M1: Informationskarte Bundeswirtschaftsministerium (BMWA)

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1 M1: Informationskarte Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) Zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger zu legen. Für das BMWA stellt sich damit die ständige Aufgabe, die Bedingungen für wirtschaftliches Handeln auf der Basis von persönlicher und unternehmerischer Freiheit, Wettbewerb und Stabilität zu gestalten. Aufgabe der Wettbewerbspolitik ist es, im Interesse der Verbraucher sowie aller Unternehmen Märkte offen zu halten bzw. zu öffnen, wo dies erforderlich ist. Funktionierender Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft. Der Staat schafft und erhält deshalb marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, um den Wettbewerb auch in der Energiewirtschaft zu fördern. (...) Davon profitieren industrielle und private Verbraucher sowie der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. 1 Das Bundeswirtschaftsministerium erteilte im Falle der Fusion E.on-Ruhrgas zweimal gemäß 42 GWB eine Ministererlaubnis. Zum ersten Mal am 05. Juli 2002, nachdem das Kartellamt die Fusion abgelehnt und E.ON und Ruhrgas das Wirtschaftsministerium um eine Ministererlaubnis baten. Daraufhin klagten mehrere Wettbewerber vor dem OLG Düsseldorf. Dieses gab den Klägern Recht und stoppte den Vollzug der Fusion. Daraufhin erteilt das BMWA am 18. September 2002 erneut eine Ministererlaubnis, diesmal mit verschärften Auflagen (E.ON und Ruhrgas müssen sich von einigen Unternehmensbeteiligungen trennen, u.a. von der VNG Leipzig). Wiederum klagten neun Wettbewerber vor dem OLG Düsseldorf. Die Voraussetzungen der Ministererlaubnis umfassen Voraussetzungen formeller wie materieller Art. Formelle Voraussetzungen sind eine Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes sowie ein Antrag der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen. Eine Ministererlaubnis kann weder vor Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens noch z.b. dann erteilt werden, wenn das Bundeskartellamt die Fusion unter Auflagen freigegeben hat. Materielle Voraussetzung ist ein öffentliches Interesse an dem untersagten Zusammenschluss. Die in 42 GWB genannten alternativen Voraussetzungen (gesamtwirtschaftliche Vorteile oder überragendes Interesse der Allgemeinheit) lassen sich nur schwer gegeneinander abgrenzen. Es kommt darauf an, ob der Antragsteller staats-, wirtschafts- oder gesellschaftspolitische Gründe von erheblichem Gewicht plausibel darlegen kann und diese Gründe vom Minister geteilt werden. Einzelwirtschaftliche Vorteile für die beteiligten Unternehmen allein genügen nicht. Das BMWA begründete seine Entscheidung für die Ministererlaubnis vom wie folgt: Das oberste Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der deutschen Unternehmen. Durch die Fusion von E.ON und Ruhrgas entsteht ein leistungsfähiges Unternehmen, das auch auf den internationalen Energiemärkten wettbewerbsfähig ist. Im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens sind die wettbewerblichen Nachteile mit den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen eingehend abgewogen worden. Denn die Fusion sichert den langfristigen Bezug von preisgünstigem Erdgas insbesondere aus Russland und verbessert damit die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland. Deutschland importiert schon heute 80 % seines Erdgasverbrauchs aus dem Ausland. In den kommenden Jahren wird die Nachfrage nach Gas weiter steigen. Deutschland braucht aus diesem Grunde eine starke Ruhrgas. Damit Ruhrgas im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft erfolgreich bestehen kann, ist ein finanziell starker Partner wie E.ON wichtig. Dabei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb Deutschlands zu berücksichtigen ( 42 Abs. 1 Satz 2 GWB). Die Entscheidung wurde mit durchgreifenden Auflagen verbunden, um die wettbewerblichen Nachteile des Zusammenschlusses auf den Inlandsmärkten, die zur Untersagung durch das Bundeskartellamt geführt hatten, auszugleichen. So müssen sich E.on und Ruhrgas von einigen ihrer Beteiligungen an Gasversorgungsunternehmen wie ihrer 42%-igen Beteiligung an der VNG Leipzig trennen. Staatssekretär Alfred Tacke: Mit dieser Entscheidung ist es uns gelungen, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion auf den internationalen Märkten zu realisieren, ohne dass der Wettbewerb in Deutschland auf der Strecke bleibt ". 2 Quelle: (abgerufen am ) 1 Vgl. 2 Pressemitteilung des BMWA vom , zitiert nach: SZ vom 6.7., S. 17

2 M2: Informationskarte Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt ist in Deutschland zusammen mit den Landeskartellbehörden der Bundesländer für den Schutz des Wettbewerbs zuständig. Es gehört zum Bundeswirtschaftsministerium, ist aber eine selbstständige und unabhängige Bundesbehörde. Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Bundeskartellamt, das vierzig Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn. Das Bundeskartellamt ist in erster Linie zuständig für die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt. Dieses trat am 1. Januar 1958 erstmals in Kraft und ist seither sechsmal novelliert, d.h. überarbeitet worden. Die letzte Novelle erfolgte Das GWB dient dem Schutz des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundeskartellamt verfolgt alle Verhinderungen, Verfälschungen und Einschränkungen des Wettbewerbs ( 1 GWB). Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Prüfung von Unternehmensfusionen. Die Fusionskontrolle hat die Aufgabe, einer Gefährdung des Wettbewerbs zu begegnen, die sich in Folge eines Zusammenschlusses ergeben kann. Ziel ist es, wettbewerbliche Marktstrukturen zu erhalten. Wenn die an einer Fusion beteiligten Unternehmen weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro erzielt hat ( 35 GWB), müssen diese Unternehmen die Fusion beim Kartellamt anmelden ( 39 GWB). Zusammenschlüsse von Unternehmen, die insgesamt weniger als 500 Mio. Euro Umsatz erzielen, unterliegen nicht der Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt prüft die Fusionen und kann sie untersagen, wenn dadurch wesentliche Marktmacht entsteht oder ausgebaut wird. Sie kann Zusammenschlüssen aber auch zustimmen oder ihnen teilweise zustimmen, d.h. sie mit Bedingungen und Auflagen verbinden. Gegen Entscheidungen des Bundeskartellamts kann vor dem OLG Düsseldorf geklagt werden. Im Fall der Ruhrgas-Übernahme durch den Energieriesen E.ON hat das Bundeskartellamt die Fusion untersagt. Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: Die marktbeherrschende Stellung der Ruhrgas auf der Ferngasstufe bei der Belieferung von Gasweiterverteilern (Marktanteil von 62%), würde durch einen Zusammenschluss verstärkt werden, da zu erwarten wäre, dass dadurch die marktbeherrschenden Stellungen von E.ON- Gasversorgern, die im Bereich des Ferngasleitungsnetzes der Ruhrgas liegen (z.b. die Hamburger Gaswerke oder die Duisburger Gas- und Wasserwerke GmbH) durch Wegfall der Konkurrenz der Ruhrgas verstärkt würden. Diese könnten gegenüber anderen Gasanbietern in ihrem Absatzgebiet einen Wettbewerbsvorteil gewinnen. Ferner würden E.ON (5%) und Ruhrgas (37%) nach einem Zusammenschluss 42% an der VNG Leipzig besitzen. Es wäre dann ein Wegfall des potentiellen Wettbewerbs durch die VNG zu befürchten. Die Verbindung von E.ON mit Ruhrgas würde insgesamt zu einem für den Wettbewerb gefährlichen Ausmaß an Konzentration auf dem Gas-Weiterverteilermarkt führen. Sie erfasst 47 % aller in Deutschland an Weiterverteiler gelieferten Gasmengen. In einer Phase beginnender Liberalisierung auf den Gasmärkten werden damit die Chancen für wirksamen Wettbewerb durch andere Ferngasunternehmen von vornherein deutlich verschlechtert. Die bereits marktbeherrschende Stellung von Ruhrgas wird dadurch zementiert. (...) Die beteiligten Unternehmen haben nicht nachgewiesen, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen ( 36 Abs. 1 GWB). Derartige Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen sind auch nicht zu erkennen. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Wirtschaftswoche Nr. 26 (2002), S. 67ff.

3 M3: Informationskarte E.ON Die E.ON Energie mit Sitz in München ist eines der größten privaten Energiedienstleistungsunternehmen Europas, tätig im Strom-, Gas- und Wasserbereich. Im E.ON Energie-Konzern sind rund 80 Unternehmen vereinigt. Europaweit versorgt E.ON Energie über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften rund 25 Millionen Kunden mit Strom, Gas und auch Wasser. Der E.ON Energie-Konzern ist in mehr als einem Dutzend europäischer Länder aktiv. E.ON Energie verfügt über konventionelle, nukleare und regenerative Kraftwerke im Inund Ausland mit einer Gesamtleistung von insgesamt ca MW. Die Übernahme der Ruhrgas, die vom Kartellamt und Verbraucherschützern abgelehnt wurde, kostete E.ON insgesamt 10,2 Milliarden Euro. Die Übernahme der Ruhrgas war für den E.ON- Konzern ein höchst kompliziertes Unterfangen, dass viele kleine Schritte und Absprachen erforderte. Der Düsseldorfer Konzern setzte zunächst bei den Gesellschaften Gelsenberg AG und Bergemann GmbH an, die zusammen rund 60% der Ruhrgas-Aktien hielten. Hinter den beiden Ruhrgas-Großaktionären standen wiederum mehrere Energie- und Industriekonzerne, deren Einwilligung E.ON benötigte. Die vom Kartellamt untersagte und per Ministererlaubnis genehmigte Übernahme von 51 % an der Gelsenberg AG vom britischen Mineralölkonzern BP war der erste große Schritt auf dem Weg zur Ruhrgas-Kontrolle. Gelsenberg hielt 25,5 % der Ruhrgas-Anteile. Der zweite war die zunächst ebenfalls vom Kartellamt gestoppte Übernahme der Bergemann GmbH, die rund 34 % an Ruhrgas hielt. Quelle: eigene Darstellung (Informationen auf dem Stand vom ) Geschäftszahlen: E.ON- Konzern 2002 Umsatz: 37,1 Mrd. Betriebsergebnis: 3,9 Mrd. Jahresüberschuss: 1,67 Mrd. Gesamtinvestitionen: 24,4 Mrd. Bilanzgewinn: 1,1 Mrd. Ruhrgas AG 2002 Umsatz: 11,8 Mrd. ; Betriebsergebnis: 464 Mio. Jahresüberschuss: 432 Mio., Bilanzgewinn: 345 Mio. Gesamtinvestitionen: 491 Mio.

4 M4: Informationskarte Ruhrgas Die Ruhrgas AG hat Beteiligungen von 37% an der VNG Leipzig sowie an zahlreichen Stadtwerken. Darüber hinaus hat E.ON selbst einen 5%-igen Anteil an dem ostdeutschen Ferngasunternehmen. Die Ruhrgas ist das größte deutsche Ferngasunternehmen. Sie erreicht mit ihrem inländischen Gasabsatz knapp 60 % des gesamten inländischen Erdgasaufkommens. Auf der Ferngasstufe beim Absatz an Weiterverteiler, d.h. ohne Direktbelieferung von Großabnehmern, erreicht sie einen Marktanteil von mindestens 88% bezogen auf ihr Absatzgebiet und von rund 58% bundesweit. Daneben besitzt die Ruhrgas als einziges Ferngasunternehmen einen überragenden Zugang zu allen für die Belieferung Deutschlands in Frage kommenden Gasförderquellen (Norwegen, Russland, Niederlande, Großbritannien, einheimische Quellen). Sie verfügt über das ausgedehnteste Ferngasleitungsnetz, das ihr sowohl einen überragenden Zugang zu den Lieferanten als auch den Abnehmern verschafft. Hinzu kommen die in absoluten Zahlen höchsten Speicherkapazitäten, die für die Regulierung von Absatzschwankungen außerordentlich bedeutsam sind. Auf der Ferngasstufe führt die Verbindung von Ruhrgas und E.ON zu einer strukturellen Sicherung des Absatzes der Ruhrgas an den E.ON- Konzern selbst sowie dessen Beteiligungsunternehmen und damit zur Verstärkung ihrer marktbeherrschenden Stellung. Es wäre zu erwarten, dass Ruhrgas nach dem Zusammenschluss diesen Anteil durch bevorzugte Berücksichtigung beim Neuabschluss von Gasbezugsverträgen wegen gemeinsamer Interessen weiter ausbauen könnte. Die E.ON-Konzernunternehmen im Leitungsgebiet der Ruhrgas (z.b. Avacon AG in Helmstedt, Schleswag AG in Rendsburg, Heingas Hamburger Gaswerke GmbH in Hamburg und Gelsenwasser AG in Gelsenkirchen mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Niederrheinische Gasund Wasserwerke GmbH) könnten ihre marktbeherrschenden Stellungen bei der Belieferung von letztverbrauchenden Gasgroßkunden und lokalen Gasweiterverteilern (Stadtwerken) verstärken, da sie nach der Fusion nicht mehr mit potentiellem Wettbewerb der Ruhrgas rechnen müsste. Quelle: eigene Darstellung Geschäftszahlen: E.ON- Konzern 2002 Umsatz: 37,1 Mrd. Betriebsergebnis: 3,9 Mrd. Jahresüberschuss: 1,7 Mrd. Gesamtinvestitionen: 24,4 Mrd. Bilanzgewinn: 1,1 Mrd. Ruhrgas AG 2002 Umsatz: 11,8 Mrd. Betriebsergebnis: 464 Mio. Jahresüberschuss: 432 Mio. Bilanzgewinn: 345 Mio. Gesamtinvestitionen: 491 Mio.

5 M5: Informationskarte Konkurrenten/Wettbewerber von E.ON/Ruhrgas (am Beispiel von Trianel) Nach der erneuten Ministererlaubnis durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Dr. Alfred Tacke, klagten erneut neun Konkurrenten gegen diese Entscheidung. Einer davon war der Aachener Strom- und Gashändler Trianel. Trianel befürchtet durch die Fusion einen Rückschlag für den freien Wettbewerb im Gasmarkt. Durch die Konzentration in diesem Markt würden es neue Anbieter noch schwerer haben, mit alternativen Angeboten Bewegung in den Markt zu bringen. Daran würden auch die Auflagen, die mit der Erlaubnis der Fusion verbunden waren, nichts ändern, so ein Sprecher von Trianel. Trianel ist außerdem überzeugt, dass das BMWA nicht die richtige Adresse für die Überprüfung der Fusion ist.»die europäische Ebene ist die richtige, um die Auswirkungen der Fusion zu überprüfen«, sagte der Pressesprecher des Unternehmens. Kämen die Richter zu demselben Ergebnis, wäre der Ruhrgas- Übernahme die Rechtsgrundlage entzogen. Trianel will mit der Verhinderung der Fusion erreichen, dass auch konzernfreie, d.h. unabhängige Stadtwerke, zukünftig eine Chance haben, sich mit kundennahen und preisgünstigen Angeboten am Wettbewerb zu beteiligen. Trianel ist ein vergleichsweise junges Unternehmen, das in den vergangenen Jahren dank Öffnung des Gasmarktes für Wettbewerber enorme Umsatzsteigerungen erzielen konnte. Dies geht aus dem folgenden Schaubild hervor: Trianel-Gruppe Stromabsatz (GWh) Belieferung Stadtwerke (GWh) % 63% Belieferung Endkunden (GWh) % 16% Eigengeschäft (GWh) % 21% Anzahl Handelspartner Anzahl Endkunden Anteil Auslandsgeschäft beim Stromabsatz 29% Gasabsatz (GWh) Trianel verweist unter anderem darauf, dass es auf den Gasmärkten noch keinen funktionierenden (Durchleitungs-) Wettbewerb gebe und das die anstehende Fusion wegen seiner strukturverfestigenden Wirkung in einer Phase zögerlicher Liberalisierung kritisch zu bewerten sei. Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass Ruhrgas als Folge des Zusammenschlussvorhabens ihre marktbeherrschende Stellung bei der Belieferung von Weiterverteilern verstärke. Dies gelte vor allem wegen des verbesserten Zugangs zu Weiterverteilern, an denen E.ON Beteiligungen halte. Insoweit würde aufgrund erhöhter Schwierigkeiten für alternative Gaslieferanten, bei E.ON- Beteiligungsunternehmen zum Zuge zu kommen, eine Marktverschließung auftreten. Auch nach einem Gutachten des Wirtschaftsinstituts Frontier Economics wird von einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der VNG auf dem Gasweiterverteilermarkt in ihrem angestammten Versorgungsgebiet ausgegangen. Trianel führt weiterhin an, dass die marktbeherrschenden Stellungen der E.ON- Konzernunternehmen auch dadurch verstärkt werden, dass diese künftig über verbesserte Möglichkeiten verfügen, Kombiangebote aus Strom- und Gaslieferungen anzubieten. Weiterhin werde bei einem Zusammenschluss der Zugang zu Ruhrgas-Transportleitungen zusätzlich erschwert. Insbesondere die beigeladene Concord Power, aber auch die beigeladenen RWE und Wingas haben auch auf bedenkliche Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens im Strombereich hingewiesen, da E.ON mit ihrem künftigen Einfluss auf Ruhrgas andere Stromanbieter, vor allem aber von den Verbundunternehmen unabhängige Stromversorger (Independent Power Providers), die Strom in gasbefeuerten Kraftwerken erzeugen, beim Gasbezug behindern könnten. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an:

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