decreto parametri 143/2013 how to do Hansjörg Plattner
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1 how to do
2 143/2013 was war formula magicaund und ihre bausteine exempel general und standard quattrini achtung berechnungsprogramm vertragsbedingungen g g allgemeines zusätzliches anderes
3 was war
4 DECRETO PARAMETRI MD vom Nr. 143 Amtsblatt 298 vom neu Vakuum 2012 aufgehoben, 2001 teilweise überarbeitet durch MD mehrmals angepasst 1949 Tarifordnung L.143 bisher
5 formula magica und ihre bausteine
6 das decreto parametri definiert eine neue Formel zur Berechnung der Honorar Ausschreibungsbeträge
7 CP = (V G Q P) orrei ueschti uattrini er me
8 mit folgenden Bausteinen
9 V G Q PQ
10 Volumi Bausumme immer aufteilen (costo singolecategorie)
11 wie aufteilen? Ia Ib Ic Id Ie E(dilizia) i ) E01 E.01 E.02 E.03 E E.22 E02 E03 E04 E22 If Ig IIIa IIIb IIIc S(trutture) I(mpianti) S.01 S.02 S.03 S.04 S.05 S.06 IA.01 IA.02 IA.03 IA.04 VIa VIb V(iabilità) V.01 V.02 V.03V.02 V.03 VIII D(raulica) D.01 D.02 D.03 D.04 D.05 Tabelle Z 1 enthält wesentlich mehr Kategorien (ID opere) als bisher
12 zum Beispiel (auszugsweise) Bi il( i Residenza E.06 edilizia residenziale privata e pubblica E07 E.07 edifici residenziali di tipo pregiato Sanitá, istruzione, ricerca E.08 distretto sanitario, asilo, scuola fino a 24/25 classi E.09 case di cura, scuola oltre 24/25 classi E.10 ospedali, poli scolastici Arredi E.18 arredamenti acquistati, giardini E.19 arredamenti con elementi singolari Edifici esistenti E.20 ristrutturazione E.21 restauro di edifici di interesse storico E.22 restauro di edifici sotto tutela
13 zum Beispiel (auszugsweise) Bi il( i Strutture S.01 strutture in cemento armato, non soggette a azione sismica S.03 strutture in cemento armato Impianti IA.01 impianti sanitari IA.02 impianti di riscaldamento IA.03 impianti elettrici Infrastrutture per la V.02 strade di tipo ordinario, piste ciclabili mobilità V.03 strade con particolari difficoltà di studio Idraulica D.05 fognature urbane
14 V G Q P
15 Percentuale P = 0,03+10/V 03+10/V 0,4 Edilizia E. P= 0,03+10/V 0,4 Strutture S. P= 0,03+10/V04 0,4 Impianti IA. P= 0,03+10/V 0,4 Viabilità V. P= 0,03+10/V 0,4 Idraulica D. P= 0,03+10/V 0,4 unter Euro P = 0,03+10/ ,4 Prozentsatz einheitlich für alle Kategorien bezogen auf die jeweilige Teilbausumme
16 V G Q P
17 Grado di complessità 155 1,55 1, ,15 0,95 0, ,75 0,45 Schwierigkeitsgrad je nach Kategorie unveränderlich
18 zum Beispiel (auszugsweise) Bi il( i E.06 edilizia residenziale privata e pubblica 0,95 E.07 edifici residenziali di tipo pregiato 1,20 E.08 distretto sanitario, asilo, scuola fino a 24/25 classi 0,95 E09 E.09 case di cura, scuola oltre 24/25 classi 115 1,15 E.10 ospedali, poli scolastici 1,20 E18 E.18 arredamenti acquistati, giardini 095 0,95 E.19 arredamenti con elementi singolari 1,20 E.21 restauro 1,20 E.22 restauro di edifici sotto tutela 1,55
19 zum Beispiel (auszugsweise) Bi il( i S.01 strutture in cemento armato, non soggette a azione sismica 0,70 S.03 strutture in cemento armato 0,95 IA.01 impianti sanitari 075 0,75 IA.02 impianti di riscaldamento 0,85 IA.03 impianti elettrici 1,15 V.02 strade di tipo ordinario, piste ciclabili 0,45 V.03 strade con particolari difficoltà di studio 0,75 D.05 fognature urbane 0,65
20 Die unterschiedlichen Prozentsätze pro Klasse/Kategorie werden ersetzt durch einen einheitlichen Prozentsatz, multipliziert mit einem Schwierigkeitskoeffizienten Px095 P x 0,95 = % Ic P x 1,20 = % Id
21 V G Q P
22 Tabelle B, B1 Tabelle B, B1, E Quote Qa pianificazione ifi i e programmazione Qb Qc progettazione direzione lavori Tabelle C Qd collaudi Qe monitoraggi Tabelle Z 2 führt zusätzliche Teilleistungen ein, alle Teilleistungen werden anhand der Teilbausummen berechnet
23 Qa0.01 Qa0.06 QaI.01 QaI.02 QaI.03 QaII.01 QaII.02 QaIII.02 QaIV.01 im Detail Raumprogrammphase (auszugsweise) allgemeine Raumplanung bis Einwohner Ausführungsraumplanung Machbarkeitsstudien, technischer Bericht Machbarkeitsstudien, Pläne und Kostenschätzung und Technische Unterstützung des RUP für die Raumprogrammphase Schätzungen und Bewertungen: überschlägigund Schätzungen und Bewertungen: detailliert Erhebungen, Studien, Analysen: botanisch business plan
24 im Detail Vorprojekt (auszugsweise) QbI.01 Bericht, Lagepläne, graphische Darstellungen a QbI.02 Summarische Spesenberechnung b QbI.03 Vorbericht zur Parzellierung QbI.04 Überschlägiger Wirtschafts und Finanzierungsplan m* QbI.05 Besondere Verdingungsordnung, Leistungsbeschreibung n* QbI.06 Geotechnischer Bericht o1 QbI.09 Seismologischer Bericht o4 QbI.11 Geologischer Bericht QbI.12 Integrierte und koordinierte Planung QbI.13 Studie zur urbanistischen Einordnung QbI.15 Erste Angaben zum Brandschutz QbI.16 Erste Angaben zum Sicherheitsplan Tab. B2 QbI.19 Technische Unterstützung des RUP: Koordinierung g
25 im Detail endgültiges Projekt (auszugsweise) endgültiges QbII.01 Berichte, graphische Darstellung, Berechnungen c QbII.03 Leistungsbeschreibung (d) QbII.05 Liste der Einheitspreise, Kostenschätzung (e) QbII.06 Studie zur urbanistischen Einordnung p QbII.09 Geotechnischer Bericht QbII.12 Seismologischer Bericht QbII.13 Geologischer Bericht QbII.17 Integrierte und koordinierte Planung QbII.18 Brandschutzplan QbII.20 Unterlagen zu den akustischen Voraussetzungen QbII.21 Energiebericht QbII.23 Aktualisierung der ersten Angaben zur Sicherheit Tab. B2 QbII.27 Technische Unterstützung des RUP: Koordinierung g
26 im Detail Ausführungsprojekt QbIII.01 Berichte, graphische Darstellungen, Endberechnungen f QbIII.02 Konstruktive und dekorative Details g QbIII.03 Massenberechnung und Kostenschätzung h QbIII.04 Vertragsschema, Verdingungsordnung i QbIII.05 Instandhaltungsplan s QbIII.06 Integrierte und koordinierte Planung QbIII.07 Sicherheitsplan Tab. B2 QbIII.08 Technische Unterstützung des RUP: Koordinierung QbIII.09 Technische Unterstützung des RUP: Projektprüfung QbIII.10 Technische Unterstützung des RUP: Ausschreibung QbIII.11 Technische Unterstützung des RUP: Validierung
27 im Detail Bauleitung QcI.01 Bauleitung l QcI.02 Liquidierung l1 QcI.03 Kontrolle, Überprüfung Unterlagen und Handbücher l2 QcI.04 Koordinierung, Überwachung des Bauleitungsbüros l3 QcI.05 Operativer Bauleiter l4 QcI Operativer Bauleiter Geologe QcI.06 Baustelleninspektor QcI.07 Varianten: Änderung der Projektmengen QcI.08 Varianten: Änderung des Projektes QcI.09 Bauabrechnung nach Aufmaß Tab. E QcI.10 Bauabrechnung pauschal QcI.11 Erklärung der ordnungsgemäßen Ausführung QcI.12 Sicherheitskoordinierung QcI.13 Technische Unterstützung des RUP: Koordinierung
28 im Detail Abnahmen QdI.01 Technisch verwaltungsmäßige Abnahme Tab. C QdI.02 Technisch buchhalterische Überprüfung QdI.03 Statische Abnahme Tab. C1 QdI.04 Technisch funktionelle Abnahme der Anlagen QdI.05 Energiezertifikat
29 Spesen bis Euro Bausumme = 25% über Euro Bausumme = 10% dazwischen linear interpoliert Spesensätze linear absteigend, nicht als Kurve berechnet auf die Gesamtbausumme (importo opera)
30 CP = (V G Q P) + S +S
31 exempel
32 Beispiel aus corrispettivi CNAPPC CNI
33
34 Achtung: horizontale Summe umfasst mehrere Fachbereiche
35 general und standard
36 besonderen Wert legt die Landesverwaltung auf den Generalplaner / Generalbauleiter
37 Generalplaner, bauleiter Fall das Bauvorhaben mehrere Kategorien betrifft muss im Sinne von Art des Gesetzbuches, im Auftrag die natürliche Person angeführt werden, welche für die Koordinierung der verschiedenen Fachleistungen zuständig ist (Generalplaner und Generalbauleiter). Der Ausführende der Hauptleistung muss die Funktion des Generalplaners bzw. Generalbauleiters übernehmen. Dem Generalplaner stehen die Teilleistungen QbI.12, QbI.13, QbII.06, QbII.17 und QbIII.06, gemäß MD vom , 10 Nr. 143, berechnet auf alle Kategorien bzw. Teilbeträge V zu. Dem Generalbauleiter stehen die Teilleistungen QcI.04 und QcI.05, berechnet auf alle Kategorien bzw. Teilbeträge V zu, wobei die Teilleistung QcI.05 nur einmal verrechnet wird. Vertragsbedingungen, Artikel 6
38 die Vertragsbedingungen listen Standardleistungen auf
39 Standardbeispiel Die Planung und Bauleitung wird gemäß MD Nr. 143, in Anwendung der Formel CP = (V G Q P), auf alle Teilbeträge V berechnet. Im Standardfall eines Hochbaus (Neubau) werden folgende Teilleistungen vergütet: Vorprojekt: QbI.01, QbI.02, QbI.11, QbI.12, QbI.13, QbI.16 endgültiges Projekt: QbII.01, QbII.03, QbII.05, QbII.06, QbII.13, QbII.17, QbII.20, g Q,Q,Q,Q,Q,Q,Q, QbII.21, QbII.23 Ausführungsprojekt: QbIII.01, QbIII.02, QbIII.03, QbIII.04, QbIII.05, QbIII.06, QbIII.07
40 Bauleitung: QcI.01, QcI.02, QcI.04, QcI.05, QcI.05.01, QcI.10 (oder QcI.09 bei Aufmaß), QcI11 (sofern Erklärung über ordentliche Ausführung), QcI.12 Zu den Standardleistungen gehören auch das geotechnische Gutachten und der Bericht zur Erdbebensicherheit. Es obliegt dem Verfahrensverantwortlichen RUP, im Zuge der Erstellung des vorbereitenden Dokumentes (documento preliminare alla progettazione), jedenfalls vor Ausschreibung und Beauftragung g der technischen Leistungen, zu prüfen, ob im spezifischen Fall die Standardsituation zutrifft oder in Abweichung zusätzliche Leistungen erforderlich sind bzw. einzelne Leistungen wegfallen können. Vertragsbedingungen, Artikel 8
41 Standardbeispiel Hochbau gemäß Vertragsbedingungen Fachbereiche sind vertikal oder horizontal angeordnet
42 Vorprojekt
43 endgültiges Projekt
44 Ausführungsprojekt
45 Bauleitung
46 zusammenfassend: neuer Standard im Hochbau Drei Planungsebenen / drei Kostenschätzungen Koordination der Planung in allen drei Planungsebenen (Generalplaner) allen drei Planungsebenen Urbanistische Einordnung im Vorprojekt und endgültigen Projekt (Generalplaner) Erdbebensicheres Bauen mit geotechnischem und seismologischem Bericht Geologisches Gutachten in Planung und Bauleitung G ht i db l it Energiebericht (= Klimahaus) im endgültigen Projekt QbII.20 Akustikbericht im endgültigen Bericht QbII.21 Sicherheitsplanung in allen drei Planungsebenen Bauleitungsbüro und operativer Bauleiter (Generalbauleiter) Kontrolle und Anpassung Handbücher während der Bauleitung nicht enthalten
47 Standardbeispiel Tiefbau gemäß Vertragsbedingungen Im Tiefbau anderer Standard anderer
48 zusammenfassend: neuer Standard im Tiefbau Drei Planungsebenen / drei Kostenschätzungen Koordination der Planung in allen drei Planungsebenen (Generalplaner) der allen drei Planungsebenen Urbanistische Einordnung nicht enthalten Entscheidung RUP Geotechnisches Gutachten Edbb Erdbebensicheres Bauen, seismologischer Bericht nicht enthalten ih i i h B iht iht thlt Entscheidung RUP Geologisches Gutachten in Planung und Bauleitung Instandhaltungsplan nicht enthalten Entscheidung RUP Sicherheitsplanung in allen drei Planungsebenen Bauleitungsbüro und operativer Bauleiter (Generalbauleiter) Kontrolle und Anpassung Handbücher während der Bauleitung nicht enthalten
49 quattrini
50 Beispiel Schule (Bausumme Euro), Vergleich DLH11 20% / MD 143/2013
51
52 der Spesensatz steigt
53 die Vergütung für das endgültige Projekt steigt
54 die Vergütung für das Ausführungsprojekt sinkt
55 die Vergütung für die Bauleitung der Baumeisterarbeiten sinkt wesentlich! Ausgleich = Generalbauleitervergütung
56 zusammenfassend: Vergleich mit DLH 11 (ohne zusätzlichen Skonto) Die Ausschreibungsbeträge erhöhen sich um ca. 10%. Jene zur Statik mehr, wegen der jetzt obligatorischen Erdbebensicherheit (S.03). Jene zur Sicherheit um ca. 50% (MD 2001 hatte höhere Teilleistungssätze). Jene der Abrechnung nach Aufmaß reduzieren sich um ca. 30% (bis zu einer Bausumme von Euro sind die Quoten halbiert es kann aber zusätzlich die Bestätigung über ordnungsgemäße Ausführung verrechnet werden). Der Spesensatz steigt, weil er linear definiert ist, nicht als Kurve. Je höher die Bausummen, um so geringer die Erhöhungen. Ausgleich Vergütung Fachbereich Baumeister (edilizia) durch Vergütung für Generalplaner (progettazione integrale e coordinata, inserimento urbanistico) Generalbauleiter (ufficio della direzione lavori, direttore lavori operativo)
57 achtung
58 Planungsebenen Gemäß GVD 163 / 2006 wird die Planung in drei Ebenen abgewickelt: Das Vorprojekt dient der Festlegung der Eckdaten des Bauvorhabens (z.b. Pläne 1:200, Vorbemessung, Kostenschätzung mittels m3 Richtwerten). Das endgültige Projekt dient zur Einholung der Ermächtigungen und Genehmigungen zum Bau (z.b. Pläne 1:100, Unterlagen für die Baukommission) und anschließend mit angemessenem Bearbeitungszeitraum zur Definition der Qualität der Bauteile (z.b. Auswahl Materialien und Bauweisen, Kostenschätzung mittels Bauteilkosten). Das Ausführungsprojekt dient der Erarbeitung der Unterlagen für die Vergabe und Durchführung der Arbeiten (z.b. Pläne 1:50, Details, definitive Berechnungen, Erstellung Ausschreibungsunterlagen).
59 Aufteilung der Beträge Laut DLH 11 wurden ca. 80% des Honorars des Generalplaners/bauleiters auf den Gesamtbetrag der Arbeiten berechnet. Laut MD 143/2013 reduziert sich dieser Anteil auf ca. 12%. Damit wird die Frage akut wie die Bausummen vor allem zwischen Bauarbeiten und Strukturen aufgeteilt werden; z.b. wo werden die Dachbalken zugeordnet. V G Q P V G Q P Durch die Einführung der Bestimmung Artikel 6 in den Vertragsbedingungen steigt der Anteil auf 35%.
60 Bestehende Bauten Das MD 143/2013 definiert die Honorarberechnung für Eingriffe in bestehende Bauten, z.b. energetische Sanierung: In solchen Fällen muss der Wert des Bestandes anhand von m3 Kosten ermittelt werden. Das Honorar für die energetische Analyse (QbII.22) wird anhand des Bestandswertes ermittelt. Das Honorar für die energetischen Maßnahmen wird anhand der Kosten der Maßnahmen und für die durchzuführenden Teilleistungen (Vorprojekt, endgültiges Projekt ) ermittelt. Das Honorar für den energetischen Bericht (QbII.21) wird anhand der Summe des Bestandwertes und des Wertes der Maßnahmen ermittelt.
61 Artikel 1 Absatz 4 Artikel 1.4 des MD 143/2013 besagt, dass die gemäß MD 143/2013 errechneten Ausschreibungsbeträge nicht höher sein dürfen, als die mittels bisher geltenden Tarifen (MD ) errechneten Beträge. In der Schlussbestimmung (Artikel 67) der Vertragsbedingungen wird bestätigt, dass diese Bedingung eingehalten wird. Ausgenommen sind Abnahmen und Projektprüfung. Hierzu sehen die Vertragsbedingungen vor, dass die Ausschreibungsbeträge gemäß MD 143/2013 errechnet werden, und um 50% reduziert werden (Artikel 43, 56).
62 Decreto parametri Das MD 143/2013 ist keine Tarifordnung sondern dient zur Ermittlung von Honorar Ausschreibungsbeträgen.
63 Im 143/49 spielte das Projekt die zentrale Rolle, die Kontinuität zwischen Planung und Bauleitung war gegeben. Im 143/2013 werden die Leistungen immer mehr aufgeteilt, vor lauter Bäumen geht der Wald verloren. Um so wichtiger ist die Rolle des Generalplaners um den vielschichtigen Prozess zusammenzuhalten und des Generalbauleiters, der übereinstimmen soll mit dem Generalplaner.
64 berechnungsprogramm
65 Berechnungsprogramm BLUMATICA hat gemeinsam mit den Nationalen Berufskammern CNAPPC und CNI ein Berechnungsprogramm herausgegeben. Achtung: das Programm errechnet nur die Summen pro Kategorie, nicht pro Fachbereich; die gestaffelten Beträge für Geologie werden nicht richtig berechnet. Die lokalen Berufskammern haben in Abstimmung mit der Landesverwaltung ein eigenes Programm in Auftrag gegeben, das die Übersetzung des Dekretes liefert, die lokale Anwendungsrichtlinie berücksichtigt, und auch die Beträge pro Fachbereich summiert.
66
WERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
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