bedürfen vielmehr der Fortentwicklung und Anpassung. Dabei wird Teil 2 in kürzeren Takten fortzuschreiben sein als Teil 1. Der Landkreis Main-Spessart hat mit der Ausarbeitung seines Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, bestehend aus der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA), München, und dem Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS), Augsburg, beauftragt. Sehr herzlich möchte ich bei dieser Gelegenheit allen danken, die zum Entstehen unseres Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts beigetragen haben, sei es bei den Bestandserhebungen und Befragungen, sei es im Workshop zur Er- und Bearbeitung der prioritären Handlungsfelder, sei es im Begleitgremium aus Fachexpertinnen und -experten oder auf andere Weise. Bei der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts sind der Landkreis Main-Spessart und seine vierzig Städte, Märkte und Gemeinden gleichermaßen gefordert. Darum bitte ich die Städte, Märkte und Gemeinden ebenso um ihre Mitarbeit wie um die Mitwirkung der Wohlfahrtsverbände, der Sozialstationen, der Altenund Pflegeeinrichtungen, der Träger der offenen Seniorenarbeit und zuletzt, aber bestimmt nicht am wenigsten aller ehrenamtlich in der Seniorenarbeit Tätigen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Thomas Schiebel Landrat II

5 Verzeichnisse Gliederung Vorwort... I Gliederung... III Darstellungsverzeichnis... IX Vorbemerkung ARGE...XV A. Allgemeiner Teil Einleitung Gesetzliche und weitere Grundlagen des Berichts Implikationen für die Pflege aus den gesetzlichen Weiterentwicklungen Vorgehensweise, Arbeitsschritte und Berichtsaufbau Ergebnisse der Leitlinien-Diskussionen für die zukünftige Seniorenarbeit im Landkreis Main-Spessart Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart: Bestand, Prognose und soziodemographische Struktur Fazit zur Bevölkerungsprognose Zukünftige Entwicklung der älteren Bevölkerungsgruppen Soziodemographische Situation B. Handlungsfelder und Themenbereiche Handlungsfeld Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Der öffentliche Raum und öffentlich zugängliche Gebäude Nahversorgung Ärztliche Versorgung Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen III

6 Verzeichnisse 2. Handlungsfeld Wohnen zu Hause Wohnort und Wohnsituation älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Main-Spessart Barrierefreiheit der Wohnung und der näheren Wohnumgebung Wohnwünsche und Wohnformen Besondere Wohnangebote im Landkreis Main-Spessart Ambulante Betreute Wohngemeinschaft Weitere Hilfen für das Wohnen zu Hause Essen auf Rädern Hausnotruf Fahrdienste Hilfen im Haushalt und andere Hilfen Wohnungsanpassung und Wohnberatung Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Mobilität Vorhandene Transportmöglichkeiten Mobilität im Spiegel der Kommunal- und Bürgerbefragung Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Präventive Angebote Prävention im Spiegel der Bürgerbefragung Präventive Angebote Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen...93 IV

7 Verzeichnisse 5. Handlungsfeld Gesellschaftliche Teilhabe Gesellschaftliche Teilhabe Bereich Freizeit, Begegnung und Kultur Gesellschaftliche Teilhabe im Spiegel der Bürgerbefragung Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Bürgerschaftliches Engagement von und für Seniorinnen und Senioren Ergebnisse der Bürgerbefragung zum Engagement der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Organisation bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Unterstützung pflegender Angehöriger Familiäre Ressourcen Angebote für pflegende Angehörige im Landkreis Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Angebote für besondere Zielgruppen Gerontopsychiatrisch Erkrankte Weitere gerontopsychiatrische Erkrankungen Überblick über die Versorgungssituation im Landkreis Alt gewordene Menschen mit Behinderung Ältere Menschen mit Migrationshintergrund Betreuungssituation im Landkreis Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen V

8 Verzeichnisse 9. Handlungsfeld Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Beratungsangebote im Landkreis Main-Spessart Informationsquellen älterer Bürgerinnen und Bürger Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Steuerung, Kooperationen, Koordinationsstrukturen und Vernetzung Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Landkreis Main-Spessart Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Hospizdienste und Palliativversorgung Grundinformationen und Versorgungsangebote für die Landkreisbürgerinnen und -bürger Allgemeine Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis Main-Spessart Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung Einschätzung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Betreuung und Pflege C. Zusammenfassende Einschätzung und Ausblick VI

9 Verzeichnisse Anhänge Anhang A Maßnahmen und Empfehlungen im Überblick Anhang B Angebote für Seniorinnen und Senioren im Überblick Anhang C Zusätzliche Darstellungen Anhang D Best-Practice-Beispiele für die Handlungsfelder VII

10 Verzeichnisse VIII

11 Verzeichnisse Darstellungsverzeichnis Darstellung A-1: Gemeindegrößenklassen im Landkreis Main-Spessart...9 Darstellung A-2: Versorgungsregionen im Landkreis Main-Spessart...10 Darstellung A-3: Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart (heutiger Gebietsstand)...15 Darstellung A-4a: Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart Ende 2010 im Vergleich zu Bayern...18 Darstellung A-4b: Darstellung A-5: Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart 2030 im Vergleich zu 2010: Modell ohne Wanderungen...19 Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart, (Modell ohne Wanderungen), Jahresende 2010=100 %...20 Darstellung A-6: Entwicklung der Altersgruppen ab 60 Jahren u. ä. im Landkreis Main-Spessart, 2010 bis 2040 (Modell mit Wanderungen), absolut und in Prozent...21 Darstellung A-7: Darstellung A-8: Darstellung A-9: Darstellung A-10: Darstellung A-11a: Darstellung A-11b: Darstellung A-12: Darstellung 1-1: Darstellung 1-2: Darstellung 1-3: Darstellung 1-4: (Prognostizierte) Entwicklung der Geburten-/ Sterbefallüberschüsse im Landkreis Main-Spessart, Anteil der 60-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern in Prozent, Veränderung der 60 bis unter 80-Jährigen von (Modell ohne Wanderungen); 2010=100 %...24 Veränderung der 80-Jährigen und Älteren von (Modell ohne Wanderungen); 2010=100 %...25 Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter ( 41 ff SGB XII) je 100 über 64-Jährige, Ende Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter außerhalb von Stationären Einrichtungen ( 41 ff SGB XII) je 100 über 64-Jährige, Ende Zahl der SGB XII-Empfänger/innen von Hilfen zur Pflege ( 61 ff) je 100 über 64-Jährige, Ende Erwähnung des Abwanderungsproblems nach Versorgungsregion und Gemeindegröße...34 Benutzte Hilfsmittel bei der Fortbewegung außer Haus...35 Infrastrukturprobleme nach Versorgungsregion und Gemeindegröße...37 Fehlende Versorgungseinrichtungen nach Gemeindegröße...38 IX

12 Verzeichnisse Darstellung 1-5: Darstellung 1-6: Darstellung 1-7: Darstellung 1-8: Fehlende Versorgungseinrichtungen nach Versorgungsregionen Mängel in der ärztlichen Versorgung nach Versorgungsregionen und Gemeindegröße Hausärztliches Angebot aus Sicht der Expertinnen und Experten Fachärztliches Angebot aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 2-1: Wohndauer der Befragten im Landkreis Darstellung 2-2: Wohnsituation (Mehrfachnennungen möglich) Darstellung 2-3: Probleme mit baulichen Gegebenheiten Darstellung 2-4: Schwierigkeiten beim Wohnen zu Hause Darstellung 2-5: Wurde bereits über verschiedene Formen des Wohnens für ältere Menschen nachgedacht? Kommt ein Umzug in Frage?. 52 Darstellung 2-6: Wohnalternativen Darstellung 2-7: Unterstützung bei Pflege- und Betreuungsbedarf Darstellung 2-8: Darstellung 2-9: Finanzierbarkeit von höheren Kosten bei einer Wohnung oder Unterstützung Wohnangebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Main-Spessart Darstellung 2-10: Menüservicedienste im Landkreis Main-Spessart Darstellung 2-11: Öffentliche Mittagstische im Landkreis Main-Spessart Darstellung 2-12: Fahrdienste im Landkreis Main-Spessart Darstellung 2-13: Anbieter ehrenamtlicher Fahrdienste im Landkreis Main-Spessart Darstellung 2-14: Individuelle Hilfen Darstellung 2-15: Darstellung 2-16: Darstellung 2-17: Darstellung 2-18: Betreutes Wohnen aus Sicht der Expertinnen und Experten Ambulant betreute Wohngemeinschaften aus Sicht der Expertinnen und Experten Angebot an gemeinschaftlich organisiertem Wohnen aus Sicht der Expertinnen und Experten Angebot an hauswirtschaftlichen Hilfen aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 2-19: Fahrdienste aus Sicht der Expertinnen und Experten X

13 Verzeichnisse Darstellung 3-1: Fortbewegungsmöglichkeiten außer Haus...76 Darstellung 3-2: Darstellung 3-3: Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel nach Gemeindegröße...77 Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel nach Versorgungsregionen...78 Darstellung 4-1: Präventive Aktivitäten...85 Darstellung 4-2: Darstellung 4-3: Darstellung 4-4: Darstellung 4-5: Darstellung 5-1: Darstellung 5-2: Sportvereine mit gesonderten Präventions- und Rehabilitationssportangeboten...86 Präventions- und Rehabilitationsangebote der Volkshochschulen in 2010 im Landkreis Main-Spessart...87 Präventive Angebote der Einrichtungen Offener Seniorenarbeit...89 Präventive Angebote aus Sicht der Expertinnen und Experten...92 Unterstützung der Seniorenarbeit durch freiwillige soziale Leistungen der Kommune...98 Stationäre Einrichtungen mit Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe für Nicht-Bewohner/innen Darstellung 5-3: Bekanntheit von Angeboten für Seniorinnen und Senioren Darstellung 5-4: Inanspruchnahme von Angeboten für Seniorinnen und Senioren in den letzten sechs Monaten Darstellung 5-5: Seniorenvertretungen in den Kommunen Darstellung 5-6: Darstellung 5-7: Kontakt- und Freizeitangebote aus Sicht der Expertinnen und Experten Angebot im Bereich Erwachsenen- und Seniorenbildung aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 6-1: Ehrenamtliches Engagement Darstellung 6-2: Seniorenbörsen und Freiwilligenagentur Darstellung 7-1: Anteil der Senioren mit Kindern und Wohnort der Kinder Darstellung 7-2: Unterstützung durch Kinder Darstellung 7-3: Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Darstellung 7-4: Darstellung 8-1: Entlastungsangebote aus Sicht der Expertinnen und Experten Anteil an Demenz Erkrankter an den jeweiligen Altersgruppen in Westdeutschland im Jahr XI

14 Verzeichnisse Darstellung 8-2: Schätzung der Zahl an Demenz Erkrankter im Landkreis Main-Spessart auf der Basis von GKV-Prävalenzraten Darstellung 9-1: Erste Ansprechpartner bei Rat und Hilfe Darstellung 9-2: Informationsmedien und -wege in den Kommunen Darstellung 9-3: Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger Darstellung 9-4: Darstellung 10-1: Darstellung 11-1: Beratungsangebote aus Sicht der Expertinnen und Experten Örtliche Gremien und Arbeitskreise zum Thema Ältere Menschen Angebot an Hospiz- und Palliativversorgung aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung B-1: Wohnangebote für Seniorinnen und Senioren Darstellung B-2: Ambulant Betreute Wohngemeinschaften Darstellung B-3: Menüservicedienste Darstellung B-4: Öffentliche Mittagstische Darstellung B-5: Professionelle Fahrdienste Darstellung B-6: Anbieter ehrenamtlicher Fahrdienste Darstellung B-7: Individuelle Hilfen Darstellung B-8: Darstellung B-9: Darstellung B-10: Sportvereine mit gesonderten Präventions- und Rehabilitationssportangeboten Präventions- und Rehabilitationsangebote der Volkshochschulen in 2010 im Landkreis Main-Spessart Präventive Angebote der Einrichtungen Offener Seniorenarbeit Darstellung B-11: Sonstige Präventive Angebote Darstellung B-12: Einrichtungen der Offenen Seniorenarbeit mit Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe Darstellung B-13: Sonstige Angebote zur Gesellschaftlichen Teilhabe Darstellung B-14: Stationäre Einrichtungen mit Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe für Nicht-Bewohner/innen Darstellung B-15: Seniorenbörsen und Freiwilligenagentur Darstellung B-16: Beratungsangebote für Pflegende Angehörige Darstellung B-17: Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Darstellung B-18: Beratungsangebote im Landkreis Main-Spessart Darstellung B-19: Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung XII

15 Verzeichnisse Darstellung C-1: Darstellung C-2: Darstellung C-3: Strukturprobleme in den Kommunen nach Versorgungsregionen Strukturprobleme in den Kommunen nach Gemeindegröße Fehlende Versorgungsangebote in den Kommunen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger XIII

16 Verzeichnisse XIV

17 Vorbemerkung Vorbemerkung ARGE Das vorliegende integrative, regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) für den Landkreis Main-Spessart wurde insbesondere auf der Grundlage der Analyse der demographischen Entwicklung und einer Bevölkerungsprognose, einer umfänglichen Bestandserhebung von auch offenen Angeboten und Einrichtungen der Seniorenarbeit im Landkreis, einer Befragung in den Verwaltungen der Städte, Märkte und Gemeinden, einer Befragung der bereits im Landkreis in den Gemeinden vorhandenen Seniorenreferenten/-beiräte/-vertreter, einer groß angelegten schriftlichen Befragung der älteren Landkreisbewohnerinnen und -bewohner ab 63 Jahren, fachlicher Beiträge der Mitglieder des Begleitgremiums und seitens der Verwaltung sowie den Erkenntnissen aus einem ganztägigen Workshop mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis im Juli 2010 entwickelt. Beim Seniorenpolitischen Gesamtkonzept handelt es sich entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) explizit um ein Rahmenkonzept für den Landkreis Main-Spessart unter Einbeziehung der vorhandenen Angebote und Strukturen, das auch von den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden im Rahmen von gemeindespezifischen Konzepten aufgegriffen werden kann. Wir möchten uns bereits an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung der Expertinnen und Experten im Begleitgremium, im Landratsamt, bei den Bürgermeister/innen und Verwaltungen der Städte und Gemeinden und bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops bedanken. Der spezifische lokale Blick und die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen dieser Menschen sind zweifelsohne wichtig für unsere Arbeit und das Konzept. Unser Dank gilt nicht zuletzt ebenso den vielen Akteuren unterschiedlichster Institutionen, Dienste und Einrichtungen, die im Landkreis Main-Spessart im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind und die sich im positiven Sinne eingemischt und mitgemacht haben. Durch die Informationen, die uns schriftlich, mündlich oder telefonisch zur Verfügung gestellt wurden, konnten wesentliche Erkenntnisse und Ergebnisse für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept gewonnen werden. Allen unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sei an dieser Stelle somit nochmals herzlich gedankt. Ohne sie wäre das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Main-Spessart sicherlich nicht so detailliert, fundiert und XV

18 Vorbemerkung aussagekräftig geworden. Ihre tatkräftige Unterstützung hat der Arbeit gut getan und das Konzept bereichert. Wir hoffen sehr, dass das Engagement und das Interesse gerade bei der Umsetzung auch auf der kommunalen Ebene weiterhin nachhaltig anhalten werden. XVI

19 A. Allgemeiner Teil A. Allgemeiner Teil 1

20 2 A. Allgemeiner Teil

21 A. Allgemeiner Teil Einleitung 1. Einleitung 1.1 Gesetzliche und weitere Grundlagen des Berichts Das am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) hat ohne Zweifel weit reichende Konsequenzen für den Bereich der Altenhilfe, Altenpflege und Seniorenarbeit. In Artikel 68 Abs. 1 AGSG wird der Zweck und der Geltungsbereich dieses Gesetzes bzw. Gesetzesteils, den es stets mitzudenken gilt, dargelegt: Zweck der Vorschriften diese Teils ist es, im Freistaat Bayern eine bedarfsgerechte, leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Anschließend in Absatz 2 nennt das Ausführungsgesetz die dafür Verantwortlichen und nimmt diese dann auch in die Pflicht: Zu diesem Zweck haben die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die Träger der Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eng und vertrauensvoll im Interesse der Pflegebedürftigen zusammenzuwirken. Des Weiteren wird im Absatz 3 auch die Geltung für die Einrichtungen betont: Die Vorschriften dieses Teils gelten für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Bayern, auf die das Elfte Buch Sozialgesetzbuch Anwendung findet. Dabei haben die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden lt. Artikel 71 AGSG als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste im Sinn des 71 Abs. 1 SGB XI rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich der Pflegedienste für psychisch kranke Menschen sowie von überregionalen Pflegediensten für behinderte Menschen, deren Tätigkeit mindestens den Bereich einer Region im Sinn des Bayerischen Landesplanungsgesetzes umfasst, Pflichtaufgabe der Bezirke im eigenen Wirkungskreis. Ebenso haben die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich entsprechender Einrichtungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen Pflichtaufgabe der Bezirke im eigenen Wirkungskreis. 3

22 Einleitung A. Allgemeiner Teil Hinsichtlich der vollstationären Einrichtungen haben nach Artikel 73 AGSG die Bezirke als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte vollstationäre Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich entsprechender Einrichtungen der Altenpflege Pflichtaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Der Artikel 69 Abs. 2 AGSG macht deutlich, dass das Gesetz auch zu einer deutlichen Aufgabenerweiterung der Altenhilfe geführt hat: Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, das nach dem Grundsatz Ambulant vor Stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. Die bisherige Pflegebedarfsplanung ist somit neben anderem nur mehr ein Bestandteil der Bedarfsermittlung und des weit umfassenderen Gesamtkonzepts. Es ist in Anbetracht dessen sicherlich nicht zu hoch gegriffen, von einem nachhaltigen Paradigmenwechsel zu sprechen, bei dem über den Versorgungsaspekt deutlich hinausgehend nunmehr die gesamte Lebenswelt der älteren Menschen mit ihren vielfältigen Facetten in den Blickwinkel genommen wird. In der Begründung zu Artikel 69 AGSG heißt es: Während Art. 69 Abs. 1 AGSG unverändert dem bisherigen Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) entspricht, ist Abs. 2 neu. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen ist es notwendig, im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln. Dies entspricht dem Beschluss des Bayerischen Landtages vom 11. November 2004 (LT-Drs. 15/1997) und trägt zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. 4

23 A. Allgemeiner Teil Einleitung Zielsetzung eines regionalen, integrativen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) ist es somit, den Grundsatz Ambulant vor Stationär unter Einbeziehung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zukünftig konsequent umzusetzen. Im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde auf Basis des Artikel 69 AGSG ein entsprechendes Eckpunktepapier mit Arbeitshilfen zur Ausarbeitung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Kommunale Spitzenverbände, Sozialministerium, AfA) entwickelt. Es dient als Leitfaden für die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts und ist vereinbarungsgemäß eine der ganz zentralen Grundlagen für die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Main-Spessart. Mit zu denken sind in diesem Kontext aber sicherlich auch die offiziellen Leitlinien der bayerischen Seniorenpolitik, die wie folgt lauten 1 : Heterogenität des Alters bedingt Differenziertheit seniorenpolitischer Lösungen; Potenziale des Alters erlauben und erfordern Stärkung der Eigeninitiative; Vorrang von Selbstbestimmung und Selbsthilfe vermeidet Unterforderung und Überversorgung; Qualitätsoffensive als Antwort auf verschärfte und neuartige Bedarfslagen. Anders als bei herkömmlichen Landesaltenplänen (bzw. Altenhilfeplänen für Landkreise) geht es (bei diesem Konzept; Anm. d. Verf.) dabei weniger um eine eher statistisch-statische Beschreibung der aktuellen oder kurzfristig-zukünftigen Versorgungssituation, sondern vielmehr um zukunftsfeste, Folgen abschätzende Leitlinien und prozessorientierte Konzepte, da nur auf diese Weise der Dynamik der Entwicklung Rechnung getragen werden kann 2. 1 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Seniorenpolitisches Konzept, München 2006, S. 25 ff. 2 Ebenda, S. 6. 5

24 Einleitung A. Allgemeiner Teil 1.2 Implikationen für die Pflege aus den gesetzlichen Weiterentwicklungen Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz 3 haben sich eine Reihe von grundlegenden Verbesserungen ergeben, die sich in der Zukunft entscheidend auf den Verbleib im häuslichen Umfeld bei Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit und auf die Belegung stationärer Pflegeplätze auswirken dürften. Es sind dies insbesondere: Zukünftiger Aufbau von Pflegestützpunkten und einer Pflegeberatung ( 7 und 7 a SGB XI) entsprechend den aktuellen Vorgaben des Bayerischen Sozialministeriums; Verbesserung des Verfahrens für die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen ( 31 SGB XI); Anhebung der Leistungen für die häusliche Pflegehilfe und Pflegegeld ( 36 und 37 SGB XI); Übernahme zusätzlicher Leistungen für teilstationäre Pflege, d.h. Tagespflege, die nur teilweise auf die Leistungen für die häusliche Pflegehilfe und das Pflegegeld angerechnet werden ( 41 SGB XI); Erhöhung der Sätze für Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI); Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz in Höhe von 100 bis 200 pro Monat ( 45 a, b SGB XI); dies gilt zusätzlich für Personen, welche den Anforderungen der Pflegestufe 1 nicht ganz genügen, entsprechend der Pflegestufe 0 ; Zusätzliche Betreuungsleistungen auch im stationären Bereich ( 87 b SGB XI) für die gleiche Personengruppe wie unter den 45 a, b SGB XI, allerdings mit anderer Finanzierung. Für jeweils 25 entsprechend vom MDK eingestufte Bewohner wird von den Pflegekassen die Finanzierung einer Personalstelle übernommen, die nicht den Pflegesatz belastet); Besondere Förderung ehrenamtlicher Strukturen ( 45 d SGB XI); Pflegezeitgesetz (Art. 3 SGB XI, PflegeZG), in dem ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung an bis zu zehn Arbeitstagen für Arbeitnehmer zur Betreuung und Pflege naher Angehöriger sowie für eine Pflegezeit bis zu sechs Monaten (mit Kündigungsschutz aber ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung) festgeschrieben wurde; Schaffung der Rechtsgrundlagen für ambulant betreute Wohngemeinschaften (PfleWoqG). 3 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung - Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG. Es trat am in Kraft. 6

25 A. Allgemeiner Teil Einleitung Die Diskussion um eine Erweiterung und Ausdifferenzierung des Pflegebegriffs hat in Deutschland bereits vor längerer Zeit begonnen. Der Pflegebegriff soll künftig von seiner engen und stark auf die somatische Pflege ausgerichteten Definition durch zusätzliche Elemente der Betreuung ausgeweitet werden, um die gegenwärtig unbefriedigende Berücksichtigung der Bedürfnisse vor allem demenzkranker Personen zu verbessern. Genaue zeitliche Perspektiven lassen sich derzeit noch nicht absehen, doch soll nach allen bislang vorliegenden Informationen mittelfristig von der Einführung eines erweiterten Pflegebegriffs ausgegangen werden 4. Durch diese Leistungsverbesserungen dürfte die häusliche Pflege künftig gestärkt werden, womit dem Grundsatz des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts aber auch des Pflegeversicherungsgesetzes - Ambulant vor Stationär in deutlicherem Ausmaß als bisher Rechnung getragen würde. 1.3 Vorgehensweise, Arbeitsschritte und Berichtsaufbau Bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Main-Spessart wurden die folgenden zentralen Arbeitsschritte durchgeführt: Ermittlung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Landkreis Main- Spessart und deren Prognose anhand der demographischen Entwicklung auf Landkreis- und Gemeindeebene. Umfangreiche Bestandsaufnahmen bei den Ambulanten Diensten, den Stationären Einrichtungen und den Wohlfahrts- und Sozialverbänden als Grundlage für die anschließende Fortschreibung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Rahmen der Pflegebedarfsplanung: Erhebung, Feststellung und Bewertung des Bestandes im ambulanten, stationären und offenen Bereich. Des weiteren ebenfalls durch Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte. Durchführung einer Kommunalbefragung über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und u. a. darauf aufbauend eine Analyse der zahlreichen weiteren im Landkreis vorhandenen Angebote der Offenen Seniorenarbeit. Alle 40 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises beteiligten sich an dieser Umfrage. Beteiligung der älteren Landkreisbewohnerinnen und -bewohner durch eine schriftliche Befragung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen der direkt Betroffenen im Gesamtkonzept. Angeschrieben wurden im Zeitraum Juni / Juli 2010 insgesamt rund Bürger ab 63 Jahren. 4 Vgl. dazu Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Berlin, Januar 2009; Dies., Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Berlin, Mai

26 Einleitung A. Allgemeiner Teil In den Kommunen wurde hierzu eine jeweils anteilig proportionale Stichprobe dieser Bevölkerungsgruppe gezogen. Bezogen darauf und auf den Gesamtlandkreis war dies in etwa jede sechste Person in dieser Altersgruppe. Von rund 41 % der angeschriebenen Personen wurde der Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt, was das sehr rege Interesse der Befragten an dieser Thematik dokumentiert. Einbeziehung von örtlichen Fachexpertinnen und -experten im Rahmen der Arbeit des Begleitgremiums zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Main-Spessart, in welchem u. a. die empirischen Ergebnisse und der Berichtsentwurf vorgestellt und diskutiert wurden. Einen ganztägigen und von der Arbeitsgemeinschaft moderierten Workshop am 19. Juli 2010 im Gesundheitspark Marktheidenfeld zur Er- und Bearbeitung der prioritären Handlungsfelder. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren neben zahlreichen Vertretern aus der Politik und Administration auch lokale Fachexpertinnen und -experten aus der Praxis. Ziel dieser gut besuchten Veranstaltung war es insbesondere, für einzelne prioritäre Handlungsfelder Bestandsbewertungen Ressourcen und Defizite / Bedarfe, regionale Besonderheiten und Maßnahmenvorschläge sowie Leitgedanken für die künftige Seniorenarbeit im Landkreis Main-Spessart im Rahmen von Arbeitskreisen zu erarbeiten. Diese Leitgedanken haben sozusagen einen übergeordneten Stellenwert. Dem Verständnis nach sind sie handlungsleitend für künftige Aktivitäten auf dem Gebiet der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik. Sie dienen dazu, eine zukunfts-, ziel- und ergebnisorientierte Seniorenarbeit im Landkreis Main-Spessart zu ermöglichen. Insofern sind diese Leitgedanken auch Gegenstand künftiger politischer Beratungen und Beschlussfassungen im Landkreis. Wo sinnvoll und machbar, wurden alle Ergebnisse auch nach zwei räumlichen Aufteilungen des Gesamtlandkreises analysiert und dargestellt. Dabei handelt es sich einerseits um die bereits auch bei anderen Untersuchungen verwendeten vier Versorgungsregionen und andererseits um die Aufteilung der 40 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises in vier Gemeindegrößenklassen (vgl. dazu Darstellung A-1). Die vier Versorgungsregionen des zum 01. Juli 1972 gebildeten Landkreises Main-Spessart bilden unter größeren Gebietsabtrennungen vor allem im Westen und Osten die vier Altlandkreise Gemünden, Lohr, Karlstadt und Marktheidenfeld ab (vgl. dazu Darstellung A-2). 8

27 A. Allgemeiner Teil Einleitung Darstellung A-1: Gemeindegrößenklassen im Landkreis Main-Spessart) Gemeindegrößenklassen Aura im Sinngrund Obersinn Mittelsinn = Kleine Gemeinden (18) = Mittlere Gemeinden (12) = Große Gemeinden (5) = Städte (5) Burgsinn Fellen Rieneck Gräfendorf Frammersbach Karsbach Partenstein Gemünden am Main Wiesthal Neuendorf Gössenheim Neuhütten Lohr am Main Rechtenbach Karlstadt Eußenheim Arnstein Steinfeld Neustadt am Main Rothenfels Roden Urspringen Himmelstadt Zellingen Thüngen Retzstadt Bischbrunn Hafenlohr Karbach Esselbach Schollbrunn Marktheidenfeld Birkenfeld Hasloch Triefenstein Erlenbach b. Marktheidenfeld Kreuzwertheim Quelle: AfA / SAGS 2011 ) Kleine Gemeinden: bis unter Einwohner; Mittlere Gemeinden: bis unter Einwohner; Große Gemeinden: bis unter Einwohner; Städte: ab Einwohner. Diese Einteilung nach Gemeindegröße entspricht nicht der offiziellen Gliederung der Städte, Märkte und Gemeinden, die das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ausweist. Für die Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurden die Kategorien Kleine, Mittlere, Große Gemeinden und Städte der Frage- und Problemstellung des Konzepts folgend, ausschließlich nach dem Kriterium der Ortsgröße nach Bevölkerungszahl gebildet und entsprechen demnach nicht immer der offiziellen Einteilung. So zählt beispielsweise Rothenfels mit gut Einwohnern offiziell zur Kategorie der Städte, ist hier aber den Kleinen Gemeinden zugeordnet. 9

28 Einleitung A. Allgemeiner Teil Darstellung A-2: Versorgungsregionen im Landkreis Main-Spessart Obersinn Aura im Sinngrund Mittelsinn Burgsinn Fellen VR 1 Gräfendorf Frammersbach Partenstein Rieneck Gemünden am Main Karsbach Wiesthal Neuhütten VR 2 Rechtenbach Lohr am Main Neuendorf Karlstadt Gössenheim Eußenheim VR 3 Arnstein Rothenfels Neustadt am Main Steinfeld Himmelstadt Thüngen Roden Urspringen Zellingen Retzstadt Bischbrunn Esselbach Schollbrunn Hafenlohr Marktheidenfeld Karbach Birkenfeld Hasloch VR 4 Erlenbach b. Marktheidenfeld Triefenstein Kreuzwertheim Quelle: AfA / SAGS 2011 Die folgenden Handlungsfelder, die sich auch aus den Handlungsempfehlungen und Eckpunkten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ergeben, wurden bei diesem Workshop diskutiert: Sicherstellung von Betreuung und Pflege Gesellschaftliche Teilhabe, Präventive Angebote Integrierte Kommunal- und Stadtentwicklung, Mobilität 10

29 A. Allgemeiner Teil Einleitung Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Wohnen zu Hause Angebote, die dies ermöglichen und unterstützen, medizinische Versorgung Kooperation, Koordination und Vernetzung Unterstützung pflegender Angehöriger, Angebote für besondere Zielgruppen Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren Damit war nahezu die gesamte Palette der Handlungsfelder und Instrumente abgedeckt, die im entsprechenden Eckpunktepapier des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen dargestellt sind. Alle Arbeitsgruppen erhielten Arbeitsaufträge und Stichpunkte zur Unterstützung der Diskussion (für alle Handlungsfelder identisch). 1. Beurteilung der derzeitigen Situation: Wo gibt es im Landkreis Ressourcen, also was läuft gut? Wo gibt es Bedarfe quantitativ und qualitativ? 2. Vorschläge und Ideensammlung: Welche Maßnahmen sind zur Sicherstellung einer guten Lebens- und Versorgungssituation notwendig bzw. geeignet? Wo kann im vorhandenen Angebot etwas verbessert werden (z.b. strukturell)? In welchem Bereich brauchen wir etwas Zusätzliches, Neues? Wo? Standort? 3. Leitgedanken zum Handlungsfeld: Welche Leitlinie(n) sollten landkreisweit in diesem Handlungsfeld berücksichtigt werden? 4. Gibt es regionale Besonderheiten? Im Anschluss an den Workshop wurde eine Kurzdokumentationen mit den zentralen Ergebnissen erstellt und den Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt. Diese, in Verbindung mit dem persönlichen Kennenlernen bei der Fachtagung, soll u.a. auch einer zukünftig noch besseren Vernetzung der Akteure in diesem Bereich dienen. Beim Aufbau des Berichts zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Main-Spessart werden in den Kapiteln des Abschnitts B alle Handlungsfelder mit den jeweiligen Angeboten dargestellt, die sowohl im Eckpunktepapier enthalten als hier auch abgehandelt werden. Diese wurden s. o. auch auf dem Workshop 11

30 Einleitung A. Allgemeiner Teil des Landkreises diskutiert und dabei jeweils Maßnahmen und Empfehlungen abgeleitet. Diese Maßnahmen und Empfehlungen haben natürlich ausdrücklich den Charakter von Vorschlägen, wobei die Maßnahmen tendenziell eher in der Umsetzungshoheit des Landkreises liegen, und die Empfehlungen primär im Hinblick auf die Kommunen und die weiteren Akteure zu sehen sind. Auch die jeweiligen Ansprechpartner für die Maßnahmen und Empfehlungen wurden in diesen Übersichten benannt. Betont sei an dieser Stelle auch noch, dass die Trennung zwischen den Handlungsfeldern vor allem einem analytischen Grundsatz geschuldet ist und in der Realität natürlich Berührungen und Überlappungen vielfältiger Art und Weise gegeben sind. Man denke beispielsweise nur an die beiden Handlungsfelder Gesellschaftliche Teilhabe und Bürgerschaftliches Engagement. Es folgt nun anschließend ein kurzes Kapitel, das die Ergebnisse der Leitliniendiskussionen im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik im Landkreis vorstellt. Daran anschließend wird ein geraffter Überblick über die Bevölkerungsentwicklung gegeben, die einen ganz maßgeblichen Parameter für die zukünftigen Entwicklungen darstellt. Hierfür liegt auch ein ausführlicher und gesonderter Band vor. Der Bericht zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept endet mit einem Fazit, Überlegungen zu den Umsetzungsperspektiven und einem Ausblick zu künftigen Aktivitäten des Landkreises und der Gemeinden (Abschnitt C). Die Anhänge des Berichts, die alle Maßnahmen und Empfehlungen des Gutachtens im Überblick aufzeigen, Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis vorstellen und Best-Practice-Beispiele für die einzelnen Handlungsfelder präsentieren, runden den Bericht zum SPGK für den Landkreis Main-Spessart ab. Die ausführlichen Ergebnisse für das Handlungsfeld Betreuung und Pflege und die Pflegebedarfsprognose bis um Jahr 2029/30 wurden in einem zweiten, gesonderten und eigenständigen Band des SPGK für den Landkreis Main-Spessart vorgelegt. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da dieser Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts sicherlich in einem kürzeren Takt aktualisiert und fortgeschrieben wird. Für die Bevölkerungsprognose wurde ebenfalls ein eigenständiger Bericht erstellt, der auch Aussagen und Informationen zum Bestand und der Entwicklung anderer Altergruppen enthält. 12

31 A. Allgemeiner Teil Ergebnisse Leitlinien-Diskussionen 2. Ergebnisse der Leitlinien-Diskussionen für die zukünftige Seniorenarbeit im Landkreis Main-Spessart Im Rahmen des Workshops Mitte Juli 2010 wurden jeweils Diskussionskreise für die verschiedenen Handlungsfelder mit den lokalen Experten und Expertinnen gebildet, die sich u. a. auf der Basis eines verteilten Textes mit Beispielen / Vorschlägen mit dem Thema Leitlinien intensiv beschäftigten. Dem Verständnis nach sind die Leitlinien handlungsleitend für künftige Aktivitäten auf dem Gebiet der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik im Landkreis und haben somit auch den Charakter von verbindlichen Grundsatzaussagen, die dazu dienen, eine zukunftsorientierte, ziel- und ergebnisorientierte Seniorenarbeit im Landkreis Main-Spessart zu ermöglichen. Es ist deshalb auch Sache der Politik, sich dieses Themas intensiv anzunehmen, denn immerhin geht es dabei darum, in zumindest großen Zügen den zukünftigen Kurs in diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Bereich festzulegen. Es bestand dabei für die Teilnehmer einerseits die Möglichkeit, anhand der im Textblatt genannten Vorschläge / Beispiele zu diskutieren und diese bei Bedarf auch zu verändern oder gänzlich zu verwerfen. Andererseits waren allerdings auch der Phantasie keine Grenzen gesetzt und es konnten von den Teilnehmer/innen auch andere / weitere Leitlinien entwickelt werden. Diese Möglichkeit wurde von den Gruppen überwiegend genutzt. Voraussetzung für die Formulierung der Leitlinien der diskutierten Handlungsfelder war letztlich eine jeweils einvernehmliche Verabschiedung durch alle Teilnehmer des Gesprächskreises. Die entsprechenden Ergebnisse des Workshops vom finden sich einleitend bei jedem der Handlungsfelder im zentralen Abschnitt B, wobei diese Ausführungen durchaus als jeweils landkreisspezifisches Motto für die einzelne Thematik gesehen werden können und ihnen somit auch ein entsprechender Stellenwert zugemessen werden kann und muss. 13

32 Ergebnisse Leitlinien-Diskussionen A. Allgemeiner Teil 14

33 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung 3. Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart: Bestand, Prognose und soziodemographische Struktur 3.1 Fazit zur Bevölkerungsprognose Für den Landkreis Main-Spessart wurde vom Institut SAGS im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts eine detaillierte Bevölkerungsprognose erstellt. Nachstehend werden die wichtigsten Ergebnisse der Prognose vorgestellt. Die ausführlichere Darstellung der Analyse findet sich im gesonderten Bericht zur Bevölkerungsprognose für den Landkreis Main-Spessart. Während die Bevölkerung in den Fünfziger Jahren im heutigen Landkreisgebiet auf Grund der Abwanderungen in die Ballungsräume stagnierte, stieg die Bevölkerung in den späten Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts im Landkreis Main- Spessart an. In den Siebziger und Achtziger Jahren schloss sich wiederum eine Phase der Stagnation an. Als Folge von Zuwanderungen auf Grund der Öffnung der Grenzen Ende der Achtziger Jahre, wuchs die Bevölkerung in den Neunziger Jahren zunächst wieder an. Seit Anfang des letzten Jahrzehnts gehen die Einwohnerzahlen im Landkreis Main-Spessart wieder zurück. Darstellung A-3: Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart (heutiger Gebietsstand) 5 Jahr LK Main-Spessart In %, 1950=100 % 100 % 98,4 % 104,4 % 103,6 % 105,3 % 113,9 % 111,0 % Quelle: AfA / SAGS 2011 nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Main-Spessart wurde und wird stark durch Nettoabwanderungen von jüngeren Altersgruppen (18 bis ca. 30 Jahre) und leichten Zuwanderungen von älteren Altersgruppen beeinflusst. Die aktuellen Geburtenraten liegen im Landkreis Main-Spessart mit 1,29 Kindern je Frau leicht unter 5 Vgl. dazu: Statistische Jahrbücher sowie die Veröffentlichungsreihen Kreisdaten bzw. Gemeindedaten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. 15

34 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil dem gesamtbayerischen Vergleichswert (Mittelwert der Jahre 2005 bis 2009: 1,34 Kinder je Frau). Diese sind damit für eine langfristige Bestandserhaltung bei weitem nicht ausreichend (hierfür wären ca. 2,1 Kinder je Frau notwendig). Ende 2009 war die Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart im Mittel mit 43,6 Jahren etwas älter als die bayerische Bevölkerung mit 42,7 Jahren. Der schon seit Anfang des letzten Jahrzehnts bestehende Sterbefallüberschuss nimmt im Laufe der nächsten zwanzig Jahre stetig zu (vgl. Darstellung A-7). Damit kann ein langfristiges Anwachsen der Bevölkerung im Landkreis Main-Spessart sich ausschließlich durch starke Zuwanderungen ergeben. Gemäß den Ergebnissen des Modells ohne Wanderungsannahmen werden in etwa zehn Jahren im Landkreis Main-Spessart rund Einwohner leben etwa rund weniger als Ende In zwanzig Jahren ergibt sich dann eine geschätzte Einwohnerzahl von rund Einwohnern. Nachdem die Geburten seit Mitte der Neunziger Jahre deutlich zurückgegangen sind, werden auch zukünftig im Landkreis Main-Spessart Sterbefallüberschüsse zu verzeichnen sein, so dass trotz eventuell leichter Zuwanderungen die Bevölkerungszahlen im Landkreis weiter zurückgehen werden. Die Entwicklung der einzelnen Altersgruppen wird unterschiedlich verlaufen. In den nächsten fünfzehn Jahren ist mit relativ konstanten absoluten Geburtenzahlen zu rechnen, die erst in der zweiten Hälfte der Zwanziger Jahre rückläufig sein werden. Im Seniorenbereich ist alle Altersgruppen zusammengefasst im Prognosezeitraum ein kontinuierliches Anwachsen der Zahl der über 65-Jährigen zu erwarten. Bedingt durch verschieden starke Geburtsjahrgänge in den ersten Jahrzehnten des Zwanzigsten Jahrhunderts sowie verschiedene historische Ereignisse (z.b. Weltkriege), entwickelt sich allerdings die Zahl einzelner, feiner aufgegliederter Altersgruppen der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr unterschiedlich. War das Verhältnis der Generationen zueinander in den letzten Jahren im Landkreis Main-Spessart noch weitgehend von den jüngeren Generationen geprägt, so verändert sich die Altersverteilung jedoch in den nächsten Jahren bzw. in den nächsten Jahrzehnten deutlich. So sinkt der Anteil der unter 20-Jährigen innerhalb der nächsten zehn Jahre von heute noch 19,5 % auf 15,3 % der Bevölkerung und geht bis Anfang der Dreißiger Jahre sogar auf dann 14,7 % zurück. 16

35 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung Der Anteil der über 60-Jährigen steigt dagegen von heute etwa 25,7 % auf 32,6 % der Bevölkerung bis Anfang 2020 an. Somit wird bereits Anfang der Zwanziger Jahre fast jede/r dritte Einwohner/in im Landkreis Main-Spessart dieser Altersgruppe angehören. Anfang der Dreißiger Jahre wird dann der Anteil der über 60-Jährigen über 40 Prozent liegen und weiter stetig ansteigen. Die Darstellung A-4a gibt den so genannten Bevölkerungsbaum des Landkreises Main-Spessart, also den Altersaufbau nach Geschlecht und Jahren getrennt, zum Jahresanfang 2010 wieder. Auf der Waagrechten sind als (Jahres-)Balken die Besetzungszahlen des jeweiligen Geburtsjahrgangs / des jeweiligen Alters im Landkreis Main-Spessart abgetragen. Die Linien geben zum Vergleich die relative Zusammensetzung der bayerischen Gesamtbevölkerung zum Jahresanfang 2010 wieder. Dabei wurden die bayerischen Bevölkerungszahlen auf die Bevölkerungszahlen des Landkreises Main-Spessart heruntergerechnet. Der Altersaufbau im Landkreis Main-Spessart und in Bayern ist im Grundsatz relativ ähnlich. Im Landkreis gibt es einen etwas geringeren Anteil an Kindern und Jugendlichen (unter zehn Jahren), sowie eine teilweise deutlich geringere Anzahl von 25- bis unter 40-Jährigen im Vergleich zu Bayern. Die Altersjahrgänge der ab 70-Jährigen und älter sind im Landkreis bei beiden Geschlechtern fast ausnahmslos höher besetzt als in Bayern. Insgesamt lässt sich summarisch feststellen, dass im Landkreis Main-Spessart die älteren Altersjahrgänge stärker, die jüngeren Altersjahrgänge etwas schwächer besetzt sind als in Bayern. Die Darstellung A-4b zeigt einen Vergleich des Bevölkerungsaufbaus im Landkreis Main-Spessart in den Jahren 2010 und 2030 (jeweils Jahresanfang) für das Modell mit Wanderungen. Während die Zahl der Kinder und Jugendlichen und der 40- bis 60-Jährigen stark zurückgeht, steigen fast alle Altersjahrgänge ab ungefähr dem sechzigsten Lebensjahr stark an. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der 70- bis 74- Jährigen, deren Zahl erst abnimmt, jedoch ab Anfang der Dreißiger Jahre stark ansteigt. Auch die geburtenstarke Generation aus den Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts erreicht dann die Phase des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. In den Dreißiger Jahren wird diese Generation dann zu einem weiteren Anstieg der Zahl der älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen im Landkreis Main- Spessart führen. 17

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