Inklusion am St. Ursula- Gymnasium
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- Stephanie Scholz
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1 Inklusion am St. Ursula- Gymnasium Im Jahr 2006 hat UN Generalversammlung die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Nach dieser Konvention soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhören und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch in der Schule garantiert werden. Während früher Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Sonderschulen mit speziellen Förderschwerpunkten, wie etwa Schwächen im Hören und Sehen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, Defiziten im Lernen oder in der sozialen bzw. emotionalen Entwicklung, unterrichtet wurden, können nach der Umsetzung der UN- Konvention und nach den KMK- Empfehlungen die Eltern behinderter Kinder künftig entscheiden, ob diese an einer Förderschule, einer Regelschule oder in Integrationsklassen unterrichtet werden sollen. Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein- westfälische Landtag die Inklusion beschlossen. Seit 1. August 2014 können Eltern behinderter Erstklässler oder Fünftklässler in NRW wählen, ob sie ihr Kind in einer Förderschule oder in einer allgemeinen Schule anmelden. 1. Kooperation mit der David- Hirsch- Schule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche Als Ersatzschule unterliegt das St. Ursula- Gymnasium nicht den Zuweisungsmaßnahmen der öffentlichen Schulen. Als christliche Schule steht es für es jedoch für uns außer Frage, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und Besonderheiten gefördert und gefordert werden muss. Schon seit vor Inkrafttreten des Beschlusses zur Inklusion des NRW- Landtages im Jahr 2010 betreibt unsere Schule eine enge Kooperation mit der David- Hirsch- Schule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche. Diese Kooperation wurde zwischen der Schulleiterin der David- Hirsch- Schule, Frau Lahaye, und der damaligen Schulleiterin des St. Ursula- Gymnasiums, Frau Marsden, initiiert, als für zwei hörgeschädigte Mädchen der David- Hirsch- Schule der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule anstand, und sie aufgrund ihrer Begabung und ihrer Gymnasialempfehlung an der Förderschule nicht mehr weiter angemessen beschult werden konnten. Gesucht wurde eine Schule, die diesen besonderen Mädchen entsprechend eine ruhigen und freundlichen Rahmen bieten konnte, so dass die beiden trotz ihrer Einschränkung konzentriert und intensiv lernen konnten. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden die beiden Mädchen im GL (Gemeinsames Lernen) an
2 unserer Schule beschult, sie besuchen mittlerweile die Klasse 9C; sie sind seit dem 5. Schuljahr wichtige und beliebte Mitglieder der Klassengemeinschaft, mit gleichen Rechten und Pflichten in der Klassenorganisation. Seit Beginn der Kooperation wurden beide Mädchen zusätzlich zum Regelunterricht an unserer Schule zusätzlich von einer Lehrerin der David- Hirsch- Schule, Frau Hannig, betreut, die die beiden einmal pro Woche zusätzlich mit Förderunterricht unterstützt hat. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird nur noch eine der beiden Mädchen von Frau Hannig im Förderunterricht unterrichtet, die andere hat die Förderung ausgesetzt und besucht unsere Schule als Regelschülerin. Kurzfristig hat auch die andere Schülerin in diesem Schuljahr die Unterstützung ausgesetzt, diese jedoch nach den Weihnachtsferien wieder aufgenommen. Vor der Einschulung der beiden Mädchen wurde das Kollegium, und speziell das Klassenkollegium, das die beiden Mädchen unterrichtet, von Frau Hannig dafür sensibilisiert, wie die beiden Mädchen die Umwelt wahrnehmen und worauf im Umgang mit ihnen geachtet werden muss. Die Klassenlehrerin hat regelmäßigen Kontakt mit der betreuenden Kollegin von der David- Hirsch- Schule, um aktuelle Bedürfnisse und Probleme besprechen zu können. 1.1 Maßnahmen für den inklusiven Unterricht Als Klassenräume kommen für die hörgeschädigten Schülerinnen nur Räume in Frage, die relativ schallarm sind. Beide Mädchen müssen im Unterricht vorne sitzen, um die Tafel und die Projektionsfläche für den Beamer, aber auch das Gesicht des unterrichtenden Kollegen/ der Kollegin gut sehen zu können. Die Lehrperson sollte nicht mit dem Rücken zum Licht unterrichten, damit die beiden Schülerinnen stets das Gesicht der unterrichtenden Person sehen kann. Der Unterricht in der Klasse 9C wird vom Lehrer oder der Lehrerin über eine FM- Anlage erteilt, die direkt mit den Hörgeräten der beiden Schülerinnen verbunden ist. Die Schülerinnen sprechen ihre Beiträge in Mikrofone, die stets auf den Schülertischen stehen und die mit den Hörgeräten der beiden schwerhörigen Mädchen verbunden sind. Auf diese Weise können die beiden Mädchen dem Unterricht gut folgen. Zusätzlich ist es wichtig, Fragestellungen, Ziele und Ergebnisse des Unterrichtes an der Tafel oder auf Folie zu visualisieren, um sicherzustellen, dass für beide Mädchen Chancengleichheit beim Lernen besteht. Im fremdsprachlichen Unterricht muss bei Hörübungen die Höraufgabe zumeist für die beiden Mädchen mit dem Schrifttext unterstützt werden, da das Abspielen über Lautsprecher den Sprechtext zumeist zu stark verzerrt; Filme werden mit Untertiteln abgespielt und durch
3 Kurzzusammenfassungen inhaltlich unterstützt. Seit dem 5. Schuljahr unterrichtet in der Klasse durchgängig eine Kollegin, die die Gebärdensprache beherrscht, und so in Fällen, in denen es Probleme mit der FM- Anlage gab unterstützen konnte. Beiden Mädchen wird bei der Bewertung ihrer Leistungen der Nachteilsausgleich gewährt, der sowohl im Unterricht als auch bei Tests und Klassenarbeiten angewendet wird. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, im 2 SchulG für das Land Nordrhein- Westfalen, im Sozialgesetzbuch IX- 126, sowie in den Ausbildungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen dokumentiert. 1 Regelmäßig bespricht das Klassenkollegium, wie der Nachteilsausgleich bei Klassenarbeiten oder Tests anzuwenden ist, um dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vollständig zu entsprechen. Grundsätzlich gelten für die beiden Schülerinnen Zeitzugaben (ca. 10 min. bei einstündigen, 20 min. bei zweistündigen Arbeiten, variiert je nach Fach), um ihnen während der Bearbeitungsphase die Möglichkeit zu Pausen zu geben, sowie modifizierte Aufgabenstellungen (die Mädchen können bspw. Höraufgaben bei Klassenarbeiten mit den schuleigenen elektronischen apparativen Hilfen wie CD- Playern oder MP3- Playern und speziellen Kopfhörern mehrmals abspielen und partiell ihren Bedürfnissen entsprechend wiederholend abspielen). Es gibt Wort- bzw. Vokabelerläuterungen und zusätzliche Erläuterungen als Verständnishilfe, wie es im Rahmen des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation empfohlen wird. Zudem werden Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung in den sprachlichen Fächern im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach weiter gefassten Kriterien bewertet. Für zentrale Prüfungen wie die Lernstandserhebung in der Klasse 8 im Schuljahr 2013/2014 wurden für die individuellen Bedingungen für den Bereich HK speziell bearbeitete Prüfungsaufgaben angefordert. Referendarinnen und Referendare erhalten vor Beginn ihres Unterrichts eine Einführung durch die Klassenlehrerin und durch die Beratungslehrerin der David- Hirsch- Schule. Beide Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt HK (Hören und Kommunikation) werden im nächsten Jahr die Oberstufe besuchen und streben das Abitur an. 1.2 Andere Förderschwerpunkte Einem körperbehinderten Mädchen aus der Klasse 7 werden im Rahmen ihrer Einschränkung ihr fehlt eine Hand - angepasste Sportübungen und angepasste Bewertungen im Fach garantiert. Für 1 foerderschule/nachteilsausgleich_an_schulen.html
4 die Schülerin wurde keine Ausbildungsordnung für sonderpädagogische (AO- SF) beantragt. Die Schülerin wünscht allerdings fast ausschließlich, genau die gleichen Übungen zu machen wie ihre Klassenkameradinnen. Nachgewiesene Lese- Rechtschreib- Schwierigkeiten (LRS) und Dyskalkulie werden analog zu den Regelungen des LRS- Erlasses vom (BASS Nr.1) bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung berücksichtigt. Nach dem schulinternen LRS- Test in Klasse 5 werden auf den Erprobungsstufenkonferenzen die Fälle besprochen und Maßnahmen zur Bewertung festgelegt. Unsere Schule bietet den Schülerinnen somit keine Bevorzugung durch geringere Leistungsanforderungen, sondern anders gestaltete - aber inhaltlich gleichwertige Leistungsanforderungen 2, die zur Chancengleichheit der Mädchen mit Förderungsbedarf mit den anderen Schülerinnen führen. 2.0 Außerunterrichtliche Maßnahmen im Bereich Inklusion Im Rahmen unserer Kooperation mit der David- Hirsch- Schule gibt es seit dem Schuljahr 2009 eine Gebärdensprache- AG an unserer Schule, die von den Schülerinnen mit großer Begeisterung angenommen wird. Schülerinnen, die die Gebärdensprache- AG besucht haben, können das Sozialpraktikum in der Stufe 11 an der David- Hirsch- Schule absolvieren; viele der Schülerinnen haben dieses Angebot schon wahrgenommen. Im Schuljahr 2012/2013 wurde am St. Ursula- Gymnasium der Arbeitskreis Inklusion ins Leben gerufen, der sich im besonderen auch mit dem Thema Hören/ Kommunikation beschäftigt. Lehrerschaft, Eltern und SV- Vertreterinnen nehmen an den regelmäßigen Treffen teil. Im Rahmen dieses Arbeitskreises finden Vorträge und Seminare statt im Februar 2015 wurde Lehrern, Eltern und Schülerinnen vom Forschungsprojekt Signges/Deaftrain der RWTH Aachen ein Sensibilisierungsseminar zum Thema Umgang mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen angeboten. Ein Seminar für die Schülerinnen der Schule ist geplant. Aufgrund der positiven Resonanz ist ein weiteres Seminar geplant. Seit dem Schuljahr 2014/15 nimmt die Leitung des Arbeitskreises Inklusion am Verbund der Aachener Gymnasien, die inklusiv arbeiten wollen teil, den die Städteregion Aachen ins Leben gerufen hat. Dort findet reger Austausch zu Erfahrungen, Problemen und Herausforderungen der Inklusion statt. Die SV des St. Ursula- Gymnasiums kooperiert seit dem Schuljahr 2013/14 mit der SV der David- Hirsch- Schule und hat eine gemeinsame Schulparty gefeiert, die von beiden Schulen als sehr 2 Ibid.
5 erfolgreich angesehen wurde. Eine weitere Party für dieses Jahr ist in Planung. Im Schuljahr 2015/16 wird zum ersten Mal eine Schülerin mit Asperger- Autismus unsere Schule besuchen. In Vorbereitung darauf wird das Kollegium im März 2015 durch den Autismus- Experten Christoph Siebenhaar vom VKM Aachen informiert und fortgebildet. Im Juli wird eine konkrete Vorbereitung und Schulung des Klassenkollegiums zum Umgang mit der Schülerin durch den Experten und die Schulbegleitung der Schülerin stattfinden. Wir freuen uns auf die Herausforderung und die neuen Erfahrungen.
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