Inklusion am St. Ursula- Gymnasium

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inklusion am St. Ursula- Gymnasium"

Transkript

1 Inklusion am St. Ursula- Gymnasium Im Jahr 2006 hat UN Generalversammlung die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Nach dieser Konvention soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhören und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch in der Schule garantiert werden. Während früher Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Sonderschulen mit speziellen Förderschwerpunkten, wie etwa Schwächen im Hören und Sehen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, Defiziten im Lernen oder in der sozialen bzw. emotionalen Entwicklung, unterrichtet wurden, können nach der Umsetzung der UN- Konvention und nach den KMK- Empfehlungen die Eltern behinderter Kinder künftig entscheiden, ob diese an einer Förderschule, einer Regelschule oder in Integrationsklassen unterrichtet werden sollen. Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein- westfälische Landtag die Inklusion beschlossen. Seit 1. August 2014 können Eltern behinderter Erstklässler oder Fünftklässler in NRW wählen, ob sie ihr Kind in einer Förderschule oder in einer allgemeinen Schule anmelden. 1. Kooperation mit der David- Hirsch- Schule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche Als Ersatzschule unterliegt das St. Ursula- Gymnasium nicht den Zuweisungsmaßnahmen der öffentlichen Schulen. Als christliche Schule steht es für es jedoch für uns außer Frage, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und Besonderheiten gefördert und gefordert werden muss. Schon seit vor Inkrafttreten des Beschlusses zur Inklusion des NRW- Landtages im Jahr 2010 betreibt unsere Schule eine enge Kooperation mit der David- Hirsch- Schule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche. Diese Kooperation wurde zwischen der Schulleiterin der David- Hirsch- Schule, Frau Lahaye, und der damaligen Schulleiterin des St. Ursula- Gymnasiums, Frau Marsden, initiiert, als für zwei hörgeschädigte Mädchen der David- Hirsch- Schule der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule anstand, und sie aufgrund ihrer Begabung und ihrer Gymnasialempfehlung an der Förderschule nicht mehr weiter angemessen beschult werden konnten. Gesucht wurde eine Schule, die diesen besonderen Mädchen entsprechend eine ruhigen und freundlichen Rahmen bieten konnte, so dass die beiden trotz ihrer Einschränkung konzentriert und intensiv lernen konnten. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden die beiden Mädchen im GL (Gemeinsames Lernen) an

2 unserer Schule beschult, sie besuchen mittlerweile die Klasse 9C; sie sind seit dem 5. Schuljahr wichtige und beliebte Mitglieder der Klassengemeinschaft, mit gleichen Rechten und Pflichten in der Klassenorganisation. Seit Beginn der Kooperation wurden beide Mädchen zusätzlich zum Regelunterricht an unserer Schule zusätzlich von einer Lehrerin der David- Hirsch- Schule, Frau Hannig, betreut, die die beiden einmal pro Woche zusätzlich mit Förderunterricht unterstützt hat. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird nur noch eine der beiden Mädchen von Frau Hannig im Förderunterricht unterrichtet, die andere hat die Förderung ausgesetzt und besucht unsere Schule als Regelschülerin. Kurzfristig hat auch die andere Schülerin in diesem Schuljahr die Unterstützung ausgesetzt, diese jedoch nach den Weihnachtsferien wieder aufgenommen. Vor der Einschulung der beiden Mädchen wurde das Kollegium, und speziell das Klassenkollegium, das die beiden Mädchen unterrichtet, von Frau Hannig dafür sensibilisiert, wie die beiden Mädchen die Umwelt wahrnehmen und worauf im Umgang mit ihnen geachtet werden muss. Die Klassenlehrerin hat regelmäßigen Kontakt mit der betreuenden Kollegin von der David- Hirsch- Schule, um aktuelle Bedürfnisse und Probleme besprechen zu können. 1.1 Maßnahmen für den inklusiven Unterricht Als Klassenräume kommen für die hörgeschädigten Schülerinnen nur Räume in Frage, die relativ schallarm sind. Beide Mädchen müssen im Unterricht vorne sitzen, um die Tafel und die Projektionsfläche für den Beamer, aber auch das Gesicht des unterrichtenden Kollegen/ der Kollegin gut sehen zu können. Die Lehrperson sollte nicht mit dem Rücken zum Licht unterrichten, damit die beiden Schülerinnen stets das Gesicht der unterrichtenden Person sehen kann. Der Unterricht in der Klasse 9C wird vom Lehrer oder der Lehrerin über eine FM- Anlage erteilt, die direkt mit den Hörgeräten der beiden Schülerinnen verbunden ist. Die Schülerinnen sprechen ihre Beiträge in Mikrofone, die stets auf den Schülertischen stehen und die mit den Hörgeräten der beiden schwerhörigen Mädchen verbunden sind. Auf diese Weise können die beiden Mädchen dem Unterricht gut folgen. Zusätzlich ist es wichtig, Fragestellungen, Ziele und Ergebnisse des Unterrichtes an der Tafel oder auf Folie zu visualisieren, um sicherzustellen, dass für beide Mädchen Chancengleichheit beim Lernen besteht. Im fremdsprachlichen Unterricht muss bei Hörübungen die Höraufgabe zumeist für die beiden Mädchen mit dem Schrifttext unterstützt werden, da das Abspielen über Lautsprecher den Sprechtext zumeist zu stark verzerrt; Filme werden mit Untertiteln abgespielt und durch

3 Kurzzusammenfassungen inhaltlich unterstützt. Seit dem 5. Schuljahr unterrichtet in der Klasse durchgängig eine Kollegin, die die Gebärdensprache beherrscht, und so in Fällen, in denen es Probleme mit der FM- Anlage gab unterstützen konnte. Beiden Mädchen wird bei der Bewertung ihrer Leistungen der Nachteilsausgleich gewährt, der sowohl im Unterricht als auch bei Tests und Klassenarbeiten angewendet wird. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, im 2 SchulG für das Land Nordrhein- Westfalen, im Sozialgesetzbuch IX- 126, sowie in den Ausbildungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen dokumentiert. 1 Regelmäßig bespricht das Klassenkollegium, wie der Nachteilsausgleich bei Klassenarbeiten oder Tests anzuwenden ist, um dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vollständig zu entsprechen. Grundsätzlich gelten für die beiden Schülerinnen Zeitzugaben (ca. 10 min. bei einstündigen, 20 min. bei zweistündigen Arbeiten, variiert je nach Fach), um ihnen während der Bearbeitungsphase die Möglichkeit zu Pausen zu geben, sowie modifizierte Aufgabenstellungen (die Mädchen können bspw. Höraufgaben bei Klassenarbeiten mit den schuleigenen elektronischen apparativen Hilfen wie CD- Playern oder MP3- Playern und speziellen Kopfhörern mehrmals abspielen und partiell ihren Bedürfnissen entsprechend wiederholend abspielen). Es gibt Wort- bzw. Vokabelerläuterungen und zusätzliche Erläuterungen als Verständnishilfe, wie es im Rahmen des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation empfohlen wird. Zudem werden Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung in den sprachlichen Fächern im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach weiter gefassten Kriterien bewertet. Für zentrale Prüfungen wie die Lernstandserhebung in der Klasse 8 im Schuljahr 2013/2014 wurden für die individuellen Bedingungen für den Bereich HK speziell bearbeitete Prüfungsaufgaben angefordert. Referendarinnen und Referendare erhalten vor Beginn ihres Unterrichts eine Einführung durch die Klassenlehrerin und durch die Beratungslehrerin der David- Hirsch- Schule. Beide Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt HK (Hören und Kommunikation) werden im nächsten Jahr die Oberstufe besuchen und streben das Abitur an. 1.2 Andere Förderschwerpunkte Einem körperbehinderten Mädchen aus der Klasse 7 werden im Rahmen ihrer Einschränkung ihr fehlt eine Hand - angepasste Sportübungen und angepasste Bewertungen im Fach garantiert. Für 1 foerderschule/nachteilsausgleich_an_schulen.html

4 die Schülerin wurde keine Ausbildungsordnung für sonderpädagogische (AO- SF) beantragt. Die Schülerin wünscht allerdings fast ausschließlich, genau die gleichen Übungen zu machen wie ihre Klassenkameradinnen. Nachgewiesene Lese- Rechtschreib- Schwierigkeiten (LRS) und Dyskalkulie werden analog zu den Regelungen des LRS- Erlasses vom (BASS Nr.1) bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung berücksichtigt. Nach dem schulinternen LRS- Test in Klasse 5 werden auf den Erprobungsstufenkonferenzen die Fälle besprochen und Maßnahmen zur Bewertung festgelegt. Unsere Schule bietet den Schülerinnen somit keine Bevorzugung durch geringere Leistungsanforderungen, sondern anders gestaltete - aber inhaltlich gleichwertige Leistungsanforderungen 2, die zur Chancengleichheit der Mädchen mit Förderungsbedarf mit den anderen Schülerinnen führen. 2.0 Außerunterrichtliche Maßnahmen im Bereich Inklusion Im Rahmen unserer Kooperation mit der David- Hirsch- Schule gibt es seit dem Schuljahr 2009 eine Gebärdensprache- AG an unserer Schule, die von den Schülerinnen mit großer Begeisterung angenommen wird. Schülerinnen, die die Gebärdensprache- AG besucht haben, können das Sozialpraktikum in der Stufe 11 an der David- Hirsch- Schule absolvieren; viele der Schülerinnen haben dieses Angebot schon wahrgenommen. Im Schuljahr 2012/2013 wurde am St. Ursula- Gymnasium der Arbeitskreis Inklusion ins Leben gerufen, der sich im besonderen auch mit dem Thema Hören/ Kommunikation beschäftigt. Lehrerschaft, Eltern und SV- Vertreterinnen nehmen an den regelmäßigen Treffen teil. Im Rahmen dieses Arbeitskreises finden Vorträge und Seminare statt im Februar 2015 wurde Lehrern, Eltern und Schülerinnen vom Forschungsprojekt Signges/Deaftrain der RWTH Aachen ein Sensibilisierungsseminar zum Thema Umgang mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen angeboten. Ein Seminar für die Schülerinnen der Schule ist geplant. Aufgrund der positiven Resonanz ist ein weiteres Seminar geplant. Seit dem Schuljahr 2014/15 nimmt die Leitung des Arbeitskreises Inklusion am Verbund der Aachener Gymnasien, die inklusiv arbeiten wollen teil, den die Städteregion Aachen ins Leben gerufen hat. Dort findet reger Austausch zu Erfahrungen, Problemen und Herausforderungen der Inklusion statt. Die SV des St. Ursula- Gymnasiums kooperiert seit dem Schuljahr 2013/14 mit der SV der David- Hirsch- Schule und hat eine gemeinsame Schulparty gefeiert, die von beiden Schulen als sehr 2 Ibid.

5 erfolgreich angesehen wurde. Eine weitere Party für dieses Jahr ist in Planung. Im Schuljahr 2015/16 wird zum ersten Mal eine Schülerin mit Asperger- Autismus unsere Schule besuchen. In Vorbereitung darauf wird das Kollegium im März 2015 durch den Autismus- Experten Christoph Siebenhaar vom VKM Aachen informiert und fortgebildet. Im Juli wird eine konkrete Vorbereitung und Schulung des Klassenkollegiums zum Umgang mit der Schülerin durch den Experten und die Schulbegleitung der Schülerin stattfinden. Wir freuen uns auf die Herausforderung und die neuen Erfahrungen.

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Mehr

Förderplan und Nachteilsausgleich

Förderplan und Nachteilsausgleich Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen

Mehr

III Organisationshilfen

III Organisationshilfen 2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des

Mehr

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion 7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden

Mehr

Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)

Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der

Mehr

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz... 6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht 4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule

Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung

Mehr

Individuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach. Leitfaden Nachteilsausgleich

Individuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach. Leitfaden Nachteilsausgleich Individuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach Leitfaden Nachteilsausgleich 1. Mit welcher pädagogischen Grundhaltung behandeln wir das Thema Nachteilsausgleich? Jede Schülerin und jeder

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen

Mehr

des DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen

des DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Stellungnahme des DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Änderung der Verordnung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) Düsseldorf, 26.02.2016

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm

Mehr

Inklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung

Inklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

Mehr

DER NACHTEILSAUSGLEICH

DER NACHTEILSAUSGLEICH Workshop 2: DER NACHTEILSAUSGLEICH BEI HÖRGESCHÄDIGTEN Gestaltung und Organisation besonderer Maßnahmen Nachteile ausgleichen Ist das fair? vds-tagung am 17.5.2014 Gliederung 1. Begriff und Zielstellungen

Mehr

Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn

Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Birgit Böhm bi.boehm2@gmail.com Fachberater ASS in Bonn Kindergärten,

Mehr

Die Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten

Die Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten Overbergschule Witten Städtische Gemeinschaftshauptschule Sekundarstufe I Die Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten Stand: 09/2014 (Entwurf eines Konzeptes, erstellt im September 2014)

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem

Mehr

Förderkonzept LRS. Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte

Förderkonzept LRS. Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte Förderkonzept LRS Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte Vorwort Liebe Eltern, die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Problemen beim Lesen und Rechtschreiben ist den Deutschlehrern

Mehr

Inklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt

Inklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Inklusion in der Grundschule Harpstedt Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Was bedeutet inklusive Schule? Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine

Mehr

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer

Mehr

Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014

Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher

Mehr

Inklusion im Landkreis Esslingen

Inklusion im Landkreis Esslingen Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen

Mehr

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung)

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 31. August 2009 mit Änderungen vom 27. Juli 2010 III 316 I. Zahl und

Mehr

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern

Mehr

Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW

Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=3525 Studiendesign

Mehr

Gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen Karin Grube und Renate Plachetka

Gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen Karin Grube und Renate Plachetka Gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen Karin Grube und Renate Plachetka Gliederung Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I: Teamteaching ein Gewinn für alle Kinder Voraussetzungen und Gelingensbedingungen

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen 22. Mai 34770/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen

Mehr

Anfänge. des Gemeinsamen Lernens

Anfänge. des Gemeinsamen Lernens Inklusion 1 Anfänge des Gemeinsamen Lernens Der Weg zur inklusiven Schule Willkommenskinder Personalentwicklung Individuelle Förderung als Schlüssel zur Inklusion Lerncoaching Teamarbeit Förderplanung

Mehr

Sonderpädagogik in Bewegung

Sonderpädagogik in Bewegung Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.

Mehr

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung

Mehr

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche

Mehr

Grundschule mit Schulprofil Inklusion

Grundschule mit Schulprofil Inklusion Grundschule mit Schulprofil Inklusion Unser Motto: Es ist normal, verschieden zu sein (Richard von Weizsäcker) Unser Verständnis von Inklusion: Alle Kinder anzunehmen und für sie den richtigen Platz zu

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

Inklusion in der Schule wo stehen wir?

Inklusion in der Schule wo stehen wir? Herausforderungen in der Behindertenpolitik Inklusion in der Schule wo stehen wir? Berlin, 23. April 2013 Zur Person: Manfred Busch seit 1. Februar 1975 im niedersächsischen Schuldienst, davon 2 ½ Jahre

Mehr

des DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen

des DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen Stellungnahme des DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) gemäß 77

Mehr

Inklusions Konzept am EMG. I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV.

Inklusions Konzept am EMG. I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV. Inklusions Konzept am EMG I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV. Ausblick I. Rechtliche Grundlagen Am 30. März 2007 wurde die UN-Konvention

Mehr

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven

Mehr

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

Vom 06. Juni Gz.:

Vom 06. Juni Gz.: Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund

Mehr

Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Start in die Inklusion

Start in die Inklusion Vorbereitung ab 2010/11 Hospitationen an verschiedenen Schulen Planungen zu Räumen, Ausstattung und Unterrichtsmaterial Zusammenstellung des Lehrerteams Konferenzdiskussionen und -beschlüsse Start 2011/12:

Mehr

KONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig

KONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig Inklusion und Kooperation 1. Einleitung 2. Kooperation 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Ziele 3. Inklusion 3.1. Rahmenbedingungen 3.2. Förderpläne 3.3. Leistungsbewertung und Zeugnisse 3.4. Rolle des inklusiv

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11

Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) vom 2. November 2012 (GV.

Mehr

1. Rechtliche Grundlagen & Begriffe

1. Rechtliche Grundlagen & Begriffe Lehren und Lernen im Kontext von Beeinträchtigungen des Modul Inhalte 1 1. Rechtliche Grundlagen & Begriffe rechtliche Grundlagen (UN-BRK; Kinderrechtskonvention; Schul-, Sozial-, Behindertenrecht) KMK-Empfehlungen

Mehr

Sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen Sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen Statistische Daten und Kennziffern zum Thema Inklusion - 2011/12 Statistische Übersicht 377-1. Auflage Impressum: Ministerium für Schule und Weiterbildung

Mehr

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Pädagogik Marco Nadorp Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 2 2. DAS AO-SF-VERFAHREN... 2 3. DER GEMEINSAME UNTERRICHT... 3 3.1. INKLUSION IM

Mehr

Konzept zum Rechtschreibtraining

Konzept zum Rechtschreibtraining Konzept zum Rechtschreibtraining am Gymnasium Bruchhausen-Vilsen Stand: 13.12.2015 verantwortlich: Daniel Heymann 1. Legitimation Das Rechtschreibtraining ist ein Teil des Gesamtkonzepts des Gymnasiums

Mehr

Individuelle Förderung

Individuelle Förderung Individuelle Förderung Diagnose Fördern und Fordern L.-C. Verhees G. Troles Jedes Kind ist anders... An der Johannesschule wird die Individualität des Kindes besonders geschätzt und unterstützt. Individuelle

Mehr

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion

Mehr

Inklusion an der Regelschule

Inklusion an der Regelschule Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?

Mehr

Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion

Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Rechtslage - Grundsatz Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. AO-SF Förderorte ( 20 Abs. 1 SchulG / 1 Abs.

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H S. Änderungsdaten: keine

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H S. Änderungsdaten: keine Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 19.06.2002 Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H. 2002 S. gültig von: 1.8.2002 +) gültig bis: Änderungsdaten: keine Eingangsformel: Aufgrund des

Mehr

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme www.ssp-bonn.de Diskussionsveranstaltung Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme 21.5.2015 Stadtschulpflegschaft Bonn Bernd Klagge Schulgruppe Förderschulen Dr. Ulrich Meier Vorsitzender Stadtschulpflegschaft

Mehr

Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.

Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst. Stand: 31. August 2015 13 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2 13 41 Nr. 2.2 Einleitender Text bei der Veröffentlichung im Amtsblatt Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.

Mehr

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen

Mehr

Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland)

Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten

Mehr

LWL - Schulen. Inklusive Schulentwicklung Schülerinnen und Schüler treffen Politik. Dokumentation

LWL - Schulen. Inklusive Schulentwicklung Schülerinnen und Schüler treffen Politik. Dokumentation LWL - Schulen Inklusive Schulentwicklung Schülerinnen und Schüler treffen Politik 10.07.2013 in Bochum, Schule am Haus Langendreer, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung 22. Mai 2017 34772/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Stichprobengröße:

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen 22. Mai 34769/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland Stichprobengröße:

Mehr

Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof

Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof Inklusion - Aufgabe aller Schulen Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof Programm 1. Was bedeutet Inklusion? 2. Warum ist sie notwendig bzw. sinnvoll? 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing

Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a 94345 Niedermotzing 09429 8000 Stellungnahme des Landeselternbeirats für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung zum Gesetzentwurf der interfraktionellen

Mehr

Mustervorlagen. Schuljahr.../... Datum:... Förderplan. für..., Klasse:... Fachlehrer/in:... Fach:

Mustervorlagen. Schuljahr.../... Datum:... Förderplan. für..., Klasse:... Fachlehrer/in:... Fach: Mustervorlagen I. Individueller Förderplan für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I Schuljahr.../... Datum:... Förderplan für..., Klasse:... Fachlehrer/in:... Fach:... Stärken in diesem Fach:.........

Mehr

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Konzeptbaustein zum Schulprogramm St. Ursula Gymnasium Bergdriesch Aachen. Informationen rund um die Anmeldung

Konzeptbaustein zum Schulprogramm St. Ursula Gymnasium Bergdriesch Aachen. Informationen rund um die Anmeldung Konzeptbaustein zum Schulprogramm St. Ursula Gymnasium Bergdriesch 32-36 52062 Aachen Informationen rund um die Anmeldung girls only! Mädchenaktionsnachmittag Am Mädchenaktionsnachmittag im November laden

Mehr

ii) Dyskalkulie 42 c) Berlin 43 aa) Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten 43 (1) Grundschule 43 (2) Sekundarstufe I 45 (3) Sekundarstufe II 45 bb)

ii) Dyskalkulie 42 c) Berlin 43 aa) Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten 43 (1) Grundschule 43 (2) Sekundarstufe I 45 (3) Sekundarstufe II 45 bb) Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I. Fragestellung und Gegenstand der Arbeit 17 II. Darstellung des Störungsbildes und Begrifflichkeiten 19 1. Legasthenie 21 2. Dyskalkulie 22 3. Störungsverlauf, Auswirkungen

Mehr

Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr

Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr Kreis Stormarn Fachdienst Soziale Hilfen und Teilhabe Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung (von der Schule auszufüllen) Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr Neuantrag/ geplanter

Mehr

Integrierte Gesamtschule

Integrierte Gesamtschule Anmeldebogen für den 5. Jahrgang Name... Vorname... Geburtsdatum... Einschulung Grundschule: 01.08.20.. von Grundschule:..... Beginn der Schulpflicht:.... Geburtsort... Wiederholung Klasse:..... Geschlecht

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Baden-Württemberg 22. Mai 34771/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen

Mehr

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet. (Stempel der Schule) (Datum) Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) - Rd.Erl. des Kultusministeriums vom 19.07.1991; hier:

Mehr

LRS Fachtag W 3 Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Partnern

LRS Fachtag W 3 Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Partnern LRS Fachtag W 3 Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Partnern Heike Schlüter / Wilfried Hägele Staatliches Schulamt Backnang Agenda Rechtliche Grundlagen Handlungsmöglichkeiten und Grenzen Partner

Mehr

INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE. Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion

INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE. Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion DIE BESTE SCHULE FÜR MEIN KIND Hauptschule Realschule Gymnasium

Mehr

Schulinterner Lehrplan für das Fach Englisch

Schulinterner Lehrplan für das Fach Englisch Schulinterner Lehrplan für das Fach Englisch Städtische Realschule Gevelsberg Stand: August 2016 Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Englisch 2014 1. Allgemeine Grundsätze Die Leistungsbewertung

Mehr

Schulbericht zum Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Schulbericht zum Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Schulstempel Datum Telefon der Schule urschriftlich zurück an Landkreis Stade Amt für Jugend und Familie Heidbecker Damm 26 21684 Stade Schulbericht zum Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß 35a Sozialgesetzbuch

Mehr

Landeselterntag 2013 am in Speicher

Landeselterntag 2013 am in Speicher Landeselterntag 2013 am 09.11.2013 in Speicher Forum 5: Inklusion und ihre Rahmenbedingungen Sylvia Sund, Medard-Schule Trier und Theresia Görgen, Studienseminar Grundschulen Trier Übersicht 1. Schulgesetz

Mehr