Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Heini Becker
- vor 6 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychologische Beratung, Coaching & Training 1 Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologen (Herr Uhl) und seinen Klienten/Auftraggeber/innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Bei minderjährigen Klienten/Klientinnen sind der/die Erziehungsberechtigte(n) als gesetzliche Stellvertreter ihrer Tochter/ihres Sohnes gleichzeitig der/die Auftraggeber/innen. 2. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der/die Klientin/in (bei Minderjährigen Klienten der/die Erziehungsberechtigte) das Angebot des Psychologen annimmt und sich an ihn zum Zwecke einer Beratung, eines Coachings oder/und Trainings wendet. Der Auftrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich bzw. telefonisch erfolgen. 3. Der Psychologe ist berechtigt, das Zustandekommens eines Vertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das nötige Vertrauensverhältnis nicht erwarten werden kann. Dies gilt auch dafür, dass der Psychologe bedingt durch seine Spezialisierung oder aus anderen Gründen nicht beraten darf. Auch bei Gewissenskonflikten ist dies gültig. Der Honoraranspruch auf die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen bleibt hiervon unberührt. 2 Vertragsgegenstand Der/die Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in nimmt bei Herrn Uhl ein psychologisches Coaching oder/und Training in Anspruch. Der/die Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in und der Psychologe definieren gemeinsam das Anliegen und das Ziel des Coachings bzw. Trainings. Das Coaching bzw. Training dient der Überwindung privater und/oder beruflicher Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und der Formulierung neuer Ziele. Um die Ziele zu erreichen, werden verschiedene Verfahren angewendet. Diese beruhen vor allem auf psychologischen Grundlagen und Techniken der Gesprächsführung. Andere Verfahren und Methoden werden allerdings nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht schulmedizinisch anerkannt. Sie dienen auch nicht der Heilung psychischer Krankheiten. Eine Psychotherapie (Diagnostik, Heilen oder Lindern von Krankheiten/psychischer Störungen) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Der/die Klientin wendet sich zu diesem Zweck an Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Das Coaching/Training umfasst schriftliche Analysen und Berichte. Der/die Klient/in bzw. der/die Auftraggeber/in stimmt einer möglichen (digitalen) Aufzeichnung der Sitzung ausdrücklich zu. 1
2 3 Erfolg des Coachings und/oder Trainings Coaching und Training sind komplexe Prozesse, die von verschiedensten Einflüssen abhängen. Der Psychologe kann trotz aller Anstrengungen den geplanten oder erwünschten Erfolg nicht garantieren. Auch kann er das Erreichen der gesetzten Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten allerdings nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Erfolg bzw. das angestrebte Ziel zustande kommt. Ausschlaggebend hierfür ist die aktive Mitarbeit des/der Klient/in im Prozess des Coachings/Trainings. 4 Dauer von Coachings bzw. Trainings Jedes Coaching bzw. Training ist in sich abgeschlossen und bereits hilfreich, wobei die Mindestdauer eine Stunde beträgt. Im Durchschnitt sind 2-3 Sitzungen mit jeweils 1-2 Stunden ausreichend für ein zufriedenstellendes Ergebnis. Dies sind allerdings nur Durchschnittswerte. Deshalb kann die Zahl und Dauer der Sitzungen bei dem/der einzelnen Klient/in variieren. Somit können sowohl mehr als auch weniger Sitzungen nötig sein. Es wird keine feste Anzahl von Terminen vereinbart. Nach dem ersten Termin werden die Erkenntnisse desselben durch den/die Klient/in zuerst in der Praxis erprobt und angewendet. Auf dieser Grundlage wird der/die nächste(n) Termin(e) von beiden Seiten im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. 5 Honorar Der/die Klient/in bzw. der/die Auftraggeber/in überweist die für das Coaching und/oder Training anfallenden Kosten auf das Konto des Psychologen. Die Zahlung des Honorars erfolgt innerhalb von 8 Tagen ab Stellung der Rechnung. Falls der/die Klient bzw. der/die Auftraggeber/in dies wünscht, ist auch eine Barzahlung unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung möglich. Die Bankverbindung ist auf der Rechnung bzw. Webseite einzusehen. 6 Ausfallhonorar Der/die Klientin bzw. der die Auftraggeber/in vereinbaren einen gemeinsamen Termin nach Absprache. Sollte der/die Klient/in bzw. der die Auftraggeber/in diesen Termin absagen so steht dem Psychologen ein Ausfallhonorar zu. Dieses berechnet sich nach der Zeit, in der die Absage erfolgt. Sollte der Termin durch den/die Klientin bzw. den/die Auftraggeberin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, steht dem Psychologen das gesamte Honorar für die vorher vereinbarte Dauer der Sitzung zu. Sollte keine Dauer vereinbart worden sein, fällt das Honorar für 2 Stunden an. Wird der Termin weniger als eine Woche aber mehr als 48 Stunden vorher abgesagt, beträgt das Ausfallhonorar für den Psychologen 50%. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausfallhonorars entfällt, wenn der Termin mindestens eine Woche vorher abgesagt wird. Außerdem entfällt ein 2
3 Ausfallhonorar wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und der/die Klientin den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kann. Sollte der/die Klient/in nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an dem für das Coaching bzw. Training vereinbarten Ort anzutreffen sein, stehen dem Psychologen die gesamten Kosten für die vereinbarte Sitzungsdauer zu. In diesem Fall erhöht sich das Ausfallhonorar durch die entsprechenden Fahrtkosten, die der Psychologe aufwenden musste, um zum Ort des Coachings bzw. Trainings zu gelangen. 7 Fahrtkosten Bei Hausbesuchen entstehen für den Psychologen Kosten für die Anfahrt. Im Umkreis von 10 km um den Wohnort des Psychologen in Murg (Lauberstraße 27, Ortsteil: Hänner) werden die Fahrtkosten dem/der Klient/in wenn nicht anders vereinbart erlassen. Ab dem 11. Kilometer Entfernung werden 0,35 pro gefahrenem Kilometer berechnet. Dies gilt für Hin- und Rückfahrt. 8 Kündigung Der Vertrag für ein Coaching und/oder Training kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Begründung binnen 5 Tagen gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung durch den/die Klient/in bzw. Auftraggeber/in steht dem Psychologen ein Ausfallhonorar gemäß den Bedingungen in 6 zu. Der Psychologe erstellt nach Beendigung des Vertrages eine Rechnung. Diese enthält den Namen und die Adresse des/der Klient/in, das Datum und die Dauer des Coachings/Trainings, sowie den Rechnungsbetrag. 9 Schweigepflicht Der Psychologe verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen bezüglich der Inhalte der Sitzungen zu bewahren. Gegenüber Dritten darf nur eine Auskunft erteilt werden, wenn der/die Klient/in dazu schriftlich oder mündlich seine/ihre Zustimmung gegeben hat. Diese Auskunft darf ebenfalls gegeben werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des/der Klient/in ist, (die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter), oder der Psychologe sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds-)Gericht entlasten könnte. 10 Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Wohnort des Psychologen bzw. der nächste Gerichtsstandort. Momentan ist dies Bad Säckingen. Alle Meinungsverschiedenheiten sollten aber im Grunde gütlich beigelegt und dem Vertragspartner zuerst schriftlich mitgeteilt werden. 3
4 11 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klient/in Der/die Klient/in sichert zu, dass er/sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einem Coaching bzw. Training aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zur Zeit entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber Zweifel haben, versichert er/sie selbstständig einen Arzt aufzusuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Im Falle einer für das Coaching/Training relevanten Erkrankung, muss der/die Klient den Psychologen umgehend von in Kenntnis setzen. Das Coaching/Training darf nur fortgeführt werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung durch den Arzt vorliegt. Ist der/die Klientin auf Empfehlung des Psychologen nicht bereit, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, kann der Psychologe eine Fortführung des Coachings bzw. Trainings ablehnen. Bei Minderjährigen Klienten/Klientinnen gelten die oben angeführten Bestimmungen für den/die Erziehungsberechtigte/n, die in diesem Fall die Verantwortung zur Einleitung der entsprechenden Schritte tragen. Der/die Klient/in hat keine Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit am Coaching/Training. In diesem Fall ist der Psychologe aber berechtigt, das Coaching/Training abzubrechen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben zu sein scheint oder durch die fehlende Mitarbeit des/der Klient/in der Erfolg des Coachings/Trainings angezweifelt werden muss. 12 Eigenverantwortung des/der Klient/in Coaching und Training sind komplexe Prozesse, die viele Bereiche des Lebens wie Arbeit, Finanzen, Beziehung, Gesundheit, Bildung und Freizeit mit einschließen können. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/die Klient/in für alle getroffenen Entscheidungen, die zusammen mit dem Psychologen erarbeitet wurden, selbst verantwortlich ist. Die vom Psychologen vorgebrachten Lösungsansätze sind lediglich Vorschläge, die Wahl für oder gegen eine Umsetzung steht dem/der Klient/in frei. Somit sind diese Entscheidungen außerhalb der Verantwortung des Psychologen. Coaching und Training schließen nicht die Diagnose und Behandlung psychischer Störungen mit ein. Sie sind somit kein Ersatz für psychiatrische oder klinisch-psychologische Betreuung, Psychotherapie oder Psychoanalyse. Sollten der/die Klient/in an einer psychischen Störung leiden, kann Coaching oder Training ihm/ihr nicht helfen. Coaching und Training sind ebenfalls kein Ersatz für professionelle Beratung in anderen Bereichen, wie Recht, Medizin, Finanzen oder Glaubensfragen. Mit der Nutzung des Angebots stimmt der/die Klient/in bzw. bei Minderjährigen dessen/deren Erziehungsberechtigte/r zu, die obigen Ausführungen gelesen und verstanden zu haben, in den genannten Bereichen bei Bedarf anderweitige professionelle Beratung und Hilfe zu suchen und dass sämtliche Entscheidungen in diesen Bereichen ausschließlich in Ihrer eigenen Verantwortung liegen. 4
5 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Coaching- /Trainingsvertrages ungültig oder nichtig sein bzw. dies werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht behindert. Vielmehr ist die ungültige oder nichtige Bestimmung durch die Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck des Vertrages oder dem Parteiwillen am nächsten kommen. Klientinnen und Klienten bzw. Auftraggeber/innen erklären, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und erkennen diese an. Stand: Juni
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