Zusammenfassung 40-jähriger Bergführer mit durchgemachtem

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1 51 Der praktische Fall Peter A. Suter AXA Winterthur Zusammenfassung 40-jähriger Bergführer mit durchgemachtem Höhen-Lungenödem beantragt eine Todesfallversicherung und eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Auf Basis eines speziellen Fragenbogens erhielten wir Angaben, dass der Antragsteller alle 2-3 Jahre Expeditionen im Himalaya-Gebiet (Höhe über m) durchführt. In der Gesamtbeurteilung wurden aufgrund der massiv erhöhten Risikoexposition keine Versicherungsdeckung bei Todesfall und Erwerbsunfähigkeit für Ereignisse, welche sich im Zusammenhang mit Bergsteigen/Expeditionen ereignen, angeboten. Ein Jahr später verstarb der Kunde während einer Himalaya Expedition. Die Police wurde annulliert ohne Leistungserbringung. Trotz des tragisch verlaufenen Falles war aus Sicht des Versicherers der Entscheid keine Versicherungsdeckung anzubieten richtig. Es ist Aufgabe des Underwriters Spitzenrisiken von Normalrisiken zu tren- nen und je nach Risikoexposition eine Versicherungsdeckung mit entsprechender Mehrprämie oder Deckungsausschluss anzubieten. Résumé Un guide de montagne de 40 ans ayant déjà souffert d un œdème pulmonaire en raison de l altitude, conclut une assurance risque décès ainsi qu une rente en cas d incapacité de gain. Au moyen d un questionnaire spécifique, il est apparu que le demandeur prenait part tous les 2 à 3 ans, à une expédition dans la région de l Himalaya (altitude au dessus de m). Lors de l appréciation générale, en raison du degré massivement élevé du risque, il a été décidé de n accorder aucune couverture en cas de décès ou en cas d incapacité de gain pour des événements en relation avec l alpinisme ou les expéditions. Une année plus tard, le client est décédé au cours d une expédition dans l Himalaya. La police a été annulée sans aucun versement de prestation. Du point de vue de l assureur et mal gré l issue tragique du cas présenté ici, la décision de ne donner aucune couverture était correcte.

2 52 La tâche d un underwriter est justement de reconnaître et de séparer les risques élevés des risques normaux et, le cas échéant en relation avec le degré de risque présent, de proposer une couverture d assurance avec une surprime correspondante ou alors de décider d exclure la couverture. Antragsteller 40-jähriger Bergführer verheiratet, beantragt folgende Versicherungen auf Endalter 65: Todesfallversicherung CHF Jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente von CHF mit einer Wartefrist von 3 Monaten Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit mit einer Wartefrist von 3 Monaten «Subjektives Risiko» Die Einschätzung von Berufsrisiken wie Bergsteigen ist sehr vielschichtig. Vom Underwriter wird viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl verlangt. Nebst dem erhöhten Unfallrisiko oder technischem Versagen sind auch die gesundheitlichen Aspekte entsprechend mitzuberücksichtigen. Beim Bergsteigen sind Todesfälle und Verletzungen vor allem auf falsche Techniken und Fehleinschätzungen der Bergsteiger sowie auf wetterstürze und Steinschlag zurückzuführen. Nicht unwesentlich für die Risikoeinschätzung ist somit auch die Erfahrung des Antragstellers sowie seine Fähigkeit, Risiken richtig einzuschätzen. Die in den Personenfragen gestellte Frage nach speziellen Bergsteigerrisiken wurde mit Höhenbergsteigen und Trekking-Touren beantwortet. Mittels eines speziellen Fragebogens erhielten wir zusätzlich folgende Angaben: Alle 2-3 Jahre längere Aufenthalte im Himalaya-Gebiet mit: Trekking-Touren im Grenzgebiet Nepal/Tibet Expeditionen im Hochgebirge mit Besteigung der höchsten Gipfel des Himalayas Bereits bestiegene Gipfel: Dhalaugiri m Annapurna II m In nächster Zukunft geplante Gipfelbesteigungen: Annapurna I m Mount Everest m

3 53 Medizinischer Befund («Objektives Risiko»): Der aufgrund der beantragten Versicherungsleistungen nötige ärztliche Untersuch ergab aktuell keine gesundheitlichen Auffälligkeiten. Für unsere Risikobeurteilung mitberücksichtigt wurde jedoch folgende Angabe: Status nach Höhen-Lungenödem 1999 bei Trekking Tour in Nepal, erfolgreiche Behandlung, keine Folgen. Höhen-Lungenödem: Beim Höhen-Lungenödem handelt es sich um ein Ödem in der Lunge. Flüssigkeit tritt aus den Kapillaren ins Lungengewebe und behindert die Atmung. Besonders gefährdet sind Bergsteiger, die ohne entsprechende Akklimatisation zu schnell aufsteigen. Es handelt sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung mit einer Mortalität von 50%, falls keine adäquate Therapie möglich ist (schneller Abstieg/ Sauerstoffzufuhr/Einnahme von Nifedipin). Gemäss Untersuchungen in den Walliser Alpen an Bergsteigern mit dokumentiertem Höhen- Lungenödem zeigten, dass mit einer Rezidivhäufigkeit von 60 70% zu rechnen ist. Da gemäss Angaben des Antragstellers weitere Gipfelbesteigungen geplant sind, haben wir aus versicherungsmedizinischer Sicht folgende Einschätzung vorgenommen: Mehrprämie von CHF auf die beantragte Todesfallversicherung Mehrprämie von CHF auf die beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente Subjektive Beurteilung: Die subjektive Risikoeinschätzung erfolgte aufgrund von günstigen und ungünstigen Faktoren betreffend Ausbildung, Erfahrung, Sicherheitsvorkehrungen und der Expositionszeit. Aufgrund der doch massiv erhöhten Risikoexposition wurde keine Versicherungsdeckung bei der Todesfallversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsrente für Ereignisse, welche sich im Zusammenhang mit Bergsteigen/Expeditionen ereignen, angeboten. Der Antragsteller hat diese Bedingungen akzeptiert und der Antrag konnte policiert werden. Weiterer Verlauf Der Versicherte nahm ein ein Jahr später an einer Himalaya Expedition teil,

4 54 mit dem Ziel einer Mount Everest Besteigung. Nach vierwöchiger Akklimatisation brach die fünfköpfige Expedition vom letzten Hochlager zur Gipfelbesteigung auf. Aufgrund einer plötzlichen Wetterverschlechterung musste die Gruppe kurz vor dem Gipfel umkehren, während des überstürzten Abstieges kam es beim Versicherten ohne Vorwarnung zu einem Leistungsabfall (schaumiger Husten/Zyanose/Dyspnoe). Trotz sofortiger Sauerstoffzufuhr verstarb der Versicherte und er musste aufgrund des schlechten Wetters zurück gelassen werden. Die restlichen Expeditionsteilnehmer erreichten mit letzter Kraft das Hochlager. Fazit Trotz des tragisch verlaufenen Falles war aus Sicht des Versicherers der Entscheid keine Versicherungsdeckung anzubieten richtig. Es ist Aufgaben des Underwriters Spitzenrisiken von Normalrisiken zu trennen und je nach Risikoexposition eine Versicherungsdeckung mit entsprechender Mehrprämie oder Deckungsausschluss anzubieten.

5 55 approved by Kurs über Risikoprüfung in der Lebensversicherung Eine Gruppe von Versicherungsfachleuten und Medizinern hat einen Kurs über die Risikoprüfung in der Lebensversicherung ausgearbeitet. In diesem Kurs werden die Produkte, die Technik sowie die Prozesse in der Lebensversicherung dargestellt und danach, anhand von verschiedensten Beispielen, das medizinische und nichtmedizinische Underwriting näher gebracht. Kursdatum: 21. Januar 2010 von 13:30 bis 17:30 Uhr Ort: Swiss Re, Tüfihaus Adliswil Kurskosten: Der Kurs ist kostenlos Credits: 4 Credits der SIM, 3 Credits der FMH Kursinhalt: Ausgangslage Bedarfsermittlung Produkte der Lebensversicherer Technik der Lebensversicherung Prozess in der Einzellebensversicherung Risikoprüfung anhand von Fallbeispielen o Medizinisches Underwriting o Nichtmedizinisches Underwriting Referenten: Dipl. math. ETH, Silvia Knutti, Generali, Leitung Underwriting Leben Dr. med. Stéphanie Randon-Altwegg, Swiss Re, Swiss Re Life & Health Dr. med. Bruno Soltermann, Präsident SIM, Chefarzt SVV Dr. med. Urs Widmer, Swiss Re, Chief Medical Officer Anmeldungen per Anmeldeformular (auf unserer Homepage publiziert). Bei Überbuchung wird eine Warteliste geführt, Sie werden umgehend darüber informiert. Auskunft: Geschäftsstelle SIM c/o Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie Im Park, St. Georgenstrasse 70 Postfach 958, 8401 Winterthur Tel Fax info@swiss-insurance-medicine.ch

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