Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Hören
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- Imke Bruhn
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1 Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Hören Rheinland-Pfalz für Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen und Förderschulen bzw. Förder- und Beratungszentren Allgemeiner Index bei der Gestaltung des Unterrichts erstellt durch: Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied überregionales Förder- und Beratungszentrum im Förderschwerpunkt Hören (üfbz) Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule überregionales Förder- und Beratungszentrum im Förderschwerpunkt Hören (üfbz) Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation, Frankenthal Augustin-Violet-Schule Staatliche Förderschule mit überregionalem Förderzentrum Hören und Kommunikation, Lebach Ruth-Schaumann-Schule März 2016
2 Präambel Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Hören Rheinland-Pfalz Rechtliche Grundlage für die Gewährung von Nachteilsausgleich ist das aktuelle Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004, geändert am sowie die einschlägigen Schulordnungen. Laut 3 Absatz 5 sind Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu berücksichtigen und ist ihnen der zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderliche Nachteilsausgleich zu gewähren. Der Nachteilsausgleich erscheint nicht als Vermerk in Arbeiten und Zeugnissen. In der Abiturprüfung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission über den zu gewährenden Nachteilsausgleich. Es ist zwischen mündlichen und schriftlichen Prüfungen zu unterscheiden, die Regelungen werden für jedes Fach einzeln festgelegt. Während sich Nachteilsausgleiche in der gymnasialen Oberstufe im Wesentlichen auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsfeststellungen, wie z. B. zeitliche, technische, räumliche und organisatorische Maßnahmen beziehen dürfen, sind die Spielräume für den Nachteilsausgleich in den Grundschulen und in der Sekundarstufe I größer. Hinweise zum Nachteilsausgleich im Rahmen der beruflichen Ausbildung erteilt das Bundesinstitut für Berufliche Bildung ( Die konkreten Maßnahmen und Verfahren des Nachteilsausgleichs werden in der Zusammenarbeit aller Beteiligten (verantwortliche Lehrkräfte der jeweils besuchten Schule, Schülerin bzw. Schüler, Eltern, Förderschullehrkräfte der zuständigen Förder- und Beratungszentren) verabredet. Wünschenswert und sinnvoll ist eine kontinuierliche und prozessorientierte Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Aspekte des Nachteilsausgleichs. Diese Maßnahmen können mit Hilfe des nachfolgenden Index Nachteilsausgleich allgemein bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt werden. Die Empfehlungen im Index Nachteilsausgleich fächerspezifisch bei Leistungsfeststellungen sind hierbei individuell zu spezifizieren. Weitergehende Erläuterungen und Hilfen zu technischen, unterrichtsmethodischen, raumakustischen und medizinischen Aspekten finden sich auf den Homepages der benannten Schulen und können von den dort tätigen Förderschullehrkräften im Handlungsfeld Beratung und Unterstützung erfragt werden. Seite 1
3 PFALZINSTITUT FÜR HÖREN UND KOMMUNIKATION Holzhofstraße 21 Telefon: +49 (0) AUGUSTIN-VIOLET-SCHULE Frankenthal Telefax: +49 (0) Allgemeiner Index bei der Gestaltung des Unterrichts Die Beratung und Information im Rahmen einer Klassenkonferenz bzgl. der nachfolgenden Hinweise durch eine Förderschullehrkraft wird dringend empfohlen. Klassenraum Auswahl nach hörspezifischen Gesichtspunkten (Raumakustik, Lage, etc.) Klassenräume im oberen Stockwerk vorziehen kein Klassenzimmer neben verkehrsreicher Straße Klassenstärke Klassenzusammensetzung beachten geringere Klassengröße wünschenswert Kleingruppenförderung Sitzplatz Sitzplatz vorne seitlich mit Fenster im Rücken Sitzplatz seltener rotieren lassen besseres Ohr zur Lehrkraft gerichtet gute Lichtverhältnisse schaffen Blendungen vermeiden Vermeidung von Störgeräuschen Eigengeräusche bei Türen, Tafeln, Möbeln, Neonröhren, Computern, Heizkörpern, Overheadprojektoren usw. vermeiden/reduzieren (z. B. Filzgleiter anbringen) Verbesserung der Raumakustik (siehe DIN 18041) raumakustische Beratung der jeweiligen Schule für Hören und Kommunikation in Anspruch nehmen und Maßnahmen mit dem Träger vereinbaren guter Schutz vor Geräuschen von außen oder aus benachbarten Räumen Fenster und Türen aus schallisolierendem Material einbauen trittschallarme Bodenbeläge verlegen Verbesserung der Nachhallzeit schallabsorbierende Decken einbauen abgehängte Schallbrecher (Styroporplatten, Bilder) einsetzen schallabsorbierende Wandverkleidungen verwenden (Absorptionsgrad beachten) Vorhänge anbringen (Brandschutzverordnung beachten) Räume mit schallabsorbierenden Elementen (z.b. offenen Regalen, Pflanzen) gestalten Seite 2
4 Technische Hilfen Hörgeräte / Cochlea-Implantat FM-Anlage und / oder andere Höranlagen (individuell bzw. als Lautsprecheranlage für das Klassenzimmer) einsetzen Handmikros der FM-Anlage in der unterrichtlichen Kommunikation weiterreichen lassen auf Anschlussmöglichkeiten der FM-Anlagen an andere Tonquellen achten bei Neuanschaffung von Geräten auf Herstellerangaben bzgl. des Eigenrauschens achten (das Eigenrauschen sollte nicht mehr als 30 dba betragen) Medieneinsatz bei Tonträgereinsatz Buch / Text zum Mitlesen geben bei Lehrfilmen den Inhalt vorab / danach der Schülerin / dem Schüler kurz erläutern (z.b. beiliegende Inhaltsangaben vom Film oder den Film mit nach Hause geben / auf Untertitelung achten) zusätzliche Literatur zur Vertiefung des Unterrichtsstoffes angeben Visualisierung Vereinbarung von Ritualen und Regeln Ankündigung von Arbeitswechsel (z. B. Übersicht über Tagesablauf / Stundenablauf geben) Bildkarten, Wortkarten, Symbole verwenden Stundenthemen eindeutig festhalten Roter Faden in der Stunde beibehalten Tafelbilder klar strukturieren schriftliche Fixierung von Zusammenfassungen, Fragen, Worterklärungen, Hausaufgaben,... Einsatz von Mimik und Gestik Einbindung in die Klassengemeinschaft Sensibilisierung der Mitschüler/-innen Stunde zum Thema Hören und Hörschädigung für die Klasse durch die Förderschullehrkraft Kommunikationstaktik bei der Schülerin / dem Schüler mit Hörschädigung unterstützen Unterstützung der Identitätsentwicklung unter Einbeziehung der hörenden Mitschüler/-innen Tutoren- / Helfersystem einführen Kommunikation / Gesprächsführung klares Mundbild beachten deutliche Artikulation bei angemessener Lautstärke nicht im Gegenlicht stehen Lehrerstandort beibehalten bzw. nicht zu oft wechseln nicht zur Tafel sprechen Schüler/-innen nicht von hinten ansprechen Mimik, Gestik, natürliche Gebärden verwenden klare Lehrersprache Gesprächsregeln aufstellen und auf ihre Einhaltung achten bei Unterrichtsgesprächen Schüler/-innen immer mit Namen ansprechen Schüler/-innen mit Hörschädigung auffordern, sich dem Sprecher zuzuwenden wichtige Gesprächsinhalte durch die Lehrkraft kurz zusammenfassen lassen Lehrer- und Schülerecho bei Schülerbeiträgen bewusst nutzen Zwischenfragen der Schülerin / des Schülers mit Hörschädigung fördern und unterstützen Störgeräusche möglichst vermeiden wichtige Informationen rechtzeitig schriftlich geben (z.b. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, Termine) Seite 3
5 Inhalte verstärkt visualisieren (Tageslichtprojektor, Arbeitsblätter, Tafelbild) Methodenwechsel einplanen Arbeitsanweisungen klar formulieren und kontrollieren, was verstanden wurde Signalwörter und Begriffe schriftlich erklären Themenwechsel ankündigen Hörpausen und Entspannungspausen einplanen Texte und Aufgabenstellungen an Wahrnehmungsumfang, -geschwindigkeit und sprachliche Kompetenz individuell anpassen Visualisierung von Eigennamen Literaturempfehlungen: Hintermair, Manfred, Knoors, Harry, Marschark, Marc (2014): Gehörlose und schwerhörige Schüler unterrichten Psychologische und entwicklungsbezogene Grundlagen, Median-Verlag Mende-Bauer, Irene (2007): So verstehe ich besser! Hörtaktik und Kommunikationstraining für Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung, Reinhardt-Verlag Stecher, Markus (2011): Guter Unterricht bei Schülern mit einer Hörschädigung, Median-Verlag Truckenbrodt, Tilly, Leonhardt, Annette (2015): Schüler mit Hörschädigung im inklusiven Unterricht: Praxistipps für Lehrkräfte, Reinhardt-Verlag Seite 4
Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Hörschädigung
- Augustin-Violet-Schule - Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal - - Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied - - Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule - Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige
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