Sicherung von NATURA 2000-Gebieten. Geplantes Naturschutzgebiet Tideweser NLWKN GB IV Oldenburg

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1 Sicherung von NATURA 2000-Gebieten Geplantes Naturschutzgebiet Tideweser

2 Zugrundeliegende rechtliche Verpflichtungen Es besteht die gemeinschafts- und nationalrechtliche Verpflichtung, FFH- und EU-Vogelschutzgebiete als Schutzgebiete nach nationalem Recht auszuweisen. Niedersachsen hat (neben anderen Bundesländern) die vorgegebenen Fristen bei weitem nicht eingehalten. Es wurde daher ein Vertragsverletzungsverfahren (VVV) der EU-Komission gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland hat der EU einen Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete bis 2018 zugesagt.

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5 Umsetzung der Natura Richtlinien Vogelschutzrichtlinie FFH-Richtlinie Meldung von Gebieten an die EU-Kommission

6 Umsetzung der Natura Richtlinien Vogelschutzrichtlinie FFH-Richtlinie Meldung von Gebieten an die EU-Kommission V27 Unterweser Sicherungspflicht 32 Abs. 2 BNatSchG EU-Vogelschutz-/FFH-Gebiete Erfordernis Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiete 203, 026, 187

7 Umsetzung der Natura Richtlinien Vogelschutzrichtlinie FFH-Richtlinie Meldung von Gebieten an die EU-Kommission V 27 Unterweser Sicherungspflicht 32 Abs. 2 BNatSchG Gebiet ist kein Schutzgebiet? Gebiet ist bereits Schutzgebiet? EU-Vogelschutz-/FFH-Gebiete Erfordernis Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiete 203, 026,178 VO qualifiziert? nein / teilweise

8 Geplantes NSG Tideweser Formale Anforderungen Die Zuständigkeit für die Sicherung der N2000-Gebiete liegt grundsätzlich bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNB). Die Zuständigkeit für die Schutzgebietsausweisung Tideweser wurde für die kommunalen Bereiche durch das Umweltministerium auf den NLWKN übertragen. Dieser führt das Verfahren in enger Abstimmung mit den drei UNB durch. Für das Inkraftsetzen der VO ist ein Beschluss der drei Kreistage (BRA / CUX und OHZ) erforderlich.

9 Bestehende Schutzgebiete Schutzgebiete die in dem neuen Naturschutzgebiet aufgehen: NSG Neuenlander Außendeich (Loxstedt) NSG Rechter Nebenarm der Weser (Hagen im Bremischen / Schwanewede) Angrenzende Naturschutzgebiete die bestehen bleiben (Landkreis Wesermarsch): NSG WE 260 Strohauser Vorländer und Plate (Stadtland / Brake) NSG WE 263 Juliusplate (Berne) LSG Warflether Sand (Berne)

10 Natura 2000-Gebiete Erhaltung folgender (Teil-)Gebiete als europäische Fauna Flora Habitat (FFH)-Gebiete: 203 Unterweser 026 Nebenarme der Weser 178 Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen Erhaltung des NSG als europäisches Vogelschutzgebiet V27 Unterweser

11 Beteiligte Kommunen Linke Weserseite Rechte Weserseite Landkreis Wesermarsch Nordenham (FFH-203) Stadland (FFH-203) Brake (FFH-203) Elsfleth (FFH-26) Landkreis Cuxhaven Loxstedt (FFH-203, FFH-187 und V27) Hagen im Bremischen (FFH-26) Berne (FFH-26) Lemwerder (FFH-26) Landkreis Osterholz Schwanewede (FFH-26 und V27)

12 Erhaltungsziele der FFH-Richtlinie im geplanten NSG Tideweser Lebensraumtypen (Anhang I) Ästuarien Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbissgesellschaften Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche Hartholzauwälder Tierarten (Anhang II) Finte Flussneunauge Meerneunauge Fischotter Teichfledermaus

13 FFH-Arten in der Tideweser (Auswahl) Teichfledermaus B. Pott-Dörfer Finte H. Hillewaert Wikimedia Commons / CC BY-SA Flussneunauge C. Edler Meerneunauge B. Stemmer

14 Erhaltungsziele der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I -Arten) im geplanten NSG Tideweser Brutvögel (Art. 4 Abs. 1 Vsrl.) Rohrweihe Wachtelkönig Weißsterniges Blaukehlchen Gastvögel (Art. 4 Abs. 1 Vsrl.) Säbelschnäbler Singschwan Weißwangengans Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie) Brutvögel Braunkehlchen Rohrschwirl Rotschenkel Schilfrohrsänger Wasserralle Gastvögel Blässgans Graugans Kiebitz Lachmöve Löffelente Mantelmöve Pfeifente und zahlreiche weitere Vogelarten, die sogenannte maßgebliche avifaunistische Bestandteile des Vogelschutzgebietes darstellen

15 Wertbestimmende Brut-und Gastvögel an der Tideweser (Auswahl) Säbelschnäbler J. Borris Singschwan Blaukehlchen Foto: Frebeck Wikimedia Commons / CC BY-SA Rohrweihe und Rotschenkel Foto: Pjt56 Wikimedia Commons / CC BY-SA Weißwangengänse Uferschnepfe Foto: A. Trepte Wikimedia Commons / CC BY-SA

16 Betehende Verpflichtungen Rechtliche Verpflichtungen, die maßgeblichen Vogelarten nicht erheblich zu stören oder gar zu beeinträchtigen, bestehen im VSG bereits seit 2001 (Meldung des Gebietes). In den FFH-Gebieten gilt seit 2006 das sog. Verschlechterungsverbot; des Weiteren besteht seitdem eine Pflicht zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind nach 2 Abs. 2 BNatSchG auch bei hoheitlichen Aufgaben zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus der Schutzweck der Verordnung sowie die Ziele und die Maßnahmen des Integrierten Bewirtschaftungsplanes Weser (IBP Weser).

17 Abgrenzung / Eigentumsverhältnisse Das geplante NSG (ca ha) liegt überwiegend außendeichs in der Weser. Binnendeichs befinden sich lediglich die Alte Weser (ca. 22 ha Wasserfläche) und ca. 20 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese Flächen liegen im Gemeindegebiet Loxstedt (LK CUX) und grenzen an das NSG Luneplate (Bremerhaven). Die ca ha terrestrischen Flächen befinden sich zu ca. 4/5 in öffentlichem Eigentum (u.a. Bund, Land, Deichbände und Kirchen), ca. 1/5 ist Privatbesitz. Die Häfen und Werften liegen nicht im geplanten NSG.

18 4 Unberührtheit (3) Die Verbote in Abs. 1 und 2 gelten nicht für: 1. die der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dienenden Maßnahmen, unter Wahrung des 34 BNatSchG; 2. die Schifffahrt, einschließlich des ruhenden Verkehrs nach Maßgabe der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung; 3. die der Gefahrenabwehr, dem Katastrophenschutz, der Kampfmittelbeseitigung und der Unfallbekämpfung einschließlich des Seenotrettungswesens dienenden Maßnahmen.

19 Keine Änderungen für folgende Nutzungen: Erfüllung sämtlicher hoheitlicher Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Schifffahrt (die Bundeswasserstrasse verläuft auch außerhalb des Fahrwassers und im Rechten Nebenarm) Betreten oder Befahren des Gebietes durch Eigentümer und Nutzungsberechtigte Berufsfischerei Kernfunktion der Jagdausübung (Regelung zum Rechten Nebenarm bestand bereits)

20 Keine Änderungen für folgende Nutzungen: Katastrophenschutz, Verkehrssicherungspflicht bestehende, rechtmäßige behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung Nutzung, Betrieb und Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen und Einrichtungen (z.b. Deiche, Sommerdeiche, Leitungen, Bootsanleger)

21 Änderungen für folgende Nutzungen: Betretensverbot / Das Betreten der Wege und Strände bleibt erlaubt (vielerorts bestehen bereits Regeln durch Beschilderungen, z.b. Röhrichte dürfen nicht betreten werden) Verbot des Freilaufenlassens von Hunden im Vogelschutzgebiet (Tegeler Plate und am Rechten Nebenarm) Verbot von Erstaufforstungen Verbot der Anlage von Kurzumtriebsplantagen oder anderen Sonderkulturen

22 Änderungen entstehen für folgende Nutzungen: Teilweise für die landwirtschaftliche Nutzung Abbauen, Aufschütten oder Aufspülen von Bodenbestandteilen Instandsetzung der rechtmäßig bestehenden Anlagen und Einrichtungen (lediglich Anzeigepflicht) Freizeitfischerei (leichte Einschränkungen im Vogelschutzgebiet)

23 Zur Zeit: Vorabbeteiligung (Informationsveranstaltungen) / Herausgabe der Entwürfe der Unterlagen an: Deichverbände, Entwässerungsverbände, Sielachten Naturschutzverbände, Landwirtschaftliche Vertreter Staatliches Fischereiamt, Fischereiverbände Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Landessportbund Niedersachsen Bürgermeister, Domänenämter Zeitplan Vertretungen der Jäger, des Tourismus, Vertreter der Werften, Industrie und Hafenwirtschaft Im Rahmen der Termine gewonnene Erkenntnisse fließen in Weiterentwicklung der NSG-VO ein! Im November 2017: Einleitung des Verfahrens (Öffentliche Auslegung)

24 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

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