Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim. für das Jahr 2016

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1 Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für das Jahr 2016 Pforzheim, 07. Juli 2015

2 Vorbemerkung Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim hat am seine ESF-Strategie für das Jahr 2016 beschlossen. Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem Arbeitskreis der Stadt Pforzheim in der aktuellen Förderperiode jährlich ein Mittelvolumen in Höhe Euro zur Verfügung. 1 Dieses Budget ist für die Umsetzung der beiden spezifischen Ziele B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, sowie des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zu verwenden. Vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg sind für die beiden genannten spezifischen Ziele für Pforzheim pro Förderjahr folgende Mittel- und Personen-Kontingente vorgesehen: Spezifisches Ziel B 1.1: Euro 98 Teilnehmende Spezifisches Ziel C 1.1: Euro 50 Teilnehmende. Nachfolgend wird die ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für das Förderjahr 2016 vorgestellt. 1 Aufgrund der Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter ESF-Mittel stehen für das Jahr 2016 ESF-Mittel in Höhe von ,- Euro zur Verfügung. 2

3 1. Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Pforzheim Der Festlegung der ESF-Strategie für das Förderjahr 2016 ging eine umfassende Analyse der aktuellen Situation und relevanter Entwicklungstrends voraus. Diese wurde mit dem Ziel geführt, Problem- und Bedarfslagen zu identifizieren. 1.1 Zur Lage auf dem Arbeitsmarkt in der Stadt Pforzheim Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des städtischen Arbeitsmarktes ist die Beschäftigungssituation. Kurzfristig, zwischen September 2013 und September 2014 hat es einen leichten Beschäftigungszuwachs in Pforzheim gegeben (+864 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen bzw. +1,6 Prozent). Damit waren im September 2014 im Stadtgebiet von Pforzheim insgesamt Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 51 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren weiblich, 49 Prozent männlich. 86 Prozent waren deutscher Nationalität, 14 Prozent ausländischer Herkunft. Drei Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übten eine Vollzeit-Tätigkeit aus, ein Viertel ging einer Teilzeit-Beschäftigung nach. Diese positive Entwicklung spiegelt sich allerdings nur teilweise in der Entwicklung des städtischen Arbeitsmarktes wider. Grundsätzlich lässt sich in Bezug auf seine mittel- bis längerfristige Entwicklung Folgendes feststellen: Umfang der Arbeitslosigkeit Die Zahl der arbeitslos registrierten Personen belief sich im Mai 2015 in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusammen auf Personen. Davon gehörten zum genannten Zeitpunkt Arbeitslose zum Rechtskreis SGB II (zwei Drittel) sowie Arbeitslose zum Rechtskreis SGB III (ein Drittel). 2 Niveau der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote belief sich für beide Rechtskreise zusammen im Mai 2015 auf 7,2 Prozent. Im SGB II-Bereich belief sie sich auf 4,8 Prozent, im SGB III-Bereich auf 2,4 Prozent. 3 Trends in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die Zahl der in beiden Rechtskreisen registrierten Arbeitslosen zeigt für Pforzheim seit Anfang 2012 eine leichte, aber kontinuierliche Zunahme. Damit liegt ihre Zahl über dem Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (Stand: Januar 2008). In der Entwicklung der Arbeitslosenquoten findet dies seine Widerspiegelung in einer seit Anfang 2012 ebenfalls leicht ansteigenden Quote im Rechtskreis des SGB III. Demgegenüber erweist sich die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II seit Beendigung der Krise als leicht rückläufig. Dennoch liegt die Quote im SGB II-Bereich noch immer über dem Vorkrisenniveau und ebenso deutlich über dem Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg (vgl. Abbildung 1). 2 3 Quelle: BA Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Stadt Pforzheim, Mai 2015 Quelle: Ebenda 3

4 Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der Stadt Pforzheim und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis Februar 2015 (HP- Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team Zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen lässt sich Folgendes einschätzen: Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern In Pforzheim waren im Mai 2015 in beiden Rechtskreisen zusammen Frauen und Männer arbeitslos. Die Arbeitslosenquote der Frauen betrug 7,4 Prozent, die der Männer 7,0 Prozent. 4 In der längerfristigen Entwicklung zeigt sich für Frauen und Männer eine diskontinuierliche Entwicklung mit Phasen des Rückgangs aber auch Phasen der Zunahme der Arbeitslosenquoten. Auffällig für die Entwicklung ist, dass die Arbeitslosenquote der Frauen im Betrachtungszeitraum zumeist (Ausnahme: Krisenzeit) über der der Männer liegt. Die Quoten für beide Geschlechter haben außerdem noch immer nicht das Vorkrisenniveau erreicht bzw. unterschritten. Für die vergleichsweise angespannte Arbeitsmarktsituation der Stadt Pforzheim spricht ebenfalls, dass die Arbeitslosenquote sowohl der Frauen als auch die der Männer deutlich über dem Niveau für das Land Baden-Württemberg liegt. Dieser Trend hält seit Jahren an. Der Abstand Pforzheims zum Land Baden-Württemberg hat sich kaum verändert. Für Frauen wird in Pforzheim aktuell eine Quote ausgewiesen, die im Vergleich zum Landesdurchschnitt mehr als doppelt so hoch ausfällt (vgl. Abbildung 2). 4 Quelle: Ebenda 4

5 Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern in der Stadt Pforzheim und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis Februar 2015 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung bleibt Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt Pforzheim ein prägendes Merkmal und damit eine zentrale Herausforderung für die Arbeitsmarktakteure. Die Zahl der im Jahresdurchschnitt registrierten Langzeitarbeitslosen hat sich von 2008 mit Personen bis 2010 auf Personen erhöht, sinkt seitdem aber wieder in der Tendenz. 5 Derzeit sind Personen als Langzeitarbeitslose registriert. 6 Mit der seit 2011 tendenziell wieder sinkenden Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich ihr Anteil an den Arbeitslosen ebenfalls verringert. Dennoch sind anteilig betrachtet derzeit noch immer ein Drittel aller Arbeitslosen in der Stadt Pforzheim langzeitarbeitslos. Zwischen Juni 2008 und Februar 2015 hat sich der Anteil der langzeitarbeitslosen Frauen an allen arbeitslosen Frauen kaum verändert, und er liegt weiterhin bei über einem Drittel. Bei Männern hingegen gab es im genannten Betrachtungszeitraum eine Verringerung um ca. 4 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 3). Die vorliegenden Daten wie insbesondere auch längerfristig höhere Arbeitslosenquoten höhere Anteile der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen ein stabil bleibender Abstand in den Anteilen der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen bei Frauen im Vergleich zu Männern verweisen auf die höhere Betroffenheit von Frauen von Arbeits- und vor allem von Langzeitarbeitslosigkeit in Pforzheim. Damit besteht für Frauen vordringlicher Handlungs- und Förderbedarf. 5 6 Quelle: BA-Angaben Quelle: Quelle: BA Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Stadt Pforzheim, Mai

6 Abbildung 3: Entwicklung der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen und Männern in der Stadt Pforzheim im Zeitraum Juni 2008 bis Februar 2015 (Anzahl der Arbeitslosen insgesamt in absoluten Angaben sowie Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team Ein weiterer wichtiger Indikator für die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist die Entwicklung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit. Längerfristig ist in Pforzheim keine Verkürzung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit festzustellen. Dies zeigt sich in den relativ konstant bleibenden Anteilen der Langzeitarbeitslosen nach unterschiedlicher Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit seit dem Jahr Wie schwierig es ist, besonders mehrjährig langzeitarbeitslose Frauen und Männer in die Arbeitswelt zu reintegrieren, wird am sogar leicht gewachsenen Anteil derjenigen deutlich, die 4 Jahre und länger arbeitslos sind. Somit ist nicht nur von einem relativ stabilen, sondern von einem tendenziell leicht anwachsenden Sockel mehrjährig Langzeitarbeitsloser auszugehen (vgl. Abbildung 4). 6

7 Abbildung 4: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt Pforzheim nach der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014 (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team Wie bereits skizziert, sind Frauen seit vielen Jahren etwas stärker als Männer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ausdruck ihrer besonders komplizierten Situation ist vor allem auch ihr seit 2008 deutlich angestiegener Anteil an den Langzeitarbeitslosen, die 4 Jahre und länger ohne eine reguläre Erwerbstätigkeit sind. Lag der Anteil der Frauen an dieser Gruppe 2008 noch bei 46 Prozent, so ist er bis 2014 auf 59 Prozent angewachsen (vgl. Abbildung 5). Vor allem diese Entwicklung ist ein wichtiger Indikator dafür, dass es für Frauen noch komplizierter geworden ist, aus mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit herauszufinden. 7

8 Abbildung 5: Anteile der Frauen an den Langzeitarbeitslosen in der Stadt Pforzheim nach der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014 (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim besteht für einzelne von Arbeits- bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffene arbeitsmarktpolitische Zielgruppen 7 auch weiterhin besonderer Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere folgende Personengruppen: Arbeitslosigkeit nach Alter der Personen Ältere Personen sind in Pforzheim zwar weiterhin etwas stärker als jüngere Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, allerdings gibt es gemessen an der Arbeitslosenquote hier keine gravierenden Unterschiede zwischen beiden Altersgruppen (Jüngere zwischen 5 und 6 Prozent; Ältere zwischen 6 und 7 Prozent). Anteilig betrachtet waren im Mai 2015 rund 8 Prozent aller Arbeitslosen nicht älter als 25 Jahre. Mit ca. 15 Prozent waren anteilig fast doppelt so viele Arbeitslose 55 Jahre und älter. Im Unterschied zur Gruppe der bis 25-Jährigen ist für die Personengruppe 55 plus seit mehreren Jahren ein deutlicher Rückgang der Arbeitslosenquote festzustellen. Dieser Trend gilt für Frauen und Männer 55 plus gleichermaßen. Ihre Arbeitslosenquote ist ebenfalls vergleichbar hoch. Demgegenüber liegt die Arbeitslosenquote jüngerer Männer längerfristig über jener der jüngeren Frauen. Allerdings hat der Anteil der Personengruppe 55 plus an den Landzeitarbeitslosen seit Mitte 2008 leicht zugenommen bei Frauen und Männern um jeweils rund 2 Prozentpunkte. Arbeitslosigkeit von Ausländer/-innen bzw. Migrant/-innen Die absolute Zahl der im SGB II erfassten Frauen wie auch Männer ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund ist seit 2008 spürbar angestiegen. Damit hat sich ihr Anteil an den Arbeitslosen dieses Rechtskreises ebenfalls deutlich erhöht (Frauen +7 Prozentpunkte; Männer +6 Prozentpunkte). Der Anteil ausländischer 7 Quelle: BA-Angaben 8

9 Frauen bzw. von Migrantinnen (derzeit 44 Prozent) liegt nicht nur weiterhin über dem vergleichbaren Anteil bei Männern (41 Prozent). Seit 2008 ist auch die Diskrepanz zwischen den Anteilen beider Geschlechter dieses Personenkreises leicht gestiegen (von ca. 1 auf 3 Prozentpunkte), da der Anteil der ausländischen Frauen bzw. Migrantinnen stärker als der der ausländischen Männer bzw. Migranten an den SGB-II- Beziehenden gestiegen ist. Auch die absolute Zahl arbeitsloser älterer Frauen wie auch Männer ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund hat sich im Betrachtungszeitraum erhöht. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen ausländischer Herkunft bzw. Migrant/-innen hat sich damit aber kaum verändert (Ausländer/-innen / Migrant/-innen 55 plus: derzeit jeweils ca. 10 Prozent). Eine Analyse der schulischen und beruflichen Abschlüsse aller Arbeitslosen mit Migrationshintergrund (Stand: Juni 2014) ergibt, dass sie im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund erwartungsgemäß anteilig erheblich häufiger keinen schulischen (fast 9 von 10 Arbeitslosen) sowie keinen beruflichen Abschluss (gut drei Viertel der Arbeitslosen) besitzen. Allerdings liegt der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund an allen Arbeitslosen, die einen Hauptschulabschluss besitzen und die die mittlere Reife erlangt haben, bei jeweils über 50 Prozent. Von den Arbeitslosen, die über die Fachhochschulreife verfügen, entfallen auf Migrant/-innen fast zwei Drittel. An den arbeitslosen Akademiker/-innen haben arbeitslose Migrant/- innen in Pforzheim einen Anteil von fast 50 Prozent an allen Arbeitslosen mit dem entsprechenden Bildungs- / Qualifikationsniveau. Dies dürfte auf verfügbare Potenziale unter Migrant/-innen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs verweisen. Langzeitarbeitslosigkeit Alleinerziehender Die absolute Anzahl langzeitarbeitsloser Alleinerziehender hat sich zwischen 2008 und 2014 unterschiedlich entwickelt: zwischen 2010 war sie rückläufig, um anschließend wieder deutlich anzusteigen. Im Jahresdurchschnitt 2014 gab es in Pforzheim 246 langzeitarbeitslose Alleinerziehende. Das sind mehr als 2008 (213 Personen; Zunahme um 15 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Langzeitarbeitslosen belief sich 2014 auf knapp 15 Prozent. Damit war im Jahre 2014 fast jede/r siebte Langzeitarbeitslose alleinerziehend. Betrachtet man zudem nicht nur das eher statistische Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit, sondern den Langzeitleistungsbezug (als Langzeitleistungsbeziehende werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig nach dem SGB II waren), so lässt sich feststellen, dass rund 70 Prozent aller arbeitslosen Alleinerziehenden im Langzeitleistungsbezug im SGB II stehen. Bekanntlich ist die übergroße Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich. Arbeitslosigkeit von Personen mit einer anerkannten Behinderung Im Stadtkreis Pforzheim waren im Mai Schwerbehinderte als arbeitslos registriert (beide SGB-Rechtskreise). Ihr Anteil an allen Arbeitslosen lag bei 6,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist deren Anzahl leicht rückläufig. Arbeitslosigkeit gering qualifizierter Personen 2014 entfiel auf Personen, die keinen Schulabschluss (38 Prozent) bzw. einen Hauptschulabschluss (37 Prozent) besitzen, der mit Abstand höchste Anteil der Langzeitarbeitslosen (insgesamt 75 Prozent). Zwar belief sich der Anteil beider genannten Qualifikationsgruppen 2008 auf noch etwas höhere 79 Prozent, allerdings haben sich die Anteile beider Gruppen deutlich verändert: Während der Anteil derjenigen ohne Schulabschluss deutlich angestiegen ist (2008 noch 26 Prozent), hat sich der Anteil derjenigen, die einen Hauptschulabschluss besitzen stark verringert (2008 noch 53 Prozent). Auch der Anteil jener Langzeitarbeitslosen, die keine formale berufliche Qualifikation nachweisen können, ist in Pforzheim sehr hoch (2014: 66 Prozent). Da der Anteil 9

10 jener Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren zunimmt, der keine Angaben zur beruflichen Qualifikation vorweisen kann, ist davon auszugehen, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen ohne formale berufliche Qualifikation unterzeichnet sein dürfte. Bilanzierend bleibt festzuhalten: Die Arbeitsmarktentwicklung in der Stadt Pforzheim lässt seit Jahren keine Entspannung erkennen: Die Zahl der Arbeitslosen steigt zwar nur leicht, aber kontinuierlich an. Die Arbeitslosenquoten beider Rechtskreise liegen weiterhin deutlich über dem Niveau des Landes Baden-Württemberg. Obwohl die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II seit mehreren Jahren in der Tendenz rückläufig ist, bleibt das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Drittel dieser Personengruppe an allen Langzeitarbeitslosen außerordentlich hoch. Die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit hat sich seit 2008 nicht verringert, die Gruppe jener Langzeitarbeitslosen, die 4 Jahre und länger ohne Erwerb sind, ist sogar weiter angestiegen. Damit bleibt die Arbeitsmarktsituation für viele von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Frauen und Männer kompliziert. Weiterhin besteht somit besonderer Förderbedarf für Langzeitarbeitslose, insbesondere langzeitarbeitslose Frauen, arbeitslose Ausländer/-innen bzw. Migrant/-innen, Alleinerziehende sowie gering Qualifizierte, also Personen ohne bzw. mit einem Hauptschulabschluss sowie ohne beruflichen Abschluss. 1.2 Zur Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Pforzheim Zur Charakterisierung der aktuellen Situation am Übergang Schule Beruf in Pforzheim ist zunächst festzustellen, dass das Aussteigen von Jugendlichen aus den Regelsystemen Realität bleibt. Über deren Verbleib liegen keine belastbaren Informationen vor. Gleichzeitig sind Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe wie auch Schulvermeidung relevante Themen der Allgemeinbildenden und der Beruflichen Schulen. Schulvermeidung kann eine mögliche Ursache dafür sein, dass Jugendliche öffentliche und private allgemeinbildende Schulen ohne Abschluss beenden. In den letzten Jahren ist zwar der Anteil der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, leicht gesunken (2012 lag der Anteil bei gut 6 Prozent während er im Jahr 2013 auf 5,1 Prozent zurückging), im Jahr 2014 stieg er allerdings wieder leicht an (auf 5,5 Prozent). Damit liegt Pforzheim zwar leicht über der Quote für Baden-Württemberg, jedoch ging auch auf Landesebene der Trend im vergangenen Jahr leicht nach oben (von 4,6 auf 5,0 Prozent). Im Schuljahr 2013/2014 wurden zudem rund 200 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 nicht versetzt. Davon besuchten 120 Schülerinnen und Schüler die Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule. Auch dies kann auf Schulvermeidung - zumindest bei einigen Nichtversetzten - hindeuten. Vorliegende Angaben zur beruflichen Ausbildung für den Bereich der Handwerkskammer (HWK) 8 zeigen für 2013 und 2014 umfangreiche Ausbildungsaktivitäten der Pforzheimer Betriebe. In beiden Jahren lag die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei rund 620. Allerdings wurden einige dieser neu abgeschlossenen Verträge auch wieder gelöst: 2013 betraf dies fast jeden dritten und 2014 fast jeden fünften neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Gründe für vorfristige Vertragslösungen im HWK-Bereich sind vielfältig haben gut ein Drittel der Jugendlichen, die einen betrieblichen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, die Ausbildung erst gar nicht angetreten. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen eine andere berufliche Ausbildung aufgenommen hat oder weiterhin die Schule besucht, ohne den bereits geschlossenen Vertrag formal zu kündigen. Knapp ein Drittel der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge erfolgte 2014 zudem durch Kündigung seitens des Betriebes noch in 8 Angaben der Handwerkskammer Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim 10

11 der Probezeit. Rund jeder siebte Vertrag wurde in beiderseitigem Einvernehmen von Betrieb und Jugendlichem aufgelöst. Im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) 9 gab es und Auszubildende. Der Anteil der weiblichen Azubis lag 2014 bei ca. 43 Prozent, der der männlichen Azubis bei 57 Prozent. Fast 13 Prozent der Auszubildenden waren Ausländer/- innen. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Nur wenige Berufe erfordern ein viertes Lehrjahr. Auch im IHK-Bereich gab es vorzeitige Vertragsauflösungen und 2014 lag ihre Anzahl bei jeweils rund 160, was einem Anteil an allen bestehenden Ausbildungsverträgen von jeweils rund 9 Prozent entspricht. Gut die Hälfte der Ausbildungsverträge wird bereits im ersten Lehrjahr, über ein Drittel noch in der Probezeit, aufgelöst. Aber auch in den nachfolgenden Ausbildungsjahren gibt es vorzeitige Vertragslösungen (2014: im 2. Lehrjahr 28 Prozent und im 3. Lehrjahr 19 Prozent aller vorzeitig aufgelösten Verträge). Die vorliegenden Daten dürften zum einen darauf verweisen, dass Jugendliche zum Teil in eine berufliche Ausbildung einmünden, die ihren persönlichen Vorstellungen und Neigungen offenbar nur bedingt entspricht. Zum anderen scheint es einem Teil der Auszubildenden an Durchhaltevermögen während der Ausbildung zu fehlen. Auch damit ist Handlungsbedarf angezeigt. 2. Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr 2016 Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim hat sich auf seiner Strategiesitzung vom darauf verständigt, für das Förderjahr 2016 sowohl Maßnahmen auszuschreiben, die im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind) durchgeführt werden können, als auch Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit) realisierbar sind. Der Arbeitskreis hat folgende Festlegungen für ESF-kofinanzierte Interventionen im Jahr 2016 getroffen: Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Da sich die Situation in der Stadt Pforzheim gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert hat, hat sich der ESF-Arbeitskreis entschlossen, seine für das Jahr 2015 entwickelte ESF- Strategie im kommenden Jahr 2016 im Wesentlichen fortzuschreiben. Daher sollen über ESF-Projekte auch im kommenden Jahr schwerpunktmäßig Maßnahmen für nachstehend aufgeführte Personengruppen unterstützt werden: Besondere Förderung alleinerziehender Langzeitarbeitsloser und von Mehrkindfamilien mit langzeitarbeitslosen Eltern(teilen) Der ESF-Arbeitskreis versteht unter Alleinerziehenden sowohl Frauen als auch Männer, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben und keinen Partner / keine Partnerin haben, welche/r die Kinder mit ihnen erzieht. Im Rechtskreis des SGB II wurden mit Stand vom 9 Angaben der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Geschäftsstelle Pforzheim 11

12 in Pforzheim Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden betreut (davon sind 95 Prozent weibliche Alleinerziehende). 10 Die Integration langzeitarbeitsloser Alleinerziehender in Arbeit wird nach Einschätzung der Expert/-innen des ESF-Arbeitskreises oftmals durch fehlende Schulabschlüsse und / oder eine fehlende Berufsausbildung neben Problemen mit der Kinderbetreuung erschwert bzw. verhindert. Daher sieht es der ESF- Arbeitskreis als vordringlich an, langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden Angebote zu unterbreiten, mit denen die Bedingungen für ihre nachhaltige Integration in das Beschäftigungssystem verbessert werden können. Zwar gibt es in Pforzheim seit mehreren Jahren intensive Bemühungen, entsprechende Förderangebote für langzeitarbeitslose Alleinerziehende bereit zu stellen wie beispielsweise Angebote für Teilzeitausbildungen doch diese reichen nicht aus, um diese Personengruppe ausreichend und nachhaltig in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Der ESF-Arbeitskreis sieht darin eine Lücke in der Regelförderung. Auch unter präventiven Gesichtspunkten (Vorbildfunktion alleinerziehender Elternteile für ihre Kinder) wird die Konzentration auf diese Zielgruppe insgesamt befürwortet. Für 2016 sieht der ESF-Arbeitskreis darüber hinaus Bedarf, Mehrkindfamilien mit einem oder beiden langzeitarbeitslosen Elternteile/n verstärkt zu berücksichtigen. Nach Erfahrungen des Jobcenters Pforzheim benötigen Langzeitarbeitslose mit diesem familiären Hintergrund bei ihrer Reintegration in Beschäftigung ebenfalls häufig besonderer Unterstützung, um nachhaltig in Arbeit integriert zu werden und den Leistungsbezug langfristig beenden zu können. Auch hierbei werden präventive Aspekte berücksichtigt. Besondere Hilfsangebote für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen Weiterhin sieht der ESF-Arbeitskreis besonderen Handlungsbedarf für langzeitarbeitslose Personen mit psychosozialen Problemen, gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldung sowie in prekären familiären und Wohnverhältnissen. Diese Personengruppe benötigt nach Ansicht des ESF-Arbeitskreises besonders niedrigschwellige Angebote zur Beratung, Strukturierung des Tagesablaufs, aber auch zur schrittweisen Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Eine intensive sozialpädagogische Begleitung dieser Personengruppen wird ebenfalls für notwendig erachtet. Gleichzeitig haben Förderangebote die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen vieler Langzeitarbeitsloser zu berücksichtigen. Der ESF-Arbeitskreis wünscht für 2016 eine Schwerpunktsetzung bei den Förderangeboten für Langzeitarbeitslose für die Gruppe der 25- bis 35jährigen Langzeitarbeitslosen. Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim könnte damit eine bestehende Förderlücke geschlossen werden. Bei der Arbeit mit den genannten Zielgruppen kann auf umfassende Erfahrungen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden. Nach Ansicht des ESF-Arbeitskreises sollen Angebote für Maßnahmen für das Förderjahr 2016 die im Rahmen dieses Projektes gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen konstruktiv aufgreifen, ggf. an spezifische Bedingungen anpassen und bei Bedarf weiterentwickeln. Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 folgen konsequent und durchgängig dem Politikansatz des Gender Mainstreaming. Laut ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ist eine überproportionale Integration von Frauen vorgesehen. Zudem sind besondere Bedingungen und Erfordernisse beider Geschlechter bei der Förderung zu berücksichtigen und im Antrag deutlich herauszuarbeiten. 10 Quelle: Quelle: BA Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Stadt Pforzheim, Mai

13 Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Obwohl es in Pforzheim seit Jahren ein umfangreiches und breites Angebot an Projekten und Maßnahmen gibt, die die Regelangebote der schulischen Bildung und beruflichen Ausbildung insbesondere am Übergang Schule-Beruf unterstützen, sieht der ESF-Arbeitskreis dennoch weiteren Handlungsbedarf für die regionale ESF-Förderung im Jahr Schwerpunktmäßig sollen vor allem folgende Gruppen erreicht werden: Jugendliche, die von den bestehenden Systemen nicht bzw. nicht mehr ausreichend erreicht werden Der ESF-Arbeitskreis sieht weiterhin besonderen Förderbedarf für jene Jugendlichen, die nicht mehr von den bestehenden Systemen erreicht werden oder für die sich dieser Ausstieg abzeichnet. Diese Personengruppe benötigt nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises eine intensive Betreuung und Begleitung. Das Jobcenter verzeichnet einen Bedarf bei Jugendlichen bzw. jungen Menschen, welche sich im SGB II verweigern. Die Betroffenen erscheinen entweder gar nicht zu Terminen oder verweigern sämtliche Mitwirkung und Angebote zur Unterstützung. Meist vermeiden die betroffenen Jugendlichen auch die Schule oder haben die Schule bereits abgebrochen. Der ESF-Arbeitskreis wünscht daher für 2016 eine Schwerpunktsetzung für diese Personengruppe. Je nach individueller Bedarfslage sind die betroffenen Jugendlichen beim Nachholen des Schulabschlusses, beim (Wieder-)Einstieg in eine Ausbildung bzw. beim Erreichen eines qualifizierten beruflichen Abschlusses zu unterstützen. Als wichtige Ansätze für die genannte Zielgruppe werden aufsuchende Arbeit, intensive individuelle Unterstützungen und eine sozialpädagogische Begleitung betrachtet. Als ebenso wichtig wird die Berücksichtigung und Einbeziehung des familiären Umfeldes erachtet (bspw. spielen die Eltern bei der individuellen Berufsorientierung ebenfalls eine große Rolle, so dass hier auch Elternarbeit soweit realisierbar wünschenswert ist). Jugendliche, die die Klassenstufen 8 und 9 an Hauptschulen wiederholen Mit dem Ziel, den Schulabschluss zu erreichen, sollen insbesondere Hauptschüler/-innen gefördert werden, die die Klassenstufen 8 und 9 wiederholen. Für diese Jugendlichen können eine gewisse Lernmüdigkeit und Merkmale von Schulvermeidung unterstellt werden. ESF-kofinanzierte Projekte haben nicht nur eng mit den Schulen zusammenzuarbeiten. Als ebenso wichtig wird die Berücksichtigung und Einbeziehung des familiären Umfeldes erachtet. Die Eltern spielen bei der individuellen Lernorientierung eine große Rolle, so dass auch Elternarbeit als zielführend betrachtet wird. Im Ergebnis der Projektarbeit sollen Jugendliche nicht nur für die Bedeutung eines Schulabschlusses sensibilisiert sein, zugleich sollen sie dazu befähigt werden, bewusst zukunftsrelevante Entscheidungen einschließlich der jeweiligen Konsequenzen für ihr weiteres Leben treffen zu können. Maßnahmen, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 gefördert werden, sind ebenfalls gleichstellungspolitisch auszurichten und auf die jeweils besonderen Problemlagen und Erfordernisse beider Geschlechter abzustellen. 13

14 3. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Regionale ESF-Strategie Stadt Pforzheim 2016 Dieses Strategiepapier des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für das Jahr 2016 basiert auf einer Klausur, die am stattgefunden hat. In ihm sind die Erfahrungen zur regionalisierten Umsetzung des ESF sowohl aus der letzten Förderperiode (2007 bis 2013) als auch die des Förderjahres 2015 berücksichtigt worden (erstes Förderjahr der neuen Förderperiode 2014 bis 2020). Der Arbeitskreis möchte 2016 seine bisherige gute und enge Zusammenarbeit mit den aktuellen Projektträgern und künftigen Projektantragsteller/- innen fortsetzen. Die ESF-Strategie der Stadt Pforzheim wird am 20. Juli 2015 im Internet veröffentlicht unter Interessierte Antragsteller/-innen werden zudem in einer gesonderten öffentlichen Ausschreibung gebeten, Angebote für Maßnahmen einzureichen. Diese wird am veröffentlicht. Angebote für ESF-Maßnahmen sollen die Ausgangssituation, die Zielstellungen sowie vorgesehene Methoden und Handlungsansätze transparent und realistisch darstellen und die erwarteten Ergebnisse skizzieren. An Hand der eingereichten Anträge soll deutlich erkennbar sein, dass die gewählten Schritte und Ansätze geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei der Darstellung der Ausgangssituation und der Handlungsbedarfe ist sowohl auf empirisch gesicherte Daten der amtlichen Statistik (z. B. Daten der Bundesagentur für Arbeit) als auch auf den Erfahrungshintergrund des Antragstellers zu verweisen. In den Anträgen ist darauf hinzuweisen, ob und inwieweit mit dem Vorhaben Lücken der Regelförderung geschlossen werden können und inwieweit es sich von anderen Förderansätzen (z. B. des Bundes und des Landes Baden-Württemberg) abgrenzt. Neben Formen der passiven sind aktive Formen der Kofinanzierung ausdrücklich erwünscht. Im Antrag für die geplanten Maßnahmen ist die Einhaltung des Querschnittsziels der Geschlechtergleichstellung / Chancengleichheit vom konzeptionellen Ansatz, über die Zielstellung, die praktische Umsetzung bis hin zur Ergebnissicherung überzeugend darzustellen. Projekte können für 2016 ausschließlich für ein Jahr beantragt werden. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren als ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg gibt vor, dass etwa 60 Prozent des ESF- Mittelvolumens für das Integrationsziel (spezifisches Ziel B 1.1) und ca. 40 Prozent für das Bildungsziel (spezifisches Ziel C 1.1) aufgewandt werden sollen. Die Mitglieder des ESF- Arbeitskreises werden sich vorbehaltlich des Vorliegens qualitativ und fachlich geeigneter Projektanträge bei der Auswahl der eingereichten Anträge an diesem Rahmen grundsätzlich orientieren. Für das Förderjahr 2016 können ausschließlich ESF-Projekte bewilligt werden, deren Volumen der förderfähigen Kosten mindestens Euro umfasst (d. h. anteilig mindestens 35 Prozent, aber höchstens 50 Prozent ESF-Mittel). Für alle Projekte, die für 2016 beantragt werden, wird für die Positionen 3.2 (Abschreibungen), 3.3 (Miete oder Leasing für Ausstattung) und 3.6 (Porto und Telekommunikationsgebühren) im Kostenplan eine Pauschalierung eingeführt. Der Pauschalsatz für diese drei Positionen wird auf insgesamt 1,8 Prozent der Kostenposition 1.1 (direkte Personalkosten) festgelegt. Förderanträge für das Jahr 2016 sind bis spätestens 30. September 2015 bei der L-Bank einzureichen. 14

15 Die ESF-Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim benötigt zeitgleich eine Kopie des Antrages. Die Antragsformulare sind auf der Webseite verfügbar. Unter dieser Seite des Landes finden sich auch alle aktuellen Informationen zum ESF in Baden-Württemberg und die zentralen Programmaufrufe der Ministerien. Antragstellende werden im Rahmen des regionalen ESF in ihrem Bemühen, kompetente Projektangebote zu erarbeiten, bei Bedarf aktiv unterstützt. Trägern stehen dafür sowohl die ESF-Geschäftsstelle der Stadt Pforzheim 11 als auch die für den Arbeitskreis zuständige Vertreterin des esf-teams mit Sitz in Stuttgart Frau Dr. Monika Putzing 12 zur Verfügung. Die Bewilligung der eingereichten und zuvor von der L-Bank auf ihre Förderfähigkeit geprüften Projektanträge erfolgt im Rahmen eines anonymisierten Rankingverfahrens, in das alle stimmberechtigten Mitglieder des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim einbezogen werden. Grundlage der Bewilligung sowie eines positiven Rankings sind: - die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den in der ESF-Strategie vorgegebenen Zielen und Zielgruppen, - eine nachvollziehbare Begründung des Antrages einschließlich der Darstellung des Förderbedarfes, - eine nachvollziehbare Formulierung konkreter Ziele des Fördervorhabens, - der Nachweis der Ziel-Mittel-Kompatibilität, - eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Personal und Sachmittel, - die durchgängige Berücksichtigung des Querschnittsziels Gender Mainstreaming / Chancengleichheit. Alle Antragstellenden erhalten im Vorfeld des Rankingverfahrens Gelegenheit, ihre Anträge dem Arbeitskreis bei der Sitzung am vorzustellen. Dabei ist das vorgegebene Zeitlimit unbedingt einzuhalten. Da sämtliche Anträge den Arbeitskreismitgliedern rechtzeitig vorliegen, sollen sich die Präsentationen der antragstellenden Träger auf die markantesten Aspekte (Ziele, Zielgruppen, methodisches Herangehen, innovative Ansätze etc.) und den Mehrwert des Angebots für die Stadt Pforzheim (u. a. Schließung bestehender Förderlücken etc.) konzentrieren. Die Ergebnisse des Rankingverfahrens werden den Antragstellenden spätestens zwei Wochen nach Beschlussfassung des Arbeitskreises von der ESF-Geschäftsstelle übermittelt. 4. Maßnahmen zur Evaluierung und Ergebnissicherung Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim betrachtet es auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe, Projektträger fortlaufend zu begleiten und bei Bedarf zu beraten. Im Interesse der Evaluierung und Ergebnissicherung werden - die Mitglieder des Arbeitskreises engen Kontakt zu den Projektträgern halten, - die ESF-Geschäftsstelle die von den Trägern erarbeiteten Sachberichte auswerten und die Ergebnisse dem Arbeitskreis für das Ranking zur Verfügung stellen, - alle Träger von ESF-Maßnahmen des Jahres 2015 die Möglichkeit erhalten, den Mitgliedern des Arbeitskreises die Ergebnisse ihrer Projektarbeit zu präsentieren und in den gemeinsamen Dialog zu treten, - Träger im Umsetzungsprozess bei Bedarf durch die ESF-Geschäftsstelle begleitet und aktiv unterstützt Kontaktdaten: Susanne Wacker, Jobcenter Pforzheim, Tel.: 07231/ ; Fax 07231/ ; Mail: Susanne.Wacker@stadt-pforzheim.de putzing@esf-team.de 15

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

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