Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
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- Carsten Kurzmann
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1 Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer Sommersemester 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Dienstag, Uhr, Carl-Zeiss-Straße 3, HS 5 Terminplan Ausgabe Sachverhalt der Hausarbeit (über Website des Lehrstuhls und Intranet sowie in Papierform am Lehrstuhl) Abgabe der Hausarbeit, Einführung in die Übung, Übungsfall Übungsfall Klausur (18-20 Uhr s.t. im Hörsaal 3) Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit Übungsfall Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur Übungsfall Klausur Übungsfall Übungsfall Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur Klausur Übungsfall Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur, Ausgabe der Scheine
2 Übungsfall 1 ( ) Privatpatient P begab sich wegen einer gelockerten Krone zu Zahnarzt Z im Oktober 2013 in Behandlung. Z entfernt diese und ersetzt sie durch eine neue. Unmittelbar nach dem Eingriff leidet P an schweren Zahnschmerzen. Er erträgt die Schmerzen über sechs Monate hinweg klaglos. Im März 2014 begibt sich P wegen der nicht enden wollenden Schmerzen zur Behandlung zu einem anderen Zahnarzt, nämlich X. Dieser stellt fest, dass unter der eingesetzten Krone Karies war, die Z unsachgemäß weder entdeckt, noch entfernt hat. Die Karies ist in den zurückliegenden Monaten stark fortgeschritten. X beseitigt darauf die Karies und setzt P eine neue Krone ein. P verlangt danach von Z ein angemessenes Schmerzensgeld und die von X in Höhe von angemessenen 2500 geltend gemachten Behandlungskosten. Z verweigert jedoch die Zahlung. Denn Schadensersatz sei nicht geschuldet, weil P sich nach Auftreten der Schmerzen nicht bei Z in Behandlung begeben habe, sondern stattdessen gleich zu X gegangen sei. Frage: Wie ist die Rechtslage? 2
3 Übungsfall 2 ( ) Ein Autofahrer (K) tankte auf deutscher Seite an der deutsch-österreichischen Grenze für 20, bezahlte diesen Betrag aber nicht. Stattdessen zahlte er lediglich insgesamt 17. Dieser Betrag entsprach dem Gegenwert für zwei Schokoriegel und einer 10-Tages-Vignette für Österreichs Autobahnen. Nachdem K die Tankstelle Richtung Österreich verlassen hatte, stellte der Tankstellenbetreiber (T) die unterbliebene Zahlung von 20 fest und schaltete einen Detektiv ein. Er vermochte den Täter anhand der Video-Aufzeichnung des Tankvorgangs zu überführen. Dieser stellte T dafür 130 in Rechnung; ferner macht T eine Auslagenpauschale von 25 für die Installations- und Betriebs-Kosten der Video-Überwachung und die nach Konsultation eines Anwalts fälligen Gebühren von 40 geltend. Frage: T fragt, ob er von K diesen Gesamtbetrag von 215 verlangen kann? 3
4 Übungsfall 3 ( ) Student S betreibt eine Internetplattform auf der reimportierte Kfz versteigert werden. Jeder Bieter zahlt dafür eine einmalige Teilnahmegebühr von 20. Aus den AGB der Plattform ergibt sich, dass nach dem Ablauf eines festgesetzten Zeitraums der Meistbietende den Zuschlag erhält. Der Händler H bietet auf der von S unterhaltenen Plattform einen reimportierten Lancia, Baujahr 2013, Farbe metallic grün, im Wert von zur Auktion ohne irgendein Mindestgebot an. Nach Ende der für Gebote vorgesehenen Zeit liegt ein Höchstgebot von E über vor. E verlangt deshalb nach Ende der Auktion die Aushändigung und Übereignung des Pkw gegen Zahlung des gebotenen Kaufpreises von H ist dazu nur gegen Zahlung von bereit, weil er andernfalls nicht auf seine mit der Beschaffung des Fahrzeugs verbundenen Gestehungskosten komme. Frage: Wie ist die Rechtslage? 4
5 Übungsfall 4 ( ) V bot auf ebay ein nagelneues Mobiltelefon unter der Bezeichnung Vertu Weiß Gold zum Mindestgebot von 1 an. Er erklärte in seinem ebay-auftritt, das Gerät selbst ersteigert zu haben und sich mit seinem Vorschlag an alle Vertu-Freunde zu wenden. K nahm an dieser Aktion teil und unterbreitete ein Gebot über 762. Dieses war das während der Laufzeit der Ausschreibung höchste abgegebene Gebot. Dies hatte zur Folge, dass K als Käufer bestimmt wurde. K zahlte an V den angegebenen Preis von 762. Anlässlich der darauf mit V vereinbarten Übergabe verweigerte K jedoch die Entgegennahme des Mobiltelefons. Er hatte nämlich bereits bei dem allerersten Blick auf das von V dem K angebotene Gerät festgestellt, dass dieses ein ziemlich plumpes Plagiat eines Vertu Weiß Gold -Mobiltelefons ist. Nach den ebay-bedingungen ist das Anbieten von Plagiaten ausdrücklich verboten. Auf diese Klausel in den ebay-verkaufsbedingungen gestützt, verlangt K von V Zahlung von Dieser Betrag entspricht dem Listenpreis eines neuen Vertu Weiß Gold -Geräts. Frage: Besteht dieser Anspruch? 5
6 Übungsfall 5 ( ) K wollte bei V ein von diesem angebotenes Dressurpferd kaufen. Um bei dem Kauf nicht fehlzugehen, beteiligte K daran Tierarzt T, der das von V zum Verkauf angebotene Pferd untersuchen sollte. T untersuchte es und stellte keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung fest. Darauf kam es zum Kauf durch K. Der Kaufpreis belief sich auf Wenige Wochen später stellt sich aber heraus, dass das Pferd an einer nicht behebbaren, vererblichen und die Tauglichkeit für den Einsatz als Dressurpferd beeinträchtigenden Krankheit leidet, was T hätte erkennen können, aber fahrlässig nicht erkannt hätte. K verlangt deshalb von T Schadensersatz in Höhe von T wendet ein, dem K nichts zu schulden. K könne sich wegen der Mängel des gekauften Pferdes an V halten. T verweist K deshalb auf seine Ansprüche gegen V. K verlangt danach von V nach erklärten Rücktritt Rückzahlung des Kaufpreises von ; im Prozess einigen sich K und V wegen Beweisschwierigkeiten im Hinblick auf das Ausmaß der Erkrankung auf einen Vergleich über Gleichzeitig macht K gegenüber T den ihm aus der Unterbringung, der vergeblichen, weil unzutreffenden tierärztlichen Untersuchung und der Fütterung des Pferdes entstandenen Schaden in Höhe von geltend. Frage: Welche Ansprüche sind vor und nach dem Vergleich zwischen K einerseits und V und T andererseits gegeben? 6
7 Übungsfall 6 ( ) E überließ B vorläufig und leihweise ein ihm gehöriges Grundstück mit der Abrede, es an ihn zu einem Kaufpreis von alsbald zu verkaufen. B wollte darauf ein Gebäude errichten und darin ein Unternehmen der Automobilzulieferbranche betreiben. Vor dem notariellen Vertragsabschluss beginnt B bereits mit dem Bau und investiert darin Der Kaufvertrag zerschlägt sich aber, weil sich E nicht zur Eigentumsübertragung entschließen kann. Deshalb wurde zwischen E und B ein Mietvertrag geschlossen, auf Grund dessen dem B die Nutzung des Grundstücks für fünf Jahre gegen eine Monatsmiete von 5000 überlassen wird. Nach Ende der Mietzeit verlangt E das Grundstück zurück; B macht wegen seiner Investitionen in das Grundstück in Höhe von gegenüber dem Verlangen des E auf Herausgabe ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Frage: Wie ist die Rechtslage? 7
8 Übungsfall 7 ( ) V verkaufte einen Pkw an K für , hielt aber den dafür ausgestellten Kfz-Brief (= Kfz- Zulassung II) bis zu der noch ausstehenden vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurück. Da K mit dem Fahrzeug nicht zu Recht kam, verkaufte K alsbald den Pkw unter Offenlegung des noch bei V liegenden Kfz-Briefes für an D und übergab ihm nach Erhalt des vereinbarten Betrages das Auto. Bezüglich des Briefes wurde vereinbart, dass K diesen nach dessen Erhalt unverzüglich an D schicke. Da K jedoch auch nach Vereinnahmung des Verkaufserlöses den vereinbarten und noch nicht vollständig beglichenen Kaufpreis von nicht an V zahlte und V deshalb den Brief weiterhin noch in den Händen hält, weigert er sich trotz Ks insistierendem Bitten, den Kfz- Brief diesem auszuhändigen. Nachdem zwischen V und K eine Einigung nicht erzielt werden konnte, klagt V gegen D auf Herausgabe des Pkw. D erhebt Widerklage, gerichtet auf die Brief-Herausgabe. Frage: Wie ist die Rechtslage? 8
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