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1 AmtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ausgabe 23 Jahrgang 2014 Mittwoch, Wahlaufruf zur Stichwahl des Stadtbürgermeisters am 08. Juni 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Pfingstsonntag, dem , findet die Stichwahl zur Wahl des Stadtbürgermeisters der Sickingenstadt Landstuhl statt. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen. Nutzen Sie die Chance und wählen Sie Ihren neuen Stadtbürgermeister. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung, oder Ihren Personalausweis mit. Falls Sie am Wahlsonntag verhindert sein sollten, können Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Für die Anforderung der Briefwahlunterlagen benutzen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen noch vorliegt bzw. die Ihnen bei der Kommunalwahl- und Europawahl am Sonntag, den 25. Mai 2014 zurückgegeben wurde (der Antrag ist auf der Rückseite abgedruckt), oder fordern Sie die Unterlagen per wahlen@landstuhl.de an bzw. holen Sie sich die Wahlunterlagen persönlich im Wahlamt der Verbandsgemeinde Landstuhl ab. Näheres hierzu erfahren Sie unter - Aktuelles - Wahlen, oder unter den Telefonnummern 06371/83-116, 06371/ bzw / Vergessen Sie dazu bitte nicht, die unterschriebene Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Wer persönlich ins Rathaus (Wahlamt) kommt, kann während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung auch direkt vor Ort wählen. Am Freitag, dem 06. Juni 2014, ist das Wahlamt bis Uhr geöffnet. Mit freundlichen Grüßen Klaus Grumer Stadtbürgermeister Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten

2 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 23 - Mittwoch, Verbandsgemeinde Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag - Mittwoch v Uhr u Uhr Donnerstag von Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von Uhr Telefon - Nr Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag - Mittwoch, Freitag von Uhr, nachmittags geschlossen Donnerstag von Uhr durchgehend Öffnungszeiten des Dienstgebäudes Alte Rentei, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Montag - Mittwoch, Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags geschlossen. Donnerstag von Uhr bis Uhr durchgehend Sprechstunden des Schiedsmanns nach Vereinbarung über Telefon / Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel / oder nach Vereinbarung, Tel / Seniorengymnastik In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von bis Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen. Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt. Notrufe Polizei Feuerwehr Krankentransport Öffnungszeiten CUBO Montag bis Donnerstag: Uhr Freitag bis Samstag: Uhr Sonn- und Feiertage: Uhr Tel /130571, Öffnungszeiten NaturerlebnisBad Täglich von Uhr Witterungsbedingt geöffnet Bitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage Tel Freizeitbad Azur Tel /71500 Schernauer Straße Ramstein-Miesenbach Öffnungszeiten Sommersaison ab Freibad: in den Sommerferien: Montag Uhr Uhr Uhr Uhr Dienstag - Samstag Uhr Uhr Uhr Uhr Sonn- und Feiertage Uhr Uhr Uhr Uhr Hallenbad: Montag Uhr Uhr Uhr Uhr Dienstag - Samstag Uhr Uhr Uhr Uhr Sonn- und Feiertage Uhr Uhr Uhr Uhr Sauna: ab ab Montag Uhr - gemischt geschlossen Dienstag Uhr - Damen geschlossen Mittwoch Uhr - gemischt geschlossen Donnerstag Uhr - Herren geschlossen Freitag Uhr Uhr Uhr - gemischt gemischt Samstag Uhr Uhr Uhr - gemischt gemischt Sonntag Uhr Uhr Uhr - gemischt gemischt Pflege- und Beratungsdienste / Notfalldienste Ökum. Sozialstation Westpfalz e.v. - AHZ Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel /62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: Uhr, Tel /17798, Fax: 06371/ Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel / Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.: 06371/ Auskünfte erteilt auch die Leitstelle Älterwerden der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/ Betreuungsvereine Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): AWO Kreisverband e.v. Landstuhl, Tel / DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel / Behindertenhilfe Westpfalz e.v. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel / Sprachförderung - Sprechwerkstatt - Entspannungstherapie - Stressmanagement Kostenlose Beratung und Therapie bei allen Sprech-, Stimm-, Hör-, Schluck- und Sprachstörungen, Lese-, Schreib- und Sprachförderung - Systemische Beratung - ambulante Reha. Praxis für Logopädie im DLZ, Steffi Lux und Kolleg(inn)en Schulstraße 4, Ramstein-Miesenbach. Hotline: 06371/ , info@logodlz.de - www. logodlz.de MediCur ambulanter Pflegedienst Tel / Pflegedienstleitung: Gisela Schroeder, Mobilfunk: 0179/ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen Kirchenstraße 53, Landstuhl, Tel: 06371/2285, info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: Uhr, Mo. - Mi.: Uhr, Do.: Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft.

3 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Schwangerschaftsberatung im Internet: Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. Familienbezogene Armutsprävention und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten: Tel: 06371/ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/ u. 0800/ Diakonisches Werk Pfalz Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung Familie in Not, Mutter u. Kind sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel /2846. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel /913599, s.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Suchtberatung: Tel. 0631/ Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/ Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen. Info-Abende für werdende Eltern: Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte. Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel /83-108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) Kaiserslautern Telefon: / Telefax: / Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de Polizeibezirksdienst VG Landstuhl Herr Karl Mayer Polizeiinspektion Landstuhl, Bahnstraße 16 Tel.: 06371/ oder -230 Termine nach telefonischer Vereinbarung SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10, Landstuhl, Tel.: 06371/917130, spots@ jugendhaus-spots.de, Internet: Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier. Reha-Westpfalz: - Praxisgemeinschaft für Ergotherapie u. Logopädie Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, Landstuhl, Tel /916986, Fax 06371/ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, Landstuhl, Tel /934-0, Fax: 06371/ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.v. Terminvereinbarung: Tel Mo.: Uhr, Mi.: 9-12 Uhr. Jugendraum Quo Vadis Am Rathaus 12, Landstuhl, Tel.: 06371/60016, quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de Internet: Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von bis Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum Quo Vadis. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung. STK B Sozialtherapeutische Kette Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, Landstuhl, Tel / (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags) Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Mo. - Do Uhr, Fr Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel / oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/ ; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel / oder 0160/ , Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do Uhr, Fr Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel / DRK Seniorenzentrum Queidersbach Pirminiusstr. 5a: Kurzzeit-Langzeitpflege, Betreutes Wohnen, Beratungs- u. Koordinierungszentrum, Mo. - Fr Uhr, Tel / Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/ Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/ Mo., Mi., Fr Uhr oder über Anrufbeantworter. Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/ Mo. bis Do Uhr oder über Anrufbeantworter. Caritasverband - Allgem. Sozialberatung Landstuhl Telef. Terminvereinbarung unter 06381/ (AB) oder 06371/2285, roswitha.ames-scherer@caritas-speyer.de. Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel / Anonyme Alkoholiker Landstuhl evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, Landstuhl; Treffen: Mo Uhr. Info: 06371/ u. 0176/ Schwangeren-Beratungsstelle Donum Vitae Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel / Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr u Uhr, Mi., Do u Uhr Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Engelsgasse 1, Kaiserslautern, Tel. 0631/ Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern Jeden 1. Donnerstag im Monat in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, in der Zeit von Uhr bis Uhr. Als Ansprechpartner im Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl steht Beiratsmitglied, Herr Sofronius Spytalimakis unter der Tel.-Nr /7323 zur Verfügung. Kontakt- u. Beratungsstelle Querbeet Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/ , Fax: / , querbeet@kaiserslautern-kreis.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9-12 Uhr Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: (Stichwort: Querbeet) Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Montags Dienstag 9-11 Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon:

4 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 23 - Mittwoch, Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet: -Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de Direkter Kontakt Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: peter.degenhardt@landstuhl.de 1. Beigeordneter Günther Dietrich: guenther.dietrich@landstuhl.de Geschäftsführender Beamter Karl Straßer: karl.strasser@landstuhl.de Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: Kerstin Wickel: amtsblatt@landstuhl.de Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de Standesamt: standesamt@landstuhl.de Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de Bauamt: bauamt@landstuhl.de Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir -Anhänge ausschließlich in den Formaten Word (doc), Excel (xls), jpg, gif oder Adobe- PDF an uns zu senden. Verbandsgemeindewerke/ Stadtwerke Landstuhl So finden Sie uns im Internet: adresse in allen Angelegenheiten: werke@landstuhl.de Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn, Tel.-Nr / Weitere Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: / Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Tel.-Nr.: 08 00/ Integrationsbeauftragter des Landkreises Kaiserslautern Ansprechpartner: Hüseyin Kocak, Kreisverwaltung, Lauterstr. 8, Kaiserslautern, hueseyin.kocak@kaiserslauternkreis.de, Mobil: , Fax: 0631/ Ehrenamtsbörse Westrich Ehrenamtsbörse Westrich Wir Wir informieren informieren und beraten und beraten Sie bei Fragen Sie zu bei Möglichkeiten Fragen zu des sozialen Möglichkeiten Engagements des und sozialen finden gemeinsam Engagements ehrenamtliche und Tätigkeitsbereiche finden gemeinsam Ihrer Nähe, ehrenamtliche die Ihren Interessen Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen. Hat entsprechen. Ihre Institution Bedarf Hat an Ihre ehrenamtlichen Institution Mitarbeitern? Bedarf an Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog mit auf! ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Telefon: Börsenkatalog 06371/592 mit 420, auf! jeden Donnerstag 18:00-20:00 Uhr (Anrufbeantworter Telefon: 06371/592 außerhalb der 420 Sprechzeiten, persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Mo., Di., Do., Fr., Uhr, Mi., Uhr Fax: 06371/ ; ehrenamtsboerse@ile-westrich.de (persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Fax: 06371/ Aktuell ehrenamtsboerse@ile-westrich.de suchen wir Freiwillige für: o Aktuell Freizeitgestaltung suchen wir für Freiwillige Senioren und für: Menschen mit Behinderungen o o Betreuung Freizeitgestaltung Informationsstand/Verteilung für Senioren und Flyer Menschen mit Behinderungen o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung für Kinder und und Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre) Jugendliche (Alter 6-18 Jahre) Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt - Online Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: Klicken Sie im Internet unter: Klicken Sie auf der Startseite unter AKTUELL auf Amtsblatt. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amtsblatt-Redaktion: amtsblatt@landstuhl.de Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Landstuhl-Ramstein Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Stank Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: (ohne Vorwahl). Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 13 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 18 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Sprechzeiten: Sa. von 9 12 Uhr, Sonn- und Feiertag von Uhr. Kreis Landstuhl: aktuelle Daten lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein Dr. Michelberger, Kindsbacherstr Ramstein...Tel. 0171/ Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen. Apothekennotdienst Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (Im Internet aus dem deutschen Festnetz (0,14 /Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 / Min.): Postleitzahl des Standortes. (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl od. bei einem Standort in Kindsbach ) Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: - Mit der Option Kalender können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Notdienstplan vom bis (Umkreis: 10 km für Landstuhl) Do., Höhen-Apotheke...Telefon: 06371/3324 Hauptstr. 43 a, Queidersbach Fr., Löwen-Apotheke... Telefon: 06371/50201 Landstuhler Str. 25 a, Ramstein-Miesenbach Mühlbach-Apotheke... Telefon: 06372/1301 Kaiserstr. 73 d, Bruchmühlbach-Miesau

5 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Sa., Apotheke auf der Atzel... Telefon: 06371/2296 Königsberger Str. 1, Landstuhl Rosen-Apotheke... Telefon: 06372/8283 Hauptstr. 70, Hütschenhausen So., Burg-Apotheke... Telefon: 06371/62970 Hauptstr. 27, Landstuhl Mo., Kreuzweg-Apotheke... Telefon: 06371/51495 Steinwendener Str. 13, Ramstein-Miesenbach Die., St. Hubertus-Apotheke... Telefon: 06371/50708 Landstuhler Str. 2, Ramstein-Miesenbach Mi., Kur-Apotheke...Telefon: 06371/3025 Kaiserstr. 40, Landstuhl Do., Löwen-Apotheke im Kaufland... Telefon: Torfstraße 10, Landstuhl Kelten-Apotheke...Telefon: 06374/5095 Am Keltenplatz 4, Rodenbach Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Verbandsgemeinde Öffentliche Bekanntmachungen

6 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 23 - Mittwoch,

7 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

8 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 23 - Mittwoch, Sonstige amtliche Mitteilungen Redaktionschluss wird vorverlegt Wegen Pfingstmontag muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 24/2014 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl auf Donnerstag, den , Uhr, vorverlegt werden. Veranstaltungshinweise, die im nichtamtlichen Teil dieser Ausgabe erscheinen sollen, müssen spätestens bis zu oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die Redaktion Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland Zentralisierte Steuerung der Postströme Schnellere Bearbeitung durch Großempfängerpostleitzahl Um kürzere Bearbeitungszeiten durch reduzierte Postwege zu ermöglichen, hat die Familienkasse für alle an sie gerichteten Schreiben eine neue Großempfängerpostleitzahl eingeführt. An diese Großempfängerpostleitzahl adressierte Postsendungen erreichen den zuständigen Sachbearbeiter auf dem schnellsten Weg, auch wenn dieser seinen Arbeitsplatz in einem der Standorte des Familienkassenverbundes hat. Die Familienkasse weist in allen Schreiben und Bescheiden auf diese neue Großempfängerpostleitzahl hin. Dennoch wird sie noch nicht von allen Kunden genutzt. Einige sind sicherlich irritiert, wenn sie hören, dass sich die Bearbeitungszeit für Briefe, die direkt an die jeweilige Besucheradresse adressiert oder dort abgegeben werden, nicht verkürzt, sondern verlängert, sagt der Leiter der Familienkasse Herbert Jordan. Tatsächlich kann aber durch die zentralisierte Steuerung der Postströme, wie wir sie eingeführt haben, eine schnellstmögliche Bearbeitung der Anliegen sichergestellt werden. Die Familienkasse bittet deshalb darum, alle Anschreiben an die sieben Familienkassenstandorte in Rheinland-Pfalz und Saarland (Saarbrücken, Trier, Neuwied/Rhein, Koblenz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Landau) mit der Postanschrift: Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, Mainz zu versehen. Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit wird umgebaut und modernisiert Der Countdown läuft: Seit einer Woche laufen im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern umfangreiche Modernisierungs- und Umbauarbeiten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstrecken werden. Für die Dauer der Umbauarbeiten zieht das Berufsinformationszentrum (BiZ) vorübergehend in ein kleines Ersatz-BiZ in der Eingangshalle der Agentur für Arbeit um. Dadurch wird gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden auch in der Umbauphase die Informationsund Serviceangebote des Berufsinformationszentrums nutzen können. Auch die Öffnungs- und Besuchszeiten bleiben in dieser Zeit unverändert. Der Umbau ist Bestandteil eines bundesweiten Modernisierungskonzeptes aller Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit. Ein neues Raumkonzept wird in Verbindung mit einem neuen Leitsystem zukünftig dazu beitragen, dass alle vorhandenen Informationsmedien für die Besucherinnen und Besucher übersichtlicher und nach verschiedenen Themenbereichen geordnet präsentiert werden können. Die Ausstattung mit neuen Internetarbeitsplätzen und Bewerbungsterminals ist ebenfalls vorgesehen. Wenn die Umbauarbeiten nach Plan verlaufen, wird das neue Berufsinformationszentrum in Kaiserslautern im September 2014 eröffnet werden können.

9 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Mit dem Umbau des Berufsinformationszentrums am Standort der Agentur für Arbeit in der Schachenstraße 70 in Pirmasens wird in den Sommerferien begonnen. Dort werden die Umbauarbeiten voraussichtlich Anfang November 2014 abgeschlossen sein. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Energietipp Frischluft muss rein - aber wie? In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das weiß jeder. Die oft erwähnte atmende Wand gibt es nicht - weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad-)Stoffe müssen raus aus dem Haus und die Bewohner brauchen Sauerstoff zum Atmen. Daher muss man sich bei der Neubauplanung frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man im Haus künftig lüften will. Man kann das klassisch über das regelmäßige Öffnen von Fenstern und Türen machen oder eine Lüftungsanlage einbauen. Die Fensterlüftung ist die kostengünstige Lösung - aber man muss überlegen, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen und oft sind die Fensterbänke voll gestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teuer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu Viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Achtet man auf die regelmäßige Reinigung bzw. den Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Die Oberfinanzdirektion Koblenz informiert Kfz-Steuer vom Finanzamt auf Zoll gewechselt Hauptzollämter seit 4. April in Rheinland-Pfalz zuständig Bereits seit dem 4. April 2014 hat der Zoll die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern übernommen. Ansprechpartner rund um die Kfz-Steuer für das nördliche Rheinland-Pfalz bis zur Höhe Alzey-Worms ist das Hauptzollamt Ulm. Für den südlichen Teil sind dies die Hauptzollämter Karlsruhe und Saarbrücken. Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines PKW als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Neue Bankverbindung Die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer hat sich mit dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls geändert. Für das Hauptzollamt Ulm ist dies: Bundesbank - Filiale München DE MARKDEF1750 Für das Hauptzollamt Saarbrücken ist dies: Bundesbank - Filiale Saarbrücken DE MARKDEF1590 Für das Hauptzollamt Karlsruhe ist dies: Bundesbank - Filiale Saarbrücken DE MARKDEF1590 Informationen zum jeweils neu zuständigen Hauptzollamt und seinen örtlichen Kontaktstellen finden sich unter Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Telefon: 0351/ ; info. kraftst@zoll.de Kreisjugendamt Kaiserslautern sucht Pflegeeltern mit Herz und Gespür für Kinder Das Kreisjugendamt Kaiserslautern sucht Pflegeelternbewerber aus dem Landkreis, die bereit sind, Kinder auf Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen. Besonders für Kinder in der Altersstufe von ca. 5 bis 11 Jahren besteht zunehmender Bedarf an geeigneten Pflegefamilien. Unser Anliegen als Pflegekinderdienst an Sie als Bewerber ist, dass Sie ein Gespür und Herz für Kinder haben und in einer stabilen Situation leben. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Wir wünschen uns von Ihnen die Bereitschaft, sich auf ein Ihnen fremdes Kind mit all seiner Vorerfahrung einzulassen und es so, wie es ist, annehmen zu können; dies alles in Kooperation und mit Unterstützung des Pflegekinderdienstes. Für das Pflegekind und Ihre eigenen Kinder ist es von großer Bedeutung, dass das Pflegekind das jüngste Kind in der Familie ist, damit Ihre Kinder ihren Platz behalten können und das Pflegekind Raum hat, einen eigenen Platz zu finden. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet für Ihre Familie nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch eine Bereicherung. Pflegeeltern zu sein ist kein Beruf, sondern Berufung, verbunden mit sozialem Engagement, Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen. Selbstverständlich Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, Landstuhl Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, vg@landstuhl.de Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil: freitags, Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. amtsblatt@landstuhl.de Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise: wöchentlich mittwochs Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten Verantwortlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Anzeigenannahmeschluss: montags, 9.00 Uhr Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

10 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Ausgabe 23 - Mittwoch, wird der Lebensunterhalt des Pflegekindes über die Jugendhilfe sicher gestellt und Sie erhalten eine kleine Erziehungspauschale. Über Ihre Bewerbung werden wir uns freuen und bitten Sie um telefonische Kontaktaufnahme, gerne auch zu einem Informationsgespräch. Unser Team vom Pflegekinderdienst, Frau Bachmann (Telefon: 0631/ ), Frau Gläser (Telefon: 0631/ ) und Frau Hager (0631/ ), erreichen Sie telefonisch besonders gut in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Kontaktaufnahme per Mail an marietta.glaeser@kaiserslautern-kreis. de, ulrike.bachmann@kaiserslautern-kreis.de oder nicole.hager@ kaiserslautern-kreis.de ist ebenfalls willkommen. Aus unseren Schulen Bürger und Ihre Umwelt Müllabholungstermine für die 24. Kalenderwoche Abfuhrregelung in Wochen mit Feiertagen Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Somit kann auch samstags nachgefahren werden. Integrierte Gesamtschule Am Nanstein und Realschule plus Fahrt zur Fachhochschule Pirmasens Dem Täter auf der Spur Am Mittwoch, den 7. Mai hat unsere WPF-Klasse Natur und Umwelt, der Integrierten Gesamtschule Am Nanstein und Realschule plus, die Fachhochschule in Pirmasens besucht. Unsere Aufgabe war es, den Diebstahl des Flugelexiers aufzuklären. Frau Germann begrüßte uns im Atrium der Fachhochschule. Dieser Raum ist mit tropischen Pflanzen bewachsen, z. B. Bananen. Immer zwei von uns bekamen einen Detektivkoffer mit Lupe, Lineal, Kugelschreiber, Schere, Roggen und Papier. Damit haben wir uns an die Aufklärung des Falls gemacht. Wir haben aus Alkohol und Rotkohl einen Indikator gemischt, und konnten damit die Fußabdrücke des Täters auf einem Blatt Papier sichtbar machen. Anhand von Fotos haben wir Getreide identifiziert. Die geheime Botschaft des Täters an seinen Komplizen konnten wir mithilfe der Cäsarscheibe entschlüsseln. Am Tatort konnten wir Faserspuren und Bluttropfen sicherstellen. Durch Vergleich mit den Kleidungsstücken der Verdächtigen konnten wir den Täter ermitteln. Wir haben mit Tesa-Film Faserproben genommen und mit Kastle-Mayer-Reagenz Blut auf der Jacke des Täters gefunden. Außerdem ist es uns gelungen, die gestohlene Formel wieder zu beschaffen, bevor der Komplize sie aus dem Atrium der Fachhochschule entwenden konnte. Als Belohnung für unsere gute Detektivarbeit erhielten wir als Überraschung Gummibärchen und ein Detektivdiplom. Wir Schüler fanden diesen Tag alle toll und werden das, was wir gelernt haben, bestimmt nicht so schnell vergessen. Deshalb sollten solche Veranstaltungen viel öfter stattfinden. Johannes Pollak, Klasse 6c Bann Ortsbürgermeister Arnold Germann Sprechstunde mittwochs Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv / Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann Montag...von bis Uhr Mittwoch...von bis Uhr Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen. Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl Tel. 0170/ Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Öffentliche Bekanntmachungen

11 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 11 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

12 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Ausgabe 23 - Mittwoch,

13 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 13 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Sonstige amtliche Mitteilungen Bürgerbrief 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Bann, Alles fließt sagte einmal ein griechischer Philosoph, d.h. alles geht einmal vorbei und etwas Neues kommt. Meine Amtszeit als Ortsbürgermeister unserer schönen Gemeinde Bann neigt sich dem Ende zu und ich werde das Ruder im Juli 2014 an den neu gewählten Kandidaten weitergeben. Seit 35 Jahren gehöre ich nunmehr schon dem Gemeinderat Bann an, davon war ich 16 Jahre 1. Beigeordneter und 14 Jahre Bürgermeister. Eine lange Zeit, die mir persönlich viel Freude und Erfüllung gegeben hat, trotz mancher Probleme und Widerständen. Aber dafür sind Politiker da, anstehende Probleme zu lösen und Widerstände abzubauen. Politik ist für mich immer Die Kunst des Machbaren gewesen. Dies ist uns in den vergangenen Jahrzehnten zusammen mit der CDU-Fraktion und den Gemeinderäten recht gut gelungen. Die meisten Beschlüsse im Rat waren einstimmig, so dass wir oft ohne größere Diskussionen viele sinnvolle Maßnahmen für Bann auf den Weg gebracht und realisiert haben. Unsere Gemeinde hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr gut weiterentwickelt und verfügt jetzt über eine beispielhafte Infrastruktur. Ich möchte nicht alle Maßnahmen aufzählen, aber nur noch einmal auf die wichtigsten Entscheidungen zurückblicken: wie der Netto-Einkaufsmarkt, die Grillhütte, das Gewerbegebiet, die Solarkraftwerke, die Sanierung der Haupt-, Kirchen-, Wald-, und Langäckerstraße, die Baugebiete Hasenhübel und Borstenwieschen, das Haus der Vereine, der Jugendtreff, das Worschtzippelfest, der Bännjer Weihnachtsmarkt, die Gasversorgung und vieles mehr. Dies war alles nur möglich, weil die CDU-Fraktion und der Gemeinderat, sowie alle Bürger/innen immer bereit waren, die richtigen Entscheidungen mitzutragen und aktiv mitzuarbeiten. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle nochmals auf das Herzlichste bei allen bedanken, die mich in den langen Jahren gewählt und unterstützt haben. Gleichzeitig möchte ich mich als Ortsbürgermeister verabschieden und der neuen Gemeindeführung viel Erfolg und die richtigen Entscheidungen für unseren Heimatort Bann wünschen!! Gehen Sie zur Wahl und geben Sie meinem Nachfolger Ihr Vertrauen! Es grüßt euch alle ganz herzlich Ortsbürgermeister Arnold Germann Hauptstuhl Halskette gefunden In der Steinalbhalle wurde eine Halskette aus Leder mit Metallringen gefunden. Der Verlierer oder die Verliererin kann sie bei Ortsbürgermeister A. Germann abholen. Ehrung von Ratsmitgliedern In der letzten Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode der Gemeinde Bann wurden zu Beginn der Sitzung langjährige Ratsmitglieder von Ortsbürgermeister Arnold Germann mit Urkunden besonders geehrt. Zunächst wurden Patrick Berberich, Andreas Denzer, Thomas Denzer, Michael Klingel, Jan Schneider und Stephan Mees für ihre zehnjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat Bann mit der Dankurkunde der Gemeinde ausgezeichnet. Die Urkunde für 15 Jahre erhielt Johannes Rutz und Johannes Reimertshofer. Für 20-jährige bzw. 25-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat gab es die Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes für Franz Gros und Hubert Reimertshofer. Zum Schluss bekam Ortsbürgermeister Arnold Germann aus der Hand des Beigeordneten Stephan Mees die Dankurkunde für 35 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat, davon war er 16 Jahre lang 1. Beigeordneter unter den Bürgermeistern Gries und Schneider, ehe er 14 Jahre lang selbst das Amt des Ortschefs übernahm und nunmehr ausscheidet. Germann bedankte sich bei allen Fraktionen für die lange Zeit der Unterstützung im Rat und wünschte allen viel Erfolg in der neuen Legislaturperiode. Ortsbürgermeister Wolfgang Siegrist Sprechstunde dienstags von Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a Öffentliche Bekanntmachungen

14 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 Ausgabe 23 - Mittwoch,

15 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 15 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

16 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 Ausgabe 23 - Mittwoch, Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hauptstuhl für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat am 17. Februar 2014 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 28. April 2014 hiermit bekannt gemacht wird: 6 Stundung, Niederschlagung, Erlass Gemäß 23 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,37 % zu verzinsen. Nach 23 Abs. 4 GemHVO bleiben besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde unberührt. (Der Basiszinssatz zum beträgt - 0,63 %). 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 der Jahresfehlbetrag auf ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf ,00. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 310 v. H. b) Grundsteuer B für Grundstücke auf 375 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 3. Hundesteuer für den ersten Hund auf 30,00 für den zweiten Hund auf 36,00 für jeden weiteren Hund auf 48,00 für gefährliche Hunde auf 204,00 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,68. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,68 und zum ,68. 7 Deckungsfähigkeit Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach 16 GemHVO. Die Personalkosten werden nach 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das gleiche gilt für Verpflichtungsermächtigungen. 8 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen. In Altersteilzeit befindet sich derzeit eine Beschäftigte. Hauptstuhl, 19. Mai 2014 gez. Siegrist, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von ,00 gemäß 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr zu 103 GemO erfüllen. Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und zu dokumentieren. Für folgende Maßnahmen bitten wir die Dokumentation vor der Mittelinanspruchnahme hier vorzulegen: Neubau von Garagen an Feuerwache/Festplatz Neubau einer WC-Anlage an Feuerwache/Festplatz Errichtung eines Glockenturms Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 5. Juni 2014 bis einschließlich Montag, 16. Juni 2014 während den Dienststunden montags bis mittwochs 8.30 bis Uhr und von bis Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.30 bis Uhr im Rathaus, Zimmer 206 öffentlich aus. Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeverordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage, www. landstuhl.de, unter der Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden. Landstuhl, 19. Mai 2014 In Vertretung gez. Dietrich, 1. Beigeordneter

17 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 17 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Kindsbach Ortsbürgermeister Knut Böhlke Sprechstunde dienstags von Uhr u. nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel / Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag - Freitag in der Zeit...von Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/ Heidenfels-Grundschule Kindsbach Ganztagsbetreuung bis Uhr Infos unter Tel.: 06371/62114 (12.00 bis Uhr), Hr. Kiebel, Schulleiter Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach mittwochs vormittags Uhr Montag Mittwoch Freitag Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre 15 Uhr - 17 Uhr Buwe Treff für Jungs im Alter von Jahren 17 Uhr - 20 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre 18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre Jugendfeuerwehr Kindsbach Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer freitags, von Uhr bis Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendliche von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Öffnungszeiten der Grünabfall- Sammelstelle der Gemeinde Kindsbach Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Öffentliche Bekanntmachungen

18 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 Ausgabe 23 - Mittwoch,

19 Ausgabe 23 - Mittwoch, Seite 19 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

20 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Ausgabe 23 - Mittwoch, Amtsgericht Landstuhl, den Vollstreckungsgericht- Kaiserstraße 55 K 1/14 Terminsbestimmung In Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kindsbach Blatt 1210 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Freitag, dem Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden. BV-Nr. 5, Gemarkung Kindsbach, Flst-Nr. 554, Landwirtschaftsfläche, Am Bruch, zu 590 qm Verkehrswert: ( 74a ZVG) 410, EUR BV-Nr. 6, Gemarkung Kindsbach, Flst-Nr. 554/2, Landwirtschaftsfläche, Am Bruch, zu 780 qm Verkehrswert: ( 74a ZVG) 540, EUR (jeweils unbebaute Grundstücke) Gemeinde: Kindsbach Verbandsgemeinde: Landstuhl Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen uf.,d Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. gez. Huwer, Rechtspfleger Ausgefertigt: Groß, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (S) Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kindsbach für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat am 12. Februar 2014 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom 09. Mai 2014 hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 der Jahresfehlbetrag auf ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf ,00 Euro. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 305 v. H. b) Grundsteuer B für Grundstücke auf 370 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 3. Hundesteuer für den ersten Hund auf 39,00 für jeden weiteren Hund auf 84,00 für gefährliche Hunde auf 480,00 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,54 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,54 Euro und zum ,54 Euro. 6 Stundung, Niederschlagung, Erlass Gemäß 23 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,37 % zu verzinsen. Nach 23 Abs. 4 GemHVO bleiben besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde unberührt. (Der Basiszinssatz zum beträgt - 0,63 %). 7 Deckungsfähigkeit Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach 16 GemHVO. Die Personalkosten werden nach 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen innerhalb eines Teilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das gleiche gilt für Verpflichtungsermächtigungen. Kindsbach, 19. Mai 2014 gez. Böhlke, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von ,00 gemäß 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr zu 103 GemO erfüllen. Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und zu dokumentieren.

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