Everett VSPro 1 Final

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1 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ( EULA ) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und Microsoft Corporation ( Microsoft ) für die diesem EULA beiliegende Microsoft-Software, die Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien, Dokumentation im Online - oder elektronischen Format und internetbasierte Dienste umfasst ( Software ). Dieser Software liegt möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu diesem EULA bei. INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ZU VERWENDEN. SIE KÖNNEN SIE JEDOCH GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE SIE ERHALTEN HABEN. MICROSOFT-SOFTWARELIZENZ 1. LIZENZGEWÄHRUNGEN. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die in diesem EULA beschriebenen Rechte. ANMERKUNG: Microsoft lizenziert an Sie keinerlei Rechte im Hinblick auf Crystal Reports für Microsoft Visual Studio.NET. Ihre Verwendung von Crystal Reports für Microsoft Visual Studio.NET unterliegt Ihrer Zustimmung zu den Bestimmungen des beiliegenden (gedruckten) Endbenutzer-Lizenzvertrags von Crystal Decisions für dieses Produkt. 1.1 Allgemeine Lizenzgewährung. Microsoft gewährt Ihnen als natürlicher Person eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz, die Software zu verwenden und Kopien der Software zum Entwurf, zur Entwicklung, zum Testen und zum Vorführen Ihrer Softwareprodukte anzufertigen und zu verwenden, vorausgesetzt, Sie sind die einzige natürliche Person, die die Software verwendet. Wenn Sie eine juristische Person sind, gewährt Ihnen Microsoft eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz, die Software zu verwenden und Kopien der Software anzufertigen und zu verwenden, vorausgesetzt, dass Sie für jede natürliche Person, die die Software innerhalb Ihrer Organisation verwendet, eine gesonderte und gültige Lizenz erworben haben. 1.2 Dokumentation. Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Dokumentation anzufertigen und zu verwenden, vorausgesetzt, diese Kopien werden nur für persönliche Zwecke verwendet und nicht außerhalb Ihrer Geschäftsräume neu veröffentlicht oder verteilt (in gedruckter oder elektronischer Form). 1.3 Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Speichervorrichtung, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese ausschließlich dazu verwendet wird, die Software auf Computern zu installieren oder auszuführen, die von lizenzierten Endbenutzern unter Einhaltung von Abschnitt 1.1 verwendet werden. Eine Einzellizenz für die Software darf nicht mit anderen Endbenutzern geteilt oder von mehreren Endbenutzern gleichzeitig verwendet werden. 1.4 Visual Studio Gültigkeit des EULAs. Als Reihe von Entwicklungstools und anderen Microsoft-Softwareprogrammen (jedes dieser Tools oder Softwareprogramme ist eine Komponente ) enthalten Komponenten, die Sie als Teil der Software erhalten, möglicherweise einen gesonderten Endbenutzer-Lizenzvertrag (jeder ein Komponenten-EULA ). Außer wie in Abschnitt 4 ( Vorabversionscode ) bestimmt, haben bei Abweichungen zwischen diesem EULA Everett VSPro 1

2 und einem Komponenten-EULA die Bestimmungen dieses EULAs Vorrang. Die Software enthält möglicherweise auch Softwareprogramme anderer Hersteller. Jede solche Software wird gefälligkeitshalber zu Ihrer Verwendung bereitgestellt, und Ihre Verwendung unterliegt den Bestimmungen jedes in dieser Software enthaltenen Lizenzvertrags. 2. ZUSÄTZLICHE LIZENZRECHTE WEITERVERTREIBBARER CODE. Zusätzlich zu den in Abschnitt 1 eingeräumten Rechten werden Ihnen bestimmte Teile der Software (wie in diesem Abschnitt 2 beschrieben) mit zusätzlichen Lizenzrechten zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Lizenzrechte werden unter der Bedingung gewährt, dass Sie die in Abschnitt 3 beschriebenen Vertriebsbedingungen und Lizenzbeschränkungen einhalten. 2.1 Mustercode. Microsoft gewährt Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz, (a) die Quellcodeversion jener Teile der Software, die in REDIST.TXT oder an anderer Stelle der Software als Muster bezeichnet werden ( Mustercode ), zu verwenden und zu ändern, wenn dies ausschließlich für Entwurf, Entwicklung und Test Ihrer Softwareprodukte geschieht, und (b) den Mustercode zusammen mit möglicherweise vorgenommenen Änderungen in Objekt- und/oder Quellcodeform zu vervielfältigen und weiterzuvertreiben. Anwendbare Voraussetzungen für den Weitervertrieb des Mustercodes finden Sie in Abschnitt 3.1 weiter unten. 2.2 Weitervertreibbarer Code Allgemeines. Microsoft gewährt Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz, die Objektcodeform von beliebigen in REDIST.TXT aufgeführten Teilen der Software ( weitervertreibbarer Code ) zu vervielfältigen und weiterzuvertreiben. Allgemeine Voraussetzungen für den Weitervertrieb des weitervertreibbaren Codes finden Sie in Abschnitt 3.1 weiter unten. 2.3 Weitervertreibbarer Code Microsoft Merge Modules ( MSM ). Microsoft gewährt Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz, den Inhalt der in REDIST.TXT aufgeführten MSM-Datei(en) wie in der Dokumentation der Software beschrieben nur dann zu vervielfältigen und weiterzuvertreiben, wenn Sie diesen Inhalt als Ganzes weitervertreiben und diesen Inhalt in keiner Weise ändern. Alle anderen anwendbaren Voraussetzungen für den Weitervertrieb der MSM-Dateien finden Sie in Abschnitt 3.1 weiter unten. 2.4 Weitervertreibbarer Code Microsoft Foundation Classes (MFC), Active Template Libraries (ATL) und C-Runtimes (CRTs). Microsoft gewährt Ihnen zusätzlich zu den in Abschnitt 1 gewährten Rechten eine Lizenz, die Quellcodeversion jener Teile der Software, die als MFC, ATL oder CRTs bezeichnet werden (zusammengefasst die weitervertreibbaren VC-Dateien ), zu verwenden und zu ändern, wenn dies ausschließlich für Entwurf, Entwicklung und Test Ihrer Softwareprodukte geschieht. Vorausgesetzt, Sie halten die Bestimmungen von Abschnitt 3.1 ein und Sie benennen die von Ihnen erstellten Dateien um, die in der Lizenznehmersoftware (weiter unten definiert) enthalten sind, gewährt Ihnen Microsoft eine beschränkte, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz, die Objektcodeversion der weitervertreibbaren VC-Dateien einschließlich aller von Ihnen vorgenommenen Änderungen zu vervielfältigen und weiterzuvertreiben. In diesem Abschnitt bedeuten Änderungen Erweiterungen der Funktionalität der weitervertreibbaren VC-Dateien. Alle anderen anwendbaren Voraussetzungen für den Weitervertrieb der weitervertreibbaren VC-Dateien finden Sie in Abschnitt 3.1 weiter unten. 3. VERTRIEBSBEDINGUNGEN SOWIE ANDERE LIZENZRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Falls Sie Ihre Rechte unter Abschnitt 2 ausüben möchten, erfolgt der Weitervertrieb durch Sie vorbehaltlich Ihrer Einhaltung von Abschnitt 3.1; ein Teil des Everett VSPro 2

3 weitervertreibbaren Codes verfügt über zusätzliche beschränkte Nutzungsrechte, die in Abschnitt 3.2 beschrieben sind. 3.1 Allgemeine Vertriebsbedingungen. (a) Falls Sie sich entscheiden, Mustercode oder weitervertreibbaren Code (zusammengefasst die weitervertreibbaren Dateien ) wie in Abschnitt 2 beschrieben weiterzuvertreiben, stimmen Sie Folgendem zu: (i) außer wie in Abschnitt 2.1 (Mustercode) anderweitig vorgesehen, vertreiben Sie die weitervertreibbaren Dateien nur in Objektcodeform und in Verbindung mit und als Teil eines Softwareanwendungsprodukts, das von Ihnen entwickelt wurde und den weitervertreibbaren Dateien bedeutende und wesentliche Funktionalität hinzufügt ( Lizenznehmersoftware ); (ii) Sie erklären sich damit einverstanden, dass die weitervertreibbaren Dateien nur in Verbindung mit Microsoft Windows-Plattformen arbeiten; (iii) falls die Lizenznehmersoftware außerhalb der Geschäftsräume des Lizenznehmers oder von der Organisation des Lizenznehmers aus extern vertrieben wird, vertreiben Sie die Lizenznehmersoftware, die die weitervertreibbaren Dateien enthält, mit einem Endbenutzer-Lizenzvertrag (der ein Break the Seal-Vertrag, ein Click Wrap- oder ein unterzeichneter Vertrag sein kann), dessen Bestimmungen mindestens einen gleichwertigen Schutz wie die in diesem EULA enthaltenen Bestimmungen bieten; (iv) Sie verwenden weder den Namen noch das Logo oder die Marken von Microsoft, um die Lizenznehmersoftware zu vermarkten; (v) Sie bringen Ihren eigenen gültigen Urheberrechtshinweis an, der ausreichend ist, um das Urheberrecht von Microsoft an der Software zu schützen; (vi) Sie entfernen oder verdecken keine Urheberrechts-, Marken- oder Patenthinweise, die auf der Software wie an Sie geliefert sichtbar sind; (vii) Sie verteidigen Microsoft in allen Gerichtsverfahren und stellen Microsoft von allen Ansprüchen frei, einschließlich Anwaltsgebühren, die aus der Nutzung oder dem Vertrieb der Lizenznehmersoftware entstehen, bzw. entschädigen Microsoft entsprechend; (viii) Sie halten anderweitig die Bestimmungen dieses EULAs ein; und (ix) Sie erklären sich damit einverstanden, dass sich Microsoft alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vorbehält. Sie verpflichten sich auch, den weiteren Vertrieb der weitervertreibbaren Dateien durch Ihre Endbenutzer/innen nicht zu gestatten. Sie dürfen jedoch Ihren Distributoren den weiteren Vertrieb der weitervertreibbaren Dateien an Ihre Endbenutzer/innen gestatten, wenn Ihre Distributoren die weitervertreibbaren Dateien nur in Verbindung mit und als Teil der Lizenznehmersoftware weitervertreiben, Sie alle anderen Bestimmungen dieses EULAs einhalten und Ihre Distributoren alle für Sie geltenden Beschränkungen dieses EULAs einhalten. (b) Wenn Sie die weitervertreibbaren Dateien verwenden, gilt zusätzlich zu Ihrer Einhaltung der anwendbaren Vertriebsbedingungen, die für die weitervertreibbaren Dateien beschrieben wurden, das Folgende: Ihre Lizenzrechte an den weitervertreibbaren Dateien sind durch Folgendes bedingt: (i) Sie dürfen keine Bearbeitungen der weitervertreibbaren Dateien in einer Weise herstellen, die dazu führt, dass die weitervertreibbaren Dateien ganz oder teilweise irgendeiner Bestimmung einer ausgeschlossenen Lizenz unterlägen; oder (ii) Sie dürfen die weitervertreibbaren Dateien (oder Bearbeitungen davon) nicht in einer Weise weitervertreiben, die dazu führt, dass die weitervertreibbaren Dateien irgendeiner Bestimmung einer ausgeschlossenen Lizenz unterlägen. Eine ausgeschlossene Lizenz ist eine jede Lizenz, die als Bedingung für die Nutzung, Veränderung und/oder den Vertrieb solcher der ausgeschlossenen Lizenz unterliegenden Software verlangt, dass solche Software oder andere Software, die mit solcher Software kombiniert und/oder mit ihr vertrieben wird, (x) in Quellcode-Form offen gelegt oder Everett VSPro 3

4 vertrieben wird, (y) zum Zwecke der Erstellung von Bearbeitungen lizenziert wird, oder (z) kostenlos weitervertrieben wird. 3.2 Zusätzliche Vertriebsbedingungen für bestimmten weitervertreibbaren Code. Wenn Sie vorhaben, die in diesem Abschnitt genannten Dateien weiterzuvertreiben, müssen Sie zusätzlich zu den Bestimmungen von Abschnitt 3.1 AUCH Folgendes einhalten. (a) Microsoft SQL Server Desktop Engine ( MSDE ). Wenn Sie MSDE weitervertreiben, erklären Sie sich damit einverstanden, die folgenden zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen: (a) die Lizenznehmersoftware darf die Funktionen von Microsoft Access nicht im Wesentlichen vervielfältigen oder nach vernünftiger Einschätzung durch Microsoft damit nicht in Wettbewerb stehen, und (b) sofern die Lizenznehmersoftware nicht von Ihren Kunden verlangt, Microsoft Access zu lizenzieren, damit sie arbeitet, dürfen Sie MSDE nicht für den kommerziellen Vertrieb in Verbindung mit einem Allzweck-Textverarbeitungs-, -Tabellenkalkulations- oder -Datenbankmanagement-Softwareprodukt oder einer integrierten Arbeits- oder Produktreihe, deren Komponenten ein Allzweck-Textverarbeitungs-, -Tabellenkalkulations- oder -Datenbankmanagement-Softwareprodukt enthalten, vervielfältigen oder nutzen. Dies gilt nicht für die ausschließliche Nutzung zum Importieren von Daten zu den verschiedenen Formaten, die von Microsoft Access unterstützt werden. Ein Produkt, das eingeschränkte Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- oder Datenbankkomponenten zusammen mit anderen Komponenten enthält, die bedeutenden und wesentlichen Wert bereitstellen (z.b. ein Buchhaltungsprogramm mit eingeschränkter Tabellenkalkulationsfähigkeit), wird nicht als Allzweck -Produkt angesehen. (b) Microsoft-Datenzugriffskomponenten. Falls Sie die Datei für Microsoft- Datenzugriffskomponenten, die als MDAC_TYP.EXE identifiziert ist, weitervertreiben, verpflichten Sie sich auch, eine solche Datei in Objektcodeform und nur in Verbindung mit und als Teil einer von Ihnen mit einem Microsoft-Development-Tool-Produkt entwickelten Lizenznehmersoftware zu vertreiben, die zu MDAC_TYP.EXE bedeutende und wesentliche Funktionalität hinzufügt. 3.3 Trennung von Komponenten. Die Software wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, ihre Komponenten für die Verwendung durch mehr als einen Nutzer zu trennen. 3.4 Vergleichstests. Die Software kann Microsoft.NET Framework enthalten. Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft die Ergebnisse von Vergleichstests mit der.net Framework-Komponente der Software Dritten gegenüber offen zu legen. 4. VORABVERSIONSCODE. Teile der Software sind möglicherweise als Vorabversionscode ( Vorabversionscode ) gekennzeichnet. Solcher Vorabversionscode hat nicht den Leistungs- und Kompatibilitätsgrad des endgültigen, allgemein erhältlichen Produktangebots. Der Vorabversionscode funktioniert möglicherweise nicht richtig und kann vor der ersten kommerziellen Auslieferung wesentlich geändert werden. Microsoft ist nicht verpflichtet, diese oder eine spätere Version des Vorabversionscodes kommerziell verfügbar zu machen. Die Lizenzgewährung zur Verwendung des Vorabversionscodes läuft bei Verfügbarkeit einer kommerziellen Version des Vorabversionscodes von Microsoft ab. ANMERKUNG: Falls der Vorabversionscode einen gesonderten Endbenutzer-Lizenzvertrag Everett VSPro 4

5 enthält, regeln die Bestimmungen eines solchen Endbenutzer-Lizenzvertrags die Verwendung des entsprechenden Vorabversionscodes durch Sie. 5. VORBEHALT VON EIGENTUM UND RECHTEN. Microsoft behält sich alle Ihnen in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Microsoft oder deren Lieferanten halten das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. 6. EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet. 7. KEINE VERMIETUNG/KEIN KOMMERZIELLES HOSTING. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder kommerzielle Hostingdienste mit ihr bereitzustellen. 8. ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Microsoft und deren verbundene Unternehmen berechtigt sind, die technischen Daten, die im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Produktsupportleistungen, falls vorhanden, für die Software gewonnen werden, zu sammeln und zu benutzen. Microsoft ist berechtigt, diese Informationen nur zur Verbesserung ihrer Produkte oder zum Liefern von benutzerdefinierten Diensten und Technologien an Sie zu verwenden, und verpflichtet sich, diese Informationen ausschließlich anonym offen zu legen. 9. LINKS ZU SEITEN VON DRITTANBIETERN. Möglicherweise können Sie durch die Verwendung der Software zu verknüpften Seiten von Drittanbietern gelangen. Die Seiten von Drittanbietern stehen nicht unter der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für den Inhalt der Seiten von Drittanbietern, für irgendwelche in den Seiten von Drittanbietern enthaltenen Links oder für Änderungen oder Updates der Seiten von Drittanbietern verantwortlich. Microsoft ist nicht für Webcasting oder eine andere Form der Übertragung verantwortlich, die Sie von Seiten von Drittanbietern empfangen. Microsoft stellt Ihnen diese Links zu Seiten von Drittanbietern nur gefälligkeitshalber zur Verfügung. Aus der Aufnahme eines Links kann keine Billigung der jeweiligen Seite eines Drittanbieters durch Microsoft abgeleitet werden. 10. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE/DIENSTE. Dieses EULA gilt für Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder Komponenten internetbasierter Dienste der Software, die Microsoft Ihnen möglicherweise bereitstellt oder verfügbar macht, nachdem Sie Ihre ursprüngliche Kopie der Software erhalten haben, es sei denn, wir stellen zusammen mit dem Update, der Ergänzung, der Add-On-Komponente oder der Komponente internetbasierter Dienste andere Bestimmungen zur Verfügung. Microsoft behält sich das Recht vor, jegliche internetbasierten Dienste einzustellen, die Ihnen bereitgestellt oder durch die Verwendung der Software verfügbar gemacht werden. 11. UPDATES/DOWNGRADES 11.1 Updates. Um eine als Update gekennzeichnete Version der Software verwenden zu können, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die von Microsoft als für das Update geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Update sind Sie nicht mehr zur Verwendung der Ausgangssoftware berechtigt. Everett VSPro 5

6 11.2 Downgrades. Statt die Software zu installieren und zu verwenden, dürfen Sie Kopien einer früheren Version der Software installieren und verwenden, vorausgesetzt, Sie entfernen diese frühere Version vollständig und installieren die aktuelle Version der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Ihre Verwendung dieser früheren Version unterliegt diesem EULA, und Ihr Recht zur Verwendung dieser früheren Version erlischt, wenn Sie die Software installieren Besondere Bestimmungen für Version 2003 Update Editions der Software. Falls es sich bei der Software, die diesem EULA beiliegt, um die Edition Version 2003 der Software handelt und Sie sie als Update der entsprechenden Edition 2002 des Microsoft- Softwareprodukts mit dem gleichen Produktnamen wie die Software (die qualifizierende Software ) erworben haben, gilt Abschnitt 11.1 nicht für Sie. Stattdessen sind Sie berechtigt, die qualifizierende Software UND das Version 2003-Update so lange weiter zu verwenden, wie Sie weiterhin die Bestimmungen dieses EULAs sowie des EULAs einhalten, das Ihre Verwendung der qualifizierenden Software regelt. Zur qualifizierenden Software gehören keine Softwareprodukte, die nicht von Microsoft stammen. 12. NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE. Software, die als Nicht zum Weiterverkauf bestimmt oder NFR (Not For Resale) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft oder auf andere Weise für einen Gegenwert übertragen oder zu anderen Zwecken als zur Demonstration, zum Testen oder zum Bewerten verwendet werden. 13. SOFTWARE ALS SCHULVERSION. Um Software zu verwenden, die als Schulversion oder AE (Academic Edition) gekennzeichnet ist, müssen Sie eine berechtigte Benutzerin oder ein berechtigter Benutzer einer anerkannten Bildungseinrichtung sein. Für Fragen zu dieser Berechtigung wenden Sie sich bitte an das Microsoft Sales Information Center, One Microsoft Way, Redmond, WA, , USA, oder eine Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land. 14. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die Software dem Exportrecht der USA unterliegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (US Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen finden Sie unter < 15. SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, dieses EULA und die Software einmalig dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, vorausgesetzt, der erste Nutzer behält keine Kopien der Software. Diese Übertragung muss die gesamte Software umfassen (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates (einschließlich jeder qualifizierenden Software, wie in Abschnitt 11.3 definiert), dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat)). Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären. 16. KÜNDIGUNG. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Microsoft berechtigt, dieses EULA zu kündigen, falls Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten. Everett VSPro 6

7 17. GESAMTER VERTRAG; SALVATORISCHE KLAUSEL. Dieses EULA (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesem EULA, die im Lieferumfang der Software enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Microsoft in Bezug auf die Software und die Supportleistungen (sofern vorhanden) dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieses EULAs. Soweit die Bestimmungen einer Microsoft-Richtlinie oder eines Microsoft-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen dieses EULAs widersprechen, haben die Bestimmungen dieses EULAs Vorrang. Falls eine Bestimmung dieses EULAs für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder illegal erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin vollständig wirksam. 18. GARANTIE VON MICROSOFT. Folgende Garantie wird Ihnen von Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA , USA gewährt: Garantie Vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Lizenz und Sie haben die Software nicht direkt von Microsoft erworben (in diesem Fall finden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen Microsoft Anwendung), garantiert Microsoft, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts Ihrer Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den schriftlichen Materialien, die der Software beiliegen, arbeiten wird. Falls die Software dieser Garantie nicht entspricht, wird Microsoft entweder (a) die Software reparieren oder ersetzen, oder (b) den von Ihnen gezahlten Preis erstatten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jede Ersatzsoftware gilt eine Garantie für die restliche Zeit des ursprünglichen Garantiezeitraumes oder für 30 Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, der sich aus dieser Garantie ergibt, haftet Microsoft nur im Falle von Verschulden gemäß der nachfolgenden Ziffer 19 mit der Überschrift Haftungsbeschränkung. Die Software wurde für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. Sie erkennen an, dass keine Software fehlerfrei ist, und wir raten Ihnen dringend, Ihre Dateien regelmäßig zu sichern. Sie erkennen an, dass die vorstehende Garantie Ihre einzige von Microsoft gewährte Garantie in Bezug auf die Software ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt Die Garantie ist nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte, die Sie möglicherweise gegen Ihren Händler haben. 19. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, gelten die folgenden Regelungen: Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie die Software in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine Everett VSPro 7

8 wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen einschließlich unerlaubter Handlung haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit. 20. ANWENDBARES RECHT. Wenn Sie diese Software in der Europäischen Union, Island, Norwegen oder in der Schweiz erworben haben, gilt das Recht des Landes, in dem Sie die Software erworben haben. Ansonsten unterliegt dieses EULA dem Recht des Staates Washington, USA. Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben oder wenn Sie aus irgendeinem Grund mit Microsoft Kontakt aufnehmen möchten, verwenden Sie bitte die dieser Software beiliegende Adresseninformation, um die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land zu kontaktieren, oder besuchen Sie Microsoft im World Wide Web unter Everett VSPro 8

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