Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht -

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1 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 1 Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht - Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AUMAV) Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch (EDA) per Internet (WEB-DFÜ) Online-Mahnantrag und ProfiMahn Aktenzeichen: 15-4 (15) Stand:

2 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 2 1. Überblick Im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren besteht die Möglichkeit, neben der Antragstellung auf dafür vorgeschriebenen Vordrucken, Anträge auch in einer maschinell lesbaren Aufzeichnung einzureichen bzw. zu übermitteln und Mitteilungen des Gerichts in derselben Form zu erhalten (Elektronischer Datenaustausch - EDA). Der EDA-Austausch kann offline, d.h. unter Verwendung fester Datenträger als Transportmittel (z.b. Diskette) oder online, d.h. unmittelbar per Datenfernübertragung (DFÜ) erfolgen. Im Rahmen eines Verwaltungsabkommens mit der Freien und Hansestadt Bremen hat das Land Berlin die Übernahme des Online-Mahnverfahrens Online-Mahnantrag / ProfiMahn (Ersteller: bremen online services GmbH & Co KG und ABIT AG vormals: phinware GmbH) beschlossen. 1a. Online-Mahnantrag Mit dem Online-Mahnantrag wird dem Antragsteller/Prozessbevollmächtigten im Mahnverfahren für Einzelanträge ein interaktives Formular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit umfassenden Plausibilitätsprüfungen und Hilfefunktionen im Internet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Online-Mahnantrag ist über die H o m e p a g e des Amtsgerichts Wedding ( abrufbar. Hierbei können zunächst die erforderlichen Angaben für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides o n l i n e am PC eingegeben werden. Der Antragsteller wird Schritt für Schritt durch das Antragsformular geführt. Eine Hilfefunktion unterstützt ihn beim Ausfüllen. Nach jeder Eingabe wird die Plausibilität der Daten geprüft. Viele unnötige Fehler, die sonst zu einer Beanstandung durch das Mahngericht führen würden, werden so vermieden. Das Verfahren wird dadurch schneller und kostengünstiger, wovon Antragsteller und Mahngericht profitieren. Der Online-Mahnantrag bietet die Möglichkeit, den fertigen Antragssatz aus dem Formular heraus in einen amtlichen Vordruck zu drucken und auf dem Postweg an das zuständige Mahngericht zu senden oder die Daten sogleich elektronisch signiert in verschlüsselter Form über das Internet zum Mahngericht zu übermitteln (Voraussetzungen hierzu siehe Ziffer 3.1 u.a.: Signaturkarte).

3 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 3 1b. ProfiMahn Mit dem Verfahren ProfiMahn wird insbesondere Großantragstellern, die über eine eigene Mahnsoftware verfügen (u.a. bisherige Antragsteller mit Diskette oder Bandkassetten), die gesamte Kommunikation mit dem Mahngericht in elektronischer Form über das Internet ermöglicht. Die DFÜ-Antragstellung führt zu einer schnelleren Bearbeitung und ist signaturgesetzeskonform. Sie bietet Antragstellern erhebliche Rationalisierungsvorteile. Der Ausdruck von Antragsformularen und somit Vordruckkosten entfallen, sowie Kosten für personalintensive Prüf- und Abstimmarbeiten, die mit der beleggebundenen Abwicklung von Mahnsachen verbunden sind. Ferner reduziert sich die Gefahr von Erfassungsfehlern und anderer Fehlerquellen durch vorgeschaltete umfangreiche Plausibilitätsprüfungen. Die reibungslose und zügige Abwicklung der Mahnverfahren im Wege des WEB- DFÜ kann nur erfolgen, wenn sich alle Beteiligten an die vorgegebenen Standards halten. Die Standards für die Satzbeschreibungen sind für alle Bundesländer in den Konditionen für den elektronischen Datenaustausch der Gemeinsamen DV- Stelle beim Oberlandesgericht Stuttgart festgelegt und können, sofern noch keine eigene Mahnsoftware zur Verfügung steht, vom Mahngericht angefordert werden. Die vorliegenden Informationen sollen einen Überblick über den Einsatz des WEB-DFÜ-Verfahrens im automatisierten Mahnverfahren in Berlin geben und die grundsätzlichen Erfordernisse und Abläufe bei einer Teilnahme erläutern. Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht - Brunnenplatz Berlin Tel.: 030/ oder 262 Fax: 030/ oder gl@aumav.verwalt-berlin.de

4 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 4 2. Anwendungsbereich des EDA Der Anwendungsbereich des EDA umfasst alle Arten von Anträgen und Nachrichten, die üblicherweise im Mahnverfahren gestellt bzw. erteilt werden können, also jeglichen Informationsaustausch zwischen Anwender und Gericht vom Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bis hin zum Vollstreckungsbescheid bzw. zur Nachricht über die Abgabe des Verfahrens nach Widerspruch oder Einspruch. Der Titel (die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides), der als Grundlage der Zwangsvollstreckung körperlich vorhanden sein muss, wird dem Antragsteller/ Prozessbevollmächtigten in ausgedruckter Form übersandt. Mit dem Online-Mahnantrag ist allerdings vorerst nur der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides per WEB-DFÜ möglich. Folgeanträge und Nachrichten des Gerichts können gegenwärtig nur schriftlich erfolgen. 2.1 Antragsarten Folgende Anträge können mit ProfiMahn über WEB-DFÜ eingereicht werden: - Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides - Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheides - Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides - Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides - Monierungsantworten aus den vorstehenden Anträgen - Antrag auf Einzug der Prozessgebühr / Abgabeantrag 2.2 Mitteilungen des Gerichts Für den Datenausgang des Gerichts im EDA sind folgende Mitteilungen möglich: - Erlassnachricht / Kostenrechnung MB - Zustellungs- Nichtzustellungsnachricht MB / VB - Abgabenachricht - Widerspruchsnachricht - Kostennachricht-Auslagen Neuzustellung MB - Erlassnachricht/Kostennachricht-Auslagen Zustellung VB - Kostennachricht-Auslagen Neuzustellung VB - Monierung Alle nicht aufgeführten Mitteilungen des Gerichts werden schriftlich ausgegeben

5 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 5 und per Post übermittelt. Die vom Amtsgericht erstellten Mitteilungen im EDA werden dem Antragsteller/Prozessbevollmächtigten im WEB-DFÜ elektronisch signiert und verschlüsselt übermittelt, jeweils abhängig vom festgelegten Ausbaugrad (s. Ziffer 3.2.2). Monierungen des Gerichts im EDA werden immer zusätzlich schriftlich auf Belegvordrucken übersandt. 3. Teilnahmevoraussetzungen 3.1 Allgemeine Voraussetzungen Von den technischen Voraussetzungen abgesehen, ist die Anerkennung der in diesem Papier beschriebenen Abwicklungsweisen die wichtigste Grundlage für die Teilnahme am EDA. Die Bedingungen beinhalten größtenteils verfahrenstechnische Regelungen, ohne die ein rationeller und schneller Austausch der Daten und die pünktliche Verarbeitung durch das Gericht nicht gewährleistet werden können. Für die Teilnahme am WEB-DFÜ-Verfahren ProfiMahn gelten die gleichen spezifizierten Satzbeschreibungen, wie sie aus dem EDA-Verfahren per Diskette bzw. Magnetbandkassette bisher bekannt sind. Diese sind auf Anfrage beim Mahngericht erhältlich. Darüber hinaus knüpft das Gesetz bei der Antragsübermittlung per Datenfernübertragung (hier Online-Mahnantrag und ProfiMahn ) besondere Voraussetzungen insbesondere an die Authentizität des Antrags, so dass bei dieser Art der Einreichung ganz bestimmte zusätzliche Softwareprodukte zu verwenden sind, durch welche die Wahrung der gesetzlichen Sonderbestimmungen gewährleistet ist ( 690 Abs. 3 ZPO). Um demnach Sicherheit über die Identität des Absenders zu erlangen und darauf vertrauen zu können, dass die übertragenen Daten über das Internet auch unverfälscht und ungelesen beim Amtsgericht Wedding ankommen, ist der Einsatz einer Signaturgesetz konformen Sicherheitssoftware vorgeschrieben. Das Signaturgesetz (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I 2001 S.876 ff.) regelt die Rahmenbedingungen für qualifizierte elektronische Signaturen. Es gibt technische und administrative Standards vor, bei deren Einhaltung qualifizierte elektronische Signaturen eindeutig einer bestimmten natürlichen Person (keiner juristischen Person) zuzuordnen sind und die Signaturen als sicher vor Fälschung sowie die signierten Daten als sicher vor Verfälschung gelten können.

6 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 6 Die Zulassung zum Verfahren erhält nur, wer die Daten dem Gericht über die Komponente Online-Mahnantrag (als Einzelantrag) bzw. ProfiMahn verschlüsselt und elektronisch signiert sendet. Der Anwender muss außerdem bei ProfiMahn, wenn er einen Ausbaugrad größer 0 wählt (s. Ziffer 3.2.2), auch gewährleisten, dass er verschlüsselte und elektronisch signierte Daten des Amtsgerichts auf dem gleichen Wege empfangen und entschlüsseln kann. Die webbasierten DFÜ-Lösungen Online-Mahnantrag und ProfiMahn gewährleisten eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet nach der Sicherheitsinfrastruktur gemäß dem OSCI-Standard. Die Teilnahme am WEB-DFÜ erfordert beim Antragsteller folgende Hardware/ Softwarevoraussetzungen: -- Einen internetfähigen PC (mindestens Pentium II 300) mit einem der Betriebssysteme Windows 9X, ME, NT4.0, 2000 oder XP. -- Je nach verwendetem Kartenlesegerät muss der PC über eine freie serielle Schnittstelle (COM-Port), einen PS/2 Port (Tastatur- oder Mausanschluss), eine freie PCMCIA-Schnittstelle (Notebook) oder über einen freien USB- Anschluss verfügen. Für einen reibungslosen Ablauf der Transaktionen wird der Einsatz der Browser Netscape Communicator ab Version 4.X oder Microsoft Internet Explorer ab Version 5.0 empfohlen. -- Einen Internetzugang (per Modem, ISDN oder im LAN). -- Eine Signaturgesetz konforme Signaturkarte der Telesec (Deutsche Telekom), der SignTrust (Deutsche Post), der DATEV oder andere ISIS-konforme Produkte. Eine Liste der aktuell unterstützten Signaturkarten und Kartenlesegeräte findet sich unter der Internet-Andresse: 4.html. -- Einen OCF-kompatiblen Chipkartenleser. -- Java Web Start Das Programm JAVA Web Start verwaltet die Anwendung ProfiMahn. Durch JAVA Web Start kann ProfiMahn unabhängig von Betriebssystemen und Internetbrowser gestartet werden. Es ermöglicht eine effizientere Versions verwaltung und minimiert die Ladezeiten.

7 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 7 Nach einmaliger Installation erfolgt bei jedem Start ein Versionsabgleich. Liegt eine neuere Version vor, werden veränderte Programmteile nach installiert. JAVA Web Start kann der Antragsteller unter der Internet- Adresse kostenlos herunter laden, danach muss der Antragsteller - unter Voraussetzungen - auf die Schaltfläche Get Java Web Start now! klicken und nach dem Download javaws-1_0_1_02-winint-rt.exe starten. Das Installationspaket von JAVA Web Start hat eine Größe von 8,7 MB. Bei langsamen Internetanschlüssen nimmt es einige Zeit in Anspruch, das Programm herunter zu laden. JAVA Web Start erfordert 40 MB freien Speicherplatz. Die speziellen Software-Komponenten für Verschlüsselung, qualifizierte elektronische Signatur und Datenübermittlung stehen auf der Plattform des Bremer Online- Service ( oder kostenlos zur Verfügung und können bei Bedarf automatisch und sicher von dort auf den lokalen PC herunter geladen werden. In die Verantwortung der Teilnehmer für ProfiMahn fällt die Verwendung einer geeigneten Branchensoftware, mit der sich die Mahndaten in der bei Gericht notwendigen Form aufbereiten lassen. Eine Liste der beim Gericht bekannten Branchensoftwareanbieter kann angefordert werden bzw. findet sich unter der Internetadresse: Die Vergabe und Pflege der Schlüssel und Zertifikate zur elektronischen Signatur erfolgt über das jeweilige Trust-Center der Signaturkartenherausgeber. Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien wird empfohlen, mehrere Personen mit elektronischen Signaturkarten auszustatten, um das Krankheits- bzw. Verlustrisiko zu minimieren Weitere Voraussetzungen für ProfiMahn Für die Teilnahme am WEB-DFÜ-Verfahren ProfiMahn sind ferner folgende Voraussetzungen erforderlich: Erteilung einer Kennziffer Die Erteilung einer Kennziffer für Antragsteller/Prozessbevollmächtigte ist beim zentralen Mahngericht zu beantragen. Hierzu wird Ihnen ein vorbereitetes Formblatt übersandt bzw. kann über die Homepage des Amtsgerichts Wedding herunter geladen werden.

8 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 8 Sofern bereits eine Kennziffer für das EDA-Verfahren (Diskette) erteilt worden ist, muss nur das Kennziffermerkmal Datenträger-Art von Schlüssel 2 auf Schlüssel 5 (WEB-DFÜ) geändert werden. Jeder Teilnehmer des EDA (Ausnahme Online-Mahnantrag ) muss am Bankeinzugsverfahren teilnehmen!! In der Kennziffer werden alle teilnehmerspezifischen Angaben (u.a. Antragsteller, gesetzlicher Vertreter, Parteivertreter, Bankverbindungen, EDA-Parameter etc.) verschlüsselt beim Amtsgericht hinterlegt und gespeichert. Die Angabe der Kennziffer in den gelieferten Daten ersetzt dann die volle Datenübermittlung in Bezug auf die Einreicher-Daten. Bei Veränderungen der gespeicherten Angaben ist das Gericht entsprechend zu informieren. Aufbau der Kennziffer: Die Kennziffer hat folgenden Aufbau: Prüfziffer lfd. Nummer Bundesland-Merkmal - 01 = Berlin - 02 = Hamburg - 03 = Niedersachsen - 04 = Bremen - 05 = Nordrhein-Westfalen - 06 = Hessen - 07 = Baden-Württemberg - 08 = Rheinland-Pfalz - 09 = Bayern - 11 = Schleswig-Holstein - 23 = Sachsen-Anhalt Arten der Kennziffer: Es werden grundsätzlich 4 Arten von Kennziffern unterschieden, die je nach Teilnehmerbedürfnissen ausgerichtet sind: Antragstellerkennziffer (ASKEZI)

9 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 9 Parteivertreterkennziffer Antragsteller-Parteivertreterkennziffer Einreicherkennziffer (PVKEZI) (ASPVKEZI) (EKEZI) a) Antragstellerkennziffer (ASKEZI) Diese Kennziffer eignet sich für Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung. Die ASKEZI enthält alle Angaben zum Antragsteller einschließlich evtl. erforderlicher gesetzlicher Vertreter. Der in der ASKEZI verschlüsselte Teilnehmer liefert die EDA-Daten beim Amtsgericht ein und erhält auch die Mitteilungen des Gerichts (je nach Ausbaugrad). Hat der Antragsteller im MB-Antrag einen Parteivertreter angegeben, so werden alle schriftlichen Mitteilungen an ihn geleitet. b) Parteivertreterkennziffer (PVKEZI) Diese Art der Kennziffer eignet sich für Prozessbevollmächtigte mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft. Die PVKEZI enthält alle Angaben zum Parteivertreter des Antragstellers. Neben einer PVKEZI kann im Kennsatz beim MB-Antrag eine ASKEZI angegeben werden. Der Datenaustausch im EDA wird über den Parteivertreter abgewickelt. c) Antragsteller-Parteivertreterkennziffer (ASPVKEZI) Diese Art der Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. für Parteivertreter mit Dauermandat eines bestimmten Mandanten. In einer ASPVKEZI sind sowohl alle Daten des Antragstellers einschließlich evtl. erforderlicher gesetzlicher Vertreter und alle Angaben des Parteivertreters verschlüsselt hinterlegt (sogenannte Verkettung von 2 Kennziffern). EDA-Teilnehmer ist in diesem Falle der Antragsteller, alle EDA-Nachrichten gehen an ihn, alle schriftlichen Nachrichten werden an den Parteivertreter gesandt. d) Einreicherkennziffer (EKEZI) Die Einreicherkennziffer wird zusätzlich zu einer Teilnehmer-Kennziffer vergeben, wenn die EDA-Abwicklung nicht über den Antragsteller oder den Parteivertreter, sondern über Dritte (z.b. Service-Rechenzentrum) erfolgen soll. Die Angaben zur Einreicherkennziffer sind keine Parteibezeichnung und erscheinen daher weder auf dem Mahn- noch auf dem Vollstreckungsbescheid.

10 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite EDA-Parameter (Ausbaugrad) Welche Antragsarten vom Antragsteller per EDA bei Gericht eingereicht werden können, ist unabhängig vom Ausbaugrad. Der Ausbaugrad steuert ausschließlich die Ausgabeart der Mitteilungen des Gerichts an den EDA-Teilnehmer. Sofern für eine bestimmte Mitteilungsart ein EDA-Ausbaugrad vorgesehen ist, erhält der Teilnehmer die Mitteilungen dieser Kategorie im Wege des Datenaustausches, ansonsten schriftlich. Für folgende Nachrichten kann ein Ausbaugrad vereinbart werden: 00 Antragsteller erhält keine Nachrichten über EDA 01 Erlassnachricht/Kostenrechnung Mahnbescheid 02 Zustellungs-/Nichtzustellungsnachricht MB 04 Erlassnachricht/Kostenrechnung Vollstreckungsbescheid 08 Widerspruchsnachricht 16 Zustellungs-/Nichtzustellungsnachricht VB 32 Abgabenachricht 64 Monierungen (MB, NeuMB, VB, NeuVB) Durch die angegebene Numerierung wird dem Teilnehmer ermöglicht, für ganz bestimmte Nachrichten den Rücklauf im EDA zu vereinbaren. Der vereinbarte Ausbaugrad wird in der Kennziffer gespeichert, spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Beispiel: Der Antragsteller wünscht den Erhalt folgender Nachrichten im EDA: - Kostenrechnung MB - Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten MB - Widerspruchsnachricht Der Ausbaugrad würde sich wie folgt errechnen: - Kostenrechnung MB = Ausbaugrad 01 - Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten MB = Ausbaugrad 02 - Widerrspruchsnachricht = Ausbaugrad 08 anzugebebener Ausbaugrad (Summe der Einzelausbaugrade) = Ausbaugrad 11

11 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 11 Da die Einzelausbaugrade in 2-er Potenzen numeriert sind, lässt sich der gewünschte Ausbaugrad, gezielt abgestimmt auf bestimmte Nachrichten des Gerichts, stets eindeutig errechnen. Umgekehrt lässt sich aus dem Ausbaugrad eindeutig ermitteln, welche Nachrichten der Teilnehmer im EDA zu erhalten wünscht. 4. Zulassung zum EDA Zur Vermeidung von Fehlern im EDA muss vor der Zulassung eines Teilnehmers ein Test mit Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheides durchgeführt werden. Hierzu sind in der Regel bis zu 5 Test-Anträge ausreichend. Dass es sich bei den übermittelten Daten um Testdaten handelt, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen von den Testteilnehmern schriftlich zugesichert werden. Bereits im Testverfahren muss die beim Amtsgericht beantragte Kennziffer zugeteilt sein. Sie darf ausschließlich im EDA verwendet werden. Solange sich der Teilnehmer im Teststadium befindet, sind die Datenübertragungen mit dem Amtsgericht Wedding abzustimmen. Eine Übertragung zu Testzwecken darf nur erfolgen, wenn die Übertragung vorher dem Amtsgericht angekündigt wurde. Diese Maßnahme ist notwendig, da sonst eine Testdatei in die Produktion gelangen könnte und dient somit der gegenseitigen Sicherheit in Bezug auf Abgrenzung zwischen Test- und Produktionsbetrieb. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase erhält der Teilnehmer die formelle Zulassung zum EDA ( 690 Abs. 3 ZPO) - s. auch Ziffer Die Zulassung wird in dem genannten Umfang unbegrenzt erteilt, kann jedoch bei Verstößen gegen die in diesem Papier festgelegten Regelungen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung beim Amtsgericht Wedding Sie nicht automatisch berechtigt, bei jedem anderen Gericht, dass das automatisierte Mahnverfahren eingeführt hat, am EDA teilzunehmen. Die Zulassung ist für jedes Gericht gesondert zu beantragen und mit einem erneuten Test verbunden. 5. Anlieferungstermine für Antragsteller /Einreicher Eine Zuteilung von festen Anlieferungsterminen bleibt vorbehalten. Für DFÜ-Übertragungen ist generell eine maximale Dateigröße von 1 Megabyte vorgesehen. Bei einer fixen Satzlänge von 128 Bytes können daher maximal ca Einzelsätze (entspricht ungefähr Mahnbescheidsanträgen) in einer Übertragung enthalten sein.

12 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 12 Um die Tagfertigkeit der Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die elektronischen Daten täglich bis 11 Uhr beim zentralen Mahngericht im Amtsgericht Wedding eingehen. Zeitlich danach eingehende Daten können aus produktionstechnischen Gründen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Eingangsdatums erst am folgenden Werktag verarbeitet werden. 5.1 Eingangszeitpunkt Durch den Einsatz der Verschlüsselungstechnik ändert sich die tatsächliche Position des digitalen Antrages innerhalb der Übertragungsdatei. Erst mit Entschlüsselung beim Amtsgericht wird die originale Reihenfolge wieder hergestellt. Fehler beim Datenversand fallen in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers, da das Gericht nur vollständige Einsendungen entschlüsseln kann. Für den Eingangszeitpunkt bedeutet dies, dass ein Antrag erst dann eingegangen ist, wenn die Sendung, mit der der Antrag gestellt wird, vollständig abgeschlossen ist. Dies ist insbesondere bei datumsübergreifenden Sendungen zu beachten. Maßgebliches Datum ist das Systemdatum des Empfangsservers des Amtsgerichts Wedding. Als Empfangsserver dient gegenwärtig die Vermittlungsplattform beim DMZ in Bremen. Der Teilnehmer erhält eine Empfangsbestätigung, sobald der Antrag dort eingegangen ist. Über das Ergebnis der formalen Antragsprüfung erhält der Teilnehmer ein Verarbeitungsprotokoll. 5.2 Bearbeitungsfristen des Gerichts Die im EDA gestellten Anträge werden im zentralen Mahngericht des Amtsgerichts Wedding regelmäßig mit der nächsten Tagesproduktion verarbeitet. Das Mahngericht wird sich jedoch vorbehalten, sofern dies aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendig wird, Eingänge erst zu späteren Zeitpunkten zu verarbeiten. Am Eingangsdatum ändert sich jedoch nichts. 5.3 Auslieferungstermine für Antragsteller / Einreicher Die Mitteilungen/Nachrichten pro Teilnehmer werden beim Amtsgericht grundsätzlich einmal pro Woche erstellt und auf dem vom Teilnehmer gewünschten

13 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 13 Transportweg zugeleitet. Die vom Amtsgericht erstellten EDA-Nachrichten sollten vom Teilnehmer umgehend eingelesen und verarbeitet werden, da sie nur für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen nachproduziert werden können. 6. Nicht-EDV-Fälle Im Mahnverfahren müssen aus Gründen der Verfahrenskontrolle oder aus technischen Gründen einzelne Verfahren von Anfang an oder im weiteren Verfahrensablauf von der maschinellen Bearbeitung ausgenommen werden. Ob ein Verfahren beim Gericht nichtmaschinell bearbeitet wird, ist daran zu erkennen, dass dem Aktenzeichen des Gerichts ein N (Nicht-EDV-Fall) angefügt ist. Der Teilnehmer kann aber nach wie vor in solchen Verfahren Anträge per EDA stellen, ausgenommen sind lediglich: - Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens - Antrag auf Einzug der Prozessgebühr. Bei Vorliegen eines Nicht-EDV-Falles erhält der Teilnehmer unabhängig vom Ausbaugrad alle Nachrichten des Gerichts schriftlich. 7. Schlussbemerkungen 7.1 Änderungen (allgemein) Änderungen der Ablauforganisation, der Datensatzbeschreibungen usw. bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollten Änderungen eintreten, werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. 7.2 Computerviren Die von Antragstellern eingereichten Dateien werden vor der Verarbeitung auf Viren untersucht. Wird einen Virenbefall festgestellt, werden die eingereichten Daten nicht verarbeitet und zurück gesandt. 7.3 Haftungsausschluss Das Amtsgericht Wedding schließt -soweit gesetzlich zulässig- alle Haftungs- und Gewährleistungsansprüche der Beteiligten wegen eventueller Schäden durch Daten-

14 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 14 verlust oder Computerviren aus. 7.4 Änderungen beim Teilnehmer Beim Teilnehmer eingetretene Änderungen (z.b. -Adresse, sonstige Adressenänderungen, Änderungen der Teilnehmerbezeichnungen u.a.) sind unverzüglich dem Amtsgericht Wedding mitzuteilen. 7.5 Kein Anspruch auf Teilnahme am EDA Alle Anträge auf Teilnahme am elektronischen Datenaustausch werden durch das Amtsgericht Wedding sorgfältig geprüft. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Für die Teilnahme am EDA-Verfahren entstehen keine besonderen Gebühren! Es gilt auch hier die Verfahrensgebühr nach dem Gerichtskostengesetz. 7.6 Test- / Produktionsbetrieb Der Testbetrieb dient primär dazu, das DFÜ-Verfahren beim Mahngericht einzurichten und mit einigen Pilot-Anwendern zu erproben. Darüber hinaus dient es Antragstellern zum Test des in die Software integrierten Übertragungsverfahrens. Der Testbetrieb läuft über separate Test-Postfächer. Der Echtbetrieb läuft über Produktions-Postfächer und ist damit vollkommen vom Testbetrieb entkoppelt. Im Testbetrieb werden die übertragenen Daten grundsätzlich als Testdaten markiert und auf Empfangsseite in einem separaten Testdaten-Topf abgelegt (das gilt sowohl für die Mahngerichts- als auch für die Antragstellerseite). Im Produktionsbetrieb kann der Antragsteller bei jedem einzelnen Übertragungsvorgang bestimmen, ob die Daten als Testdaten oder Echtdaten zu behandeln sind. Im Produktionsbetrieb dient das Testen nicht mehr der Einrichtung und Erprobung des gesamten DFÜ-Verfahrens durch das Mahngericht, sondern hier geht es um die individuelle Erprobung neuer Übertragungswege zwischen einem konkreten Antragsteller und dem Mahngericht. Nach Durchführung eines erfolgreichen Testbetriebes erhält jeder Antragsteller vom Mahngericht eine Zulassung zum DFÜ-Verfahren. ********************************

15 Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- WEB-DFÜ-Informationen Seite 15 INHALTSVERZEICHNIS 1. Überblick Anwendungsbereich des EDA Antragsarten Mitteilungen des Gerichts Teilnahmevoraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen Weitere Voraussetzungen Erteilung einer Kennziffer EDA-Parameter (Ausbaugrad) Zulassung zum EDA Anlieferungstermine Eingangszeitpunkt Bearbeitungsfristen des Gerichts Anlieferungsfristen für Antragsteller Nicht-EDV-Fälle Schlussbemerkungen Änderungen (allgemein) Computerviren Haftungsausschluss Änderungen beim Teilnehmer Anspruch auf Teilnahme Test-/Produktionsbetrieb... 14

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