Hinweise zu den Videos auf der mbgm Homepage (Stand: )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweise zu den Videos auf der mbgm Homepage (Stand: )"

Transkript

1 Hinweise zu den Videos auf der mbgm Homepage (Stand: ) Folgende Videos wurden im Zuge des 1.mBGM Softwareherstellertreffens am 7. Und 8. März 2017 aufgezeichnet. Sie sind nunmehr in einigen Punkten nicht mehr aktuell. Folgendes gilt für alle Videos: Der Zeitpunkt der rechtsgültigen Inbetriebnahme der mbgm ist der 1. Jänner Im Juni 2017 gab es eine Änderung im Bereich der DM-Org, die zum Teil auch in der DB- Org nachgezogen wurde und eine Vielzahl von Videos betreffen. Die Änderungen in der DM- Org betreffen: Kein Entfall der Meldung Adresse der Arbeitsstätte Abweichende Höhe der Beitragsgrundlage für die AV-Reduktion bei geringeren Einkommen Entfall des Verrechnungsbasis-Typs BE (beitragspflichtige Einmalzahlung) Übermittlung eines Tarifblocks je Beschäftigung zwingend Ergänzung des Gültigkeitsbeginns für den Tarifblock bei regelmäßiger Beschäftigung Ergänzung eines Kennzeichens KE/UE im Tarifblock der regelmäßigen Beschäftigung Einschränkung der Änderungsmeldungen für den Bereich SV Die aktuellen Organisationsbeschreibungen für den mbgm Einsatz am 1. Jänner 2019 finden Sie auf der mbgm Homepage ( >> Dienstgeber >> monatliche Beitragsgrundlage) unter Technische Umsetzung. Eine Anpassung der Videos erfolgt nicht, daher wurde dieses Detaildokument zusammengestellt um detailliertere Hinweise zu der Verwendung der Videos zu geben. Tarifsystem + Mapping + Mastersource (Teil A & B) Clearingsystem und Teststellungen (inkl. Diskussion) Die genannten Testtermine sind nicht mehr gültig. Minute 12:25: Anfrage betreffend zwei Beitragskontonummern (mit und ohne LKU) Zusatzinformation, dass sowohl eine Beitragskontonummer als auch zwei getrennte Beitragskontonummern möglich sind. Versichertenmeldung_Änderungsmeldungen.mp4 Inhalt (vor allem die Beispiele) fachlich nicht mehr korrekt aufgrund der DM-ORG Änderung im Kapitel E etc.

2

3

4 Beachte auch ev. nachträgliche Änderung im Kapitel D.40 Änderungsdatum BIS. Versichertenmeldung_Anmeldung (beide Videos) Versichertenmeldung Elda-Prüfungen Bitte aktuellen ELDA Prüfkatalog beachten! Versichertenmeldung Fragen zu den Versichertenmeldungen (2 Videos)

5 Inhalt fachlich korrekt, allerdings nicht im Fragenteil. Dieses Video beinhaltet durchwegs Fragen zur Adressmeldung, zur Meldung der Arbeitsstätte (diese ist nunmehr weiterhin erforderlich) sowie Fragen betreffend untermonatige Änderungen (sind nicht mehr korrekt). Versichertenmeldung Fragen zu Übergangsszenarien Wie bei allen Videos ist auch hier zu beachten, dass es nicht um den Jahreswechsel 17/18, sondern 18/19 geht. Versichertenmeldung Meldung Adresse Versicherter Versichertenmeldung Richtigstellung Anmeldung (2 Videos) Es geht eigentlich um das Richtigstellung und Storno der Anmeldung. Versichertenmeldung Storno der Abmeldung Versichertenmeldung Übergangsszenarien Die Diskussion ab Minute 5:50 10:10 ist nur mehr im übertragenen Sinn gültig (betrifft das Jahr 2017). Versichertenmeldung Versichertenmeldungen-Allgemeines Im Vorspann wird bereits auf die Nicht-Meldung der Arbeitsstätte hingewiesen. Die Meldung der Arbeitsstätte ist nach wie vor notwendig. Versichertenmeldung VSNR-Anforderung Diese Meldung ist bereits ab möglich! Begriffsbestimmungen und Grundsätze mbgm Im Vortrag (Folie 5, ab 1:50) wird die beitragspflichtige Einmalzahlung erwähnt. In Folie 9 (ab 14:04) sind die Datenfelder der Änderungsmeldung ( BSGR und ERGB ) nicht mehr korrekt. NEU: Datenfelder GERF Geringfügigkeit, BBER Beschäftigungsbereich und FRDV Freier Dienstvertrag. Am Ende des Vortrages (Folie 11, ab 16:24) werden die untermonatigen Änderungen des Versicherungsverlaufes erläutert. Die Feststellung, dass untermonatige Änderungen des Versicherungsverlaufes jedenfalls mittels Änderungsmeldung zu melden sind (Bsp: untermonatiger Wechsel von Angestelltenlehrling auf Angestellter) ist nicht mehr korrekt. NEU: Der untermonatige Wechsel der Beschäftigtengruppe wird durch die Angabe des Beginns der Verrechnung im Tarifblock automatisch in den Versicherungsverlauf übertragen. Die Änderungs-meldung ist nur dann zulässig, wenn die Änderung noch vor Meldung der mbgm wirksam werden soll.

6 Fragen zum Aufbau und Satzarten d. mbgm Bei der ersten Frage wird die falsche Folie zur Frage eingeblendet (Folie 101 Beispiel B statt Folie 99 bzw. 100 Beispiel A ). Beispiel 10: mbgm zu Beispiel B (Folie 102), welches ab 05:53 eingeblendet wird, passt mit der Präsentation auf in Bezug auf die Anzahl der Tarifblöcken nicht zusammen. Beispiel 11 (Folie 103, ab 13:13) ist nicht mehr aktuell, da jedenfalls 2 Tarifblöcke zu melden sind (nicht nur bei Überschreitung der HBGL). Frage ab 23:20 zur untermonatigen Änderungsmeldung bei Wechsel der Beschäftigtengruppe von Angestellter auf Arbeiter ebenfalls nicht mehr aktuell. Aufbau und Satzarten mbgm Paket. Aufbau und Satzarten der mbgm_zulässige Abfolge der Satzarten Aufbau und Satzarten spezielle mbgm Paket. Fehler unter dem dritten Punkt bei Beispiel 15 (Folie 118, ab 9:43): an diesen Tagen ist falsch. Im Video von etwa 11:20 11:24 ist der gesprochene Text betreffend dem Datumsfeld nicht mehr korrekt. Beispiel 17 (Folie 123, ab 15:42) ist nicht mehr aktuell, da bei zwei regelmäßigen Beschäftigungen jedenfalls zwei Tarifblöcke zu melden sind. Beispiel 18 (Folie 124, ab 15:36) ist zwar korrekt, jedoch die Begründung für die Übermittlung zweier Tarifblöcke (unterschiedliche Minderung des ALV-Beitrages) ist nicht mehr aktuell. Fehler in der Angabe von Beispiel 19 (Folie 125, ab 17:24): Bei der Textangabe im Video steht kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung vom 16. bis 20. " In der Tabelle wurde bei "Von" jedoch 15 angegeben. Problemstellung der Fragen ab 23:50 zu Beispiel 17 ist mit der Änderung der DM-Org. nicht mehr vorhanden. Aufbau + Satzarten der mbgm_standard, Tarifgruppenverrechnung und Beispiele Auf Folie 68 (ab 10:30) wird bei den Abschlägen als Ausnahme für die Minderung der AV bei geringem Einkommen der Spezialfall "Altersteilzeit" erörtert. Die Bezeichnungen der Verrechnungsbasen AZ... "Beitragsgrundlage Altersteilzeit" und SA... "Sonderzahlung Altersteilzeit" sind nicht mehr korrekt, da diese nicht nur bei Altersteilzeit vorkommen können, sondern beispielsweise auch bei Kurzarbeit. Die Bezeichnungen kommen auch in Beispiel 04 (Folie 71) unter Verrechnungsbasis nochmal falsch vor. Das Beispiel zur Altersteilzeit (Folie 71 Beispiel 04 ) ist fachlich nicht korrekt. Das hat allerdings nichts mit der DM-Org. Änderung zu tun. Im NÖDIS Artikel Nr. 9/September 2008 wurde unter dem Punkt Altersteilzeitvereinbarungen eine abweichende Regelung veröffentlicht. mode=content&portal:componentid=gtn198e33d6-2bf aca9-854aa Bedingt durch die Sonderregelung des ASVG werden die SV-Beiträge nach 44 Abs. 1 Z 10 ASVG im Falle des Vorliegens einer Altersteilzeitvereinbarung von der

7 Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit (= fiktive Beitragsgrundlage) bemessen. Diese Beitragsgrundlage ist für die Beurteilung, ob es zu einer Verminderung oder einem Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge kommt, relevant. Der Versicherte selbst leistet allerdings nur von seinem der herabgesetzten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt und dem Lohnausgleich Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Daher wäre in diesem Beispiel eine "Minderung ALV um 1 %" zu berücksichtigen. Aufbau + Satzarten der mbgm Storno mbgm Das Video ist trotz der Änderungen der DM-Org. noch korrekt. Auf Folie 130 (ab 1:09) steht unter dem dritten Punkt noch falsch Storno-MGM. Aufbau + Satzarten der mbgm Tarifblock Beim Tarifblock für die regelmäßige Beschäftigung (Folie 41, ab 01:31) fehlen die neuen Datenfelder VVON "Beginn der Verrechnung" und KEUE "Verrechnung enthält KE/UE". Die Grundsätze für die Übermittlung mehrerer Tarifblöcke in einer mbgm (Folie 44 "Tarifblock: Anzahl in der mbgm", ab 3:45) für die regelmäßige Beschäftigung sind nicht mehr korrekt. Auch im weiteren Verlauf des Vortrages und bei den Fragen (z.b. Frage ab 8:19) wird des Öfteren erwähnt, dass die mbgm für die regelmäßige Beschäftigung keine Datumsangabe beinhaltet. Aufbau + Satzarten der mbgm Verrechnungsbasis Im Vortrag (ab 2:30) wird gesagt, dass beispielsweise bei zwei gleichartigen Beschäftigungsabschnitten einer regelmäßigen Beschäftigung mit einer Unterbrechung in einem Beitragszeitraum, eine Verrechnungsbasis mit der Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen zu melden ist. Die Bezeichnungen der Verrechnungsbasen AZ - Beitragsgrundlage Altersteilzeit" und SA -Sonderzahlung Altersteilzeit" auf Folie 51 (ab 7:30) sind nicht mehr korrekt. Auf Folie 52 (ab 9:20 bzw. 11:06) wird der Verrechnungsbasis-Typ "BE - Beitragspflichtige Einmalzahlung" aufgezählt, der gestrichen wurde. Aufbau + Satzarten der mbgm Zählung der Vorschreibetage Die einleitenden Worte sind nicht mehr 100 %ig korrekt Beispiel B bzw. Beispiel 10 (Folie , ab 10:32) ist nicht mehr aktuell, da in jedem Fall zwei Tarifblöcke notwendig sind, wenn es sich um zwei Beschäftigungsverhältnisse handelt. Außerdem unterscheidet sich Folie 102 im Video gravierend von jener in der Präsentation auf Im Video wurde nur ein Tarifblock angegeben bzw. bei der Beurteilung der HBGL der Wert von 2017 herangezogen (9 Tage x 166,00 tägl. HB = 1.494,00 vom bis ) Auf der Homepage wurde die tägliche HB in Höhe von 172,00 berücksichtigt bzw. auf Grund der ALV-Beurteilung zwei Tarifblöcke angegeben. Satzarten der mbgm Zusammenspiel Verrechnungsbasis und Verrechnungsposition Der gestrichene Verrechnungsbasis-Typ BE (Beitragspflichtige Einmalzahlung) kommt mehrmals vor: o Folien "Zusammenspiel Verrechnungsbasis/Verrechnungsposition" (ab 3:20)

8 o Folie 86 "Konkurrenzmatrix" (ab 10:18) o Folie 91 "Spezialfall beitragspflichtige Einmalzahlung" (ab 13:13) Außerdem gehört bei den Folien 82 und 86 unter den Verrechnungspositionen A04 und A05 Z1 bzw. a3 / g3 unter AZ und SA ergänzt. Besonderheiten der mbgm im Vorschreibebereich Auf Folie 148 (ab 05:12) sind die Jahresangaben (2018) nicht mehr korrekt. Folie 151 (ab 8:00) - Bei Verrechnungsposition A01 (Minderung AV) ist unter "Bedingung für die Meldung vom DG" auch die Kurzarbeit bzw. etwaige andere Sachverhalte, die zu einer anderen Minderung führen, anzuführen. In allen Beispielen (Folien , 183, 185) sind die Jahreszahlen nicht mehr korrekt, da der Einsatz auf verschoben wurde. Die Beispiele zur Truppenübung (Folie 175) und zur neuen Beschäftigung (Folie 180) sind nicht mehr korrekt, da zwei Tarifblöcke mit getrennten BGL zu melden sind. Meldefristen und Sanktionen (2 Videos) Hinweis: Der Großteil der Diskussionen im Fragenvideo (zb. Datensätze, Satzlänge, gesetzliche Regelungen etc.) ist schwer nachvollziehbar bzw. auch nicht mehr korrekt (zb. dass es kein von/bis Datum auf der mbgm gibt).

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.Jänner Programminfo - Softwareherstellertreffen

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.Jänner Programminfo - Softwareherstellertreffen Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.Jänner 2018 Programminfo - Softwareherstellertreffen 06.10. 2016 1 Ausgangssituation Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz wird die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Mehr

Übergangsszenarien 2017/2018

Übergangsszenarien 2017/2018 Übergangsszenarien 2017/2018 Allgemein Für die Versichertenmeldungen und mbgm werden ab Beitragszeitraum Jänner 2018 neue Datensätze geschaffen. Eine Übermittlung der neuen Datensätze ist per ELDA ab 01.12.2017

Mehr

Versichertenmeldungen

Versichertenmeldungen Versichertenmeldungen Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4)

Mehr

Grundsätzliches zur mbgm

Grundsätzliches zur mbgm Grundsätzliches zur mbgm Agenda Begriffsbestimmung und Grundsätze der mbgm Aufbau und Satzarten der mbgm Spezielle mbgm mbgm ohne Verrechnung mbgm für fallweise Beschäftigung mbgm für Kürzer als ein Monat

Mehr

WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017

WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 Das Jahr 2017 bringt wieder viele Änderungen in der Lohnverrechnung. So gibt es nicht nur neue Werte in der Sozialversicherung, sondern auch Neuerungen zur. Die

Mehr

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen mbgm 19. Oktober 2017 Version 1.1 Agenda Einleitung Unterlagen vergangene LSWH Treffen Updates Dokumente DM-Org, DB-Org Clearing Datensatz TASY Übersicht mbgm Testmöglichkeiten Weitere

Mehr

Das neue Tarifsystem

Das neue Tarifsystem Das neue Tarifsystem Das neue Tarifsystem Beitragsgruppenschema bis 31.12.2017 93 Seiten Umfang mit mehr als 400 Einzelpositionen und 20 Verrechnungsgruppen (Stand: 01.01.2016) Aufwendige und komplizierte

Mehr

MVB. Änderungen per Entfall der tgl. GfG MVB. ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober NEU ab

MVB. Änderungen per Entfall der tgl. GfG MVB. ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober NEU ab MVB meldung für Änderungen per Entfall der tgl. GfG ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober 2016 meldung für meldung Vorschreibung Beitragsgrundlagennachweis für 2 STGKK, Standardprodukt MVB ASVG meldung

Mehr

ELDA - Schnittstellentest

ELDA - Schnittstellentest Schnittstellentest ELDA - Schnittstellentest Schnittstelle ab 1. September 2017 verfügbar Keine Änderungen bezüglich bisheriger Vorgehensweise Infos unter www.elda.at Neue Meldungen werden für Zeiträume

Mehr

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines mbgm Fragen Antworten Katalog Durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) werden im Hinblick auf das bisherige Melde und Abrechnungssystem folgende Optimierungen vorgenommen:

Mehr

Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse

Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 12/Oktober 2017 Die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, führt bei

Mehr

Tarifsystem TASY. - Technischer Aufbau - Automatisierte Verarbeitungsmöglichkeiten - Veröffentlichung

Tarifsystem TASY. - Technischer Aufbau - Automatisierte Verarbeitungsmöglichkeiten - Veröffentlichung Tarifsystem TASY - Technischer Aufbau - Automatisierte Verarbeitungsmöglichkeiten - Veröffentlichung Technischer Aufbau Alle relevanten Daten, Beziehungen und Regeln für das Tarifsystem sind in einer zentralen

Mehr

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines mbgm Fragen Antworten Katalog Durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) werden im Hinblick auf das bisherige Melde und Abrechnungssystem folgende Optimierungen vorgenommen:

Mehr

Erläuterungen & Ausfülltipps. zum Lohnzettel Sozialversicherungsrechtlicher Teil (Formular L16)

Erläuterungen & Ausfülltipps. zum Lohnzettel Sozialversicherungsrechtlicher Teil (Formular L16) Erläuterungen & Ausfülltipps zum Lohnzettel Sozialversicherungsrechtlicher Teil (Formular L16) Übermittlungsart Grundsätzlich elektronisch Über die von der Gebietskrankenkasse zur Verfügung gestellten

Mehr

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines mbgm Fragen Antworten Katalog Durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) werden im Hinblick auf das bisherige Melde und Abrechnungssystem folgende Optimierungen vorgenommen:

Mehr

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines

mbgm Fragen Antworten Katalog Nr. Frage Antwort 1. Allgemeines mbgm Fragen Antworten Katalog Durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) werden im Hinblick auf das bisherige Melde und Abrechnungssystem folgende Optimierungen vorgenommen:

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Mehr

Lohnsoftwarehersteller-Test

Lohnsoftwarehersteller-Test Lohnsoftwarehersteller-Test 23. Jänner 2018 Version 1.0 Agenda Ziele und fachlicher Fokus Eckpunkte des LSWH-Tests Kommunikationsplattform Information und Kommunikation Geschlossener Bereich Registrierung

Mehr

Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps

Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Sozialversicherungsrechtlicher Teil Formular L16 Übermittlungsart: Elektronisch Übertragung mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ELDA-Kunden erhalten nach

Mehr

DGservice. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab Die neuen Meldungen Beispiele mbgm Das neue Tarifsystem

DGservice. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab Die neuen Meldungen Beispiele mbgm Das neue Tarifsystem DGservice www.sozialversicherung.at Sonderausgabe mbgm 2. Auflage Dezember 2017 Magazin der Gebietskrankenkassen und der VAEB für Dienstgeber Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2019 Die neuen

Mehr

Neuerungen und Aktuelles aus der Personalverrechnung zum

Neuerungen und Aktuelles aus der Personalverrechnung zum Neuerungen und Aktuelles aus der Personalverrechnung zum 01.01.2017 Überblick über die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel Manfred AUSPERGER, Steiermärkische Gebietskrankenkasse Aufwertungszahl:

Mehr

Unser Service für Sie als Dienstgeber

Unser Service für Sie als Dienstgeber Unser Service für Sie als Dienstgeber 1 Registrierung zu eld@ Aufbau der Stammdaten 2 3 Anwendungsbeispiel eines geringfügig beschäftigen Dienstnehmers 1 1 Registrierung zu eld@ Voraussetzung ist die Handy-Signatur

Mehr

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer. die das 58. Lebensjahres vor dem

Mehr

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer nach Vollendung des 57. Lebensjahres

Mehr

TASY Schnittstellenbeschreibung LSH

TASY Schnittstellenbeschreibung LSH TASY Schnittstellenbeschreibung LSH V 1.3 September 2017 IT-SERVICES DER SOZIALVERSICHERUNG GMBH Johann-Böhm-Platz 1, A1020 Wien T: 050124 844 56 00 F: 050124 844 56 80 E: office@itsv.at www.itsv.at Dokument-Historie

Mehr

Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 10/September 2017 Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die Meldeverpflichtungen des Dienstgebers bei Krankenständen. Meldung

Mehr

DGservice. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab Die neuen Meldungen Beispiele mbgm Das neue Tarifsystem

DGservice. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab Die neuen Meldungen Beispiele mbgm Das neue Tarifsystem DGservice www.sozialversicherung.at Sonderausgabe mbgm März 2017 Magazin der Gebietskrankenkassen und der VAEB für Dienstgeber Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2018 Die neuen Meldungen Beispiele

Mehr

DGservice. Sonderausgabe mbgm März Magazin der Gebietskrankenkassen und der VAEB für Dienstgeber

DGservice.  Sonderausgabe mbgm März Magazin der Gebietskrankenkassen und der VAEB für Dienstgeber DGservice www.sozialversicherung.at Sonderausgabe mbgm März 2017 Magazin der Gebietskrankenkassen und der VAEB für Dienstgeber Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2018 Die neuen Meldungen Beispiele

Mehr

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

Mehr

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52 BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT über die Beitragssätze und sonstigen Beiträge und Umlagen, die neben den Sozialversicherungsbeiträgen

Mehr

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

Mehr

Jahreswechsel 2016/2017

Jahreswechsel 2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im SAP ERP HCM und Ausblick auf wichtige Neuerungen Thomas SYDOR, HR Force EDV-Beratung GmbH SAP, technisch Infotypentkopplung (Hinweis

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen

Mehr

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Höchstbeitragsgrundlage

Mehr

Ergänzungen zum Buch

Ergänzungen zum Buch Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen

Mehr

Vereine und Sozialversicherung

Vereine und Sozialversicherung Vereine und Sozialversicherung Oktober 2014 Bernhard Frank Wer ist bei der GKK anzumelden? Personen die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden ( 4 Abs. 2 ASVG)

Mehr

Einführung des Standardprodukts MVB in der BGKK ( )

Einführung des Standardprodukts MVB in der BGKK ( ) Einführung des Standardprodukts MVB in der BGKK (02.01.2013) 1. Neuheiten zu individuellen (Fach- Themen) 2. der Sanktionen 3. WEBEKU (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Beschäftigtenstand) NEU: Listbilder

Mehr

Weihnachtsgeld 155 Std. 1. Lehrjahr 385,00 2,23 345,65 345,65 2. Lehrjahr 441,00 2,55 395,25 395,25 3. Lehrjahr 598,00 3,46 536,30 536,30

Weihnachtsgeld 155 Std. 1. Lehrjahr 385,00 2,23 345,65 345,65 2. Lehrjahr 441,00 2,55 395,25 395,25 3. Lehrjahr 598,00 3,46 536,30 536,30 bei der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer Wiener Straße 64 3100 St. Pölten www.lehrlingsstelle.at Dipl. Ing. Josef Resch Tel. 02742/259-6402 Fax 02742/259-95 6402 Josef.resch @lk-noe.at

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Oktober 2002 2 Inhaltsverzeichnis 1. Nutzung von ELDA für Dienstgebermeldungen 3 2. Jahresbeitragsgrundlagennachweise 2002 4 3.

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -

Mehr

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos

Mehr

Herzlich Willkommen. Alfred Andraschko

Herzlich Willkommen. Alfred Andraschko Herzlich Willkommen Alfred Andraschko 10.10.2016 VS/A.Andraschko 1 Veränderliche Werte Senkung der Verzugszinsen Änderung Bauarbeiterschlechtwetterenschädigungsgesetz Betriebliche Vorsorge - Beginn der

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION November 2015 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2016 3 2. Beitragssatz Krankenversicherung mit 3 Kommastellen 3 3. Änderung

Mehr

3. Sonstige Änderungen für die Lohnabrechnung

3. Sonstige Änderungen für die Lohnabrechnung 1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Anpassung SV-rechtliche Werte... 2 1.1.1. Höchstbeitragsgrundlagen... 2 1.1.2. Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag... 2 1.1.3. Einschleifungsgrenzen

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2017 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2018 3 2. 10-stellige Beitragskontonummern ab 1.1.2018 3 3. Zahlungsreferenz

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

DIENSTGEBERINFORMATION DER KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE Dezember 2003

DIENSTGEBERINFORMATION DER KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE Dezember 2003 DIENSTGEBERINFORMATION DER KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE Dezember 2003 INFORMATION ZUM LOHNZETTEL Elektronische Übermittlung des Lohnzettels über ELDA Die Übermittlung des Lohnzettels hat grundsätzlich

Mehr

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52 BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT über die Beitragssätze und sonstigen Beiträge und Umlagen, die neben den Sozialversicherungsbeiträgen

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge eines Jahreswechsels. Inhalt 1 Auslieferungstermin der geänderten ELStAM...2 2 Wegfall oder Änderung von Freibeträgen...2

Mehr

Ändern Sie im Programm 15: Verwalten Tabellen unter Punkt

Ändern Sie im Programm 15: Verwalten Tabellen unter Punkt Neuer Releasestand Personalverrechnung DAM-EDV E.1.10 1. Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld Ändern Sie im Programm 15: Verwalten Tabellen unter Punkt 1 = Lohnsteuer auf Seite 3 die Sätze wie folgt:

Mehr

Initiative Tierwohl - Schwein

Initiative Tierwohl - Schwein Initiative Tierwohl - Schwein Erzeugung und Übermittlung der Bewegungsdaten Schlachtbetrieb In 5 Schritten zur fertigen Schnittstellendatei Version 1.4 03.04.2017 arvato Financial Solutions Inhaltsverzeichnis

Mehr

Infor Finance Newsletter

Infor Finance Newsletter Infor Finance Newsletter Dezember 2010 Inhalt Wussten Sie schon? Checkliste zum Jahreswechsel 2010/2011 1.0 Finanzwesen Infor Finance Release 3.15 Werte für Umsatzsteuer (Menü-Anwahl 200) 2.0 Personalwirtschaft

Mehr

Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20)

Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) Inhalt 1 Übersicht der Maßnahmengründe 2 2 Übersicht der Infotypen 3 3 Allgemeine Hinweise 4 4 Durchführungshinweise 5 4.1 Beginndatum 5 4.2 Infotyp Maßnahmen

Mehr

Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht

Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Betriebsneugründung Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Finanzamt (BMF) Steuernummer Anmeldung bei der SVA der

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Entfall der nachträglichen Beitragsvorschreibung für Aushilfskräfte - Entlastung der Dienstgeber - Harmonisierung des durch geringfügig Beschäftigte zu tragenden Pauschalbeitrages.

Mehr

Dokumentation EEL-Meldeverfahren

Dokumentation EEL-Meldeverfahren Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation V1.01 05.01.2015 Ergänzung Vereinbartes Brutto V1.02 09.01.2015 Ergänzung

Mehr

Vereine und Sozialversicherung. 17. Mai 2011 Bernhard Frank

Vereine und Sozialversicherung. 17. Mai 2011 Bernhard Frank Vereine und Sozialversicherung Wer ist bei der GKK anzumelden? Personen die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden ( 4 Abs. 2 ASVG) Seite 2 Anmeldung von Vereinsmitgliedern

Mehr

Initiative Tierwohl Geflügel

Initiative Tierwohl Geflügel Initiative Tierwohl Geflügel Erzeugung + Übermittlung der Bewegungsdaten Schlachtbetrieb In 5 Schritten zur fertigen Schnittstellendatei Version 1.5 03.04.2017 arvato Financial Solutions Inhaltsverzeichnis

Mehr

ep-lohn Update /

ep-lohn Update / ep-lohn Update 2.40.01 / 09.01.2013 Das vorliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen sowie zahlreiche weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche

Mehr

INFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND 1. 1. 2016)

INFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND 1. 1. 2016) Inhalt Seite 1 Höhe und Aufgliederung der Sozialbeiträge 2 1.1 -Sozialbeiträge 2 1.2 Aufgliederung der Sozialbeiträge (in %) 2 1.3 Verminderung der Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen 2 1.4

Mehr

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom 16.04.2007 Bistums-KODA Speyer (OVB 2007, S. 374-379) Die Bistums-KODA fasst gemäß 8 Abs. 1 des Grundsatzbeschlusses vom 7. Juni 2006 zur

Mehr

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52 BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT über die Beitragssätze und sonstigen Beiträge und Umlagen, die neben den Sozialversicherungsbeiträgen

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom

Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom Arbe i tge be rverband Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom 28.10.2008 Abschluss: 28.10.2008 Gültig ab: 01.01.2008 Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Schluss

Mehr

Varial Beraterinformation

Varial Beraterinformation Varial Dezember 2010 Inhalt Wussten Sie schon? Checklisten zum Jahreswechsel 2010/2011 1.0 Finanzwesen Varial Guide Release 3.15 Werte für Umsatzsteuer (Menü-Anwahl 200) 2.0 Personalwirtschaft Der Jahreswechsel

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 08 Hannover, den 01.11.2017 Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung mit/ohne Schicht- und Wechselschichtarbeit; hier: Durchführungshinweise In der Mitgliederversammlung

Mehr

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT

BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52 BEITRAGSGRUPPENSCHEMA und ÜBERSICHT über die Beitragssätze und sonstigen Beiträge und Umlagen, die neben den Sozialversicherungsbeiträgen

Mehr

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab Mag. Jürgen Radics: Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 1) Ausgangssituation Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2006 zirka 2,6 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben.

Mehr

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015 Die ZT-Pensionisten *, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht ( WE-Pension ) als Besone

Mehr

Fremdarbeitskräftebeschäftigung Überblick

Fremdarbeitskräftebeschäftigung Überblick Fremdarbeitskräftebeschäftigung Überblick Mag. Anna Maria Hirsch Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Freiwillige unentgeltliche Mithilfe keine Verpflichtung zum Tätigwerden weder Sach- noch Geldleistung

Mehr

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

uro-lohn Newsletter März

uro-lohn Newsletter März 1/5 uro-lohn Newsletter März 2017 30.03.2017 NUR SQL-VERSION: Alterspensionsbonusfälle ab 01.01.2017 neue Beitragsgruppe N70 Frauen können ab dem Zeitpunkt, ab dem sie das 60. Lebensjahr vollenden (also

Mehr

1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2

1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Werte für Jänner 2018... 2 1.2. ELDA-Schnittstelle... 2 1.2.1. Arbeits- und Entgeltbestätigung... 2 1.3. Telebanking Gemeinde... 2 1.3.1. Wörgl...

Mehr

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG 25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt

Mehr

Beitragsgrundlagennachweis ab Seite

Beitragsgrundlagennachweis ab Seite Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 1. Seite 3 1 3a 2 4 5 6 7 10 8 9-1 - Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 2. Seite - 2 - Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis ab 1. Jänner 2003 Hinweise

Mehr

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2009 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2010 3 2. Karenzierung gemäß 75c BDG 3 2. Elektronische Meldungen 4 3.

Mehr

A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem

A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem 1. Allgemeines Für alle Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, wird die Pension ausschließlich nach dem Bemessungsgrundlagensystem

Mehr

Lexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.

Lexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr. Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen

Mehr

Arbeitsrechtsregelung für im Ausland eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Auslandsarbeitsrechtsregelung)

Arbeitsrechtsregelung für im Ausland eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Auslandsarbeitsrechtsregelung) Auslandsarbeitsrechtsregelung Archiv 4.13.13 Arbeitsrechtsregelung für im Ausland eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Auslandsarbeitsrechtsregelung) Vom 4. Mai 2001 (ABl. EKD 2001 S. 369) Lfd.Nr.

Mehr

Initiative Tierwohl Geflügel

Initiative Tierwohl Geflügel Initiative Tierwohl Geflügel Erzeugung + Übermittlung der Bewegungsdaten Schlachtbetrieb In 5 Schritten zur fertigen Schnittstellendatei Version 1.2 19.05.2016 arvato Financial Solutions Copyright bfs

Mehr

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN)

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare

Mehr

Förderungen des AMS für Arbeitgeber

Förderungen des AMS für Arbeitgeber Quelle: ARD 6490/5/2016 Dr. Andreas Gerhartl Förderungen des AMS für Arbeitgeber Das Arbeitsmarktservice bietet eine Reihe von Förderungen (Beilhilfen) - auch - für Arbeitgeber an. Die wichtigsten werden

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge eines Jahreswechsels und im Hinblick auf den Abschluss des Einführungsjahres. Inhalt 1 Auslieferungstermin der

Mehr

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Geringfügigkeitsgrenze neue

Mehr

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2017 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2017 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung: ep-lhn Update 2.80.01 / 05.01.2017 Das vrliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen, swie weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche Änderungen

Mehr

AM 18/2017. Amtliche Mitteilungen 18/2017

AM 18/2017. Amtliche Mitteilungen 18/2017 AM 18/2017 Amtliche Mitteilungen 18/2017 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität zu Köln vom 21. Dezember 2016 IMPRESSUM Herausgeber:

Mehr

Fit für den Jahreswechsel:

Fit für den Jahreswechsel: 1. Fit für den Jahreswechsel: Betriebsruhe, Feiertagszuschläge und was Sie sonst noch wissen müssen Landeskongress Süd 22. November 2016, Stuttgart Agenda 1. Jahressonderzahlungen 2. Urlaubsregelungen

Mehr

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs) Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine animierte Power-Point-Präsentation.

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 18. Januar 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.

Mehr

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der UV- Grund A07 A08 A09 B01 Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der - Angabe der Wurden die fiktiven Es sind keine zusätzlichen

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.

Mehr

Checkliste - Kurzes Praktikum

Checkliste - Kurzes Praktikum Checkliste - Kurzes Praktikum Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-01 Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich! Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate Die monatliche Mindestentschädigung

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Merkblatt für Arbeitgeber / Auftraggeber betreffend Erhebung

Mehr

Checkliste - Kurzes Praktikum

Checkliste - Kurzes Praktikum Checkliste - Kurzes Praktikum Werte 2017 Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer Stand: 2017-01 Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich! Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate Die monatliche

Mehr

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster INFORMATION UND MUSTER FERIALPRAKTIKANTEN - FERIALARBEITNEHMER Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare in

Mehr

Zur Durchführung und einheitlichen Anwendung des BSZG im Bereich des Beamtenversorgungsrechts gebe ich folgende Hinweise:

Zur Durchführung und einheitlichen Anwendung des BSZG im Bereich des Beamtenversorgungsrechts gebe ich folgende Hinweise: POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich: Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige oberste Landesbehörden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT

Mehr