Ein neues Zeugnis entsteht. 1 Beurteilung und Zeugnis Die Beurteilung ist Teil des Unterrichts

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1 Bildungs- und Kulturdepartement Zentrale Dienste Schulentwicklung Unterricht Bildungscontrolling Personaladministration Das neue Zeugnis und die Beurteilung Amt für Volksschulbildung A V S

2 INHALT 3... Ein neues Zeugnis entsteht Beurteilung und Zeugnis Die Beurteilung ist Teil des Unterrichts Die Neuerungen im Überblick Neu für die Primarstufe und die Sekundarstufe I Neu für die Primarstufe Neu für die Sekundarstufe I Das bleibt wie bisher GBF an der 1./2. Klasse der Primarstufe Fremd- und Selbstbeurteilung Beurteilungsgespräch Versetzungsentscheid Eintrag im Zeugnis Übergang von GBF zur Erweiterten Beurteilung mit Noten Zur Notengebung Entscheide für die Schullaufbahn Die Beurteilung im Zeugnis Beurteilung der Sachkompetenz Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz Ergänzende Dokumente Dokument für die Beurteilung durch die Lehrperson Dokument für die Selbstbeurteilung der Lernenden Anhang A1 Selbst- und Sozialkompetenz, Lernzielkatalog mit Indikatoren A2 Dokumente aus dem Zeugnisprogramm Impressum

3 3 EIN NEUES ZEUGNIS ENTSTEHT Die Form der Beurteilung in der Volksschule ist ein politisch empfindliches Thema. Menschenbilder und Auffassungen von politischen Mehrheiten schlagen sich in der Ausgestaltung der Beurteilung nieder. Die Beurteilungsform der Schülerinnen und Schüler hängt also nicht nur von pädagogischen Erkenntnissen ab. Im Rahmen mehrerer Diskussionen über die Beurteilung in der Volksschule hat der Grosse Rat in entscheidenden Fragen die Richtung angezeigt. Dabei hat er berücksichtigt, was viele Lehrpersonen seit Jahren praktizieren: Noten allein genügen nicht. In einem Beurteilungsgespräch erfahren die Lernenden und die Eltern Genaueres über den Lernerfolg und ziehen gemeinsam mit der Lehrperson mögliche Schlussfolgerungen. Nach eingehender Meinungsbildung in der Öffentlichkeit unter anderem im Forum «Schule in Diskussion» und der Beratung verschiedener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat legte der Regierungsrat für die Beurteilung an den Volksschulen folgenden Rahmen fest: Der Unterricht und die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule richten sich nach den Lernzielen. Die erste und zweite Klasse der Primarstufe werden nach dem Konzept «Ganzheitlich Beurteilen und Fördern» unterrichtet und beurteilt. Von der dritten Klasse der Primarstufe bis zur dritten Klasse der Sekundarstufe I ist eine Beurteilung der Lernenden einzuführen, die im Zeugnis die Benotung der Fachleistungen, eine knappe Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz sowie jährlich ein Beurteilungsgespräch mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten umfasst. Unter wiederholtem Einbezug der Lehrerschaft, der Schulleitungen, Schulpflegen, Schulverwaltungen, Abnehmerschulen, des Amtes für Berufsbildung und der Pädagogischen Hochschule Luzern hat das Amt für Volksschulbildung das neue Zeugnis erarbeitet. Viele der vorgebrachten Wünsche sind eingeflossen. Die neuen Zeugnisformulare und die Neuerungen bei der Beurteilung werden ab Schuljahr 2007/08 in der dritten Klasse der Primarstufe und in allen Klassen der Sekundarstufe I eingeführt. In der Primarstufe werden sie anschliessend zusammen mit der neuen Wochenstundentafel gestaffelt von der vierten bis sechsten Klasse eingeführt.

4 1 BEURTEILUNG UND ZEUGNIS Zeugnis als amtliche Mitteilungsform Beurteilungsgespräch Austausch und Verständigung zwischen Lehrperson, Schüler/in und Eltern Unterricht förderorientierte Beurteilung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beim Begleiten und Beraten der täglichen Arbeit bei Lernzielkontrollen 4 Es wird auf zwei Ebenen beurteilt: Die Beurteilung ist konstanter Teil des Unterrichts. Zudem findet sie im regelmässigen Beurteilungsgespräch zwischen Lehrperson, Schüler/innen und Eltern statt. Auf einer dritten Ebene wird die Beurteilung mit dem Zeugnis amtlich dokumentiert. Die Beurteilung ist Teil des Unterrichts Die Beurteilung ist Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses und auf die individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers ausgerichtet. Sie muss als Unterstützung des Lernens erlebt werden. Beurteilen bedeutet, dass die Lernziele deutlich gemacht, der Lernprozess beobachtet und im Hinblick auf eine wirksame Förderung beurteilt wird. Dies heisst, dass beim Beurteilen im Unterricht wie auch im Beurteilungsgespräch die Bezugsnormen transparent sein müssen. Grundsätzlich basiert die förderorientierte Beurteilung auf den gesetzten Lernzielen (Lernzielnorm) und auf dem persönlichen Fortschritt des oder der Lernenden (Individualnorm). Auf das Vergleichen mit den Mitlernenden, auf das Rangieren oder das Messen am Klassendurchschnitt (Sozialnorm oder Gruppennorm) soll verzichtet werden: Diese vergleichende Beurteilung sagt über den persönlichen Fortschritt und das angestrebte Ziel wenig aus und ist somit nicht förderlich. Beurteilung ist wie die Lernzieldefinition, die Lehr- und Lernplanung und die Überprüfung der Lernzielerreichung integrierter Teil des Unterrichts und muss entsprechend vorbereitet werden. Bereits in den ersten Unterrichtsphasen muss den Beteiligten einsichtig werden, welche Lernziele angestrebt werden. Während des Unterrichtens steht die formative, begleitende Beurteilung im Vordergrund. Leistungsrückmeldungen sollen primär das Lernen des einzelnen Schülers oder der einzelnen Schülerin unterstützen. Gezielte individuelle Rückmeldungen und Hilfen sowie das Erkennen des eigenen Fortschritts sind ein wichtiger Antrieb für weitere Anstrengungen. Die bilanzierende, summative Beurteilung wird vor allem bei der Lernzielüberprüfung eingesetzt. Aber auch da gilt die Forderung nach der Lernzieltransparenz: Spätestens in den letzten Lernphasen vor der Überprüfung der Lernzielerreichung muss den Lernenden klar sein, welche Erwartungen in der Lernzielüberprüfung an sie gestellt werden. Was als Erreichung des Lernziels gilt, muss deshalb vor der Durchführung der Überprüfung feststehen.

5 2 DIE NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK Neu für die Primarstufe und die Sekundarstufe I Die Zeugnisformulare der beiden Schulstufen sind einheitlich gestaltet. Die Lernenden sammeln die Zeugnisse während ihrer ganzen Volksschulzeit in einer Zeugnismappe. Anstelle des bisherigen Arbeitsverhaltens und des Verhaltens in der Gemeinschaft beurteilt die Lehrperson entsprechende Aspekte der Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler lernzielorientiert. Sie nimmt die Beurteilung auf einer vierstufigen Skala vor, die zwischen «vollumfänglich erfüllt» und «nicht erfüllt» angelegt ist. In jedem Schuljahr führen die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die Schülerin oder der Schüler gemeinsam ein Beurteilungsgespräch. In diesem Gespräch werden die Leistungen und die individuellen Lernfortschritte in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz besprochen und allfällige Fördervereinbarungen getroffen. Bei GBF und dem Übertrittsverfahren werden die Gespräche wie bisher durchgeführt. Die Lehrperson erstellt die Zeugnisse elektronisch mit einem Zeugnisprogramm, das ins «LehrerOffice» integriert ist: «LehrerOffice» ist ein umfassendes Programm zur Unterrichtsplanung und Verwaltung. Es steht den Lehrpersonen kostenlos zur Verfügung. Neu für die Primarstufe Der im Zeugnis aufgeführte Fächerkanon entspricht der neuen Wochenstundentafel für die Primarstufe, d.h. er umfasst auch die Fächer Englisch sowie «Ethik und Religionen». Die Lehrpersonen beurteilen im Zeugnis ab der dritten Klasse die Leistungen in allen Fächern mit Noten. Ausgenommen ist das Fach «Ethik und Religionen». Die Klassenlehrperson trägt ab der dritten Klasse die Gesamtzahl der Halbtage, die eine Schülerin oder ein Schüler im Unterricht fehlte, im Zeugnis ein. Sie unterscheidet zwischen entschuldigten und unentschuldigten Abwesenheiten. Die Lehrperson erstellt die Zeugnisse elektronisch mit dem offiziellen Zeugnisprogramm. Neu für die Sekundarstufe I Die Lehrpersonen beurteilen im Zeugnis alle Pflicht- und Wahlfächer mit Noten. Beim Pflichtfach Lebenskunde und beim Wahlfach Chor ist die Beurteilung mit Noten freiwillig. Das bleibt wie bisher In der 1./2. Klasse werden die Beurteilung und Zeugniseinträge nach den Vorgaben von Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) gemacht. Ab der 3. Klasse wird das Zeugnis am Ende jedes Semesters ausgestellt, d.h. Ende Januar und Ende des Schuljahres. Im Zeugnis werden die von den Lernenden erbrachten Leistungen zusammenfassend beurteilt. Die Zeugniseinträge stützen sich auf eine Gesamtbeurteilung. Die Leistung in den einzelnen Fächern wird ab der dritten Klasse im Zeugnis mit einer Note beurteilt. Für wenige Fächer gilt eine Ausnahme, die in der Verordnung geregelt ist. Auf der Sekundarstufe I werden Abwesenheiten wie bisher eingetragen. 5

6 3 GBF AN DER 1./2. KLASSE DER PRIMARSTUFE In der 1./2. Klasse der Primarstufe ist «Ganzheitlich Beurteilen und Fördern» (GBF) das verbindliche Beurteilungs- und Förderkonzept. GBF achtet auf den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und fördert seine Bereitschaft und Freude, sich beim Lernen in der Schule zu entwickeln, aber auch seine Grenzen einzuschätzen. GBF orientiert sich somit an der individuellen Leistungsentwicklung des Kindes, ist aber auch den Lernzielen des Lehrplans der Volksschule verpflichtet. Fördern und Fordern folgen einem Kreislauf und sind in einen offenen Dialog zwischen Lernenden und Lehrpersonen eingebettet. Fremd- und Selbstbeurteilung sind wesentliche Aspekte des Unterrichts. Selbst-, Sozialund Sachkompetenz werden gleichwertig gefördert und beurteilt. Fremd- und Selbstbeurteilung vereinbarung festgehalten. Die Einsichtnahme, resp. -gewährung sowie die getroffene Fördervereinbarung müssen auf dem Dokument «Beurteilung durch die Lehrpersonen» mit der Unterschrift der Beteiligten bestätigt werden. Versetzungsentscheid Gegen Ende der zweiten Klasse wird beim Beurteilungsgespräch geklärt, ob die Voraussetzungen für die Versetzung in die dritte Klasse gegeben sind. Dabei geht es um ein vernünftiges Abwägen zwischen dem individuellen Leistungsprofil und dem Anforderungsprofil der nächsten zwei Schuljahre. Der Versetzungsentscheid wird von der Lehrperson, dem Kind und den Erziehungsberechtigten gemeinsam gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung der Primarstufe. 6 Neben den Beurteilungsgrundlagen aus dem Unterricht müssen die Lehrpersonen für die Beurteilung das Dokument «Beurteilung durch die Lehrpersonen» verwenden, in dem die wesentlichen Lernziele der drei Kompetenzen aufgeführt sind. Die Lehrpersonen halten darin fest, welche Lernziele das Kind zum jeweiligen Zeitpunkt des Beurteilungsgesprächs erreicht hat. Für die Selbstbeurteilung sollen die Lernenden von den Lehrpersonen konkrete Anregungen erhalten, wie Talente, Lernerfolge und -schwierigkeiten zu erkennen sind. Sich selber beurteilen heisst auch, seine Lernerfahrungen und Lernergebnisse zu dokumentieren. Das Kind sammelt z. B. in einem Portfolio, ausgewählte Unterlagen, die sein Lernen anschaulich machen: Lernund Arbeitsergebnisse aus dem Unterricht, festgehaltene Überlegungen zum Lernprozess oder Feedbacks von Mitlernenden, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten. Beurteilungsgespräch Mindestens dreimal innerhalb von zwei Schuljahren setzen sich Kind, Erziehungsberechtigte und Klassenlehrperson zu einem Beurteilungsgespräch zusammen. Ziel ist, mit dem Kind und seinen Eltern über die Entwicklung und Erfüllung von Leistungen zu sprechen. Grundlage für das Gespräch sind die Unterlagen des Kindes (z. B. Portfolio), Leistungskontrollen sowie das Dokument «Beurteilung durch die Lehrpersonen». Neben dem Vergleichen der Beurteilungen von Kind, Erziehungsberechtigten und Klassenlehrperson werden nächste Lernschritte besprochen und in einer Förder- Eintrag im Zeugnis Das Formular für das GBF-Zeugnis wird elektronisch ausgestellt. Am Schluss des Beurteilungsgesprächs werden auf dem Zeugnisformular das erfolgte Gespräch und der Schullaufbahn- resp. Versetzungsentscheid sowie allenfalls administrative Bemerkungen eingetragen und mit der Unterschrift aller Beteiligten bestätigt.

7 4 ÜBERGANG VON GBF ZUR ERWEITERTEN BEURTEILUNG MIT NOTEN Ab der 3. Klasse werden die Leistungen der Kinder auch mit Noten mitgeteilt. Die Schule ist herausgefordert, diesen Übergang pädagogisch zu gestalten. Noten allein lassen zu wenig differenzierte Aussagen über die Leistungsanforderungen, -entwicklung und -erfüllung zu. Deshalb werden ab der 3. Klasse der Primarstufe bis zur 3. Klasse der Sekundarstufe I auch Elemente einer Erweiterten Beurteilung obligatorisch verwendet: Verbindliche Elemente der Beurteilung Dokumente* obligatorisch fakultativ Transparente Lernziele Selbst- und Sozialkompetenz: in allen Kompetenzen Lernzielkatalog mit Indikatoren X Fremdbeurteilung und Beurteilungsgespräch: Sachkompetenz X Fremdbeurteilung und Beurteilungsgespräch: Selbst- und Sozialkompetenz X Ein Beurteilungsgespräch Fremdbeurteilung und Beurteilungsgespräch: pro Schuljahr Beurteilungsgespräch X Weitere Elemente der Beurteilung Dokumente* obligatorisch fakultativ Verschiedene Formen der Selbstbeurteilung Selbstbeurteilung: Hinweise zur Handhabung X Selbstbeurteilung: Selbst- und Sozialkompetenz X Beurteilung als Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses Hinweise dazu in der Broschüre Seite 4, «Die Beurteilung ist Teil des Unterrichts» * Die Dokumente sind jeweils für die Schulstufen angepasst und in der Software des Zeugnisprogramms integriert. Zur Notengebung Die wiederholte Beurteilung einzelner Leistungen mit Noten unter der 3 macht pädagogisch selten Sinn. Lernende, die eine sehr schlechte Prüfung schreiben, sollten diese wiederholen oder einen weiteren Test zu den gesetzten Lernzielen absolvieren können, nachdem sie nochmals eine Lern- oder Übungsphase durchlaufen haben. In Tests sollten grundsätzlich Punkte für erbrachte Leistungen vergeben und nicht Fehler gezählt werden. Dies gilt auch für die Sprachfächer. Noten dürfen nicht zur Disziplinierung missbraucht werden. Noten sind ungenau. Zehntel und Hundertstel täuschen eine Genauigkeit vor, die nicht einlösbar ist. Kleinste vertretbare Einheit bei der Benotung einzelner Lernkontrollen und anderer Schüler/innenleistungen ist die Viertelnote. Noten sind Codes und keine mathematische Grössen. Dies ist bei der Berechnung und Interpretation von Notendurchschnitten zu berücksichtigen. Das Setzen einer Zeugnisnote ist ein professioneller Ermessensentscheid, bzw. ein Expertenurteil der Lehrperson, das gegenüber den Eltern und den Lernenden erklärt werden muss. Entscheide für die Schullaufbahn Zusätzlich zur Note und zur Beurteilung der Sachkompetenz braucht es eine Gesamtbeurteilung. Sie ist Grundlage für die Versetzung bzw. für Schullaufbahnentscheide und umfasst: die Erfüllung der Steignorm; die Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerin oder des Schülers, gestützt auf die Leistungen in der Selbst- und Sozialkompetenz, die Begabungen und Neigungen, des Entwicklungsstandes und der individuellen Lernfortschritte sowie einer allfälligen Mehrsprachigkeit; das Gespräch zwischen Lernenden, Lehrperson und den Erziehungsberechtigten. Bei Beurteilungsgesprächen argumentiert die Lehrperson nicht mit Noten, sondern inhaltlich. Sie zeigt die positiven Leistungen, die Lernentwicklung und allfällige Defizite auf. 7

8 5 DIE BEURTEILUNG IM ZEUGNIS Beurteilung der Sachkompetenz Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Zeugnisse ergeben sich die Zeugnisnoten aus der Bewertung mehrerer verschiedenartiger Leistungen der Lernenden, welche den Grobzielen der Lehrpläne entsprechen. Bei jeder Notengebung im Zeugnis müssen deshalb möglichst alle bedeutsamen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers einbezogen werden, nicht nur Prüfungsresultate. Die Leistungen werden mit den folgenden ganzen und den dazwischen liegenden halben Noten beurteilt. Note Qualitätsstufe Bedeutung bezüglich der Lernziele 6 sehr gut Die Lernziele höherer Schwierigkeitsstufe werden zuverlässig erreicht. 5 gut Die Lernziele mittlerer Schwierigkeitsstufe werden erreicht. 4 genügend Die grundlegenden Lernziele werden erreicht. 3 ungenügend Die grundlegenden Lernziele werden nur teilweise erreicht. 2 schwach Die grundlegenden Lernziele werden nicht erreicht. 1 sehr schwach In den Fächern, in denen keine Noten erteilt werden, ist die Abkürzung «bes.» für «hat den Unterricht in diesem Fach besucht» einzutragen. 8 Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz Bei der Erarbeitung des neuen Zeugnisses war es besonders schwierig, für die Beurteilung des Arbeitsund Lernverhaltens eine mehrheitsfähige Form zu finden: Die Vertretungen der Behörden, Verbände und Schulen stimmten grossmehrheitlich darin überein, diese in der Schule durchgängig bedeutsamen Verhaltensweisen und Leistungen neu als Teile der Selbst- und Sozialkompetenz lernzielorientiert zu beurteilen. Bei der Frage nach der Anzahl der Beurteilungsstufen setzte sich insbesondere der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband für eine vierstufige Beurteilungsskala ein. Mit der obersten Stufe, so war sein dringender Wunsch, sollten besonders hohe Leistungen ausgezeichnet werden können. Grundsätzlich besteht bei der Beurteilung von Lernzielen eine Bandbreite von «Lernziel übertroffen» bis «Lernziel nicht erfüllt». Eine breit geführte Diskussion ergab, dass die Stufe «Lernziel übertroffen» bei den ausgewählten Lernzielen Schwierigkeiten verursacht: Was würde zum Beispiel die Beurteilung «Lernziel übertroffen beim Lernziel «Regeln einhalten» bedeuten? Die Stufe «Lernziel übertroffen» wurde deshalb weggelassen. Um zu verdeutlichen, dass mit der obersten Beurteilungsstufe besonders hohe Leistungen ausgezeichnet werden sollen, wurde der Begriff «vollumfänglich erfüllt» eingeführt. Die genauere Bedeutung der einzelnen Beurteilungsstufen ist im Abschnitt Beurteilungsmassstab ausgeführt. Die Lernziele zur Selbst- und Sozialkompetenz sind im Zeugnis vorgegeben. Es sind dies: Lernziele Beurteilung: vollumfänglich mehrheitlich teilweise nicht erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt Selbstkompetenz Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialkompetenz Mit andern zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit andern umgehen Regeln einhalten

9 Die Ziele der Selbst- und Sozialkompetenz sind auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I gleich. Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich der Handlungsmerkmale (Indikatoren), die auf die Zielerreichung hinweisen. Indikatoren Zu jedem Ziel der Selbst- und Sozialkompetenz werden Indikatoren (Handlungsmerkmale) vorgegeben, die auf die Zielerreichung hinweisen. Die Beurteilung der Ziele muss auf der Grundlage dieser Handlungsmerkmale erfolgen. Die Handlungsmerkmale (Indikatoren) sind dem Entwicklungsstand und den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst und deshalb auf der Sekundarstufe I nicht gleich wie auf der Primarstufe (vgl. Anhang Seite 12/13). Beurteilungsmassstab Die Selbst- und Sozialkompetenz werden lernzielorientiert mit den folgenden Aussagen beurteilt: Aussagen vollumfänglich erfüllt mehrheitlich erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt Bedeutung hinsichtlich des Lernziels Alle Ziele werden vollumfänglich, zuverlässig und dauerhaft erreicht. Die grundlegenden Ziele werden zuverlässig und dauerhaft erreicht. Ein Teil der grundlegenden Ziele wird erreicht. Ein geringer Teil der grundlegenden Ziele wird erreicht. Lernende, die die Ziele erfüllen, werden mit «mehrheitlich erfüllt» beurteilt. Die Qualitätsstufe «vollumfänglich erfüllt» ist für besonders hohe Leistungen im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz vorgesehen. Die Lehrpersonen geben den Schülerinnen und Schülern die Ziele, die Verhaltensmerkmale und die daran geknüpften Erwartungen bekannt. Die Lernenden haben ein Anrecht zu wissen, welche Leistungen sie erbringen müssen, um eine gute Beurteilung zu erhalten. Bei der Beurteilung müssen die Lehrpersonen den Lernenden Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen können. Die Selbst- und Sozialkompetenz ist mit Sinn für das Wesentliche, mit kinder- und jugendpsychologischem Sachverstand und mit Augenmass zu beurteilen. Einbezug der Fachlehrpersonen durch die Klassenlehrperson Die Beurteilung der Lernenden in den Bereichen der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt durch die Klassenlehrperson und wird von ihr verantwortet. Sie bezieht die übrigen Lehrpersonen, die die Klasse unterrichten, in die Beurteilung ein. Mögliche Formen des Einbezugs können sein: Absprache zwischen Klassen- und Fachlehrperson, Sammelblatt für die Beurteilung, Notenkonferenz oder Kombinationen dieser Vorgehen. Die Schulleitung legt fest, in welcher Form die Klassenlehrpersonen bei der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz die anderen Lehrpersonen einbeziehen, die die Klasse unterrichten. Abwesenheiten vom Unterricht Im Zeugnis werden die entschuldigten und die unentschuldigten Abwesenheiten vom Unterricht in Halbtagen eingetragen. Als unentschuldigt gelten Abwesenheiten, die nicht innert vier Tagen genügend begründet werden ( 11 Abs. 3 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung). Unentschuldigte Absenzen können sich bei der Bewerbung um Lehrstellen negativ auswirken. Es ist deshalb im Einzelfall abzuwägen, ob ein Eintrag verhältnismässig ist. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, wie weit die Abwesenheit eigenes Verschulden der Lernenden war. Zu spätes Erscheinen zum Unterricht oder früheres Weggehen darf nicht als Absenz eingetragen werden. Diese sind in die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz einzubeziehen. Beurteilungsgespräch Die Klassenlehrperson führt mit den Erziehungsberechtigten und den Lernenden jährlich ein Beurteilungsgespräch. Das Beurteilungsgespräch findet am Ende des ersten oder gegen Ende des zweiten Semesters statt. Die Lehrperson informiert die Erziehungsberechtigten über die Ziele des Beurteilungsgesprächs und lädt sie frühzeitig dazu ein. Im gemeinsamen Gespräch werden die Leistungen in allen drei Kompetenzbereichen der Schülerin/des Schülers besprochen, mit den geforderten Zielen verglichen und persönliche Einschätzungen aller Beteiligten eingebracht. Zudem soll für die anschliessende Zeit eine Fördervereinbarung abgeleitet werden. Die Erziehungsberechtigten und der oder die Lernende bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Lehrperson mit ihnen ein Beurteilungsgespräch geführt hat. In der 5. und 6. Klasse der Primarstufe wird das Beurteilungsgespräch auf dem Beurteilungsbogen zum Übertrittsverfahren bestätigt. 9

10 6 ERGÄNZENDE DOKUMENTE Dokument für die Beurteilung durch die Lehrperson Für die Fremdbeurteilung und das Beurteilungsgespräch steht ein Beurteilungsdokument zur Verfügung, das die Erweiterte Beurteilung unterstützt. Das Dokument kann als freiwilliges Hilfsmittel für das Beurteilungsgespräch verwendet werden. Es ist nicht Teil des Zeugnisses. den Erziehungsberechtigten. Beim Beurteilungsgespräch mit Lernenden und den Erziehungsberechtigten können die Sichtweisen der Lehrperson (Fremdbeurteilung) und jene der Lernenden (Selbstbeurteilung) eingebracht, begründet und diskutiert werden. Das Beurteilungsdokument besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil leitet zur Beurteilung der Sachkompetenz an und enthält Beurteilungskriterien zur Selbst- und Sozialkompetenz. Der zweite Teil gibt Gelegenheit zum Festhalten wichtiger Inhalte des Beurteilungsgesprächs und von Fördervereinbarungen. 10 Die Sachkompetenz wird auf der Grundlage von Lernzielen beurteilt, die die Lehrperson gestützt auf den Lehrplan auswählt und besonders gewichtet. Für die Primarschule sind die Lernziele vorgegeben. Die Beurteilungskriterien zur Selbst- und Sozialkompetenz beziehen sich auf die Lernziele im Zeugnis. Diese Lernziele sind für alle Schuljahre gleich. Es wird aber erwartet, dass Lernende der oberen Klassen die Ziele umfassender erfüllen als jene der unteren Klassen. Deshalb sind unterschiedliche Handlungsmerkmale (Indikatoren) aufgeführt. Dokument für die Selbstbeurteilung der Lernenden Bei einer erweiterten Beurteilung beurteilen sich die Lernenden auch selbst. Dazu steht ein auf sie abgestimmtes Beurteilungsdokument bereit, das inhaltlich mit jenem der Lehrperson übereinstimmt. Das Formular enthält auch praktische Hinweise zum Vorgehen bei der Selbstbeurteilung. Die Lernenden müssen im Unterricht zur Selbstbeobachtung angeleitet werden und konkret Gelegenheit erhalten, sich selber zu beurteilen. Die Lehrpersonen besprechen die Ergebnisse der Selbstbeurteilung mit den Schülerinnen und Schülern in der Regel bereits vor dem Gespräch mit

11 ANHANG >>>>>>> 11

12 ANHANG A1 SELBST- UND SOZIALKOMPETENZ, LERNZIELKATALOG MIT INDIKATOREN Dieser Lernzielkatalog zur Selbst- und Sozialkompetenz ist verbindlich. Beurteilung Primarstufe Selbst- und Sozialkompetenz Lernzielkatalog mit Indikatoren Klasse und Kleinklasse C Selbstkompetenz Lernziele Indikatoren Beispiele von Verhaltensmerkmalen, die auf die Zielerreichung hinweisen Selbstständig arbeiten Legt eigene Ziele fest und plant die Arbeit Sucht nach eigenen Lösungsideen und Lösungswegen Arbeitet konzentriert und ausdauernd Sorgfältig arbeiten Arbeitet sauber und sorgfältig Gestaltet Arbeiten übersichtlich und lesefreundlich Geht mit Materialien, Werkzeugen, Geräten sorgfältig um Sich aktiv am Unterricht beteiligen Beteiligt sich am Unterricht Bringt eigene Interessen ein Ist aufmerksam Lässt sich beraten und unterstützen 12 Eigene Fähigkeiten einschätzen Erkennt eigene Fortschritte im Vergleich mit sich selbst Sieht Fortschritte im Vergleich mit den Lernzielen Sieht bei einer Arbeit Verbesserungsmöglichkeiten Sozialkompetenz Lernziele Mit andern zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit andern umgehen Amt für Volksschulbildung, Kanton Luzern Indikatoren Beispiele von Verhaltensmerkmalen, die auf die Zielerreichung hinweisen Arbeitet mit andern zusammen Geht mit andern verständnisvoll um Trifft Abmachungen und hält sich daran Nimmt Kritik an und versucht daraus zu lernen Sagt Unangenehmes bestimmt und anständig Ist gegenüber andern Kindern und Erwachsenen anständig Hört andern zu Hilft andern Regeln einhalten Hilft mit, dass in der Klasse und im Schulhaus gut gelernt werden kann Hält sich an Abmachungen und Regeln Spielt fair

13 Die Indikatoren zu den Lernzielen der Selbst- und Sozialkompetenz sind auf die Schulstufen abgestimmt. Beurteilung Sekundarstufe I Selbst- und Sozialkompetenz Lernzielkatalog mit Indikatoren Selbstkompetenz Lernziele Indikatoren Beispiele von Verhaltensmerkmalen, die auf die Zielerreichung hinweisen Selbständig arbeiten Sucht nach eigenen Lösungen Lernt aus eigenem Antrieb Organisiert Arbeiten selbständig und weiss sich selbst zu helfen Erledigt Arbeiten termingerecht und zuverlässig Sorgfältig arbeiten Arbeitet sauber mit angemessener Sorgfalt Legt Wert auf eine ansprechende Gestaltung Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Geht mit Materialien, Werkzeugen, Geräten sorgfältig um Beteiligt sich am Unterricht Lässt sich motivieren Bringt eigene Beiträge Ist aufmerksam Kann den Aufwand, der für die Lösung einer Aufgabe notwendig ist, realistisch einschätzen Kann beurteilen, ob eine Arbeit gut oder weniger gut gelungen ist Sieht bei einer Arbeit Verbesserungsmöglichkeiten Schätzt sich anhand von Lernzielen richtig ein 13 Sozialkompetenz Lernziele Mit andern zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit andern umgehen Indikatoren Beispiele von Verhaltensmerkmalen, die auf die Zielerreichung hinweisen Beteiligt sich aktiv an der Zusammenarbeit Kann persönliche Bedürfnisse zu Gunsten der Zielerreichung in der Gruppe zurückstellen Trifft Vereinbarungen und hält sich daran Nimmt Kritik an und kann damit konstruktiv umgehen Teilt Kritik angemessen mit Verbindet Kritik mit konstruktiven Vorschlägen Hat einen guten Umgang mit Mitlernenden und Erwachsenen Respektiert Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Lebensweise Übernimmt Arbeiten für die Gemeinschaft Regeln einhalten Hält sich an die Schulhausordnung Hält sich an Regeln und Weisungen Ist pünktlich Amt für Volksschulbildung, Kanton Luzern 1/1

14 ANHANG A2 DOKUMENTE AUS DEM ZEUGNISPROGRAMM 14 Das Zeugnisprogramm enthält verschiedene Dokumente zur Unterstützung für die Beurteilung duch die Lehrpersonen wie auch für die Selbstbeurteilung der Lernenden.

15 Impressum Herausgeber Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern (AVS) Kellerstrasse 10 CH Luzern Text Joe Bucheli, Marie-Louise Fischer-Schuler, Josy Jurt Betschart Redaktion Marianne Iten Gestaltung und Titelfoto Ruth Schürmann, Luzern Luzern, Juni 2007 Bezug Amt für Volksschulbildung Fax Nr

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